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ad-mh 25.10.2016 16:03

2-Takter aus der Schweiz?
 
Hallo,

stellt es ein Problem dar, einen Yamaha 2-T aus der Schweiz in Deutschland anzumelden?
Bodensee ist natürlich kein Thema.

hobbycaptain 25.10.2016 16:47

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 411028)
Hallo,

stellt es ein Problem dar, einen Yamaha 2-T aus der Schweiz in Deutschland anzumelden?
Bodensee ist natürlich kein Thema.

ja, weil noch nicht in der EU in Verkehr gebracht, und jetzt darfst ihn nicht mehr in Verkehr bringen

renepeggy 25.10.2016 17:49

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 411031)
ja, weil noch nicht in der EU in Verkehr gebracht, und jetzt darfst ihn nicht mehr in Verkehr bringen

Das Musst du mir mal erklären. Ich habe vor 2 Wochen ein neues Boot (mit CE) und einen gebrauchten 2T Yamaha beim WSA angemeldet. für den Yamaha 2T habe ich nur den Kaufvertrag vorgelegt. Ging ohne Probleme.
MFG Rene

schwarzwaelder50 25.10.2016 18:07

Bei meinem Zeepter 330 hatte ich einen gebrauchten Johnson angebracht und angemeldet, da hatte ich nicht einmal einen Kaufvertrag. Ich habe lediglich ein Schreiben dazu gelegt, das ich diesen Johnson privat gekauft habe und nun mein Eigentum ist. Klar kommt jetzt einer und sagt: "das musst Du mir mal beweisen, das dieser Johnson nicht irgendwo geklaut war". Stimmt schon, aber das Schreiben hat genügt um den AB beim zuständigen WSA anzumelden.
Von daher denke ich, wenn den AB kaufst und anmeldest, also, ich wurde nicht gefragt woher ich den habe, aber wie gesagt ich hatte vorsichtshalber was geschrieben.

nuernberger-1 25.10.2016 20:54

Ferdi hat rein rechtlich natürlich recht. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Rein hypothetisch natürlich könntest du ihn von einem Kumpel gekauft haben inkl. Kaufvertrag, natürlich rein hypothetisch wie gesagt. :ka5:

Wasserarbeiter 25.10.2016 21:06

Moin,

ich denke Ferdi meint eher die EU Konformität.

roehrig 25.10.2016 22:02

Aber für ein gängiges Modell ne Konformitätserklärung zu bekommen dürfte eigentlich keine unlösbare Aufgabe darstellen.

goeberl 25.10.2016 22:36

Naja, wenn der Motor nicht aus der EU ruas in die Schweiz gebracht wurde, wirds keine ce geben. Und normalerweise lassen sich Hersteller das neu ausstellen der Papiere gut entlohnen. Normalerweise gehts ja immer nur um Duplikate, aber das ist wieder was anderes.

Lg Martin

ad-mh 25.10.2016 23:14

Moin,

bei der Anmeldung meines Wiking (zuvor schon beim ADAC angemeldet) wollte man beim "neuen" Motor lediglich den Kaufvertrag sehen. Der Verkäufer hat mir netterweise auch die alte Anmeldung seines C4 mir diesem Motor beim WSA kopiert.
Daher die Frage. Ein Bekannter hat einen Bruder, der in CH mit Booten handelt.
Eine CE für einen 2-T Yamaha bekommt man problemlos.

Berny 26.10.2016 12:21

Das Problem ist das "in Verkehr bringen".
Die Konformitätserklärung ist mit der Seriennummer verbunden.

Sobald du also aus der Schweiz den Motor importierst, brauchst du diese Erklärung, die es eben nicht gibt.

Abhilfe schafft eventuell ein Händler, der den Import übernehmen kann und dann eine CE organisiert....

schwarzwaelder50 26.10.2016 17:39

Kommt halt auch auf das Baujahr des AB´s an, vielleicht braucht er ja keine CE. Und wenn Du eh eine EC problemlos bekommst ist´s eh wurscht.:ka5:

hobbycaptain 26.10.2016 18:05

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 411104)
Kommt halt auch auf das Baujahr des AB´s an, vielleicht braucht er ja keine CE. Und wenn Du eh eine EC problemlos bekommst ist´s eh wurscht.:ka5:

Das ist aber komplett egal - wenn der Motor nicht schon in der EU in Verkehr gebracht wurde, was er als Motor in der Schweiz nicht wurde, egal welches BJ der Motor ist, dann darf er mittlerweile nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Da gibt es keinen legalen Weg dazu. Selbst wenn er CE hat, aber er entspricht nicht mehr den aktuellen EU-Vorschriften und ist als nicht-EU-Motor nicht als Altbestand geschützt.
Was jemand mit Kaufvertrag von einem Freund oder sonst was macht, mag ev. gehen, legal ist es nicht.

Berny 26.10.2016 18:53

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 411104)
Kommt halt auch auf das Baujahr des AB´s an, vielleicht braucht er ja keine CE. Und wenn Du eh eine EC problemlos bekommst ist´s eh wurscht.:ka5:

Es kommt eben nicht auf das Baujahr an, sondern wann er in die EU gebracht wird. Somit kann auch ein alter Motor mit Baujahr älter als 1998 Probleme bekommen.

nuernberger-1 26.10.2016 19:15

Wer kontrolliert wann der Motor in die EU gekommen ist? Gerade wenn er Bj.vor 98 ist und keine CE benötigt. Meine Erfahrung mit Wasser und Schifffahrtsämtern ist das geschaut wird welches Baujahr der Motor hat, braucht CE ja oder nein, Kaufvertrag vorhanden, alles gut. Natürlich haben Ferdi und Berny recht, eigentlich geht es nicht, aber wirklich kontrollieren tut das bei der Zulassung keiner solange der Kaufvertrag einigermaßen "schlüssig" ist. Ausserdem reden wir ja von Deutschland und nicht von Österreich, das es da auffallen würde und der Motor nicht zugelassen wird, davon gehe ich aus. Aber hier bei uns wo du ein Boot auf dem Postweg zulassen kannst ohne das der Beamte das Boot jemals gesehen hat, eher weniger.

goeberl 26.10.2016 19:57

Was rechtlich richtig ist, ist klar.
Peter schreibt so schön, dass es in Deutschland eher nicht auffallen würde. Daher könnte es aber auch sein, dass man den Motor einfach nicht zugelassen bekommt, weil die bearbeitende Person einfach mal einen auf korrekt macht. Dann darf man halt nicht jammern.
Deshalb find ich solche Ratschläge in einem öffentlichen Forum bedenklich.
Man muss einfach dazu sagen, dass es meistens gut geht, aber es eben keine Garantie dafür gibt.

Lg Martin

super-groby 26.10.2016 20:12

Von privat an privat ist das mit Kaufvertrag legal. Das Produkt ist schon Inverkehr gebracht worden. Der Motor wird ja nicht von einem Händler importiert und als neuer Motor verkauft.
Anders wäre es, wenn der Motor als Arbeitsmittel einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden würde.

Ach ja, mein alter Motor von 1997 hatte auch schon das CE Zeichen drauf...

goeberl 26.10.2016 20:17

Aber nicht innerhalb der EU.

Lg Martin

nuernberger-1 26.10.2016 20:36

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 411118)
Was rechtlich richtig ist, ist klar.
Peter schreibt so schön, dass es in Deutschland eher nicht auffallen würde. Daher könnte es aber auch sein, dass man den Motor einfach nicht zugelassen bekommt, weil die bearbeitende Person einfach mal einen auf korrekt macht. Dann darf man halt nicht jammern.
Deshalb find ich solche Ratschläge in einem öffentlichen Forum bedenklich.
Man muss einfach dazu sagen, dass es meistens gut geht, aber es eben keine Garantie dafür gibt.

Lg Martin

Martin, ich habe keinen Ratschlag gegeben sondern nur meine Erfahrungen mit verschiedenen WSA's mitgeteilt. Muß ja jeder für sich selbst entscheiden wie er es macht.
Und ja, es kann 99 mal gut gehen und einmal eben nicht.

goeberl 26.10.2016 20:51

Hab damit auch nicht direkt dich gemeint.
Aber Fragesteller lesen aus Antworten gerne das raus, was sie hören wollen.

Lg Martin

super-groby 26.10.2016 21:06

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 411055)
Moin,

bei der Anmeldung meines Wiking (zuvor schon beim ADAC angemeldet) wollte man beim "neuen" Motor lediglich den Kaufvertrag sehen. Der Verkäufer hat mir netterweise auch die alte Anmeldung seines C4 mir diesem Motor beim WSA kopiert.
Daher die Frage. Ein Bekannter hat einen Bruder, der in CH mit Booten handelt.
Eine CE für einen 2-T Yamaha bekommt man problemlos.

Dann ist doch alles okay. Wenn du eine Konformitätserklärung bekommen kannst, gibt es doch keine Probleme.

Ist die Schweiz nicht auch Vertragsstaat der EU? D.h. sie halten sich auch an die Richtlinien der EU.

ad-mh 26.10.2016 22:20

Moin,

mir kommt es nicht auf die rechtliche Frage an sondern auf die Umsetzung in der Praxis.
Die Frage ist beantwortet.

Vielen Dank für die Mitteilung Eurer Erfahrungen. :chapeau:

hobbycaptain 26.10.2016 22:59

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 411129)
Moin,

mir kommt es nicht auf die rechtliche Frage an sondern auf die Umsetzung in der Praxis.
Die Frage ist beantwortet.

Vielen Dank für die Mitteilung Eurer Erfahrungen. :chapeau:

schöne Umschreibung für illegal :lachen78: :chapeau:

nuernberger-1 27.10.2016 08:00

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 411131)
schöne Umschreibung für illegal :lachen78: :chapeau:

Ach geh, das hört sich so negativ an. Das Recht etwas großzügig ausgelegt klingt da viel freundlicher.

goeberl 27.10.2016 11:37

vieleicht bin ich paranoid oder sehe in allem ein "big brother is watching you", aber in einem ÖFFENTLICHEN forum würd ich punkto endlos (über)dehnen von paragraphen und bewusstem ausnutzen von schlampigkeiten bei den zuständigen stellen nicht sooooo große töne anschlagen.
vielleicht sitzt bei der zulassungsstelle jemand, der das nur als arbeit sieht un je schneller man fertig ist, desto besser und je weniger man schaut, desto weniger "bresln" gibts. kann aber auch sein, dass dort jemand sitzt, der sich mit der materie gut auskennt und sich auch in foren herumtreibt. mich hats vor jahren mal ordentlich gewundert, wie ich bei einem zar-testtag einen von der zuständigen magistratsabteilung im boot gehabt hab, der sich, in seiner freizeit, über die boote informiert hat.

lg martin

nuernberger-1 27.10.2016 13:08

@Martin, meine Antwort auf Ferdis Post mit dem Illegal sollte eigentlich Satire sein, habe ich nur nicht so gekennzeichnet.
Aber du natürlich gebe ich dir vollkommen recht was das mitlesen betrifft in einem offenen Forum.
Ach ja, eine frage noch, was sind "bresln"?

goeberl 27.10.2016 13:52

peter, mir war die satire in dem posting schon klar. vielleicht reagier ich bei sowas recht sensibel, weil ich beruflich mitlerweile auf jedes wort aufpassen muss. wenn ich so sag, dass man das einfach so macht und das eh immer durch geht, dann hab ich dann die beschwerden, wenns mal nicht so klappt.
österreich ist da aber sicher strenger als alle deutschen bundesländer zusammen. kann mich noch gut erinnern, wie ich an meinem alten glastron vor etlichen jahren den motor getauscht hab. war ein baugleicher motor, seriennummer hat sich nur im knapp 100 nummern unterschieden. natürlich hat mercury in den späten 60er jahren die leistung in ps angegeben. unsere ämter wollen das aber in kW. der alte motor war korrekt eingetragen, beim umrechnen wurden die kW aber auf eine dezimalstelle gerundet. einige jahre später hat man sich aber scheinbar darauf geeinigt, auf zwei nachkommastellen zu runden. damit erscheint ein baugleicher, gleich starker motor am papier auf einmal um einen bruchteil stärker. stärkerer motor bedeutet aber, dass das boot neu vom techniker überprüft werden muss. viel aufwand, kosten,..... . schwächerer motor wird einfach so eingetragen.
die gute dame am amt hat dann herumgerechnet und ich hab ihr NICHT gesagt, dass sie einen rundungsfehler gemacht hat. hab schön brav das maul gehalten und bin mit den geänderten papieren so schnell wie möglich verschwunden. jetzt kann ich leicht drüber reden, das boot wurde schon vor gut 10 jahren nach bulgarien verkauft.

aso ja, und die "bresln" sind eigentöich brösel. ich glaub in deutschland sagt man dazu paniermehl. bedeutet soviel wie, dass bei irgendeinem vorgang sand im getriebe ist und es nicht mehr rund läuft oder dass es halt probleme gibt.

lg martin

Ralles 27.10.2016 15:41

OT: wir sagen hier auch "Bresl" ... lassen das "n" aber weg.


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