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gotti 30.09.2016 10:38

Es ist doch ganz einfach, egal ob D,Ö oder anderer Bürger:
Binnenschifffahrt: UBI (incl. Internat. Wasserstraßen wie Donau, Rhein etc.), maximale Sendeleistung 2 W
Seeschifffahrt: national und international: SRC, max. Sendeleistung 20W.
Also nicht vergessen die Sendeleistung dem jeweiligen Gebiet anzupassen.

el greco 30.09.2016 12:51

Zitat:

Zitat von gotti (Beitrag 408619)
Es ist doch ganz einfach, egal ob D,Ö oder anderer Bürger:
Binnenschifffahrt: UBI (incl. Internat. Wasserstraßen wie Donau, Rhein etc.), maximale Sendeleistung 2 W
Seeschifffahrt: national und international: SRC, max. Sendeleistung 20W.
Also nicht vergessen die Sendeleistung dem jeweiligen Gebiet anzupassen.

Na, jetzt geht ja mittlerweile alles durcheinander:
Lizenzen, Technik und Regelwerk und alles ohne Hand und Fuß...

Dutchrockboy 30.09.2016 14:30

:gruebel: Mann ist das alles kompliziert. Ich glaube ich baue das Ding aus...:futschlac:futschlac

nuernberger-1 01.10.2016 08:54

Zitat:

Zitat von Dutchrockboy (Beitrag 408654)
:gruebel: Mann ist das alles kompliziert. Ich glaube ich baue das Ding aus...:futschlac:futschlac

Roobert, nein nicht ausbauen. Bei der nächsten kontolle sagen dir die Beamten dann aus erster Hand was du falsch gemacht hast und wie es richtig geht. :biere:
Dann musst du nicht mehr rätseln und weist es danch ganz genau und kannst uns aufklären. :smileys5_

Horscht 05.10.2016 12:32

So einfach ist es dann doch wieder nicht:

Binnenschiffahrtsfunk: 1 Watt Sendeleistung, lediglich der Verkehrskreis "Nautische Informationen" darf mit 25 Watt senden. (Belgien und Niederlanden ausschliesslich 1 Watt Sendeleistung)

Seefunk: 25 Watt

Grüsse Horscht.

Zitat:

Zitat von gotti (Beitrag 408619)
Es ist doch ganz einfach, egal ob D,Ö oder anderer Bürger:
Binnenschifffahrt: UBI (incl. Internat. Wasserstraßen wie Donau, Rhein etc.), maximale Sendeleistung 2 W
Seeschifffahrt: national und international: SRC, max. Sendeleistung 20W.
Also nicht vergessen die Sendeleistung dem jeweiligen Gebiet anzupassen.


Horscht 05.10.2016 12:38

Männer,

in diesem Punkt habt ihr mich überzeugt, der österreichische Schebi darf mit seinem östereichischen "UKW Betriebszeugnis II" in Deutschland, sowie allen anderen Unterzeichnerstaaten funken. :chapeau:

Grüße

Horscht

PS: Was mir Sorgen macht ist das Wasserschupo das mittlerweile auch einräumt und zugibt über Jahre einen falschen Kenntnissstand gehabt zu haben... krass :ka5:



Zitat:

Zitat von preirei (Beitrag 408486)
Ich hab das folgendermaßen verstanden: :confused-

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.

http://up.picr.de/27036578ra.jpg

http://up.picr.de/27036579pz.jpg

http://up.picr.de/27036580pb.jpg

nuernberger-1 05.10.2016 17:55

Es ist ja auch nicht mehr zwingend erforderlich für einen Deutschen das deutsche SRC zu machen. Es geht auch das RYA SRC.
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Für die Süddeutschen,
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Bei seefunk.net ist Lehrgang und Prüfung an einem Wochenende.
Ich habe mit den Schulen nichts zu tun, habe es nur im Netz gefunden.


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