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hobbycaptain 29.07.2007 10:29

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil

1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein.
2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt
= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht
= Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht

Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden.
Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen!

Berny,
wieso sollte sich da was ändern, ?

der Satz

"= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht"

gilt dann immer noch, auch wenn HR in der EU ist.

"=Österreicher mit Wohnsitz in Ö und D Patent" gilt ja auch nur in D und nirgend anderswo .

klaus52 29.07.2007 13:33

Hallo,
mal eine andere Frage. Wenn Kroatien in die EU kommt und die kroatischen Führerscheine könnten wirklich umgeschrieben werden, wie geht das dann mit dem A und B Schein. Werden die in Deutschland auch eingeführt, ich denke mal nicht.
Gruss Klaus

hobbycaptain 29.07.2007 14:36

Zitat:

Zitat von klaus52
Hallo,
mal eine andere Frage. Wenn Kroatien in die EU kommt und die kroatischen Führerscheine könnten wirklich umgeschrieben werden, wie geht das dann mit dem A und B Schein. Werden die in Deutschland auch eingeführt, ich denke mal nicht.
Gruss Klaus

wieso sollen die kroatischen FS umgeschrieben werden können ?
Den deutschen, italienischen, spanischen FS kannst ja auch nicht auf einen österr. FBII umschreiben.

klaus52 29.07.2007 15:14

Hallo ferdi,
es kann sein, dass ich da falsch liege, ich war immer der Meinung die Führerscheine werden umgeschrieben. Wenn Deutsche in Amerika den Autoführerschein machen und zurückkommen, wird der doch auch umgeschrieben, kann natürlich sein, das ich da falsch liege. Aber das ich mit dem A Schein von Kroatien, in Deutschland bis 15 kw fahren darf und andere, die nicht in Kroatien waren, müssen den SBF See machen, kann ich mir nicht so recht vorstellen und darum ist es mir in erster Linie gegangen. Aber das wird sich zeigen. Bis es soweit ist, habe ich ich den SBF-See schon in der Tasche ( hoffe ich ).
Gruss Klaus

Berny 29.07.2007 15:34

Ist schon klar, Ferdi, aber die Spekulation geht in eine andere Richtung:

Wenn der HR-Schein in der EU anerkannt ist, könnte es auch sein, dass der Österreichische IC aufgrund dieses HR-Küstenpatent ausgestellt werden kann.

dori 29.07.2007 15:40

hallo ferdi,

und mit welchem schein darf ich als ösi in der nordsee .bzw ostsee unter österreichischer flagge fahren? mit dem fbII?

gruss theo :seaman:

rotbart 29.07.2007 17:11

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Ist schon klar, Ferdi, aber die Spekulation geht in eine andere Richtung:

Wenn der HR-Schein in der EU anerkannt ist, könnte es auch sein, dass der Österreichische IC aufgrund dieses HR-Küstenpatent ausgestellt werden kann.

Ich glaube nicht dass wir dies erleben, zumindest nicht solange auch Du (weil jünger) oder ich hier posten und fahren :biere: :biere: :biere:

marcus 29.07.2007 18:11

Es ist nicht so, dass jeder US-Schein umgeschrieben wird.Erstens muß er berechtigt erworben worden sein, d.h. während eines längeren Aufenthaltes und nicht während einem kurzen Urlaub (Mittelpunkt der Lebensinteressen in den USA), 2. ist es abhängig vom ausstellenden (Bundes-) Staat und dessen Anforderungen zur Führerscheinprüfung. Hier gibt es eine Liste.

Hinscihtlich der EU-Führerscheine besteht keine Pflicht (bzw. auch Erfordernis) mehr zum Umschreiben,
Das Problem ist hier (zum. bei Auto-Führerscheinen) die Umgehung von Auflagen wie z. B. MPU.
Hier ist das Ganze auf Grund verschiedener Entscheidungen noch nicht dort, wo es (zumindest in meinen Augen) der gesunde Menschenverstand haben möchte.
Grundsätzlich ist jedoch das Wohnortprinzip verankert, d. H. zum Zeitpunkt der Ausstellung muss der Fahrer im ausstellenden Staat seinen Lebensmittelpunkt haben. Erst dann kann dieser Schein wechselweise anerkannt werden. Daran wird es grundsätzlich am HR-Bootsschein fehlen.

Ich habe das ganze ziemlich allgemein dargestellt, unsere Rechtsanwälte im Forum haben da vermutluch ein größeres und spezifisches Wissen, ggf. auch aus einem anderen Blickwinkel.

mfg

Marcus

hobbycaptain 29.07.2007 23:22

Zitat:

Zitat von dori
hallo ferdi,

und mit welchem schein darf ich als ösi in der nordsee .bzw ostsee unter österreichischer flagge fahren? mit dem fbII?

gruss theo :seaman:

Theo, ich glaub nicht, dass das mit der Flagge was zu tun hat, sondern nur mit der Nationalität des :captain: .

Aber FBII ist korrekt, FBIII geht natürlich auch :lachen78: .


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