Schlauchbootforum

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-   -   HR-Küstenpatent international gültig?! (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=35441)

fma 05.03.2017 12:09

Auf jeden Fall bist du auf einem D-Boot mit HR-Lizenz in intern. Gewässern illegal unterwegs.

VG

Frank

Visus1.0 05.03.2017 12:17

Man ist auch mit der Österreichischen Zulassung für Sportboot die für die Binnen gilt in Italien verboten unterwegs, den Italien erkennt diese nicht an.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Siehe Webseite des Bundesministeriums ...auch der B Schein Fb2 FB3 FB4 der Österreichische ist ohne IC nicht gültig. Ab 2011 kann man den IC machen. Es besteht kein Abkommen es heisst er wird ev geduldet.

fma 05.03.2017 12:39

United Nations Convention on the Law of the Sea

Article 94
Duties of the flag State
1. Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. 2. In particular every State shall: (a) maintain a register of ships containing the names and particulars of ships flying its flag, except those which are excluded from generally accepted international regulations on account of their small size; and (b) assume jurisdiction under its internal law over each ship flying its flag and its master, officers and crew in respect of administrative, technical and social matters concerning the ship. 3. Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: (a) the construction, equipment and seaworthiness of ships; (b) the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments; (c) the use of signals, the maintenance of communications and the prevention of collisions. 4. Such measures shall include those necessary to ensure:
59
(a) that each ship, before registration and thereafter at appropriate intervals, is surveyed by a qualified surveyor of ships, and has on board such charts, nautical publications and navigational equipment and instruments as are appropriate for the safe navigation of the ship; (b) that each ship is in the charge of a master and officers who possess appropriate qualifications, in particular in seamanship, navigation, communications and marine engineering, and that the crew is appropriate in qualification and numbers for the type, size, machinery and equipment of the ship; (c) that the master, officers and, to the extent appropriate, the crew are fully conversant with and required to observe the applicable international regulations concerning the safety of life at sea, the prevention of collisions, the prevention, reduction and control of marine pollution, and the maintenance of communications by radio.


Abweichend davon, kann natürlich jeder Staat in seinem Hoheitsgebiet Ausnahmen zulassen. Muss er aber nicht.

VG

Frank

uli_hd 05.03.2017 14:59

Frank,

das erklärt mir immer noch nicht, ob das HR-Patent, ein internationales Patent ist, wie von Schebi, als Frage gestellt. Sprich nicht Kroate hat damit ein Patent, welches ihn berechtigt, auf allen Gewässern ein Schiff führen zu dürfen.:gruebel:

Ausserdem dürften die Erläuterungen in Bezug auf den Master (Kapitän), wohl eher auf einen AG (A6) Kapitän zutreffen, als auf uns Sportbootfahrer mit einem Sportbootführerschein.

Gruß Uli

fma 05.03.2017 15:16

Uli,

kannst es im Bundesgestzblatt auch dt. nachlesen.

Dt. Flagge = dt Regeln,

daraus folgt :

HR-Flagge = HR-Regeln und HR-Führerschein, weltweit ok

Alles andere sind Ausnahmen auf Grund von Hoheitsgewässern oder Abkommen.

Aber Italien kann nicht erlauben das ein dt. Schiff mit HR-Patent gesteuert wird.


Interressant wird das ganze dann bei SAR-Aktivitäten. Dann müsste D die Kosten von einer , vom einem Schiff unter D-Flagge , verursachten Rettungsaktion übernehmen. Und dann sollte man dafür schon den richtigen Führerschein haben.

VG

Frank

hakopa 05.03.2017 17:28

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423513)
Auf jeden Fall bist du auf einem D-Boot mit HR-Lizenz in intern. Gewässern illegal unterwegs.

VG

Frank

Seit wann brauche ich im internationalen Gewässer irgendeine Fahrberechtigung ? Diese ist doch nur innerhalb der Hoheitsgewässer erforderlich.
Ich besitze den Sportbootführerschein Küste (BRD) und bin damit seit über 30 Jahren mehrere Male vom Mittelmeer in die Karibik und zurück als Schiffsführer gesegelt.
Konrad

fma 05.03.2017 18:48

Konrad,

das UNO Abkommen sieht die Verantwortung beim Registerstaat. Schön das Du praktische Erfahrungen hast. Unter welchem Register waren denn Deine Schiffe ?

VG

Frank

roehrig 05.03.2017 22:19

Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423544)
Uli,

kannst es im Bundesgestzblatt auch dt. nachlesen.

Dt. Flagge = dt Regeln,

daraus folgt :

HR-Flagge = HR-Regeln und HR-Führerschein, weltweit ok

Alles andere sind Ausnahmen auf Grund von Hoheitsgewässern oder Abkommen.

Aber Italien kann nicht erlauben das ein dt. Schiff mit HR-Patent gesteuert wird.


Interressant wird das ganze dann bei SAR-Aktivitäten. Dann müsste D die Kosten von einer , vom einem Schiff unter D-Flagge , verursachten Rettungsaktion übernehmen. Und dann sollte man dafür schon den richtigen Führerschein haben.

VG

Frank

Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???

Visus1.0 05.03.2017 22:37

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 423622)
Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:



Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???


Jetzt wir es noch diffiziler!:futschlac

fma 05.03.2017 23:16

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 423622)
Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:



Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???


Sehen wir täglich in der Luftfahrt. Wer nur eine amerikanische Lizenz hat, lässt seinen Flieger amerikanisch zu, und kann fliegen wo er will. Mit dt. Lizenz durfte er das amerikanische Flugzeug nur in D fliegen. ( hat sich jetzt mit EU glauge ich auch ausgeweitet)

Solange Lizenz und Register gleich sind, bist Du weltweit legal.

Aber Du must Dich auch an die Bestimmungen des Registerlandes halten, was of mit sprachlichen Problemen verbunden ist. Und der HR-Schein beschränkt Dich auf best. Entfernung von der Küste, der dt. Seeschein nicht.
Und da wird es sicher noch einiges anderes zu beachten geben.

VG

Frank

Schebi 06.03.2017 07:17

Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!

fma 06.03.2017 07:51

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 423631)
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!


Möglich. Bei Flugzeugen reicht der Wohnsitz in EU und Du kannst Dir aussuchen unter welches EU-Register Du willst.

Ist aber Alles eine theoretische Betrachtung. Letztendlich tauscht Du ein Übel gegen ein anderes. Überall wirst Du Vorteile und eben auch Nachteile finden.
Und das macht wegen einem 4 mtr. Schlauchi keinen Sinn. Da ist es einfacher den D oder A-Schein zu machen. Dann hast Du eine saubere Lösung.

Bei richtigen Schiffen kann sich das Ausflaggen aber schon lohnen. Oder auch wenn auf Grund z.B. der neuen EU-Richtlinie gewünschte Änderungen oder Zulassungen nicht mehr möglich sind.

Muss jeder entsprechend seiner persönlichen Schmerzgrenze für sich entscheiden.

VG

Frank

wwoody 06.03.2017 08:10

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 423631)
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!

Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.

gotti 06.03.2017 08:30

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 423640)
Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.

Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.

wwoody 06.03.2017 08:59

Zitat:

Zitat von gotti (Beitrag 423641)
Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.

Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.


Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.

hakopa 06.03.2017 09:20

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423578)
Konrad,

das UNO Abkommen sieht die Verantwortung beim Registerstaat. Schön das Du praktische Erfahrungen hast. Unter welchem Register waren denn Deine Schiffe ?

VG

Frank

Unter keinem, da unter 15 m und nicht gewerblich. Boote waren beim ADAC angemeldet. Alles legal, da ein 1,5 jähriger Rechtsstreit in Frankreich dabei war, weil mich ein Franzose in Martinique gerammt hatte.
Konrad

fma 06.03.2017 09:23

und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank

herbert 06.03.2017 11:54

Schein
 
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen. :confused-

Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren.
Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas.

Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre.
Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat :biere:
--------------------------------------------------
Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema.
Damals schrieb ich in etwa dies:
Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren.
Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt.
Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben.
Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt "
Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor.

Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. :smileys5_

Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde.

Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen.
Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? :confused-
Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten.

Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
:chapeau:

hobbycaptain 06.03.2017 12:23

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 423657)
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen. :confused-

Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren.
Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas.

Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre.
Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat :biere:
--------------------------------------------------
Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema.
Damals schrieb ich in etwa dies:
Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren.
Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt.
Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben.
Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt "
Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor.

Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. :smileys5_

Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde.

Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen.
Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? :confused-
Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten.

Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
:chapeau:



Sicher ist das noch im Blauen zu finden, die Mühe kann sich jeder mit der Forumssuche machen :ka5: :lachen78:.
Ja, der Michel hat damals an die D-Behörden angefragt und die Aussage bekommen, gegangen ist es da im Speziellen um ein Treffen an der Ostsee, das da im Gespräch war, dass bis zu einem Jahr ein Österreicher in D-Küstengewässern ohne Schein fahren darf. Erst wenn ein Österreicher länger als 1 Jahr in D ist, muss ein gültiger Schein her.

Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt ? :gruebel:

herbert 06.03.2017 14:17

Schein
 
Zitat:

Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt
Das ist nicht ganz richtig.
Österreich kann gar nix vorschreiben außer Binnen, da wir keinen Seezugang haben,
Wie soll etwas exekutiert werden wenn wir keine Hoheitsrechte haben :confused-

Allein das jeweilige Urlaubsland kann etwas Vorschreiben bzw. anerkennen,
der hat auch die Hoheitsrechte.

auf der Ministeriumsseite hat sich der Text etwas geändert aber er sagt noch immer nicht aus das etwas vorgeschrieben ist.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat:

Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt.

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate ausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert.
Vor Via Donau Zeit wurde bei den Messen vom Standpersonal behauptet das der Schein amtlich sei war er nicht also falsch Info.
Genauso haben die Ausbildungsstätten dies behauptet, war eindeutig falsch.

So entstand der Eindruck man muß einen Österreichischen Schein haben.
Wer sich dann noch unsicher war den erzählte man die Geschichte mit dem Autoführerschein :ka5:

Ich will keinen Überzeugen noch einen Schein an Personen verkaufen.
Einzig zum nachdenken anregen das nicht alles so ist wie manche es schreiben weil sie es so erzählt bekamen.

Deshalb nochmals der Aufruf zum Selbstversuch :lachen78:
Auch wenn es einige Zeit mit den Behörden kostet.
So manches Organ wird sich selbst die Frage stellen ob Österreich überhaupt einen Seeschein hat :ka5:

Berny 06.03.2017 17:26

Das mit "unter Flagge fahren" ist auch noch so ein Thema, weil 1) gilt das nicht für alle Länder gleich und
2) gilt das überhaupt für die Freizeitschiffahrt?

Fakt ist, dass du als deutscher trotz 15 PS Freiheit in hr einen Schein brauchst, übrigens auch die Italiener unter 40 PS, egal welcher Flagge......

Ergo kann das rechtlich so nicht stimmen.

herbert 06.03.2017 17:40

Schein
 
Wie hat mal unser Alt Bundeskanzler Sinowatz gesagt:
Es ist alles so kompliziert :biere:

Mit welchem Schein darf ein Österreicher gewerblich fahren :chapeau:
Abgesehen von Arbeitsrechtlichen :ka5:

Im Grunde ist Ausbildung auch gewerblich

roehrig 06.03.2017 18:10

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 423645)
Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.


Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.


Ich kann ja auch ein paar Brocken Landessprache. Sowohl 2015 in Biograd, als auch 2016 in Nerezine hätten mir die LK mein Boot sofort in HR registriert. In Biograd hab ich zuerst gefragt und die Dame hatte am Bildschirm gleich damit begonnen....war etwas enttäuscht als ich sagte es sei nur mal ne Frage gewesen.
Es gibt da wohl soetwas wie eine "Durchführungsbestimmung" (so hat es mir dann der LK in Nerezine erklärt), die den LK erlaubt nicht nur HR Bürgern, sondern EU Bürgern Registrierungen auszustellen.
Ich glaube wir waren da mal wegen Gernot seinem Steuer Problem darauf gekommen. Bin aber nicht sicher....

Berny 07.03.2017 14:14

Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

dori 07.03.2017 14:55

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 423799)
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

Mir hat die Dame beim ADAC beim Ausstellen des IBS mal gesagt: " sie sind Österreicher, da bekommen sie das neutrale IBS Cover ohne Fahne drauf und müssen die Österreichische Flagge am Boot führen. jetzt hab ich das für Deutsche mit der Tricolore Germanica...... keiner kennt sich aus, und jeder redet mit.....und ich fahr mit der Österreichischen immer noch :-)

Berny 07.03.2017 15:18

Und da sag noch einer, in Österreich sei es kompliziert :futschlac

hakopa 07.03.2017 16:49

Zitat:

Zitat von fma (Beitrag 423648)
und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank

Für die Küstengewässer international gilt der dt. Sportbootführerschein Küste.

Für die weltweite Haftpflichtversicherung galt das Logbuch mit jahrelangen Eintragungen bei Pantenius als Nachweis der Erfahrung.
Dies war auch Bestandteil der Versicherungsverhandlung in Frankreich.

Als Registrierung verstehe ich die Eintragung ins Seebriefregister. Diese ist bei Privatpersonen erst ab 15 m erforderlich.
Ansonsten Anmeldung beim ADAC oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Gut, gilt aber doch auch als Registrierung.

Hier habe ich etwas Aktuelles gefunden zur CE Erklärung:
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Konrad

fma 07.03.2017 17:37

Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?

VG

Frank

hilgoli 10.03.2017 09:39

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 423799)
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....

Ich kann mir kaum vorstellen dass es eine relevante Menge an deutschen Schlauchbooten gibt die ein Flaggenzetifikat haben.

99% werden ihre Boote amtlich per Kleinfahrzeugkennzeichen beim Wasser und Schiffahrtsamt (WSA) oder amtlich anerkannt, per Internationalem Bootsschein (IBS) beim ADAC oder DMYV angemeldet haben. Und diese "Register" kennen keinen Heimathafen sondern man führt nur das vergebene Kennzeichen...
Diese Verfahren sind deutlich einfacher und günstiger als dasFlaggenzertifikat und unter 15 Meter auch formal korrekt.

Berny 10.03.2017 11:27

Das ist eben die Frage, weil viele ja behaupten, sie hätten eines.
Und ich vermute, dass das schlichtweg rechtlich falsch ist.

Octopus 10.03.2017 13:06

Zitat:

Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?
Ja,,
ich hatte einen IBS vom ADAC bei meinen 3,60 ziger.
Nachteil ist nur die Gebühr alle zwei Jahre.
Beim Schiffahrtsamt zahlt man ja nur einmalig bei Anmeldung.
Das nächste Boot wird dort angemeldet.

black50 13.03.2018 17:44

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 422491)
So ist es wirklich!!!!!!!!!

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen.

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen.

thball 13.03.2018 18:13

im Prinzip gelten die Vorschriften Deines Wohnsitzlandes. Und dann gibt es Auslegungen, die immer viele Diskussionen mit sich bringen... :lachen78::biere:

herbert 13.03.2018 21:08

Patent
 
Zitat:

Zitat von black50 (Beitrag 450896)
Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen..

Du bist genau der User auf den ich jahrelang gewartet habe :biere:

Sagen wir mal so, nach gängiger Meinung zählt nicht der Staatsbürger sondern der Hauptwohnsitz.
Da Österreich kein Anrainerstaat mit Meer Zugang ist kann der Staat nicht ein Patent VORSCHREIBEN
Im Grunde brauchst für ein eigenes Boot keinen Schein, wenn die z.B. Uferstaaten schreiben, es gelten die Bestimmungen des Heimat Landes.
Es gibt aber Länder wie Kroatien die schreiben EINEN Schein vor.
Also braucht man selbst für 0,0001 PS einen Schein, selbst wenn für Italener 40 PS und für Deutsche 15 Ps FS frei wären.

Zitat:

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Da wirst du kaum eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen.
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist :cognemur:
Aus meiner 45 jährigen Bootserfahrung in zig Mittelmeer Länder und 25 Jahre Skippertrainer für mehrere Bootsfahrschulen ist mir (und vielen anderen aus div. Foren ) kein einzige Fall bekannt das man mit dem HR Patent Probleme hatte.
Als ich noch aktiv war hatten wir einige Zeit aufgewendet um Amtliches zu bekommen und wir bekamen sie.

Zitat:

Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
ja, Wohnsitz ist ausschlaggebend nicht ob du A oder D Staatsbürger bist.

Zitat:

Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?
na sicher.
1. ist der Deutsche SBF See + Binnen in der Praxisausbildung um vieles einfacher ( keine Praxis Seemeilen vorgeschrieben) und dadurch preiswerter.
Dann solltest du auch beachten ob du wieder nach D zurück gehst.
Hier kommt mein Satz :schlaumei zur Anwendung :ka5:
Nach gängiger, nicht meiner, Meinung muß man den Schein haben wo der Hauptwohnsitz ist.
Umschreiben, das geht leider bei keinem Schein.

Solltest du dich für den HR Schein entscheiden wirst du in D kaum einer Kontrolle weiterfahren, so wird es von Deutschen verbreitet :confused-

Zitat:

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Ist so.
Aber wenn 200 es anders schreiben glaubt man dies nicht.

Zitat:

Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen
Das kenne ich sehr gut :lachen78:
Da ich für eine MSVÖ Fahrschule die Seemeilen Törns durch führte konnte ich vieles erfahren was der Anwärter für FB2 - FB3 nicht erfahren durfte.
Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.

Eines kann/möchte ich dir mitgeben:
Du als Deutscher (auch mit Wohnsitz Österreich ) wäre der SBF See einfacher und hast in D kein Problem wenn du mal in der Nordsee fahren möchtest.
Um die selbe Bootsgröße wie beim SBF See (24 m ) mit dem Österreichischen Schein zu fahren mußt du de FB2 machen also Seemeilen Praxis nachweisen.

Wenn du nur Mittelmeer bleibst ist das HR Paten B inkl. Seefunk eine gute und preiswerte alternative


Nachtrag:
Wenn Anbieter für das HR Patent auf ihren Seiten schreiben wo das HR Patent überall gilt ist das nicht falsch.
Wäre es dies gäbe es mit Sicherheit einige Klagen der andern Fahrschulen :chapeau:

Berny 14.03.2018 08:59

Zitat:

.Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.
.
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.

herbert 14.03.2018 10:43

Patent
 
Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 450935)
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Da ich nach wie vor up date Infos bekomme ist mir das auch bekannt.

seid dem großen Krach in Österreichs Scheinwelt verändert. :chapeau:
Der FB 1 wurde eingeführt und nach einem up date auf 10 m angehoben.

Leider wurde versäumt ihn dem Deutschen SBF See anzugleichen>24m

Die 10m werden den meisten Bootfahrer in diesem Forum reichen
ABER
wie sieht es bei denen aus die chartern möchten ?:ka5: hier liegt der Hund begraben :cognemur:

Wer sich mal einen 42er Segler ausleihen möchte, dürfte das mit dem FB 1 nicht, der mit dem Deutschen SBF See schon.:confused-


Zitat:

des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.
Wird sich noch einiges ändern

Berny 14.03.2018 12:21

dass du es weisst, Herbert, ist mir schon klar, aber Leute, die sich mit dieser Materie nicht auseinander setzen, könnten das falsch interpretieren.
deshalb der Hinweis.:biere:

black50 15.03.2018 22:10

@Herbert: super Antwort! Besten Dank!

Jetzt hab ich mich mal kurz in den deutschen SBF See reingelesen.

- Dieser soll nun mal auf den ersten Blick wirklich international gültig sein. (inkl. Geltung für mich auch in Deutschland)
- Allerdings erst mal nur bis 3SM Küstenenternung. (dürfte vermutlich dennoch reichen).
- Hier gibt es eine Theorie und Praxisprüfung. (vielleicht bessere Ausbildung, aber auch zeitlich etwas aufwändiger)
- Die Kosten sind mit ca. 500-650€ etwas höher gegenüber dem Kroatischen Küstenpatent.


Also wenn ich voraussichtlich eh nur im Mittelmeerraum (bzw. HR) fahren werde. (Nord- und Ostsee reizen mich tatsächlich deutlich weniger)
Bin ich dann dann mit dem HR Patent vielleicht insgesamt doch ähnlich gut und günstiger bedient?
+ ich kann den Schein + die Prüfung zusammen mit meiner (österreichischen) Freundin machen (ja es wird noch komplexer :lachen78: )

Zitat:

Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist
Dann pack ich zu meinem HR Patent und der Bootsversicherung halt noch ne Kopie von meinem Meldezettel.
So viele Kroaten können so gut Deutsch, dass man sich ne beglaubigte Übersetzung vermutlich sogar sparen kann.

Oder wird es dann doch kompliziert, wenn das Schlauchboot in Deutschland (beim ADAC) versichert ist? (das ist nämlich der Fall) :lachen78:



Was mich weiterhin interessiert (Prio. 2) ist der Binnenschein.
Wie schaut es hier mit Bürokratie oder uneindeutiger Interpretierbarkeit aus? Wird das da genauso kompliziert? :D
In erster Linie um legal auf den nahelegenden Seen (Attersee, Wolfgangsee und Mondsee) fahren zu dürfen.
Auf dem Gardasee waren wir schon - da gehts ja eh führerschenfrei bis 40PS (?)
Von Salzburg aus gibts in Deutschland keine Binnengewässer, die mich zu nem deutschen Binnenpatent verleiten würden - bzw. bis 15PS sind eh Führerscheinfrei.

Also hier einfach einen Österreichischen Binnenschein machen?

Flipperskipper 15.03.2018 23:48

Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?

dori 16.03.2018 11:00

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 451032)
Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?

na ja, wennst Nebenwohnsitz gemeldet bist geht alles....


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