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Na dann lass es doch als Seefunkgerät zu. FunkSt eben nur in HR. Meins ist ein Kombigerst, angemeldet mit ATIS und MMSI und ich habe auch nur UBI. Deshalb mache ich gesessen jahr auch noch den SRC.
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hi, ja dann muss ich das gerät ausbauen , einschicken , wieder neu beantragen usw. dann wieder einbauen. dann hätte ich wiederum stress evtl in d auf dem meer. also src machen. aber hab gerade ubi hinter mir. ich hasse es. src ist ne nummer mehr . nicht mein ding. ich bin auch selten auf dem meer unterwegs.
ich warte mal die info des wsa ab. |
Zitat:
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Hallo Reinhard ,
Wo Frage ich denn Mehrmals? Besonders in deinem Zitat? Ich denke hier wurde sachlich darüber diskutiert oder bist du anderer meinung ? Ich weiß nicht was du durch einen thread erwartest . Nur wenn man nicht einer meinung ist soll ich fragen bis jemand genervt aufgibt ? Ich hoffe du hast dir die Beiträge durchgelesen und gesehen, das jetzt die behördliche antwort abgewartet wird. Ich finde dein betrag hat jetzt etwas provokatives und hat bislang am wenigstens zu meiner frage bei getragen. Ich versteh nicht was du dir jetzt durch deine antwort erhoffst . Oder kannst du die Gesetzteslage eindeutig klären? der Beitrag kann auch gerne gelöscht werden. Anscheint bin ich wohl der einzige mit dem problem. |
Zitat:
Ich denke einfach dass die Antwort schon mehrmals gegeben wurde, nämlich: Nein, du darfst nicht! mit deinem UBI darfst du eine Funkanlage auf See nicht betreiben, auch wenn dein UBI-Gerät vielleicht nicht für den Seebetrieb geeignet ist (wegen z.B. eingeschränkter Sendeleistung), kannst du trotzdem am Seefunk teilnehmenbzw. betreibst du eine Funkanlage, das darfst du aber nicht, weil du keinen SRC-Schein hast, oder deinen Funkanlage nicht für den Seefunkbetrieb zugelassen ist. Einzige Lösung für dich: Bau das Ding aus, oder mach es betriebsuntüchtig. Alternativen haben dir nuernberger-1 und Faro angeboten bzw. erklärt. Ich denke das war doch deutlich genug? Nach meinem Wissen darf sogar jemand, der nicht den UBI-Schein hat, ein Boot (binnen) gar nicht in Betrieb nehmen wo eine VHF-Funkanlage verbaut ist - den Umkehrschluss würde ich auch auf SRC anwenden wollen. |
Moin Reinhard
Binnen muss schiffsführer und funker identisch sein, bei See darf es ein besatzungsmitglied machen. |
Zitat:
Es ist auch nicht erlaubt am Steuer eines Autos in Österreich zu telefonieren ohne freisprecheinrichtung , und trotzdem machen es fast 65% :futschlac Auch dürfen wir nur 130kmh auf Autobahnen fahren und trotzdem fahren mehr als 75% schneller, woran möge das nur liegen :gruebel: erfasst von Statistik Austria |
Identisch
Zitat:
Möchte nicht immer gegen alles sein :-) , aber es ist genau anders herum. Dies steht hier Um Links zu sehen, bitte registrieren und Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Moin
Hast recht, habs verschwurbelt |
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