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fg. |
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Berny hat vollkommen recht!!! Bring nicht wieder Unruhe herein. Es geht nur um das Zugfahrzeug, dieses darf 3.500 kg nicht überschreiten, so wie in Österreich. In Österreich brauchst auch keine GO Box wenn du mit dem Anhänger die 3.500 kg überschreitest. Bitte nimm das so zur Kenntnis, oder erkundige dich bei der DARS. lg Franz :seaman: |
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Laut dem Anfangsposting vom 13.10 von Rotti mit dem Link auf die Seite von DARS wo eindeutig zu lesen steht deren zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg mit oder ohne Anhänger nicht überschreitet. Will keine Unruhe hereinbringen aber lesen kann ich schon, aber werde dazu nicht mehr schreiben. fg.Fritz |
@ Fröhlich
Hast du ein Zugfahrzeug unter 3,5 t GG und einen Anhänger über 3,5 t GG ? Wenn ja, dann würde ich verstehen, dass du fragst. Gruß Werner |
Hi Reini,
ja also von ausen sieht Dars ein Transporter seine liste sagt 2b, die müssen den KFZ schein sehen um richtig einzustuffen, nun ja es ist ärgerlich was die treiben. Gruß Robert |
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Alles andere ist ja aus der veröffentlichten Liste der DARS die Rotti verlinkt hat, ersichtlich. lg Reini |
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Wenn du genau liest, eben auch die Satzstellung beachtest, erkennst du, dass es letztlich nur um das Zugfahrzeug geht, nicht mehr und nicht weniger. Der Anhänger kann dran sein oder auch nicht, spielt aber für das Gesamtgewicht keine Rolle. Bezüglich der anderen Dinge: lest euch bitte genau die Paragraphen durch, es ist durchaus ersichtlich, dass die Kat 2b für kommerzielle Fahrzeuge gedacht ist, und da fallen private, insbesondere Wohnmobile nicht drunter. Transporter wie T5 oder ähnliche sind schwer zu beurteilen, weshalb man am besten beim Autoclub oder noch besser gleich bei der Dars anrufen sollte. Auch gibt es die E-Mail cuc@dars.si wo man nachfragen könnte. @Robert: nein, nicht ärgerlich, bei so manchen Wohnmobilen wird das Gewicht kontrolliert, und das laut Zulassungschein, und wenn du über 3,5 T hast, fällst du in eine andere Kategorie. Auch in Österreich. Hatte da mal eine Kontrolle des Zulassungsscheins beim alten Womo bei einer Zahlstelle eines Tunnels, da schaute ich auch momentan blöd, war aber auch verständlich, könnte doch jeder einfach eine Vignette kleben..... |
So jetzt steht es beim ÖAMTC auch schwarz auf weiss drinnnen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Skizze oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt! |
und was steht da jetzt neues drinnen ?
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