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ja
Lieber Hansi,
ich weiss zwar nicht, auf welchen meiner Beiträge Du Dich beziehst, aber Du hast Recht in dem, was Du schreibst, nämlich dass das richtig ist, was ich schreibe. :coool: Das was ich schreibe ist nämlich immer richtig :lachen78: . lg Ferdi :captain: |
Hallo!
Womit darf ich an der Donau und an der Küste fahren ist ein ganz wichtiger Beitrag in disen Forum.Ich habe mein Schiffsführerpatent-10m an der Donau gemacht und ich bin froh darüber das Handwerk dort erlernnt zu haben (Schleußen,Anlegen,Nachtfahrt usw.)Das gleiche gilt auch für die Küste(Nachteinsteuerung,Grundkenntnisse ger Nav.usw.) An der Küste Italien nähe Lignano hatte ich voriges Jahr ein Erlebnis wo ich froh war ein Patent für MJ FB 2 zu haben.Nach der Übernachtung im Naturschutzgebiet interessierte sich der Zoll für uns.Nach vorzeigen meines FB 2 und Versicherungbestättigung in it. war die Welt wieder in Ordnung ,nicht so für meinen Partner der zwar das SFP-10 m und das kroatische 3 sm Patent hat.Er durfte das Boot 4m ,20 PS nicht selber in den Hafen fahren.Ob es Willkür der it.Behörden war oder nicht (Diskusionen kann mann sich sparen,leider hat der stärkere Recht,Recht einzuklagen verläuft im Sand).Er hatte Glück,den die Strafen der IT,wenn sie strafen sind gewaltig. Ich möchte mich wenn ich mit dem Boot unterwegs bin entspannen und nicht nachdenken zu müssen ob ich darf oder nicht,versicherungstechnisch seid Ihr gut beraten die notwendigen Papiere zu besitzen. Gruß Gerhard #PS:Bin 5 Jahre am Meer nicht kontrolliert worden,an der Donau nur 1 Mal. |
Hallo Ferdi
ob immer alles richtig ist was Du schreibst weis ich nicht den alles weis ich auch nicht aber das über den Bootsführeschein war richtig:chapeau: :chapeau: aber mach trozdem so weiter das haut schon hin denke ich mal:coool: :coool: oh das glaube ich war mein 200hunderster Beitrag Leute macht aber nichts:moon: :moon: lg.Hansi:zunge: :zunge: |
Hallo Leute,
ich habe ja vor vierzehn Tagen den Deutschen See Schein erworben und im Prüfungsausschuß waren durchaus Prüfer von underen Staatlichen Institutionen und keinen Clubvorsitzenden oder deren Vertreter. Unter anderem war ein Mitarbeiter der Wasser und Schiffahrtsdirecktion Nord / Nordwest dabei der die Pracktische Prüfung abgenommen hat und Mitarbeiter des WSA . Also kann das mit der Aussage von wegen Clubschein wohl nicht stimmen :ka5: Der Bootsschein egal ob See oder Binnen ist ein amtlicher Führerschein genau wie der Autoführerschein und wird auch von den Amtlichen Stellen bzw deren Vertreter abgenommen und nicht von Privaten Organisationen wie dem DMYV und der DSV. Gruß Jürgen der seinen SBF-See gerade erst bestanden hat :coool: Nachtrag: Die Schulen müssen natürlich den o.g. Vereinen angehören damit sie die Ausbildung durchfüren dürfen .Die Prüfung wird aber von den Behörden abgenommen. |
Servus Gerhard!
Laut Info des MSVÖ als oberster nationaler Sportverband hat dieser unter Um Links zu sehen, bitte registrieren folgendes geschrieben: Italien Patente In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972). Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder: ein italienisches Patent oder ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen. Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt. H.L. Was heisst das: Das ein Österreicher auch mit seinem 10m Seen u. Flüssepatent in allen Gewässern wo das Bootfahren nicht untersagt ist fahren darf. Gruß Rotti P.S.: Vorabinfo - InKürze wird ein neuer Führerscheinthread im Forum erscheinen welcher hauptsächlich die Küstenpatente in Kroatien betrifft. Gespräche sind mit div. Behörden und Versicherungsanstalten bereits im Gang. |
Da bin ich gespannt Rotti.
:captain: :captain: :captain: |
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