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Kroatisches Patent
Hi, schaut Euch das mal an!!!! Küstenpatent KVARNER BUCHT. Ab 399.-€.
Lg. Ingo Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Zitat:
Gruß Uli |
Hi Uli
Was findest du so schlecht an diesem Angebot. Ich habe mein Küstenpatent über eine österr. Fahrschule am gleichen Ort ( 2 Tage ) gemacht. Dann Prüfung beim Hafenkapitän. Als ich den Bootsschein - national und international für die österr. Seen und das Wasserstraßenpatent erworben habe war ich ebenfalls 2 Tage in Brandstätt nähe Linz. Läuft genau so ab wie in Kroatien. Lernen , Prüfung und aus. :seaman: LG Franz |
Praxis ???
Was ist eigentlich mit dem Praxisteil ? oder braucht man den beim HR schein nicht :confused-
Im Angebot sind ja nur 2 HALBE Tage Theorie |
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Da haste Recht. In Kroatien brauchst du keinen Praxisteil machen. In Österreich schon. LG Franz |
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eigentlich nichts, hat mich nur einfach so an "All Inclusive-Führerschein inbegriffen" erinnert. Busfahrt, Übernachtung, Früstück usw. und dann noch den Führerschein dazu, bei dem Preis, SUPER! Nicht immer alles so ernst nehmen (sollte ein Joke sein), aber bei uns in D werden mittlerweile Bahn-, Flucktickets und was weiß ich nicht noch alles bei Aldi usw. verkauft. Warum also nicht eventuell Scheine über'n Hofer in A.:futschlac Gruß Uli PS schau mal in deine PNen. |
Hallo Uli,
wollte nur betonen, ich hab den Schein letzten November in Rijeka gemacht und da wars so wenn du nicht´s gelernt hast fährst du ohne Schein wieder nachhause. Ich glaube der Spruch eine Flasche Rum und ein kilo Kaffee sind vorbei.
Ich finde es trotzdem nicht schlecht wenn der Hofer oder Aldi so etwas anbietet. LG Sepp |
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Hofer tritt ja auch nur als Reiseveranstalter auf und es gibt immer einen Grund für irgendwas irgendwohin zu fahren. Für mich trotzdem überraschend, welche "Marktlücken" die Discounter zu bedienen versuchen. Gruß Uli |
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Ganz einfach : den Rum und den Kaffee hat der Hafenkapitän kassiert, die Kunas und Euros kassieren nun (a) Hofer, (b) Hotel und (c) der Staat aber nicht mehr der Hafenkapitän. Das ärgert ihn => Es fallen welche durch Das "Durchfallen" hat also weder was mit der Qualität des Unterrichtes, noch mit der Lernfähigkeit der Betroffenen ,noch mit der Qualität der Prüfung zu tun ! :futschlac :futschlac :seaman: :futschlac :futschlac |
weil da jetzt schon wieder vom kaffepatent gesprochen wird:
ich hab meins, ich glaub 2001, in rijeka gemacht. in etwa so wie das vom hofer angebotene package, nur hab ich mir das alles selber zusammengestellt. auch mit hotel in opatja, aber ohne kurs sondern mit selbststudium. die prüfung war absolut keine "gmahte wiesn", wie man so schön sagt. waren zwei teile, sozusagen theoretisches und technisches. sämtliche vorschriften, navigation, seekartenlesen,.... sind recht genau gefragt worden. mich hat der hafenkapitän zusammengeschissen, weil ich die kroatischen bezeichnungen für die grundbeschaffenheit nicht gewusst hab. na gut, sonst hab ich aber alles einigermassen gekonnt. was echt locker war, war die technik. das ganze braucht man aber in der realität auch nicht. ich mein wer kann schon genau erklären, was bei jedem arbeitstakt beim 2 und 4takter genau passiert*g*. alles in allem würd ich sagen, die prüfung war mindestens genaus schwer wie der theoretische teil vom binnenpatent in österreich. lg martin |
Find ich ja lustig, dass es das Kroatische Küstenpatent jetzt schon bei Hofer gibt.
Ich bin gerade dabei SBF See und Binnen zu machen und komme preislich aufs gleiche (Theorieunterricht, Fahrstunden, Prüfungsgebühren)!!! Da würde ich mirs schon überlegen wo ich den Schein mach, weil man von dem Urlaub ja dann auch nicht mehr viel haben wird... |
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Na ja sagen wir nicht Kaffepatent - sagen wir Touri-Patent - gibt's in D ja inzwischen auch:seaman: |
Ach ja, weil wir gerade davon reden:
Ich hab leider noch immer keine Antwort vom Präsidenten des MSVÖ bezüglich dem FB1 in Österreich erhalten, obwohl der in Tulln auf der Messe sehr freundlich war. Hab ihn aber schon 2 mal angeschrieben, was soll man davon halten ? Naja, mal sehen. |
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ich hab den lernaufwand mit dem österreichischen binnenschein verglichen, weil die qualität dieses patentes allgemein anerkannt wird. @ hermann: da sind aber auch 2 übernachtungen mit dabei. lg martin |
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Und ja, es ist kein praktischer Teil dabei - ich sehe das auch als Manko an und biete daher (wie viele andere Anbieter freilich auch) entsprechende Praxistrainings an, welche von den Kunden gerne angenommen werden - nur gezwungen wird halt niemand dazu! Die Sache mit dem FB2, der für uns Österreicher der "Einstiegsschein" wäre, möchte ich jetzt nicht weiter austreten, da dies auch hier in diesem Forum schon mehr als erschöpfend diskutiert wurde - und, wenn ich mich recht erinnere, hast sogar Du, lieber Roland, dabei Dein Verständnis dafür gezeigt, dass der Schein in keinem Verhältnis dazu steht, wenn man "nur" mit einem 10PS-Schlaucherl die Küste abfahren möchte! Es wäre daher nicht nur nett, sondern auch fair (nicht nur mir gegenüber), wenn Du diese falschen Pauschalierungen das kroatische Patent betreffend sein lassen würdest! L.G. Edwin |
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will ich garnicht , ich bin sogar (wie Du schreibst) FÜR EINEN EINSTEIGERSCHEIN aber bitte mit Theorie UND Praxis. Es wäre sogar sinnvoll, so etwas für "Kleinboote" (nicht wieder draufhauen) und bis x Meilen Küstenstreifen zu schaffen, man könnte m.E. sogar noch unterscheiden zwischen Gezeitengewässern und Mittelmeer / Ostsee oder verbieten auf vielbefahrenen Seestrassen ( engl. Kanal / Kadettrinne etc) zu fahren. Das ganze schlank und preiswert ABER mit intensivem praktischen Sicherheitstraining - das wäre meine Idealvorstellung. Die Pauschalierung geht ggen die "geiz ist Geil" Mentalität - Wo geht's am schnellsten und billigsten:cognemur: |
Schein
@Roland
Da Kroatien nun für alle einen Schein vorschreibt ist es auch nicht recht :confused- obwohl die Leute nun etwas lernen zumindest die Grundregeln, motzen viele. auf der anderen Seite schreien sie, weil keine Praxis beim HR Patent dabei ist. Beim SBF ist ja auch nur eine Alibi Praxis dabei, aber das ist OK.:cognemur: Wer mit 5 PS rumfährt hat doch schon mehr Praxis als ein Neueinsteiger. Oder macht es einen unterschied, von der Praxis gesehen, wenn einer mit einem Binnenschein jetzt ein HR Patent erwirbt und dann keine Praxisprüfung absolviert. Die meisten SBFler haben doch die Praxis auch Binnen abgelegt. |
Zitat:
Das mit der Theorie ist doch wie beim Autofahren, Du paukst für den Test und dann vergisst du sofort die Hälfte wieder und wendest Du den Rest nicht an (z.B. terr. Navigation) auch den - was bleibt sind hoffentlich die Wegerechtsregeln:ka5: Praxis - insbesondere Sicherheit - wird aber dann wichtig wenn man plötzlich das Wetter umschlägt (soll es geben:biere: ) oder ein Panne auftritt oder wirklich einer über Bord fällt (warum auch immer) und er hat schon einmal ein Manöver in solcher Situation gefahren wird er sich leichter tun und eine bessere Chance haben. Deswegen bin ich z.B. gegen die Schönwetter-MOB-Manöver (aber da bin ich der Rufer in der Wüste) ABER (da habt Ihr ja Recht) 500m See-Erfahrung von einem Schlauchikapitän zu verlangen ist Unsinn - genauso wie Praxis völlig ausser acht zu lassen. Genauso übrigens wie von jemand der am -sagen wir Ammersee- einen Drachen liegen hat, den gleichen Schein zu verlangen, wie von jemand der mit einem 90PS/5meter RIB den Rhein unsicher macht. Aber in Bayern braucht man ja für den Drachen keinen Schein:chapeau: Die wirklich Lösung sehe ich im Moment auch nicht, vielleicht eine Einteilung nach Bootsgröße und Geschwindigkeit ? |
Schein
3 Länder 3 verschiedene Scheinregelungen D / A / HR
Was das eine zuviel hat hat das andere zu wenig. 3 Bootfahrer 3 verschiedene Meinungen. Pauschal kann man das nicht abhandeln denn ein Sportbootfahrer wird kaum die Probleme eines Seglers kennen und der 12 m Verdrängerfahrer sieht es wieder anders. Die Scheinbeiträge reduzieren sich meist auf die Prüfung. Ist das wirklich das Kriterium um gut oder schlecht zu unterscheiden, zählt nicht viel mehr das danach. Person über Bordmanöver sind nur Show bei der Ausbildung und haben mit der Wirklichkeit wenig zu tun. In Wirklichkeit ist das annähern das kleinste Problem sondern das finden und bergen. Lernt man beim SBF See dies, sicher nicht. Wer macht sich schon gedanken wie ein 80 Kg. schwerer lebloser nasser Körper ins Boot/Schiff geholt werden kann. Was bei Sportbooten noch möglich scheint ist bei größeren Booten/Schiffen fast unmöglich ohne Hilfsmittel. Mir ist schon klar das dies ein Schlauchboot Forum ist aber mit dem Patent darf man auch große Schiffe fahren. Wenn schon "PoB" = ex MoB :ka5: in der Ausbildung dann richtig. Nachtrag zum Patent: Solange beim SBF See die Praxis Binnen und auf einer mit Motor bestückten Badewanne abgelgt werden kann sollte man sich überlegen ob es richtig ist abwertende Beiträge über das HR Patent zu verfassen. Ich habe es noch nie erlebt bzw. gelesen das ein FB 2 /3 Inhaber (Ösi Patent) den SBF See so negativ hingestellt hat, obwohl dies nicht ganz unberechtigt wäre wenn man die Praxis vergleicht. Wie man sich denken kann ist auch beim HR Patent ein Praxistörn nicht verbotennur eben freiwillig. Das Geld eine Rolle spielt kann man daran sehen das sowohl beim SBF wie auch beim HR Patent nach Preisen gefragt wird. Für viele steht der Preis an 1. Stelle, für wenige die Ausbildung. :biere: |
Hallo,
als Neuling in diesem Forum möchte ich direkt eine Frage stellen, die mich seit Wochen beschäftigt. Ich lese seit einiger Zeit mit und habe bezüglich des kroatischen Küstenpatents gelesen, dass ein Mitstreiter das Küstenpatent hat in Holland umschreiben lassen! Ist diese Umschreibung wirklich möglich? |
Schein
Diese Geschichten tauchen immer wieder auf.
Mir ist kein einziger Fall in den letzten 20 Jahren bekannt das Küstenpatente umgeschrieben werden. Weder kroatische Patente in Deutsche noch Deutsche in Österreichische. Vor jahren wurden noch alte Yugo Mornar Motorist nicht zu verwechseln mit dem normalen Yugo Küstenpatent (1. Scheine der yugo Handelsmarine) in Ösi Scheine umgeschrieben. Schon allein der unterschied SBF zu den Ösi FB2 ist so gewaltig in der Praxisausbildung das dies nicht möglich ist. Wozu sollte man auch ein HR Patent umschreiben. |
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Schein
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Da ich Österreicher bin, interessieren mich in 1. Linie die Angelegenheiten hier. Mag schon sein das dies in Deutschland so ist aber daraus abzuleiten das dies die Regel ist kann ich mir selbst für deutschland nicht vorstellen. |
Ich weiß noch nicht, wie weit Rotti ist, aber eine Anfrage in diese Richtung gab es schon mal.
Weil: Wenn jemand ein HR Patent hat, hat er die nötige Befähigung, im Küstenbereich zu schippern. Demnach müsste ja der MSVÖ laut Gesetz demjenigen auch bestätigen, dass er die Befähigung besitzt, und über diesem Wege das IC erlangen. |
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PS: es gibt aber eine Fahrschule und einen Verband (ist aber ident :futschlac ), der Dir gegen Bares und Nachweis der Seemeilen (bestätigst Du selber) das Kroatische Küstenpatent auf ein österr. FBII oder FBIII (was Du willst) umschreibt. Nur leider nicht aufs amtliche mit Bundesadler sondern auf einen Vereinsschein - Um Links zu sehen, bitte registrieren . |
Kling lächerlich, aber:
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Und wenn jemand ein HR Patent hat, warum sollte der MSVÖler dann eine negative Begutachtung ausstellen können ? Aber auch hier gilt: Keine eindeutige Regelung! Und das von der Yachtschule Koller ausgestellte Dokument ist auch so eine Sache, nicht amtlich, schaut aber so aus, ich lass mich darauf auch nicht ein. Meine Konsequenz: Wenn mein Patent in HR nicht anerkannt wird, dann mach ich einfach Vorort das HR Patent. |
Hi Berny
immer ALLES lesen , das Eintauschen scheitert an der verlangten Praxis ! Zitat:
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berny, das thema hatten wir schon hundert mal und diesmal ist deine argumentation echt schwach*g*.
die verbände begutachten deine befähigung. dafür machen sie eine theoretische und eine praktische prüfung. so, und damit simma wieder genau dort, wo wir vorher schon waren. lg martin |
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Es scheiter einfach an einem : Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. (einen FS für Yachten auf Hoher See zu machen) Zitat bmvit. Da also jeder Österreicher eine A-Yacht ohne Führerschein führen darf, gilt (und so steht es zu lesen beim bmv...) das Recht dessen, der die Gebietshoheit hat. (z.B. HR) ende der Durchsage. Auch das IC hilft nicht, es kann nur an Österreicher oder Pers. mit Wohnsitz in A ausgestellt werden - NACH (auf Grund) eines Verbandsscheines un damit MUSS die geforderte Praxis absolviert worden sein. Alles nachzulesen im Gesetzblatt über die Änderung der SeeschiffahrtsVO vom Juli 2004 oder von mir aus auch hier : Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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hätte nicht gedacht, dass ich einmal mit Dir einer Meinung sein werde :lachen78: . |
danke für den artikel roland. werd das ganze mal in den originalen gesetzestexten nachlesen. jetzt weiss cih wenigstens, wo das steht*g*.
eigentlich sind jetzt fast alle fragen geklärt. das einzige, was noch übrigbleibt ist die frage, warum es keinen FB1 gibt. lg martin |
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...eigentlich noch nicht wirklihc, da ich ja frgate, ob es möglich sei, den Schein in Holland umscheriebn zu lassen und nicht in Österreich. Mein Problem ist dennoch, um das mit der Umschreibung überhaupt zu versuchen, einen "Hafenmeister" o. ä. im grenznahen Gebite (Venlo etc.) zu finden, der so etwas machen könnte... Sporadisch habe ich mich aber jetzt endlich zum SFB SEE/BINNEN angemeldet. |
@Göberl: nö, sehe ich nicht so, eigentlich bestätigt ja Roland meine Ansicht, die sicherste Methode ist der HR-Schein, und alles andere ist nicht eindeutig geregelt. Auch zeigt das Posting auf, dass der soviel gepriesene IC FB2 aufwärts ja eigentlich auch nicht wirklich gilt, soferne HR diesbezüglich keine eindeutige Regelung vorgibt (hat HR das schon ?)
Und zum Thema "Verpflichtung des MSVÖ" hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Stellt sich nur die Frage, ob für den MSVÖ zB einen HR-Küstenschein Befähigungsausweis genug ist, und wenn nicht, warum nicht? (Begutachtung der Befähigung, warum muss er nochmals prüfen, wenn ich zB einen HR-Schein habe, indem meine Befähigung ja von offizieller Seite her bestätigt wurde?) Darauf aufbauend und der vermutlich negativen Aussage des MSVÖ könnten wir die Petition an das BMVIT starten, weil wir dann offiziell nachfragen könnten, warum das nicht geht (Hier hätten wir ein rechtliches Problem, ein HR-Schein, für Kroaten in A gültig, wird vom Staat für Österreicher nicht anerkannt. Ansich eine gute Ausgangslage!) Der letzte Stand der Dinge, soviel ich weiß (Rotti weiß mehr!), war, dass der MSVÖ diese Anfrage an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat. Ob diesbezüglich schon eine Antwort kam, weiß Rotti. Und soviel ich weiß, ist auch der MSVÖ daran interessiert, den FB1 wieder einzufühern, dies scheitert angeblich an bestimmten rechtlichen Dingen, die wiederum für mich nicht nachvollziehbar sind, weil genau diese rechtlichen Bestimmungen auch für den FB2 aufwärts zutreffen würden (Prüfung im fremden Hoheitsgebiet ist nicht möglich, bei FB2 wäre also ein Hafenanlegemanöver auch nicht möglich!). Die Forderung nach der Einführung des FB1 ist noch vorhanden, dazu brauchen wir aber noch einiges an Rückendeckung (MSVÖ, VKSÖ, rechtliche Unstimmigkeiten, usw usw) So gesehen sind diese Diskussionen gar nicht so schlecht, außerdem zeigt es auf, dass ein Bedarf da ist! |
Zitat:
:cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: |
Schein
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Als Deutscher brauchst du einen Deutschen Schein Dann Frage ich mich warum soll ein Holländischer Schein anders sein als ein Kroatischer. Selbst ein Ösischein wäre dann nicht brauchbar. Wenn du nicht in einen SBF See umschreiben kannst dann lasse es sein bringt doch nix. |
Schein
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Die Kroaten haben nicht so wie wir 2 Binnenschein :cognemur: sondern nur einen Schein Meer und Binnen. so wurde es mir mitgeteilt als die Frage aktuell war warum die Kroaten keine Ösipatente mehr anerkennen. Wir kennen das HR Patent ja nur als Küstenpatent. bitte jetzt nicht beiträge wie darf ein Ösi mit HR Patent auch auf der Donau fahren :cognemur: NEIN nur Kroaten. Zitat:
Ich finde es auch lächerlich das man beim FB2 so tut als ob man die Prüfung außerhalb der Hoheitsgewässer ablegt. Ich habe ca. 30 Prüfungstörns für FB3 mitgemacht und kein einziger war von der Küste weiter entfernt als 10 Seemeilen Alle Prüfungen, nicht die Seemeilentörns, fanden im Raum Krk - Rab statt. |
Zitat:
Aber wenigsten funken ????? Nein auch nicht ---- oooooch:motz_4: :motz_4: Macht endlich ein Volksbegehren - dann hat die liebe Seele endlich Ruh' |
Zitat:
@ herbert: jeder österreicher darf mit dem hr-patent auf der donau fahren. allerdings nur auf dem kroatischen donauabschnitt:lachen78: . das einzig sinn volle wäre wirklich, sich für den fb1 einzusetzen. das ganze mit umschreiberei und anerkennung führt meiner meinung nach zu absolut nix. zum argument mit prüfung in fremden hoheitsgewässern sollte man echt mal beim ministerium oder den verbänden nachfragen, wie sie das jetzt lösen wollen. mit rausargumentieren werden sie sich schwer tun. lg martin |
Hallo,
was im Forum zwar schon bekannt ist, aber der ADAC hat auf seinen Informationsseiten auch reagiert: Eine Patentpflicht besteht auch für Motoren unter 5 PS... Besser spät als nie... :futschlac |
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