Flaggenführung
Liebe Schlauchis,
Ich habe bei meinem in Spanien liegenden Rib folgendes vor: Am Heckspiegel auf Steuerbord fahre ich die deutsche Flagge. Am Steuerstand habe ich einen Flaggenmast angeschraubt. Jetz die Frage: wenn ich fahre, setze ich die spanische Flagge als Gastlandflagge am Steuerstand. Am Heck fahre ich immer die deutsche Flagge. Wenn ich das Boot zum Tauchen ankere, ersetze ich die spanische Flagge durch die Taucherflagge. Die Gastlandflagge ist damit wenn ich fahre immer über der Nationalen, was so üblich ist, oder? Ist das so aus Eurer Sicht ok oder muss die Gastlandflagge an gleicher Stelle, also am gleichen Flaggenmast gesetzt werden? Liebe Grüße Huey |
H Hiuiy
Im Sportbootbereich wird die Flaggenführung kaum kontrolliert, es gilt aber als unseemännisch keine Flaggen zu setzen. Wie man setzt kann man sich streiten aber es gibt schon Vorgaben ,die gelten eigentlich mehr in der Berufsschifffahrt. Wichtig ist und das hast du richtig erkannt : die Taucherflagge zu setzen -die ist wichtiger als die anderen beiden. Das wie und warum findest du bei Google zB. Um Links zu sehen, bitte registrieren ich persönlich führe die Gastland , die eigene Nationale und unser Forumswappen :biere: ja die ist sehr wichtig :futschlac:biere::smileys5_ . Mach keine Wissenschaft draus, du machst es schon richtig weil du dir immerhin Gedanken darum machst :chapeau: oft geht's aber schon baulich nicht sich streng an die Vorgaben zu halten-aber das ist ja auch nicht soooo wichtig ob links,unten über rechts ...............du verstehst! |
Hallo Huey
ich handhabe es immer so Wenn ich in der Früh das Boot von der Plane befreie kommen die Flaggen an den Geräteträger Steuerbord die Gastlandflagge oberhalb von meiner Österreichischen Backbord die Forumsflagge :cool: und was mir sehr Wichtig ist am Abend kommen die Flaggen wieder runter :banane: Was ich am schönsten finde ist wenn die Boote am Trailer sind und auch noch die Flaggen drauf haben :cognemur::cognemur::cognemur: Beflaggung ist normalerweise von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang so haben wir es gelernt :seaman: |
ne, hab ich nicht gelernt aber es ist ok
Zitat:
|
Beflaggung am Boot gehört bei oder nach Sonnenaufgang gesetzt - je nachdem wann man wieder an Bord ist oder aufgestanden ist, und bei Sonnenuntergang eingeholt. Auf See offshore auf internationalen Gewässern muß die Beflaggung nicht gesetzt bleiben, kann aber. Das ist seemännischer Gebrauch.:smileys5_
Bei unseren kleinen Urlaubs-Booten kann man die Beflaggung dran lassen, sollte aber alles einholen wenn das Boot aus dem Wasser kommt. Ich amüsiere mich immer, wenn diese an Booten unterwegs auf der Autobahn noch feste wedelt! :lachen78: |
Der kollege aus Danlhcstued had das ganz gut hin bekommen. Gastland flage über die eigene.:futschlac:futschlac:futschlac
http://up.picr.de/22960028yt.jpg |
Die eigene Landesflagge gehört am Heck entweder in die Mitte oder auf die Steuerbordseite. Vorsicht, das diese nicht seitliche Navilichter oder Toplichter abdecken.
Eine Gastlandflagge kann man entweder dadrüber, oder am Heck auf der Backbordseite, oder eben auch bei kleineren Schlauchis am Bug führen. Die Flaggen sollten auf unseren Booten nicht zu groß geführt werden. |
Somit wäre die eigentliche Frage beantwortet @Huey Clearwater :biere: Die Taucherflagge ist ja obligatorisch:chapeau:
|
Zitat:
|
:ka5: meinst du jetzt die von Lettland?
|
Hallo,
Die Flaggenführung ist oft von nationalen Gesetzen geregelt. Wer einen österreichischen Seebrief hat, ist z.b. verpflichtet die österreichische Seeflagge zu führen - Um Links zu sehen, bitte registrieren Paragraf 3, Absatz 3 im verlinkten Gesetz bedeutet, dass z.B über der österreichischen Seeflagge keine andere Flagge gesetzt werden darf. |
Hallo Dieter,
die Gastlandflagge sollte immer an Steuerbord, nicht an Backbord, und höher als die eigene Landesflagge gefahren werden. An Backbord kann man Vereinsflaggen u. ä. setzen. Gruß Peter |
Zitat:
|
Es gibt für alles ein Vorschrift
... Zitat:
|
Hallo zusammen,
Setzt ihr die Nationlae Flagge einfach so? Oder habt ihr Hierführ (Fall DE) ein Flaggenzertifikat beantragt? Um Links zu sehen, bitte registrieren Da ich in der Schweiz wohne (habe dem BSH extra geschrieben) bekomme ich keines. Dürfte sie demnach also eigentlich auch nicht setzen (unter 15 Meter aber eigentlich auch keine Pflicht). Die Schweizer Flagge (trotz Zulassung in Schweiz) darf ich auch nicht führen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Mur Schweizer oder Vereine. Es heisst sogar, dass Zuwiderhandlungen (einfach eine hissen) strafbar ist. Nun dürfte ich gesetzlich, Strenggenommen, keine "nationale Flagge" setzen. Sondern nur die Gastlandflagge? Das sähe ja total komisch aus. Oder soll ich die deutsche einfach setzen und es wird ohnehin nie jemand etwas sagen? Ps: setzt Ihr die DE Flagge auch auf DE Seen? Liebe Geüsse, Martin |
Hallo Martin,
also ich sehe das so, aber das muss ja nicht stimmen. Und zwar meine ich, in dem Land, wo Du das Boot anmeldest ist, kommt auch diese Heimatlandflagge drauf.:gruebel: Der Anker ist cool, aber muss es ein 5 Kg Anker sein, bei einem 43er RIB?:gruebel: Wie gesagt, ist "nur" meine Meinung und die muss auch nicht stimmen.:ka5: |
Zitat:
Zitat:
|
Wir finden das auch blödsinnig,aber momentan sieht es so aus als würde niemand uns offiziell eine Flagge geben :(
|
Zitat:
lg Franz :seaman: |
Das wurde glaub ich eh schon diskutiert.
Soviel ich mich erinnern kann ist rausgekommen, dass man am Sportboot nur die eigene Flagge setzen muss, Gastland ist freiwillig und verzichtbar. |
Was wurde diskutiert? Es haben hier kaum welche den speziellen Fall wie wir, nämlich Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz Schweiz, Boot in der Schweiz zugelassen.
Es kursiert hier viel halbwissen. Wir dürfen wie Martin es mit Links belegt hat eigentlich gar keine Flagge führen. Die Frage ist: wie oft wird das tatsächlich kontrolliert? Und gibt es andere Möglichkeiten, außer einen Verein zu gründen, um offiziell überhaupt eine Flagge zu bekommen? |
Tom man muss unter 12 m gar keine setzen.
Links durchlesen hilft manchmal. |
Übrigens gilt das in der Schweiz als STRAFTAT wenn du einfach so die Flagge setzt.
Man darf auch als deutscher Staatsbürger nicht einfach so ohne ZERTIFIKAT die deutsche Flagge hissen!! Das ZERTIFIKAT bekommt man aber nicht mit Wohnsitz und Zulassung des Bootes im Ausland! Da wir aber Flaggen hissen wollen, daher unsere Frage: welche Wege gibt es und wie oft wurdet ihr kontrolliert? Zahlt ihr alle für das Flaggenzertifikat, oder hängt ihr die einfach so hin? Offensichtlich ist hier die Rechtsgrundlage nicht allen bekannt. |
|
Hallo Nicole & Martin,
ein Flaggenzertifikat wird in D und CH nur für Landes Staatsbürger ausgestellt. So ist das beim BSH in D als auch der Schweizer Eidgenossenschaft. Da Ihr aber eingebürgerte schweizer Bürger seit mit deutscher Nationalität, und zusätzlich ein in der Schweiz zugelassenes Boot betreiben wollt, solltet Ihr die schweizer Nationalflagge am Heck führen (mittig oder steuerbordseitig), das ist internationaler Brauch und auf internationalen Gewässern Plicht im Küstenbereich (auch am Bodensee). Gastlandflaggen werden dann etwas höher oder darüber gesetzt. Grundsätzlich gilt Flaggenführung vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, auf See werden diese nicht gesetzt. Ob Ihr mit Wohnsitz ein in der CH zugelassenes Boot mit deutschem Bootsführerschein fahren dürft über längere Zeit (also nicht nur im Urlaub) sollte Euch die schweizer Zulassungsbehörde sagen können. :smileys5_ |
Hallo,
Harry hat ja schon den passenden Link gesetzt. Binnen ist eine Nationale nicht notwendig und am Bodensee auch nicht verpflichtend. Wurde früher mal kontrolliert, aber mittlerweile nicht mehr. :biere: Schweizer Flaggen sieht man relativ viele auf dem See, meistens auch etwas größer als üblich (keine Ahnung ob da alle Boote einen Flaggenschein haben, Bodenseezulassung jedoch sicherlich). Auch die Schweizer Kursschiffahrt hat relativ große Flaggrn am Heck, wir hatten uns immer wieder mal gefragt ob man dafür einen Segelschein benötigt? :lachen78::biere: |
Zitat:
Dieter die Staatsbürgerschaft und Nationalität sind das gleiche. Wir haben nur die deutsche. Für die Schweiz haben wir lediglich eine Bewilligung, um hier 5 Jahre (statt Standard 3 Monate als EU Bürger) zu wohnen. Wir haben weder einen Pass noch dürfen wir wählen. Hierfür muss man nach min. 10jahren dies beantragen, welches dann von der Gemeinde per Volksentscheid bewilligt oder abgelehnt wird. Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei. Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have. In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort. Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt. Die Versicherungen kommen hier auch gerne mal durcheinander :). P.s.: Mit dem Führerschein hat dies nichts zu tun. Dieser muss lediglich von dem Land, auf wessen Gewässer du fährst, anerkannt werden. Dies tut Frankreich mit dem deutschen SEE Schein. Für den Bodensee brauchst man eben dieses Patent oder Gastpatent (ein Monat gültig mit SBFSee nach Beantragung) Oder eben einen schweizerischen Binnen Schein. In der Schweiz kann man den Hochseeschein (entspricht in etwa dem SKS) machen, sofern man den Schweizer Binnen plus nachweislich 600Betriebsstunden auf Binnengewässern nachweisen kann. Die Schweiz ist eben gerne mal etwas kompliziert :) Liebe Grüsse Martin |
Zitat:
laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe. Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht. Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert. |
Zitat:
]]Sehr geehrter Herr Bundschuh Besten Dank für Ihre heutige Anfrage im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung für Kleinboote. Auf dem von Ihnen erwähnten Merkblatt ist folgendes zu lesen: 2. Nationalität Die Eigentümer des Bootes müssen Schweizerbürger sein oder ein schweizerischer Verein, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschifffahrt bezweckt. Ein/e Doppelbürger/in kann die Flaggenbestätigung nicht erwerben, sofern er/sie im Staat seines/ihres andern Bürgerrechts Wohnsitz hat. Somit dürfen Sie weder Doppelbürger, d.h. 1 oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften neben derjenigen der Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wenn Sie in einem dieser Staaten wohnen. Wenn Sie nicht Schweizer sind, müssen Sie einen Schweizer Verein besitzen, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschiffahrt bezweckt. Verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten eine schweizerische Flagge an das Boot zu hängen gibt Ihnen: Schweizerisches Seeschifffahrtsamt Elisabethenstrasse 33 Postfach 4010 Basel Tel. +41 58 467 11 20 Fax +41 58 467 11 29 dv-ssa@eda.admin.ch Wir hoffen, diese Informationen sind Ihnen dienlich. Logo_Helpline_EDA Sahra Guggenheim Lovis Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Helpline EDA CH- 3003 Bern Tel. aus der Schweiz 0 800 24 7 365" |
Ich hatte für meine früheren Boote und dem letzten MARLIN 16' immer das Flaggenzertifikat zu der WSA Zulassung, da F für Seegebiete dies verlangte und so auch auf Korsika nötig war.
Als ich mal Aukunft im Hafenamt in Propriano einholte für bestimmte Verhältnisse in Bonifaccio, legte ich dort meinen Pass mit sämtlichen Bootsdokumente einschl. dem Flaggenzertifikat vor zur Indentifizierung. Da war auch das Flaggenzertifikar dabei. Ansosnten habe ich auf Korsika die übliche internationale Beflaggung am Boot gehabt, daher Nationale und die Flagge Korsikas. Inzw. heißt es, das F das Flaggenzertifikat an seinen Küstengebieten nicht mehr vorschreibt für Sportboote, damit sollte die örtliche nationale Zulassung ausreichend sein als Eigentumsnachweis. Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich. Ich vermute, das es hier nur um das Flaggenzertfikat geht das auch in der Schweiz extra beantragt werden kann, und da gilt es grundsätzlich nur für einheimische Bürger genauso wie in D, aber auch diese mit zusätzlichen Rechten austattet. Vielleicht ergibt sich doch diesbezüglich auf der scxhweizer Boots Zulassungsstelle eine klärende Antwort darauf, die dann auch den Bodensee abdeckt. Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen? |
Habe auch nicht behauptet, dass bei Dir BSH zuständig ist. Nur für mich halt auch nicht, sondern mein Landratsamt. :zwinkern:
Was ich in Bezug auf Martin meinte, frag doch in Thurgau nach ob Du auf dem Bodensee mit einer schweizer Zulassung die Flagge der Schweiz führen darfst. Denke schon, aber darum lieber die Behörde fragen. Schweizer Zulassung - schweizer Flagge, andere Möglichkeit habt ihr eh nicht. Von Flaggenverstösse hört man nichts, außer man nimmt die falsche Flagge (z.B. Nationale mit Bundesadler, das wird nicht toleriert). Aber das ein in der Schweiz zugelassenes Boot für das Führen einer schweizer Flagge geahndet worden ist, wäre mir neu. |
Zitat:
Wenn wir das Boot in Deutschland zulassen würden, dürften wir damit überhaupt nicht auf dem Bodensee fahren! Es wird nicht unterschieden zwischen den einzelnen Ländern! Daher gibt es das gemeinsame Bodenseeabkommen "Übereinkommen vom 1.Juni 1973 über die Schifffahrt auf dem Bodensee "! Und das besagt eben, dass das die Bodenseezulassung (3 Jahre gültig und hat nichts mit der anderen Zulassung zu tun) nur in dem Land erteilt werden kann, in dem der Schiffshalter seinen Wohnsitz hat! So wie wir das Bodenseeschifferpatent nicht in Deutschland als Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz machen durften und deswegen den schweizer Binnenschein machen müssen! |
|
... da steht doch eindeutig (Art. 6), dass man das Boot auch in D zulassen kann, wenn es in D seinen gewöhnlichen Standort hat (Liegplatz beispielsweise). Kenne einige, die es so machen...
|
Zitat:
|
Also ich bin in Kroatien unterwegs, Boot 4.3m, keine Flagge notwendig;-)
|
Ich bin da auch der Meinung wie Tom, wenn ihr das Boot in der Schweiz zulässt, bekommt das Boot auch die Schweizer Flagge als Heimatland.
Es zählt doch das Boot in nicht Ihr beide?! |
Es geht ja nicht um die Zulassung in D und für den Bodensee auf deutscher Seite.
Es geht hier einzig alleine um die Zulassung des Bootes in der Schweiz, wo ja auch Nicoles & Martin (beide Deutsche) Wohnsitz ist, und die Führung der schweizer Nationale am Boot bei ihren Auslandsfahrten und am Bodensee (ev. auch an schweizer Seen). Da lt. verschd. schweizer Vorschriften nicht Schweizer dann aber anscheinend keine Schweizer Nationale führen dürfen lt. den verschd. schweizer Vorschriften, ich dies aber für einen Interpretationsfehler halte, warum auch immer, möchte ich die beiden nochmal bitten direkt die eidgenössische Bootszulassung anzusprechen und das überprüfen zu lassen. Denn international wird ein Boot immer die Nationale Flagge des Landes führen indem deren Boots Zulassung erfolgte! So ist das auch bei den großen Schiffen geregelt.:schlaumei Abgesehen davon, auf deutscher Seite muß für den Bodensee eine spezielle Zulassung mit techn. Abnahme erfolgen. Da diese auch für den Motor erfolgt, hatte ich bei Manuele den Motor reservieren lassen und die Verfügbarkeit der CE Homologation bei HONDA eingeholt. Das werdet Ihr beide auch für den Suzuki Motor für die Zulassung in der Schweiz und für die Zulassung am Bodensee benötigen. |
Hi,
Ja wir werden einfach mal fragen. Und in Frankreich zur Not einfach eine Schweizer setzen. Denke kaum, dass sie Franz. See Polizei was beanstanden wird. Die deutsche würde wohl zu sehr Verwirrung bringen. Danke euch allen! Dieter. Es gibt keine Unterscheidung bzgl. Deutscher oder Schweizer Seeseite. Deshalb gibt es ja diese Abkommen. Die 3jahres Prüfung gilt auch für Schweizer Schiffe. Z.b. Zürich Schiffe müssen diese extra bei z. B. Thurgau machen. Schiff aus Zürich dürfen allerdings nur 3monate je Jahr, anstatt komplett durchgehen wie eines aus Thurgau, auf dem Bodensee fahren. |
tztztz,
die Schweizer machen es noch komplizierter.:cognemur: Naja, Schifffahrt und Schweiz passt doch nicht so zusammen. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:53 Uhr. |
Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com