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KlausB 29.01.2009 22:34

Hallo Helmut,

dass die Gegenseite bei der Recherche wegen eines WoMo im Schlauchi-Forum landet, ist zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich. Und was soll´s? Du hast keine Schweigepflicht...

Deinen letzten Hinweis verstehe ich jetzt überhaubt nicht:

Zitat:

Und immer bedenken.
Bei gestohlenen (abhanden gekommenen) Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.
Das WoMo war vermietet. Kann also - und diesbezüglich lag ich mit meiner ersten Schnellschuss-Aussage falsch, und Roland richtig - nicht abhanden gekommen sein.

Es kann nur darum gehen, ob Du in gutem Glauben warst.

Und für diese Vermutung spricht ja einiges, zB dass auch die Zulassungsstelle auf die Papiere reingefallen ist...

Wenn Du weitere Tipps willst, musst Du mehr Infos liefern...

Klaus

helbil 09.01.2010 17:48

Was ist daraus geworden.
 
Hallo zusammen.
@ Klaus
Vorab sorry, dass ich damals nicht mehr geantwortet habe.

Der Vermieter hat mich nach einem Jahr verklagt auf Feststellung, dass er Eigentümer geblieben ist. Wir haben Widerklage eingereicht auf Feststellung, dass wir Eigentümer geworden sind.
Es gab eine "Güte" Verhandlung vor einem Landgericht.
Mein Rechtsanwalt, der Rechtsanwalt der Gegenseite, und auch der Richter hatten es nicht geschafft 4 -5 Monate vorher die Akte zu bekommen.
Der Richter hat uns gleich zu Beginn der Verhandlung erklärt, wenn es heute keine Einigung gibt, dann kann die Sache nochmals 1 1/2 Jahre gehen, wir sollen uns überlegen was das Wohnmobil dann noch wert ist.
Wir haben uns geeinigt, der Vermieter bekommt das Wohnmobil zurück, und der Vermieter ersetzt mir 75% meines Schadens.

Jetzt, ein halbes Jahr nach der Verhandlung, wissen wir über den Täter immer noch nichts genaues.

Schlimm ist für mich die Hilflosigkeit, gegenüber der Staatsanwaltschaft, die einfach nicht antwortet, gegenüber der Polizei (Langsamkeit, braucht 4 Wochen um die Akte zu nummerieren). Wobei mein örtlicher Polizist sehr bemüht war.
Auch musste ich meinen Rechtsanwalt anschieben, und sehr viel selber recherchieren.
Wenn ich jetzt einen Krimi sehe, kann ich immer nur lachen wenn ich sehe wie sich Polizei und Staatsanwalt bemühen.

Achtung ist bei anderen bestimmt änderst, und nicht zu verallgemeinern.

Gruß
Helmut (der jetzt aber trotzdem ein Womo fährt)

KlausB 09.01.2010 18:16

Das ist richtig ärgerlich, vor allem der Ablauf der ganzen Geschichte. Glaub mir: Dieser "Eifer" aller Beteiligten ist kein Einzelfall...

Im Endeffekt ein Ergebnis, mit dem man leben kann (oder muss). Jedenfalls kein Totalverlust.

dievoggis 09.01.2010 18:57

Servus Helmut,

wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, muß Dir der Vermieter 75% des Kaufpreises zurück erstatten, d.h. er kauft sein eigenes Wohnmobil wieder zurück ?
Dann hat er 75% und Du 25% des Schadens zu tragen. Das scheint mir ein extrem "hartes Los" für den Vermieter zu sein.
Zahlt den Schaden des Vermieters die Versicherung ?

Der Betrüger blieb also verschwunden, oder ?


Gruß Peter

helbil 09.01.2010 19:39

Hallo Peter

ist richtig wie Du es verstanden hast. Ich hatte eigentlich die besseren Karten. Gezwungen durch das langsame Vorwärtskommen musste ich mich auf den Deal einlassen. Das ist deutsches Gesetz, zwei unbescholtene müssen vor Gericht (und bezahlen), und über den Betrüger erfährt man nichts.

Nein, der Vermieter hatte die Unterschlagung nicht versichert.

Gruß Helmut

DieterM 09.01.2010 20:17

Hallo Helmuth,

immerhin kein Totalverlust und einen Vergleich erzielt, das ist schon mal sehr gut wenn auch nicht optimal. Ich würde sagen nochmal Glück gehabt! Glückwunsch:smileys5_

Ärgerlich mit den Rechtsverfahren, es läuft einfach zu langsam alles ... aber es läuft in D. Das liegt aber auch an der Häufung von Bagatellfällen und damit Überlastungen überall. :cognemur:

dori 09.01.2010 21:15

oder ich sag mal so, der Betrüger ist das schwarze Schaf einer irgendwo angesehen Familie, und die hat es wieder geschafft alles unter den Teppich zu kehren.:cognemur: das sag ich so als Laie, der mit Gericht und Polizei noch nix zu tun hatte.

KlausB 09.01.2010 23:46

Aber in anderen Ländern läuft es noch schlimmer: Ich hatte mal einen Fall, bei dem ich über die Staatsanwaltschaft und über das Bayerische Justizministerium ein Rechtshilfeersuchen an die spanischen Strafverfolgungsbehörden gestellt habe. Also nicht ich, sondern das Ministerium! Auch die haben 4 Jahre (!) später noch keine Antwort...

icemannthereal 10.01.2010 12:56

ich lasse mir immer vom verkäufer auf dem kaufvertrag quittieren, dass keine ansprüche dritter auf den erworbenen artikel bestehen.

beispielsweise könnte ein fahrzeug z.b. auch einer bank gehören....

DieterM 10.01.2010 14:10

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 219295)
Aber in anderen Ländern läuft es noch schlimmer: ...

...



Genau, in anderen Ländern geht meistens garnichts!

Nicht nur Rechtsleistungen, auch was Sozialleistungen im Ausland betrifft geht meist garnichts.

Mein eigenes Beispiel: habe in Brasilien in jüngeren Jahren dicke Rentenbeiträge über mehrere Jahre an die staatliche Rentenversicherung geleistet. Als diese mit meinem deutschen Rentenalter fällig wurden, fühlte sich das brasilianische Konsultat in München nicht zuständig dafür. Nach dem Kontakt mit BOSCH in Brasilien meinem früheren Arbeitgeber erfuhr ich, das derzeit kaum Renten verzögert ausgezahlt würden wegen Zahlungsunfähigkeit der Kasse und ich mit mindestens 12 Jahre Wartezeit zu rechnen hätte nach Enreichung des Antrages, und bezweifelt wird das dieser überhaupt zur Bearbeitung käme. Gut, das meine deutschen Beiträge zur Sozialversicherung keine verlorenen Beiträge sind.

Spanien? Die Bearbeitung von Vorgängen verzögert sich immer wieder und dauert Jahre!

Ich denke, das wir hier in D gücklich sein dürfen, das wir überhaupt ein funktionierendes Rechtssystem haben. Das dürfte auch so im deutschsprachigen Raum sein. Darüber hinaus ... sehr fraglich.


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