Lieber Benny !
habe vorhin mit Herrn Ing.Gaupmann gesprochen. Er hat erklärt, daß da seine Behörde hinsichtlich Bereich 1 nichts unternehmen kann. Hast du schon mal mit dem Motorbootverband telefoniert ? bzw. weisst du, da Rotbart da offenbar überhaupt nicht helfen kann, wie das IC bei den Deutschen genau aussieht, wäre vielleicht ein Argument gegenüber dem österreichischen Verband. Im übrigen ist ja klar, daß keine österreichische Behörde einen Schein für Meer ausstellen kann, mangels Meer, aber eben den Verband ermächtigen solche amtliche Scheine auszustellen, ob das nun per Gesetz oder Verordnung passiert ist ist nun wirklich ohne Bedeutung und hilft uns nicht weiter. |
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(A)amtliche Führerscheine für Küste gibt es ja in A, aber eben nur 2/3/4 (B) mit der Durchführung und Ausgabe sind die Verbände beliehen. (C) Die Verbände sind auch die Lobbyisten im Ministerium Daher muss man : i) An die Verbände und Ihnen klar machen das so etwas auch für sie Sinn macht, einen FB1 zu haben, warum kann das Sinn machen - weil Österreicher dann keine Scheine mehr im Ausland machen müssen - weil der Aufbau von Scheinen aufeinander, die Praxiserfahrung verbessert - erhöhte Sicherheit durch geregelte Ausbildung - weil die Schulen ein erweitertes Portefolio haben - weil letzlich die A-Wirtschaft gefördert wird. - weil die Zahl der Scheininhaber wohl steigen wird, denn wer macht im Ausland ein Patent, wer er es auch zuhause haben kann. Da fällt einem sicher noch mehr dazu ein. Verfahren zunächst einen offenen Brief an die Verbände, dann Einwirken auf die Wassersportpresse, der Rest kommt von selbst Was verlangen FB1 als Ausbaustufe von Binnen, dann als Vision FB2 und FB3 jeweils auch als Ausbaustufen (senkt die Hemmschwelle der hohen Kosten erhöht die Sicherheit) |
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L.G. Edwin |
Hmm, seit wann endet das Hoheitsgebiet des Staates nach 3 Seemeilen?
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1? Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ? Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor! Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren? Wäre sicher ne gute Idee, oder ? |
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Dann stellt die Prüfung selbst keinen Hoheitsakt dar, allenfalls die Austellung der Urkunde. |
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woher hast diese tolle weisheit, das das kroatische patent in kroatien nicht mehr gilt ?? :coffee-n- habe ich hier etwas übersehen ?:confused- die kroaten haben schon super ideen wie man touristen sekkieren kann, aber das eigene patent nicht anzuerkennen ist ein extrem starkes stück. :stupid: eine quelle deiner information wäre schon interessant. gruß geri |
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:biere: :biere: |
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Da Dir die Sache ein großes Anliegen ist, mach' doch einfach mal eine Anfrage an den MSVÖ od. ÖSV und stelle die Antwort hier rein - aufgrund der Argumente der Verbände kannst Du dann Gegenargumente für Deine Petition sammeln und überbringen! Ich glaube nur so hätte die Aktion Sinn, denn der bisherige Weg basiert nur auf Vermutungen und Wünsche... L.G. Edwin |
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nette Antwort, aber die Frage die bleibt ist, warum nicht innerhalb der 3 Meilen, es gibt keinen wirklichen Grund, denn die Prüfung selbst ist kein hoheitlicher Akt (ich habe auch schon Prüfungen in der 3 Meilen Zone abgenommen) und selbst wenn es so wäre ,solange der fremde Staat nicht widerspricht ???? Aber vielleicht hat der MSVÖ ja keinen Prüfer mit Lizenz für Küstengewässer:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac sozusagen nur einfache Nullprüfer und kein Doppel-Null-Agent :futschlac :futschlac :futschlac James Bond lässt grüssen |
Schön Roland,
dass Dich die Sache so erheitert - ob das der "Petitionsbegehrer" auch so sieht...? Aber hättest Du das Zitat richtig gelesen, wäre Dir auch folgendes aufgefallen: Zitat:
L.G. Edwin |
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den Satz habe ich schon gelesen, allein mir fehlt der Glaube, welcher Hoheitsträger nimmt denn die Prüfung ab und wenn das Schiff eine A-Flagge hat stellt es ein Stück Österreich dar, oder ???? !! |
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Ich habe nicht gesagt , daß es so ist sondern daß ich denke daß es in Zukunft so kommen wird. Ich komme logisch darauf weil ich die derzeitigen Tatsachen zusammenzähle. Was in der Vergangenheit alles war ist uninteressant in Zukunft braucht man offenbar ein internationales amtliches Certificate for Operator of Pleasure Craft. Es ist ausreichend diskutiert, daß für uns österreichische Staatsbürger so ein Certifikat nur in Österreich ausgestellt werden kann. Eine Umschreibung eines kroatischen Patents auf ein österreichisches Certificate for Operator of Pleasure Craft ist von einer Ausnahme die wohl kaum für jemanden von uns zutrifft definitiv nicht möglich. Ob dann eine kroatische Behörde einem Österreicher ein kroatisches Patent in ein Certificate for Operator of Pleasure Craft umschreibt bezweifle ich sehr. Daher wird so denke ich das kroatische Patent einem Österreicher nicht viel helfen in der Zukunft wenn die kroatische Behörde auch ein Certificate for Operator of Pleasure Craft verlangt. Ich hoffe es ist halbwegs verständlich was ich meine. liebe Grüße Michael |
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Lerne lesen und beteilige dich erst dann an der Unterhaltung von Erwachsenen. Du begreifst in keinsterweise worum es geht und gibst außschließlich unqualifizierte Kommentare ab, behalte die besser für dich. |
logischerweise unlogisch
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Ich glaube hier spielt dir deine Logik einen Streich denn du vermischst international mit national und schreibst dich "a bisserl in an wirbl" logischerweise - wenn das kroatische Patent in Kroatien nicht gültig ist - wo dann ?? Aus meiner Sicht ist das so: Das kroatische Patent ist nur in Kroatien gültig und wird auch immer in HR Gültigkeit haben. Auf Gültigkeit in anderen Mittelmeeranrainerstaaten gibt es keinen Rechtsanspruch. Sollte Kroatien jemals ein internationales Patent verlangen so wird dieses dem kroatischen Patent maximal gleichgestellt aber sicher nicht darüber. Das ist derzeit auch schon so für die Deutschen mit dem SBF-See und auch für unser MSVÖ-Patent auf goodwill, denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung da bilaterale Abkommen derzeit noch fehlen. Ich verlange auch keine uneingeschränkte Umschreibung des HR-Patents in ein Österrreichisches Internationales Patent. Aus meiner Sicht eines Besitzers eines HR-Patentes und der Österreichischen Binnen-und Wasserstrassenpatente national und international wäre die Ausstellung eines Internationalen gegen eine geringe Gebühr und einer kleinen Zusatzprüfung für den FB 1 nicht uninteressant. Meine Bootsreviere sind allerdings nur Kroatien und der Traun-bzw. Attersee. Die Donau wird misstrauisch betrachtet und wenn überhaupt dann mit mehrern Freunden befahren. Allerdings ist mein Boot für den FB 2 nicht geeignet und ich habe nicht vor mich dementsprechend zu vergrößern bzw. weiter hinaus zu fahren. Laut Hafenkapitän in Zadar gibt allerdings auch in Kroatien eine Kapitänsschule deren Zertifikate international anerkannt werden, allerdings ist das mit viel lernen und auch viel Praxis verbunden und dauert dementsprechend lange. Über Kosten und Dauer habe ich mich nicht informiert da es für uns Schlauchipiloten sowieso nicht in Frage kommt. lg Geri |
Hallo Geri !
ja , da hast du recht, habe national mit international vermischt nach deinen Ausführungen wird kroatisches Patent für Österreicher in Kroatien wohl immer gelten. Aber so wie es aussieht wird es für mich mit dem Wassersport wohl nichts werden. Ich möchte mir ein Schlauchboot und/oder ein Jetski kaufen. Und das dann in den Urlaub ( Italien, Frankreich, Spanien etc. ) am Meer mitnehmen. Nur so wie es aussieht gibt es den passenden Schein dazu für mich offenbar nicht. Der österreichische Binnenführerschein für Inland Waters passt nicht und einen Seeschein für FB2 zu machen für ein bisschen Wasserskifahren etc. ist die Mühe sicher nicht wert, außerdem möchte ich nicht 1 Woche auf einem Schulschiff verbringen. Wie ich 500 Seemeilen mit Nachfahrten etc. nachweisen soll ist mir gänzlich unklar. Wer braucht bei einem Jetski eine Nachtfahrt ? Bliebe noch das vielfach angesprochene HR-Patent das mir als Österreicher aber in Italien, Frankreich etc. wahrscheinlich auch nicht viel helfen. |
Naja, wie man sieht, bist du das beste Besispiel, warum diese ganze Diskussion bzw die Petition Sinn macht!
Der FB1 muss kostengünstig her! Zum Thema ICC: klar, den ICC brauche ich ja nur, wenn ich kein gültiges nationales Patent habe. Wenn ich ein HR-Patent habe, dann brauche ich in HR kein ICC, aber zB in Italien. Dort gilt nach der derzeitigen Rechtslage das HR Patent eines Österreichers nicht. Aber, und das wird ev ein Thema, wenn HR zur EU kommt, dann könnte es sein, dass das HR Patent für die ganze EU gelten wird, so wie derzeit schon der SFB in D! Das HR Patent machen könnte so gesehen Sinn machen. Nur ist das wiederum reine Spekulation, also eben eine unsichere Sache und trifft eben auf die Gründe zu, warum eben in Österreich der FB1 Sinn machen würde! @Edwin: Schade, deine Antwort kam so schnell, dass ich dachte, es sei dein Nachbar. Aber ich denke, deine Idee mit dem offiziellen Nachfragen macht durchaus Sinn. Wobei ich daran denke, eine Durchschrift an den Verkehrsminister zu senden! |
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Nur wenn Du als Österreicher kein nationales Patent, dann bekommst Du auch kein ICC, dass steht ja nun klar beim Minster drin !!! Zitat:
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Nicht verdrehen, bitte
ich meinte natürlich das nationale Patent des entsprechenden Staates, in dem ich fahre Also in Kroatien brauche ich den ICC nur, wenn ich kein kroatisches Patent habe! |
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scheine
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den schein gibt es schon, aber er wird dir wahrscheinlich zu aufwendig und zu teuer sein. geht mir genau so. ich habe es so gelöst. 2000 den kroatischen schein aus langeweile( erstmals 3 wochen urlaub in HR) gemacht, hatte bis dahin kein boot und auch mit booten nichts am hut. 2001 ein festrumpfboot erworben jedoch eher ein gardaseeboot, damit bis 2005 am meer gefahren. ging nur bei schönwetter und ruhiger see. 2005 das domar gekauft und bei der zulassung am traunsee und der anschliessenden probefahrt mit reini vom österreich-virus erfasst worden ( der ist unheilbar und es gibt auch keine schutzimpfung dagegen) und dann im august mit n8falke und einigen anderen in einer ho-ruck-aktion den A-führerschein gemacht. mein vorschlag für dich: mach jetzt in zuge des forums den a-Führerschein, so günstig bekommst du ihn nicht mehr !! fahre dann nach kroatien mit deinem boot auf urlaub ( die kornaten sind sowieso schöner als italien)und mache den schein vor ort beim hafenkapitän. ich kenne das nur von Zadar. Montag Kurs mit Dolmetscher - kosten ca . € 100,-, mittwoch prüfung mit dolmetscher kosten mit ausstellung ca. € 120,- die preise sind allerdings vom letzten jahr, heurige werden ca. 10 % teurer sein. mit diesen scheinen kommst du schon ein stück weiter in europa kannst ja immer in deinem urlaubsland den jeweiligen schein machen, so wirds nie langweilig im urlaub. in jedem land wird dir der hafenkapitän weiterhelfen. liebe grüße geri |
Hallo Geri !
erstmal Danke für deine Antwort. Ich habe mir folgendes überlegt: Wir haben als Binnenstaat eben einen Binnenmotorbootführerschein , einen Motorbootführerschein für das Meer haben wir eben nicht, weil wir kein Meer haben. Warum das so ist, weiss ich noch nicht wirklich. Habe aber gestern ein Mail an den Motorbootverband geschickt, Antwort offen. Ich rede aber von "normalen" Motorbooten nicht von Yachten. Bei der Geschichte mit dem Verband und staatlicher Anerkennung etc. für FB2 ist ja auch von Yachten die Rede. Ein Schlauchboot mit 7 Meter und 100 PS Motor ist sicher keine seegängige Yacht also ein solches Patent nicht notwendig. Da es aber mangels internatinaler Verträge keinerlei Recht darauf gibt in fremden Gewässern ein Motorboot zu steuren, sondern es immer im Ermessen des Hafenkapitäns liegt ob er dies zulässt oder nicht wird wohl für ein österreichisches Motorboot mit Binnenzulassung + Binnenführerschein in Ordnung sein. Wenn man dann damit nicht fahren darf kann man es sicher nicht erzwingen. In Kroatien kann man sicher wie du schreibst recht einfach ein nationales Patent machen, ob das in Italien, Frankreich, Spanien etc. auch so leicht geht weiss ich nicht. Fällt mir ein, wie sieht es eigentlich in Deutschland aus für uns ? Darf man in Deutschland an der Ostssee als Österreicher mit einem Binnenmotorbootführerschein fahren ? ES wird wohl zunächst das beste sein. den A-Schein zu machen und dann wenn man im Ausland fahren möchte vorher abzuklären durch hinschicken des Scheines mittels Fax ob man fahren darf oder nicht. Was meinst du mit "im Zuge des Forums" den A-Schein machen ? liebe Grüße Michael |
berny und petition
ich schlage vor, daß wie eine petition machen, in der wir die abschaffung des autoführerscheins führ fahrzeuge fordern, derden tankfüllung nicht weiter reicht, als bis 10 km vom wohnort weg, weil dort kennt sich der besitzer eh aus, und das bisserl fahren wird er schon zsambringen.
berny, merkst du eigentlich nicht, wie pervers deine forderungen sind, um ein fahrzeug zu bewegen, braucht man die entsprechende lizenz, das ist gut so, und wer nicht bereit oder willens ist, sie zu machen, der wird halt dieses fahrzeug nicht führen dürfen... und wer das geld nicht dafür nicht hat, der muß halt sparen, oder es bleiben lassen. amen.... |
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wie du richtig schreibst: entsprechende Lizenz für entsprechendes Fahrzeug. für ein Schlauchboot in Strandnähe ist ein Seepatent für FB2 mit 500 Seemeilen Praxis, Nachtfahrten etc. sicher NICHT die entsprechende Lizenz. |
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Genau mit dieser Einstellung kannst du nichts erreichen! Es geht ja nicht darum, dass man die Lizenz nicht erwerben will, es geht ja auch darum, dass es in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Ansichten zu Lizenzen gibt. Nehme ich als Beispiel zB den SFB in Deutschland, warum sollte soetwas in Österreich nicht gehen? Da liegst du eben mit deiner Ansicht, es ginge nur ums Geld, komplett daneben, nach der Devise "Thema verfehlt" ! Du vergisst dabei ganz und gar, dass genau diese Ansicht dazu führt, dass man Patente in Kroatien, oder gleich überhaupt nicht macht. Sehr zielführend, oder? |
scheine
hallo michael
wo bist du eigentlich zu hause ? Zitat:
in einigen ländern wird es aus touristischen gründen toleriert, ist aber nicht korrekt, das für das meer andere bestimmungen gelten die du zur eigenen sicherheit wissen solltest. Zitat:
aber da will ich derzeit nicht hin, es ist mir zu weit weg Zitat:
das ist überhaupt so, das die nationalen scheine für ausländer nur im entsprechenden Land gelten, für deren Staatsbürger jedoch weltweit. Ein Kroate darf mit dem gleichen patent auf der ostsee fahren, ich nicht.:cognemur: Zitat:
liebe grüße geri |
Hi
es mag ja sein, das ich eine Vorschädigung gegen ENTEN-NICKs haben ( vom Boote-Magazin) aber ich habe mit mal erlaubt die Posting eines Posters zusammenzufassen und da kommen mir doch schon etliche Fragen, Aber vielleicht habe ich Halluzinationen durch die Hitze |
Hi Rotbart !
kann man das verstehen was du da schreibst ? ich verstehe nur Bahnhof. |
Gestern gefunden...
Um Links zu sehen, bitte registrieren Also gilt seit April 23 wohl auch 15 PS ohne "Lappen" auf dem Rhein. Ob's Sinn macht? |
Zitat:
So ist es. Zitat: Ab dem 1. April 2023 gilt die Sportbootführerschein-Pflicht auf dem Rhein erst ab 11,03 kW/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW/10,2 PS (Elektromotor) – das entspricht den Vorschriften auf den meisten anderen Binnengewässern Deutschlands. |
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