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herbert 17.09.2008 19:58

Schein
 
@Hansi

Zitat:

ich habe den SBF-See beim Ebner gemacht.
Also was heißt dass jetzt gilt der Schein oder nicht ???
NEIN
Wenn alle schreiben das du einen Schein deines Wohnsitz brauchst dann gilt er nicht außer in Deutschland :ka5::biere:
Aber lasse dich nicht verunsichern du wirst nirgends probleme haben
lasse es in deine versicherung eintragen

Gummizwerg 17.09.2008 21:57

*popcornmampf* :lachen78:

hobbycaptain 17.09.2008 23:18

Zitat:

Zitat von Gummizwerg (Beitrag 180324)
*popcornmampf* :lachen78:

sehr hilfreich :chapeau:, die "Popcorn und Bier Beiträge" mag ich am liebsten :ka5:

rotbart 17.09.2008 23:18

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180285)
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal
für Deutschland
.............................................

Hi Herbert
leider gilt - wie Du zitierst_
Zitat:

in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist
und das ist es eben nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ?????

Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen.:chapeau:

UND DAS FEHLT EUCH IN Ö
also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium
ABER
bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein

herbert 18.09.2008 00:08

Schein
 
in all den jahren seid ich nun boot fahre sind tausende Ösi mit SBF See oder HR Patenten unterwegs und das wird auch noch in den nächsten jahren so sein.

Wenn ich die Beiträge in der Yachtrevue über den geplanten FB1 lese bezweifle ich das es ein Ösi SBF See wird.

Im Grunde wollen doch alle "NUR" boot fahren warum, soll man sich die Lizenz dafür nicht dort organisieren wo es für den einzelnen am besten ist.
was für einen das beste ist muß jeder selbst entscheiden.

So, nun ist für mich das thema FB1 erledigt

@Berny
schei... drauf mach den SBF See oder das HR Patent

:seaman:

Gummizwerg 18.09.2008 08:37

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 180343)
sehr hilfreich :chapeau:, die "Popcorn und Bier Beiträge" mag ich am liebsten :ka5:


Sorry für die Sinnlosigkeit meines Beitrages, aber bei Diskussionen über nebulose Gerichtsurteile bekomme ich Hunger :sdb79248:

So wie Herbert sagt, im Grunde wollen wir alle nur Bootfahren. Und das nach Möglichkeit legal. Da "unsere" Interessen der Allgemeinheit relativ wurscht sein wird, hab ich wenig Hoffnung, dass sich in nächster Zeit etwas tut.

Die Diskussion darüber ist natürlich nicht gänzlich sinnlos, denn durch ständige Diskussion werden vielleicht doch einige auf das Thema aufmerksam. Nur lehne ich Beiträge, welche irgendwelche Hoffnungen wecken und sich nachher als schlicht und ergreifend falsch herausstellen, einfach ab!

Für mich ist das Thema im Moment erledigt, da es einfach keine Neuigkeiten gibt. Ich warte bis zum Frühjahr 2009. Gibts bis dahin einen "sinnvollen" FB1 werde ich diesen machen, gibts ihn nicht mache ich den kroatischen Schein.

Hansi 19.09.2008 08:38

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180300)
@Hansi


NEIN
Wenn alle schreiben das du einen Schein deines Wohnsitz brauchst dann gilt er nicht außer in Deutschland :ka5::biere:
Aber lasse dich nicht verunsichern du wirst nirgends probleme haben
lasse es in deine versicherung eintragen

Hallo Herbert

was ich nicht verstehe ist warum hat uns der Prüfer (D Kaptain) nicht darauf aufmerksam gemacht,dass der Schein nur gültig ist wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe :cognemur:
Ist denn heut zu Tage alles nur mehr Geld macherei oder wie kann mann dass verstehen :cognemur::cognemur:


lg Hansi

DschungisKahn 19.09.2008 09:43

Hallo Hansi,

der SBF-See ist, so wie Du es gelernt hast gültig auf deutschen See-Schiffahrtsstraßen und er wird benötigt ab 5PS.

Hansi 19.09.2008 10:59

Zitat:

Zitat von DschungisKahn (Beitrag 180441)
Hallo Hansi,

der SBF-See ist, so wie Du es gelernt hast gültig auf deutschen See-Schiffahrtsstraßen und er wird benötigt ab 5PS.

Für die Schifffahrtsstraßen habe ich das Donau Seen Patent gemacht das gilt auch in Deutschland wurde mir gesagt.


lg Hansi

herbert 19.09.2008 11:02

Schein
 
@hansi
Zitat:

was ich nicht verstehe ist warum hat uns der Prüfer (D Kaptain) nicht darauf aufmerksam gemacht,dass der Schein nur gültig ist wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe
Nicht der Prüfer sondern der Kursleiter wäre dafür zuständig wenn überhaupt.

Du hast doch sicher die endlosen Beiträge über das HR Patent gelesen.
Da wurde doch immer wieder geschrieben das es nur in Kroatien gültig ist.
Warum sollte es bei einem Deutschen Patent anders sein, nur weil es ein Deutsches ist? am besten du fragst beim MSVÖ nach :lachen78:
Nach gängiger Meinung gilt der SBF See für dich in Italien nicht. Verhält sich genauso wie es über das HR Patent geschrieben wurde.
Nun gehörst du auch zum Club die ein falsches Patent haben
.
..

ABER
wie ich schon geschrieben habe mach dir keine Sorgen, den auch für dich gilt das dir die Österreicher kein Patent vorschreiben (können)
Die Staaten in denen wir meistens Boot fahren sehen das sowieso anders als unsere Verbandsheinis (einige ausgenommen) wie Karl Otto auch in einigen Beiträgen schrieb das man auch mit dem HR Patent in Italien kein Problem hat und selbst verständlich auch nicht mit dem SBF See.
Wenn dein Schein im Versicherungsvertag steht ist es auch von dieser Seite OK :chapeau:

Klar steht auf den Touristeninfos des jeweiligen Landes bei den Bootsscheinen: es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes no na net.

Aus den Rückmeldungen unserer Kunden die Weltweit mit dem HR Patent unterwegs sind wissen wir das sie nirgends trotz Anhaltung ein Problem hatten. Ich denke Edwin von Sailornet kann das auch bestätigen.
Italien: Vielleicht kennst den User "Felix" ist Österreicher mit 2. Wohnsitz bei Venedig, er hat den SBF See :biere:

Ich schreib aus bestimmte Gründen nach gängiger Meinung :lachen78:

herbert 19.09.2008 11:04

Schein
 
Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 180446)
Für die Schifffahrtsstraßen habe ich das Donau Seen Patent gemacht das gilt auch in Deutschland wurde mir gesagt.
lg Hansi

die Deutschen haben aber nicht nur Schifffahrtsstraßen auf binnengewässer sondern auch auf See darum nennt man sie auch See - Schifffahrtsstraßen
:stupid:

Hansi 19.09.2008 11:05

Hallo Herbert


alles klar.:chapeau:
Danke für dein Aufklärung :chapeau::chapeau:


lg Hansi

rotbart 19.09.2008 11:35

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 180448)
die Deutschen haben aber nicht nur Schifffahrtsstraßen auf binnengewässer sondern auch auf See darum nennt man sie auch See - Schifffahrtsstraßen
:stupid:

Herbert
das ist komplizierter

Also Teile der Binnengewässer sind für die Berufsschiffahrt freigegeben, das sind die Binnenschiffahrtsstraßen

Teile dieser Binnenschiffahrtstrassen sind aber ausgegliedert und sind zu Seeschiffahrtstrassen geworden, z.B. Flüsse, die auch mit seegehenden Schiffen befahren werden können ( Elbe bis kurz hinter Hamburg)

Nun gibt es aber auch noch Gewässer, die weder das eine noch das andere sind z.B. Chiemsee, dort gibt es Berufsschiffahrt, private Motoryachten und Wassersport allgemein.
Die Regelung ist Landessache in diesem Fall Bayern und die stellt Regelungen für die Nutzung der bayer. Oberflächengewässer auf :ka5::ka5:

und dann haben wir ja noch den Bodensee ein internationales Gewässer.

Ja und dann gibt es ja noch die Donaukommission und das Ebenbild für den Rhein
also man muß froh sein, dass wir NUR 3 Scheine benötigen.

(Sbf See, Sbf Binnen und Bodenseepatent)

Zum Segeln braucht man in Bayern übrigens überhaupt keinen Schein (auf bayer. Oberflächengewässern :ka5:)

herbert 19.09.2008 11:58

Schein
 
Danke für die Aufklärung
Muß man bei euch eine juristische Ausbildung vorweisen um sich überhaupt rechtssicher bewegen zu dürfen. :stupid::biere:

DschungisKahn 19.09.2008 12:06

Zitat:

Zitat von Hansi (Beitrag 180446)
Für die Schifffahrtsstraßen habe ich das Donau Seen Patent gemacht das gilt auch in Deutschland wurde mir gesagt.


lg Hansi

johh - näääh,

das hab ich verwechselt, hab gmeint Du hättest den dt. Schein fürs Meer gemacht, der nennt sich bei uns SBF - SEE (Sportbootführerschein See) => es gibt keine *Meer*-Männer, nur See-Männer.
Es gibt da eine Prüfungsfrage, wo der sbf gültig ist....Antwort oben

Für Flüsse und Binnen-Seen gibt es bei uns den SBF-Binnen.

Ich hab 2 Scheine und wenn ich kontrolliert werde, dann lang ich warum auch immer den verkehrten Schein hin - wird alles akzeptiert, Hauptsache der jeweilige sherriff hat was zum guggen - und die Griechen finden es eh scharf auf einem Fluß (Trinkwasser) herumzufahren - für die sind wir :stupid:


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