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Eilanfrage Führerschein Spanien
Hallo allerseits,
ich habe mit meinem Bruder gewettet, dass man in spanischen Küstengewässern nur bis 5 PS Führerscheinfrei schippern darf! Es gelten die Heimatführerscheinbestimmungen!! Habe ich recht??????? Danke für die Anworten:banane: Jeronimo:biere: |
JA hast du.
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Stimmt voll und ganz...
Einzige mir bekannte Ausnahme ist Kroatien, da ist bei jedem Motor ein Führerschein vorgeschrieben... Gruß Carsten Edit: ich hoffe die Wette hat sich gelohnt, wir haben alle Durst :ka5: |
Zitat:
Wie das in Spanien aussieht, weiß ich auch nicht, aber zB in HR kann man das nicht sagen! Die Heimatscheinbestimmungen gelten für dich dann, wenn du einen Heimatschein hast, aber was, wenn nicht ???? Wie zB HR, die haben auf diese "Lücke" schon reagiert! |
@ Berny,
in Italien darfst als Deutscher oder Österreicher doch auch nur 5 bzw. 6 PS Führerscheinfrei fahren obwohl für Italiener 40 PS Führerscheinfrei sind :cognemur: Gruß Carsten |
Hi,
es geht um Spanien, und da gelten für den Deutschen Urlauber die Deutschen Führerscheinbestimmungen, ... d.h., alles was mehr als 3,68 kW/5 PS hat, ist FS-Pflichtig Ausnahmen: einige Motore sind auch über 5 PS FS-frei, siehe hierzu den Link Um Links zu sehen, bitte registrieren Grüße "Neptun" |
nebenbei,
ob das kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt, :confused- |
Gut, geklärt ist, dass in D das Heimatlandprinzip gilt (siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren ), aber ist das auch in anderen Staaten so ?
zB in Österreich heißt es so: Zitat:
Ich denke, deshalb kommt auch oft die falschen Annahmen, was bei uns gilt, gilt auch woanders !!! Also, das Heimatlandprinzip gilt anscheinend nicht überall !!! So gesehen muss man genau diesen Umstand im fremden Land erfragen, sollte man kein Patent besitzen!!! |
Hallo Jeronimo,
grundsätzlich mal hast Du Recht! ABER: Die spanische Wasserschutzpolizei/ den Hafenmeister und wer auch immer kennt nur das spanische Gesetz und nicht das deutsche... :futschlac daher kannst Du bis zu 13,5 PS motorisiert ziemlich legal herumfahren, nur passieren sollte dann nichts. Jedenfalls kein Zusammenstoß mit einem Deutschen, denn dann gilt wieder deutsches Recht und Du kannst in Deutschland dann im Zweifel vor Gericht antanzen. Wie es versicherungsrechtlich aussieht, da hab ich sowieso keine Ahnung! Der Spanier darf jedenfalls ganz legal mit 13,5 PS motorisiert herumfahren (soviel ist führerscheinfrei). Problematisch für Spanier ist der Erwerb eines Sportbootführerscheines hingegen, da das nicht so einfach geregelt ist wie in Deutschland... die müssen sich da über verschiedene motorisierungen bzw. bootslängen hocharbeiten und Stunden nachweisen etc... ein Akt der Bürokratie :stupid: Gruß Markus |
Zitat:
Wenn ich Sche.. bau dann sitze ich in spanien und nicht anderswo Versicherung: Wenn ich legal fahren darf dann ist auch die Versicherung Ok Sicher wird es da unterscheidungen geben ob ich mit einem eigenem Boot oder charter fahre Ob Versicherungen gern bezahlen mag ich sowieso bezweifeln :chapeau: die finden doch immer etwas um sich zu drücken. Da gibt es genug Fälle wo alles für den Skipper stimmte Schein Fahrgebiet usw. dann war es halt fehlende Praxis oder eine nicht vorhandene Seekarte |
Zitat:
Gruß Henning |
Zitat:
Also bei uns in A ist das so, wenn da ein D mit einem D zusammenfährt, gilt immer noch das Recht von A !!!! Ich denke mal, das ist in den Hoheitsgewässern eines Ausländischen Staates ebenfalls so, außerhalb der 12 SM-Zone bist vermutlich eh nicht unterwegs ! Wenn doch, dann ist wiederum die Versicherung wichtig. |
Zitat:
was Du hier schreibst ist leider nicht ganz so einfach. Sachlage ist folgende: Wenn Du in Spanien unterwegs bist, dann gilt tatsächlich in erster Linie das spanische Recht. Also in Spanien kannst Du nicht wegen fahren ohne Führerschein drankommen, hältst Du Dich an die Begrenzungen, die in Spanien gelten. Das Problem aber: Angenommen Du baust mit einem Deutschen einen Unfall, dann gilt plötzlich das spansiche Recht nicht mehr und das Verfahren wird in Deutschland vor einem deutschen Gericht sein. Die wissen dann, daß Du ohne gültige Fahrerlaubnis nur 5 PS führen darfst und da bekommst Du dann Ärger. Wenn die Versichrung das mitbekommt (wovon ich ausgehe, dann wird die vermutlich auch nicht zahlen, spanische Versicherer zahlen sowieso äußerst ungern). Ich hatte vor 4 Monaten einen PKW-Unfall in Spanien und mein Auto wurde schwer beschädigt (6000€ Schaden). Leider war der/bzw. die Unfallgegnerin eine Spanierin, so daß die ganze Geschichte auch in Spanien geregelt werden muss... Anwalt von mir versucht nun seit über 3 Monaten das Geld einzufordern (die gute Frau kam über ein Stoppschild in die Haupstraße rein und traf mein Auto auf Höhe der hinteren Türe und Hinterachse). Glück im Unglück hätte ich da noch gehabt, wenn der PKW des Unfallgegners in Deutschland zugelassen gewesen wäre, dann hätte ich das Geld schon längst, da dann die Schadensregulierung und der Gerichtsstandort in Deutschland wäre! Naja es ist niemandem etwas passiert, was bei Unfällen die Hauptsache ist. Dauert eben ewig, bis Geld fließt (und dann vermutlich auch zuwenig für die Höhe des Schadens)... Gruß Markus |
@ Henning,
Soweit mir bekannt ist, hängt es auch davon ab unter welcher Flagge das Boot läuft... Für ein Deutsches Boot gilt Deutsches Recht (zumindest hab ich das so mal gelernt)... Auf Experimente würde ich mich da nicht einlassen... Gruß Carsten |
Das stimmt so nicht ganz, es ist nur der Umstand, dass das ganze Verfahren, soferne beide Partein einverstanden sind, nach Deutschland abgetreten wird.
Dennoch gilt das Spanische Recht, auch wenn das Verfahren in D durchgeführt würde. Lediglich der Strafrahmen wird nach Deutschem Recht bemessen. |
Das kommt mir spanisch vor
Hallo,
und erst einmal vielen Dank für die infos!:cool: Das mit der Versicherung ist nicht das Problem. Bestandteil einer Versicherung ist der Antrag! Da schreibe ich zum Beispiel klar rein: Ich fahre ohne Führerschein in Norwegen mit wieviel PS ich gerade lustig bin!! Wie alle Norweger auch! Das haben die bei der HUK voll akzeptiert! Diese wäre dann auch für Spanien möglich! Natürlich nur bis zu dem PS Bereich, bis zu dem ein Spanier ohne Fleppen fahren darf! Wenn ich die Diskussion richtig verstehe, darf der Spanier mehr als 5 PS hinter seinem Gummibötchen binden??!!:lachen78: gruß Jeronimo |
Du kannst dein Auto auch ohne Führerschein Zulassen und Versichern...
Was ist aber im Falle eines Unfalls? Deine Versicherung wird sagen das du keinen Führerschein hattest und wird aus diesem Grund nicht zahlen, bzw. sich das Geld von dir zurückholen... Mir wäre das Risiko zu groß... Wenn du mehr als 5 PS fahren möchtest, dann mach den Führerschein... Gruß Carsten PS: Was würdest du tun wenn du jemanden mit dem Aussenborder eine neue Frisur verpasst und deine Versicherung zahlt nicht? Es geht da dann unter Umständen um richtig viel Geld... |
Zitat:
prinzipiell ja schon, aber trotzdem können Schadensersatzforderungen auch in D eingeklagt werden nach deutschem Recht. Ich leite es mal aus unserer Zivilprozessordnung ab: § 13 Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt. Hoffe mal, dass es auch stimmt, aber wir haben ja noch Juristen im Forum. :biere: Strafrechtlich ist auch so eine Sache. Habe jetzt nicht unbedingt Lust auch noch in der StPO zu blättern, aber auch da bist Du von Straftaten, die Du als D im Ausland machst nicht unbedingt "geschützt". Strafen aus dem Ausland können m.W. jedoch bei einem dt. Strafverfahren angerechnet werden. Ordnungswidrigkeiten sind natürlich außen vor. Aber vielleicht kann sich dazu auch noch ein Jurist äußern... :chapeau: |
Hallo Freunden, hallo Jeronimo,
wenn Du an der spanischen Küste, die eigentlich viel zu rauh ist für kleine Schlauchboote, mit einem kleinen Schlauchboot und dazu auch noch untermotorisiert rumgurken möchtest, so ist das Deine Sache. Vielleicht haben deswegen die Spanier für ihre Landsleute auch die Führerscheinfreiheit bis 13,5 PS um hier einfach mehr Power auf dem Wasser aus Sicherheitsgründen zu haben. Damit ist auch das fahren mit einem dort zugelassenen Boot für Dich kein Problem bei dieser Motorisierung. Wenn Du aber mit einem in D zugelassenen Boot an der spanischen Küste fahren möchtest mit mehr als 5 PS, da empfehle ich Dir unbedingt Dich an die deutschen See-Vorschriften zu halten. Denn ist bei einer Kontrolle doch ein Seeoffizier dabei, der die deutsche Rechtslage kennen sollte, dann läufst Du Gefahr das Dein Boot beschlagnahmt wird (Ermessungssache) und erst bei Bezahlung der fällige Strafe wieder herausgerückt wird. Wehe Dir ist dann auch noch ein Schnitzer passiert und jemanden verletzt worden, dann stehst Du sowieso mit einem Fuß im Gefängnis ... Empfehlung: mache den SBF-See (wo noch ganz schön was dazu lernen kann!) und es kommt eine ganz andere Freude auf um mit wesentlich mehr als nur 13,5 PS durch die Gegend zu nuckeln...:biere: Zu der versicherungstechnischen Rechtslage Diskussion hier gilt in Spanien als erstes das Machtwort der dortigen Seepolizei und der dortigen Seevorschriften. Danach dürften die einzelnen Versicherungen der Unfallgegener als erstes anknüpfen. Und wehe eine spanische Versicherung ist involviert, dann dürfte das ein sehr schleppender und womöglich aussichtloser Vorgang werden um dort Schadenersatz zu bekommen. Mit einem deutschen oder österreichischen Anwalt dort was erreichen zu wollen ist mehr als hofnungslos, eher schon mit einem spanischen Advokaten der den dortigen juristischen Winkelzügen gewachsen ist, das setzt aber eine teure und vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus, da auch RA Kosten selber getragen werden müssen. |
vielleicht noch in Ergänzung zu meinem letzten Posting: Natürlich ist es so, dass die jeweiligen Bestimmungen des Landes erst einmal gelten (sonst müssten wir ja in GB rechts fahren) :lachen78:
Aber es ist halt mal so, dass die zivilrechtlichen Ansprüche dann in D eingefordert werden können. Das gilt aber dann auch für Nicht-Deutsche. Bedeutet wenn ein Deutscher einen Österreicher in Spanien..., dann kann der Österreicher ihn nach meinem Kenntnisstand in D verklagen. |
Eilanfrage Führerschein Spanien
Sorry,
auch wenn es hier um Spanien geht, möchte ich kurz auf das Posting von Henning wegen Italien in diesem Fall Gardasee antworten. Ich dachte auch, dass ich als Deutscher einen SBF für Italien benötige, wenn ich ein Boot über 5 PS fahren will. Das gilt allerdings nur, wenn es sich um ein in Deutschland zugelassenes Boot handelt. Fahre ich ein in Italien zugelassenes Leihboot, sieht das anders aus. Ich konnte das nicht glauben, bis ich letztes Jahr einen älteren Herren kennengelernt habe, welcher seit 50 Jahren am Gardasee Motorboote mietet, wenn sein Segler ihm bei Windstille keinen Spaß macht. Er hat mir erklärt, dass er nicht im Besitz eines SBF ist. Wir haben uns dann lange mit dem Vermieter unterhalten und auch ein Polizist, den der VM kennt, hat dies noch mal bestätigt. Das hätte ich nicht geglaubt, ist mir aber eh egal, da ich den SBF ja besitze. Gruß Erich |
Hallo zusammen,
die Fragerei ist eigentlich ziemlich sinnlos. In Spanien sind 13,5 PS für Spanier zugelassen, ob das jetzt für Deutsche gilt oder nicht ist sowieso nebensächlich! Denn: 13,5 PS sind für das Meer sowieso zuwenig. Jedenfalls wenn man auch das entsprechende rauhwassertaugliche Boot will. Der Spaß am Bootfahren beginnt sowieso erst ab 6m Länge, besser noch mehr. Dann kann man auch mal Touren entlang der Küste machen. Ab 10m wird es dann wirklich Bootfahren und nicht von Welle zu Welle hüpfen. Dann benötigt man aber mindestens 200PS! Und dafür braucht man einen Führerschein. Außerdem, den/die Führerschein/e zu machen ist doch wohl kein Problem. Im Vergleich, was Bootfahren sonst kostet, macht das noch den kleinsten Betrag aus. Wie es in Italien mit dem Gardasee aussieht, da bin ich mir nichtmal sicher, ob man da SBF Binnen oder SBF See braucht.... :lachen78: Mir ist das auch relativ, da ich SBF See/Binnen und Bodensee habe... dank des Tricks, erst den See, dann den Bodensee zu machen, bekommt man den Binnen ja quasi geschenkt (12€ auf Antrag) Gruß Markus |
Zitat:
Wie konnte ich nur so lange dem Irrglauben anhängen daß das, was ich da mit meiner Nusschale mache auch noch Spass macht?:confused- :confused- Grüße Harald |
Spanien
Hoppla Markus,
das ist mir jetzt ein wenig zu allgemein, da fehlt eine klare Abgrenzung. Für die Atlantikküste Spaniens unterschreibe ich Dir das glatt. Jedoch ist die andere Seite Spaniens nicht immer so rauh, dass man dort mit wenig PS fahren kann. Ich kenne nun nicht alle Plätze aber nur bei Almeria habe ich 2 Wochen lang relativ starke Wellen erlebt. Sowohl an der Grenze zu Portugal (Algarve) wie auch nähe Barcelona trifft Deine Aussage nicht zu. Allerdings geht "raus fahren" nicht mit 5 oder 10 PS, da sind mind. 25 angebracht um keine Probleme heraufzubeschwören. Und es ging ja glaube ich nur darum, ein wenig in den Buchten rumzuschippern. Zugegeben, das kann bei Strömung und Wellen auch mal gefährlich werden. Gruß Erich Bei schwerer See hast Du dann wieder recht. Aber das gilt auch für andere Küsten. |
Zitat:
jupp schmeiss das Boot weg! :lachen78: Ich werf meins hinterher! Hallo Erich, sorry stimmt ist zu allgemein geschrieben... lag an letztem Sommer... Von wegen keine bzw. kleine Wellen und so... selbst in der Bucht war es eigentlich immer ungemütlich. Und das an der Costa Brava (heist ja wilde Küste).... Wir hatten sogar mal Probleme in den Hafen zu kommen und das mit 15PS! Strömung war so stark, daß das Boot in Gleitfahr musste, um gegen anzukommen. Dumm an der Geschichte ist, wenn die Wellen etwas höher sind, dann geht das mit der Gleitfahrt zwar immernoch, aber wird erstens ungemütlich und zweitens ab einer gewissen Wellenhöhe dann doch gefährlich. So ein kleines Böötchen ist keinesfalls geeignet für einen Tagesausflug, wer weiss schon, was das Wetter in 4-5 Stunden macht?!? Und vorallem, was werden die Wellen machen. Jahrelang war ich mit 5 PS am Mittelmeer, was bei gutem Wetter auch geht. Aber wirklich Spaß macht das nicht! Und 15PS machen nur bei glatter See richtig Spaß und die hat man eben nie... Ist auch alles meine persönliche Meinung, keiner muss sich deswegen angegriffen fühlen... Gruß Markus PS: Und wenn man Spaß mit dem "kleinen" haben will, dann gehts kaputt... hab ich auch gelernt :seaman: :ka5: :futschlac :biere: |
Spanien
Ging es nicht um dürfen ?
Es nützt ja keinem wenn immer Beiträge über Spaß / Lernen und du sollst ... geschrieben wird wenn es um rechtliche Fragen geht. Antworten wie mach den Schein ist zwar gut gemeint aber ob er in Spanien oder Italien mit mehr als 5 PS fahren darf hat das nix zu tun und das war doch das Thema. Wie wissen doch alle das man immer ein größeres Boot möchte und bei den PS könnten es immer mehr sein. |
Zitat:
NEIN man darf nicht, weil ich das in der Fahrschule so gelernt hab! Deutscher im Ausland und Innland darf nur 5 PS fahren! Gruß Markus PS: Länger, breiter und vorallem MEHR POWER :lachen78: :futschlac |
Zitat:
Diese Regelung kommt nur bei eigenen Booten zur Anwendung Bei Charterbooten gilt Nationales Recht Man lernt auch das bis 5 PS überall ohne Schein gefahren werden darf. Das stimmt so auch nicht mehr. |
Zitat:
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Hallo Henning,
nur dass diese Regelung nicht neu ist, da gibt es sogar Prüfungsfragen beim SBF drüber (ist bei mir noch relativ frisch).... |
Spanien
Hallo Markus,
ich fühle mich keinesfalls angegriffen. Denn im Endeffekt hast Du recht, dass z. B. an der Costa Brava auch mal Wellen sein können, welche dafür sorgen, dass man tagelang nicht raus kann. Da stimmt es, dass selbst die von Dir geschilderten 15 PS die Untergrenze sein können. @ Martin Du musst Dir im Klaren sein, dass Du evtl. Pech hast, und im Urlaub wetterbedingt großteils das Boot wegen fehlender Power gar nicht nutzen zu können. Gruß Erich P. S. Leider ist die Rechtslage immer noch nicht klar, aber ich bleibe dabei, dass ein Deutscher im Spanien nur sicher ist, wenn er 5 PS (ohne SBF) nicht überschreitet. So lange nix passiert wird es aber warscheinlich niemand interessieren, wenn 8 PS dran sind, aber helfen tut es auch nix. |
Vorsicht!
Deutscher hin, Spanier her, bei der ganzen Diskussion wird hier ein wesentlicher Bestandteil vergessen. Die Erlaunbnis Führerscheinfrei bis 13.5 PS hat einen entscheidenden Haken, egal ob ich Spanier, Deutscher oder sonstwas bin. Diese Regelung gilt nur für von der Capitania (So etwas wie das Schiffahrtsamt) ausgewiesene Gewässer. In der Regel gelten dazu Hafenbereiche und Binnenseen.......und wird von Autonomie zu Autonomie (Bundesland) auch anders ausgelegt. Aber bestimmt nicht für die gesamte Küste Spaniens. Gruss aus Spanien Panocho |
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