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Berny 17.10.2007 16:47

Zitat:

Zitat von rotbart
Na ja
also ausreden warum gerade diesmal der Rechtsbruch nicht soooo schlimm ist, glaube ich kennt jeder Polizist zu Hauf (...Herrn Wachtmeister ich bin doch nur 100m gefahren etc. etc.)
Und nun zu erklären, weil etwas teuer ist ist es nicht sooo schlimm es zu klauen, also ich glaube das ist die völlig falsche Richtung.

Das wollte ich damit ja auch nicht sagen!
Es geht mir ja darum, den Leuten das Unrechtsbewußtsein zu schärfen, aber das ist eben genau aus diesen Gründen oft sehr schwer, es geht nicht darum, dass ein Diebstahl plötzlich kein Diebstahl mehr sein soll.
Aber wenn jemand ein Musikstück stiehlt, warum soll er dann eine Strafe von 250.000,- € zahlen, nur weil sich die Musikwelt das so einbildet?
Wenn du im Supermarkt einen Ladendiebstahl machst, wird dieser sogar beim ersten Mal von den Gerichten (in Ö!) zurückgelegt, und erst beim zweiten Vorfall mitverhandelt!

Hier hinken eben die Relationen, und genau dies ist der Grund, warum die meisten sagen, das kann nicht rechtens sein (und hier eben der Kurzschluss bei den meisten Leuten, denen man erst mal erklären muss, dass man eben beide Dinge trennen muss, obs moralisch ok ist oder nicht, Gesetze halten sich leider oft nicht an moralische Grundgedanken!)

Und, ach ja, noch eine prinzipielle Anmerkung: Die Gesetze werden letztendlich von der Bevölkerung (indirekt über Wahlen usw usw) gemacht, und es könnte ja auch sein, dass die Bevölkerung irgendwann bei dieser Ausbeuterei nicht mehr mitmacht (auch schon zu erkennen, Monopolstellungen in Frage stellen und Firmen entsprechend zu zerschlagen, oder eben auch der andere Weg, ähnliche Produkte selber zu machen und gratis zur Verfügung zu stellen!)

Und genau die Frage der "lizenzfreien Musik" sollte man ja hier mal genauer durchleuchten: Wie kann es sein, dass manches auch ohne große Kosten geht?

Ein Vergleich bietet sich da in der Fernsehwelt an, privates oder öffentlich-rechtliches Fernsehen.
Auch hier wird ja von der Bevölkerung schon kritisch hinterfragt, wieso das eine gehen soll, und das andere nicht!

Darum gehts!
Es kann eben auch nicht sein, dass jemand, der im Recht ist, dann alle anderen Spielregeln bestimmen kann. Das ist nicht im Sinne der Gesellschaft, weshalb es ja auch bei den meisten Dingen entsprechende Regeln gibt (zB Schmerzensgeld, wäre ja schon, wenn du mich beleidigen würdest, und ich würde deshalb von dir 100.000,- € Schmerzensgeld bekommen :stupid: )

Das sollte eben auch (insbesondere mit den Jugendlichen) diskutiert werden.

Es wird vermutlich einige Zeit dauern (die Gesetzesmühlen mahlen ja langsam) bis diese Dinge auch mal geregelt werden.

Ist ja auch so bei den Abmahnungen, gibts ja da auch endlich mal ein Umdenken bei den Richtern.


Nachsatz: Thema Videos mit geschützter Musik: Soviel ich informiert bin, war ja gerade Google-Video dabei, entsprechend Gebühren zu zahlen, damit die User genau das machen können! Um Links zu sehen, bitte registrieren
Auch bei MyVideo wars so.
Also sollten die Videos auf diesen Portalen kein Problem mehr darstellen.

goeberl 17.10.2007 17:09

na zur not gibts immer noch die möglichkeit, in zeiten modernster technik auf altbekannte methoden zurückzugreifen:
wer von euch hat nicht in der jugend die hitparade auf kasette aufgenommen, dann das gequatsche vom moderator rausgeschnitten und sich so die aktuellsten sampler zusammengestellt?
heute heissts halt internetradio und audiorecorder, na und? das prinzip ist das selbe. der einzige nachteil: man hat selber arbeit damit.

irgendwie find ich die ganze diskussion aber krank. ok, musik ist eine andere sache, aber bei filmen: ich kauf mir eine dvd, das ist ok. ich nehm mir den selben film vom fernsehen auf dvd auf, das ist ok. ich lad mir den selben film aus dem internet runter, ich bin ein verbrecher.

lg martin

rotbart 17.10.2007 17:26

Zitat:

Zitat von goeberl
aber bei filmen: ich kauf mir eine dvd, das ist ok. ich nehm mir den selben film vom fernsehen auf dvd auf, das ist ok. ich lad mir den selben film aus dem internet runter, ich bin ein verbrecher.

lg martin

Martin

Du kaufst = hast Lizenz bezahlt
Du siehst fern = Du hast Gebühren bezahlt
Du lädst für lau = nix bezahlt

Ich habe vor 20 Jahren mal für eine Filmproduktion gearbeitet (EDV Verbindung zwischen München und Londen eingerichtet), die bezahlen Geld für "Spotter", die sogar weltweit TV Programme verfolgen, denn sogar da gibt es geiz-ist-geil Typen, die senden mal schnell ohne zu zahlen !!

Warum soll jemand viel Geld für einen Film ausgeben damit Du ihm dann nichts dafür wiedergibts und es sind ja sowieso nur winzigste Beträge gemessen an den Produktionskosten

Fortnox 17.10.2007 17:28

Zitat:

Du kaufst = hast Lizenz bezahlt
Du siehst fern = Du hast Gebühren bezahlt
Du lädst für lau = nix bezahlt
dass ist Blödsinn

Rundfunkgebühren bezahle ich auch für das Internet !!

goeberl 17.10.2007 17:35

also über satellit zahl ich für die meisten sender nix. muss zwar dafür zahlen, einen fernseher zu besitzen, das geld fliesst aber nur an bestimmte sender (an die orf-löcher*gg*)

ausserdem gings mir nicht ums fernsehen, sondern ums aufzeichnen von sachen aus dem fernsehen. egal ob ich kauf oder ausn tv aufnehm, ich habs auf dvd daheim.
wenn ich mir jetzt musikvideos auf youtube anschau, dann ist das legal. wenn ich mir die files abspreichere und dann von der festplatte anhör, ist es kriminell?
wiegesagt, ich nehms aus dem internetradio auf und gut is.

lg martin

rotbart 17.10.2007 17:45

Zitat:

Zitat von Fortnox
dass ist Blödsinn

Rundfunkgebühren bezahle ich auch für das Internet !!

Bitte wo denn in Ö ??????????

Berny 17.10.2007 17:49

Ach ja, ganz vergessen, die Alternative für Musikdownloader:

Clip.inc von Tobit Software.

Die machen genau das, nämlich Internetradio, und aus diesen Streams kannst du dann deine MP3 rausholen.

Vollkommen Legal !!!
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Zitat:

Zitat von Tobit
Der Mitschnitt von Radiosendungen zur privaten Nutzung ist als eine Form der Privatkopie erlaubt. So regelt es der §53 des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Mitschnitte werden dabei keineswegs nur geduldet: Für diese Freiheit hat der Gesetzgeber eigens Pauschalabgaben auf Speichermedien und Geräte zur Vervielfältigung eingeführt, um die Vergütung der Künstler auch bei privaten Kopien sicherzustellen.

Sie bezahlen also längst für das, was Sie mit ClipInc. tun können. Und das gleich mehrfach: Direkt über Ihre Rundfunkgebühren. Und indirekt über zum Teil erhebliche Abgaben beim Kauf von CD- und DVD-Rohlingen, Brennern, MP3-Playern, Handys und Konzerttickets, bei Public Viewing-Veranstaltungen, in Kaufhäusern und, und, und. Es gibt also überhaupt keinen Grund für ein schlechtes Gewissen. Im Gegenteil: Nutzen Sie, wofür Sie schon bezahlt haben!


goeberl 17.10.2007 17:58

die künstlerabgabe auf alle speichermedien, die ich kaufe, ist sowieso eine frechheit. ist ungefähr so, wie wenn ich kindergeld beantrage, nur weil ich das gerät zur kindererzeugung in der hose hab:lachen78: .
aber im ernst, also wenn ich abgaben für etwas zahl, was ich nochmal mach, dann ist das diebstahl der künstler an mir. wenn quasi pauschal eh schon eine abgabe erhoben wird, dann ist das ja quasi eine duldung des umstandes, dass auf die datenträger produkte eben jener künstler gespielt werden.
lg martin

rotbart 17.10.2007 18:13

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Ach ja, ganz vergessen, die Alternative für Musikdownloader:

Clip.inc von Tobit Software.

Die machen genau das, nämlich Internetradio, und aus diesen Streams kannst du dann deine MP3 rausholen.

Vollkommen Legal !!!
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Und das steht im Vertrag der GVL mit den Webcastern und dann sind wir wieder am Anfang:lachen78:
---------Zitat aus dem GVL Vertrag --------------
6. Verhinderung des Scannens und Aufnehmens des Programms
Sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss der Webcaster im Markt allgemein erhältliche, effektive technische Maßnahmen einsetzen, die darauf abzielen, zu verhindern, dass:
(a) der Empfänger der Übertragung oder jede andere Person das Programm des Webcasters
allein oder zusammen mit weiteren Übertragungen anderer Webcasters automatisch
scannen kann, um so bestimmte Musikaufnahmen aus den Programmen herauszufiltern;
und
(b) der Empfänger der Übertragung Vervielfältigungen der Musikaufnahmen herstellen kann
(mit Ausnahme technisch bedingter, vorübergehender Vervielfältigungen).

Berny 17.10.2007 19:09

Das kannst du so pauschal nicht beurteilen, weil du nicht weißt
1) welche Verträge die Webcaster selbst mit der GVL haben und
2) welchen Vertrag Tobit mit der GVL hat.

Ich als user gehe davon aus, dass dies funktioniert und seine Richtigkeit hat, zumal Tobit ja nicht irgendein "Bananenrepublik"-Software Hersteller ist sondern zu den renomiertesten in Deutschland zählt.

Udo 17.10.2007 22:34

Hi,
jetzt auf RTL
Musik legal aus dem Net laden.
Es gibt wohl doch Möglichkeiten Songs kostenlos und legal runter zu laden.
Gruß Udo

Nachtrag,
So, Fakt ist ,
ich darf kostenlos meine Lieblingssongs aus dem Net laden solange ich es nicht zulasse das von meinem Rechner gleichzeitig runtergeladen wird, fertig.
Und ich habe da eine nette Seite im Net gefunden wo das möglich ist-
Um es jetzt nochmal klarzustellen, der Download ist legal !!!!!!
Schönen Abend noch,
Gruß Udo

Fortnox 18.10.2007 09:07

Habs auch gesehen Üdo :chapeau:

Udo 18.10.2007 10:10

Hi Martin,
ich hoffe nur das es der Herr Rotbart auch gesehen hat :ka5:

Ich habe hier sogar ein Urteil vom Oberlandgericht München liegen ,in dem steht, das man Software die man auf einem Datenträger käuflich erworben hat kopieren darf und auch weitergeben darf.

Begründung :
Bei Software auf einem Datenträger habe sich mit dem Erstkauf das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft.
Die Weitergabe sei somit legal. ( AZ. : 6 U 1818/06 )
Gruß Udo

Fortnox 18.10.2007 10:17

Hi Udo!

naja, so ganz geschlagen wird sich Herr Rotbart sicher nicht geben.

Denn wir wissen ja: Wer Recht hat, hat Recht und wenn nicht, dann hat er eben Recht dass er Recht hat. Ist dass Recht so? :chapeau: :lachen78:

Berny 18.10.2007 11:48

Zitat:

Zitat von Udo
( AZ. : 6 U 1818/06 )

Hmm, hab gesucht aber nur gegenteiliges gefunden!
Zitat:

Zitat von www.jurpc.de
1. Durch den Handel mit gebrauchten Softewarelizenzen verstößt derjenige, der die Lizenzen weitergibt, gegen urheberrechtliche Befugnisse des Berechtigten.

2. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ist nicht anzunehmen. Eine analoge Anwendung der Regelungen über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts kommt nicht in Betracht, da sich die Regelungen ausdrücklich nur auf in einem Gegenstand verkörperte Werke beziehen und immaterielle Rechtsgüter nicht darunter fallen.

Heißt soviel, wenn dies in den Lizenzbestimmungen drinnensteht, dann kann man das nicht weitergeben!

Mich würde deine Quelle interessieren!

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