Hallo !
NEIN, genau das haben wir nicht ! wir bekommen nur einen ICC für Fahrbereich 2 oder mehr. der wird aber auch nicht vom österreichsichen Staat augestellt sondern nur vom österreischen Motorbootverband, gilt aber per Gesetz als staatlicher Nachweis. einen echten staatlichen Motorbootführerschein haben wir nur für Binnengewässer ( wir haben ja kein Meer und keine Küste.) haben eben mit der obersten österreichischen Schifffahrtsbehörde gesprochen. internationale Regelungen gibt es überhaupt keine !!! auch kein EU-Recht, weil die EU Staaten keinen Bedarf sehen bis jetzt. Einen österreichischen Schein für Bereich 1 gibt es nicht, weil der Motorbootverband auch hier keinen Bedarf sieht. Zum Thema - internationale Anerkennung von Motorbootführerscheinen - wurde mir eben erklärt ist es mangels internationaler Verträge IMMER Ermessenssache des jeweiligen Staates welche Scheine anerkannt werden. Also am Beispiel Italien: Ob man mit einem österreichischen Binnenpatent in italienschem Küstengewässer aber auch italienischem Binnengewässer fahren darf ist Ermessenssache der italienischen Behörde. Es ist auch nicht 100% sicher ob man auf einem italienischen See oder Fluss fahren darf ! Ebenso verhält es sich bei den Küstenpatenten auch die müssen nicht anerkannt werden. Soweit ich bis jetzt weiss werden eure deutschen Sportbootführerscheine für Küstengewässer NOCH anerkannt aber auch ihr werdet in Zukunft einen ICC brauchen, weil angeblich viele Staaten den verlangen. |
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt:chapeau: )[/QUOTE]
Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 ! wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ? |
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Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt:chapeau: )[/QUOTE] Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 ! wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ? |
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wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ? |
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(B) Das Umschreiben wäre ein ausgesprochener Quatsch, da dies tatsächlich amtliche Scheine sind und europaweit anerkannt werden. Umschreiben ist übrigens der falsche Ausdruck, man muß den echten Schein haben und kann dann (den nicht amlichen) ICC dazukaufen (C) einen ICC Bereich 1 GIBT ES NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
Das ganze wurde schon ausführlich behandelt, aber zusammengefasst nochmals die Kernproblematik:
Amtliche Dokumente sind die, die von den zuständigen Behörden ausgestellt werden. Die zuständigen Behörden können aber keine Küstenprüfungen machen, deshalb gibt es national nur Binnenpatente. Die Verbände MSVÖ und ÖSV können Küstenpatente ausstellen. Diese sind aber nicht amtlich, weil von keiner Behörde. Der MSVÖ hat aber zumindest erreicht, dass die Küstenpatente des MSVÖ den amtlichen Patenten gleichzusetzen sind, und es deshalb von den zuständigen Behörden die internationale Bestätigung (ICC) gibt, dass der Patentbesitzer die Befähigung für FB2 usw besitzt. Dadurch wird aus diesem nationalen nicht amtlichen Schein ein internationaler amtlicher Schein. (ist prinzipiell nicht schlecht, aber...) Der Nachteil des ganzen: Dadurch es jetzt international ein Costal Waters auf österreichischen Patenten gibt, kann es in Zukunft sein, dass die internationalen Inland Waters nicht mehr anerkannt werden. Dies hätte zur Folge, dass alle österreichischen Binnenpatentbesitzer entweder den FB2 aufwärts des MSVÖ oder im Ausland einen entpsrechenden Schein machen müßten. Und hier stellt sich die Frage, ob dass im interesse des MSVÖ liegen kann, zumal hier kontraproduktiv gearbeitet wird. Im Ausland gibt es genügend Möglichkeiten, den Küstenschein FB1 zu machen (zB Deutschland SFB), warum sollte das in Österreich nicht gehen? |
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@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.
zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs. Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben) Deshalb sind die Patente des MSVÖ und des ÖSV aber noch immer nicht amtlich! Auch ein allfälliger ausgestellter ICC des MSVÖ ist nicht amtlich!!! Dies ist aber nur ein Ausdruck der Rechtslage, nicht des der Anerkennung! Amtlich kann nur ein Schein sein, der von einer Behörde ausgestellt wird. Es kann aber dennoch sein, das nichtamtliche Patente im Ausland anerkannt werden. Diese Anerkennungen werden aber im Zuge der ganzen Harmonisierungen immer weniger, deshalb auch der Schritt des amtlichen Costal Waters. Siehe auch die Kurzzusammenfassung oben. Trotzdem noch ein kleiner Wehmutstropfen: Weil eben Patente des MSVÖ meistens die FB2 und höher betreffen, sah sich der MSVÖ vermutlich hier in einer Monopolstellung und hat sich vermutlich viel erhofft, nur die FB2 oder höher für den Costal Waters auszuhandeln. Dies könnte aber eine kurzsichtige Betrachtungsweise des MSVÖ sein, bedenkt man eben die Möglichkeiten im Ausland und des dadurch zu erwartenden Geschäftsentgang für österreichische Fahrschulen (incl MSVÖ!) |
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es gibt keine INTERNATIONAL AMTLICHEN SCHEINE (zumindest im Bereich Sportschiffahrt) überleg doch mal : dann müsste ja eine internationale Behörde eine allgemeingültige Prüfungsordnung festlegen und überwachen und der Scheinn müsste automatisch von allen Ländern anerkannt werden. Es gibt ja noch nicht einmal europaweite Regeln auf welcher Grundlage ein ICC zu haben ist !! Ein Beispiel der europäische Feuerwaffenpaß, das ist tatsächlich eine EU weite Regelung für den Transport von Waffen, aber um den zu bekommen brauchst du die einheimische Waffenlizenz (in D Waffenbesitzkarte) und ist die weg ist auch der europäische feuerwaffenpaß weg !!! |
Da muss ich dich leider enttäuschen!
Amtlich ist ein Dokument, wenn es von einer Behörde ausgestellt wurde. Und es gibt in Österreich den ICC, offiziell von der österreichischen Staatsdruckerei ausgestellt, von der Schifffahrtsbehörde bestätigt. Also internationales amtliches Dokument! Da ist egal, ob das eine internationale oder eine nationale Behörde ist! Ansich ist das nur eine Definition, aber mit weitreichenden Folgen der Anerkennung! zB Zulassungsscheine für KFZ in Österreich: Diese wurden von den Behörden in Versicherungshände gegeben, spich die Versicherungen stellen seit geraumer Zeit die Zulassungsscheine aus. Damit aber die Dokumente amtlich bleiben, wurden bestimmte für die Ausfüllung zuständigen Zulassungsstellen in den Behördenstatus gehoben! |
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gelten gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBL. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981 als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich Donau- oder Binnenpatente berechtigen nicht zum Steuern eines Motorbootes auf dem Meer! |
Lieber Rotbart !
das was du schreibst stimmt leider nicht. in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft. der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt. wir in Österreich haben den bereits, ob ihr den auch schon habt weiss ich nicht. der sieht so aus: Um Links zu sehen, bitte registrieren da steht eben drauf C für Costal Water und der Breich. aber eben nur C-20, C-200 und C-no limit also Bereich 2, 3 und 4. aber kein Bereich 1 weil es den nicht gibt. Das Problem ist, daß der österreichische ICC für Bereich 2 sehr sehr teuer und aufwendig ist und aher für ein kleines Motorboot oder Jetski weit übertrieben. Rotbart, kennst du eine Internetseite wo man den deutschen ICC ansehen kann ? liebe Grüße Micahel |
Hoheitliche Aufgaben lassen sich delegieren
Betraute Verbände
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt. Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen. Zitat aus einer Unterlage des A-Ministers, leider ist die ganze PDF 197 KB lang und daher passt sie hier nicht rein |
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Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:
Bis zum 6 Juli 2004 behauptete der MSVÖ, amtliche Dokumente austellen zu können, dies stimmte aber nicht, erst mit der Verordnung wurde das geregelt: Zitat:
Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt. Wir sollten uns da nicht verzetteln! Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen! |
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