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Bei meinem Arbeitgeber haben wir zur Zeit fast täglich die Herren mit den silber/blauen Autos auf dem Hof.
Hier werden Gespanne (egal ob WOWA oder Boot) über die Waage gezogen, Trefferquote liegt aktuell bei rund 50%. |
Hallo,
die Sicherheit des Gespanns wird letztendlich durch das Trägheitsgiermoment beschrieben. Beim optimalen Packen und Einhalten des Gesamtgewichts fährt man so relativ sicher! Dazu ist die max. Sützlast einzuhalten! Dabei beißt sich der Gesetzgeber selber in die Wade! Die Stützlast wird dem Anhänger als Gewicht zugeordnet und darf beim Zugfahrzeug nicht abgezogen werden (Normalfall)! Wiegetechnisch nimmt man bei Kontrollen die Gewichte der einzelnen Räder, Stützlast usw. auf. Es besteht also die Möglichkeit bei solch einer Kontrolle die Stützlast von der maximalen auf die minimale zu reduzieren! Je nach Kombination sind dort bis zu 50 kg Masse einzusparen! Natürlich wird das Gespann dadurch nicht sicherer, alle Vorschriften werden aber eingehalten! Gruß Jeronimo Ganz nebenbei : Der schwedische Wohnwagenhersteller KABE fertigt auf Wunsch jeden Wohnwagen unabhängig von seiner Größe mit bis zu 2,5 t Gesamtgewicht! Dabei entstehen Zuladungen von bis zu einer Tonne. Das dürfte oft reichen...... |
Zitat:
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Hallo Ingo
Mit Deiner Ausdrucksweise gelangst Du sehr schnell in den Bereich der Ignorierfunktion. Wenn Du Dich so bei einer Kontrolle aufführst, wie Du hier schreibst, brauchst Dich auch nicht zu wundern, wenn Du zahlst. Wir sind hier in dem Forum, weil wir ein gemeinsames Hobby haben, und da muß ich mich und meine Kollegen nicht anpöbeln lassen. Zum Ausgangsthema: Es gibt zunächst unterschiedliche Waagentypen, die unterschiedliche Toleranzen (im Fachdeutsch Verkehrsfehlergrenzen) haben. Auf Grund so netter Menschen wie Ingo, werde ich den Teufel tun und die jetzt hier öffentlich bekannt geben. Dann gibts unterschiedliche Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorgibt. der BGK geht von einer fahrlässigen begehung aus, mit der Aussage was solls schert mich nicht, handelt es sich um Vorsatz mit Verdoppelung des Bußgeldes. und das Hauptproblem für die Urlauber ist im Anschluß an die Verwiegung die Herstellung des verkehrssicheren Zustandes. Grundsätzlich werden 3 % toleriert, aber dass ist eine Kann-Entscheidung. Wenn es sich um einen besonders netten Menschen handelt, dann gehts auch mal auf genau 0% Überladung runter. Spätestens ab 5 % folgt die Abladung. Deutschland und Österreich sind wie alle anderen auch souveräne Staaten, die ihr Recht unterschiedlich anwenden. Und wie Dieter schon schrieb, gibt es Schadensfall möglicherweise auch Probleme mit der Vollkasko. mfg Marcus |
Ein befreundeter Polizeibeamter hat mir mal von einem Fall erzählt, da haben sie einen sehr langen Wohnwagen aufgehalten einen Doppelachser und auf die Waage gestellt. Der hatte 200 kg Übergewicht.
Der Besitzer hatte aber gesagt, das es nicht sein kann, da der Ww völlig leer und noch nicht beladen ist. Mein Bekannter ging hinein und es war wirklich so, total leer, nichts verstaut. Sie schauten sich die Papiere noch einmal an, aber alles stimmte, doch der Ww war überladen. Dann viel dem Kollegen der Ww-Boden auf. Der Besitzer hatte den Boden mit Bodenfliesen ausgelegt, sehr schön gemacht.......:lachen78::lachen78::futschlac:futsc hlac |
Zitat:
Rechtlich gesehen ist Überladen, überladen. Ich hab aber das Gefühl, daß die deutsche Paulizei ein wenig mehr Bemessungsspielraum in solchen Geschichten hat. Vor Fahrtantritt durch Österreich und Schweiz schau ich auch ganz genau hin, die 90 kg Stützlast versauen mir noch zusätzlich die Zualdung:ka5:. Versicherungstechnisch hätte ich nur bedenken, wenn die Achslasten und zul. GG. das ermittelte Gewicht nicht hergeben............. @Ingo..........na aber wenn Du mir mit Deiner überladenen Karre entgegenkommst, diese nicht mehr im Griff hast und mich gefährdest, ist es halt nicht mehr nur Dein Problem. Ich bin auch nicht der Heilige was z.B. Ladungsicherung etc anbelangt. Bei manchen Dingen muß ich echt den Kopf schütteln, manche Dinge haben aber durchaus Berechtigung ............... |
Bin draufgekommen das bei vielen kleinen PKWs wenn da 5 Personen mitfahren die je ca 95 kg haben, diese PKW,s auch schon überladen sind!
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Danke Ralf hätte ich auch nicht besser schreiben können:chapeau::chapeau: |
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Andreas, genau das wollte ich mit dem Eröffnungspost sagen, man hat ein vermeintlich "großes" Auto, sitzt aber zu viert drin und kann nur noch 2 Kästen Bier mitnehmen u. evt. für jeden ne Schweinshaxe :lachen78::lachen78: |
Moin,
so habe ich das noch nie gesehen. :gruebel: Wenn mich nochmal jemand nach meinem Gewicht fragt, werde ich die Gegenfrage stellen, ob das Leergewicht oder das zulässige Gesamtgewicht (inkl. Bier und Haxe) gemeint ist. :lachen78: |
Hallo
Kürze Info Sind heute morgen gegen 10 Uhr hier in Kärnten gut und sicher mit nur ca. 40 kg Übergewicht angekommen. Montag morgen geht's weiter auf die Insel Krk. Allen noch mal ein herzliches Dankeschön, die sich mit tipps und guten Ratschlägen hier am Trööd beteiligt haben. |
mal eine frage an die Fahrer welche durch Slo fahren, mein kfz hat 3,5T zGG und der WoWa 1,8T laut Maut müsste ich ne LKW Vignette kaufen da über 5T ? Interessiert das einen wenn ich eine Kfz Vignette anstelle kaufe, hat schon jemand mal einen Kontrolle erlebt wo dies nachgeschaut wurde.
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Wo steht das genau? So wie ich das lese zählt der Anhänger nicht dazu. Unter 3,5 T Zugfahrzeug entwerden kategorie 2a oder 2b.
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