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Sorry
aber so eine Antwort nennt "Schw.... einziehen und davonlaufen". übrigens ist das Aktenzeichen offenbar falsch, denn unter diesem AZ ist kein Urteil zu finden, möglicher Weise darf ich aber als D ja keine Ö-Urteile einsehen ?:futschlac:futschlac Aber man kann das Urteil ja auch nicht finden denn Zitat:
und wie bootsboerse.at (Berny) schon schrieb nicht EINE ECHTE (= nachprüfbare) Information in dem langen Posting. Sorry aber das ganze ist fauler Zauber und Klamauk |
scip, du drückst dich ziemlich hartnäckig vor aussagekräftigen informationen. dass der sbf see für österreichter gilt, bestreitet ja keiner. nur muss der betreffende österreicher halt seinen hauptwohnsitz in deutschland haben. dann gilt der sbf see für ihn weltweit, überall und immer (solange er in deutschland hauptgemeldet ist).
du brauchst nicht die ganzen 30 seiten kurzfassen, sag uns einfach, ob der österreicher, in dem es in dem verfahren ging, in österreich hauptgemeldet war oder wenn nicht, wo sonst. lg martin |
Zitat:
Zitat:
L.G. Edwin |
es würde schon helfen, wenn scip sich nicht als scip sondern ev. als Ebner ? präsentieren würde. dann lägen wenigstens schon mal ein paar Karten offen auf dem Tisch.
Dann noch ein Scan der 30 Seiten, so lange dauert das auch wieder nicht, und wenn dann alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, lieber scip/Ebner, dann werden Dir die Leute die Türe einrennen und alle werden bei Dir den SBF See-Kurs belegen wollen :ka5: . Bisher hab ich aber nur warme Luft gespürt :lachen78: . |
Sbf
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller
Komisch das keiner von uns das gelesen hat. Muß doch zum auftreiben sein |
Zitat:
beim Koller kannst ja sogar das kroatische auf das VKSÖ Patent umschreiben lassen, gegen eine entsprechende Maut natürlich :ka5: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber die Fahrschule, die den Leuten erklärt, dass die deutschen SBF See auch für Österreicher Gültigkeit haben, das ist der Ebner. Um Links zu sehen, bitte registrieren ( Euro 450,-- fürs Küstenpatent - Theorie und Praxis, über die Prüfung und wo steht nix beschrieben). ich hab mir noch was überlegt, wenn es wirklich ein entsprechendes Gerichtsurteil vom österr. Handelsgtericht geben sollte. Nur, wo sollte dieses Gerichtsurteil dann Gültigkeit haben ? In Österreich ? da haben wir keine Küste :lachen78: . Und, In Frankreich oder Italien, dort hast Du als Österreicher dann einen deutschen Führerschein, vom dem das österr. Handelsgericht behauptet, er gilt auch für Österreicher. Das wird den Italienern oder Franzosen aber ziemlich egal sein , was das österr. Handelsgericht festgestellt hat :lachen78:. |
Hi
@ferdi es ist schrecklich aber Du hast ja schon wieder Recht. Übrigens der Diktion nach stimme ich für Ebner weil Zitat:
NUR welches es ist bleibt im Dunkel der Nacht. |
Also unter der genannten Aktenzahl (zumindest fast gleich) kenne ich eben nur ein Urteil, das ist nachlesbar auf der Seite Um Links zu sehen, bitte registrieren und das betrifft die "Gleichstellung" des VKSÖ-Patents mit dem des MSVÖ. Vom deutschen Schein steht da nix drinnen.
Koller = 007 024 CG 31/02 -><- Ebner = 24Cg31/02w-16 (so ein Zufall, oder ?) Sollte es betreffend dem deutschen Schein auch ein entsprechendes Urteil oder Verfahren geben oder gegeben haben, wäre es sicherlich interessant. Also her damit! @Herbert: Guck mal bei Um Links zu sehen, bitte registrieren ins Impressum, St Peter am Hart ist bei Braunau :ka5: Muss ja nicht Herr Ebner sein, aber irgendwie deutet alles darauf hin... |
Schein
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal welches Patent ich besitze, wenn ich das mit der versicherung schriftlich geklärt.
selbst auf die gefahr das ich bis zur festsellung der Ösi scheinregelung bei den behörden fest sitzen kann, ändert das nix. soweit meine infos stimmen ist kroatien das einzige mittelmeerland das ein patent zwingend vorschreibt und das muß ein Küstenpatent und amtlich sein. svö-msvö mit IC sind das. sonst gilt überall, der im heimatland vorgeschriebenen schein ...... siehe minsterium. für Deutschland Zitat:
Schade das sich das Thema MSVÖ FB1 so weit entfernt hat. |
Zitat:
Hallo Ferdi ich habe den SBF-See beim Ebner gemacht. Also was heißt dass jetzt gilt der Schein oder nicht ??? lg Hansi |
Schein
@Hansi
Zitat:
Wenn alle schreiben das du einen Schein deines Wohnsitz brauchst dann gilt er nicht außer in Deutschland :ka5::biere: Aber lasse dich nicht verunsichern du wirst nirgends probleme haben lasse es in deine versicherung eintragen |
*popcornmampf* :lachen78:
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Zitat:
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leider gilt - wie Du zitierst_ Zitat:
Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ????? Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen.:chapeau: UND DAS FEHLT EUCH IN Ö also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium ABER bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein |
Schein
in all den jahren seid ich nun boot fahre sind tausende Ösi mit SBF See oder HR Patenten unterwegs und das wird auch noch in den nächsten jahren so sein.
Wenn ich die Beiträge in der Yachtrevue über den geplanten FB1 lese bezweifle ich das es ein Ösi SBF See wird. Im Grunde wollen doch alle "NUR" boot fahren warum, soll man sich die Lizenz dafür nicht dort organisieren wo es für den einzelnen am besten ist. was für einen das beste ist muß jeder selbst entscheiden. So, nun ist für mich das thema FB1 erledigt @Berny schei... drauf mach den SBF See oder das HR Patent :seaman: |
Zitat:
Sorry für die Sinnlosigkeit meines Beitrages, aber bei Diskussionen über nebulose Gerichtsurteile bekomme ich Hunger :sdb79248: So wie Herbert sagt, im Grunde wollen wir alle nur Bootfahren. Und das nach Möglichkeit legal. Da "unsere" Interessen der Allgemeinheit relativ wurscht sein wird, hab ich wenig Hoffnung, dass sich in nächster Zeit etwas tut. Die Diskussion darüber ist natürlich nicht gänzlich sinnlos, denn durch ständige Diskussion werden vielleicht doch einige auf das Thema aufmerksam. Nur lehne ich Beiträge, welche irgendwelche Hoffnungen wecken und sich nachher als schlicht und ergreifend falsch herausstellen, einfach ab! Für mich ist das Thema im Moment erledigt, da es einfach keine Neuigkeiten gibt. Ich warte bis zum Frühjahr 2009. Gibts bis dahin einen "sinnvollen" FB1 werde ich diesen machen, gibts ihn nicht mache ich den kroatischen Schein. |
Zitat:
was ich nicht verstehe ist warum hat uns der Prüfer (D Kaptain) nicht darauf aufmerksam gemacht,dass der Schein nur gültig ist wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe :cognemur: Ist denn heut zu Tage alles nur mehr Geld macherei oder wie kann mann dass verstehen :cognemur::cognemur: lg Hansi |
Hallo Hansi,
der SBF-See ist, so wie Du es gelernt hast gültig auf deutschen See-Schiffahrtsstraßen und er wird benötigt ab 5PS. |
Zitat:
lg Hansi |
Schein
@hansi
Zitat:
Du hast doch sicher die endlosen Beiträge über das HR Patent gelesen. Da wurde doch immer wieder geschrieben das es nur in Kroatien gültig ist. Warum sollte es bei einem Deutschen Patent anders sein, nur weil es ein Deutsches ist? am besten du fragst beim MSVÖ nach :lachen78: Nach gängiger Meinung gilt der SBF See für dich in Italien nicht. Verhält sich genauso wie es über das HR Patent geschrieben wurde. Nun gehörst du auch zum Club die ein falsches Patent haben . .. ABER wie ich schon geschrieben habe mach dir keine Sorgen, den auch für dich gilt das dir die Österreicher kein Patent vorschreiben (können) Die Staaten in denen wir meistens Boot fahren sehen das sowieso anders als unsere Verbandsheinis (einige ausgenommen) wie Karl Otto auch in einigen Beiträgen schrieb das man auch mit dem HR Patent in Italien kein Problem hat und selbst verständlich auch nicht mit dem SBF See. Wenn dein Schein im Versicherungsvertag steht ist es auch von dieser Seite OK :chapeau: Klar steht auf den Touristeninfos des jeweiligen Landes bei den Bootsscheinen: es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes no na net. Aus den Rückmeldungen unserer Kunden die Weltweit mit dem HR Patent unterwegs sind wissen wir das sie nirgends trotz Anhaltung ein Problem hatten. Ich denke Edwin von Sailornet kann das auch bestätigen. Italien: Vielleicht kennst den User "Felix" ist Österreicher mit 2. Wohnsitz bei Venedig, er hat den SBF See :biere: Ich schreib aus bestimmte Gründen nach gängiger Meinung :lachen78: |
Schein
Zitat:
:stupid: |
Hallo Herbert
alles klar.:chapeau: Danke für dein Aufklärung :chapeau::chapeau: lg Hansi |
Zitat:
das ist komplizierter Also Teile der Binnengewässer sind für die Berufsschiffahrt freigegeben, das sind die Binnenschiffahrtsstraßen Teile dieser Binnenschiffahrtstrassen sind aber ausgegliedert und sind zu Seeschiffahrtstrassen geworden, z.B. Flüsse, die auch mit seegehenden Schiffen befahren werden können ( Elbe bis kurz hinter Hamburg) Nun gibt es aber auch noch Gewässer, die weder das eine noch das andere sind z.B. Chiemsee, dort gibt es Berufsschiffahrt, private Motoryachten und Wassersport allgemein. Die Regelung ist Landessache in diesem Fall Bayern und die stellt Regelungen für die Nutzung der bayer. Oberflächengewässer auf :ka5::ka5: und dann haben wir ja noch den Bodensee ein internationales Gewässer. Ja und dann gibt es ja noch die Donaukommission und das Ebenbild für den Rhein also man muß froh sein, dass wir NUR 3 Scheine benötigen. (Sbf See, Sbf Binnen und Bodenseepatent) Zum Segeln braucht man in Bayern übrigens überhaupt keinen Schein (auf bayer. Oberflächengewässern :ka5:) |
Schein
Danke für die Aufklärung
Muß man bei euch eine juristische Ausbildung vorweisen um sich überhaupt rechtssicher bewegen zu dürfen. :stupid::biere: |
Zitat:
das hab ich verwechselt, hab gmeint Du hättest den dt. Schein fürs Meer gemacht, der nennt sich bei uns SBF - SEE (Sportbootführerschein See) => es gibt keine *Meer*-Männer, nur See-Männer. Es gibt da eine Prüfungsfrage, wo der sbf gültig ist....Antwort oben Für Flüsse und Binnen-Seen gibt es bei uns den SBF-Binnen. Ich hab 2 Scheine und wenn ich kontrolliert werde, dann lang ich warum auch immer den verkehrten Schein hin - wird alles akzeptiert, Hauptsache der jeweilige sherriff hat was zum guggen - und die Griechen finden es eh scharf auf einem Fluß (Trinkwasser) herumzufahren - für die sind wir :stupid: |
Zitat:
LEIDER und das nimmt immer mehr zu !!!!!:cognemur: |
Zitat:
Dass der Prüfer od. Kursleiter nichts zum Gültigkeitsbereich gesagt hat liegt wohl eher daran, dass es eben keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine gibt* und es speziell den südlichen Ländern i.d.R. herzlich egal ist, wo der Schein her kommt - hauptsache amtlich ist er! (dass ein Deutscher in deutschen Gewässern einen deutschen FS braucht ist ja wohl logisch und, dass der Schein für Ausländer da ebenfalls gültig ist, auch) * Wenn es so einfach wäre, würden wir uns nicht hier und in vielen anderen Foren die Finger zu dem Thema wund schreiben! :ka5: L.G. Edwin PS: Aber wie Herbert schon sagte - schade, dass das Thema wieder weit vom Ursprung abgedriftet ist... |
......apropo haben wir schon mal über das Thema Deutschland gesprochen. Was brauch ich als Österreicher denn auf der Ostsee um dort fahren zu dürfen??
LG Mathias :gruebel::gruebel: |
Zitat:
je nachdem wo du auf der Ostsee fährst... Je weiter östlich, desto mehr Wodka :biere::gruebel::ka5: Gruß Carsten |
Zitat:
Mathias |
Zitat:
Spaß beiseite, für den deutschen Küstenbereich wäre der österr. FB2 oder der deutsche SBF-See oder höher das richtige Papier, aber bestimmt kein einfacher kroatischer Sportboot Küstenschein.:ka5: |
Zitat:
ich erinnere mich da noch an so ein Getränk, das nannte sich "Küstennebel". Mein Gott war das grausig! :lachen78::biere: @Mathias: Egal welches Patent - an der Nordsee empfiehlt sich ein bisschen Gezeitenkunde! :zwinkern: |
Schein
@Mathias
so viel ich mitbekommen habe hast du einen HR Schein. warum fährst du denn nicht mit dem Schein? Begründung: Von der Versicherung kein Problem vor allem wenn im Vertrag eingetragen. Da du Östereicher bist und der Ösi Staat kein Patent Vorschreibt Und wen der Redakteur Straßburger von der Boote auch noch bestätigt hat das du als Ösi ohne Patent ein Jahr in D Gewässern fahren darfst. Du auch noch ein amtliches Kroatisches Patent besitzt können die Behörden auch nicht wirklich was dagegen haben. Es könnte höchstens ein paar Stunden Urlaub verloren gehen bist die WP denn Sachverhalt festgestellt haben. Ein Kasten Bier steht :biere: wenn es nicht so ist Wäre doch fein wenn du das versuchst und uns Meldung machst. Aus anderen Ländern haben wir Rückmeldungen aber aus D fehlt das, liegt wohl das es nicht als Ösi Revier den großen Stellenwert hat @DieterM Zitat:
du bist dir schon im klaren das der HR Schein egeal ob in Rab gekauft oder erworben 100% ein amtlicher ist. Weiters das er zumindest ( um weiter diskussionen zu vermeiden) für wohnsitz Kroaten in Deutschland gilt. Ob der jetzt einfach ist ist auch egal. du kennst ja meine Meinung Ösi Schein gegenüber dem SBF See aus dieser Sicht ist der Sbfe See auch einfach, also lassen wir diese bewertungen die mit der Frage nix zu tun haben. |
Man braucht keine Journalisten oder lange Diskussionen, ein Blick in das Gesetz reicht :
---------------- Zitat:
Da in Ö keine küstenscheine VORGESCHRIEBEN sind (mangels Küste:lachen78:) gilt das auch in D siehe oben. Ende der Diskussion - was die Versicherung sagt, wenn Dich eine Sandbank anspringt :futschlac steht auf einem anderen Blatt :seaman: |
D
@Rotbart
Endlich habe ich dich :biere: habe schon fast ein Jahr gewartet bist du mit diesem Text raus rückst DANKE Das mit der Sandbank betrifft natürlich auch die SBF See,SSS, FB2-4 Besitzer :ka5: also Rotti mach den Deutschland Test :chapeau: |
Hmmm, naja, für stellt sich die Frage:
Was heißt " die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind" ? Ist der Schein für internationale Wasserstraßen zB damit vergleichbar oder nicht ? Wo genau ist das definiert ? |
See
See = Salzwasser :ka5:
Seeschiffahrtsstraße kenne ich nur aus Deutschland was du jetzt meinen könntest ist Binnenwasserstraße z.B Donau als Deutschland Wasserstraßen Laie würde ich das für Bernis so interpredieren: seewasserstraßen sind Gewässer die unmittelnbaren Zugang zum Meer haben, für seegängige Schiffe schiffbar sind für Hamburg dürften demnach 2 Scheine erforderlich sein SBF See und SBF Binnen wenn ich weiter ins Landesinnere fahren möchte. Unsere D freunde werden das sicher besser schreiben können. |
Zitat:
Fangen wir Binnen an wenn Berny auf der dt. Donau oder dem Main fahren will, braucht er einen Schein, da er auf der Öster. Donau ja auch einen braucht. Wenn sein Ö-Donau Schein bilateral anerkannt wird (wovon ich ausgehe) dann wird er dem SBF BINNEN gleich gesetzt und er darf fahren. Seeschiffahrtsstrassen sind grob gesprochen Wasserflächen auf welchen auch seegehende Fahrzeuge fahren und auf welchen die KVR gilt, das hat mit internationalen Wasserstrassen nichts zu tun - es sind rein deutsche Wasserstrassen. Auf diesen benötigt man den SBF SEE ! Berny nähert sich nun auf der Elbe Hamburg von Süden kommend und musste bisher einen FS für die Elbe haben. Ab der Südkante des HH Hafens ist die Elbe nun eine Seeschifffahrtsstrasse, ab da benötigt er den SBF SEE, da aber die Republik Österreich so etwa nicht hat - daher keinen Schein dafür hat, braucht er nun juristisch nichts mehr und kann bis Helgoland oder sonst wo durchfahren. (Es wird etwas dauern der WaschPo das in Zweifel zu erläutern, aber es ist so) Hätte er den HR schein (DieterM hat Recht) nutzt ihm das garnix und über das oft zitierte Certifikate of Competence würden die Jungs auch nur müde lächeln . Er fährt gleich per Trailer bis zur Küste Ost oder Nordsee, slipt und gibt Stoff, gleiche Situation, Triest ist nicht mehr Österreichisch ein Ö-Schein fürs Meer ist in Ö (Wohnsitz) nicht vorgeschrieben ==> viel Spaß WARUM, Deutschland macht die Ausnahme wie im Vorposting zitiert, HR macht sie nicht, daher gilt auch für Wohnsitz-Ö in HR braucht er einen Schein, zumindest den HR ! Dieser ist in D nicht anerkannt gilt also weder für den Wohnsitz-Ö noch den Wohnsitz-HR in D, das kann dem Wohnsitz-Ö aber egal sein wg. der Ausnahme ABER ein Wohnsitz-HR braucht einen in D (bilateral) anerkannten Schein, weil so etwas ja auch in HR vorgeschrieben ist !!!!!!!! Wenn der HR-Schein für Wohnsitz-HR in D anerkannt wäre (was ich nicht weiss), dann MÜSSTE ein Wohnsitz-HR diesen Schein vorweisen, ein Wohnsitz-Ö nicht, ja es wäre kontraproduktiv. Berny / Rotti / Herbert alles klar :lachen78::gruebel::gruebel: Wer genau wissen will welche Wasserflächen Seeschiffahrtsstrassen sind , lese hier nach Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Schein
Danke,
ist schon gut wenn man User hat die auch wissen wo man nach schaut. Genauso wie Rotbart es beschrieben hat verhält es sich auch in anderen Ländern außer in Kroatien auch (Ösi ohne Schein) Das dies im Urlaub ein paar stunden kosten kann bis der Dorfpolizist sich informiert hat sollte man aber berücksichtigen. :chapeau: Weil wir ja sowieso weit weg von Anfangsthema sind habe ich da gleich eine Frage an die D User. Ich hab da ganz leise was läuten gehört, aber wirklich ganz leise, ds sich beim SBF See etwas verändern könnte. Die Praxis soll in eine neue Richtung gehen. :confused- Hat da jemand etwas gehört ? |
Zitat:
da hört man immer wieder was, aber wenig konkretes. Es scheint wohl so, dass der ADAC seit geraumer Zeit versucht im Wassersport sein Profil zu finden. Ob er es jemals findet? :lachen78: Das betrifft aber eher Theorie (und Funk), bei der Praxis lässt sich nicht viel verändern. Ist jetzt meine persönliche Meinung, aber man kann bei der Prüfung schlecht auf Anlegen mit Steuerbord verzichten und nur noch Anlegen mit Backbord abfragen. So unvernünftig sind die Verbände hoffentlich nicht. Die SBF (und SKS, SSS bzw SHS) Theorie wird immer wieder mal verändert. Ist eine ganz normale Entwicklung wenn man bedenkt, dass sich auch bei der Sportschifffahrt immer wieder Neuerungen ergeben (GPS, AIS, etc.). Das betrifft aber oft spezielle Themen. Nachdem ich mir über die Jahre immer wieder das aktuelle SSS-Buch kaufe (beinhaltet SBF und SKS Themen) kann ich von einer Vielzahl von Veränderungen berichten. Nachdem ich heute auf der Interboot sein werde, schaue ich mal ob die Verbände auch einen Stand haben. Sollte es aktuell was geben werde ich gerne berichten. |
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