Prüfungsfrei Italien
Guten Abend miteinander
Ich würde gerne mein Zodiac nach Sardinien in die Ferien mitnehmen. In der Schweiz fahr ich registriert, aber prüfungsfrei mit einem 6 Ps Motor. Meine Frage : Darf ich in Italien einen leistungsstärkeren Motor ( 25 PS ) ohne das er eingetragen ist im Ausweis, zum Einsatz bringen ???? Auch für andere Tipps betreff Italien bin ich Greenhorn dankbar !!!! Besten Dank und freundliche Grüsse aus der Schweiz Felix |
Hallo Felix,
in Italien sind bis zu 40 PS führerscheinfrei, ABER nur für Italiener. Für dich gelten in Italia die Bestimmungen deines Heimatlandes. Also 25 PS (die nicht in den Papieren stehen) ohne Führerschein in Italien, ist rechlich nicht zulässig, mal vom fehlenden Vesicherungschutz abgesehen. Viele Grüße Alex |
Hi Alex und andere
ich habe wiederholt die auch von dir aufgestellte Behauptung gelesen, dass in Italien Boote bis 40 PS nur unter italienischer Flagge führerscheinfrei gefahren werden dürften, hingegen für Boote unter deutscher oder anderer Flagge die Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes gelten würden, dh. ab 5 PS Führerscheinpflicht. Wo steht denn das genau ? Ich habe diese Frage heute in meinem Bootsführerscheinkurs angesprochen und der Dozent ist Justitiar des deutschen Seglerverbandes und kennt sich mit den nationalen und internationalen Vorschriften betreffend die Seefahrt und Sportsschiffahrt bestens aus und verfasst ferner juristische Kommentare auf diesem Gebiet. Nach seiner Aussage könne und darf es diese Differenzierung nach internationalem Recht nicht geben und er habe auch noch nie von so etwas gehört. Wenn es trotzdem eine Bestimmung oder Handhabung in Italien geben sollte, die eine solche Differenzierung festschreibt, so würde er umgehend über das hiesige Verkehrsministerium, zu dem er einen sehr guten und ständigen Kontakt hat, auf die Beseitigung dieser Diskriminierung hinwirken. :schlaumei Ich wäre daher für die Benennung der konkreten italienischen Bestimmung dankbar. Für die Sicherheitsausrüstung gelten hingegen die Bestimmungen des Heimatlandes, weil die das Boot selbst betrifft, welches Territorium des jeweiligen Heimatlandes in italienischen Gewässern ist. Hier darf Italien nicht anderslautende italienische Regelungen durchsetzen. Auch insoweit habe ich in anderen threads gegenteilige Behauptungen gelesen. Die Fahrerlaubnis hingegen bezieht sich auf das Territorium von Italien und da gilt italienisches Recht , das insoweit keine Schlechterstellung von Ausländern insbesondere EG-Staatsangehörigen festschreiben darf. Gruss Rainer |
Hallo attorney,
ich bin doch über Deinen Juristen sehr verwundert. Noch dazu, da er ja ein Experte sein müsste, da er ja sicherlich die Lehrbücher kennt und damit automatisch wissen müsste wo man den Sachverhalt den Laien weitergibt. Graf/Steinicke - Der sichere Weg zur Prüfung - Der amtliche Sportbootführerschein SEE der Bundesrepublik Deutschland - Delius Klasing Verlag (monopolisten sind's halt :cognemur: ) 14. Auflage 2003 Seite 68 - Kapitel XII. Anerkennung des Sportbootführerscheins - See außerhalb seines Geltungsbereichs Tabelle Italien - Pflicht für Ausländer (Ausländer brauchen einen Führerschein) - ja (Führerschein wird anerkannt) |
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ich hab bei der Anmeldung zur Haftpflichtversicherung fürs Boot einfach mal Italien mit angegeben - die Versicherung hat mir ein Dokument in italienischer Sprache gesendet, dass den Versicherungsschutz dokumentiert - das Ding nennt sich Certificato di Assicurazione (fürs 90 PS Boot) |
Hallo Rainer,
was Du da schreibst bzw. zitierst klingt sehr plausibel. Andererseits gibt es scheinbar in der Praxis Fälle, in denen anders verfahren wird: Wenn das Boot wie deutsches Territorium behandelt würde dürfte die niederländische WSP z.B.für das nichtanlegen eines Quick-Stops keine Geldbuße verhängen, da eine solche Einrichtung in Deutschland nicht vorgeschrieben ist. Da hier im Forum offenbar kein Jurist schreibt erschöpfen sich die Beiträge zu diesen Themen zwangsläufig in laienhaften Auslegungen und Spekulationen. Gerade bei juristischen Sachverhalten, die mehrere Rechtsgebiete berühren, führt das in der Regel zu nichts. Da Du aber offenbar Kontakt zu einem Fachmann auf diesem Gebiet hast: Kannst Du Dir vorstellen, den zitierten Juristen zu einer Darstellung hier im Forum zu bewegen, auch wenn es hier (fast) keine Segler gibt? Noch eine Anregung an die Admins: Wegen der Bedeutung des Themas wäre es vielleicht sinnvoll, den Thread nach "Papierkram" zu verschieben...? Gruß Harald |
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Zum Thema: Ich bin davon überzeugt, dass die im Ausland bezahlten ungerechtfertigten Strafen (aus Unwissenheit der Entenpolizei, oder auch absichtlich :ka5: ) vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgeklagt werden können. Die falsche Auslegung eines Gesetztes bedeutet ja nicht, dass es nicht mehr gilt. Das gibt's ja nicht nur im Wasersport: Ich fahre auch heute noch mit dem "alten grauen" Führerschein der Klasse 2 durch die Gegend, der auch überall anerkannt werden muss (leider aber nicht immer wird :cognemur: ) Wenn ich aber das Recht in Anspruch nehme, dann gilt es natürlich in alle Richtungen: Also wenn zu Hause in D-Land gilt 5 führerscheinfreie PS, dann auch in Italien. |
Irgendwie wirklich seltsam die 40 Ps Geschichte.
Um Links zu sehen, bitte registrieren Hier steht dieses: Zitat:
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Ist doch klar und passt zum geschriebenem, Martin.
Ein in Italien geliehenes Boot läuft unter italienischer Flagge und ist demnach keine deutsches Hoheitssgebiet. :ka5: :ka5: |
Ok, das heisst ich kann mit einem in Italien angemeldeten Boot dort auch als Ausländer ohne Führerschein fahren. Is doch krank :stupid:
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Hi,
die Infos zum Gardasee sind keine Rechtsvorschriften sondern Infos ohne die Angabe von Rechtsquellen. Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob eine solche Verordnung, falls sie bestehen sollte, nicht rechtswidrig ist. Ferner sind das Bestimmungen nur für den Gardasee und nicht ganz Italien und da kann es möglich sein, das Sonderverordnungen vergleichbar mit hiesigen regionalen Binnenverordnungen (siehe Bodensee) grds. zulässig sind, wobei trotz allem die Führerscheindifferenzierung nicht zulässig sein dürfte. Dh. aber auch im übrigen, dass die Führerscheindifferenzierung zwischen Italienern und anderen Nationalitäten nicht für den Küstenbereich gelten darf und mir noch keine verbindliche Rechtsquelle benannt werden konnte, die das vorschreibt, also Gesetz und nicht eine Infobroschüre. Ein deutsches Lehrbuch ist keine verbindliche Rechtsquelle und falls es eine rechtswidrige Praxis in Italien geben sollte, werde ich versuchen, über den og. Kollegen an den entsprechenden Stellen national u. international zu intervenieren. Wenn in Italien das Bootfahren für Italiener bis 40 PS führerschein frei ist, muss dies auch für ausländer gleichermassen gelten, egal unter welcher Flagge das Boot fährt. Das ist eine allgemeine Verkehrsvorschrift, die keine Ausländer diskriminieren darf. Die Ausrüstungsbestimmungen sind nach intern. Rcht an die Nationalität des Schiffes geknüpft und zwar deshalb, weil es Hoheitsgebiet des Heimatlandes ist. Gruss Rainer D |
@ Harald,
das mit dem Anlegen des Quickstopps ist wieder was anderes. Hier geht es um eine Verhaltensregel, die sich nach dem Recht des jeweiligen Landes bestimmt, in welchem ich mich bewege. Natürlich führt das indirekt zur Pflicht, einen Quickstop mitzuführen. Schutzzweck ist hier aber in erster Linie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vor einem führerlos dahingleitenden Boot, während die Sicherheitsausrüstung in erster Linie der eigenen Sicherheit und dem Schutz des eigenen Bootes dient. Der Quickstopp zählt nicht zur Sicherheitsausrüstung im klassischen Sinne, auch wenn er Sicherheitsfunktion hat. Gruss Rainer |
Hi!
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Kann ich nicht glauben. Gruss Nordy |
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Für HR ist das ein echter Schein, die Kroaten dürfen miut ihrem PKW Schein ja auch bei uns fahren. Wir dürfen mit unserem Schein ja auch bei den Kroaten fahren. Darum bin ich immer noch überzeugt davon dass in I nicht geht als deutscher mit 40 PS ohne Schein, da bei uns nicht zulässig. Beweisen kann ich es nicht und mir fehlt auch die Lust 5 Stunden im Internet zu recherchieren, di ich den Schein ja habe. Gruß Alex |
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würdest Du Dich bitte hier ordentlich registrieren, damit wir das Thema auch ordentlich weiterbesprechen können? |
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Gruß Alex |
Hallo lieber Dieter,
gibt es hier eine REGISTRIERUNGSPFLICHT ????? Habe sowas nicht gelesen Und jetzt halte weiter Dein schützendes Händchen über rotbärtchen den Schreiberjäger |
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das ist doch alles ganz einfach und was der angeblich Anwalt "attorney" (müsste übrigens "solicitor " heissen) da von sich gibt ist Unsinn. (A) Wenn Du als Bürger aus D oder Ö ein Boot besitzt und dies an Deinem Wohnsitz angemeldet ist, gilt das Recht des Staates in dem Du deinen Wohnsitz hast PLUS das Recht des Staates in dem Du fährst, je nach dem was EINSCHRÄNKENDER ist. (B) Wenn Du ein ital. Staatsbürger bist und ein Boot gewerblich (zum Verchartern) zugelassen hast (in Italien), gilt ebenfalls das Flaggenrecht = das Recht des Wohnsitzes DES EIGENTÜMERS und der ist ja Italiener ! (C) Wenn er das Boot innerhalb des Landes seines Wohnsitzes verchartert, so gilt ebenfalls dieses Recht, egal woher der Charterer kommt (D) Wenn der Charterer das Land verlässt (z.B. von I nach D auch wenn das schwierig ist) gilt wieder (A), also musst Du mit einem I-zugelassenen Boot auf dem Rhein (als deutscher Charterer) einen deutschen (oder von den deutschen Behörden anerkannten) Schein haben. KLARO ????? :schlaumei All dies ist völlig klar und altbekannt der selbsternannte attorney versucht hier nur canidenhaften Stunk zu verbreiten :klowarter |
Noe Roland,
der attorney ist glub ich keiner von den Caniden. Hab etliche Postings aus diversen Foren durchgelesen. Er hat ja irgendwo recht. Weder du, noch der Strassburger oder der KWO konnten Fuehrerscheinfragen wirklich schluessig abhandeln. Da blieb immer ein Hintertürchen. Was stimmt nun? Duerfen die Italiener ihre Landsleute komplett anders einstufen als Ausländer? Wenn ja, und wenn die Vorschriften des Heimatlandes gelten, darf ich jetzt als Ösi ohne Schein fahren? Gilt nun diese ominöse EC40 Regelung die der Strassburger mal lang und breit erklärt hat? Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? :ka5: Mir ist schon klar, dass es zu den ganzen FS Regelungen ein paar Statements gibt, die als "common knowledge" gelten. Aber haette das Bestand, wenns einer drauf ankommen laesst und zb. ein deutscher im Ernstfall alle Register zieht und durch die europäischen Instanzen geht? Wenns überhaupt geht, ich weiss nicht, ob man als privater in brüssel um Hilfe rufen kann? cu martin |
Dann setz ich nochwas drauf.
Meine Frau hat 2 Staatsbürgerschaften.(meine Mum auch) Einmal die Österreichische und einmal die Italienische. Frage 1. Darf sie jetzt mit dem 40 Ps Motor fahren. Wohnsitz ist aber Österreich. Frage2. Wie sieht es aus wenn man das Boot in Italien ( ab Brenner ist ca. 10 min. von uns) registriert? |
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Aber Ihr dürftet BEIDE in YXZ Land ein dort registriertes Auto fahren (weil es ja keine Führerscheine gibt) ABER nur dann wenn es dort keine "lex Ösi" gibt, die es Österreichern verbietet motorgetriebene Verkehrsmittel zu führen :biere: :biere: ad(2) ob der Brenner 10min oder 10 Stunden entfernt ist spielt keine Rolle |
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[/QUOTE]Lohnt es sich in Italien, einen Rechtsstreit zu riskieren? :ka5: cu martin[/QUOTE] Wie alt bist Du ? über 30 ??? dann wirst Du das Ende sicher nicht mehr miterleben :futschlac :biere: :biere: |
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Der hat nur eine andere Meinung, die erst einmal genauso respaktabel wie deine ist. Gruss Nordy |
So, hab das Thema mal dorthinverschoben, wo es hingehört. (Papierkram)
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Also Rotbarsch,
was das internationale Recht angeht, so schreb auf Deinen Bierdeckel :k.A. (keine Ahnung), bevor Du andere bezichtigst, hier Stunk anzetteln zu wollen. Ich möchte diese Diskussion nicht in 2 threads führen. Lese hierzu die Diskussionen in der Italien-Rubrik und da ist aufgrund meiner Intervention herausgekommen, dass ein erfahrener Bootsführer gestützt auf eine Rechtsquelle hier im Forum genau das Gegenteil behauptet, was in dieser von ihm zitierten Richtlinie steht. Und solche Irrtümer werden dann kritiklos und ungeprüft als allgemein gültige Regelungen übernommen. Rechtsinterpretationen von Nichtjuristen sind stets mit Vorbehalt zu würdigen. Und mir ist auch noch kein Erfahrungsbericht bekannt geworden, dass jemand ohne Führerschein mit einem 30 oder 40 PS-Boot in Italien Probleme hatte, so dass sich die Frage rechtlicher Abwehrschritte so lange nicht stellt, so lange sich das ganze nur als Gerücht heraustellt. Wie gut dass wir hier Behauptung und Regelungsinhalt verglichen haben ! Gruss Rainer |
Hallo Rainer,
das kann ich nicht so im Raum stehen lassen, wie Du es darstellst. Wenn ein Bürger aus der Schweiz, BRD oder Österreich unter dieser Länder-Flagge im Ausland fahren möchten, egal ob Binnen oder Butten (!), dann gelten auch die Vorschriften auch für das Ausland, die diese Staaten Schweiz/BRD/Österreich dazu regeln. Und diese Reglen sind allgemein bekannt. Wenn Du Dich nicht an diese Regeln halten möchtest, so ist das Deine Sache genauso diese Vorschriften im Ausland anders auszulegen, was auch immer Deine Begründung dazu sein mag. Was im Ausland dazu geregelt wird, ausgenommen einige Sicherheitsvorschriften für Küstenfahrt die es zu beachten gibt, ist hier in diesem Thema für unsere Bürger unwichtig. Wer aber meint, dem ist nicht so, der möge sich direkt an die ausländischen Behörden wenden, vielleicht findet er die für ihn erstrebenswerte Lücke in den Vorschriften um inländische Vorschriften zu umgehen. Ob das von Vorteil ist steht hier nicht zur Diskussion und soll es auch nicht, denn Neubeginner sollten auf diese Weise nicht verunsichert werden und würde den Einzelnen ev. nur in Schwierigkeiten bringen. Fährt jedoch einer unter ausländischer Flagge (Charter), so kann er nach den dortigen Vorschriften (in Italien z.Bsp. 40 PS Führerescheinfrei) und den Vorschriften der Vermieter das Boot bewegen, dem steht nichts im Weg. Damit möchte ich Dich nochmal bitte, Dein juristische Thema intern auf Deiner Bootsschule weiterzudiskutieren, worum ich Dich bereits im andere Thraed gebeten hatte. Hier verunsichert es nur andere Mitglieder, und das darf nicht sein. |
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Wenn Publikumsbeschimpfung eine Meinung OK - dann hast Du recht, ansonsten.............................. |
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Das kann man doch nicht mit Autofahren vergleichen. Zumindest kenne ich keine Vorschrift in dem ein Italiener mit einem 40Ps Auto ohne Führerschein fahren darf. Einfacher wäre die Frage mit ja oder nein zu beantworten da mir diese Erklärung zu kompliziert ist. :futschlac Weiss auch nicht ws ein "lex Ösi" sein soll. :confused- |
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Gibts jetzt einen Maulkorberlass fuer bestimmte Themen? Mich interessiert es zum Beispiel. Und bezueglich der ganzen Regelungen gibts ja nix handfestes. Vielleicht hat er ja recht? Warum im vorauseilendem Gehorsam gleich den Thread abwürgen?? cu martin |
Sorry Dieter, in dem Fall bin ich auch Martins Meinung.
Dieses Thema ist einfach zu interessant, vor allem kann man auch so durch rechtliche Hilfe mal etwas in Effahrung bringen in dem man schwarz auf weiss sieht wie es wirklich ist. Ich hoffe jedenfall auf das Engagement, dass jemand was in Erfahrung bringt der rechtlich auf zack ist. |
@ Dieter,
Deine Rechtsmeinung ist schlichtweg falsch. Es ist zu nämlich zu differenzieren, welche einheimischen Regeln des Bootseigners im Ausland - hier Italien gelten und welche Regeln des Ziellandes -hier Italien für alle Ausländer gleichermassen gelten. Das kann man nicht alles über einen Kamm scheren und wenn in Italien Führerscheinpflicht erst ab 40 PS ist so gilt das für alle Ausländer. Und was Kroatien anbelangt, so wurde hier zunächst die Behauptung verbreitet, dass Bootsführerscheine, die hierzulande nach dem 01.01.2006 gemacht werden, in Kroatien nicht mehr anerkannt werden und man den Kroatischen führerschein machen müsse. Dann wurde von einem anderen Poster korrigiert, dass die hiesigen auch nach dem 01.01,2006 gemachten Führerscheine in Kroatien Geltung haben und die Führerscheinpflicht in Kroatien die 1-5 PS-Klasse betreffe, die hierzulande führerscheinfrei sei. Richtig ist, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, einen Führerschein in Kroatien zu machen nur für die Staatsbürger der Länder gelte, in denen überhaupt keine Führerscheipflicht zur Steuerung eines Bootes gibt. Dies hat auch der Kreuzer Dienst des deutschen Seglerverbandes bestätigt. Und mein lieber Dieter, wenn dir aufgezeigt wurde, dass Deine zitierten Rechtsregeln das Gegenteil aussagen als das, was Du behauptest, so stiftest du Verwirrung, wenn du aus der Tiefe Deines Gemütes internationales Recht interpretierst. Gruss Rainer |
Richtige und falsche Meinungen gibt es viele, ich denke, es ist jedem selber überlassen, welche Meinungen er glaubt.
Und wenn jemand schlau ist, dann fragt er halt direkt bei den Behörden nach (obwohl leider die Erfahrung zeigt, dass dies auch nicht immer zum richtigen Ergebnis führt). Aber jede Meinung ist nur eine Meinung, und jeder User sollte sich, insbesondere in dieser Diskussion, bewußt sein, dass gerade die rechtlichen Angelegenheiten sehr schwierige Themen sind. Alle, also wirklich alle !!!! rechtlichen Aussagen hier in diesem Forum sind nur Spekulationen, wenn vielleicht auch mal von Rechtsanwälten oder rechtskundigen Leuten. Manchmal mögen sie auch stimmen, manchmal mögen sie mit Gesetzestexten fundiert sein. Dennoch, würde alles so klar und einfach sein, bräuchten wir keine Gerichte und auch keine Anwälte. Es gibt viele Entscheidungen, die nicht unbedingt dem normalen Menschenverständnis entsprechen, aber dem Rechtsverständnis. Dagegen gibt es viele Entscheidungen, die nicht unbedingt dem Rechtsverständnis entsprechen, aber dem Menschenverständnis. Wenn also jemand behauptet, er kenne sich aus, dann kennt er sich nicht aus! (Das hat die Erfahrung immer schon gezeigt !) Und das ist jetzt meine Meinung (auch nur eine Meinung :biere: ) Mann bin ich heute wieder philisophisch :schlaumei PS.: Wenn jemand glaubt, eine Meinung sei falsch, so möge er dies mit Argumenten bekräften und diese Meinung auch entsprechend richtigstellen. Aber generell jemandes Meinung als Blödsinn hinzustellen, nur weil man meint, diese Meinung sei falsch, ist sicherlich der falsche Ansatz! |
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Es gibt internationale Vereinbarungen, in denen festgelegt ist, dass im Ausland der Führerschein seines Heimatlandes anerkannt wirdn, soferne er den Wohnsitz in seinem Heimatland hat und nicht im entsprechenden Ausland. Beispiel: ich bin Österreicher und habe keinen Wohnsitz in Italien. Gem der internationalen Vereinbarung gilt das Patent, welches mich in Österreich zu Schiffsführung berechtigt. In Österreich brauche ich ab 4,4 KW ein Patent. Deshalb brauche ich auch in Italien ab 4,4 KW ein Patent. Anders wäre es, wenn ich ein Italien einen Wohnsitz haben würde, dann könnte ich vermutlich ( :confused- das weiß ich jetzt selber nicht genau) auch mit unter 40 PS Patentfrei fahren. Wäre das nicht so, dann würde jeder Seefahrer die Patente des jeweiligen Landes benötigen und das würde international ein heilloses Durcheinander bedeuten. Anders verhält es sich aber, wenn zB ein Italiener bei uns fahren würde. Da er zB unter 40 PS kein Patent braucht, hat er vielleicht auch keines. In Österreich braucht man aber 4,4 KW ein Patent. Wenn jetzt ein Italiener bei uns fahren würde, dann bräuchte er ein Italienischs Patent, welches dann in Österreich gelten würde. Hat er aber keines, so kann er sich nicht darauf berufen, dass er in Italien bis 40 PS ohne Patent fahren darf. Die Kroaten haben diese Bestimmung einfach verdeutlicht und in die Gesetzessammlung aufgenommen. Das ist eigentlich alles, und das sollte jeder beherzigen. Also, wenn ich in Österreich kein Patent habe, weil mein Motor zB nur 5,5 PS hat, so brauche ich aber in Kroatien sehr wohl eines, weil ich über 5 PS habe. Hätte ich ein Patent, so gilt dieses wiederum gem den Internationalen Bestimmung in HR. Man darf nicht verwechseln: Die Anerkennung eines ausländischen Patentes oder die Bestimmungen des Auslandes. Das ist der eigentliche Grund verschiedenster Gesetzesauslegungen hier im Forum!!! Eine andere Problematik könnte aber zutreffen, und diese ist der Geltungsbereich der internationalen Vereinbarung überhaupt! |
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"Lex ..." = ein Spezialgesetz eines Souveräns gültig nur für eine bestimmte Gruppe von Menschen, also eine Einschränkung einer allgemein gültigen Bestimmung für wenige (eine durchaus häufig vorkommende Gesetzeslage) Und die Antwort stand schon etliche Postings früher und DieterM hat sie noch einmal gebracht, wenn Du ein Boot angemeldet in I in Italien fährst dann JA sonst NEIN |
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Hi,
drehen wir doch mal den Spiess zur Verdeutlichung mal um: ein Kroate oder anderer Landsmann, der generell in seinem Land ab 1 PS einen Führerschein braucht, dürfte hier in Deutschland problemlos bis 5 PS führerscheinfrei fahren. Da wird nicht auf etwaige strengere Regelungen des Heimatlandes abgestellt und dürfte per Gesetz oder Rechtsverordnung auch nicht abgestellt werden. Sonder-Binnen-Vorschriften wie das Bodenseepatent mal hier ausgenommen, aber dieses gilt ja auch genauso für uns Deutsche. Ein Italiener, der bei sich zu Hause bis 40 PS führerschein fahren darf, dürfte mit seinem Boot hierzulande auch unter ital. Flagge nicht ohne Führerschein mit mehr als 5 PS fahren, wohingegen ein bestehender ital.amtlicher Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss, gleichgültig, unter welchen Voraussetzungen dieser erteilt wurde. Hingegen richtet sich die Sicherheitsausrüstungspflicht nach den Bestimmungen des Landes, unter dessen Flagge das Boot fährt. Noch ein Beispiel zur Verdeutlichung: Hierzulande braucht man für ein Mofa auch keinen Führerschein. Wenn es in einem anderen Land eine Regelung geben sollte, wo generell für das Fahren mit einem Kraftrad ab 1 PS ein Führerschein Pflicht ist, bräuchte dieser Landsmann in Deutschland für das Fahren mit einem Mofa mit Sicherheit keinen Führerschein. Hat er nach ausländischem Recht einen Führerschein, der ihn im Heimatland zum Fahren mit einer 100 PS Maschine berechtigt, darf er auch hierzulande damit zumindest fahren, wenn er hier keinen Wohnsitz hat und der Führerschein intern. anerkannt ist. Nimmt er hier seinen Wohnsitz muss er nach einer kurzen Übergangsfrist ein deutsches Zertifikat nachweisen wobei es von Land zu Land verschieden ist, welcher ausländische Führerschein ganz, oder mit Zusatzprüfungen oder gar nicht anerkannt wird. So einfach ist das und das gilt umgekehrt auch in Italien. Und bei grundlegenden Gesetzes- und Rechtslagen geht es nicht um Meinungen, die jeder so nach seinem gusto vertreten kann. Entweder ist es so oder nicht. Zwar gibt es in juristischen Fragen oft auch verschiedene Ansichten, aber nicht zu grundlegenden Bestimmungen, die klar gefasst sind und vorliegend gibt es eben keine interpretationsoffenen Regelungen . Gruss Rainer |
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@Rainer, ganz so falsch sind meine Darstellungen nun ja auch nicht, jedoch hast Du in Deinem beitrag 38 ja selber verdeutlicht, wie schwierig die Auslegungen sind. Daher ist es besser nicht zu tief in die juristische "Wühlkiste" zu greifen, man weiß nicht was hinterher herauskommt .... grinns! Somit ist man eher auf der sicheren Seite, wenn man sich an die bekannten Vorschriften oder Regeln hält, und Betroffene sich möglichst ausführlich über lokale Bestimmungen informieren, bevor sie dort ins Ausland fahren und ev. durch Unkenntnis anecken. |
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NochmalsDein Kroate darf nur ein deutsches Boot eines deutschen Eigentümers fahren - Klaro NICHT sein eigenes in HR zugelassenes. Zitat:
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So und nun wirst Du sicher wieder nach Gesetzestexten fragen, ich empfehle den Juris - Server, die EU Server oder auch wikipedia, die sind besser informiert als Du (scheinbar), aber es steht einfach fest, dass Du hier grundsätzlich falsch zitierst (bzw. immer nur die Hälfte) um Traffic anzuheizen und ich nenne dies eben "Stunk machen", dass passt Dir sicher nicht ist aber gut bayerisch korrekt und (ich lege wert darauf) KEINE persönliche Beleidigung. |
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