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Gruss, Fricky |
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In der Pro-Version filtert das Programm dann die MP3 auch automatisch heraus, und du kannst sie sortiert abspeichern. Einziger Nachteil: Hie und da ist das gequatsche vom Moderator oder bei endlos-Streamern der Übergang drinnen. Nur wen störts, wenns dafür legal ist ! Ach ja, folgende Voraussetzungen würde ich beachten: Internet-Flatrate und große Festplatte ! |
Hi fricky,
von Filesharingprogrammen spreche ich nicht, ich lade nichts von Tauschbörsen runter !!!! Das ist keine Tauschbörse, niemand kann auf meinen rechner zugreifen. Ich habe da eine Seite auf der man nur normal runterladen kann ohne das man auf meine Rechner zugreifen kann. Hat nichts mit Internetradio oder ähnlichem zu tun. Ich möchte den Link zu dieser Seite hier auch nicht einstellen , aber da gibt es alles, Video´s , Musik , Software,usw. @ bootsboerse Hi, mein Zitat steht heute bei uns im Wochenblatt " Pulheimer Wochenende " Da steht zusätzlich : Anders verhält es sich , wenn der Erstkäufer nur eine Lizenz oder eine Art Freischaltschlüssel zum Download erworben hat. Ohne Zustimmung des Herstellers darf die Software dann nicht weitergegeben werden. Konsequenzen drohen aber auch dem Käufer, er muss mit Schadensersatzforderungen rechnen. Hier nochmal das Urteil des Oberlandesgericht München : ( Az.; 6 U 1818/06 ) Bei Software auf einem Datenträger habe sich mit dem Erstkauf das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft. Die Weitergabe sei somit legal. Gruß Udo |
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Das deckt sich mit der (natürlich nicht rechtsverbindlichen) Auskunft der Wirtschaftskammer, die ich im Zusammenhang mit dem Erwerb "gebrauchter" Software vor dem Sommer hier erhalten habe (Österreich). Die Message war: Wenn Sie "gebrauchte" Software inkl. Original-Datenträger kaufen, dann geht das im Prinzip. Wenn Sie "gebrauchte" Software kaufen, die mittels Download aus dem Internet gekauft wurde (typisch Shareware), dann geht das NICHT. Die Wirschaftskammer hat uns allerdings auch darauf hingewiesen (im Gegensatz zu den vielen exquisiten und begabten Rechtsexperten :lachen78: im Schlauchboot:lachen78: forum), dass Urheberrechtsfragen im IT-Bereich noch überwiegend nicht ausjudiziert sind und daher allgemein gültige Antworten derzeit und wohl auch in den nächsten Jahren nicht zu geben sind. Rechtssicherheit besteht in diesen Fragen noch nicht. Was diese Frage mit Musikdownload zu tun haben könnte, weiss ich jetzt aber auch nicht...:lachen78: Gruss Andreas |
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Es gibt deshalb auch viele unterschiedlichen Meinungen, Kontra und Pro, viele "Experten", auch in diversen Foren ,wie auch hier, (ist ja auch nicht schlecht, wenn diese Theman aus den unterschiedlichsten Sichtweisen sensibilisiert wird) Sicher ist nur eines: wenn jemand sicher gehen will, keinen Rechtsstreit ausgesetzt zu werden, dem kann man eben nur empfehlen, diese Dinge zu unterlassen. Und Rechtsstreiterein können sehr teuer werden!:schlaumei Und ähnlich zur Software verhält es sich auch mit Musik-Downloads! |
So, wieder mal was neues auf diesem Sektor:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Mal sehen, ob und wie sich das bewährt. Auf jedenfall scheint die Musikindustrie doch etwas einzuschwenken und die neuen Medien zu nutzen.... |
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*Übrigens - man "kauft" auch keine Software, sondern erwirbt lediglich eine Lizenz zur bestimmten (Eigenbedarf) Nutzung und ich denke bei Musik wird das nicht viel anders sein. Was das seinerzeitige Mitschneiden von Radiosendungen betrifft - was glaubt Ihr, was die Sender dafür zahlen müssen, damit sie ein Musikstück auf Sendung bringen dürfen? (nicht zuletzt deswegen gibt es dazwischen immer so schöne kommerzielle Unterbrechungen...) L.G. Edwin |
was mich bei der ganzen downloaddiskussion so aufregt ist folgendes:
wenn ich einen rohling kaufe, dann ist da schon eine "künstlerabgabe" mit dabei. aber für was soll ich was an irgendwelche künstler abgeben, wenn ich da nur meine eigenen urlaubsfotos draufbrennen will? IMHO stiehlt da die musikindustrie mir was, nur auf den verdacht hin, dass ich vielleicht auf den rohling was draufspielen könnte, auf was sie ein copyright haben. sogesehen kann man fast schon sagen: man lädt jetzt nur das herunter, was man eh schon unlängst mal gezahlt hat. lg martin |
@Martin: naja, drum ist ja in Österreich so machnches diesbezüglich anders als in Deutschland.
@Edwin: Das Problem ist einfach, dass die Musikindustrie lange glaubte, mit aller Macht gegen die Schwarzkopierer vorgehen zu müssen, letztendlich aber einsehen muss, dass dies nicht funktioniert. Also müssen sie sich auf den Markt einstellen und das eben ändern. Dieverse Änderungen sind ja schon erkennbar, Itunes, MP3 bei Amazon, Tauschbörsen über Werbung finanziert usw usw. Es gibt sogar Künstler, die bieten Ihre Musik sogar freiwillig zum Download im Netz an. Ich glaube aber eher, dass hier so gewisse "Zwischenhändler" auf der Strecke bleiben werden, wie zB die Gema, ich vermute, dass irgendwann in ferner Zukunft die Gema nutzlos wird, wenn es für Künstler andere Möglichkeiten der Rückfinanzierung gibt. Klar ist also, dass die Gema fest dagegen arbeitet, obs hilft ? Aber das System des billigen Verkaufs funktionert, wie man bei Amazon und Itunes sieht, die Leute sind gerne bereit, für einen Song 1 € zu bezahlen. |
berny, ich hab mich noch nicht so genau über die praxis in österreich informiert und die berichterstattung ist doch ein wenig deutsch-lastig. wo liegen die unterschiede?
kann ich jetzt für mich selber und meine urlaubsfotos um künstlerförderung ansuchen oder toleriert die industrie hierzulande downloads für private zwecke, weil sie ja eh schon bezahlt wurden? lg martin |
In Österreich ist es nicht verboten, Musik für den eigenen Gebrauch zu kopieren, darauf stützt sich genau diese Künstlerabgabe und zB die ORF-Gebühren.
Verboten ist lediglich die Weitergabe, darauf wiederum stützt sich das Verbot der Tauschbörsen. In D ist das Kopieren ansich mittlerweile verboten, genauso wie der Download usw usw. |
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lg martin |
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