Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Schlauchboot (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=8)
-   -   gerade gekauftes (gebrauchtes) Schlauchboot undicht beim ersten Aufblasen, was nun ? (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=37676)

freerider13 13.08.2018 16:07

Ich sags mal rein rechtlich:
Du hattest die Zusicherung, dass es am Tag des Verkaufs in einem Zustand ist, dass es 4 Wochen Luft hält.
Jetzt ganz bös: Wer sagt denn, dass DU diesen Zustand nicht verändert hast? Das Boot über den Boden geschleift, in die Kofferraumklappe eingeklemmt, Kinder sind mit Messer und Schmirgelpapier drangegangen... verstehst du, worauf ich hinaus will?

Die Gefahr ist mit Tag des Kaufs auf dich übergegangen. Die Zusicherung mit 4 Wochen ist hübsch, aber in der Realität völlig wertlos.

Ich hatte bei nem alten Auto mal so nen Fall:
an Rumänen verkauft, Passat mit 380.000km. Sag den Jungen Burschen beim wegfahren noch sie sollen vorsichtig in Ihre Werkstatt fahren, Service ist überfällig, kein Ölwechsel ewig, sonst geht was kaputt wenn sie die Karre herreiten wie blöd.
Einen Tag später ruft mich der "Clanchef" an, sagt er will die Hälfte vom Kaufpreis zurück - den Turbolader hätts zerrissen. Wo, wann, wie? - auf der Fahrt in die Werkstatt bei 190 auf der Autobahn. Kann ich mir das anschauen - wo ist der Wagen? - auf dem Transporter auf der halben Strecke nach Rumänien, anschauen ist nicht - er will nur die Kohle.

Alles klaaaaaaaaaar. Ich hab ihm nur geraten zu seinem im Gespräch vielbeschworenen Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Nie wieder was gehört.

Auf deinen Fall bezogen: Der Verkäufer kann nicht wissen, was du mit dem BBoot gemacht hast und ob du Ihn be*******n willst. Gibt's leider auch viel zu oft heutzutage - deshalb würd ichs auch nicht anders machen als er.

Du hast ein Boot gekauft, dass inn dem Alter hohe Risiken mit sich bringt und einfach Pech gehabt. Und JA! es kann bei so nem Ding sogar sein, dass die Stelle durchs zusammenfalten endgültig aufgeplatzt ist.

Also nimms sportlich bzw. verbuche es unter Lehrgeld, mach nen Flicken drauf und gut is.

Ach ja: Hypalonflicken schauen schon so aus wie das Originalmaterial - wenn deine Flicken eher speckig glänzen ist es PVC - das passt nicht/hält nicht. Lieber gleich Hypalonflicken besorgen mit passendem Kleber (am besten bei Schlauchbootreparatur.de - hier im Forum der Holländer). Dann wird das schon.

Schöne Grüße,
Jan

freerider13 13.08.2018 16:12

Oh. Ich seh grad, dass mir etliche Posts nicht angezeigt wurden. Wir waren ja hier schon viel weiter. Sorry!:cognemur:

Jan

total-geschlaucht 16.08.2018 17:34

Hallo Jan,

jupp, es kommt wohl letztlich immer auf den Einzelfall an. Hätte der Verkäufer mich wissentlich beschi**en, wär ich vor Gericht gegangen. Aber es hat sich ja anders herausgestellt, insofern...ja, Pech gehabt.

Aber, weil ich gerade heute drüber gestolpert bin, hier ein Text vom Verbraucherschutz zum Thema Gebrauchtkauf. Nur mal so, dass niemand glauben muss, dass wir rechtlich im wilden Westen leben:

Zitat:

Beim Einkauf im Supermarkt, bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens oder beim Haustürgeschäft: Überall kommt ein Kaufvertrag zustande. Dabei gibt es feste Regeln, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen.

Ebenso wie beim Kauf neuer Waren hat man beim Kauf von gebrauchten Gegenständen eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung.

Die Rechte des Käufers können aber - anders als beim Erwerb neuer Waren - durch individuelle Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt werden. Es ist zu differenzieren nach privaten und gewerblichen Verkäufen.

Privat: Beim Kauf eines Autos von einer Privatperson kann diese die Gewährleistung nahezu vollkommen ausschließen. Wer auf die Formel "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" im Kaufvertrag stößt, der muss also damit rechnen, dass der Verkäufer für einen Mangel nicht haftet, es sei denn, er hat ihn arglistig verschwiegen. Als Käufer müssen Sie dann jedoch nachweisen, dass dem Verkäufer der Mangel beim Kauf bekannt war.

MundP 17.08.2018 10:15

Schau, irgendwie ist es ja traurig was dir passiert ist!

Du kaufst ein fast 40 Jahre altes Boot um € 1300, beschwerst dich dann dass es jetzt hinüber ist, und willst dem Verkäufer jetzt irgendwas vorwerfen (obwohl das Boot fast VIERZIG Jahre alt ist). :cognemur:

Ich biete grade ein komplettes Boot (inkl. Motor, Hänger und allem an Zubehör ) um € 4500 an, die Kombi ist ein Jahr alt, und der Motor hat sogar noch Garantie. Trotzdem werde ich in den Kaufvertrag "wie besichtigt, ohne Garantie" reinschreiben!

Bitte versteh mich nicht falsch, ist auch nicht böse gemeint, aber wegen solcher Aktionen verdienen sich Anwälte dumm und deppat...



NACHTRAG
Nimmst du auf dem Ding deine Kinder mit aufs Wasser?

KlausB 17.08.2018 22:24

Sorry, war schon länger nicht mehr hier, schalte mich also erst spät ein.

So ganz so, dass sich der Threadopener auf "gekauft wie gesehen, Pech gehabt" verweisen lassen muss, ist es hier nicht. Denn er hat sich ja schriftlich im Kaufvertrag zusichern lassen, dass das Boot die Luft 4 Wochen hält.

Zitat:

Im Kaufvertrag hatte ich zwar den Sachmängelhaftungs-Ausschluss mit reingenommen, aber auch, dass das Boot die Luft noch 4 Wochen hält (immerhin), also zugesicherte Funktion.
Das ist keine Frage des arglistigen Verschweigens (damit kommst Du hier sicher nicht durch), sondern eine Frage des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Du musst auch nicht nachweisen, dass Du nichts verändert hast... innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache gilt die sog. Beweislastumkehr

§ 477 bgb
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, frag mal deinen Anwalt (der sich übrigens an so nem Fall nicht "dumm und deppat" verdient, weil der Streitwert viel zu niedrig ist).

Ich sehe das so, dass Du viel zu naiv und völlig überteuert uralten Schrott gekauft hat. Aber der Verkäufer hat seinerseits den Fehler gemacht, dir schriftlich zuzusichern, dass das Boot 4 Wochen die Luft hält. Und desh glaube ich, dass du schon eine Chance hast, Rückgängigmachung des Kaufes zu verlangen.

Was das Flicken angeht - das ist hier wohl nur kurzfristig sinnvoll. Das Boot war schon Schrott, als Du es gekauft hast. Wenn ich es richtig verstanden habe, war das Boot jahrelang aufgeblasen gelagert worden, und Du hast es nun erstmals wieder abgebaut und wieder aufgepumpt? Dann tippe ich darauf, dass das Trägermaterial innen verhärtet und gebrochen ist. Und jetzt löst sich auch die äußerste Schicht, wie man in deinem Video sieht. Das hatte ich mal bei einem uralten Faltboot. Ich fürchte, da hilft nichts mehr.

total-geschlaucht 19.08.2018 21:30

Klaus, dank Dir für den konstruktiven Beitrag ! Beweislastumkehr klingt doch recht plausibel in dem Fall. Ich hatte zum Thema auch bei Juristen Rat gesucht, die ungefähr das gleiche sagten - wegen der Zusicherungen des Zustands der Schläuche stünden die Chancen recht gut, dass Ding auch zu reißen.
Aaaaaber, wie gesagt..hier fiel auch das Stichwort negative Energie - und ich hab keine Lust auf einen Prozess, habe genug um die Ohren auch so und es war auch nicht direkt mutwillig.

Und- das Boot ist geflickt, hält die Luft bisher sehr gut (war zum Gück keine Altersabnutzung sondern durch stellenweise Belastung porös). Wie lange alles hält wird sich zeigen, beim nächsten Kauf bin ich schlauer.

@MundP
Zitat:

(obwohl das Boot fast VIERZIG Jahre alt ist).
Es ist wie gesagt latte, das Boot könnte auch hundert Jahre alt sein - Vertrag ist Vertrag und Recht ist Recht, wenn zugesichert wurde, dass es dicht ist.

Ansonsten wurde ja zum Thema alles (mehrfach) gesagt, ich danke allen für die Ohren zum Ausheulen...:biere: ... evtl. folgt dann bald der erste Erlebnisbericht ! :seaman:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:21 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com