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thball 22.12.2007 22:18

Zitat:

Zitat von herbert
Nicht der Funk ist es der wäre ja weder beim SBF noch bei den MSVÖ Patenten dabei sondern die Navigation und die fehlt halt binnen.

Hallo Herbert,

lass doch den SBF See aus dem Spiel... Du kennst Dich beim HR, FB2 etc sehr gut aus, aber mit dem SBF See hast Du irgendwie leichte Schwierigkeiten... :zwinkern:

Hier wäre übrigens nicht nur die die Navigation anders, sondern auch Recht (KVR; SeeschifffahrtsO), Seemannschaft, Wetterkunde etc... :biere:

herbert 23.12.2007 12:57

Schein
 
Thball
:biere: keine Frage das dies so ist, aber kennen sich die Deutschen mit den Ösi Gesetzen aus und ihr schreibt ja auch fleissig mit wenn es um Ösifragen MSVÖ und HR Patent geht.

Aber wie schon geschrieben es geht um den vieleicht einmal möglichen FB1

Berny 23.12.2007 15:23

@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann (Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.

Rotti 23.12.2007 16:43

Hi berny!

Da ist nichts Polemisches in meinen Aussagen drinnen. Ich kann es einfach nicht verstehen wenn jemand das Risiko eingeht mit dem öster.Binnenpatent in HR zu fahren welches definitiv dort nicht anerkannt ist. Aber wie die Praxis zeigt fahren viele Österreicher dort mit unserem Binnenpatent. Weil es eben einige Hafenkapitäne tolerieren. Das weist du genau weil du mit dem selben Schein unterwegs bist und du dir die paar Euro fürs HR Patent sparen willst. Geiz ist Geil will ich hier nicht sagen. Ich nenne es Blödheit wenn ich das machen würde. Das HR Patent ist wenn man rechnen kann immer die billigere Variante als einen Schaden. Unfall etv. zu haben der nicht gedeckt ist . Vom Zivielrechtlichen will ich mal ganz absehen was in einem Schadensfall alles kommen kann...... Berny das meine ich zu 100% ernst . Ich suche hier kein Streitgespräch mit dir.
Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann DAs wäre fast so als ob du in deinem Job bei einer Verkehrskontrolle es tolerieren würdest das ein Ausländer mit enem in Österreich nicht anerkannten Führerschein fährt. Hat er einen Unfall dann muss er sich das mit seiner Versicherung ausmachen(Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.

O.k., muss ich nachsehen ob es drinnen steht. Nur, frag mal deine Versicherung was anerkannt wird. Denke du weist es nicht mal was die verlangt, sonst würdest hier nicht so schreiben. Ruf mal bei deiner Yachtpool an. Der sagt dir dann was verlangt wird. Deshalb schreib ich das ja, weil mich Dr. Schöchl von der Yachtpool aufgeklärt was von denen verlangt wird. Glaubst du es immer noch nicht und die Versicherung zahlt nicht, dann kannst du ja - obwohl der Hafenkapitiän deine Papiere ins Permit eingetragen hat - den Hafenkapitän verklagen ....
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......Hab ich so nie behauptet dass es in Italien für einen Österreicher gültig ist. Es geht mir hier nur um HR. Was allerdings stimmt dass ich anfangs bei meinen Italienfahrten in Venedig der Meinung war dass das österr, Binnenpatent dort gütig ist und dort genügt. Welch ein Glück dass nichts passiert ist... :cognemur:

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.Wenn du meinst, ist ja eh dein Geld im Falle eines Schadens das du oder ander Österreicher im F'all des Falles verlieren. Warum meinst denn dass kein einziger Vercharterer in HR unseren Schein ablehnt und du dort kein Boot bekommst????????? Dreimal darfst raten.... :lachen78: .

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.[B]Da gebe ich dir Recht! Nur bis es soweit ist dass hier in Österreich einer angeboten wird, würde ich wieder das HR Patent machen um nicht illegal und unversichert dort unten unterwegs zu sein[/B]
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.


LG Mathias

herbert 23.12.2007 17:33

Schein
 
Mein Beitrag sollte NUR auf das YR Forum verweisen um die Diskussion rein von der Ösiseite mitzuverfolgen.
Die ganzen Beiträge durchzulesen ist sicher mühselig aber für viele Interessant.
Es gab natürlich auch wegen dem FB1 pro und kontra obwohl nur angedacht.

Ich wollte nicht eine alte Schein Diskussion anregen vor allem nicht Binnen geht in Kroatien auch ist auch wurscht den das Eingangs-Thema war ja FB1

Ob einer den gut findet oder nicht ist auch egal er braucht ja keinen machen, wenn er überhaupt kommt.

Ich wünsche allen einige ruhige Tage einen guten Rutsch und für die Tierhalter gute Nerven für Silverster.
Unsere beiden Katzen sehen sich wie 2006 das Feuerwerk an die sind Schußfest :chapeau:

Berny 23.12.2007 18:10

Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt".
Und genau so ein Patent habe ich ja :ka5:

Versicherungstechnik: glaub mir, ich hab mit Yachtpool damals ja auch die Verhandlungen geführt und mich auch entsprechend erkundigt. Versicherungsfragen sind immer Unfallcausal, auch auf Österreichs Straßen ist das nicht anders.
Und die Befähigung zum Lenken meines Bootes habe ich ja mit dem österreichischen Patent bewiesen, mit dem Donaupatent sogar für internationale Wasserstraßen, somit für einen Großteil der Vorschriften auf Wasserwegen.
Somit kann die Versicherung mir nicht vorwerfen, dass ich mit dem Boot nicht umgehen könnte oder ich fahrlässig gehandelt hätte, weil ich diverse Vorschriften nicht gelernt hätte.
Es bleiben also nur mehr die Vorschriften für Küstengewässer oder ähnliches über, wo die Versicherung behaupten könnte, ich hätte keine Ahnung und deshalb grob fahrlässig gehandelt hätte.
Genau dies wurde eben von Yachtpool damals mit dem Beispiel der Quadranten aufgezeigt.

Einen Pauschalausstieg einer Versicherung gibt es so nicht!
Auch nicht zB bei Alkohol am Steuer auf den Straßen, hier muss auch nachgewiesen werden, dass der Alkoholeinfluss sein nötiges für ein Unfallgeschehen beigetragen hat, was aber auch in der Regel leichter zu beweisen ist.

Aber Matthias, ist ja eh egal, die Diskussion wurde ja schon oft genug geführt mit der Erkenntnis, dass alles eine Grauzone ist und genau deshalb ein FB1, welcher in HR als solcher offiziell anerkannt ist (ist ja das nächste, auch dass ist ja Grauzone!), für Österreich die Lösung ist.
Und du hast recht, das einzige Patent, von dem wir sicher wissen, dass es wirklich in HR anerkannt ist, ist das HR-Patent.

herbert 23.12.2007 19:19

Schein
 
Wenn der FB1 jemals kommen sollte wird er genauso wie der FB 2 -4 von den Unterzeichnerstaaten darunter auch Deutschland, Italien, Frankreich,Kroatien usw. ohne Probleme angenommen nur in Österreich wird man nie mit dem FB1 fahren dürfen :ka5:

Edwin 23.12.2007 20:34

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt".
Und genau so ein Patent habe ich ja :ka5:

Es ist ein Irrglaube, dass mit der Vergabe des Permit's auch die Berechtigung des Skippers zum Fahren gegeben wird! Es mag zwar stimmen, dass so mancher Hafenkapitän in HR ein Binnenpatent akzeptiert, was aber eher an Unkenntnis (sieht einen amtlichen Ausweis der schon O.K. sein wird...) oder Desinteresse des Beamten liegt! Im Schadensfall hast Du mit Deinem Binnenpatent jedenfalls mit Sicherheit schlechte Karten und da kannst Du Dich noch so viel auf den Hafenkapitän ausreden! (strafrechtlich gesehen und nicht was die Versicherung betrifft!)

Ob Yachtpool oder ein anderer Versicherer so ohne weiteres bezahlt, wenn im jeweiligen Land ein entsprechender FS vorgeschrieben ist und man diesen eben nicht hat, lasse ich mal so dahingestellt...

Und Berny, in der Kroatienverordnung steht eben nicht, dass Du "nur" den Schein brauchst, der im Heimatland vorgeschrieben ist! Ganz im Gegenteil - er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein - also ein amtliches Küstenpatent des Heimatlandes oder eben das kroatische! (ist in der vielzitierten Kroatienverordnung, wie bei Gesetzestexten leider üblich, etwas unverständlich formuliert, aber eine Tatsache - das kannst Du mir glauben!)

L.G.

Edwin

Berny 23.12.2007 21:00

Zitat:

Zitat von Edwin
- er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein -

Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Als Österreicher fahre ich unter österreichischer Flagge, stellt sich die Frage, ob ich als Besitzer eines Patents nicht doch die nötige Berechtigung habe, zumal es ja eigentlich gar keinen wirklichen amtlichen Küstenschein gibt (zumidest bis vor kurzem, jetzt wurde ja ein C eingeführt) ....
Und dann gibts ja noch die Frage, ob ich als Österreicher überhaupt einen Küstenschein brauche, usw usw usw

Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.

Früher gabs mal den FB1, warum wurde der eigentlich abgeschafft ???

Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.

Edwin 23.12.2007 21:22

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.

Ich habe in dem Fall nicht zitiert, sondern versucht, den Teil der Kroatienverordnung etwas verständlicher zu machen! :zwinkern:

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.

Stimmt! :sleep_2:

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.

Stimmt nicht ganz - alle anderen amtlichen Küstenpatente (FB2+ usw.) sind natürlich ebenfalls gültig!

L.G.

Edwin

Edwin 23.12.2007 21:25

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Früher gabs mal den FB1, warum wurde der eigentlich abgeschafft ???

Weil der damals nur ein Verbandsschein (nix amtliches) war und nicht von der OSB abgesegnet!

L.G.

Edwin

herbert 15.02.2009 01:39

Bootsführerschein
 
Der Österreichische SBF See ist da
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Rotti 15.02.2009 07:53

Servus Herbert, nicht schlecht deine Antwort um 1,39 Uhr :cool:

...und jetzt lehn ich mich zurück und warte auf die Antworten was wieder nicht passt ( i lieg flach ):ka5::ka5:
@ Berny jetzt hast endlich deinen Schein den du dir so gewünscht hast.. Bin schon mal gespannt ob du ihn nun endlich machst damit du HR gesetzeskonform unterwegs bist. Oder findest wieder eine Ausrede. Bin echt neugierig auf deine Antwort :biere:.

LG
Mathias

herbert 15.02.2009 13:17

Schein
 
Zitat:

Servus Herbert, nicht schlecht deine Antwort um 1,39 Uhr
Diese Uhrzeit ist für mich fast normal :ka5:

Wir sind für unsere Charterkunden bis 23 Uhr und wenn es sein muß rund um die Uhr, auch Sonntags da.

Jetzt können wir so wie die Deutschen beim SBF SEE schreiben , wenn es um das HR Patent geht, warum machst du nicht den FB1 der ist International gültig :lachen78: stimmt zwar nicht aber das glauben doch alle

Auch der FB1 genauso wie SBF SEE SKS FB2 - FB4 sind NUR nationale Scheine, die anerkannt werden oder auch nicht.
Hat man ja gesehen wie schnell das geht in Kroatien und das ist noch nicht ganz ausgestanden.

ghaffy 15.02.2009 16:43

Wos is, Herbert?

Jetzt wirds Zeit, dass du dich einklinkst in das Österreichische Schein-Geschäft (:futschlac) ...
Ich bin bei den ersten, die bei dir oder auch Edwin den FB1 machen. Wär' doch ein Gegengewicht zu den, sagen wir, "traditionellen Anbietern" bei uns.

Berny 15.02.2009 17:03

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 190435)
Bin schon mal gespannt ob du ihn nun endlich machst damit du HR gesetzeskonform unterwegs bist. Oder findest wieder eine Ausrede. Bin echt neugierig auf deine Antwort

Tja, Mathias, ich bin gesetzeskonform unterwegs, da ich einen Schein besitze, der mich in Österreich zum Lenken meines Bootes berechtigt, und genau das ist in der HR Verordnung gefordert. (naja, man könnte jetzt wieder lang und breit diskutieren....... will ich aber nicht, man kann ja alles schon lesen :biere: und lass einfach mal deine Stichelein, kümmere dich lieber darum, dass bei dir alles in Ordnung ist! (ich denke da an das Stichwort "frame"))


Zum Thema FB1: sehr gut, endlich ist er da.
Nur, was kostet er jetzt, wer darf ihn Unterrichten usw usw usw.

Also ist ja noch nicht alles ausdiskutiert, denke ich mal.

herbert 15.02.2009 17:18

Schein
 
Zitat:

Jetzt wirds Zeit, dass du dich einklinkst in das Österreichische Schein-Geschäft
@Andreas
Das wird zumindest bei uns nicht geschehen.
Wir sind ja einige Jahre für eine Ösi Bootsfahrschule gefahren und das war Öd
Nicht das fahren sondern die Art wie es durchgeführt werden mußte.

wir werden weiter das HR Patent anbieten aus gutem Grund
nimmt man die 3 SM vor Küste / Inseln wörtlich ist man schnell in einem Bereich wo man merkt der FB1 ist nicht ausreichend das HR Patent aber schon.
Wer chartert braucht Funk und das ist beim HR Patent dabei und keine 3 SM Beschränkung. Ob die vercharterer den FB1 annehmen steht in den Sternen aber denkbar sonst müßten wir den SBF See auch ablehen.

Es werden weiterhin Urlauber D/A/usw. beim HK das HR Patent machen, die waren sowieso nie unsere Kunden.

Für die Sportbootfahrer die auch in anderen Länderen ihr Boot fahren möchten ist nun etwas geschaffen worden das ich als positiv bewerten möchte und das meine ich ehrlich.
Jetzt hat der Österreicher auch eine echte Wahlmöglichkeit

herbert 15.02.2009 17:24

Schein
 
Zitat:

Zum Thema FB1: sehr gut, endlich ist er da.
Nur, was kostet er jetzt, wer darf ihn Unterrichten usw usw usw.

Also ist ja noch nicht alles ausdiskutiert, denke ich mal.
Der ist so neu das man nicht einmal das Papier kennt worauf er gedruckt wird/wurde, schau mal beim MSVÖ nach da haben sie nicht einmal die Seiten umgestellt nur PDF gibt es von der Pro 2009

Unterrichten werden es die Bootsfahrschulen wer den sonst.
Kann ja nicht sein das jeder X beliebige wie beim HR Patent da wildwuchs betreiben darf :chapeau: Eines kannst mir glauben wir machen es nicht :biere:

ghaffy 15.02.2009 17:31

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 190490)
...
Das wird zumindest bei uns nicht geschehen.
Wir sind ja einige Jahre für eine Ösi Bootsfahrschule gefahren und das war Öd
Nicht das fahren sondern die Art wie es durchgeführt werden mußte.

...

... wofür ich größtes Verständnis habe.

Schade, muss ich weiter am Meer mit meinem wertlosen, mickrigen, von niemanden anerkannten, von den Versicherungen abgelehnten, von der Ausbildung her minderwertigen, angeblich leicht von korrupten Beamten kaufbaren und noch dazu uncool aussehenden Kroatischen Küstenpatent herumfahren ...
(... weil ich finde die MSVÖ-Sache in der Durchführung auch öd.)

hobbycaptain 15.02.2009 17:33

Zitat:

Zitat von ghaffy (Beitrag 190495)
... wofür ich größtes Verständnis habe.

Schade, muss ich weiter am Meer mit meinem wertlosen, mickrigen, von niemanden anerkannten, von den Versicherungen abgelehnten, von der Ausbildung her minderwertigen, angeblich leicht von korrupten Beamten kaufbaren und noch dazu uncool aussehenden Kroatischen Küstenpatent herumfahren ...
(... weil ich finde die MSVÖ-Sache in der Durchführung auch öd.)

Andreas,
na, für den FB1 könnten wir uns aber schon gemeinsam wo anmelden und das durchziehen. Da tun sicher noch ein paar Aduten mit :biere: .

ghaffy 15.02.2009 17:48

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 190497)
Andreas,
na, für den FB1 könnten wir uns aber schon gemeinsam wo anmelden und das durchziehen. Da tun sicher noch ein paar Aduten mit :biere: .

Wattfahrten ! :cool:

Und dann dürfen wir endlich im knietiefen Wasser anerkannterweise mit endlich wieder einem Österreichischen Meeres-Kapitänspatent herumfahren ...
(das wahrscheinlich noch uncooler ausschaut als mein jetziges uvjerjenje)

:biere:
Mach ma!

herbert 15.02.2009 17:49

schein
 
ich mach auch mit :biere:
den eines muß man schon beachten, mit dem HR Patent darf man nicht alles chartern was als Yacht zugelassen ist.
Da wir eine 62er Azimut im Angebot haben mit der darf ich mit keinem meiner HR Patene fahren, auch die 55er ist da am Limit.

Mit einem SBF See und wahrscheinlich mit dem FB1 darf ich das schon :cognemur: klingt kommisch ist aber so.

Also mache ich den FB1 und dann darf ich :seaman: zwar nur immer 3 Meilen vor Küste aber die Deutschen *******n sich doch auch nix und ich hab für die Löcher dazwischen immer noch das Kaffeepatent.
Ins Ausland darf ich dann auch damit fahren, nur die Charterboot sind in der Regel nicht für Ausland versichert :cognemur:

War nicht ernst gemeint, man wird doch mal darüber nachdenken dürfen :biere:

ghaffy 15.02.2009 17:53

Herbert,

Wenn du den FB1 machst, dann werd ich Deutscher und mach den SBF See.

herbert 15.02.2009 18:11

Schein
 
Eines bitte nicht vergessen, das es einen FB1 gibt liegt sicher auch an einen User der unter anderem auch ein Naheverhältnis :confused-zum MSVÖ hat.:chapeau:

Karl Otto, einer der wenigen der neutral und fair viele Fragen beantwortet hat.
unter anderem das für Österreicher das HR Patent nicht nur in HR angenommen wird und vieles mehr.

Das muß auch gesagt werden und nicht nur die MSVÖler als Vereinsmaier abstempeln. Nur ist es sicher nicht einfach gegen den Strom zu schwimmen.
Ich habe es erlebt wie im Yachtrevueforum ganz fest gegen den FB1 Stimmung gemacht wurde und da stand er ganz fest hinter der Sache

DANKE Karl OTTO :biere:

Berny 16.02.2009 13:48

Jo, ich denke auch, dass dem Karl Otto hier enormer Dank gebührt, ev kannst du das so weiterleiten.

Mit der Einführung des FB1 wurde zumindest mal der Weg vorgezeichnet, ein offizielles Patent eingeführt, mit dem auch in HR entsprechend argumentiert werden kann, ev auch eine offizielle Anerkennung durch HR in Zukunft möglich ist (ich denke da an die EU-Mitgliedschaft ).

hobbycaptain 16.02.2009 14:13

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 190502)
ich mach auch mit :biere:
den eines muß man schon beachten, mit dem HR Patent darf man nicht alles chartern was als Yacht zugelassen ist.
Da wir eine 62er Azimut im Angebot haben mit der darf ich mit keinem meiner HR Patene fahren, auch die 55er ist da am Limit.

Mit einem SBF See und wahrscheinlich mit dem FB1 darf ich das schon :cognemur: klingt kommisch ist aber so.
..............................

Herbert,
darfst Du nicht mit dem FB1, da lt. Pro2009 der FB1 nur bis 8m gelten wird.
Also doch SBF See :lachen78: .

herbert 16.02.2009 14:18

Schein
 
Mist wieder erwischt

Für die vielleicht eine fahrt mit der 62er nehme ich mir einen Scheinskipper :lachen78:
allein darfst du das ding eh net wirklich fahren und da finde ich schon einen SBF SEE Inhaber.
Ich glaube der zahlt mir sogar etwas dafür:lachen78:
Das sind dann 1.500 für den Skipper und vom Buckl kassier ich nochmal 500 €

Muß aber ehrlich sagen ich fahr lieber mit meinen Schrottkuttern mit 8 Knoten
:biere:

thball 16.02.2009 18:12

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 190583)
Mist wieder erwischt

Für die vielleicht eine fahrt mit der 62er nehme ich mir einen Scheinskipper :lachen78:
allein darfst du das ding eh net wirklich fahren und da finde ich schon einen SBF SEE Inhaber.
Ich glaube der zahlt mir sogar etwas dafür:lachen78:
Das sind dann 1.500 für den Skipper und vom Buckl kassier ich nochmal 500 €

Hallo Herbert,

wäre mir mal der Spaß wert. Auch wenn ich sonst eher auf's Segeln stehe würde ich mir (mit Patent :biere:) den Spaß gönnen! :lachen78::biere:

Nur zahlen tue ich dafür nichts - höchstens eine Kostenbeteiligung! :futschlac:futschlac:futschlac

rotbart 16.02.2009 21:52

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 190603)
Hallo Herbert,

Nur zahlen tue ich dafür nichts - höchstens eine Kostenbeteiligung! :futschlac:futschlac:futschlac

Hi Tom
muss lauten :

Zitat:

Ich nehme noch nicht einmal ein Honorar, nur die Anreisekosten
:biere::biere::biere::biere::biere::biere::biere:: biere:

maik06 15.12.2013 18:21

Meine Zustimmung habt ihr auch

Berny 15.12.2013 19:01

Ähm, das Thema ist schon längst vom Tisch, es gibt mittlerweile ein FB1 in Österreich !!!

Berny 09.07.2015 08:04

Zur abschließenden Information (Stand 2015)

In Österreich wurde betreffend der Küstenpatente im Jahr 2012 einiges umgestellt.
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Ebenso wurde im Bereich der Zuständigkeiten für Patente einiges geändert.
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Auch was die Auststellung, Prüfung und Schulen betrifft, wurde etliches rechtlich angepasst.
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Hier gibt es auch eine Liste der offiziell anerkannten Prüfungsorganisationen, man muss einfach runterscrollen.

Es gibt mittlerweile eine offizielle Stelle, die für die Ausstellung der Patente zuständig ist.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Natürlich wird es auch in Zukunft dort und da Anpassungen geben, aber das grundsätzliche Thema sollte somit abgeschlossen sein.

Es geht bei dieser Diskussion nicht um eventuelle Patente anderer Länder, sonder einfach nur darum, dass Österreich für die Mehrheit der Sportbootfahrer eine gute und auch offiziell anerkannte Lösung geschaffen hat.

Der FB 1 ist letztlich ein Patent, welches der Mehrheit der Urlauber entgegenkommt.

Ich danke nochmals allen Usern, die aktiv an der Lösung dieses Problems mitgeholfen haben.

Berny 09.07.2015 14:45

Habe ein Update bezüglich des Links Viadonau:
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