Schlauchbootforum

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Berny 01.10.2010 20:54

Zitat:

Zitat von fressratte (Beitrag 241447)
Glubst du nicht, dass es nicht schlecht wäre so wie es Hermann vorgeschlagen hat einmal so einen Überblick über die Führerschseine im Forum einzustellen?
Ich denke dann hört die Fragerei wirklich einmal auf?:ka5:

Das wird schwierig, weil es
1) unzählige Möglichkeiten gibt
2) weil sich immer wieder die rechtlichen Aspekte ändern, und deshalb so eine Tabelle auch entsprechend aktuell gehalten werden müßte
3) aufgrund der oft widersprüchlichen rechtlichen Auslegungen auch dass schwer werden wird.

Ergo ist das Diskutieren, Bekanntgeben von Neuigkeiten und die Hinweise auf entsprechende Quellen, so wie es hier gemacht wird, eh eine sehr gute Version.

Man muß halt etwas suchen und insbesondere auf das Datum der Posts sehen, um zu wissen, was wirklich los ist.
Und selbst das ist nicht immer sicher :lachen78:

Was Österreich betrifft:

Amtliche Scheine:
Seen und Binnen ohne Wasserstraßen
Seen und Binnen
FB1

Scheine des MSVÖ:
FB2
FB3
FB4

Scheine des ÖSV:
weiß ich jetzt nicht aktuell

Scheine anderer Verbände:
VKSÖ-Patent

Die Gültigkeit in anderen Staaten:
Muß man sich erfragen oder im Internet suchen, es gibt sehr starke Unterschiede.

Zusatz:
das viel zitierte HR-Patent:
Ist kein österreichisches, auch wenn die Schulung von österreichischen Bootschulen durchgeführt werden kann.

MSVÖ-Patente FB2 aufwärts:
Sind keine amtlichen Patente, sehr wohl aber amtlichen gleichgesetzt.
Dies vorallem deshalb, weil die Prüfung teilweise im Ausland durchgeführt werden muß, und genau hier der österreichische Beamte keine Hoheitsgewalt besitzt, ergo auch keine Prüfung durchführen kann.
Beim FB1 ist es anders, hier wird die Prüfung nur in Österreich, deshalb auch unter Beisein eines österreichischen Beamten, durchgeführt.
Ein Novum irgendwie in der ganzen rechtlichen Möglichkeit, deshalb auch sehr interessant.
Die Prüfung selber muß von HR-Beamten durchgeführt werden.

reini0077 01.10.2010 21:33

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 241444)
Was sollen sie dir den anrechnen ?
Man kann alle Scheine unabhängig machen, im klartext
Neuling hat Lust den FB3 zu machen dann braucht er nicht erst den FB1 dann den FB2.
In D ist das anders ohne SBF See kein SKS :chapeau:

Vergiß nicht das du Seemeilenbestätigungen bekommst, aber Achtung du mußt auch als Rudergänger und Wachführer eingetragen sein.
Ein eigenes Logbuch wäre auch von Vorteil.
Du brauchst für den FB2 ja 500 SM zur Prüfung

Na Berny schönes Schlußwort

ps.
der Beitrag ist immer noch offen :biere:
Danke an alle :cool:

Hallo Herbert, das bleibt er auch wenn weiter so sachlich diskutiert wird.:chapeau:

Ich hab auch den FB 1 aus den selben Gründen wie Berny gemacht. Reicht für unsere Zwecke völlig aus, da wir ja auch nur Boote für Küstennahe Gewässer haben.

Übrigens danke :chapeau: für deine ausführlichen Erklärungen.

lg reini

Aia 01.10.2010 21:59

Zitat:

Zitat von fressratte (Beitrag 241447)
Hallo Herbert,

ok kenn mich jetz glaube ich aus.
Glubst du nicht, dass es nicht schlecht wäre so wie es Hermann vorgeschlagen hat einmal so einen Überblick über die Führerschseine im Forum einzustellen?
Ich denke dann hört die Fragerei wirklich einmal auf?:ka5:
Also wenn dann würde ich mindestens den FB2 machen (aber ganz ehrlich is momentan fi****ell nicht wirklich drin bei mir).
Also jetzt is es wirklich meine aller letzte Frage.
Gehen wir einmal davon aus, dass versicherungstechnisch alles passt.
Würdet Ihr dann nur mit dem HR Patent in der Tasche in Griechenland fahren?:gruebel:
Werde auf jenden Fall schon mal anfangen auf den FB2 zu sparen:wife:
Also schönen Abendd noch
Lg,
Stefan

ich würde in GR schwarz fahren:biere:

herbert 01.10.2010 22:05

Scheine
 
na na Berny ganz so ist es nicht

Die Österreichischen Scheine werden vom MSVÖ & ÖSV im Auftrage des Staates die Prüfungen durchgeführt, kann sich aber noch ändern es gibt da was.
Diese Scheine werden jeweils vom ÖSV für die Segler und MSVÖ für die Motoerbootfahrer ausgegeben
Die Scheine werden bei beiden Verbänden FB Fahrbereich genannt
Also FB1 FB2 FB3 und FB4 und auch die erforderlichen Pflichtmeilen angeglichen worden.
Dadurch machen die wenigesten Motorbootfahrer den FB3 denn da brauch man 1.000 SM Nachweis früher 500 SM und noch einiges mehr.

Das der FB1 nun auch in Österreich abgenommen wird ist eine Sache.
Bei den anderen Scheinen muß die Praxisprüfung am Meer stattfinden muß aber nicht in Kroatien sein. Ist aber für alle Beteiligten die kostengünstigste.
Kurze Anreise und auch ausreichend Schiffe vorhanden, manche fahren auch von Italien den Prüfungstörn. Wenn eine Truppe es zahlt kann man auch in Florida die Praxisprüfung abnehmen :futschlac

Über die rechtliche Seite will ich nicht schreiben, wenn es interressiert findet iim Forum der Yachtrevue einges.
Ist ganz interessant was durch die Streitigkeiten beim ÖSV auch zum Thema FB1 alles hochgekocht ist. Das viele Leute wirklich verarscht wurden zum Thema Österr. und Patente. Wird aber die meisen net wirklich interessiern
Um alles zu lesen brauchst Wochen und dann verstehst als Neuling sowieso nur Bahnhof.
Schon allein das ich zum Segel auf dem Meer einen Schein brauche aber mit dem ÖSV Schein keinen Motor anwerfen darf denn dazu brauchst an zusatzschein. :cognemur: Und die "ALTEN " Segler fragten sich wozu ein FB1 überhaupt erforderlich ist. Da hatten einige wirklich nur Scheuklappen auf den die dachten nur ans segeln und nicht das es auch Sportbootfahrer gibt.

Auf deine Frage
Zitat:

Würdet Ihr dann nur mit dem HR Patent in der Tasche in Griechenland fahren?
Mit dem Boat Skipper B auf alle Fälle da habe ich keine Bedenken, beim Boat Skipper A muß ich gestehen da habe ich keine Ahnung.

Ich für mich würde im Rahmen der Gültigkeit schon damit fahren.

Im Falle einer Anhaltung wäre meine argumentation das in Österreich keine Vorschrift besteht und wir so behandelt werden wie die anderen Länder die keinen Schein vorschreiben.
Geht aber nur wenn Griechenland in seinen Bestimmungen stehen hat:
Es gelten die Bestimmungen/Vorschriften des Heimatlandes.
Wenn es aber so ist wie in Kroatien das für alle Antriebsmaschinen ab 0.00001 PS ein Schein vorgeschrieben ist dann hast du den Boat Skipper A

Versicherung ist wichtig Schein und Revier eintragen lassen.
Den Link zum Ministerium und eine Kopie von der Seite.
ist leichter das ganze mitzuhaben als bei der Behörde am Computer das rauszusuchen.

Mit dem Boat Skipper kenne ich keinen einzigen Fall wo es Probleme gab.
Aber es gibt immer ein 1. mal :ka5:

Ich hoffe wir konnten dich ein wenig durcheinander bringen.

Aber da du ein dein Geld einteilen mußt gebe ich dir einen Link von einem Seekartenprogramm für den Computer wenn du das brauchen kannst dann melde dich bei mir PN oder mail Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bernhard 01.10.2010 22:47

die FB-s
 
die FB-s sind mitlerweile amtlich gültige lichtbildausweise, weil ja von der republik ausgestellt. die basis dafür, die yachtmasterlicens ist die amtlich bestätigte version, auf basis der man dann das amtliche patent bekommt. das ist aber dann, wie du sicher weißt auf 24 meter beschränkt, was mich persönlich wahnsinnig stört. ich muß jetzt bei der wahl meines neuen boots penibel darauf achten, diese länge nicht zu überschreiten. was mich in ein persönliches dilemma bringt, hat doch die frau eines ehemaligen kunden von mir gesagt: alles unter 25 meter ist camping.......

DieterM 01.10.2010 23:14

Dumme Frage: was heißt eigentlich die Bezeichnung FB in Österreich für die Boots-Führerscheine?:gruebel:

Bäriger 01.10.2010 23:16

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 241471)
Dumme Frage: was heißt eigentlich die Bezeichnung FB in Österreich für die Boots-Führerscheine?:gruebel:

Dieter,

wenn ich´s den Ausführungen von Herbert richtig entnommen habe heißt es ´Fahrbereich´



Viele Grüße

Wolfgang

herbert 01.10.2010 23:37

Scheine
 
Waaaaaaaaaaas Dieter du kennst die Österreichischen Scheine nicht :biere:

FB = Fahrtbereich
Befähigungsausweis Fahrtenbereich 1-3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 2- 20 Seemeilen, Küstenfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 3- 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 4- Weltweite Fahrt

Quelle Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat:

Was sind die Voraussetzungen für einen der Führerscheine des MSVÖ?

Für den FB 1 das vollendete 16., für die FB 2, 3 und 4 das vollendete 18. Lebensjahr
Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung:

Watt- und Tagesfahrt (FB 1) durch 50 Seemeilen einschließlich einer Nachtansteuerung

Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich von mindestens drei Nachtfahrten mit Nachtansteuerung

Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich von mindestens fünf Nachtfahrten mit mindestens drei Nachtansteuerungen. 90 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden

Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich von mindestens zehn Nachtfahrten mit mindestens drei Nachtansteuerungen. 300 Seemeilen müssen in einer durchgehenden Fahrt zurückgelegt werden, davon müssen mindestens 100 Seemeilen außerhalb des FB 2 liegen. Ausgangs- und Zielort müssen mindestens 80 Seemeilen voneinander entfernt sein. Zusätzlich müssen 100 Seemeilen außerhalb des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen erfahren werden.
Regelungen für die seemännische Praxis und Seefahrterfahrung:

Der Praxis- und Erfahrungsnachweis ist auf einer geeigneten Jacht zu erbringen
Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
Mehr als die Hälfte des geforderten Praxis- und Erfahrungsnachweises muss durch Verwendung als Wachführer nachgewiesen werden. (gilt nicht für Nachtfahrten)
Nachtfahrten dauern mindestens vier Stunden nach Sonnenuntergang/vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung (Ein- bzw. Auslaufen während dieser vier Stunden) mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist die aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens vier Stunden unerlässlich.
Jeder der Befähigungsausweise kann direkt erworben werden; d.h. FB 1 ist nicht Vorraussetzung für den FB 2, FB 1 + FB 2 nicht Voraussetzung für FB 3, FB1 + FB 2 + FB 3 nicht Vorraussetzung für FB 4


so schauts aus

hermann2441 02.10.2010 09:02

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 241367)

Wenn du in Österreich die Binnengewässer befahren möchtes brauchst du 2 Scheine und die gehen alle nur bis 10m
Wasserstraßen, bei uns umgangsprachlich Donaupatent genannt,
dann die Flüsse und See´n + Bodensee.

Hallo Herbert,
vielen Dank für diesen wirklich wertvollen Beitrag.:cool::cool:
(und auch für Deine Geduld, dass Du zum wiederholten Male zu diesem Thema ausführlich Stellung nimmst).

Das ist genau das, was ich gemeint habe: jemand Kompetenter soll einmal eine Zusammenfassung schreiben, wie es derzeit ist.

Es gibt ja nicht allzu Viele, denen man die fachliche Kompetenz zutraut, hier das Richtige zu schreiben. Dir - und auch dem Berny - kann ich aus meiner Sicht voll vertrauen. Natürlich einigen anderen auch, ich möchte da niemand vergessen oder vor den Kopf stoßen. Aber Du und Berny schreibt Beiträge, die vollständig sind und Hand und Fuß haben. :biere::biere:

Eine kleine Anmerkung zum Österreischischen Binnenpatent: wenn Du den Bodensee weglässt (oder ein 'Urlaubspatent' nimmst) kommst Du mit einem Schein durch, denn Wasserstraßen und Flüsse und Seen sind nun in einem Patent vereinigt. :schlaumei

Berny 02.10.2010 09:22

1) Vertrauen ist gut, Kontrolle besser (siehe auch meine Signatur :ka5: )
2) Es gibt auch das Seen und Flüsse außer Wasserstraßen (außer dieser sei gefallen, kann ich mir aber nicht Vorstellen, da gerade im Seenbereich (Salzkammergut, Kärnten, usw) dieser aktuell geschult wird)

Das der FB2 aufwärts auch amtlich ist, ist mir neu.
Beim FB1 ist ein Prüfer der Landesregierung bei der Prüfung dabei, weshalb dieser auch als amtlicher österreichischer Schein gilt.
Ich wußte nicht, dass dies auch bei den FB2 aufwärts gibt.

Die letzte Info die ich habe, ist, dass der MSVÖ-FB2 aufwärts dem amtlichen Schein gleichgesetzt ist.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Nach diesen Infos ist der FB1 eine Ausnahme, weil ein richtiger österreichischer amtlicher Schein, soferne sich das in letzter Zeit bei den anderen nicht grundlegend geändert hat. Der erste Küstenschein, den die Österreichische Regierung direkt ausstellt. (Abgesehen von der Hochseeschifffahrt...)

In der Praxis macht das sicherlich keinen wirklichen Unterschied.

hermann2441 02.10.2010 09:35

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 241403)
@ Hermann

Das ist schon mal GRUNDFALSCH so wie du es schreibst.
Nicht das Patent ist das Dilemma sondern die Person die es hat. :biere:

In Kroatien ist es doch nicht verboten an einem Skippertraining teilzunehmen :ka5:

Hallo Herbert,

hier muss ich Dir doch etwas widersprechen: es gibt leider aber doch Einige, die den Schein machen, aber keinerlei Praxis haben und auch nicht im Traum daran denken, sich weiterzubilden.

Haben wir hier im Forum ja auch schon öfters diskutiert, kann man aber nicht oft genug wiederholen.

Beim Binnenschein (ich spreche hier nur für Ö) hat man wenigstens ca. 1 Std. Fahrunterricht und lernt Manöver wie Mann-über-Bord und An-und Ablegen. Wenn Du Glück hast, vielleicht auch noch eine Schleusung.

Ich finde es nicht gut, wenn man jemanden einen Schein in die Hand drückt, und plötzlich darf er Schiffe bis 30GT führen. Ich war natürlich damals, als ich das Kroatienpatent gemacht habe, froh, dass es 'nur' eine theoretische Prüfung war, aber etwas Praxis sollte man schon vorschreiben.

Ich schreibe deshalb 'nur' in Anführungszeichen, weil zumindest meine theoretische Prüfung gar nicht so einfach war. Der Prüfer hat wirklich alle relevanten Gebiete von uns wissen wollen.

Nochmals zur Praxis: wir lassen ja auch keinen Autofahrer auf die Straße, der keinerlei praktische Ausbildung hat.

Das mit dem Skippertraining ist ein tolle Sache. Ich fahre ja nur ein kleines Schlauchi mit 3,8m und habe in den letzten Jahren sehr viel durch try-and-error gelernt.:cognemur:

Aber: wenn ich - was ich vorhabe - mir ein größeres Boot chartere, werde ich mich auf jeden Fall mindestens 1/2 Tag darauf einweisen lassen.

Es gibt so viele Details, die man mit der theoretischen Ausbildung nicht mitbekommt, daher stimme ich Dir voll und ganz zu, dass man als verantwortungsvoller Skipper sich das zeigen lassen soll.

Aber es jedem Einzelnen zu überlassen, ob er es auch tut, finde ich von der kroatischen Behörde etwas verantwortungslos (und für Dich als Ausbilder wäre es auch nicht schlecht, würde es vorgeschrieben werden :cool:).

Danke auch für den Hinweis auf Edwin!:biere:

Bernhard 02.10.2010 09:39

amtlich
 
@berny

also, der fb 2 aufwärts sieht genauso aus, wie die internationale version des "schiffsführerpatents 10m". d.h. International certificat for operations of pleasure craft republic of austria. und dann kommt der bundesadler! der schein wird von der östereichischen staatsdruckerei produziert, und gilt als amtlich gültiger lichtbildausweis. und es bleibt der republik ja unbenommen, wen auch immer mit der abnahme der prüfung zu beauftragen, d.h. ob die republik jetzt einen beamten dazu beauftragt, oder aber einen verband beauftragt, die prüfung nach bestimmten richtlinien abzunehmen, ändert am ergebnis nichts.

ich glaube daher ja schon seit es das ding gibt, dass österreich einen amtlichen schein hat und daher alle spekulationen über: als österreicher brauchs sowas nicht, weil es im eigenen land keinen führerschein gibt, hinfällig sind. und auch der oberösterreichische anbieter, der immer behauptet, bei ihm ginge das genauso, du weißt schon diese yachtschule, deren namen mir nicht einfällt, schafft es, wenn ich mich richtig erinnern kan, nicht einen solchen ausweis zu bekommen, sondern macht etwas, was man als plagiat bezeichnen könnte.
ich glaube aber, dass seit es den fb1 gibt, es für schlauchbootfahrer keinen sinn mehr macht, ein hr patent zu erwerben, weder von kostenseite noch von akzeptanzseite her. ein ausweis mit dem bundesgeier macht sich einfach immer besser als einer ohne.

hermann2441 02.10.2010 09:41

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 241479)
Es gibt auch das Seen und Flüsse außer Wasserstraßen

Ja, hier hast Du Recht, man kann den Binnenschein auch auf 'Seen und Flüsse' einschränken lassen. Dann fällt bei der Prüfung der Wasserstraßenteil weg.

Berny 02.10.2010 10:14

Sorry Hermann, man kann den nicht einschränken lassen, sondern das sind 2 verschiedene Patente!
Klingt vielleicht komsich, ist aber so.

Wenn du zB den Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen hast, und du willst jetzt das mit Wasserstraßen machen, dann mußt du das Patent komplett neu machen (ist mir passiert)

@Bernhard: Danke für diese Ausführung.
Wie gesagt, trotzdem ist dieser kleiner Unterschied aber erst sei 2009 gültig, vorher gab es keinen amtlichen österreichischen FB.
Auch wenn das immer wieder behauptet wurde, es gab lediglich mal die Zustimmung des BMVIT, dass der MSVÖ Schein mit einem amtlichen gleichzusetzen ist, das heißt aber nicht im Rückschluss, dass dieser auch ein amtlicher (behördlicher) ist.
Der FB1 ist aber ein amtlicher (behördlicher) Schein, ist halt ein feiner aber kleiner Unterschied, letztlich der einzige behördliche Küstenschein von Österreich (Ein Novum, zumal Österreich gar keine Küste hat!)

Wer sich noch erinnern kann, es gab dann noch eine Fahrschule, die sich hier gerichtlich gegen genau diesen Vorwurf, sie stelle keine amtliche und daher wertlose Scheine aus, aber der MSVÖ schon, wehrte und auch gewann.

Und wie auch schon gesagt, in der Praxis ist das relativ egal, zumal es sowieso darauf ankommt, welcher Staat welches Patent anerkennt.

hermann2441 02.10.2010 10:21

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 241418)
Habe den link mal aufgesucht. Ist natürlich informatives Grundwissen. Aber für ein Forum?? Ich weiß nicht, lauter geschlossene Beiträge.

Die haben diese Beiträge deswegen geschlossen, weil es grundlegende Informationen des Forums sind. Also das, was ich vorgeschlagen habe: eine eigene Grundlagen-Seite. Und diese Beiträge soll nur der - kompetente - Verfasser ändern können, damit nicht zuviel Widersprüchliches reinkommt und sich wieder keiner mehr auskennt.

Andere Beiträge sind durchaus offen in diesem Forum.

hobbycaptain 02.10.2010 11:26

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 241484)
Sorry Hermann, man kann den nicht einschränken lassen, sondern das sind 2 verschiedene Patente!
Klingt vielleicht komsich, ist aber so.

Wenn du zB den Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen hast, und du willst jetzt das mit Wasserstraßen machen, dann mußt du das Patent komplett neu machen (ist mir passiert)

@Bernhard: Danke für diese Ausführung.
Wie gesagt, trotzdem ist dieser kleiner Unterschied aber erst sei 2009 gültig, vorher gab es keinen amtlichen österreichischen FB.
Auch wenn das immer wieder behauptet wurde, es gab lediglich mal die Zustimmung des BMVIT, dass der MSVÖ Schein mit einem amtlichen gleichzusetzen ist, das heißt aber nicht im Rückschluss, dass dieser auch ein amtlicher (behördlicher) ist.
Der FB1 ist aber ein amtlicher (behördlicher) Schein, ist halt ein feiner aber kleiner Unterschied, letztlich der einzige behördliche Küstenschein von Österreich (Ein Novum, zumal Österreich gar keine Küste hat!)

Wer sich noch erinnern kann, es gab dann noch eine Fahrschule, die sich hier gerichtlich gegen genau diesen Vorwurf, sie stelle keine amtliche und daher wertlose Scheine aus, aber der MSVÖ schon, wehrte und auch gewann.

Und wie auch schon gesagt, in der Praxis ist das relativ egal, zumal es sowieso darauf ankommt, welcher Staat welches Patent anerkennt.

dann solltest Du das Urteil aber mal genauer lesen, Berny :ka5:

und wer bitte sagt, dass der FB2 oder FB3 nicht genauso ein amtlicher Schein war/ist wie der FB1 ?
Dass der FB1 der einzige "amtliche" Schein ist, halt ich für ein Gerücht. Das ist eben der "amtliche" Schmalspurküstenschein gegenüber den größeren, sonst aber auch schon nix.

herbert 02.10.2010 11:34

Seite
 
Der Fred Rink hat so eine Seite mühevoll erstellt.
auch auf der Um Links zu sehen, bitte registrieren einiges.
genauso die Seite von "MAGREISEN" da wird alles genau aufgezählt was wie wo wann warum

Zitat:

Das mit dem Skippertraining ist ein tolle Sache. Ich fahre ja nur ein kleines Schlauchi mit 3,8m und habe in den letzten Jahren sehr viel durch try-and-error gelernt.
@hermann
Zitat:

Ich finde es nicht gut, wenn man jemanden einen Schein in die Hand drückt, und plötzlich darf er Schiffe bis 30GT führen. Ich war natürlich damals, als ich das Kroatienpatent gemacht habe, froh, dass es 'nur' eine theoretische Prüfung war, aber etwas Praxis sollte man schon vorschreiben.
und genau da liegt das Problem mit der Pflicht aus meiner Sicht
Vergleiche mal den SBF See mit dem FB1
was darf ich damit und was ist Praxis vorgeschrieben.
Der Österreicher muß Meilen und und und und nachweisen und darf dann auf einem 8m Sportboot rumdüsen.
Der Deutsche braucht als minimum auf einem 6m Sportboot 15minuten im Nürnberger Hafen 3 Manöver fahren und darf dann 20m Yachten die Weltmeere befahren.
Der Kroate braucht gar nix und den sein Boat Skipper ist sogar gewerblich.
Manche Länder brauchen überhaupt keinen Schein

Das ist das was mich immer wild gemacht hat, die Österreicher und Schweizer haben den größten Aufwand und dürfen am wenigsten aus Europa Sicht.

Jetzt die Frage zum HR Patent
Welche Praxis würdest du vorschreiben wenn der eine 5m Sportboot und der andere einen 12m Segler fahren will ?

Beide meckern, dem einen ist das zu wenig dem zu viel.
Zu unterschiedlich sind die Schifftypen wie AB/ Z / Welle / 1 Maschine / 2 Maschinen.
Schreibst eine Nachtfahrt vor oder nicht.
Man muß ja nicht in der Nacht fahren wollen aber es kann vorkommen das man zu spät drann ist und das kommt öfter vor als man meint.
Deshalb auch in einem meiner Beiträge jeder kann sich sein Skippertraining selbst aussuchen

Der meint Boot fahren ist nur Spaß der hat estwas nicht verstanden.
Selbst mit einem 3,5 m Schlauchboot bist du in der Pflicht als Skipper.
Mangelnde Praxis wiegt bei Gerichten schwerer als das fahren mit dem HR Patent in Griechenland. :ka5:

Bernhard 02.10.2010 11:36

meiner ist
 
mein fb ist aus 2005! amtlich, lichtbildausweis, österreichische staatsdruckerei, geier, mit sicherheit amtlich, daher glaube ich ja, dass es ein amtliches österreichisches gibt, und dher alle herumredereien längst überfällig sind.

ich glaub übrigens dass ich einen der ersteren amtlichen hab, meine laufende nummer ist knapp über 600!

hermann2441 02.10.2010 11:37

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 241484)
Sorry Hermann, man kann den nicht einschränken lassen, sondern das sind 2 verschiedene Patente!

Da habe ich mich schlecht ausgedrückt, Berny. Beim Prüfungsantrag kannst Du einschränken auf Flüsse und Seen. Sind natürlich 2 verschiedene Patente.

Nur, dass man die gesamte Prüfung neu machen muss, wenn man nachträglich die Wasserstraßen ergänzen will, war mir neu. Is halt Österreich :confused-

Berny 02.10.2010 12:48

Dies hat ein ganz einfachen Grund:
Wenn ich ein Donaupatent (also Seen und Flüsse) machen will, muß ich Manöver auf der Donau (oder int. Wasserstraße) machen.
Viel Motorbootschulen an den Seen müßten daher ein Boot auf der Donau mieten und den ganzen Kurs dorthin verlagern.
Um sich das zu sparen, gibt es eben den Schein ohne int Wasserstraßen.

Letztlich braucht jemand, der auf den Seen herumschippert kein int Wasserstraßen Patent.

Also eine riesen Erleichterung für alle Bootschulen auf den Seen.

Es gibt da einige, die dann das Donaupatent nachgemacht haben.
Zuerst das Patent am See, weil auf der Donau fahre ich eh nicht.
Dann die laaaaange Sommerpause, naja, vielleicht doch ein Donaupatent?
usw usw usw...


@Ferdi: hab jetzt meinen Ausweis nicht bei der Hand, muß also erst mal ermitteln....
Aber es gibt einen gravierenden Unterschied:
Der FB1 wird von der Behörde selbst geprüft und, soviel ich weiß, auch ausgestellt (weißt selber, Strasser war als Prüfer anwesend!).
Die FB2up werden vom MSVÖ geprüft, nicht von der Behörde, vom MSVÖ ausgestellt, aber vom BMVIT amtlichen gleichgestellt.
Wer den Ausweis druckt, ist letztlich egal, Staatsdruckerei heißt letztlich ja nix.
In der Praxis egal, in der Theorie aber rechtlich ein großer Unterschied.

herbert 02.10.2010 14:54

Schein
 
bei Binnen kenn i mi net qirklich aus
Beim Meer denke ich schon
Bei Binnen ist die Landesregierung zuständig beim Meer aber die beiden Verbände im Auftrag der Schiffahrtsbehörde.
Deshalb ist der FB1 der Schiffahrtsbehörde zuzuschlagen ob jetzt ein Landesbeamter prüft oder ein MSVÖ Prüfer der auch Landesbeamter ist dürfte egal sein und wird rein zufällig sein.

Die Öberösterreicher deren Namen keiner kennt haben eines erreicht das sie schreiben können das ihre Ausbildung gleichwertig ist mehr nicht.
Es ist nicht so das ihre Scheine die Anerkennung vom staat bekommen haben.
Könnte sich aber mit den Jahren ändern wegen Monopol usw.
Diese Scheine sind aber nicht als anerkannt in Kroatien gelistet.
Es gibt solche Listen auch in anderen Ländern wobei ich anmerken muß das diese Listen nicht im kontex zum Inhaber stehen.
Da geht es rein darum ob der Schein eine Anerkennung des Staates hat oder nicht.

Bernhard
Welche maximale Schiffsgröße steht auf deinem Schein ?
20m oder 24m

Berny 02.10.2010 15:04

Auf dem FB1 8m, wie schon erwähnt.

Bezüglich Patent:
Kommt einfach drauf an, wer dieses jetzt ausstellt (nicht druckt!)
Und da muß ich erst mal gucken...

herbert 02.10.2010 15:22

Schein
 
FB1 8m ist klar
aber bei FB2> habe ich 2 verschiedene Angaben
auf den älteren 24m auf den IC hat mir einer 20m gesagt

Bernhard 02.10.2010 16:04

ich hab
 
auf dem ic sind es 24 meter, und aussteller ist die republik östereich, wieso glaubt mir das der berny nicht, ich hab ihn vor mir liegen, und da steht es groß drauf, republik österreich, bundesministerium für verkehr....

nicht der verband stellt aus, der verband wurde von der republik mit der abnahme der prüfung beauftragt!!!

Berny 02.10.2010 16:19

Ich glaub dir ja eh :smileys5_

Bei den älteren ist das halt noch nicht so.

Bernhard 02.10.2010 16:20

na gut!
 
meiner ist aus 2005, aber erst der 600ste. vielleicht meinst du alles was noch älter ist.

Berny 02.10.2010 16:28

Es wurde in den letzten Jahren viel geändert, auch die Patente, auch die Dokumente, usw usw usw.

Deshalb ist es eben auch immer wieder interessant, was Stand der Dinge ist.

Es wäre interessant (wenn auch nicht relevant), ab wann die Republick Österreich diese Dokumente austellte, nach deiner Zahl nach könnte das mit 2005 (oder 2004) schon hinkommen.

Genau darum geht es nämlich, wird das Dokument von der Republik ausgestellt, ist es amtlich, wenn nicht, dann eben nicht.

Nicht relevant deshalb, da zB in HR alle MSVÖ FBs-IC seit 2009 offiziell anerkannt sind, ergo es wurscht ist, ob amtlich oder nicht.

Wichtig insoferne, da ab diesem Zeitpunkt ein Binnenpatent nicht mehr anerkannt wird.

Und dieser Umstand mag bei so manchen Hafenkapitänen noch nicht aktuell sein, weshalb auch Permits vergeben werden, was offentsichtlich so manche heimische Fahrschule dazu hinreißen läßt, zu behaupten, Binnenpatente wären nach wie vor anerkannt.

Hier sollte man Aufklärungsarbeit betreiben, nicht dass es mal zu einem bösen Erwachen kommt!

herbert 02.10.2010 19:22

Scheine
 
Meine Meinung zu Kroatien und Boot ist folgende

Zwischen dem was wir glauben/wissen was nun Vorschrift/verordnung/Gesetz ist/gilt und der angewandten Praxis liegen Welten.
Mag sein das es so wie in Österreich ist da ist auch vieles Ländersache z.B das schnell fahren

Wenn in Pula das so ist muß es in Rab nicht so sein und in Bozava ist es ganz anders.
Mir ist auch aufgefallen das es eine Rolle spielt wo und bei wem man wohnt.
Bestehen verwantschaftliche/freundschaftliche Bindungen vom Zimmervermieter und Hafenkapitän ist vieles anders als bei den normalen Touristen. Wenn jetzt der Fritz in Medulin keine Crewliste braucht ist es in Rab anders und in Jablanac ganz anders da bekommst eine Vignete ohne das jemand fragt ob du überhaupt eine Zuslassung hast. ( ist nur ein Beispiel und hat nix mit dem Hafenamt zu tun )

Dann kommen noch die raschen Änderungen dazu die nicht einmal die HK alle bemerken weil die die letzte Änderungen noch nicht umgesetzt haben.

Nur beim umsetzten der verpachteten Buchten und deren umsetzen in Kuna erfolgt fast Zeitgleich mit dem Pachtvertrag :futschlac

Schau ma amoi was 2011 alles bringt

Edwin 02.10.2010 23:27

Zitat:

Zitat von fressratte (Beitrag 241447)
Also wenn dann würde ich mindestens den FB2 machen

Hallo Stefan!

An welchen FB2 denkst Du dabei? Ich frage deswegen, weil Du ja vom Segeln und Motorbootfahren schreibst.

Wenn Du den FB2 vom ÖSV machst, darfst Du damit nur Segler fahren und dessen Flautenschieber benutzen - den Aussenborder vom Beiboot aber rechtlich gesehen nicht und Dein 20PS-Schlauchboot sowieso nicht! Mit dem FB2 vom MSVÖ darfst Du nach österr. Recht aber wiederum keine Segelyacht führen!

Das ist halt leider auch so eine "österr. Spezialität", die es wohl in keinem anderen Land gibt...

Ein Tipp bezüglich Griechenland - frag doch einfach mal bei einer griechischen Yachtcharterfirma (oder dessen österr. Vertretung) an, ob Du als Österreicher eine Yacht mit dem KRO-Patent bei ihnen chartern könntest - ich bin mir mehr als sicher, dass Du ein JA, kein Problem bekommst! (es kann nur sein, dass sie sagen, dass ein 2. Skipper mit an Bord sein muß, weil das in GR bei Yachtcharter so Pflicht ist - egal bei welchem Schein)

L.G.

Edwin

fressratte 02.10.2010 23:43

Hallo Edwin,

danke für die Info.
Dachte FB2 is FB2 egal ob mit Segel oder mit Motor.
Na gut hab ich falsch gedacht:cognemur::cognemur::cognemur::motz_4:
Na ja also das is halt wieder amal typisch Österreich und dann wundern wir uns noch, dass und die Kollegen aus Deutschland belächeln??!!
Lg,
Stefan
PS: Ganz ehrlich was bringt der FB3 für einen Motobootfahrer??? Kenne zu mindest keinen der mit einem Mototboot die Welt umfahren hat????

Edwin 03.10.2010 00:06

Zitat:

Zitat von fressratte (Beitrag 241544)
PS: Ganz ehrlich was bringt der FB3 für einen Motobootfahrer??? Kenne zu mindest keinen der mit einem Mototboot die Welt umfahren hat????

Mit dem FB3 darfst Du eh "nur" 200 Meilen raus! ;-) Aber Blödsinn ist er rechtlich ohnehin, denn wer soll dich außerhalb von Hoheitsgewässern (also in internationalen Gewässern) nach einen Führerschein fragen?

L.G.

Edwin

herbert 03.10.2010 00:17

Schein
 
vor der Reform :ka5:
war der FB3 in meinem Umfeld Standart
der kleine Mehrpreis gegeüber dem FB2 war lächerlich.
Die 200 Sm mehr auch kein Problem gab halt weniger Badestop die Törnwoche.

Nach meinen Infos mach heute kaum einer den FB3 wozu auch
Da sind statt 500 SM jetzt 1.000 Sm zu fahren und das in unterschiedlichen Revieren und auch teile davon außerhalb des Fahrtbereichsdes FB2 also mehr als 20 SM vor Küste.
Natürlich ist etwas mehr Stoff Radar ??? dabei

Nur so wie früher mit eine Woche Törn und Prüfung sind nicht mehr möglich.

Das ich kein Freund des Ösischeines bin wird man schon bemerkt haben
Aber eines muß schon gesagt werden damit nicht ein falscher Eindruck entsteht.
Es ist keine Verpflichtung die Seemeilen wärend des urses oder vor der Praxisprüfung zu fahren.
Man kann die Seemeilen so wie fressratte in Teilpakete absolvieren.
Wenn man dann die erforderlichen Meilen zusammen hat und darüber auch einen Nachweis hat ist das OK

Fressratte
Zitat:

Dachte FB2 is FB2 egal ob mit Segel oder mit Motor.
Ein OSV FB2 ler dürfte keinen Segler chartern weil der einen 28 PS Moter hat
Ein MSVÖ FB2 ler darf einen Segler chartern weil er einen Motor hat
:lachen78::lachen78::lachen78:
Und weils du fürs Segeln im Grunde keinen Schein brauchst :ka5:

Natürlich dürfen die Segler eine Motorzusatzprüfung machen
klingt komisch ist aber so

Warum darf man mit einem SBF See alles machen :cognemur:

fressratte 03.10.2010 00:23

Hallo Herbert,

also wenn ich den ÖSV FB2 mache, kann ich dann mit einer Zusatzprüfung auch Motorboot fahren???
Wenn ich das richtig verstanden habe:banane:
Lg,
Stefan
PS: Kurze Frage noch auch wenn ich damit vielleicht in diesem Forum falsch bin aber wenn ich den FB2 machen will(SVÖ) wo glaubt ihr bin ich da am besten aufeghoben??

reini0077 03.10.2010 00:51

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 241516)
Meine Meinung zu Kroatien und Boot ist folgende

Zwischen dem was wir glauben/wissen was nun Vorschrift/verordnung/Gesetz ist/gilt und der angewandten Praxis liegen Welten.
Mag sein das es so wie in Österreich ist da ist auch vieles Ländersache z.B das schnell fahren

Wenn in Pula das so ist muß es in Rab nicht so sein und in Bozava ist es ganz anders.
Mir ist auch aufgefallen das es eine Rolle spielt wo und bei wem man wohnt.
Bestehen verwantschaftliche/freundschaftliche Bindungen vom Zimmervermieter und Hafenkapitän ist vieles anders als bei den normalen Touristen. Wenn jetzt der Fritz in Medulin keine Crewliste braucht ist es in Rab anders und in Jablanac ganz anders da bekommst eine Vignete ohne das jemand fragt ob du überhaupt eine Zuslassung hast. ( ist nur ein Beispiel und hat nix mit dem Hafenamt zu tun )

Dann kommen noch die raschen Änderungen dazu die nicht einmal die HK alle bemerken weil die die letzte Änderungen noch nicht umgesetzt haben.

Nur beim umsetzten der verpachteten Buchten und deren umsetzen in Kuna erfolgt fast Zeitgleich mit dem Pachtvertrag :futschlac

Schau ma amoi was 2011 alles bringt

man kanns nicht besser Formulieren. :chapeau::seaman:

lg Reini

herbert 03.10.2010 00:53

ösv
 
Frag mal nach in Edwin´s Forum, dort sind auch die Windigen vertreten.
Wo hast den A Schein gemacht ? die werden vielleicht auch FB2 im Angebot haben.

Aber noch eine Info bevor du ganz in die Knie gehst und du dir in die Fäkalöffnung zahnabdrücke verpasst.
Wenn du den FB2 machst dann kannst du in Kroatien nicht chartern
Denn du brauchst noch Seefunk der ist in Kroatien vorgeschrieben.

Entweder du machst auch noch den SRC extra oder
na ich schreibst nicht das muß ein anderer machen mir blutet das Herz

Der Boat Skipper A war der falsche Kroatische Schein.
:smiley:

fressratte 03.10.2010 00:58

Hallo Leute,

aber noch was will ich zum Thema Kontrolle bz. Führerschein los werden.
es ist immer so wie man es in den Wald hinein schreit so kommt es auch zurück.
Wenn ich in Wien mit dem Auto unterwegs bin und es gibt ein Planquadrat.
So Polizist rechts ran Fuhrerschein und Fahzeugpapiere usw...
Na klar wenn ich dem dann auf Großkotz und rechthaberisch komm dann geht es ans eingemachte.
Habe jetzt auch schon 10 Jahre meinen Führerschein und ich hatte schon einige Kontrollen und bis jetzt noch nie ernsthafte Probleme.
Eine war wirklich geil Polizist hama was trunkn ich jo a seidl Polizist: So wos dürfns an Kiwara nie sogn jezt muas i sie kontrolliern heans na gens foans weida:cool:
Oder einmal bin ich versehentlich ein Stück gegen die Einbahn gefahren habs sofort bemerkt und wollte umdrehen und justament kommt mir ein Polzeiauto entgegen. Polizist: Sie wissn oba scho das do gengn die Einbahn foan.
Ich: ja will gerade umdrehen.
Polizist: Mi steads jo ned oba die andern Autofoahrer kennts jo stean!:lachen78:
Lg,
Stefan

fressratte 03.10.2010 01:08

Hallo Herbert,

ja ja ich weiß hätte das B Patent machen solln.
Aber jetzt is es so wie es halt is.
Stört mich auch nicht wirklich so sehr wir sind ja immer mehrere Leute am Schiff und bis jetzt war es eigentlich immer so, dass mind 2 Skipper an Board waren.
Und wenn wir mal gaaaanz ehrlich sind.
Habe damals das HR Patent gemach damit ich mit meinem Schlauchi in HR zum nächsten Strand fahren kann!
Als ich damals in dem Kurs war lernten wir an einem Vormaittag was zu tun ist dann blieben ein paar Leute länger um den Boat Skipper B zu machen da war nämlich noch der Funk dabei:stupid:
So glaubt Ihr das die wirklich funken können:gruebel:
Meiner Meinung nach is das HR Patent wirklich so wie sein Ruf und da untertreibe ich jetzt sicher nicht!!
Ich persönlich finde jeder muss für sich persönlich abschätzen was er sich zutraut.
So nach einem Wochenende würde ich gaaanz sicher nicht egal was auch immer für ein Boot charten weil die Leute die da aus dem Kurs raus kommen ganz sicher keine Ahnung haben was da draußen am Meer wirklich abgeht.
Ist eigentlich traurig aber so ist es nun mal.
Lg,
Stefan

herbert 03.10.2010 01:39

Schein
 
@ stefan
Wenn alle die den Schein bekommen haben das macheten was sie dürften....

Würde sich an deinem heutigen Boots wissen etwas etwas ändern wenn du den B hättest

Denkst du das ein SBF See inhaber mehr Praxiswissen hat wie ein Segler zu handhaben ist denn der darf ja Also trenn mal Können und dürfen

Ein guter Bekannter von mir hat vom Verbandsschein :ka5: über den FB3 alle Binnenscheine aber ein Schiff konnte er 2 Jahre und 5 Törns nicht an die Mole legen weil er zu nervös war und jedes Manöver in die Hose ging.
Ich kenne einige Solche und ich kenne auch welche die fahren mit dem Hausboot in frankreich Irland Holland jede Schleuse jede Brücke ohne Problem und das mit den Führerschein freien.
Nicht das die Profis besser können sie erkennen nur schneller wenn es nicht geht und sie scheixxx auf die Zuseher und Besserwisser und fahren halt ein 2. mal an.

Ist es wiklich wichtig das du alle Lichter am Schiff kennst oder hast du zeit in einem Buch nachzusehen. Theorie ist gut Praxis ist besser die kannst nicht nachlesen die mußt erfahren.
Du gehst ja sowieso den richtigen Weg langsam steigern viel Erfahrungen sammeln.
Diesen Weg hättest du auch eingeschlagen wenn du den B Schein hättest
oder wäre deine Einstellung dadurch anders.

So nun muß ich auch mal an meine schönheit denken :ka5:
gute nacht/morgen

Berny 03.10.2010 07:31

Zitat:

Zitat von fressratte (Beitrag 241553)
Hallo Leute,

aber noch was will ich zum Thema Kontrolle bz. Führerschein los werden.
...

Die Kontrolle ist nie das Problem, kostet höchstens was, aber das wars schon.

Mehr Probleme hast du bei Unfällen und ähnlichen Ereignissen, und das geht schneller, als man glaubt.
Und hier kann der Polizist noch so entgegenkommend sein, das wird alles nichts helfen, wenn man mit einem falschen Patent (= Schwarzfahrer) unterwegs ist.
Da trifft einen die volle Härte des Gesetzes, inclusive Haft in "modernen" Gefängnissen...

Und das vergessen halt einfach viele in Urlaubsstimmung... :ka5:

Hier sind dann zwei Sachen absolut wichtig:
1) Richtige Patente, gute Ausrüsung am Boot usw
2) Eine gute Versicherung, die dir in diesen Fällen auch aus der Patsche helfen kann.

Bäriger 03.10.2010 09:14

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 241548)
Warum darf man mit einem SBF See alles machen :cognemur:

Hallo Herbert,

das stimmt natürlich grundsätzlich schon, ich weiß allerdings von manchen Vercharterern, dass die ab einer gewissen Bootsgröße ohne den (freiwilligen) SKS kein Boot rausgeben.

Ich habe übrigens in einer Urlaubslaune auch als ´Einstiegsdroge´ den Boat Skipper B gemacht (gekauft). Wie du schon schreibst ist ja der Funkschein mit enthalten. Uns wurde allerdings nicht mal gezeigt, wie ein Funkgerät aussieht.

Und auch wenn es viele nicht glauben oder hören wollen, mit den entsprechenden Kontakten und ein wenig mehr Gebühr gibt´s den HR Schein auch heute noch ganz ohne Prüfung.

Aber jetzt bitte keine erneute Diskussion über Sinn oder Unsinn darüber.

Das Boot fahren lernt man übrigens beim SBF auch nicht, weil das Rumgedümpel im Standgas ist ja wohl lächerlich. Viel interessanter wären ja Dinge wie: Wie mache ich mein Boot bei verschiedenen Gegebenheiten richtig fest ? Wie verhalte ich mich in einer Schleuse ? Wie ankere ich richtig ? Wie gehe ich mit der Trimmung um ? Usw. usw.

Und gleich zur Beruhigung vorweg, ich habe den SBF See, Binnen, UBI, SRC, Pyrotechnik gemacht. Den SKS glaub ich fast nicht, dass ich den mach, eher würde mich Radar interessieren, aber das ist ja auch wieder See und Binnen und geht wohl zumindest für Binnen ziemlich ins Geld was ich bisher so herausgefunden habe.

Viele Grüße

Wolfgang


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