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Bär-vom-Bodensee 10.05.2013 17:26

Achtung vor Falle ! Bodenseepatent nur am Bodensee gültig!
 
Hallo Leute
möchte Euch informieren, dass das Bodensee Schifferpatent nur ! auf dem Bodensee gilt.
War der Meinung, dass ich auch auf Deutschen Binnenstrassen fahren darf.
Leider wurde ich kontroliert und nun Verzeigt ;-(.
Ferien in Berlin futsch und Kosten fürs Hotel
Das Bodensee Schifferpatent muss in Hamburg umgeschrieben werden, so dürfen wir ohne Zusatzprüfung auf Binnengewässern räubern.
Ist echt Idiotisch !!!! Einfach ein anderer Name und zusatzabgaben. Warum nicht gleich automatisch ein Führerschein für ganz Deutschland ?
Habe nun aus der Sache gelernt und werde zuerst alles im Internet und Behörden absegnen lassen.
Das kenne ich von der alten Heimat Schweiz nicht. Dort gilt der Bodensee auch auf allen Gewässern der Schweiz. Oder ?
Ist das Euch auch passiert ?
Würde mich auf Feeback freuen.
Liebe Grüsse Euer Bruno

the_ace 10.05.2013 17:45

Erinnerst Du Dich an die Metapher mit der Batterie aus dem Film "Matrix"?
Willkommen in Deutschland - der Heimat der organisierten, staatlichen Abzocke :lachen78:

Anhand des Namens "Bodenseepatent" hätte man ja vermuten können, dass es nur für den Bodensee gilt - was natürlich albern ist, weil die Umschreibung ne banale Formalität ist. Es geht aber gar nicht darum, ob etwas sinnvoll ist oder nicht :ka5:

Was hat denn der Spass gekostet? Ist ja nur ne Ordnungswiedrigkeit. Mehr als 300 Euro sind da eigentlich nicht drin, oder irre ich?

thball 10.05.2013 18:09

Hallo Bruno,

dazu gibt es einige Hinweise im Forum. Tut mir Leid für Dich - ich hoffe, dass es nicht allzu teuer ist.

Schweiz kennt glaube ich nur ein Binnenpatent, aber sicher bin ich mir da auch nicht.

Hier noch der Link dazu:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich frage mich nur was Skipper machen, die keinen Führerschein vorlegen können (KFZ-Schein wird verlangt). :lachen78:

Robert29566 10.05.2013 20:40

Erinnert mich auch an eine Sache:

G607

habe diesen Schein im Jahr 1990 gemacht.

Ein paar Jahre später ist den Herren eingefallen, das eine eine Umstellung der Prüfer Nr. auf 5 Stellig geben muss.
Habe den DVFG angeschrieben und versucht meine Prüfernummer umschreiben zu lassen.
Sie meinten ich muss bei den KFZ ler einen Zusatzkurs belegen... also gutgläubig bei der KFZ Innung angerufen und Ihnen den Sachverhalt erklärt... worauf ich zu hören bekam... ja als Heizung Sanitär Meister geht das nicht, ich muss schon KFZ Meister sein...:motz_4::motz_4::motz_4::motz_4:

Darauf hin habe ich den KFZ ler gefragt... ober er mich verarschen will.

Der Vorgang wurde dem DVFG gemeldet... darauf hin habe ich meine Prüfnummer erhalten.....

Deutschland.......:stupid:

Gruss

Robert

Aia 10.05.2013 21:03

Also Bitte!!!
Das BSP lässt sich für 12€ auf einen SBF Binnen umschreiben!
Dies wurde hier im Forum und anderswo beschrieben!

Holger K. 10.05.2013 21:19

Tja,Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,
meiner war incl 2x Postweg innerhalb von 4 Tagen da , normalerweise sollte eine gute Fahrschule auch darüber informieren. Mein Fahrlehrer verteilte sogar das Umschreibeformular......

schwarzwaelder50 10.05.2013 21:20

Ohh shit Bruno,:cognemur:
Deutschland und die liebe Bürokratie und die lieben Gesetze u. Paragraphen. Ich sag ja immer "Die Grenzen fallen weg u. Alle sprechen vom vereinten Europa, aber wir haben Bundeslandesgrenzen oder gar Kreisgrenzen die sind schon fast unüberwindbar":cognemur::cognemur:
Hoffentlich wird´s nicht zu teuer für Dich:motz_4:. Bist Du denn schon in Berlin?

Aia 10.05.2013 21:26

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 299821)
Ohh shit Bruno,:cognemur:
Deutschland und die liebe Bürokratie und die lieben Gesetze u. Paragraphen. Ich sag ja immer "Die Grenzen fallen weg u. Alle sprechen vom vereinten Europa, aber wir haben Bundeslandesgrenzen oder gar Kreisgrenzen die sind schon fast unüberwindbar":cognemur::cognemur:
Hoffentlich wird´s nicht zu teuer für Dich:motz_4:. Bist Du denn schon in Berlin?

Nö, wer lesen kann hat einen Vorteil!

Steht hier alles im Forum:cognemur:

goeberl 10.05.2013 21:52

in einer guten fahrschule wird einem der geltungsbereich des scheins, den man gerade macht, erläutert. und auch wenn das nicht geschehen ist oder das wissen schon verjährt ist, ist jeder verpflichtet, sich über das revier schlau zu machen. und führerscheinfragen gehören da auch dazu.

ich find den threadtitel irritierend. mit einer falle hat das nichts zu tun. das sind einfach die gesetzlichen bestimmungen.

lg martin

samsonite 10.05.2013 22:32

BSP + Verwaltungsgebühr = SBF Binnen. Was will man mehr?
Hab mich gestern für die Prüfung am 23. angemeldet. Mit onlinekurs bei bsp24.
Drückt mir die Daumen ;)

Lucky 3 10.05.2013 23:03

Zitat:

Zitat von Bär-vom-Bodensee (Beitrag 299797)
Hallo Leute
möchte Euch informieren, dass das Bodensee Schifferpatent nur ! auf dem Bodensee gilt.
War der Meinung, dass ich auch auf Deutschen Binnenstrassen fahren darf.
Leider wurde ich kontroliert und nun Verzeigt ;-(.
Ferien in Berlin futsch und Kosten fürs Hotel
Das Bodensee Schifferpatent muss in Hamburg umgeschrieben werden, so dürfen wir ohne Zusatzprüfung auf Binnengewässern räubern.
Ist echt Idiotisch !!!! Einfach ein anderer Name und zusatzabgaben. Warum nicht gleich automatisch ein Führerschein für ganz Deutschland ?
Habe nun aus der Sache gelernt und werde zuerst alles im Internet und Behörden absegnen lassen.
Das kenne ich von der alten Heimat Schweiz nicht. Dort gilt der Bodensee auch auf allen Gewässern der Schweiz. Oder ?
Ist das Euch auch passiert ?
Würde mich auf Feeback freuen.
Liebe Grüsse Euer Bruno

Hallo Bruno,
das ist natürlich ärgerlch. :wein:

Meines Wissens , wenn den BSP A für Motor hast ,dann beim DMYV ( Deutscher Motoryachtverband) in Duisburg umschreiben lassen, --- wenn den BSP A und D hast, ist der DSV (Deutscher Seglerverband) in Hamburg zuständig.
Kostenpunkt , meine ich 14 € .

the_ace 10.05.2013 23:18

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 299821)
Die Grenzen fallen weg u. Alle sprechen vom vereinten Europa, aber wir haben Bundeslandesgrenzen oder gar Kreisgrenzen die sind schon fast unüberwindbar


Wem sagst Du das? In Europa gibt es das Mehrzweckfahrzeug M1-AF, in Deutschland aber nicht. Deswegen kostet der scheiss Pickup mit seinen lächerlichen 102PS auch 800€ Steuern statt 172€ :stupid:
Hier wird man beschissen wo man dabei ist.

Off-Topic:

Was ist ein Mehrzweckfahrzeug M1-AF?

In der EU-Richtlinie 70/156/EWG werden die Aufbauarten von PKW (M1) als Limousine (AA), Schräghecklimousine (AB), Kombilimousine (AC), Coupe (AD), Kabriolimousine (AE) nach der ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen.

M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen:

Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:
Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze

Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als "zugänglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden können.

P - (M+Nx68) > als Nx68

Darin bedeutet:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1


Technische Definition - Mehrzweckfahrzeug M1/AF

Das Mehrzweckfahrzeuge M1-AF wird in der 70/156/EWG nicht nach ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen, sondern es wird schlichtweg beschrieben als "anderes als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum". Grundsätzlich ist das Mehrzweckfahrzeug AF aber in den Normen erfasst.

Um nun den Unterschied zwischen einem "Kombi" AC und einem Mehrzweckfahrzeug AF aufzuzeigen, lässt sich, mangels deutscher Übersetzung der ISO 3833-1977, die DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) heranziehen, da die DIN 70010 der ISO 3833 - 1977 entspricht.

Erscheinungsbild - Abbildungen in der DIN70010:
AC = VW Passat
AF = Mercedes G - 5Türer

Vom reinen Erscheinungsbild her sind die klassischen Geländewagen wie z.B. Nissan Patrol, Toyota Land Cruiser und selbstverständlich der Mercedes G eindeutig AF Fahrzeuge.

AC Karosserie
Geschlossener Aufbau. Das Heck ist derart ausgelegt, dass der Innenraum des Kombis gegenüber dem der Limousine vergrößert ist. (Zitat DIN 70010)

D.h., ein Kombi ist die Ableitung einer Limousine oder im Umkehrschluss, eine eigenständige Fahrzeugart wie ein Geländewagen kann kein Kombi sein, wenn es keine entsprechende Limousine in der Baureihe gibt, von dem die Geländewagekarosserie abgeleitet wurde.

AC Dach
Festes starr verbundenes Dach. Ein Teil des Daches kann auch geöffnet werden. (Zitat DIN 70010)

Auf keinen Fall dürften die offenen Versionen von Mercedes G, Landrover Defender etc. als AC typisiert werden! Bei diesen Fahrzeugen lässt sich dass komplette Dach öffnen. Grundvoraussetzung für AC ein geschlossener Aufbau!

AC Insassenraum
4 oder mehr Sitzplätze in mindestens 2 Sitzreihen. Die hintere(n) Sitzbank/Sitzbänke muss (müssen) klappbare oder herausnehmbare Rückenlehnen zur Vergrößerung der Ladefläche haben. (Zitat DIN 70010)

Geländewagen mit Längssitzbänken haben genau genommen keinen 2. Sitzreihe und schon gar keine klappbaren Rückenlehnen (die Sitzfläche wird hochgeklappt) und sind demnach ebenfalls keine AC Fahrzeuge.

Der klassische Geländewagen mit 2. Sitzreihe ist in der Sitzbankkonstruktion derart beschaffen, dass die Sitzbank komplett klappbar ist, d.h. die Bodenfläche ist freigelegt und wird bei eingebauter Sitzbank nicht von der Selbigen belegt. Auch hier gilt: ein solches Fahrzeug ist kein AC wie in der DIN/ISO definiert.

Am deutlichsten aber zeigt sich der Unterschied im Fahrzeugkonzept AC zu AF in der Praxis, wenn man die in der DIN 70010 diesbezüglich genannten Fahrzeuge vergleicht. Während sich in den VW Passat eine handelsübliche Waschmaschine noch liegend einladen und transportieren lässt, erledigt der Mercedes G diese Übung mit einer stehenden Waschmaschine wesentlich souveräner.

Richtig spannend dürfte es allerdings werden, wenn man versucht, beim Baustoffhändler eine Palette Fliesen (ca.800kg) mit einem Gabelstapler in den VW Passat zu verladen. Kommentar wohl überflüssig! Auch solche Aufgaben meistert ein G locker - von der Gewichtszuladung ganz zu schweigen.

Fakt ist, dass der wahre "Charakter" eines Geländewagens tatsächlich dem des "Mehr-Zweck" entspricht - also dem des Personen oder Gütertransport während ein "Kombi" im direkten Vergleich dem Personen-Gepäcktransport dient.

Holger K. 11.05.2013 00:02

Braucht ma dafür auch nen besonderen Führerschein ?:lachen78:

Bär-vom-Bodensee 11.05.2013 07:08

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 299821)
Ohh shit Bruno,:cognemur:
Deutschland und die liebe Bürokratie und die lieben Gesetze u. Paragraphen. Ich sag ja immer "Die Grenzen fallen weg u. Alle sprechen vom vereinten Europa, aber wir haben Bundeslandesgrenzen oder gar Kreisgrenzen die sind schon fast unüberwindbar":cognemur::cognemur:
Hoffentlich wird´s nicht zu teuer für Dich:motz_4:. Bist Du denn schon in Berlin?

Guten Morgen
bin schon wieder zurück von Berlin, da ich ja nicht Schlauchi fahren kann.
Ich ärgere mich selber über mich !
Leider muss man schon fast ein Jura Studium machen, um die Gesetzte zu kennen.
Die WAPO in Brandenburg waren auch nicht ganz sicher, ob meine Schiffnummer nur gültig ist für den Bodensee. Es gibt nach Angaben auch Zulassungen nur für den Bodensee http://www.schlauchboot-oline.com/im...s/cognemur.gif
Als Schweizer darf ich auch nicht mehr auf Schweizer Gewässer fahren, da Boot und ich nun in Deutschland wohne ( Ferienzulassung max. 1, 5 Monate pro Jahr ) . Echt verrückte Welt !

Nun, werde halt die Busse zahlen.
Leider hat es hier auch wieder Leute, die sich freuen.

In einem neuen Land hat es halt andere Gesetzte und Vorgehensweise. Das hätte ich Wissen müssen. Mein Entschluss hier zu wohnen, bereue ich immer noch nicht.
Geniesse nun den Bodensee und später die wundervollen Flüsse in Deutschland.

Wegen der Höhe der Busse weiss ich noch nichts. Hoffe auf eine kleine Geldbusse.

Unser Treffen am Bodensee kann auf jeden Fall statt finden ;-)

Liebe Grüsse

Kleinandi 12.05.2013 20:42

Hi
Sei doch froh das Du das BSP hast und für aktuell 24 Euro umschreiben lassen kannst.Umgekehrt gehts nämlich nicht.

Aia 12.05.2013 21:00

Ich glaube Bruno hat das BSP in der Schweiz gemacht und ist Schweizer und lebt jetzt in Deutschland, das ist nochmal anders.
Trotzdem steht hier alles geschrieben.

Börny 12.05.2013 21:14

Hallo Bruno,
das ist natürlich ärgerlich.

Aber!
Egal wo ich mit meinem Bötchen unterwegs bin.
Ich mache mich immer über das Fahrgebiet sachkundig, dass ich auch alles dafür habe.

owlribchen 12.05.2013 21:45

Bruno, warum bist du nicht einfach bei Jemand anderem mitgefahren ?
Oder hättest dir Jemand ins Boot geholt, der einen Binnenschein hat ?

Eine Ruckzuck Aktion die dich wieder nach Hause getrieben hat ohne einmal vor Ort mit der Orga zu sprechen, ist ja nu auch mal bissel deppert :biere:

Kleinandi 13.05.2013 08:40

Hallo Bär

Ich glaube nicht das es Leute hier gibt die sich darüber freuen das Du zahlen musstest.Aber mit deiner Überschrift rufst Du sicher ein schmunzeln bei vielen hevor.Nur weil Du Dich nicht genügend informiert hast von einer Falle zu reden finde ich schon etwas merkwürdig zumal es in Deiner alten Heimat auch genug Dinge gibt die uns hier in Deutschland verwundern würden.Wenn ich heute nach norwegen oder in ein anderes Land reise muss ich mich eben auch vorher informieren und kann mich nicht nachher darauf Berufen das ich einfach zu faul war mich vorher schlau zu machen.

Bär-vom-Bodensee 13.05.2013 10:35

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 299939)
Hi
Sei doch froh das Du das BSP hast und für aktuell 24 Euro umschreiben lassen kannst.Umgekehrt gehts nämlich nicht.

Bin ja auch froh. Nur sollte es klarer deklariert sein, dass das Bodenseeschifferpatent nur ! für den Bodensee gilt. Im Lernbuch ist auch nur geschrieben " man kann umschreiben "
Vielleicht bin ich ja so blöd ;-), aber dachte das der Schein auch in ganz Deutschland gilt.
Warum geben die Behörden nicht gleich den D Schein ? Muss man eigentlich in jeden Kaff erst anrufen, ob nun der Ausweis gilt ?
Habe ja die Prüfung bestanden und darf in ganz Europa fahren.
Ist nun auch egal. Aus Schaden wird man klug.
Die Behörden brauchen halt Geld und so muss mann für den gleichen Schein zwei Mal zahlen. Ist das ein Rechtsstaat ?
Liebe Deutschland immer noch ! Es hat halt auch hier noch Stolpersteine, die man noch lernen muss. ;-)
War ja zum Glück nicht der Erste, der gedacht hat, dass das Patent überall gilt. Bin froh, dass ich nun gebüsst wurde. Im Sommer wäre der Schaden noch grösser !
Allso, Augen auf und jeden Schritt erst bei WAPO fragen. So gibt es keine teuren Ferien ;-)

Bär-vom-Bodensee 13.05.2013 10:48

Zitat:

Zitat von owlribchen (Beitrag 299948)
Bruno, warum bist du nicht einfach bei Jemand anderem mitgefahren ?
Oder hättest dir Jemand ins Boot geholt, der einen Binnenschein hat ?

Eine Ruckzuck Aktion die dich wieder nach Hause getrieben hat ohne einmal vor Ort mit der Orga zu sprechen, ist ja nu auch mal bissel deppert :biere:

War ja sdcho am Montag angereist. Habe das mit der Mitfahrt auch überlegt, doch ich brauche den D Schein bis 27.Mai ! Am Tel sagten Sie mir, dass ich Passfoto beilegen muss. So konnte ich zu Hause alles erledigen und noch am 12.5 absenden. So klappt es bis Ende Mai.
Eine hauruck Aktion habe ich nicht gemacht. Schon wegen den Kosten von Hin und Rückfahrt. Ist ja doof, wegen einem Tag nach Berlin zu fahren, oder ?
Bin halt manchmal etwas dünnhäutig. ;-).
Nun habe ich mein Fehler erkannt und wollte nur die Neuen warnen.
In Bodman-Ludwigshafen Fahrlerer habe ich es so verstanden, dass der Schein anerkannt ist. Oder glaubt Ihr, dass ich extra mit einem unglülten Ausweis nach Berlin gefahren bin? Zeit und Gebühren wären kein Prolem gewessen von erwerb bis Abreise.
Ist aber ok. Vielleicht habe ich ja nur einem die Info gegeben. Das reicht mir ja schon.
Geniesse nun die Zeit auf dem Bodensee und später auf den Binnen Deutschland.
Liebs Grüssli Bruno

Kleinandi 13.05.2013 12:13

Zitat:

Zitat von Bär-vom-Bodensee (Beitrag 300026)
Die Behörden brauchen halt Geld und so muss mann für den gleichen Schein zwei Mal zahlen. Ist das ein Rechtsstaat ?
Liebe Deutschland immer noch ! Es hat halt auch hier noch Stolpersteine, die man noch lernen muss. ;-)

Was glaubst du wie Die sich ärgern die irgendwann mal den Binnenschein gemacht haben und danach das ganze BSP nochmal machen würfen wenn sie öfters an den Bodensee kommen :futschlac

Bär-vom-Bodensee 13.05.2013 15:03

Da hast Du natürlich Recht Andi. Das mit dem Bodensee ist auch so Idiotisch.
Verstehe, dass die Boote strengen Vorschriften unterliegen, aber die Tafeln und Vorschriften sind ja gleich.
Ich sage ja, es hat wie in der Schweiz für jedes Bundesland andere Gesetzte und Gebühren ;-)
Die Schweiz ist leider noch viel schlimmer als das schöne Deutschland.
Meine Mutter hat gesagt, wenn man ein Boot hat, kann man auch die Bussen zahlen ;-)
Wir haben ein Luxus Hobby ;-). Natürlich nur im Spass !
Im Juni komme ich Mal nach Kirchberg in Clublokal. Mal gespannt, ob ich Leute von hier treffe.
Liebs Grüssli Bruno

Svend 13.05.2013 18:44

Bruno,man muss auch nicht alle Vorschriften verstehen,das kriegen die Staatsvertreter auch nicht hin...

Ich,deutscher Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in Norwegen,darf mit dem norwegischen Bootsfuehrerschein in Deutschland zwar Binnen fahren,aber nicht See....wuerde ich jetzt die norwegische Staatsbuergerschaft annehmen,duerfte ich in Deutschland Binnen und See fahren.
Warum oder ob die norwegische Staatsbuergerschaft als Fachkenntnis gilt,konnte mir weder WSP oder DMYV erklæren....
Warscheinlich ist man als Deutscher einfach zu doof :ka5:

Im Vergleich zum BFSee brauche ich fuer die norwegische Staatsbuergerschaft nicht ueben und kostenlos ist die auch ....:futschlac

Aia 13.05.2013 22:54

neulich wollte ich in die Schweiz an den Zürichsee, ein wenig Bootfahren.
Schweiz ist teuer, also holte ich mir mal geschwind 12000€ von der Bank, hängte meinen Trailer plus Boot an den alten Passat und fuhr mit der Fähre Richtung Konstanz.
Alles kein Problem, nun geht es über die Grenze Kreuzlingen in die Schweiz.
Der Zöllner fragt mich feundlich "hebbet sie was zu ämäldä", meine Antwort war natürlich "Nö".
Eine anschliessende aufwendige Untersuchung von Auto und Boot ergaben, daß ich zuviel Kohle dabei hatte.
Ok, die Kohle wurde einbehalten, ein Strafverfahren wegen unerlaubter Ausfuhr von Devisen droht.
Halb so schlimm, hab ja noch EC und Mastercard.

Den Zeitverlust wollte ich auf der Autobahn kompensieren, mit 140km/h wurde ich gelasert.
Der nette und sehr zuvorkommende Polizist meinte, daß 1500CH/Fr fällig werden, nachdem ich diesem erklärte, ich bin grad nicht flüssig, haben die mich in eine sehr einfache Unterkunft untergebracht, so mit Gittern und so.

Ich durfte aber einen Telefonanruf tätigen, ein Kumpel überwies die Kohle und ich darf weiter zum Zürichsee.

Endlich am Zürichsee angekommen, schon ziemlich müde, schnell das Boot ins Wasser.
Herrlich, schnell noch eine Runde drehen, schon war die Seepolizei da:cognemur::cognemur:
Die fragen mich nach meinen Papieren, ich hatte alles dabei.
Bodenseeschifffahrtspatent, Bodenseezulassung, alles amtlich bestätigt.

Mein Kumpel will nicht nochmal 2500CH/Fr bezahlen.
Boot und Auto sind eingezogen, ich sitz in Zürich im Knast und schäl Kartoffel.

Wär ich bloß nach Berlin gefahren

thball 13.05.2013 23:30

Hallo Bruno,

habe die Überschrift angepaßt damit auch andere informiert sind. :biere:

Bin mal gespannt auf die Kosten. Würde mich freuen, wenn Du sie uns nach Erhalt des Bescheids mitteilst. :chapeau:

Übrigens, dafür darfst jetzt jederzeit am Bodensee fahren, ist eh schöner! :zwinkern:

thball 13.05.2013 23:39

Zitat:

Zitat von Aia (Beitrag 300129)
Boot und Auto sind eingezogen, ich sitz in Zürich im Knast und schäl Kartoffel.

Oder wie die Lateiner sagen: Dura Lex, sed lex!
(das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz)

:biere:

Aia 13.05.2013 23:50

Zitat:

Zitat von thball (Beitrag 300141)
Oder wie die Lateiner sagen: Dura Lex, sed lex!
(das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz)

:biere:

der Franzose würde sagen: laissez faire
(isch mir Wurscht)

Holger K. 14.05.2013 00:06

Aia , dir gings da noch gut
schau mal was die mit Brunos Kumpel gemacht haben.... :cognemur:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Aia 14.05.2013 00:21

ich brauch auch einen Karabiner im Schlafzimmerschrank:biere:

trixi1262 14.05.2013 11:54

Hallo Bruno und einen schönen Tag in die Runde !

@bruno !
Wir sind ja erst Mittwoch in Potsdam angereist und waren sehr verwundert, das du wieder weg bist:confused-
Hatten ja dann von deinem Missgeschick gehört !
Du hättest aber ohne weiteres da bleiben und alle Fahrten mitmachen können bis zum Schluss !
Es hätte ,so glaube ich zumindest nur Einer mit SBF-Binnen auf deinem Boot mitfahren müssen und die Waschpo hätte keine Handhabe dagegen gehabt:schlaumei:confused-
Eigendlich Schade, ich hätte Dich gern kennengelernt

Bär-vom-Bodensee 14.05.2013 16:36

Hallo Alfons
das mit dem Mitfahren wäre schon gegangen.
Brauche aber den Schein für Binnen bis Ende Mai ;-(.
Da habe ich hier zu Hause das Passfoto und die Unterlagen am Samstag gerade weggesendet. So reicht es bestimmt noch.
War echt sauer auf Alle ! Mich, dass ich nicht nachgefragt hatte, Polizei, weil ich der festen Meinung war, dass der Schein gültig ist und auf die Fahrschule ( dachte, die haben uns gesagt, dass der Schein anerkannt ist in Deutschland ).
Fahre am 13 August für 1 bis 2 Monate nach Berlin und Umland. Vielleicht sehe ich unterwegs ja auch noch Leute von hier und dem blauen. Lorenz und Detti sehe ich ganz bestimmt.
Im Juni gehe ich auch Mal zu unserem " Hauptquatier " in Kirchberg. Hoffe, das Cafe ist offen ;-).
Komme nächstes Jahr wieder nach Berlin, diesmal wieder mit dem Zelt !
Hattet Ihr es schön in Berlin? Es kamen ja mega viele Leute diesmal.
Wünsche Dir eine schöne Woche und eine schöne Pfingsten.
Liebs Grüssli Bruno

Muldepirat 14.05.2013 17:36

Ja es war dort toll. Wir waren ein wenig entäuscht, das Du ohne groß was zu sagen wieder abgedampft bist. Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.

trixi1262 17.05.2013 10:35

Zitat:

Zitat von Muldepirat (Beitrag 300200)
Ja es war dort toll. Wir waren ein wenig entäuscht, das Du ohne groß was zu sagen wieder abgedampft bist. Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.

Guten morgen,Allerseits !

Lieber Christian !

Auf dem Foto, siehst du irgendwie "Verloren" aus !:ka5::futschlac

herbert 24.05.2013 10:30

Schein
 
Zitat:

Zitat von Svend (Beitrag 300074)
Bruno,man muss auch nicht alle Vorschriften verstehen,das kriegen die Staatsvertreter auch nicht hin...

Ich,deutscher Staatsbuerger mit festem Wohnsitz in Norwegen,darf mit dem norwegischen Bootsfuehrerschein in Deutschland zwar Binnen fahren,aber nicht See....wuerde ich jetzt die norwegische Staatsbuergerschaft annehmen,duerfte ich in Deutschland Binnen und See fahren.
Warum oder ob die norwegische Staatsbuergerschaft als Fachkenntnis gilt,konnte mir weder WSP oder DMYV erklæren....
Warscheinlich ist man als Deutscher einfach zu doof :ka5:

Im Vergleich zum BFSee brauche ich fuer die norwegische Staatsbuergerschaft nicht ueben und kostenlos ist die auch ....:futschlac

Aus 1.000enden Beiträgen in div. Foren konnte ich feststellen das in Deutschland nach dem Wohnsitzprinzip und nicht nach der Staatsbürgerschaft gehandelt wird.
Wenn dein Haupwohnsitz in Norwegen ist dürfte es auch auf See kein Problem sein.
Natürlich kann ich das als Österreicher nicht wirklich beurteilen.
Eigenartig wäre es schon wenn jahrelang diese Regelung als Tatsache beschrieben wurde und nun nicht zur Anwendung käme.

Wenn du aber deinen Wohnsitz in Deutschland hast und nur in Norwegen arbeitest wäre es er erklärbar das du den SBF See brauchst.

Haggi 24.05.2013 12:02

Zitat:

Zitat von Kleinandi (Beitrag 299939)
Hi
Sei doch froh das Du das BSP hast und für aktuell 24 Euro umschreiben lassen kannst.Umgekehrt gehts nämlich nicht.

Da kann ich dir (zumindest ein klein wenig) widersprechen!
Generell umschreiben geht wirklich nicht,
Aber als Binnenscheininhaber kannst Du so etwas wie einen "Gastführerschein" für den Bodensee beantragen (geht aber nur dort, bei den Ämtern vor Ort) der berechtigt dich dann (ich glaube mich zu erinnern !!!) für 6 Wochen ab Ausstellung zum Fahren auf dem Bodensee.
Das geht aber nur einmal pro Kalenderjahr.

Und wie einer der Vorschreiber geschrieben hat... so was lernt man in einer guten Bootsfahrschule :banane:

Ok, ich red mich leicht. Nachdem ich jetzt 12 Jahr mit meinem kroatischen Schein rumgegondelt bin, habe ich meine beiden deutschen Scheine gerade erst im November 2012 gemacht, da ist dann die Erinnerung an diese Dinge noch frisch....... teilweise :ka5:

thball 24.05.2013 15:43

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 300987)
Aus 1.000enden Beiträgen in div. Foren konnte ich feststellen das in Deutschland nach dem Wohnsitzprinzip und nicht nach der Staatsbürgerschaft gehandelt wird.
Wenn dein Haupwohnsitz in Norwegen ist dürfte es auch auf See kein Problem sein.

ich glaube Du musst noch einmal 1000 Beiträge lesen... :lachen78:

Also im Prinzip ja, aber es gibt auch revierbezogene Unterschiede. Somit immer vor dem Urlaub über das Revier schlau machen.

Zum Thema von hier: Bodensee gilt das Wohnsitzprinzip, aber noch zusätzlich - Bodenseepatent ist verpflichtend und wenn man den Wohnsitz von A oder CH nach D (und umgekehrt) verlegt muss man das Patent in einer bestimmten Frist umschreiben. Sonst verliert man es... :lachen78:

Somit hat es Bruno eigentlich richtig gemacht, aber halt nur einen Teil umgeschrieben. :zwinkern:

Aber wir helfen hier am Bodensee immer gerne mit Informationen aus.

Ferienpatent gilt übrigens nur einen Monat.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Jochen1 24.05.2013 16:27

vom Umschreiben von Bodenseepatenen (A/D/CH) habe ich noch nie gehört :ka5: Führerscheine der im Straßenverkehr muss man definitiv nicht mehr umschreiben!

thball 24.05.2013 16:31

Zitat:

Zitat von Jochen1 (Beitrag 301006)
vom Umschreiben von Bodenseepatenen (A/D/CH) habe ich noch nie gehört :ka5: Führerscheine der im Straßenverkehr muss man definitiv nicht mehr umschreiben!

Dafür nun gelesen (Auszug aus BSO): :zwinkern:

Artikel 12.07
Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts
Verlegt der Inhaber eines Schifferpatents seinen gewöhnli-
chen Aufenthalt von einem Bodenseeuferstaat in einen an-
deren Bodenseeuferstaat oder von einem Nicht-Bodensee-
uferstaat in einen anderen Bodenseeuferstaat als den, in
dem ihm das Schifferpatent erteilt worden ist, so hat er bei
der zuständigen Behörde nach innerstaatlichem Recht sein
Schifferpatent aktualisieren zu lassen

(die Frage ist nur ob es jemand überprüft)

Svend 24.05.2013 18:58

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 300987)
Aus 1.000enden Beiträgen in div. Foren konnte ich feststellen das in Deutschland nach dem Wohnsitzprinzip und nicht nach der Staatsbürgerschaft gehandelt wird.
Wenn dein Haupwohnsitz in Norwegen ist dürfte es auch auf See kein Problem sein.

Wenn du aber deinen Wohnsitz in Deutschland hast und nur in Norwegen arbeitest wäre es er erklärbar das du den SBF See brauchst.

Hei Herbert,mein fester Wohnsitz ist Norwegen.Ein weiterer Wohnsitz (Zweiwohnsitz) wird hier nicht anerkannt....also entweder oder....
Meine Aussagen habe ich direkt von einer Sachbearbeiterin vom DMYV aus Duisburg.....Ich habe als Uebersetzer fuer den norwegischen Bootfuehrer Verband mit dem DMYV vermittelt ,deshalb gehe ich auch von der Richtigkeit der Aussage aus,das die Staatsangehøerigkeit ausschlaggebend ist.Ich darf mit meinen norw.Bootfuehrerzertifikat in Form als Urlaubervisums in D auf Binnen fahren ,aber nicht auf See.......welchen mir auch noch von der WSP Kiel bestætigt wurde.

Die Frage kam auf,als ich nachfragte wie es den aussehe,wenn ich ueber den Seeweg nach D komme.....weil in N wird nicht zwischen Binnen und See unterschieden...


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