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super-groby 27.03.2012 22:12

Gespannlänge über 12,0m (WoMo + Trailer)
 
Hallo zusammen,
meine Frau wollte nur mal eben den neuen Trailer anmelden, dessen Papiere wir vom Hersteller bekommen haben, damit wir ihn mit "richtigem Nummernschild" abholen können.

Da kam die Frage der Behörde (Landkreis) welches Zugfahrzeug dazu genommen wird. Sie sagte unser WoMo.

Der Trailer ist etwa bei max. ausgezogener Lichtleiste 7,50m lang und das WoMo 7,30m. Sind zusammen über 12,0 Meter und es Bedarf einer Sondergenehmigung (§70 StVZo).

Die Versicherungen hatten das auch noch nicht gehört, welche wir kontaktiert hatten, da diese eine Versicherungsbestätigung ausfüllen sollten.

Gleiches trifft ja auch bei vielen langen Wohnwagen auf oder eben bei Trailern mit entsprechendem Zugfahrzeug.

Habt ihr davon schon gehört oder habt ihr da etwas unternehmen müssen?

thball 27.03.2012 22:30

Hallo Ralf,

mit der Breite hängt es nicht zusammen? Ich habe davon ansonsten auch noch nichts gehört - dachte ich D sind bis 18 Meter erlaubt. :gruebel:

PeterSbg 27.03.2012 22:32

Hallo,
ich habe noch nie was davon gehört. Was aber nicht heissen soll das es das nicht gibt. Aber da ist ja fast jeder drüber der sein Sportboot mit einem Geländefzg. zieht. (Lastesel)

brando 27.03.2012 22:40

Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.

Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen.

Mein Gespann ist auch 15m.

Honky 27.03.2012 22:55

mal abgesehen davon das du eventuell mit deinem führerschein nicht befugt bist so ein gespann zu fahren geht es dem verkehrsamt überhaupt nichts an womit du deinen anhänger ziehst.
ich habe den grauen lappen bekommen und nur die klasse 3.
also 7,49 tonnen erlaubt.plus anhänger(einachsig)7,49 tonnen-also fast 15 tonnen.
gefahren habe ich unter anderen einen renault 7,49 t mit doppelkabine und 6 meter pritsche sowie einen 7,49 tonnen tandemanhänger mit 6 meter pritsche.
alles erlaubt.
nach meiner umschreibung auf plastik darf ich nur noch 12 tonnen bewegen allerdings jetzt auch drehschemelanhänger bewegen.
interessant beim treckerfahren mit schwarzem kennzeichen.
die länge ist nirgends definiert.maximallänge in d schon.
wenn du keinen bock auf gesabbel beim amt hast sage einfach du fährst pajero.
manchmal glaube ich auf dem v-amt arbeiten nur kanisterbläser.
gruss andreas.
P.s.wenn die auf dem amt weiter rumzicken lass dir die gesetzeslage doch einfach von denen mal schwarz auf weiss zeigen.
freue dich schon einmal auf die schweissperlen:lachen78:

Flipperskipper 27.03.2012 23:17

Zitat:

Zitat von brando (Beitrag 275441)
Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.

Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen.

Mein Gespann ist auch 15m.


Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).:schlaumei

Bäriger 28.03.2012 07:28

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 275447)
Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).:schlaumei

...aber doch nur für LKW :confused- ?

Phelipe123 28.03.2012 09:01

die 12 m beziehen sich auf EINZELFAHRZEUGE:

Um Links zu sehen, bitte registrieren (Punkt (3) 1)

bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) gilt eine Gesamtlänge von 18m (Punkt (4) 3)

in Österreich sind es 18,75 m

roehrig 28.03.2012 09:02

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Noch mehr Wissen:
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In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten.



Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug !
Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"...

Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ???

SeaHawk 28.03.2012 11:36

Hallo Ralf,

da hat jemand die maximal zulässige Hängerlänge mit der maximal zulässigen Gespannlänge verwechselt. :cognemur:

Hier ein Link mit den Angaben auch für andere EU Länder.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Lass uns mal wissen was dabei rauskommt.

Viel Glück!

Flipperskipper 28.03.2012 14:01

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 275451)
...aber doch nur für LKW :confused- ?

Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner

super-groby 28.03.2012 14:55

Danke schon mal an alle ...
Also, ich war heute beim TÜV und habe auch nachgefragt...
Wie einige schon geschrieben haben, beziehen sich die 12,0 Meter auf ein Einzelfahrzeug. Liest man aber nur den einen Paragrafen, so kann man es leicht falsch deuten. Der Kollege vom TÜV sagte mir, dass die lesart sehr blöd ist (und wenn man keine Ahnung hat) es falsch interpretiert. Ich selbst hatte gestern nur mal den §32 und 70 überflogen.

Hier mal ein Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung:

3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - .............. 12,00 m,

Das und bezieht sich halt auf beides Kraftfahrzeug und Anhänger, jedoch nicht auf die Kombination von beiden hintereinander gehängt. Das kommt erst etwas tiefer im Abschnitt woraus hervorgeht, dass die Kombination zusammen 18,0 Meter betragen darf. Also der Anhänger max. 12,0 Meter und das Zugfahrzeug dann max. 6,0 Meter (oder wie auch immer).

Ich habe die entsprechenden Abschnitte vom Kollegen TÜV mitbekommen und er hat sie mir schön gelb markiert...

Jetzt kann ich nun inn Ruhe morgen losfahren und den Trailer nächste Woche abholen....puh, das war mal wieder was.


Anmerkung vom Sachverständigen: "Das war wohl wieder ein neuer vom Landreis?"

Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).

Bäriger 28.03.2012 14:56

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 275469)
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner

...man lernt halt immer wieder etwas dazu :cool:

Hab gerade eben noch einmal gemessen, komme auf 13,7m fahrfertig, wobei ich jetzt hoffe, dass nicht die Länge aus den Papieren gilt, da diese dann über 14m wäre (Lichtleiste ist weiter ausziehbar).

Wobei das sicherlich für einige Womo-Fahrer eng wird und vermutlich auch nicht bekannt war. :cognemur:

Bäriger 28.03.2012 15:01

Zitat:

Zitat von super-groby (Beitrag 275471)
Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten...

Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße.

Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...).

...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben :biere:

Berny 28.03.2012 16:38

Zitat:

Zitat von Flipperskipper (Beitrag 275469)
Nein!


Gilt für jede Art von Gespannkombinationen.

Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso

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Gruß Werner

Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet :ka5:

Übrigens:
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Kerlcheline 28.03.2012 16:41

in Österreich
 
Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.:ka5:

DieterM 28.03.2012 18:38

Zitat:

Zitat von Kerlcheline (Beitrag 275478)
Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.:ka5:

Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!

el greco 28.03.2012 18:55

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 275473)
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben :biere:

Die 100 km/h Begrenzung kommt m. E. nicht wegen des Hängers, sondern wegen des zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs >3,8 t = LKW gleich 100 auf Autobahnen.
Gruß
Jürgen

Honky 28.03.2012 19:32

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 275473)
...das wundert mich jetzt aber schon, da überall eine Beschränkung des Zugfahrzeuges auf 3,5t für die 100er Zulassung angegeben ist.

Lass dir das mal schriftlich geben :biere:

bist du dir da sicher?
reisebusse sieht man doch auch mit 100km/h anhängern.
ich hatte das so verstanden das der anhänger nich mehr als 3,5 t haben darf.
habe es aber noch nicht geprüft,da für mich nicht relevant.

Icing 28.03.2012 20:09

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 275477)
Wenn ich mir die Österreichischen Bestimmungen so ansehe, würde ich diese Seite gleich mal vergessen.....
Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind....

In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind.
Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet :ka5:

Übrigens:
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Kann mir auch nicht vorstellen das in Slowenien und Kroatien auf einmal was anderes zählen soll wie im Rest der EU.
Ist schon mal jemand am Sonntag deswegen angehalten worden?
Ich kenne niemanden...:gruebel:

Dafür weiß ich jetzt das bei Zagreb ein BMW Videowagen unterwegs ist.
Wollte schon immer mal ein Video von meinem Auto sehen...
165 bei 130 macht 500 Kuna...

Berny 28.03.2012 20:14

:biere:
Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 275484)
Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!

Das stand ja nicht zur Debatte....

roehrig 28.03.2012 20:47

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 275484)
Ralf braucht aber im A für sein 3,8 t GG WOMO eine Go-Box für die Autobahn!

...hat er und ärgert sich, daß ich mit Vignette fahre....:chapeau:

super-groby 28.03.2012 20:57

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 275495)
...hat er und ärgert sich, daß ich mit Vignette fahre....:chapeau:

Nein, das ärgert mich nicht, dass du mit Vignette fährst.

Sieh das doch mal so:

Ich unterstütze natürlich die Österreicher gerne, wovon sollen die denn sonst leben:lachen78:

roehrig 28.03.2012 21:00

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 275492)
Kann mir auch nicht vorstellen das in Slowenien und Kroatien auf einmal was anderes zählen soll wie im Rest der EU.
Ist schon mal jemand am Sonntag deswegen angehalten worden?
Ich kenne niemanden...:gruebel:

Dafür weiß ich jetzt das bei Zagreb ein BMW Videowagen unterwegs ist.
Wollte schon immer mal ein Video von meinem Auto sehen...
165 bei 130 macht 500 Kuna...


...ist jedenfalls billiger wie auf dem Wasser....:smileys5_

Im Osorkanal hab ich 2010 über 700kn gelascht, und ich war etwas über 10km/h drüber....:cognemur::cognemur::cognemur:

marcus 28.03.2012 21:01

Vorsicht mit den 100 km/h,
Für Wohnmobile über 3,5 to ohne Trailer möglich, Höchstgrenze glaube ich 7,5 kg (Bin aber nicht sicher- ist irgend eine Ausnahmeverordnung), gilt auch nur für Deutschland.
Ob die 100 km/h fürs Gespann mit einem zugfahrzeug über 3,5 To ZGG möglich sind, glaube ich nicht, kann aber gerne in den nächsten Tagen im Dienst nachschauen.
Die 100 km/h beim Trailer: bitte Eckdaten beachten (gilt auch nur in Deutschland): Reifenalter, Gewichtsabhängigkeiten, Stoßdämpfer und ggf. Schlingerdämpfungsprogramm beim zugfahrzeug.

Verhaltensvorschriften (wie die StVO) gelten nicht in anderen Staaten.
Kroatien ist noch nicht in der EU, daher mussen die Vorschriften noch nicht harmonisiert sein.

Vorsicht wenn das Wohnmobil als LKW zugelassen ist, Feiertags/Sonntagsfahrverbot kann ein Problem werden.

die 100 km/h plakette gilt nicht in Österreich (und auch nicht in allen anderen ländern außer D),
Ferdi hat hier mal ne aufstellung über die österr. Limits ins Forum gestellt,
Trailer bis 750 kg 100 km/h
Gespann unter 3,5 To 100 km/h
sonst 80 km/h
Grüße
Marcus

Icing 28.03.2012 21:15

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 275498)
...ist jedenfalls billiger wie auf dem Wasser....:smileys5_

Im Osorkanal hab ich 2010 über 700kn gelascht, und ich war etwas über 10km/h drüber....:cognemur::cognemur::cognemur:

ja, die Jungs auf der Strasse scheinen etwas entspannter zu sein.:chapeau:
Waren auch eigentlich richtig nett. Bei 165 müssen sie halt. Bei 150 hätten sie mich fahren lassen.
Also den nächsten schwarzen BMW bei Zagreb werde ich mit maximal 150 überholen...:lachen78:

super-groby 28.03.2012 21:47

Zitat:

Zitat von marcus (Beitrag 275499)
Vorsicht mit den 100 km/h,
Für Wohnmobile über 3,5 to ohne Trailer möglich ja das stimmt auf jeden Fall, Höchstgrenze glaube ich 7,5 kg (Bin aber nicht sicher- ist irgend eine Ausnahmeverordnung), gilt auch nur für Deutschland.
Ob die 100 km/h fürs Gespann mit einem zugfahrzeug über 3,5 To ZGG möglich sind, glaube ich nicht, kann aber gerne in den nächsten Tagen im Dienst nachschauen.Kann nicht schaden, bin mir auch nicht sicher, habe mir den Ausdruck mal durchgelesen, gilt wohl nur bis 3,5t ohne Anhänger
Die 100 km/h beim Trailer: bitte Eckdaten beachten (gilt auch nur in Deutschland): Reifenalter, Gewichtsabhängigkeiten, Stoßdämpfer und ggf. Schlingerdämpfungsprogramm beim zugfahrzeug.jau

Verhaltensvorschriften (wie die StVO) gelten nicht in anderen Staaten.
Kroatien ist noch nicht in der EU, daher mussen die Vorschriften noch nicht harmonisiert sein.

Vorsicht wenn das Wohnmobil als LKW zugelassen ist, Feiertags/Sonntagsfahrverbot kann ein Problem werden.

die 100 km/h plakette gilt nicht in Österreich (und auch nicht in allen anderen ländern außer D),
Ferdi hat hier mal ne aufstellung über die österr. Limits ins Forum gestellt,
Trailer bis 750 kg 100 km/h
Gespann unter 3,5 To 100 km/h
sonst 80 km/h
Grüße
Marcus

Was mich auch immer wundert, dass viele Europäer in Österreich und Slowenien oder Italien mit ihren Gespannen über 100km/h fahren, auch wenn Überholverbot ist oder die Gespanne eh nur 80 km/h dürfen, weils so auf den Verkehrsschildern steht usw.
Die 100 km/h gelten fast nur in Deutschland. Obwohl die Franzosen mit den 130 km/h für viele große Fahrzeuge noch großzügiger sind (zumindest früher, wie es jetzt ist, weiß ich nicht ...

roehrig 28.03.2012 21:50

Ralf, Dein Boot ist zu leicht und Dein Womo ist zu stark....:futschlac:seaman::futschlac

Ich kann die Probleme irgendwie nicht so recht nachvollziehen....:lachen78:

Jipi 29.03.2012 09:24

in Frankreich gilt noch 130 Km/h mit Anhänger auf der Autobahn, aber aufgepaßt bei uns sind die meisten Anhänger nicht zugelassen für diese Geschwindigkeit !!
Grüße
Jean-Pierre

hobbycaptain 29.03.2012 10:20

Zitat:

Zitat von super-groby (Beitrag 275508)
Was mich auch immer wundert, dass viele Europäer in Österreich und Slowenien oder Italien mit ihren Gespannen über 100km/h fahren, auch wenn Überholverbot ist oder die Gespanne eh nur 80 km/h dürfen, weils so auf den Verkehrsschildern steht usw.
Die 100 km/h gelten fast nur in Deutschland. Obwohl die Franzosen mit den 130 km/h für viele große Fahrzeuge noch großzügiger sind (zumindest früher, wie es jetzt ist, weiß ich nicht ...

übrigens kosten 115 km/h in der Um Links zu sehen, bitte registrieren (zw. Tolmezzo und Udine) weit über 300 Euro .
Und da war kein WW oder Boot hinten dran, sondern da hing ein gebremster 650 kg Anhänger mit 2 Motorrädern an einem Q5.
Aber 80 km/h auf AB für alle Anhänger in Italien.
Weiß man eh, aber wenn man bis in die Toskana will hält man 80 km/h auf Dauer nicht aus :lachen78:.


Geschwindigkeiten mit Anhängern in A
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dori 29.03.2012 14:26

ist in A nicht 100 mit Hänger erlaubt...ich war noch nie viel langsamer, ausser es staut sich....

reini0077 29.03.2012 14:38

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 275495)
...hat er und ärgert sich, daß ich mit Vignette fahre....:chapeau:

Stimmt Manuel, dafür darfst du aber max. 3,5t mit deinem Zugfahrzeug auf die Waage bringen, darüber gilt die Go-Box. Mit leichtem Anhänger 3,5t + 750 kg = 4,25 to.
Bis zu 7 Tonnen mit E zu B, wobei du höchstzulassige Anhängelast deines Zugfahrzeuges nicht überschreiten darfst.

Wer zu schnell ist muss damit rechnen zu zahlen, ist auch gut so. :lachen78::lachen78::biere:

lg Reini

roehrig 29.03.2012 21:04

Reini, ich hab auch nur 3,5t. Mein Womo ist kleiner wie das vom Ralf.

Und mit den Fahrerlaubnissen hab ich auch kein Problem: Hab CE, da sind nach oben quasi "no limits"....
Unser LT darf 1800kg ziehen, ohne eingetragene Begrenzung des Zuggewichtes. Legal wären mit meinem Womo also 5,3t Zuggewicht möglich.


Ist schon etwas ungerecht mit Eurer Maut:

roehrig: 3,49t Womo + 1,6t Boot = rund 5,1t Zuggewicht Vignette

super-grobi: 3,8t Womo + 1t Boot (auf altem Trailer) = 4,8t Zuggewicht, aber mit go-box erheblich höhere Kosten.


Ralf sein neuer Trailer wird um einiges schwerer sein, außerdem stellt er ja das Mokick noch auf die Deichsel. Dann wird er wohl auch bei über 5t Zuggewicht sein. Aber noch immer: go-box....

Berny 30.03.2012 21:20

Nö, das ist nicht ungerecht, es geht lediglich um die Zugfahrzeug, die Anhänger werden einfach nicht berücksichtigt.

Aber man könnte es ja ändern, also auch Änhänger berücksichtigen, dann müßtest die Gobox nehmen, wennst unbedingt willst, mach ich mal den Vorschlag.................

super-groby 30.03.2012 22:26

Ja Berny, guter Vorschlag!
Es sollen alle bezahlen, nicht nur ich...:lachen78:

gugeli 02.04.2012 15:02

da habt ihr mich in Slowenien und Kroatien ganz schön geschockt, habe neuen Anhänger für Wohnmobil bestellt nach meiner errechneten Gesamtlänge jetzt ca. 13,80 m da hab ich noch mal Glück gehabt da wir immer Samstag und Sonntag fahren.

Europa wir lieben Dich!

Gruß Joachim

roehrig 02.04.2012 23:26

So, den neuen Trailer hat er nun. Von der Aktion "Boot vom alten Trailer" gibt es wohl leider keine Bilder. Ich war maßgeblich daran beteiligt.....

Jedenfalls müssen wir "Boot auf neuen Trailer" bildlich festhalten.....

Icing 03.04.2012 09:55

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 275578)
Nö, das ist nicht ungerecht, es geht lediglich um die Zugfahrzeug, die Anhänger werden einfach nicht berücksichtigt.

Aber man könnte es ja ändern, also auch Änhänger berücksichtigen, dann müßtest die Gobox nehmen, wennst unbedingt willst, mach ich mal den Vorschlag.................

Berny, mach keinen Scheiß..:motz_4:

super-groby 04.04.2012 19:51

so Leute, wir sind wieder zurück...
Ein paar Bilder Boot wieder auf Trailer gibt's dann schon ein paar. Leider haben wir die gute Unterstützung von Manuel nicht bildlich festgehalten, fiel mir aber auch erst gestern so richtig ein, die Aktion war etwas kurzfristig.

Aber Manuel war gleich zur Stelle.

Nochmal DANKE für deinen Einsatz Manuel

Meine Frau hat übrigens noch mal bei unserer Behörde angerufen und die versucht aufzuklären. Die Worte der Dame waren sinngemäß:

"Sie haben ihre Auslegung und wir unsere."

Meine Frau war richtig sauer, hatte der auch versucht mitzuteilen, das ich mit dem TÜV gesprochen haben, hat aber nichts geholfen. Dem Trailerhersteller habe ich das gestern auch mal kurz erzählt, der wusste natürlich gleich Bescheid, dass die Aussage der behörde falsch ist.

Nun ja, was soll man dazu sagen...?!?!?!


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