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-   -   15ps auch im ausland frei? (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=28840)

herbert 31.05.2015 17:53

Eu
 
Hallo Alex
Wieso ist die EU Schuld, weil sie auch unwichtiges den Ländern überläßt.
Die Sportboot Scheine sind im Wirtschaftskreislauf Nebensache.

Auf der einen Seite will England mehr Eigenständigkeit und weniger Zentralismus auf der anderen Seite wollt ihr alles geregelt haben :cognemur:

Um bei den SBF´s zu bleiben, nach welchen Regeln sollte es nun gehen beim EU Schein?
Nach dem Deutschen SBF See oder nach dem Österreichischen FB 3 :chapeau: oder reicht auch das Kroatische Patent :futschlac

Welche PS frei Grenze 5 / 9 / 15 oder die 40 PS
Wie groß war doch der Aufschrei in allen Boot´s Foren als D die 15 PS frei gab.

Wie groß war der Zwist als D FS freie Hausboot Strecken einführte.
Wenn in einem einzigen Forum die Meinungen so unterschiedlich sind wie schwer ist es erst einen EU Schein zu bekommen.

Welche Praxis wird gefordert ?
Wo kann man die Prüfung für den SBF See ablegen, im Salzwasser oder reicht es auf der Donau.
Dies alles sollte man bedenken wenn man nach einem EU Schein ruft.

Auf der anderen Seite wären Seiten von Fragen ganz einfach zu beantworten.
Allein die Frage, Wohnsitz oder Staatsbürger ist heute eine Frage die meist 2 Antworten erzeugt
:chapeau:

Hobbyk 31.05.2015 20:01

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 357198)
Die gehen offensichtlich die Argumente aus....Hypo, Alter vs Schein und so....
So etwas klingt etwas präpotent und hat nichts mit der eigentlichen Sache zu tun.

Sorry, aber deine ganze Argumentation ändert eben nichts daran, dass ja Deutschland sich mit diversen Verordnungen von den anderen Ländern abgesetzt hat, jetzt also genau über die anderen Länder zu schimpfen zeigt eigentlich die Engstirnigkeit deinerseits und das falsche Bild der Um Links zu sehen, bitte registrieren.
Siehe auch Um Links zu sehen, bitte registrieren

Es gilt immer noch das nationale Recht, und das ist in Österreich derzeit noch mit 4,4 KW = Schein. Und daran kann die EU eben nichts ändern.

Und Österreich sagt ja nicht, dass ein Deutscher nicht fahren darf, es sagt nur, wenn er keinen österreichischen Schein hat, dann braucht er einen seines Heimatlandes. Ist ja doch eh sehr entgegenkommend :lachen78:
Wenn der Deutsche dann keinen hat, dafür kann ja Österreich nix.:ka5:

Warum sollen mir angesichts der blanken Realität die Argumente ausgehen?
Exakt so wie geschildert ist die Rechtslage. Dort wo die Donau in beide Grenzen aufgespalten ist, fährt Franz in D vollkommen legal und in Österreich nicht.
Was gibt es da nicht zu verstehen?
Ich wollte die Strecke ganz real befahren, als dieser Thread Franz vor einer Strafe bewahrte.
Erst als ich den Streckenverlauf in der Donaukarte sah, ging mir ein Licht auf.
In ersten Moment denkt man nicht, dass so etwas im vereinten Europa noch möglich ist. Noch dazu auf einer internationalen Binnenwasserstrasse.

Bitte erkläre mir, was an meinen Gedanken falsch ist.

nuernberger-1 31.05.2015 20:02

Ach Helmut ist das Thema immer noch nicht erledigt? Du wirst mit deiner Nörgelei nichts daran ändern das es so ist wie es ist! Was soll denn bitte ein Österreichischer Polizeier machen wenn er Franz aus Tirol mit 15PS ohne FS in Österreichischen "Hoheitsgewässern" Kontrolliert? Ich glaube kaum das er da großen Spielraum hat ob Strafe oder nicht! Es gibt halt nationale Gesetze und die sind wie sie sind und ich habe dir schon mal gesagt nicht jeder ist so EU hörig wie wir. Ach und weil Du die Hypo Alpe Adria erwähnst, wer war so blöd und hat die überteuert gekauft? Eigentlich wäre das ein Trööt für den Winter, da würden wir bestimmt noch paar Seiten füllen.

Hobbyk 01.06.2015 06:41

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 357269)
Ach Helmut ist das Thema immer noch nicht erledigt? Du wirst mit deiner Nörgelei nichts daran ändern das es so ist wie es ist! Was soll denn bitte ein Österreichischer Polizeier machen wenn er Franz aus Tirol mit 15PS ohne FS in Österreichischen "Hoheitsgewässern" Kontrolliert? Ich glaube kaum das er da großen Spielraum hat ob Strafe oder nicht! Es gibt halt nationale Gesetze und die sind wie sie sind und ich habe dir schon mal gesagt nicht jeder ist so EU hörig wie wir. Ach und weil Du die Hypo Alpe Adria erwähnst, wer war so blöd und hat die überteuert gekauft? Eigentlich wäre das ein Trööt für den Winter, da würden wir bestimmt noch paar Seiten füllen.

Für mich wäre das Thema ja erledigt.
Warum?
Weil ich ja den blöden Führerschein habe, ja hatte, als ich gar nicht wusste ihn zu brauchen.
Du schreibst aber den Widerspruch in sich, was die Donau betrifft.
Wo?
Dein gewählter Begriff "Hochheitsgewässer" zeigte doch klar das hier etwas nicht stimmt, ja stimmen kann.
Auf einer INTERNATIONALEN BINNENWASSERSTRASSE MÜSSEN FÜR ALLE VERKEHRSTEILNEHMER DIE SELBEN REGELN GELTEN!
Das ist doch selbstverständlich. :futschlac
In diesen Fall aber ist es nicht so.

VG Helmuth

Hobbyk 01.06.2015 06:48

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 357247)
Hallo Alex
Wieso ist die EU Schuld, weil sie auch unwichtiges den Ländern überläßt.
Die Sportboot Scheine sind im Wirtschaftskreislauf Nebensache.

......
:chapeau:

Was für einen EU-Bürger wichtig ist oder nicht, entscheidet hier in diesem Fall ein Richter aus Österreich, wenn der FS-los Franz in Austria auf einer INTERNATIONALEN BINNENWASSERSTRASSE in die Falle tappte.
Da ist er schnell MEIN von MIR geborgtes Schlauchbooot los, bis er die wohl saftige Strafe bezahlt hat. Wie "preiswert" es ist in Österreich einen kleinen Fehler zu begehen habe ich ja selbst bemerkt und bezahlt. Ein versehentlich im NAVI gelöschtes Hakerl (Mautstrassen meiden) kostete 200 EURO.
Danke ihr lieben EU-Genossen!

VG Helmuth

armstor 01.06.2015 07:37

Zitat:

Zitat von Helmuth (Beitrag 357298)
Was für einen EU-Bürger wichtig ist oder nicht, entscheidet hier in diesem Fall ein Richter aus Österreich, wenn der FS-los Franz in Austria auf einer INTERNATIONALEN BINNENWASSERSTRASSE in die Falle tappte.
Da ist er schnell MEIN von MIR geborgtes Schlauchbooot los, bis er die wohl saftige Strafe bezahlt hat. Wie "preiswert" es ist in Österreich einen kleinen Fehler zu begehen habe ich ja selbst bemerkt und bezahlt. Ein versehentlich im NAVI gelöschtes Hakerl (Mautstrassen meiden) kostete 200 EURO.
Danke ihr lieben EU-Genossen!

VG Helmuth

Lieber Helmut

Ich hab mir schon gedacht, dass irgendwas passiert sein muss, da man im Unterton eine gewisse Abneigung gegen uns Österreichern heraus lesen kann.
Jetzt weis ich es.
Du hast nicht einen kleinen Fehler gemacht, sondern einen großen und deshalb bist du auch zurecht bestraft worden. Die 200 Euro sind die unterste Grenze für dieses "Verbrechen". Du hast den österreichischen Staat um die Straßenmaut betrogen.
Den eine Autobahn oder eine Bundesstraße oder Landesstraße wirst ja erkennen, oder?
Aber Danke für die 200 Euro, wird werden es der bayrischen LB zurückschicken. :futschlac

lg Franz :seaman:

nuernberger-1 01.06.2015 08:56

Helmut, sollte bei uns diese Maut kommen, wird auch ein Österreicher bei uns eine Strafe bezahlen wenn er "vergisst" die Maut zu bezahlen, also sei ganz beruhigt.
Franz, die 200 € aber mit Zinsen versteht sich!:lachen78:

armstor 01.06.2015 09:41

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 357313)
Helmut, sollte bei uns diese Maut kommen, wird auch ein Österreicher bei uns eine Strafe bezahlen wenn er "vergisst" die Maut zu bezahlen, also sei ganz beruhigt.
Franz, die 200 € aber mit Zinsen versteht sich!:lachen78:

Servus Peter

Sollten in Deutschland die Maut eingeführt werden, wobei ich nichts dagegen habe, werde ich mir sofort ein Jahrespickerl kaufen.
Es wird immer wieder gejammert, dass die Strafen bei uns relativ hoch sind.
In Kroatien zahlt man Strafe wegen geringfügigen Übertretungen, dass sich die Balken biegen. Da schreit kein Mensch. Geringfügiges Verlassen des Hohheitsgebietes über 4.ooo Euro :stupid:

lg Franz :biere:

el greco 01.06.2015 09:58

Hier zur Klarheit noch einmal die in D und A unterschiedlichen Regelungen zur Erlaubnispflicht und zur Anerkennung der Regelungen des Heimatlandes bei Ausländern:

Deutschland:
Quelle: wsv.de (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der Bundesrepublik Deutschland)
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hinweise für Wassersportler auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau
3. Allgemeine Regelungen für Wassersportler
3.1 Befähigungsnachweise
Die Führer von Wasserfahrzeugenmit Antriebsmaschine benötigen für die Fahrt auf Bundeswasserstraßen in der Regel einen Befähigungsnachweis (Fahrerlaubnis).
Die Art des Befähigungsnachweises richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Länge und Motorisierung des Fahrzeugs. Darüber hinaus müssen Führer von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine
• mindestens 16 Jahre alt sein,
• körperlich und geistig zum Führen eines Kleinfahrzeugs geeignet sein,
• die zum Führen erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Der Führer eines Sportbootes von weniger als 15 Meter Länge mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) muss im Besitz des Sportbootführerschein-Binnen oder eines gleichgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Regelung gilt nicht für den Rhein (dort gelten 3,68 kW (5 PS)),

Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen für den Befähigungsnachweis die Bedingungen ihres Heimatlandes erfüllen. Ist im Heimatland kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben, benötigen sie auch auf den Wasserstraßen in Deutschland keine Fahrerlaubnis. Ansonsten gilt der Befähigungsnachweis des Heimatlandes. Diese Regelung gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Staaten, die im Gegenzug bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland den deutschen Befähigungsnachweis anerkennen.

Österreich:
Quelle: bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österrreich)
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Schiffsführung auf Binnengewässern
Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
• ausländische Führerinnen/Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
• Führerinnen/Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;
• Führerinnen/Führer von Segelfahrzeugen.

Der Probleme bei der Harmonisierung ist der Republik Österreich durchaus bewusst:
Quelle: bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österrreich)
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Binnen- und Seeschifffahrt Österreichs
Die gemeinschaftliche Verkehrspolitik im Bereich Binnenschifffahrt

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich neben der Liberalisierung der Verkehre und der Verwirklichung eines integrierten transeuropäischen Verkehrsnetzes die Vereinheitlichung der rechtlichen und technischen Vorschriften im Verkehrsbereich und damit auch für den Verkehr auf Binnenwasserstraßen zum Ziel gesetzt. Gleichzeitig sollen bestehende internationale Abkommen, die Drittstaaten einbinden, nicht berührt werden.

Dies bedeutet für den Bereich der Binnenschifffahrt auf Rhein und Donau, dass Entscheidungen der EU einerseits sowie der ZKR und der Donaukommission andererseits gleichrangig sind. Dabei sind Widersprüche in einzelnen Bereichen nicht ganz auszuschließen.

Hobbyk 01.06.2015 11:00

Zitat:

Zitat von armstor (Beitrag 357304)
Lieber Helmut

Ich hab mir schon gedacht, dass irgendwas passiert sein muss, da man im Unterton eine gewisse Abneigung gegen uns Österreichern heraus lesen kann.
Jetzt weis ich es.
Du hast nicht einen kleinen Fehler gemacht, sondern einen großen und deshalb bist du auch zurecht bestraft worden. Die 200 Euro sind die unterste Grenze für dieses "Verbrechen". Du hast den österreichischen Staat um die Straßenmaut betrogen.
Den eine Autobahn oder eine Bundesstraße oder Landesstraße wirst ja erkennen, oder?
Aber Danke für die 200 Euro, wird werden es der bayrischen LB zurückschicken. :futschlac

lg Franz :seaman:

Franz ich habe garatiert KEINE Abneigung gegen Österreicher.
In meinen Fall war sicher auch kein Verbrechen. Als der Fehler bemrkt wurde sind wir sofort die nächste Ausfahrt abgefahren, aber oh Wunder, davon wusste Eure Behörden sehr genau. Wären wier 1 Ausfahrt weiter gefahren, hätte es niemand bemerkt.
Fest steht, die "Mautfalle" war ganz gezielt aufgestellt. Eine andere Erklärung gibt es nicht.
Mein Verbrechen bestand darin, dass ich das Navi meiner Freundin geliehen hatte und die hatte das Häkchen "keine Mautstrasse" gelöscht. 200 EURO für ein paar weitere Autobahnbenützung.
Deswegen bin ich so vorsichtig was das Motorbootfahren bei Euch betrifft.
Warum?
Ich kenne Eure Preise :lachen78:

:gruebel: Die nehmen meinen Freund aus Tirol glatt das Boot ab und darauf kann ich verzichten.

LG Helmuth

Hobbyk 01.06.2015 11:09

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 357313)
Helmut, sollte bei uns diese Maut kommen, wird auch ein Österreicher bei uns eine Strafe bezahlen wenn er "vergisst" die Maut zu bezahlen, also sei ganz beruhigt.
Franz, die 200 € aber mit Zinsen versteht sich!:lachen78:

Genau das habe ich den Strassenräubern dort drüber auch gesagt.
Dabei wollte ich gar nicht auf eine mautpflichtige Strasse, wegen eines Autorennen am Salzburgring ganz in Grenznähe. Anfangs waren nur Landstrassen programmiert.
Fredi empfiehlt mir dauernd, heimische Produkte (aus USA und Japan) zu kaufen, ja keine Chinesen und ich empfehle Bootsurlaub in Deutschland. MIT freien 15-PS (aus China) auch für Austrianer :lachen78:
Wenn das Schule macht, können die EU-Nachbarn ihre Bettenburgen selbst belegen........:cool:
Wir haben den freundlichen EU-Nachbarn genug abgekauft. :lachen78:

klaus52 01.06.2015 11:13

Zitat:

Zitat von Helmuth (Beitrag 357298)
Ein versehentlich im NAVI gelöschtes Hakerl (Mautstrassen meiden) kostete 200 EURO.

Da hast du aber noch Glück gehabt. Ich habe einen Bekannten, der hat nur drei Bier getrunken und aus versehen vergessen, dass er vorher schon vier Schnaps getrunken hat. Der ist jetzt ( durch dieses Versehen ) den Führerschein los und konnte überhaupt nichts dafür.:cognemur:
mfg. Klaus

herbert 01.06.2015 11:19

Maut
 
Ich vermute das die Maut in Deutschland spätestens 2 Jahre nach einführung auch die Bundesbürger selbst treffen wird.
Dann ist das Geschrei aber ganz groß :motz_4:

Welche Steuer wurde jemals wirklich zurück genommen :ka5:

Hobbyk 01.06.2015 11:20

Zitat:

Zitat von el greco (Beitrag 357326)
Hier zur Klarheit noch einmal die in D und A unterschiedlichen Regelungen zur Erlaubnispflicht und zur Anerkennung der Regelungen des Heimatlandes bei Ausländern:

Deutschland:
Quelle: wsv.de (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der Bundesrepublik Deutschland)
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hinweise für Wassersportler auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau
3. Allgemeine Regelungen für Wassersportler
3.1 Befähigungsnachweise
Die Führer von Wasserfahrzeugenmit Antriebsmaschine benötigen für die Fahrt auf Bundeswasserstraßen in der Regel einen Befähigungsnachweis (Fahrerlaubnis).
Die Art des Befähigungsnachweises richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Länge und Motorisierung des Fahrzeugs. Darüber hinaus müssen Führer von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine
• mindestens 16 Jahre alt sein,
• körperlich und geistig zum Führen eines Kleinfahrzeugs geeignet sein,
• die zum Führen erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Der Führer eines Sportbootes von weniger als 15 Meter Länge mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) muss im Besitz des Sportbootführerschein-Binnen oder eines gleichgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Regelung gilt nicht für den Rhein (dort gelten 3,68 kW (5 PS)),

Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands müssen für den Befähigungsnachweis die Bedingungen ihres Heimatlandes erfüllen. Ist im Heimatland kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben, benötigen sie auch auf den Wasserstraßen in Deutschland keine Fahrerlaubnis. Ansonsten gilt der Befähigungsnachweis des Heimatlandes. Diese Regelung gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Staaten, die im Gegenzug bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland den deutschen Befähigungsnachweis anerkennen.

Österreich:
Quelle: bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österrreich)
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Schiffsführung auf Binnengewässern
Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen
• ausländische Führerinnen/Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
• Führerinnen/Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken;
• Führerinnen/Führer von Segelfahrzeugen.

Der Probleme bei der Harmonisierung ist der Republik Österreich durchaus bewusst:
Quelle: bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österrreich)
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Binnen- und Seeschifffahrt Österreichs
Die gemeinschaftliche Verkehrspolitik im Bereich Binnenschifffahrt

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich neben der Liberalisierung der Verkehre und der Verwirklichung eines integrierten transeuropäischen Verkehrsnetzes die Vereinheitlichung der rechtlichen und technischen Vorschriften im Verkehrsbereich und damit auch für den Verkehr auf Binnenwasserstraßen zum Ziel gesetzt. Gleichzeitig sollen bestehende internationale Abkommen, die Drittstaaten einbinden, nicht berührt werden.

Dies bedeutet für den Bereich der Binnenschifffahrt auf Rhein und Donau, dass Entscheidungen der EU einerseits sowie der ZKR und der Donaukommission andererseits gleichrangig sind. Dabei sind Widersprüche in einzelnen Bereichen nicht ganz auszuschließen.

Der unendlich langen Rede kurzer Sinn:

Der Tiroler Franz nimmt mein deutsches Chinesenschlauchboot mit 15PS-Chinesenmotor, um auf der Donau in D UND A Motorboot fahren zu lernen!
Das Schlaucherl wird ab der Grenze zu A ein internationale EU-Schulungsboot!

:lachen78:

Damit fährt er doch vollkommen legal oder wieder nicht?

Hobbyk 01.06.2015 11:24

Zitat:

Zitat von klaus52 (Beitrag 357341)
Da hast du aber noch Glück gehabt. Ich habe einen Bekannten, der hat nur drei Bier getrunken und aus versehen vergessen, dass er vorher schon vier Schnaps getrunken hat. Der ist jetzt ( durch dieses Versehen ) den Führerschein los und konnte überhaupt nichts dafür.:cognemur:
mfg. Klaus

Nun dieses internationale Problem bestand bei mir nicht. Ich bin Spielverderber und Anti-Alkoholiker.
Aber es war schon immer etwas teurer einen erlesenen Urlaubsanspruch zu haben.

Prost!

mfg Helmuth


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