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Comander 03.11.2024 18:34

Für Reparaturen ist Frank verantwortlich :ka5: :biere: :smileys5_ Um Links zu sehen, bitte registrieren
Vielleicht schaltet er sich noch ein.

PS: schick ihm doch eine PM mit dem Hinweis auf diesen Thread.

Stormanimal 03.11.2024 19:10

Ich gehe davon aus das Frank sich momenrtan hier nicht äussern wird.
Die Kiste ist meiner unsesentlichen Meinung nach zu weit verfahren als das er hier noch was sagt.

Comander 03.11.2024 19:25

Zitat:

ch gehe davon aus das Frank sich momenrtan hier nicht äussern wird.
Die Kiste ist meiner unsesentlichen Meinung nach zu weit verfahren als das er hier noch was sagt.
auch das kann ich mir vorstellen :gruebel:

Es wir also interessant.

Ich kann mir 2 Szenarien vorstellen:Im Hinblick das die Sache zu öffentlich wird wandeln die das Teil in einem Austausch oder Reparatur

oder

der Verkaufsleiter- ich glaube diesmal eine Sie - nehmen den unbequemen Weg und legen die Zermürbnis Taktik an.
Ich kann mir beides vorstellen denn der Vorherige Leiter der jetzt in Rente ist war eher unbequem (ich kenne den Laden seit 1990)(die Kunden sind alle schwer:ka5:)

Natürlich hoffe ich auch auf ein glückliches Ende für beiden Seiten denn dem Laden tuts nicht weh und der Kunde ,der ja König sei sollte, wäre zufrieden :ka5: :biere:

boboo 04.11.2024 08:08

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 550431)
(...) Was ist denn wenn er es nicht annimmt (...)

Dann wird es für den Verkäufer um diese Kosten teurer.

Noch...
leben wir in einem Rechtsstaat.

Warum auch immer, aber gerade in Sachen Verbraucherschutz, sind die "Organe" sehr effizient. Voraussetzung natürlich, dass man sie arbeiten lässt - also in Kenntnis setzt.

skymann1 04.11.2024 08:58

Moin, ich weiß ja nicht, hatte mal einen Neuwagen mit heftigen Defekten, trotzdem musste ich dem Händler zweimal Gelegenheit zum Nachbessern geben bevor dann der Vertrag aufgelöst wurde (Ersatz war nicht kurzfristig lieferbar).
Im Gesetz steht viel das dann auch umzusetzen ist was anderes, ich musste mich "kooperativ" zeigen meinte der Richter.
Egal, ich hätte das Boot so gar nicht mitgenommen, habe immer alle Boote beim Händler aufgebaut mit dem Personal und genau angeschaut, das sollte eigentlich üblich sein, war es zumindest früher.
Na, vielleicht macht der Händler ja auf schön Wetter und tauscht problemlos, bin gespannt.
Gruß Peter

carandi27 04.11.2024 09:29

Zitat:

Zitat von skymann1 (Beitrag 550447)
Moin, ich weiß ja nicht, hatte mal einen Neuwagen mit heftigen Defekten, trotzdem musste ich dem Händler zweimal Gelegenheit zum Nachbessern geben bevor dann der Vertrag aufgelöst wurde (Ersatz war nicht kurzfristig lieferbar).
Im Gesetz steht viel das dann auch umzusetzen ist was anderes, ich musste mich "kooperativ" zeigen meinte der Richter.
Egal, ich hätte das Boot so gar nicht mitgenommen, habe immer alle Boote beim Händler aufgebaut mit dem Personal und genau angeschaut, das sollte eigentlich üblich sein, war es zumindest früher.
Na, vielleicht macht der Händler ja auf schön Wetter und tauscht problemlos, bin gespannt.
Gruß Peter

Peter, was Du meinst ist in § 439 Abs. 4 BGB geregelt:

„Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.“

Das erklärt auch Deine Erfahrung mit dem Neuwagen. Bei einem Schlauchboot, welches nicht erst auf Bestellung produziert wird und auch nicht individuell auf die Wünsche des Käufers angepasst wurde, sollte das nicht das große Thema sein.

Gruß
Andreas

Mull 04.11.2024 13:14

Zitat:

Zitat von Gerald St. (Beitrag 550420)
Hallo,

anbei 4 Fotos wo das Wasser reinläuft.
Jetzt könnt ihr euch ein eigenes Bild davon machen.

Hallo,

die Verarbeitung sieht miserabel aus. Da lösen sich tlw. Anschlussflächen, die eng anliegen sollten. Die Dichtmasse über den Lenzventilen schön und gut, aber wenn du gegen die Schlauchfolie drückst, im Bereich der Lenzventile und drumherum, klebt da die Folie überhaupt am Spiegel? Sieht etwas abgelöst aus.

Auf dem letzten Bild sieht man auch ganz klar den breiten Klebestreifen, der zuletzt angebracht wird und die nicht mehr vernünftig angeklebt ist. Eigentlich müsste man ganz klar die Kontur des darunter liegenden Gummistreifens erkennen, wenn es richtig verklebt wäre, dem ist aber nicht so.

Alles in allem würde ich einer Reparatur nicht zustimmen, da hierfür vermutlich alle Streifen ordentlich abmüssen und danach alles wieder feinst säuberlich abgeklebt werden müste, das käme der Firma zu teuer und würde demnach auch nicht ordentlich gemacht werden.

Wenn für den Preis neu, dann auch wirklich neu und ohne Problemstellen.

Wichtig ist, dass Du ein Schrieben aufsetzt, wo du dich auf den vorherigen Schriftverkehr beziehst und einen Austausch gegen nein fabrikneues Schlauchboot verlangst. Natürlich nicht per email, höchstens "Vorab per Email" und das Schreiben original unterschriebst und mit Rückschein per Post absendest. Wichtig ist hierbei eine Ankündigung der Frist von 14 Tagen für die Gegenseite zur Stellungnahme. Sollte diese nicht eingehalten werden, musst du dies erneut zusenden und befristen, großzügigerweise wieder mit 14 Tagen Frist zur Stellungnahme. Hierbei darauf hinweisen, dass du bei Verstreichen der Frist einen Anwalt hinzuziehst und mit diesem direkt Klage beim Gericht einreichst. Nur der Anwalt und ein weiteres Schreiben verschleppt das Ganze weiter, jeder Anwalt nutzt die längstmögliche Zeit zur Erwiderung der Kommunikation. Bringt Dir nichts und hast dann nächstes Jahr kein Schlauchboot!

Glücklicherweise bist du nur eine Woche mit dem Boot gefahren, andererseits ist es auch etwas unglücklich. Nichtsdestotrotz hat Du beste Karten und würde keine Zeit mehr verschwenden, da die Gegenseite derzeit nur auf Zeit spielt. Manche benötigen die Keule, weil sie glauben, sie könnten es mit jedem so machen, wie sie wollen!

Gerald St. 04.11.2024 20:00

Guten Abend,

besten Dank Michael!

Gerade bekam ich eine Mail, dass der Händler auf meine Bewertung geantwortet hat.
Ursprünglich wurde die Bewertung wegen Verstoß gegen die Richtlinien nicht veröffentlicht, erst nach Einspruch und 2 Tage warten wurde sie online gestellt.

Darf ich die Antwort hier posten, weil sie ja öffentlich einsehbar ist?

Jedenfalls ist er ein echter Wahrheitsverdreher um nicht das Wort Lügner verwenden zu müssen. Der will mich wirklich nur hinhalten, was er sich auch immer davon verspricht.

VG Gerald

Ralles 05.11.2024 06:32

Hallo Gerald,

an der Stelle:
Wenn Du eine Rechtsschutz hast (hattest Du ja geschrieben) hol Dir juristischen Rat bei einem Anwalt, nicht in einem Schlauchboot-Forum. Und zwar jetzt!

Keine weiteren Briefe/Mails/Geplänkel, lass das den Anwalt machen.
Such Dir nach Rücksprache mit dem Anwalt einen Fachbetrieb, der ein Gutachten über den Zustand des Bootes macht und dann lass das seinen Weg gehen.

Auch Sachen wie die Bewertungen bei Google (solang das Thema für Dich nicht abgeschlossen ist) finde ich sehr kontraproduktiv.
Du willst ja, dass der Händler noch mit Dir zusammenarbeitet und jetzt sind die Fronten (unnötig) verhärtet.

Auch wenn ich hier keinem zu Nahe treten will: Hier kennen sich viele gut mit dem Hobby Schlauchbootfahren aus, Rechtsgelehrte findest Du meist nur durch Zufall in einem Schlauchbootforum (nämlich wenn sie auch ein Schlauchboot haben). Ansonsten ist meist nur Halbwissen, das über eigene Rechtsstreits oder google erlangt wurde. Und das reicht hier nicht.

Viel Erfolg!

Wendigo 05.11.2024 06:51

Ich würd die Google Berwertung sofort löschen und erst wenn die gesamte Sache durch Profis geklärt wurde nachdenken, eine Bewertung zu schreiben. Evtl. zeigt sich der Händler dann ein wenig mehr Kooperativ da du den ersten Schritt auf Ihn zu gemacht hast.

Lass Dir von einem Anwalt Deine Möglichkeiten aufzeigen und rechne damit das es ein langer Weg wird.

rg3226 05.11.2024 07:08

Zitat:

Zitat von Wendigo (Beitrag 550468)
Ich würd die Google Berwertung sofort löschen und erst wenn die gesamte Sache durch Profis geklärt wurde nachdenken, eine Bewertung zu schreiben. Evtl. zeigt sich der Händler dann ein wenig mehr Kooperativ da du den ersten Schritt auf Ihn zu gemacht hast.

Lass Dir von einem Anwalt Deine Möglichkeiten aufzeigen und rechne damit das es ein langer Weg wird.

Ich glaube das würde ich auch machen.

Comander 05.11.2024 08:32

Zitat:

Ich glaube das würde ich auch machen.
Ich auch.

Atlas 05.11.2024 19:11

Na Gerald: wie agierst du?:ka5:Wenn unsere Forumistis nicht alles wissen,eines wissen die aber auch: der Gang zum Anwalt ist oft die Klügere, sich auch kooperativ zu zeigen :smileys5_

Gerald St. 05.11.2024 20:32

Guten Abend zusammen,

kein Problem, jeder kann seine Meinung vertreten.

Nur, wenn Möglich möchte ich ohne Anwalt, wie Erwachsene Menschen mein Problem lösen, dass Funktioniert nur nicht wenn Marina Wassersport mir nicht helfen will und Sachen erfindet.
Zitat der letzten Antwort auf meine Fristsetzung:
Aus dem bisherigem Mailverlauf ist kein eindeutiger Gewährleistungsfehler erkennbar. Das Gesamte ist ziemlich global gehalten.
Bitte setzen Sie nun Ihre Reklamation definitiv fest. Also eindeutig definiert mit 1.2. und ggf weitere Reklamationen.
Nach Eingang werde ich mich umgehend um Ihren Sachverhalt erneut kümmern.

Mir bleiben nicht viele Möglichkeiten mich zu wehren und eine Bewertung abzugeben ist eine davon.

VG Gerald

skymann1 05.11.2024 21:05

Aber nicht solange Du was von ihm willst, da ist eine schlechte Google Bewertung kontraproduktiv.
Als letztes Mittel, ja, aber jetzt zu früh, meine Meinung. Aber gute, Deine Entscheidung.
Viel Erfolg, Gruß Peter


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