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Gespannlänge über 12,0m (WoMo + Trailer)
Hallo zusammen,
meine Frau wollte nur mal eben den neuen Trailer anmelden, dessen Papiere wir vom Hersteller bekommen haben, damit wir ihn mit "richtigem Nummernschild" abholen können. Da kam die Frage der Behörde (Landkreis) welches Zugfahrzeug dazu genommen wird. Sie sagte unser WoMo. Der Trailer ist etwa bei max. ausgezogener Lichtleiste 7,50m lang und das WoMo 7,30m. Sind zusammen über 12,0 Meter und es Bedarf einer Sondergenehmigung (§70 StVZo). Die Versicherungen hatten das auch noch nicht gehört, welche wir kontaktiert hatten, da diese eine Versicherungsbestätigung ausfüllen sollten. Gleiches trifft ja auch bei vielen langen Wohnwagen auf oder eben bei Trailern mit entsprechendem Zugfahrzeug. Habt ihr davon schon gehört oder habt ihr da etwas unternehmen müssen? |
Hallo Ralf,
mit der Breite hängt es nicht zusammen? Ich habe davon ansonsten auch noch nichts gehört - dachte ich D sind bis 18 Meter erlaubt. :gruebel: |
Hallo,
ich habe noch nie was davon gehört. Was aber nicht heissen soll das es das nicht gibt. Aber da ist ja fast jeder drüber der sein Sportboot mit einem Geländefzg. zieht. (Lastesel) |
Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.
Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen. Mein Gespann ist auch 15m. |
mal abgesehen davon das du eventuell mit deinem führerschein nicht befugt bist so ein gespann zu fahren geht es dem verkehrsamt überhaupt nichts an womit du deinen anhänger ziehst.
ich habe den grauen lappen bekommen und nur die klasse 3. also 7,49 tonnen erlaubt.plus anhänger(einachsig)7,49 tonnen-also fast 15 tonnen. gefahren habe ich unter anderen einen renault 7,49 t mit doppelkabine und 6 meter pritsche sowie einen 7,49 tonnen tandemanhänger mit 6 meter pritsche. alles erlaubt. nach meiner umschreibung auf plastik darf ich nur noch 12 tonnen bewegen allerdings jetzt auch drehschemelanhänger bewegen. interessant beim treckerfahren mit schwarzem kennzeichen. die länge ist nirgends definiert.maximallänge in d schon. wenn du keinen bock auf gesabbel beim amt hast sage einfach du fährst pajero. manchmal glaube ich auf dem v-amt arbeiten nur kanisterbläser. gruss andreas. P.s.wenn die auf dem amt weiter rumzicken lass dir die gesetzeslage doch einfach von denen mal schwarz auf weiss zeigen. freue dich schon einmal auf die schweissperlen:lachen78: |
Zitat:
Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m).:schlaumei |
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die 12 m beziehen sich auf EINZELFAHRZEUGE:
Um Links zu sehen, bitte registrieren (Punkt (3) 1) bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) gilt eine Gesamtlänge von 18m (Punkt (4) 3) in Österreich sind es 18,75 m |
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Noch mehr Wissen: Um Links zu sehen, bitte registrieren In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten. Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug ! Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"... Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ??? |
Hallo Ralf,
da hat jemand die maximal zulässige Hängerlänge mit der maximal zulässigen Gespannlänge verwechselt. :cognemur: Hier ein Link mit den Angaben auch für andere EU Länder. Um Links zu sehen, bitte registrieren Lass uns mal wissen was dabei rauskommt. Viel Glück! |
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Gilt für jede Art von Gespannkombinationen. Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Werner |
Danke schon mal an alle ...
Also, ich war heute beim TÜV und habe auch nachgefragt... Wie einige schon geschrieben haben, beziehen sich die 12,0 Meter auf ein Einzelfahrzeug. Liest man aber nur den einen Paragrafen, so kann man es leicht falsch deuten. Der Kollege vom TÜV sagte mir, dass die lesart sehr blöd ist (und wenn man keine Ahnung hat) es falsch interpretiert. Ich selbst hatte gestern nur mal den §32 und 70 überflogen. Hier mal ein Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung: 3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten: 1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - .............. 12,00 m, Das und bezieht sich halt auf beides Kraftfahrzeug und Anhänger, jedoch nicht auf die Kombination von beiden hintereinander gehängt. Das kommt erst etwas tiefer im Abschnitt woraus hervorgeht, dass die Kombination zusammen 18,0 Meter betragen darf. Also der Anhänger max. 12,0 Meter und das Zugfahrzeug dann max. 6,0 Meter (oder wie auch immer). Ich habe die entsprechenden Abschnitte vom Kollegen TÜV mitbekommen und er hat sie mir schön gelb markiert... Jetzt kann ich nun inn Ruhe morgen losfahren und den Trailer nächste Woche abholen....puh, das war mal wieder was. Anmerkung vom Sachverständigen: "Das war wohl wieder ein neuer vom Landreis?" Dann habe ich auch gleich noch gefragt, wie schnell ich mit meiner Kombi überhaupt fahren darf, da das WoMo 3,85t hat. Da gab es auch immer viele Gerüchte von allen möglichen Leuten... Antwort (Deutschland): 100 km/h auf der Autobahn und 80 km/h auf der Landstraße. Jetzt überlege ich noch, ob ich den Herrn vom Landkreis doch mal informieren sollte. Er war (laut Aussage meiner Frau) sehr nett und hilfsbereit (so'n Schw...). |
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Hab gerade eben noch einmal gemessen, komme auf 13,7m fahrfertig, wobei ich jetzt hoffe, dass nicht die Länge aus den Papieren gilt, da diese dann über 14m wäre (Lichtleiste ist weiter ausziehbar). Wobei das sicherlich für einige Womo-Fahrer eng wird und vermutlich auch nicht bekannt war. :cognemur: |
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Lass dir das mal schriftlich geben :biere: |
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Das ist ja derart konfus geschrieben, dass alle möglichen Auslegungen möglich sind.... In Slowenien herrscht ein LKW-Fahrverbot, genauso wie in vielen anderen europäischen Staaten, Womos fallen sicherlich nicht darunter weil diese nicht für den Gütertransport bestimmt sind. Man sollte nicht immer alles gleich für bare Münze nehmen, was man im Internet so findet :ka5: Übrigens: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
in Österreich
Es gelten laut Fahrschulbuch eine Gesamtlänge von 18,75 m, Lkw bis 3,5 t haben kein Wochenend- fahrverbot, auch nicht mit Trailer. Den dann darf man ja eh nicht mehr wie 7 t haben.:ka5:
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Gruß Jürgen |
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reisebusse sieht man doch auch mit 100km/h anhängern. ich hatte das so verstanden das der anhänger nich mehr als 3,5 t haben darf. habe es aber noch nicht geprüft,da für mich nicht relevant. |
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Ist schon mal jemand am Sonntag deswegen angehalten worden? Ich kenne niemanden...:gruebel: Dafür weiß ich jetzt das bei Zagreb ein BMW Videowagen unterwegs ist. Wollte schon immer mal ein Video von meinem Auto sehen... 165 bei 130 macht 500 Kuna... |
:biere:
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Sieh das doch mal so: Ich unterstütze natürlich die Österreicher gerne, wovon sollen die denn sonst leben:lachen78: |
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...ist jedenfalls billiger wie auf dem Wasser....:smileys5_ Im Osorkanal hab ich 2010 über 700kn gelascht, und ich war etwas über 10km/h drüber....:cognemur::cognemur::cognemur: |
Vorsicht mit den 100 km/h,
Für Wohnmobile über 3,5 to ohne Trailer möglich, Höchstgrenze glaube ich 7,5 kg (Bin aber nicht sicher- ist irgend eine Ausnahmeverordnung), gilt auch nur für Deutschland. Ob die 100 km/h fürs Gespann mit einem zugfahrzeug über 3,5 To ZGG möglich sind, glaube ich nicht, kann aber gerne in den nächsten Tagen im Dienst nachschauen. Die 100 km/h beim Trailer: bitte Eckdaten beachten (gilt auch nur in Deutschland): Reifenalter, Gewichtsabhängigkeiten, Stoßdämpfer und ggf. Schlingerdämpfungsprogramm beim zugfahrzeug. Verhaltensvorschriften (wie die StVO) gelten nicht in anderen Staaten. Kroatien ist noch nicht in der EU, daher mussen die Vorschriften noch nicht harmonisiert sein. Vorsicht wenn das Wohnmobil als LKW zugelassen ist, Feiertags/Sonntagsfahrverbot kann ein Problem werden. die 100 km/h plakette gilt nicht in Österreich (und auch nicht in allen anderen ländern außer D), Ferdi hat hier mal ne aufstellung über die österr. Limits ins Forum gestellt, Trailer bis 750 kg 100 km/h Gespann unter 3,5 To 100 km/h sonst 80 km/h Grüße Marcus |
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Waren auch eigentlich richtig nett. Bei 165 müssen sie halt. Bei 150 hätten sie mich fahren lassen. Also den nächsten schwarzen BMW bei Zagreb werde ich mit maximal 150 überholen...:lachen78: |
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Die 100 km/h gelten fast nur in Deutschland. Obwohl die Franzosen mit den 130 km/h für viele große Fahrzeuge noch großzügiger sind (zumindest früher, wie es jetzt ist, weiß ich nicht ... |
Ralf, Dein Boot ist zu leicht und Dein Womo ist zu stark....:futschlac:seaman::futschlac
Ich kann die Probleme irgendwie nicht so recht nachvollziehen....:lachen78: |
in Frankreich gilt noch 130 Km/h mit Anhänger auf der Autobahn, aber aufgepaßt bei uns sind die meisten Anhänger nicht zugelassen für diese Geschwindigkeit !!
Grüße Jean-Pierre |
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Und da war kein WW oder Boot hinten dran, sondern da hing ein gebremster 650 kg Anhänger mit 2 Motorrädern an einem Q5. Aber 80 km/h auf AB für alle Anhänger in Italien. Weiß man eh, aber wenn man bis in die Toskana will hält man 80 km/h auf Dauer nicht aus :lachen78:. Geschwindigkeiten mit Anhängern in A Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
ist in A nicht 100 mit Hänger erlaubt...ich war noch nie viel langsamer, ausser es staut sich....
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Bis zu 7 Tonnen mit E zu B, wobei du höchstzulassige Anhängelast deines Zugfahrzeuges nicht überschreiten darfst. Wer zu schnell ist muss damit rechnen zu zahlen, ist auch gut so. :lachen78::lachen78::biere: lg Reini |
Reini, ich hab auch nur 3,5t. Mein Womo ist kleiner wie das vom Ralf.
Und mit den Fahrerlaubnissen hab ich auch kein Problem: Hab CE, da sind nach oben quasi "no limits".... Unser LT darf 1800kg ziehen, ohne eingetragene Begrenzung des Zuggewichtes. Legal wären mit meinem Womo also 5,3t Zuggewicht möglich. Ist schon etwas ungerecht mit Eurer Maut: roehrig: 3,49t Womo + 1,6t Boot = rund 5,1t Zuggewicht Vignette super-grobi: 3,8t Womo + 1t Boot (auf altem Trailer) = 4,8t Zuggewicht, aber mit go-box erheblich höhere Kosten. Ralf sein neuer Trailer wird um einiges schwerer sein, außerdem stellt er ja das Mokick noch auf die Deichsel. Dann wird er wohl auch bei über 5t Zuggewicht sein. Aber noch immer: go-box.... |
Nö, das ist nicht ungerecht, es geht lediglich um die Zugfahrzeug, die Anhänger werden einfach nicht berücksichtigt.
Aber man könnte es ja ändern, also auch Änhänger berücksichtigen, dann müßtest die Gobox nehmen, wennst unbedingt willst, mach ich mal den Vorschlag................. |
Ja Berny, guter Vorschlag!
Es sollen alle bezahlen, nicht nur ich...:lachen78: |
da habt ihr mich in Slowenien und Kroatien ganz schön geschockt, habe neuen Anhänger für Wohnmobil bestellt nach meiner errechneten Gesamtlänge jetzt ca. 13,80 m da hab ich noch mal Glück gehabt da wir immer Samstag und Sonntag fahren.
Europa wir lieben Dich! Gruß Joachim |
So, den neuen Trailer hat er nun. Von der Aktion "Boot vom alten Trailer" gibt es wohl leider keine Bilder. Ich war maßgeblich daran beteiligt.....
Jedenfalls müssen wir "Boot auf neuen Trailer" bildlich festhalten..... |
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so Leute, wir sind wieder zurück...
Ein paar Bilder Boot wieder auf Trailer gibt's dann schon ein paar. Leider haben wir die gute Unterstützung von Manuel nicht bildlich festgehalten, fiel mir aber auch erst gestern so richtig ein, die Aktion war etwas kurzfristig. Aber Manuel war gleich zur Stelle. Nochmal DANKE für deinen Einsatz Manuel Meine Frau hat übrigens noch mal bei unserer Behörde angerufen und die versucht aufzuklären. Die Worte der Dame waren sinngemäß: "Sie haben ihre Auslegung und wir unsere." Meine Frau war richtig sauer, hatte der auch versucht mitzuteilen, das ich mit dem TÜV gesprochen haben, hat aber nichts geholfen. Dem Trailerhersteller habe ich das gestern auch mal kurz erzählt, der wusste natürlich gleich Bescheid, dass die Aussage der behörde falsch ist. Nun ja, was soll man dazu sagen...?!?!?! |
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