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Jetzt wurde soooooooooo viel geschrieben, aber ob man ein - und ausklarien muss von Italien nach Kroatien wissen wir immer noch nicht.
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Ist doch ganz einfach: Wenn du eine internationale Grenze auf dem Seeweg überschreiten willst, musst du vorher ausklarieren und bei Überschreiten der nächsten internationalen Seegrenze im nächsten Staat unverzüglich und auf direktem Weg zum zuständigen Amt und wieder einklarieren. Tust du das nicht, weil du das nicht kannst oder willst, könnte es unangenehm werden wenn du erwischt wirst. Ich zum Beispiel würds nicht tun, weil mir das blöde Gefühl "erwischt zu werden" den Spaß am Fahren versauen würde - wem sowas nichts ausmacht, der sieht so eine Gesetzesübertretung vielleicht wieder ganz anders. :confused- |
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Italien - Kroatien / Ja Italien - Slowenien / Nein, weil EU / Gibt in Piran einen eigenen EU Steg zum Festmachen |
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und ich dachte mir schon, die A-Bürokratie kanns ja noch besser, als unsere.:lachen78: LG Uli |
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ich melde das Boot immer in Punat an. Die Dame die das bearbeitet fragte immer nach dem Seebrief wenn Sie ihn nicht gleich in meiner Bootsmappe gesehen hat. Weiß aber nicht was wäre wenn ich keinen hätte - wie gesagt, ich hatte ja immer einen mit. . |
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aber oftmals verlässt du nicht die äussere Seegrenze, sprich du bleibst damit innerhalb des Schengen-Raums. Korsika-Sardinien, wenn du hüben, wie drüben eine Marina anfährst, wirst du zwar nach deinem Ausweis gefragt, aber mit offiziellem Einklarieren hat das nichts zu tun. Kroatien, Ein-Ausklarieren immer, wird aber von ganz locker bis ganz autoritär gehandhabt. Gruß Uli |
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Florian, ich glaub du verwechselst es mit dem Schengenraum :biere: |
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Richtig und ganz unabhängig davon ob in der EU oder nicht. |
Nach unzähligen Forenbeiträgen hier und woanders entsteht eine Kluft zwischen der Theorie und der Praxis.
Seeehr viele schreiben, dass in italen im bereich venedig- grado das wort ausklarieren ein fremdwort zu sein scheint, ebenso andersrum zurück. Die Behörden sind anscheinend nicht drauf vorbereitet und eher überrascht wenn es doch einer macht...Anders hingegen das ein- und ausklarieren in HR. Erste Anlaufstelle Umag. Das wird im Gegensatz sehr ernst genommen, wie auch hier beschrieben. Wo sind die erfahrenen, die von italien starten und über den Kvarner nach HR aufbrechen..? |
EU Land zu EU Land auch? Würde mich sehr wundern.
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Hans sind immer mit dem Segelboot von Italien gestartet.
Da gab es gar keine Möglichkeit auszuklarieren! Einklarieren war jedoch Pflicht in Kroatien & damals auch noch in Slowenien! Über dasselbe Thema wird gerade im Booteforum diskutiert! Da klariert auch keiner aus... Rotti hast natürlich recht.... Meinte das Schengenabkommen! |
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Ich habe meine Boote immer bei der Salzburger Landesregierung angemeldet und eine Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge bekommen. Aber wie gesagt, Zulassung genügt. http://up.picr.de/28382699oc.jpg lg Franz :seaman: |
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Hans, ich glaube der Schlüssel zur Lösung ist das Wort "Schengenraum", uli_hd hats ja schon geschrieben - zwischen den Schengenstaaten gibt es Vereinbarungen über den Wegfall der Personenkontrollen etc. - das heißt dann wohl auch dass das auch für den Seeverkehr gilt. Solange man zwischen Schengenstaaten pendelt, gibts keine Kontrollen und ergo dessen auch kein ein- und ausklarieren.
Anders ist es, wenn du aus internationalen Gewässern kommst, da müsste man sich vorher ja aber auch irgendwo ausklariert haben. Kroatien will vollwertiges Schengenmitglied werden, ist es aber noch nicht, heißt für mich dass du da einklarieren musst wenn du von außerhalb kommst. Auf der Donau ist es meines Wissens ähnlich - ich darf durch die Slowakei und Ungarn ohne Formalitäten durch, in Serbien müsste ich ein- und dann wieder ausklarieren wenns nach Rumänien und Bulgarien weitergeht. Ich hoffe ich konnte etwas zur Verwirrung beitragen. :lachen78: |
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Es war total windstill und man konnte Venedig fast sehen http://www.falconrib.de/urlaub/grado01.JPG http://www.falconrib.de/urlaub/grado02.JPG http://www.falconrib.de/urlaub/grado03.JPG http://www.falconrib.de/urlaub/grado04.JPG http://www.falconrib.de/urlaub/grado05.JPG eine große Hilfe war ich dir jetzt nicht Hans, aber du hast mich gerade an diese schöne Zeit erinnert :chapeau: |
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den Seebrief erhälst du bei der Landesregierung Hr. Ing. Peter Mazzukko bei dem du auch die Zulassungsurkunde bekommst (die habe ich natürlich auch). Wenn das mit der Zulassung alleine auch funktioniert dann habe ich diesen sch..ß Seebrief ja umsonst ausstellen lassen. Der dafür erforderliche Meßbrief hat auch 200 Euro gekostet. :cognemur: . |
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so sollten wir es jetzt stehen lassen, sonst gibt es wieder so einen Endlosthread, du hast es auf den Punkt gebracht. Ich habe weder in Ancona, von wo aus ich nach HR gestartet bin, noch in irgend einem anderen Hafen in I einen Q-Steg zum Ausklarieren gesehen. Gruß Uli |
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:ka5: Am besten man fährt im FB3 dann straft dich keiner, wenn du rum fährst, ausser es passiert was, dann zahlt die Versicherung nicht...... Mit den FB1... 3 SM ist das so a Sache da dürftest nicht mal von Medulin nach Losinj übersetzen........oder von Hvar nach Split oder von Vis nach Hvar usw. |
Uli für wieviel Personen ist dein riesen Boot eig.zugelassen? lg
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Ich finde in dem Thread wurde das Thema endlich mal zu Ende diskutiert was für mich und sicher viele andere ewig offen stand.
Vielen Dank euch allen !! Und Jörg, Deine Bilder tragen ganz erheblich zur Motivation bei, von daher immer sehr gerne :chapeau: Ich habe mich heute schon im Thread von Florian weggebeamt.. |
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ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist. Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei. Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte. Gruß Uli |
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darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen. lg Franz |
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Hallo Franz, - ich schon wieder :ka5: Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt. Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf. Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt. Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten. In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen. Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen. :cognemur: . |
Also wir sind ja auch schon ein paar Jahre in Italien unterwegs.
Bezüglich Deiner 24 Rettungswesten bin ich mir ziehmlich sicher, daß für die an Bord befindlichen Personen eine Rettungsweste vorhanden sein muss :ka5:. Wenn wir kontrolliert wurden, musste ich soviel Westen herzeigen, wie Personen an Bord waren. Ich galueb , da wird ziehmlich viel reininterpretiert .......... Wir sind eigentlich vollausgestattet, auch mit Rettungsinsel, Handfackeln,Rauchfeuer etc etc etc. wollte noch nieeeeee eine Coast Guardia sehen. Rettungsring ist wichtig, Westen und Feuerlöscher, ab und zu auch die Life Belt Sicherung. |
Hallo Ralf,
wie das in Italien in der Praxis gehandhabt wird weiß ich nicht - bin noch nie in Italien gefahren. Ich kann nur das wiedergeben das uns beim Führerschein gelernt wurde. . |
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Mit den Rettungswesten glaub ich, dass der Ralf recht hat, nur für die an Bord befindlichen Personen. Da müsste ich ja immer 12 Westen mithaben. Das mit dem Fahrgastschiff gilt nur für österr. Seen und die Donau . (ausdrücklich glaub ich) Den Rettungsring habe ich nur bei der Überprüfung durch die Landesregierung mit, sonst nie. Bin schon öfters kontrolliert worden, war nie ein Thema. lg Franz :seaman: |
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Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen! |
Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!:verblueff
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Oder von Chiogga na Pula..........na, die war halt schon drin:cool:. Mein italienischer Vorgänger hat das ganze große Paket drin gehabt, da die immer von Elba, Sardinien-Marmi dei Fiori gependelt sind. Nochmals zur Rettungsweste.Ich habs im ital. Revierführer wie oben beschrieben drin und im ADAC steht s ja auch so drin. Eine Weste pro Person an Bord . So kenn ich es auch von Kontrollen....ich weiß nicht was ihr bei der österreicherischen Gebirgsmarine so lernt ? :smileys5_:biere: Um Links zu sehen, bitte registrieren ohnmachtssichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichnung für jede Person an Bord |
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Freunde, ruhig Blut.
Grundsätzlich gilt die Ausrüstungspflicht des Herkunftlandes, welche ggf. durch die Vorschriften des Ziellandes ergänzt werden. Und da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, zählen hier die Vorschriften des Gastlandes, Und da ist der ADAC schon eine valide Quelle. Nochmal zum aus- und einklarieren. Im Schengenraum nicht Notwendig, sonst ja. Leider ist HR (noch) kein Schengenstaat. |
Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.
Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte. Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen. :smileys5_ |
Sorry Doppelposting
Gruß Uli |
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jetzt bringst du etwas durcheinander. Wenn ich von See einreise, dann Q-Flagge (an Bord alles ok/komme zum Einklarieren) Wenn ich das Boot in HR ins Wasser lege, brauche ich selbstverständlich keine Quarantäne Flagge zu setzen, um beim Hafenmeister anzumelden, früher Vignette besorgen, die es ja jetzt nicht mehr gibt. Gruß Uli |
Richtig Uli,
kenne ja das Procedere mit der Q-Flagge aus meinen früheren Hochseetörns nach Skandinavien, noch vor der EU-Zeit. Das man keine Q-Flagge zeigen muß in HR, wenn man zur Anmeldung bei Urlaubsbeginn zum Hafenamt mit Boot fährt ist mir klar, es ist eine Grauzone, aber man kann dadurch signalisieren das man auf dem Weg dahin ist zur KLarierung, also ein "Alibisignal". Aber es ist nur eine persönliche Überlegung, denn ohne der Anmeldung im Hafenamt sollte man garnicht das Boot im Wasser bewegen.:smileys5_ |
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Euer ÖAMTC macht die gleiche Aussage.....is aber eh wurscht....da OT |
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Überrascht unwissend, deshalb OT:
Wenn es jetzt keine Vignette mehr gibt, wie dann ? Konrad:confused- |
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Kann ich gleich zum Kartenlesen gehen! |
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