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OLKA 02.12.2013 08:33

Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 314829)
Uber Kozina B 409
Crni Cal
B 208 Socerga ist die Grenze zu Kroatien alles Bundesstraße :banane: habe ja Urlaub


Um Links zu sehen, bitte registrieren gibts noch ein paar Infos. Unter anderem auch zum Thema Maut umfahren.

Rotti 02.12.2013 17:35

Noch was:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

FAR FAR AWAY 02.12.2013 18:16

Danke Mathias für die Liste mit den Fahrzeugen :chapeau:

freut mich, dass der Mercedes Vito noch unter 2a fällt :banane:
Höher als 1,3m über der Achse ist er auf jeden Fall!

Icing 02.12.2013 18:37

Wie sieht das eigentlich aus wenn man mit einem Dachgepäckträger über das Maß kommt ? :confused-

FAR FAR AWAY 02.12.2013 18:44

Hallo Gernot,

Aufbauten wie Dachgepäcksträger sind ja Extras, da dürftset du z.B. auch keine Räder oder Skisärge transportieren, oder meintest du die fixen Dachrelingsysteme?

Icing 02.12.2013 19:01

Ich meine einen richtigen Dachgepäckträger auf meinem Patrol, wo man auch mal Ersatzreifen oder auch Schlauchboote draufschmeißen kann...

Was zählt da, die im Schein angegebene Höhe, oder die tatsächliche Höhe?

FAR FAR AWAY 02.12.2013 19:20

denke die vom Hersteller angegeben Höhe,-
Solch ein Aufbau, wie der auch immer ausieht ist ja ein "Aufbau" und der ist nicht fix.

Berny 03.12.2013 08:26

Es geht ja letztlich nur um die klassischen Lieferwagen oder Kleintaxis.....
Zitat:

Zitat von dars.si
Toll category 2B includes vehicles, which are light commercial vehicles / combined vehicles, delivery vehicles or vans classified as not exceeding 3.5 tonnes of highest permissible weight in motor vehicles sales networks.


Bäriger 03.12.2013 08:32

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 314872)
Ich meine einen richtigen Dachgepäckträger auf meinem Patrol, wo man auch mal Ersatzreifen oder auch Schlauchboote draufschmeißen kann...

Was zählt da, die im Schein angegebene Höhe, oder die tatsächliche Höhe?

Gernot,

es geht doch, wenn ich das jetzt richtig erkannt habe, um die Höhe an der Vorderachse. Und wenn ich deinen Patrol richtig vor Augen habe, ist im Bereich der Vorderachse doch die Motorhaube und nicht das Dach oder ?

Ich ärgere mich schon etwas im Moment, dass ich mit meinem Multivan jetzt in diese Kategorie falle, da er ja eine ´ganz normale´ PKW Zulassung hat. Und ich bin nicht sicher, ob das rechtlich im Sinne der EU o.k. ist, was die da machen. Aber entweder ich nehme es halt als gegeben hin oder ich muss zu Hause bleiben bzw. eine Alternativroute wählen.

Monoposti 03.12.2013 10:39

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 314872)
Ich meine einen richtigen Dachgepäckträger auf meinem Patrol, wo man auch mal Ersatzreifen oder auch Schlauchboote draufschmeißen kann...

Was zählt da, die im Schein angegebene Höhe, oder die tatsächliche Höhe?


@Icing.....Du brauchst halt richtig Zuladung auf dem Dach ......dann kommt der Patrol unter die 1,30 m :lachen78::lachen78:

@Bäriger.........Diskriminierung von Multivan Fahrern ist nicht EU Konform...würd´ich klagen:156:

Vodies 03.12.2013 12:27

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 314896)
Gernot,

es geht doch, wenn ich das jetzt richtig erkannt habe, um die Höhe an der Vorderachse. Und wenn ich deinen Patrol richtig vor Augen habe, ist im Bereich der Vorderachse doch die Motorhaube und nicht das Dach oder ?

Ich ärgere mich schon etwas im Moment, dass ich mit meinem Multivan jetzt in diese Kategorie falle, da er ja eine ´ganz normale´ PKW Zulassung hat. Und ich bin nicht sicher, ob das rechtlich im Sinne der EU o.k. ist, was die da machen. Aber entweder ich nehme es halt als gegeben hin oder ich muss zu Hause bleiben bzw. eine Alternativroute wählen.

Dann musst du ihn halt zum Wohnmobil asubauen und ummelden.

Ganz versteh ich die Einteilung auch nicht aber den Sharan betrifft es nicht

Bäriger 03.12.2013 12:53

Zitat:

Zitat von Vodies (Beitrag 314904)
Dann musst du ihn halt zum Wohnmobil asubauen und ummelden.

...das geht wiederum aus anderen Gründen nicht :zwinkern:

Rotti 03.12.2013 17:46

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 314907)
...das geht wiederum aus anderen Gründen nicht :zwinkern:


Jammat nid, host eam eh in da Buchoitung drin :lachen78::lachen78::chapeau:

helmut800 04.12.2013 12:40

Ich kanns mir nicht vorstellen, das die Maut für Womo`s über 3,5t nicht auch noch erhöht wird.
Gruß Helmut

Waverider40 04.12.2013 15:08

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 314913)
Jammat nid, host eam eh in da Buchoitung drin :lachen78::lachen78::chapeau:

Der war gut Mathias, des vrstehd zga a Nodwüdmbäga

PROST !!! :biere:

Gruß Martin

Comander 04.12.2013 15:23

Zitat:

Ich kanns mir nicht vorstellen, das die Maut für Womo`s über 3,5t nicht auch noch erhöht wird.
oder PKW mit Anhänger....:gruebel:

Novurania 04.12.2013 17:06

"Dann musst du ihn halt zum Wohnmobil asubauen und ummelden."
Hi,
mein T 4 hab ich als Wohnmobil ausgebaut und ist auch in KFZ Brief und schein so eingetragen bin ich 2a oder 2b nach der neue vignettenpreise??
Gruss Robert
Vielen dank

reini0077 04.12.2013 19:14

Zitat:

Zitat von Novurania (Beitrag 314969)
"Dann musst du ihn halt zum Wohnmobil asubauen und ummelden."
Hi,
mein T 4 hab ich als Wohnmobil ausgebaut und ist auch in KFZ Brief und schein so eingetragen bin ich 2a oder 2b nach der neue vignettenpreise??
Gruss Robert
Vielen dank

Robert, wenn er als Wohnmobil zugelassen ist gilt 2a. Wenn er aber als Transporter angemeldet ist gilt 2b.

lg Reini

Novurania 04.12.2013 21:18

Hi Reini
in Brief steht So.Kfz wohnm.ueb. 2.8 T mein bedenken ist wie verhalten sich die DARS mitarbeiter gilt für die das was sie sehen ein Transporter oder richten sie sich nach dem was in den KFZ -schein steht.
Lg Robert

Berny 04.12.2013 21:27

Sie müssen sich nach dem richten, was im KFZ Schein steht.
Notfalls frag deine Zulassungsstelle, ob sie dir eine Bestätigung über die KFZ-Widmung auf slowenisch ausstellen kann, ev hilft das.
Die Dars kann auch nicht einfach selber bestimmen, was Sache ist, die haben auch Vorschriften.

Wie gesagt, bei 2b es geht um kommerzielle Fahrzeuge, zB Transporter und Taxis.
Wenn man den Gesetzestext genau liest, kommt das auch so hervor.
Grenzfälle sind Transporter, die als private PKW verwendet werden, zB ein einfacher VW-Bus. Hier sollte man sich auf die Liste verlassen oder einfach bei der DARS anfragen.
Zitat:

Zitat von dars.si
+Toll category 2A includes all vehicles, which are classified as private vehicles in motor vehicle sales networks, up to the maximum allowable weight of 3.5 tonnes, including all SUVs, minivans and pickups in this marketing segment and all caravans (recreational vehicles). The intended use of vehicles converted into caravans after manufacture is ascertained on the basis of documents (e.g. vehicle registration certificate, certificate of conformity or another document issued by a competent authority) that demonstrate that the vehicle is intended to be used as a caravan;
+Toll category 2B includes vehicles, which are light commercial vehicles / combined vehicles, delivery vehicles or vans classified as not exceeding 3.5 tonnes of highest permissible weight in motor vehicles sales networks.


Fröhlich 07.12.2013 14:32

Zitat:

Zitat von FAR FAR AWAY (Beitrag 314867)
Danke Mathias für die Liste mit den Fahrzeugen :chapeau:

freut mich, dass der Mercedes Vito noch unter 2a fällt :banane:
Höher als 1,3m über der Achse ist er auf jeden Fall!

hm unsrer ist nur 123cm ein 115-639 aber mit dem Boot bist über 3,5T und plechst wieder mehr oder ?
fg.

Berny 07.12.2013 16:54

Zitat:

Zitat von Fröhlich (Beitrag 315156)
hm unsrer ist nur 123cm ein 115-639 aber mit dem Boot bist über 3,5T und plechst wieder mehr oder ?
fg.

sagt wer ?

Fröhlich 07.12.2013 18:45

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 315168)
sagt wer ?

Zitat von 2b
Zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe des Fahrzeugs über die erste Achse von 1,30 m oder mehr, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängerefahrzeug oder ohne


Für mich doch eindeutig 3,5 Tonnen ob mit Anhänger oder ohne.

steht doch deren Gesamtgewicht 3,5 nicht überschreitet ist doch eindeutig.
fg

Berny 07.12.2013 22:55

ja das vom Fahrzeug, egal was dranhängt....

reini0077 08.12.2013 12:09

Zitat:

Zitat von Novurania (Beitrag 315000)
Hi Reini
in Brief steht So.Kfz wohnm.ueb. 2.8 T mein bedenken ist wie verhalten sich die DARS mitarbeiter gilt für die das was sie sehen ein Transporter oder richten sie sich nach dem was in den KFZ -schein steht.
Lg Robert

Ich denke deine Bedenken sind hier unbegründet. Die DARS-Mitarbeiter wissen schon welche Fahrzeuge zu den jeweiligen Kategorien gehören.

lg Reini

Fröhlich 08.12.2013 15:07

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 315184)
ja das vom Fahrzeug, egal was dranhängt....

Nein nicht egal was dranhängt denn es steht doch ausdrücklich "deren Gesamtgewicht" und deren kann nicht nur das Zugfahrzeug sein.
fg.

armstor 08.12.2013 15:40

Zitat:

Zitat von Fröhlich (Beitrag 315208)
Nein nicht egal was dranhängt denn es steht doch ausdrücklich "deren Gesamtgewicht" und deren kann nicht nur das Zugfahrzeug sein.
fg.

Lieber Herr Fröhlich

Berny hat vollkommen recht!!!
Bring nicht wieder Unruhe herein. Es geht nur um das Zugfahrzeug, dieses darf 3.500 kg nicht überschreiten, so wie in Österreich. In Österreich brauchst auch keine GO Box wenn du mit dem Anhänger die 3.500 kg überschreitest.
Bitte nimm das so zur Kenntnis, oder erkundige dich bei der DARS.

lg Franz :seaman:

Fröhlich 08.12.2013 16:17

Zitat:

Zitat von armstor (Beitrag 315212)
Lieber Herr Fröhlich

Berny hat vollkommen recht!!!
Bring nicht wieder Unruhe herein. Es geht nur um das Zugfahrzeug, dieses darf 3.500 kg nicht überschreiten, so wie in Österreich. In Österreich brauchst auch keine GO Box wenn du mit dem Anhänger die 3.500 kg überschreitest.
Bitte nimm das so zur Kenntnis, oder erkundige dich bei der DARS.

lg Franz :seaman:

Lieber Hr.Armstor oder Franz

Laut dem Anfangsposting vom 13.10 von Rotti mit dem Link auf die Seite von DARS wo eindeutig zu lesen steht deren zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg mit oder ohne Anhänger nicht überschreitet. Will keine Unruhe hereinbringen aber lesen kann ich schon, aber werde dazu nicht mehr schreiben.
fg.Fritz

Flipperskipper 08.12.2013 16:32

@ Fröhlich

Hast du ein Zugfahrzeug unter 3,5 t GG und einen Anhänger über 3,5 t GG ?

Wenn ja, dann würde ich verstehen, dass du fragst.

Gruß Werner

Novurania 08.12.2013 20:20

Hi Reini,
ja also von ausen sieht Dars ein Transporter seine liste sagt 2b, die müssen den KFZ schein sehen um richtig einzustuffen, nun ja es ist ärgerlich was die treiben.
Gruß Robert

reini0077 08.12.2013 23:29

Zitat:

Zitat von Novurania (Beitrag 315237)
Hi Reini,
ja also von ausen sieht Dars ein Transporter seine liste sagt 2b, die müssen den KFZ schein sehen um richtig einzustuffen, nun ja es ist ärgerlich was die treiben.
Gruß Robert

Hallo Robert, wenn in deinen Papieren WoMo (bis 3,5t) eingetragen ist, kaufst du die Vignette 2a und klebst diese auf deine Scheibe an die dafür vorgesehene Stelle. Wenn es zu einer Kontrolle seitens der DARS kommt hast du ja die Zulassungspapiere die besagen das es sich um ein Wohnmobil handelt, also Kat. 2a.

Alles andere ist ja aus der veröffentlichten Liste der DARS die Rotti verlinkt hat, ersichtlich.

lg Reini

Berny 08.12.2013 23:38

Zitat:

Zitat von Fröhlich (Beitrag 315217)
Lieber Hr.Armstor oder Franz

Laut dem Anfangsposting vom 13.10 von Rotti mit dem Link auf die Seite von DARS wo eindeutig zu lesen steht deren zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg mit oder ohne Anhänger nicht überschreitet. Will keine Unruhe hereinbringen aber lesen kann ich schon, aber werde dazu nicht mehr schreiben.
fg.Fritz

Das ist typisches Amtsdeutsch, deshalb verstehen das Franz und ich auch :ka5:
Wenn du genau liest, eben auch die Satzstellung beachtest, erkennst du, dass es letztlich nur um das Zugfahrzeug geht, nicht mehr und nicht weniger. Der Anhänger kann dran sein oder auch nicht, spielt aber für das Gesamtgewicht keine Rolle.

Bezüglich der anderen Dinge: lest euch bitte genau die Paragraphen durch, es ist durchaus ersichtlich, dass die Kat 2b für kommerzielle Fahrzeuge gedacht ist, und da fallen private, insbesondere Wohnmobile nicht drunter.
Transporter wie T5 oder ähnliche sind schwer zu beurteilen, weshalb man am besten beim Autoclub oder noch besser gleich bei der Dars anrufen sollte.
Auch gibt es die E-Mail cuc@dars.si wo man nachfragen könnte.

@Robert: nein, nicht ärgerlich, bei so manchen Wohnmobilen wird das Gewicht kontrolliert, und das laut Zulassungschein, und wenn du über 3,5 T hast, fällst du in eine andere Kategorie. Auch in Österreich.
Hatte da mal eine Kontrolle des Zulassungsscheins beim alten Womo bei einer Zahlstelle eines Tunnels, da schaute ich auch momentan blöd, war aber auch verständlich, könnte doch jeder einfach eine Vignette kleben.....

Rotti 21.12.2013 20:11

So jetzt steht es beim ÖAMTC auch schwarz auf weiss drinnnen:


Um Links zu sehen, bitte registrieren

Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Skizze oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!

Berny 22.12.2013 10:54

und was steht da jetzt neues drinnen ?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:08 Uhr.

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