Zitat:
Hans |
So
nun hat sich die Bundesnetzagentur entschlossen, die Beiträge nach dem TKG (Telekommunikationsgesetzt) und dem EMVG (Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) nachträglich zu berechnen. Knapp bevor die wohl 4-jährige Verjährungsfrist überschritten ist. Zu zahlen laut Rechnung von GESTERN, 28.10.2016: Für das Jahr 2012 TKG für 8 Monate (da erst im Mai das Boot mit Funk gekauft) 7,21 EMVG für 8 Monate 1,20 Für das Jahr 2013 TKG für 5 Monate (weil 2013 irgedwie immer nur 5 berechnet werden) 2,91 EMVG für 5 Monate 0,44 Für das Jahr 2014 TKG für 12 Monate 10,97 EMVG 1,10 Macht in Summe für die 3 Jahre 23,83 EURO Komisch finde ich das schon, dass ich jetzt Gebühren zahlen soll, für etwas was schon so lange zurück liegt. Bleibt auf der anderen Seite nur zu hoffen, dass die Gebühren in 2015 und 2016 nicht explodieren, sondern sich so im Rahmen der 12 Euro bewegen wie für 2014. Was machen wir aber, wenn denen einfällt, die Gebühren auf 70 Euro festzulegen? Schon komisch, dass man etwas abschließen muss (wenn man Funk möchte), ohne zu wissen, welche Kosten auf einen zukommen. Schönes Wochenende Rüdiger |
Rüdiger du musst nichts abschließen, das machen die für dich und schicken die Rechnung! :biere:
Aber Spaß beiseite, ich bin auch gespannt wenn eine Rechnung kommt? Ja was machen wenn sie die Gebühr erhöhen, Aufhören zu funken :gruebel: |
Warum jammert Ihr?
Im Össiland zahle ich € 65,40/ für das laufende Jahr, wobei diese Gebühr nur von Mai bis Oktober zu sehen ist. Funken als österreichischer Staatsbürger kommt teuer! |
Ich jammer ja gar nicht!
Aber Du weisst wenigstens, welche Kosten auf Dich zukommen, wir nicht. :motz_4: Aber ich freue mich, dass zumindest bisher die Kosten im Rahmen bleiben. Rüdiger |
Ich hab vor zwei Wochen nen Anpfiff von der Bundesnetztagentur bekommen :ka5:. Die konnten mir die Gebührenbescheide nicht zustellen.....:erbost:.
Na gut , ich hab versäumt mich vor vier Jahren nach unserem Umzug, umzumelden.Aber die Einwohnermeldebehörde hat es ja dann doch gewusst... In Demut habe ich die Gebühren von 2012- 2016 nachbezahlt +Strafe. Kosten hierfür € 28.70 incl. Mahngebühr...puh:ka5:. Dafür hat die Umschreiberei noch € 40,-- gekostet. Nicht, dass die mir noch den Anschluss sperren..........:lachen78: Was mich aber echt gewundert hat. Montags habe ich den neuen Antrag versendet, Mi war die Urkunde per Post da. Da sag doch mal einer, auf der Behörde geht nix vorwärts.............:cool:...oder " Überlastung sieht anderst aus " :lachen78::lachen78: |
Toll, es fällt eine Mahngebühr an, soweit man die Mahnung nicht zustellen kann, obwohl man die EMA-Daten behördenseitig jederzeit abfragen kann?
Eine Ummeldung der Adresse wird noch dazu gleichgestellt mit einer Umschreibung (was ich als Übertragung auf einen Dritten auslegen würde)? Da reizt wohl jemand das Gebührenmodell aus => "Gebührenoptimierung". :stupid: |
ja, ja die Bundesnetzagentur. Es ist auch schwierig die Gebühren zu ermittel, denn man muss ja schließlich ermitteln, wie oft man Störeinsätze gefahren ist und welche Personalkosten in jedem Jahr entstanden sind. Dann kommen noch so Leute dazu, die genau wissen wollen, welche Kosten wann entstanden sind. Das benötigt halt zeit, Zeit über Jahre und schnell muss man erst dannw erden, wenn die Zeit davon rennt.
Außerdem sind noch einige Klagen anhängig zu diesem Thema. Denn die Netzagentur, weiß scheinbar gar nicht wie man die Kosten ermittelt. Die Flieger führen Prozesse und noch so einige Privatleute.:lachen78::cool: Vor Jahren hat man die Kosten vom CB auch fallen gelassen, weil es nichts brachte. Mal sehen wann sie es auch hier einsehen. Oder hat schon mal jemand die BNETZA angerufen, weil ein Träger auf die 10 stand oder das Sportboot Jacky minutenlange Sozialgespräche auf der 10 mit dem Binnenschiff hielt ? :lachen78: Gruß Hans |
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