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im moment funktioniert nur die italienische seite!! über bootsverleih Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Hallo Gummizwerg,
also wenn das Dein Bootsverleiher so macht, ist das Sein Problem, und Deines wenn was passiert. Damit meine ich jetzt eher Verletzungen bei dritten. Und hier noch was für dich zum Nachlesen. Das ist vom DMYV. Schau mal unter Italien und welcher Führerschein dort vorgeschrieben ist. Das sollte auch mal der Bootsverleiher lesen !!! Um Links zu sehen, bitte registrieren Denn nicht nur weil das einer in Italien oder mehrere so machen bedeutet dies, das es richtig ist. Ich denke wenn das in Italien für deutsche so vorgeschrienben ist, gilt das auch für Österreicher. :captain: :captain: :captain: |
Hallo, jetzt möchte ich auch mal eine kleine Bemerkung zu diesem Thema machen!
Das mit den Booten ist meines erachtens nicht das Hauptproblem. In Medulin finde ich die Jetskiverleiher viel schlimmer. Da wird gar nicht nach einem Schein gefragt. Auch Jugendliche fetzen mit den Dingern fast bis auf den Strand. Auch wissen die meisten nicht, wie eine Tauchboje aussieht.( Ich meine damit nicht nur die Jugendlichen, sondern fast jeden der sich so ein Geschoss ausleiht ). Tom. |
Hallo,
Das Verkehrsministerium schreibt ausdruecklich, dass fuer Oesterreicher keine Bestimmungen in Österreich gelten, was das fahren auf See betrifft. Wie auch :) Zwar kannst du beim MSVÖ einen Schein machen, der ist in Österreich aber mangels Küste nicht vorgeschrieben. Und sie schreiben weiter, dass deshalb prinzipiell Österreicher OHNE irgendwas fahren dürften. Ausser, das Gastland akzeptiert das dezidiert nicht. Drum gibts immer Diskussionen, wenn die Österreicher sagen, sie koennen mit dem HR Patent ueberall fahren. Klar auch, vermutlich sind die Italiener froh, wenn man irgendwas hat, den vorgeschrieben waere fuer uns garnichts an Fuehrerscheinen. Gleichzeitig weist das Verkehrsministerium aber auch darauf hin, dass es vielleicht kompliziert ist einem italienischem Beamten das so ohne weiteres verstaendlich zu machen, wenn man mal kontrolliert wird. UND, dass man das mit der Versicherung klären sollte, die eventuell Stress macht. Auch mit HR Patent in HR sollte man da vorsichtig sein und nachfragen. Bei einer strengen Auslegung der Vorschriften bei Gericht haette man als Österreicher ohne Führerschein am Meer gute Chancen. Wie gesagt, wenn das Gastland das generell akzeptiert. Im uebrigen ist als Österreicher ein deutscher Schein genauso gut oder auch wertlos wie jeder andere nichtoesterreichische. cu martin |
Schein
Auszug aus dem zuständigen österreichischen Ministerium.
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden. Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Jachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise von allen anderen Staaten anerkannt. Ich möchte darauf hinweisen das das Wort " können" sicher sehr wichtig ist. Das Wort muß steht nirgends. Also darf ein Österreicher mit jedem von den Seefahrtsbehörden anerkannten Staatlichen Patent die Küstengewässer befahren, um nicht zu schreiben ohne. Also dar fich mit einem deutschen oder polnischen/tschechischen ungarischen Patent in Italien fahren bzw sie können es mir nicht verweigern. herbert :chapeau: :sonne: :lachen78: |
Hallo Martin,
ja und genau da liegt das Problem denke ich, wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen würde. Da wird Dir jeder Richter vorwerfen, dass Du den "freiwilligen" Schein hättest machen können, da er ja angeboten wird, aber klar in Ö mangels Küste nicht vorgeschrieben ist. Ich hoffe das wird nie eintreten, aber nochmal: Jeder Richter und jede Versicherung wird Dir das um die Ohren hauen wenn wirklich mal etwas passiert, den speziell die Versicherungen zahlen gewiss nicht, wenn nicht 100% klar ist das sie zahlen müssen. Und nur darauf wollte ich hinaus. Übrigens in Deutschland war ich etwa 8 Jahre mitinhaber einer Fahrschule und habe ausgebildet. Dewegen hatte ich eingangs auch nur über Deutschland gesprochen. :captain: :captain: :captain: |
Hallo,
Mit der Versicherung laesst sich das ja vorher abklären. Das betrifft auch HR Patentsbesitzer, da gibts auch Versicherungen, die das nicht so wollen. Dem Richter wirds egal sein, wenn eindeutig die Verschuldensfrage geklärt ist. Beim Autofahren ist es ja nicht anders, wenn ich einen Fussgaenger erwische machts im Strafmaß kaum einen Unterschied ob mit oder ohne Fuehrerschein. Am tatbestand aendert sich ja nichts. Warum die Oesterreicher da so umstaendlich sind, liegt halt auch am Preis fuer unseren Seefuehrerschein. Da brauch ich mindestens 200 nachgewiesene Seemeilen beim herbert zum Beispiel um ueberhauot den Schein machen zu duerfen. Mit dem darf ich dann glaube ich 2sm vor der Kueste tuckern. Zwar wuerds mir Spass machen, das im Rahmen eines Skippertrainings zu machen, und es ist auch sicher sinnvoll einen gscheiten Praxisteil zu fordern, aber wer soll das bezahlen?! cu martin |
Schein
Michael
Meine Frage war aber extra so blöd gestellt, darum noch einmal für uns Ösi Wir wollen ja nicht ohne Schein fahren sondern halt mit einem deutschen w der ist viel preiswerter und einfacher zu erwerben als der ösi schein. Die Versicherungen bezahlen sehr wohl wenn sie überhaupt bezahlen mussen. Und da spielt nicht so sehr der Schein die Rolle, das kann man sich ja Vertraglich sichern vor allem bei eigenem Boot. herbert |
Sorry Herbert,
Deinen Beitrag habe ich nicht gelesen, ich dachte ich habe direkt auf Martins Beitrag geantwortet. Bei eigenen Booten ist das ja klar, wenn das mit der Versicherung vorher abgeklärt ist. Das HR Patent gilt übrigens hier nicht, das ist nicht verhandelbar mit der Versicherung. Aber der Beitrag vorhin ging ja um Leihboote. Und da sehe ich eben das Problem wenn wirklich mal was passiert und man gar keinen Schein hat und demzufolge auch keine Versicherung. :captain: :captain: :captain: |
Naja, michel, als deutscher in D kannst du mit dem HR Patent natuerlich nicht fahren und das versichert dir auch niemand. Als deutscher in HR trau ich mich wetten dass ich eine Versicherung finden wuerde.
Ein Kroate wiederum duerfte ueberhaupt ausschliesslich mit HR Patent bei euch fahren :) Ist ziemlich bloed geregelt finde ich, da wuerde ich mir fast eine EU weite Regelung wuenschen. Dann macht man einen "EU Schein" und der ist dann allgemeingueltig fuer alle EU Mitglieder. Eigentlich ist das ganze beim Autofuehrerschein nicht anders, aber da gibts keine solchen Ausnahmen wie im Fall der Ösis (und vermutlich Ungarn, Slowaken, Tschechen etc..) am Wasser. cu martin |
Schein
Eines ist aber auch sicher, das ein scheinbesitzer ohne ausreichende praxis sich auch nicht darauf verlassen darf das die Versicherung bezahlt.
herbert |
schein
also eines ist für mich nicht ganz durchschaubar :ka5:
wenn es gar keine internationale regelung der sportbootscheine gibt warum dann die einschränkungen Wohnort und Schein. Da kochen doch die Vereinsmayer mit. herbert |
@michel
der bootsverleiher gehört mir ja nicht persönlich :lachen78: :lachen78: nein im ernst, wollt noch sagen dass ich mir der risiken wegen schadensfall schon bewusst bin! und wenn ich keine ahnung vom führen eines bootes hätte würde ich mir keinees leihen! selbst wenn das ohne führerschein geht. okay binnenschein is kein seeschein, da sind wir uns alle einig, aber trotzdem ne nautische ausbildung. den rest (seeschein) hab ich mir bis jetzt nur angelesen, möcht ihn aber demnächst machen! leider ist die ausbildung in Ö sehr geldintensiv und umständlich ABER: wie gesagt, für mich war die firma vertrauenserweckend und ich denke schon das die auch die rechtliche lage vorher schon abgeklärt haben!!:schlaumai :seaman: den kroatischen schein kann man auch ohne prüfung oder schulung kaufen, ist mir schon einiege male ans herz gelegt worden, allerdings dürfte das auch einer der gründe sein warum z.B: italien ihn nicht anerkennt......:biere: lg gzwerg:schlaumai :seaman: |
Noe Gummizwerg, der Grund dass Italien den nicht anerkennt ist bloss, dass du immer den Schein deines Hematlandes brauchst, bzw den Schein jenes Landes in dem du zumindest 184 Tage/Jahr verbringst.
Ein Kroate darf zb ueberhaupt NUR mit dem HR Patent nach Italien oder sonst wohin. Wie beim Auto halt. Da kann ich als Wiener den Schein nichtmal in niederoesterreich machen. Geschweige denn im Ausland. cu martin |
Schein
dodl
bitte nicht Auto und Boot verwechseln das sind ganz verschiedene 2 paar Schuhe. Hat nichts mit seefahrt zu tun. Wie wäre es wenn du mit deinem Führerschein nicht auf der Autobahn fahren darfst weil du keinen autbahn schein hast. Und warum schreibst du nicht das man mit dem Ösi Schein alles fahren darf was man als Yacht zulassen kann und beim auto aber mehrere Scheine brauchst um alles zu fahren und sei es nur privat. geil ein Stockautobus als camper mit einer Azimut am Trailer und das alles mit "einem" international gültigen Führerschein den jeder machen kann. Und bei den deutschen sogar ohne viel praxis. Also Straße ist Straße und meer ist meer, so jetzt schreiben ich nix meer ä mehr :ka5: herbert ps es gab mal eine Zeit da wurde das HR Patent umgeschrieben in ein österreichisches und ich glaube das geht auch heute noch wenn das Patent vor 19?? gemacht wurde |
Zitat:
Ich habe neben dem Bodenseeschifferpatent und dem SBF Binnen keinen SBF See und habe dies auch meiner Versicherung (Bavaria) vor Vertragsabschluß mitgeteilt, da ich in Kroatien mit dem dort gültigen kroatischen Patent fahren wollte (und das bis heute auch mache). Mir wurde damals (1997) ausdrücklich mitgeteilt, daß man nicht den SBF See brauche, sondern einen im Gastland anerkannten Bootsführerschein - also in meinem Falle das kroatische Patent. Bei meinem Versicherungsfall im August 2003 gab es somit auch keinerlei Abwicklungsprobleme !! Nicht einmal eine Rückfrage wegen des Bootsführerscheines ! Ich möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, daß nicht alle deutschen Versicherungen das kroatische Patent anerkennen !! Im Zweifelsfalle muß man sich das unbedingt schriftlich bestätigen lassen !! Bereits von 1987 bis 1997 fuhr ich mit diesem kroatischen Patent in Kroatien und war damals bei Wengert versichert, die dieses Patent (damals) ebenfalls anerkannten ! |
Schein
Danke Fred
Du bist einer der wenigen die das selbst bestätigen können. die meisten kennen nur einen der einen kennt ... oder haben nur in einem forum darüber gelesen, das die versicherungen nicht zahlen. Viele versicherungen zahlen auch dann nicht wenn du den "richtigen ??? " schein hast. man braucht sich nur einmal das ankern in den buchten ansehen, keine ankerwache alles schäft. oder wie sieht es mit den fahrten medulin - losinj aus ? kann auch schon als grob fahrlässig ausgelegt werden. das würde sicher schwerer bewertet als ein "falscher" schein mit viel erfahrung so wie bei fred, der ja gar keinen "falschen" Schein hat. und wer bedenken hat wegender Versicherung, es gibt auch in kroatien versicherungen. herbert ps. was macht ein engländer ist der nicht versichert, die brauchen keinen schein :ka5: |
Re: Schein
Zitat:
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Lawine?
Uuups, .... da geht ja einiges ab,
aber im Grunde sind sich alle einig, wenn man das so liest :ka5: :coool: @ Fred >> Du hast genau das getan, was jeder nicht-kroatische HR-Fahrer mit HR-Schein machen sollte, zu seiner eigenen (fi****ellen) Sicherheit: >> Du hast dir von deiner Versicherung im Vorfeld schriftlich Deckungszusage erteilen lassen, dass sie das HR-Patent anerkennt. >> Solltest du dich jemals nach Italien verirren, oder in D auf Seeschifffahrtsstraßen oder Nord- oder Ostsee fahren wollen, ist dein HR-Schein nicht mal mehr das Papier wert, auf das er gedruckt ist. Ich denke, in dieser Hinsicht widersprechen wir beide uns nicht. Meine Aussage war ja allgemein gefasst, und die Kroaten machen da wiedermal eine Ausnahme, indem sie auch kroatische Patente bei Ausländern anerkennen. Das dürfte aber wohl die Ausnahme in Europa sein. Nichtsdestotrotz gilt diese Regelung nur in HR. Konkret: Als Deutscher kann ich, wenn ich keinen SBF habe, in HR das HR-Küstenpatent machen. Damit darf ich in HR/Küste Boot fahren, aber nur dort!!! Wenn ich mit diesem Schein in Italien fahre und kontrolliert werde, habe ich vermutlich ein Problem. Mache ich hier in D den Schein, darf ich mit diesem Schein europaweit, eigentlich wohl weltweit Boot fahren. >>> prinzipiell wohlgemerkt! <<< Natürlich gibts wieder Ausnahmen, ... beispielsweise bekomme ich (legal) in HR kein Charterboot, wenn ich nicht eine gültige Funklizenz habe, .... usw. Dass dann manche Versicherung versucht, sich auf die eine oder andere Weise von ihrer Leistungspflicht wegmogeln will, ist wieder was ganz anderes. Ach, noch was, von wegen und "Fertigkeiten" und "Qualität der Ausbildung" "Ahnung vom Motorbootfahren" .... Ehrlich gesagt, ich hatte am Anfang, nach meinen FS-Prüfungen überhaupt keine Ahnung von der Praxis des Bootfahrens, bestimmt nicht mehr als einer, der für 150.- € den Schein in HR macht. Hier ist in D noch einiges im Argen!!!! :zunge: Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte Grüße aus dem stürmischen Hohenlohe "Neptun" |
Re: Lawine?
Zitat:
Nord- und Ostsee kommen eh nicht in Frage und den Italienern würde ich, sofern notwendig, mein Bodenseeschifferpatent zeigen und ein treudoofes Gesicht machen (ich kann das -bestimmt !). :lachen78: :lachen78: :coool: :ka5: |
Schein
@ Fred
Ich meinte die Bootfahrer die du schon in anderen Foren davor gewarnt hast, sich ohne Vorbereitung und Ausrüstung über den Kvarner zu fahren. herbert |
Schein
Zitat:
Das kann aber nicht ganz stimmen. Da gab es vor Jahren einmal im Boote Forum auch so ein Thema. Heraus gekommen ist am Ende (Beitrag vom Straßburger) dann muß der Ösi der in D fahren will halt den deutschen Schein machen. Oder ein Boote Forum Mitglied, aus meiner Stadt, fährt auch mit einem deutschen Schein in Italien. Ich selbst könnte ohne Schwierigkeiten den Spagettischein machen usw. der gilt halt dann nur in dem Land woher der Schein ist, so schauts aus :ka5: Herbert |
Hallo Herbert,
da muss ich Dir recht geben, wenn ein Nicht-Deutscher hier den Schein macht, darf er klar hier auch fahren. Aber eines noch: Tu mir bitte den Gefallen und lass "Spaghettischein" bitte weg. Das find ich nicht so gut, wir sind hier schließlich ein Internationales Forum. :captain: :captain: :captain: |
Italien
War nicht negativ gemeint :ka5:
bezeichne mich ja selbst auch als ÖSI oder Özi ohne beleidigend zu sein :wink: herbert |
Sollte auch Dir gegenüber nicht negativ rüberkommen Herbert.
:biere: :biere: :biere: |
schein
habe ich auch nicht so verstanden
:biere: So jetzt habe ich eine INFO, kennt eh schoh a jeda :ka5: Langsam füllen sich die beiden Schiffe fürs Um Links zu sehen, bitte registrieren Sollte noch wer Lust haben dann rasch die Anzahlung. Das ganze ist privat und zum Selbstkostenpreis. herbert so kommt man auch vom Thema weg :ka5: |
Also jetzt frage ich mich (nachdem ich schon die suchfunktion bemueht habe. Ehrlich! ) wie das bei mir ist.
Ich brauche in meinem Heimatland (canada) derzeit kein fuehrerschein um ein boot ueber 4m zu bewegen. Heist das dass mich die deutschen auch in deutschland rumfahren lassen? (kann ich kaum glauben). Oder: Wenn ich will kann ich hier ein fuehrerschein machen, lassen mich die deutschen mit dem dann auf deutschen gewaessern rumfahren? (Man unterscheidet hier nicht nach binnen und see ... ) All fragen beziehen sich auf motorboote ueber 5 PS. :) Matt |
Hallo Matt,
hier fahren ohne Führerschein darfst du bestimmt nicht. Ob bei einem Ausländer der Führerschein aus dem Heimatland in D anerkannt wird, möchte ich allerdings mit ja beantworten, weil das dem Grundsatz, es gilt im Ausland immer der Führerschein aus dem Heimatland, entspricht. Gruss Nordy |
Hallo Matt,
wenn Du Staatsbürger eines Landes bist, in dem KEIN Führerschein vorgeschrieben ist, darfs Du hier in Deutschland OHNE Führerschein ein Boot bewegen. Und zwar genau nach den Vorschriften, die auch in Deinem Heimatland gelten. |
Zitat:
Gruss :sonne: Uwe :seaman: |
Führerschein
Noch mal kurz zum Vermieter aus Italien.
Habe gestern mit Bekannten gesprochen, der sich rechtlich ziemlich gut auskennt. Er bestätigt im Wesentlichen die Aussagen vom Michel. Wenn der ital. Vermieter einem Deutschen Bootsfahrer ein 40-PS-Boot vermietet, hat er im Schadenfall ein Problem. Er kann dann auf den Schäden an seinem Boot sitzenbleiben. Leider hat auch der Deutsche ein Problem. Er ist ohne Führerschein gefahren, den er ab mehr als 5 PS an der Schraube haben muss. Somit ist er auch fällig bei z. B. bei Personenschäden etc. Unklar war, ob sich die Versicherung des Vermieters das Geld wieder holen kann, welches z. B. an einem gegnerischen Boot entstanden sind. Leider werden Boots- und JetSki-Vermieter immer teils aus geschäftlichen Gründen teils aus Unkenntnis Fahrzeuge vermieten. Das gleiche gilt (oder galt) übrigens auch für andere Länder. Habe in Spanien, Griechenland und Türkei Boot oder JetSki gemietet. Meinen Schein wollte keiner sehen, hat überhaupt nicht interessiert. Meist keinerlei Hinweise auf Entfernungen zum Strand, die einzuhalten sind, Bojen oder irgendwelche Verbotszonen. Da sind halt ein paar ganz tolle Typen zwischen den Schwimmern durchgebrettert. Aber das kennen ja sicher alle von irgendwoher oder ? Gruß Erich |
Zitat:
Das glaub ich erst, wenn ich es schwarz auf weiss sehe. Hat übrigens durchaus praktische Relevanz, wenn man an die vielen US- Amerikaner und Engländer in D denkt. Gruss Nordy |
Da faellt mir ein, ich bin ja auch deutscher staatsbuerger ...
reicht es aus einen auslaendischen schein zu haben? (und im ausland zu leben?) Matt |
Für Nordy schwarz auf weiß auch wenn wir das hier schon einige male hatten
Um Links zu sehen, bitte registrieren §1 (1) Abs2 Da Matt aber auch Deutscher Staatsbürger ist, darf und muss er den Schein machen Das war jetzt aber wirklich mein letztes Statement dazu hier, da wir das wirklich schon tausendmal durchgekaut haben |
Aber moment, wenn ich dies hier richtig deute brauche ich keinen deutschen schein weil mein wohnsitz nicht in deutschland ist:
Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist. Matt |
@Michel
Der § 1 Abs. 2 ist alles andere als logisch. Ich kannte ihn übrigens nicht. Verstehe auch deine aufgeregte Reaktion mal wieder nicht. Dass es auf die Staatsangehörigkeit, so wie du meinst, ankommt, davon steht jedenfalls nichts drin. Hiernach hängt es nur vom Wohnsitzland ab. Also müsste Matt mit Wohnsitz in Kanada ohne den SBF-See in unseren Seegewässern fahren können. Es verstehe wirklich einer diese Logik, warum jemand mit Wohnsitz ausserhalb des Geltungsbereiches der SeeSchStrO und ohne dortiger Führerscheinpflicht auch bei uns ohne Erlaubnis rumfahren können soll. Gruss Nordy |
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