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Hallo
Und der KÜS-Prüfer trägt das dann auch so ein ? Ich hätte gedacht solche Änderungen darf nur TÜV oder DEKRA je nach alte oder neue Bundesländer. Ich bin immer wieder erstaunt, wie flexibel die doch manchmal sein können. Gruß Ulf |
Hallo Ulf,
so wie ich das verstanden habe, muß das nicht eingetragen werden. Der Trailer ist verstellbar und zwar von ... bis ... und da ich ja hinten noch die Lichtleiste habe, wäre das innerhalb der Parameter. Ciao, Ralf |
Moin,
auf den ausziehbaren Nummernschildräger montieren viele einen Radträger bis hin zum Träger für einen Roller. Ich bin gerade im Urlaub Ich mache mal Fotos. Anbauteile wie ein Träger müssen definitiv nicht eingetragen werden. |
Hallo
Ich will ja nicht den Spielverderber geben, aber so wie ich das verstanden habe wird die Deichsel, sozusagen das Rückgrat des Anhängers ausgetauscht und dann die Nummer wieder eingeschlagen. Halten wird es sicher , aber beides ist meiner Meinung nach einmal illegal und evtl. sogar Urkundenfälschung. Das hat auch nix mit damit zu tun irgendwelche Zubehörteile am Anhänger zu befestigen. Das so etwas ein KÜS-Prüfer vorschlägt ist schon echt imposant. Gruß Ulf |
Hallo Ulf,
hast Du einen Beleg für Deine Meinung oder ist es einfach so ein Gefühl? Welche technische Abnahme benötigt ein verzinktes 70x70x3 Vierkant-Stahlrohr das ein anderes ersetzen soll? Eventuell sollte man einen Härtegrad berücksichtigen? Du sprichst von Urkundenfälschung? Kannst Du das mit "Fakten" hinterlegen, die Deine Meinung stützen? Oder auch so ein Gefühl? Deutschland ist echt ein schwieriges Pflaster. |
Nun ja, die Länge eines Zugrohres bei einem Anhänger braucht eine Berechnung.
Mit der Längenänderung treten andere Biegemomente an dem Rohr auf. Und das ist (zumindest aus meiner Sicht) eine grundlegende Änderung am Trailer, die abgenommen werden muss. Um sich die Auswirkungen vorzustellen, hilft es manchmal, in den Extremwerten zu denken. Was wäre, wenn Du das Rohr um 6 Meter verlängerst? Ich glaube jeder kann sich vorstellen, was das für eine wackelige Angelegenheit gibt. Eine gleiche Änderung passieret auch, wenn Du nur um einen Meter verlängerst. Nur eben nicht so stark. Und daher muss eine Berechnung her. Dafür braucht es eine Abnahme, die, soweit mir bekannt, nur der TÜV machen darf. Fahr mal vorbei und frag. Am einfachsten wäre es, wenn der Hersteller den Trailer in verschiedenen Längen ( mit unterschiedlich langen Rohren) im Programm hatte. Dann gibt es die Berechnungen, Du brauchst nur eine Bestätigung und der Eintrag ist ein Leichtes. Ob sich die bei Dir im Brief eingetragene Länge " von bis" tatsächlich auf unterschiedliche Rahmenlängen bezieht oder nur die ausziehbare Lichtleiste berücksuchtigt, kann Dir bestimmt auch der Hersteller sagen. Rüdiger |
Hallo Ralf
Erst mal ist es wirklich nur mal meine Meinung und war auch nicht böse gemeint. Aber mal etwas überspitzt, was glaubst Du handelst Du dir ein, wenn Du bei einem Motorrad einen neuen Rahmen schweißt und dann einfach wieder die Originalnummer einschlägst. Hier auch mal was zu Fahrgestellnummern : Um Links zu sehen, bitte registrieren Das ist wie mit anderen Basteleien auch, solange alle gut geht kräht kein Hahn danach. Aber ich würde dennoch davon ausgehen, daß mit dem anderen Rohr die ABE erst mal erloschen ist, auch wenn es von der Stabilität vermutlich auch dicke reicht. Ich habe auch schon Motorradträger selber gebaut und beim TÜV eintragen lassen. Da habe ich denen aber auch Berechnungen zur Stabilität mitgeliefert, und einen verständnisvollen TÜV-Prüfer erwischt. Gruß Ulf |
Hallo ihr zwei,
ich denke mein Post ist falsch rübergekommen, ich verstehe das Problem und will dem ganzen nicht aus dem Weg gehen. Ich mag nur die "Gefühls"-Posts nicht so, weil häufig Themen zerredet werden. Gegenüber Fakten bin ich durchaus aufgeschlossen. Ich werd das Thema auf jeden Fall nochmal sondieren und halte euch auch auf dem laufenden. Danke & Ciao, Ralf |
Alles OK :chapeau:
Die Antwort, die Du vom KÜS bekommen hast, hat nur etwas verwundert. Das der KÜS so was genehmigt (genehmigen darf) , habe ich halt noch nicht gehört, wobei wir da eben wieder sind bei : ICH kenne es nicht, wo man das nachlesen kann ??? Gruß |
Hallo Rüdiger,
der KÜS hat nicht gesagt, dass er es genehmigt, sondern dass es keiner Genehmigung bedarf. Das muss ich klären. Ciao, Ralf |
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