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mikehammer 20.06.2015 10:24

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 359949)
Beim Ziviltechniker, den dir die ma58 sagt:ka5:

LG martin

danke martin!

mikehammer 20.06.2015 10:25

Zitat:

Zitat von x-funny (Beitrag 359954)
Ich würde mit dem Händler eine einvernehmliche Lösung finden.

Gehe davon aus, dass Yamaha den Motor im Tausch gegen ein anderes Modell zurücknimmt. Vielleicht sind ein paar Gebühren fällig.

Ein RA hat bei dieser Angelegenheit nichts zu suchen.

Wie ich eh schon oft geschrieben habe...sicher kein ra ...habe nur die rechtlichen rahmenbedingungen wissen wollen...das ist im verhandeln immer ein vorteil!
momentan schauts so aus daß der importeur nicht zurücknehmen will.

wwoody 20.06.2015 10:52

Zitat:

Zitat von mikehammer (Beitrag 359971)
Der haendler stellt auf stur....umd gibt mir im moment keinen zugang zum zwischenhaendler....

Wenn das stimmt ...
Es war definitiv dein Fehler, aber Fehler passieren und heutzutage sollte so ein Tausch kein Problem darstellen. Vielleicht doch einen kleinen Wink mit dem RA .. wie gesagt, vorausgesetzt der Motor wurde nicht in Betrieb genommen oder weist Gebrauchsspuren auf, du kannst von jedem Kaufvertrag zurücktreten (!). Mit Kosten musst du rechnen. In AT ist so etwas auch gesetzlich geregelt (RA fragen).

mikehammer 20.06.2015 11:13

Zitat:

Zitat von wwoody (Beitrag 359989)
Wenn das stimmt ...
Es war definitiv dein Fehler, aber Fehler passieren und heutzutage sollte so ein Tausch kein Problem darstellen. Vielleicht doch einen kleinen Wink mit dem RA .. wie gesagt, vorausgesetzt der Motor wurde nicht in Betrieb genommen oder weist Gebrauchsspuren auf, du kannst von jedem Kaufvertrag zurücktreten (!). Mit Kosten musst du rechnen. In AT ist so etwas auch gesetzlich geregelt (RA fragen).

mortor habe ich ja noch nichteinmal entgegengenommen....wurde ja an den händler geliefert. werde am montag hinfahren und alles weitere besprechen.
werde so wies aussieht zwei wege parallel beschreiten:

umtasuchoption und
zulassung mit messbrief

wenn beides nicht geht gibts hier bald einen supergünstigen f115b zu haben.

wwoody 20.06.2015 11:34

Das mit der Zulassung wäre meiner Meinung nach besser. Hättest einen stärkeren Motor und in Zukunft keine Scherereien.

Visus1.0 20.06.2015 12:03

Bin so begeistert von Google

Schau mal da all deine Fragen kónnen da beantwortet werden!

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mikehammer 20.06.2015 17:55

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 360007)
Bin so begeistert von Google

Schau mal da all deine Fragen kónnen da beantwortet werden!

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hab da reingeschaut...aber von sonderzulassungen steht da nix...mal sehen was ich am montag rausfinden kann....werde euch am laufenden halten!

rückenwind 20.06.2015 19:48

hier geht es um EU-recht:

Schließt der Händler mit seinen Kunden Verträge im Wege der individuellen Kommunikation, gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen des Fernabsatzes wie beim Verkauf von Waren über den eigenen Online-Shop oder eine Online-Plattform. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher auch bei Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief insbesondere über seine Identität, das Zustandekommen des Vertrages und ein Widerrufsrecht informieren. Allerdings ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf die speziellen Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr.


ZITAT von dieser seite Um Links zu sehen, bitte registrieren

wenn der händler auf stur schaltet, kannst du das auch. klar, du hast nen fehler gemacht, aber er muss dir deine rechte gewähren!

LarsZar 24.06.2015 15:55

Moin Moin Mike,

schon ein Bierchen mit deinem Händler gepischelt ? :biere:

NoWayOut 24.06.2015 15:57

Zitat:

Zitat von LarsZar (Beitrag 360632)
Moin Moin Mike,

schon ein Bierchen mit deinem Händler gepischelt ? :biere:

...ja würd mich auch interessieren wie der Stand der Dinge ist!:ka5:

ad-mh 24.06.2015 18:03

Moin,

im Zuge der "Vollharmonisierung" der Fernabsatzregeln wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in D zum Stichtag 13. Juni 2014 umgesetzt. Es gibt keine Übergangsfrist.

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Füttert man die Suchmaschine mit

"österreich+eu+verbraucherrechterichtlinie"

dann erhält man folgenden Treffer:

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Links zu Mustern und Gesetzestext stehen unten in der Verlinkung.

Telefon ist unzweifelhaft ein Fernkommunikationsmittel und das ganze Thema ist damit rechtlich gegessen.
Ich würde nochmal etwas "soft" nachverhandeln.
Als allererstes würde ich mir den Webauftritt des Händlers ausdrucken. Fehlt dort der Widerrufshinweis mit Musterformular, dann hat er ganz schlechte Karten.

hobbycaptain 24.06.2015 19:05

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 360644)
Moin,

im Zuge der "Vollharmonisierung" der Fernabsatzregeln wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in D zum Stichtag 13. Juni 2014 umgesetzt. Es gibt keine Übergangsfrist.

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Füttert man die Suchmaschine mit

"österreich+eu+verbraucherrechterichtlinie"

dann erhält man folgenden Treffer:

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Links zu Mustern und Gesetzestext stehen unten in der Verlinkung.

Telefon ist unzweifelhaft ein Fernkommunikationsmittel und das ganze Thema ist damit rechtlich gegessen.
Ich würde nochmal etwas "soft" nachverhandeln.
Als allererstes würde ich mir den Webauftritt des Händlers ausdrucken. Fehlt dort der Widerrufshinweis mit Musterformular, dann hat er ganz schlechte Karten.

genau, und sofort über den Rechtsanwalt spielen, schliesslich braucht man in Zukunft ja auch keinen freundlich gesinnten Händler. Immerhin sind Bootshändler und Werkstätten in Österreich an jeder Ecke zu finden :lachen78:.
Eigene Fehler am Rücken eine Händlers auszutragen ist ganz schlechter Charakter, aber so ist die Welt leider mittlerweile. Zuerst komm ich und dann kommt lang nix und die anderen sind mir sowieso wurscht.

LarsZar 24.06.2015 20:03

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 360650)
genau, und sofort über den Rechtsanwalt spielen, schliesslich braucht man in Zukunft ja auch keinen freundlich gesinnten Händler. Immerhin sind Bootshändler und Werkstätten in Österreich an jeder Ecke zu finden :lachen78:.
Eigene Fehler am Rücken eine Händlers auszutragen ist ganz schlechter Charakter, aber so ist die Welt leider mittlerweile. Zuerst komm ich und dann kommt lang nix und die anderen sind mir sowieso wurscht.

...naja er hat doch zum Schluss gesagt, dass er keinen Rechtsanwalt einschalten möchte... Warten wir doch das Bier Gespräch mit seinem Händler ab :biere::biere::biere:

rückenwind 24.06.2015 20:40

was ist verkehrt daran, gesetzliche rechte wahrzunehmen? wenn der händler bzw yamaha österreich sich querstellt, 115 ps in 100 zu tauschen, würde ich den kauf auch stornieren.

hobbycaptain 24.06.2015 21:21

Zitat:

Zitat von professor fate (Beitrag 360662)
was ist verkehrt daran, gesetzliche rechte wahrzunehmen? wenn der händler bzw yamaha österreich sich querstellt, 115 ps in 100 zu tauschen, würde ich den kauf auch stornieren.

ich hab ja nirgends geschrieben, dass ich es richtig finde, wie DU handeln würdest.
Ich würde mich schämen anstatt auf meinem Fernabsatzrecht zu bestehen und auf stur zu schalten.
Aber, wie ich weiter oben schon geschrieben habe - die Zeiten sind halt so.


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