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rotbart 17.09.2008 09:47

Sorry
aber so eine Antwort nennt "Schw.... einziehen und davonlaufen".
übrigens ist das Aktenzeichen offenbar falsch, denn unter diesem AZ ist kein Urteil zu finden, möglicher Weise darf ich aber als D ja keine Ö-Urteile einsehen ?:futschlac:futschlac

Aber man kann das Urteil ja auch nicht finden denn
Zitat:

Es liegt auch nicht in elektronischer sonder nur in gedruckter Form vor. ( Somit Bildschirm Copy oder dergleichen nicht möglich.) Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.
und wohl auch nur bei Poster SCIP :gruebel::gruebel::gruebel:

und wie bootsboerse.at (Berny) schon schrieb nicht EINE ECHTE (= nachprüfbare) Information in dem langen Posting.

Sorry aber das ganze ist fauler Zauber und Klamauk

goeberl 17.09.2008 10:59

scip, du drückst dich ziemlich hartnäckig vor aussagekräftigen informationen. dass der sbf see für österreichter gilt, bestreitet ja keiner. nur muss der betreffende österreicher halt seinen hauptwohnsitz in deutschland haben. dann gilt der sbf see für ihn weltweit, überall und immer (solange er in deutschland hauptgemeldet ist).
du brauchst nicht die ganzen 30 seiten kurzfassen, sag uns einfach, ob der österreicher, in dem es in dem verfahren ging, in österreich hauptgemeldet war oder wenn nicht, wo sonst.
lg martin

Edwin 17.09.2008 11:43

Zitat:

Zitat von scip (Beitrag 180127)
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“

Zitat:

Zitat von scip
Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.

Na bumm, das muß damals ja a ziemlich fette Ausgabe von der Yacht-Info gewesen sein... :gruebel:

L.G.

Edwin

hobbycaptain 17.09.2008 13:04

es würde schon helfen, wenn scip sich nicht als scip sondern ev. als Ebner ? präsentieren würde. dann lägen wenigstens schon mal ein paar Karten offen auf dem Tisch.
Dann noch ein Scan der 30 Seiten, so lange dauert das auch wieder nicht, und wenn dann alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, lieber scip/Ebner, dann werden Dir die Leute die Türe einrennen und alle werden bei Dir den SBF See-Kurs belegen wollen :ka5: .

Bisher hab ich aber nur warme Luft gespürt :lachen78: .

herbert 17.09.2008 13:23

Sbf
 
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller

Komisch das keiner von uns das gelesen hat.

Muß doch zum auftreiben sein

hobbycaptain 17.09.2008 14:25

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180258)
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller

Komisch das keiner von uns das gelesen hat.

Muß doch zum auftreiben sein

Herbert,
beim Koller kannst ja sogar das kroatische auf das VKSÖ Patent umschreiben lassen, gegen eine entsprechende Maut natürlich :ka5:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Aber die Fahrschule, die den Leuten erklärt, dass die deutschen SBF See auch für Österreicher Gültigkeit haben, das ist der Ebner.
Um Links zu sehen, bitte registrieren ( Euro 450,-- fürs Küstenpatent - Theorie und Praxis, über die Prüfung und wo steht nix beschrieben).



ich hab mir noch was überlegt, wenn es wirklich ein entsprechendes Gerichtsurteil vom österr. Handelsgtericht geben sollte.

Nur, wo sollte dieses Gerichtsurteil dann Gültigkeit haben ? In Österreich ? da haben wir keine Küste :lachen78: .
Und, In Frankreich oder Italien, dort hast Du als Österreicher dann einen deutschen Führerschein, vom dem das österr. Handelsgericht behauptet, er gilt auch für Österreicher.
Das wird den Italienern oder Franzosen aber ziemlich egal sein , was das österr. Handelsgericht festgestellt hat :lachen78:.

rotbart 17.09.2008 15:18

Hi
@ferdi
es ist schrecklich aber Du hast ja schon wieder Recht.

Übrigens der Diktion nach stimme ich für Ebner weil

Zitat:

Wochenendkurs zur Erlangung des
amtlichen Küstenpatentes entspricht der EU Resolution 40 der Vereinten Nationen,
DAS muß man sich sozusagen auf der Zunge zergehen lassen:futschlac:futschlac

NUR welches es ist bleibt im Dunkel der Nacht.

Berny 17.09.2008 16:57

Also unter der genannten Aktenzahl (zumindest fast gleich) kenne ich eben nur ein Urteil, das ist nachlesbar auf der Seite Um Links zu sehen, bitte registrieren und das betrifft die "Gleichstellung" des VKSÖ-Patents mit dem des MSVÖ. Vom deutschen Schein steht da nix drinnen.


Koller = 007 024 CG 31/02 -><- Ebner = 24Cg31/02w-16
(so ein Zufall, oder ?)

Sollte es betreffend dem deutschen Schein auch ein entsprechendes Urteil oder Verfahren geben oder gegeben haben, wäre es sicherlich interessant.

Also her damit!

@Herbert: Guck mal bei Um Links zu sehen, bitte registrieren ins Impressum, St Peter am Hart ist bei Braunau :ka5:
Muss ja nicht Herr Ebner sein, aber irgendwie deutet alles darauf hin...

herbert 17.09.2008 17:57

Schein
 
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal welches Patent ich besitze, wenn ich das mit der versicherung schriftlich geklärt.
selbst auf die gefahr das ich bis zur festsellung der Ösi scheinregelung bei den behörden fest sitzen kann, ändert das nix.
soweit meine infos stimmen ist kroatien das einzige mittelmeerland das ein patent zwingend vorschreibt und das muß ein Küstenpatent und amtlich sein.
svö-msvö mit IC sind das.
sonst gilt überall, der im heimatland vorgeschriebenen schein ......
siehe minsterium.

für Deutschland
Zitat:

"§ 1 Fahrerlaubnis

Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

...

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist

Schade das sich das Thema MSVÖ FB1 so weit entfernt hat.

Hansi 17.09.2008 19:16

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 180252)
es würde schon helfen, wenn scip sich nicht als scip sondern ev. als Ebner ? präsentieren würde. dann lägen wenigstens schon mal ein paar Karten offen auf dem Tisch.
Dann noch ein Scan der 30 Seiten, so lange dauert das auch wieder nicht, und wenn dann alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, lieber scip/Ebner, dann werden Dir die Leute die Türe einrennen und alle werden bei Dir den SBF See-Kurs belegen wollen :ka5: .

Bisher hab ich aber nur warme Luft gespürt :lachen78: .


Hallo Ferdi


ich habe den SBF-See beim Ebner gemacht.
Also was heißt dass jetzt gilt der Schein oder nicht ???

lg Hansi

herbert 17.09.2008 19:58

Schein
 
@Hansi

Zitat:

ich habe den SBF-See beim Ebner gemacht.
Also was heißt dass jetzt gilt der Schein oder nicht ???
NEIN
Wenn alle schreiben das du einen Schein deines Wohnsitz brauchst dann gilt er nicht außer in Deutschland :ka5::biere:
Aber lasse dich nicht verunsichern du wirst nirgends probleme haben
lasse es in deine versicherung eintragen

Gummizwerg 17.09.2008 21:57

*popcornmampf* :lachen78:

hobbycaptain 17.09.2008 23:18

Zitat:

Zitat von Gummizwerg (Beitrag 180324)
*popcornmampf* :lachen78:

sehr hilfreich :chapeau:, die "Popcorn und Bier Beiträge" mag ich am liebsten :ka5:

rotbart 17.09.2008 23:18

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180285)
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal
für Deutschland
.............................................

Hi Herbert
leider gilt - wie Du zitierst_
Zitat:

in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist
und das ist es eben nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ?????

Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen.:chapeau:

UND DAS FEHLT EUCH IN Ö
also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium
ABER
bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein

herbert 18.09.2008 00:08

Schein
 
in all den jahren seid ich nun boot fahre sind tausende Ösi mit SBF See oder HR Patenten unterwegs und das wird auch noch in den nächsten jahren so sein.

Wenn ich die Beiträge in der Yachtrevue über den geplanten FB1 lese bezweifle ich das es ein Ösi SBF See wird.

Im Grunde wollen doch alle "NUR" boot fahren warum, soll man sich die Lizenz dafür nicht dort organisieren wo es für den einzelnen am besten ist.
was für einen das beste ist muß jeder selbst entscheiden.

So, nun ist für mich das thema FB1 erledigt

@Berny
schei... drauf mach den SBF See oder das HR Patent

:seaman:

Gummizwerg 18.09.2008 08:37

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 180343)
sehr hilfreich :chapeau:, die "Popcorn und Bier Beiträge" mag ich am liebsten :ka5:


Sorry für die Sinnlosigkeit meines Beitrages, aber bei Diskussionen über nebulose Gerichtsurteile bekomme ich Hunger :sdb79248:

So wie Herbert sagt, im Grunde wollen wir alle nur Bootfahren. Und das nach Möglichkeit legal. Da "unsere" Interessen der Allgemeinheit relativ wurscht sein wird, hab ich wenig Hoffnung, dass sich in nächster Zeit etwas tut.

Die Diskussion darüber ist natürlich nicht gänzlich sinnlos, denn durch ständige Diskussion werden vielleicht doch einige auf das Thema aufmerksam. Nur lehne ich Beiträge, welche irgendwelche Hoffnungen wecken und sich nachher als schlicht und ergreifend falsch herausstellen, einfach ab!

Für mich ist das Thema im Moment erledigt, da es einfach keine Neuigkeiten gibt. Ich warte bis zum Frühjahr 2009. Gibts bis dahin einen "sinnvollen" FB1 werde ich diesen machen, gibts ihn nicht mache ich den kroatischen Schein.

Hansi 19.09.2008 08:38

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180300)
@Hansi


NEIN
Wenn alle schreiben das du einen Schein deines Wohnsitz brauchst dann gilt er nicht außer in Deutschland :ka5::biere:
Aber lasse dich nicht verunsichern du wirst nirgends probleme haben
lasse es in deine versicherung eintragen

Hallo Herbert

was ich nicht verstehe ist warum hat uns der Prüfer (D Kaptain) nicht darauf aufmerksam gemacht,dass der Schein nur gültig ist wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe :cognemur:
Ist denn heut zu Tage alles nur mehr Geld macherei oder wie kann mann dass verstehen :cognemur::cognemur:


lg Hansi

DschungisKahn 19.09.2008 09:43

Hallo Hansi,

der SBF-See ist, so wie Du es gelernt hast gültig auf deutschen See-Schiffahrtsstraßen und er wird benötigt ab 5PS.

Hansi 19.09.2008 10:59

Zitat:

Zitat von DschungisKahn (Beitrag 180441)
Hallo Hansi,

der SBF-See ist, so wie Du es gelernt hast gültig auf deutschen See-Schiffahrtsstraßen und er wird benötigt ab 5PS.

Für die Schifffahrtsstraßen habe ich das Donau Seen Patent gemacht das gilt auch in Deutschland wurde mir gesagt.


lg Hansi

herbert 19.09.2008 11:02

Schein
 
@hansi
Zitat:

was ich nicht verstehe ist warum hat uns der Prüfer (D Kaptain) nicht darauf aufmerksam gemacht,dass der Schein nur gültig ist wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe
Nicht der Prüfer sondern der Kursleiter wäre dafür zuständig wenn überhaupt.

Du hast doch sicher die endlosen Beiträge über das HR Patent gelesen.
Da wurde doch immer wieder geschrieben das es nur in Kroatien gültig ist.
Warum sollte es bei einem Deutschen Patent anders sein, nur weil es ein Deutsches ist? am besten du fragst beim MSVÖ nach :lachen78:
Nach gängiger Meinung gilt der SBF See für dich in Italien nicht. Verhält sich genauso wie es über das HR Patent geschrieben wurde.
Nun gehörst du auch zum Club die ein falsches Patent haben
.
..

ABER
wie ich schon geschrieben habe mach dir keine Sorgen, den auch für dich gilt das dir die Österreicher kein Patent vorschreiben (können)
Die Staaten in denen wir meistens Boot fahren sehen das sowieso anders als unsere Verbandsheinis (einige ausgenommen) wie Karl Otto auch in einigen Beiträgen schrieb das man auch mit dem HR Patent in Italien kein Problem hat und selbst verständlich auch nicht mit dem SBF See.
Wenn dein Schein im Versicherungsvertag steht ist es auch von dieser Seite OK :chapeau:

Klar steht auf den Touristeninfos des jeweiligen Landes bei den Bootsscheinen: es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes no na net.

Aus den Rückmeldungen unserer Kunden die Weltweit mit dem HR Patent unterwegs sind wissen wir das sie nirgends trotz Anhaltung ein Problem hatten. Ich denke Edwin von Sailornet kann das auch bestätigen.
Italien: Vielleicht kennst den User "Felix" ist Österreicher mit 2. Wohnsitz bei Venedig, er hat den SBF See :biere:

Ich schreib aus bestimmte Gründen nach gängiger Meinung :lachen78:

herbert 19.09.2008 11:04

Schein
 
Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 180446)
Für die Schifffahrtsstraßen habe ich das Donau Seen Patent gemacht das gilt auch in Deutschland wurde mir gesagt.
lg Hansi

die Deutschen haben aber nicht nur Schifffahrtsstraßen auf binnengewässer sondern auch auf See darum nennt man sie auch See - Schifffahrtsstraßen
:stupid:

Hansi 19.09.2008 11:05

Hallo Herbert


alles klar.:chapeau:
Danke für dein Aufklärung :chapeau::chapeau:


lg Hansi

rotbart 19.09.2008 11:35

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180448)
die Deutschen haben aber nicht nur Schifffahrtsstraßen auf binnengewässer sondern auch auf See darum nennt man sie auch See - Schifffahrtsstraßen
:stupid:

Herbert
das ist komplizierter

Also Teile der Binnengewässer sind für die Berufsschiffahrt freigegeben, das sind die Binnenschiffahrtsstraßen

Teile dieser Binnenschiffahrtstrassen sind aber ausgegliedert und sind zu Seeschiffahrtstrassen geworden, z.B. Flüsse, die auch mit seegehenden Schiffen befahren werden können ( Elbe bis kurz hinter Hamburg)

Nun gibt es aber auch noch Gewässer, die weder das eine noch das andere sind z.B. Chiemsee, dort gibt es Berufsschiffahrt, private Motoryachten und Wassersport allgemein.
Die Regelung ist Landessache in diesem Fall Bayern und die stellt Regelungen für die Nutzung der bayer. Oberflächengewässer auf :ka5::ka5:

und dann haben wir ja noch den Bodensee ein internationales Gewässer.

Ja und dann gibt es ja noch die Donaukommission und das Ebenbild für den Rhein
also man muß froh sein, dass wir NUR 3 Scheine benötigen.

(Sbf See, Sbf Binnen und Bodenseepatent)

Zum Segeln braucht man in Bayern übrigens überhaupt keinen Schein (auf bayer. Oberflächengewässern :ka5:)

herbert 19.09.2008 11:58

Schein
 
Danke für die Aufklärung
Muß man bei euch eine juristische Ausbildung vorweisen um sich überhaupt rechtssicher bewegen zu dürfen. :stupid::biere:

DschungisKahn 19.09.2008 12:06

Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 180446)
Für die Schifffahrtsstraßen habe ich das Donau Seen Patent gemacht das gilt auch in Deutschland wurde mir gesagt.


lg Hansi

johh - näääh,

das hab ich verwechselt, hab gmeint Du hättest den dt. Schein fürs Meer gemacht, der nennt sich bei uns SBF - SEE (Sportbootführerschein See) => es gibt keine *Meer*-Männer, nur See-Männer.
Es gibt da eine Prüfungsfrage, wo der sbf gültig ist....Antwort oben

Für Flüsse und Binnen-Seen gibt es bei uns den SBF-Binnen.

Ich hab 2 Scheine und wenn ich kontrolliert werde, dann lang ich warum auch immer den verkehrten Schein hin - wird alles akzeptiert, Hauptsache der jeweilige sherriff hat was zum guggen - und die Griechen finden es eh scharf auf einem Fluß (Trinkwasser) herumzufahren - für die sind wir :stupid:

rotbart 19.09.2008 14:30

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180459)
Danke für die Aufklärung
Muß man bei euch eine juristische Ausbildung vorweisen um sich überhaupt rechtssicher bewegen zu dürfen. :stupid::biere:

Herbert


LEIDER und das nimmt immer mehr zu !!!!!:cognemur:

Edwin 19.09.2008 15:11

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180447)
Aus den Rückmeldungen unserer Kunden die Weltweit mit dem HR Patent unterwegs sind wissen wir das sie nirgends trotz Anhaltung ein Problem hatten. Ich denke Edwin von Sailornet kann das auch bestätigen.

Ja kann ich! Sonst hätte ich nicht z.B. auch etliche Italiener, die bei uns das HR-Patent machen würden! (speziell heuer)

Dass der Prüfer od. Kursleiter nichts zum Gültigkeitsbereich gesagt hat liegt wohl eher daran, dass es eben keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine gibt* und es speziell den südlichen Ländern i.d.R. herzlich egal ist, wo der Schein her kommt - hauptsache amtlich ist er! (dass ein Deutscher in deutschen Gewässern einen deutschen FS braucht ist ja wohl logisch und, dass der Schein für Ausländer da ebenfalls gültig ist, auch)

* Wenn es so einfach wäre, würden wir uns nicht hier und in vielen anderen Foren die Finger zu dem Thema wund schreiben! :ka5:

L.G.

Edwin

PS: Aber wie Herbert schon sagte - schade, dass das Thema wieder weit vom Ursprung abgedriftet ist...

Rotti 19.09.2008 20:33

......apropo haben wir schon mal über das Thema Deutschland gesprochen. Was brauch ich als Österreicher denn auf der Ostsee um dort fahren zu dürfen??

LG
Mathias :gruebel::gruebel:

Aladin 19.09.2008 20:39

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 180494)
......apropo haben wir schon mal über das Thema Deutschland gesprochen. Was brauch ich als Österreicher denn auf der Ostsee um dort fahren zu dürfen??

LG
Mathias :gruebel::gruebel:

Hi Mathias,

je nachdem wo du auf der Ostsee fährst... Je weiter östlich, desto mehr Wodka :biere::gruebel::ka5:

Gruß Carsten

Rotti 19.09.2008 20:44

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 180495)
Hi Mathias,

je nachdem wo du auf der Ostsee fährst... Je weiter östlich, desto mehr Wodka :biere::gruebel::ka5:

Gruß Carsten

....na bitte dann Nordsee. Mag keinen Wodka :lachen78:

Mathias

DieterM 19.09.2008 21:56

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 180497)
....na bitte dann Nordsee. Mag keinen Wodka :lachen78:

Mathias

hmmm, an der Nordsee ist der Korn in, und weiter westlich da näherst Du Dich aber dem Whisky ... hihi!

Spaß beiseite, für den deutschen Küstenbereich wäre der österr. FB2 oder der deutsche SBF-See oder höher das richtige Papier, aber bestimmt kein einfacher kroatischer Sportboot Küstenschein.:ka5:

thball 19.09.2008 22:10

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 180499)
hmmm, an der Nordsee ist der Korn in, und weiter westlich da näherst Du Dich aber dem Whisky ... hihi!

Hallo Dieter,

ich erinnere mich da noch an so ein Getränk, das nannte sich "Küstennebel". Mein Gott war das grausig! :lachen78::biere:

@Mathias: Egal welches Patent - an der Nordsee empfiehlt sich ein bisschen Gezeitenkunde! :zwinkern:

herbert 19.09.2008 22:40

Schein
 
@Mathias
so viel ich mitbekommen habe hast du einen HR Schein.
warum fährst du denn nicht mit dem Schein?
Begründung:
Von der Versicherung kein Problem vor allem wenn im Vertrag eingetragen.
Da du Östereicher bist und der Ösi Staat kein Patent Vorschreibt
Und wen der Redakteur Straßburger von der Boote auch noch bestätigt hat das du als Ösi ohne Patent ein Jahr in D Gewässern fahren darfst.
Du auch noch ein amtliches Kroatisches Patent besitzt können die Behörden auch nicht wirklich was dagegen haben.
Es könnte höchstens ein paar Stunden Urlaub verloren gehen bist die WP
denn Sachverhalt festgestellt haben.
Ein Kasten Bier steht :biere: wenn es nicht so ist
Wäre doch fein wenn du das versuchst und uns Meldung machst.
Aus anderen Ländern haben wir Rückmeldungen aber aus D fehlt das, liegt wohl das es nicht als Ösi Revier den großen Stellenwert hat


@DieterM
Zitat:

aber bestimmt kein einfacher kroatischer Sportboot Küstenschein
also Dieter diese Aussage ist deiner nicht würdig.
du bist dir schon im klaren das der HR Schein egeal ob in Rab gekauft oder erworben 100% ein amtlicher ist. Weiters das er zumindest ( um weiter diskussionen zu vermeiden) für wohnsitz Kroaten in Deutschland gilt.
Ob der jetzt einfach ist ist auch egal. du kennst ja meine Meinung Ösi Schein gegenüber dem SBF See aus dieser Sicht ist der Sbfe See auch einfach, also lassen wir diese bewertungen die mit der Frage nix zu tun haben.

rotbart 20.09.2008 11:09

Man braucht keine Journalisten oder lange Diskussionen, ein Blick in das Gesetz reicht :
----------------
Zitat:

1) 1Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). 2Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. 3Keiner Erlaubnis bedürfen
1.Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,
2.ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
3.Führer von Sportbooten, wenn die Sportboote keinen Motorantrieb haben oder mit einem Motorantrieb ausgerüstet sind, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt.
-----------------------------------
Da in Ö keine küstenscheine VORGESCHRIEBEN sind (mangels Küste:lachen78:) gilt das auch in D siehe oben.

Ende der Diskussion - was die Versicherung sagt, wenn Dich eine Sandbank anspringt :futschlac steht auf einem anderen Blatt :seaman:

herbert 20.09.2008 11:38

D
 
@Rotbart

Endlich habe ich dich :biere:
habe schon fast ein Jahr gewartet bist du mit diesem Text raus rückst
DANKE

Das mit der Sandbank betrifft natürlich auch die SBF See,SSS, FB2-4 Besitzer :ka5:

also Rotti mach den Deutschland Test :chapeau:

Berny 20.09.2008 12:55

Hmmm, naja, für stellt sich die Frage:
Was heißt " die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind" ?

Ist der Schein für internationale Wasserstraßen zB damit vergleichbar oder nicht ?
Wo genau ist das definiert ?

herbert 20.09.2008 14:57

See
 
See = Salzwasser :ka5:
Seeschiffahrtsstraße kenne ich nur aus Deutschland
was du jetzt meinen könntest ist Binnenwasserstraße z.B Donau

als Deutschland Wasserstraßen Laie würde ich das für Bernis so interpredieren:
seewasserstraßen sind Gewässer die unmittelnbaren Zugang zum Meer haben,
für seegängige Schiffe schiffbar sind

für Hamburg dürften demnach 2 Scheine erforderlich sein
SBF See und SBF Binnen wenn ich weiter ins Landesinnere fahren möchte.

Unsere D freunde werden das sicher besser schreiben können.

rotbart 21.09.2008 00:04

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180515)
See = Salzwasser :ka5:
Seeschiffahrtsstraße kenne ich nur aus Deutschland
was du jetzt meinen könntest ist Binnenwasserstraße z.B Donau

als Deutschland Wasserstraßen Laie würde ich das für Bernis so interpredieren:
seewasserstraßen sind Gewässer die unmittelnbaren Zugang zum Meer haben,
für seegängige Schiffe schiffbar sind

für Hamburg dürften demnach 2 Scheine erforderlich sein
SBF See und SBF Binnen wenn ich weiter ins Landesinnere fahren möchte.

Unsere D freunde werden das sicher besser schreiben können.

Sorry Herbert nicht ganz

Fangen wir Binnen an wenn Berny auf der dt. Donau oder dem Main fahren will, braucht er einen Schein, da er auf der Öster. Donau ja auch einen braucht. Wenn sein Ö-Donau Schein bilateral anerkannt wird (wovon ich ausgehe) dann wird er dem SBF BINNEN gleich gesetzt und er darf fahren.

Seeschiffahrtsstrassen sind grob gesprochen Wasserflächen auf welchen auch seegehende Fahrzeuge fahren und auf welchen die KVR gilt, das hat mit internationalen Wasserstrassen nichts zu tun - es sind rein deutsche Wasserstrassen. Auf diesen benötigt man den SBF SEE !

Berny nähert sich nun auf der Elbe Hamburg von Süden kommend und musste bisher einen FS für die Elbe haben. Ab der Südkante des HH Hafens ist die Elbe nun eine Seeschifffahrtsstrasse, ab da benötigt er den SBF SEE, da aber die Republik Österreich so etwa nicht hat - daher keinen Schein dafür hat, braucht er nun juristisch nichts mehr und kann bis Helgoland oder sonst wo durchfahren. (Es wird etwas dauern der WaschPo das in Zweifel zu erläutern, aber es ist so)
Hätte er den HR schein (DieterM hat Recht) nutzt ihm das garnix und über das oft zitierte Certifikate of Competence würden die Jungs auch nur müde lächeln .

Er fährt gleich per Trailer bis zur Küste Ost oder Nordsee, slipt und gibt Stoff, gleiche Situation, Triest ist nicht mehr Österreichisch ein Ö-Schein fürs Meer ist in Ö (Wohnsitz) nicht vorgeschrieben ==> viel Spaß

WARUM, Deutschland macht die Ausnahme wie im Vorposting zitiert, HR macht sie nicht, daher gilt auch für Wohnsitz-Ö in HR braucht er einen Schein, zumindest den HR !

Dieser ist in D nicht anerkannt gilt also weder für den Wohnsitz-Ö noch den Wohnsitz-HR in D, das kann dem Wohnsitz-Ö aber egal sein wg. der Ausnahme ABER ein Wohnsitz-HR braucht einen in D (bilateral) anerkannten Schein, weil so etwas ja auch in HR vorgeschrieben ist !!!!!!!!

Wenn der HR-Schein für Wohnsitz-HR in D anerkannt wäre (was ich nicht weiss), dann MÜSSTE ein Wohnsitz-HR diesen Schein vorweisen, ein Wohnsitz-Ö nicht, ja es wäre kontraproduktiv.

Berny / Rotti / Herbert alles klar :lachen78::gruebel::gruebel:

Wer genau wissen will welche Wasserflächen Seeschiffahrtsstrassen sind , lese hier nach
Um Links zu sehen, bitte registrieren

herbert 21.09.2008 07:42

Schein
 
Danke,
ist schon gut wenn man User hat die auch wissen wo man nach schaut.
Genauso wie Rotbart es beschrieben hat verhält es sich auch in anderen Ländern außer in Kroatien auch (Ösi ohne Schein)
Das dies im Urlaub ein paar stunden kosten kann bis der Dorfpolizist sich informiert hat sollte man aber berücksichtigen. :chapeau:


Weil wir ja sowieso weit weg von Anfangsthema sind habe ich da gleich eine Frage an die D User.

Ich hab da ganz leise was läuten gehört, aber wirklich ganz leise, ds sich beim SBF See etwas verändern könnte.
Die Praxis soll in eine neue Richtung gehen. :confused-

Hat da jemand etwas gehört ?

thball 21.09.2008 08:02

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180571)
Hat da jemand etwas gehört ?

Hallo Herbert,

da hört man immer wieder was, aber wenig konkretes. Es scheint wohl so, dass der ADAC seit geraumer Zeit versucht im Wassersport sein Profil zu finden. Ob er es jemals findet? :lachen78:

Das betrifft aber eher Theorie (und Funk), bei der Praxis lässt sich nicht viel verändern. Ist jetzt meine persönliche Meinung, aber man kann bei der Prüfung schlecht auf Anlegen mit Steuerbord verzichten und nur noch Anlegen mit Backbord abfragen. So unvernünftig sind die Verbände hoffentlich nicht. Die SBF (und SKS, SSS bzw SHS) Theorie wird immer wieder mal verändert. Ist eine ganz normale Entwicklung wenn man bedenkt, dass sich auch bei der Sportschifffahrt immer wieder Neuerungen ergeben (GPS, AIS, etc.). Das betrifft aber oft spezielle Themen. Nachdem ich mir über die Jahre immer wieder das aktuelle SSS-Buch kaufe (beinhaltet SBF und SKS Themen) kann ich von einer Vielzahl von Veränderungen berichten.

Nachdem ich heute auf der Interboot sein werde, schaue ich mal ob die Verbände auch einen Stand haben. Sollte es aktuell was geben werde ich gerne berichten.


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