kroatisches Patent in Italien gültig
Bevor ihr mich :pruegel:
ich habe die Suchfunktion benutzt :seaman: ..und bin leider nicht fündig geworden..... :nixweiss: Frage: Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden) Besten Dank! :smileys5_ |
Hallo dew8w,
dazu gibt es schon sehr viele Postings. Forste einfach nur mal die Rubrik "Führerscheine/Papierkram" durch! :lachen78: Kurz zusammengefasst: - Prinzipiell benötigst Du einen Führerschein aus dem Land wo Du Deinen Wohnsitz hast (bei Euch ja schwierig) - das kroat. Patent wurde anscheinend bei Kontrollen von Österreichern in Italien auch akzeptiert (zumindest habe ich gegenteiliges nicht gelesen) - WICHTIG: Deine Versicherung sollte auch damit einverstanden sein (das kann Dir hier niemand sagen, da solltest Du selbst Deine Versicherung fragen) |
Zitat:
Außerdem solltest Du wenn Du aus einem nicht EU-Land über Wasser in ein EU-Land einfährst grundsätzlich - zollmäßig ausklarieren im Nicht-Eu-Land, - zollmäßig einklarieren am ersten Zollhafenamt, - desgleichen wieder ausklarieren wenn Du das EU-Land über Wasser verläßt, - desgleichen im Nicht-EU-Land wieder einklarieren. Da spielt es keine Rolle wie groß Dein Boot ist mit dem Du da über die Grenze fährst, das ist wie wenn Du an Land über die Grenze kommst und Dich auch ausweisen mußt. :biere: |
Hallo dew8w!
Zitat:
Der ADAC hat dazu eine Um Links zu sehen, bitte registrieren herausgegeben. Auf Seite 8 findet man die entsprechenden Führerscheinvorschriften. Natürlich sind die Angaben für unsere deutschen Freunde ausgelegt. Wie wir Österreicher jetzt damit umgehen ist natürlich eine andere Sache. Aber eins ist klar herauszulesen: Mit dem kroatischen Patent geht zumindest "offiziell" nix! |
Schein
Italien:
es gelten die Vorschriften des Heimatlandes :chapeau: schreibt Österreich einen Schein zum befahren der Küstengewässer vor ? Was macht ein Engländer ? In Kroatien ist es ein wenig anders die schreiben einen Schein vor um in deren Gewässer zu fahren. |
Schein
Nachtrag:
Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5: Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ? |
Hallo Herbert,
die Italiener schreiben doch ab 40 PS auch einen Schein vor, oder? |
Zitat:
Bitte nicht immer wieder von Vorn - wir hatten es schon 1000 und 1 mal (A) Herkunftsland ( Flaggenstaatprinzip) (B) Einschränkung durch Küstenstaatsprinzip einfachstes juristisches Prinzip:cognemur: :cognemur: :cognemur: |
Zitat:
Herbert, die Frage hätt ich gern nicht gestellt, sondern beantwortet :ka5: :lachen78: |
Schein
an alle, ich wissen das es schon 100.000.000 mal war :cognemur:
Es steht doch in disem Link vom Um Links zu sehen, bitte registrieren Auf Seite 9 Absatz 4: es gelten die Vorschriften des Heimatlandes und Österreich schreibt es eben nicht vor. Was mir ganz einfach fehlte war eben das alle Länder die keinen Schein vorschreiben oder gar keinen haben fahren dürfen nur die Österreicher nicht. Das kann doch nicht wirklich so sein oder kann mir ein Experte das erklären das ein Norweger das darf und ein Ösi nicht. Was hier immer von den wissenden Usern geschrieben wird ist auch nur irgendwo abschreiben oder auf Deutschland bezogen. Das es den MSVÖ FB gibt ist unbestritten aber vorgeschrieben ist er eben nicht. Deutschland schreibt eben seinen Einwohner vor das sie einen Schein brauchen. Ist jetzt Österreichisches Recht nicht genauso anzuwenden wie eben für Länder die auch keinen vorschreiben. Dieser Beitrag ist nur für A gedacht und für Eigner Boote unter A Flagge. Mir ist auch klar das die Beweisführung den Urlaub vermiesen kann. Aber was solls mir ist es eh wurscht, seid ich nix mehr rauchen darf in I fahre ich nur mehr wenn ich Geld dafür bekomme. Das letzte mal war das September 2006 http://members.chello.at/herbert.fue...mut-37-003.jpg http://members.chello.at/herbert.fue...mut-37-005.jpg |
Zitat:
Eigentlich muss man nur lesen können ! Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt:lachen78: :lachen78: Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste:biere: :biere: ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des Küstenlandes :schlaumei und das der Ö-Schein nicht überall anerkannt wird. Ein echter Schlaumeier Euer Minister, so etwas nennt man auch Subsidaritätsprinzip, also ein Ösi braucht in Ösiland keinen Seeschein - aber ein Skipper in HR sehr wohl - also auch einer aus Ösi-Land ----- Ende der Durchsage:cognemur: :cognemur: :cognemur: Es ist tödlich simpel - man muß nur lesen können:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac und auch ein Norweger darf in HR nicht ohne Schein fahren. und auch Norweger darf mit einem Norwegischen Boot nicht in I mit einem HR schein fahren, denn dieser schein gilt eben nur in HR -- einfacher geht es nicht !!!!! |
Schein
Meine Antwort/Frage war nicht mit einem Kroatischen Schein in Italien.
Auch nicht ob ein Norweger mit einem Kroatischen darf oder nicht sondern warum darf der ohne ? Also vom HR Scheinn habe ich gar nix geschrieben, wie geht das :chapeau: lesen müßte man können :ka5: So das war mein letzter Beitrag in diesem Beitrag |
Zitat:
Von behördlicher Seite wird nur das österr. Schiffsführerpatent (~Binnenpatent) angeboten; alle anderen in Österr. angebotenen Patente für Küstengewässer etc. stammen von priv. Verbänden (bekommen zwar den österr. Amtsstempel) und sind für unsere einfacheren Bedürfnisse leicht übertrieben bzw. mehr als aufwändig. Ja, und erkläre bitte, wie ein Norweger oder Engländer (der ja offensichtlich für Sportboote in seinen Küstengewässern keinen Schein braucht) in Italien oder Griechenland herumschippern darf? (HR-Patent hat und braucht er da nicht!) Meine Lösung: Ich habe HR-Patent plus unser österr. Schiffsführerpatent und baue darauf, dass bei einer möglichen Überprüfung auf See das Vorzeugen der beiden Lizenzen genug Wirkung macht und es zu keinen weiteren Nachfragen kommt. Wie schon in diesem Thread festgestellt, wurde das Thema schon x-mal durchgekaut und natürlich nie zu einem befriedigendem Ergebnis geführt. Es soll zwar Bestrebungen zu einer Einführung einer Berechtigung für den FB1 geben, aber ich bin mir nicht mehr sicher ob ich das noch jemals erleben darf.... |
Zitat:
Hallo Rotbart!!! Wieso erhalten wir Ösis keine Antwort?:gruebel: Gruß Flipperskipper |
Zitat:
(B) weil Ihr ein Patent habt, das anerkannt wird (nur den meisten hier zu teuer ist) (C) weil doch eine Petition:ka5: läuft (D) weiles Herbert und andere gibt die damit Ihr Geld verdiehnen und ich nicht in ihr Handwerk eingreifen will (E)WEIL ALLES SCHON TAUSEND MAL GESAGT WORDEN IST |
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eigentlich müsstest uns nur was vorlesen :lachen78: |
@ferdi
Leider kann man keine Audio Dateien anfügen:futschlac :futschlac
oder villeicht Gott sei Dank:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac |
Schein
@ Rotbart
Ob wir Geld für Kurse und Begleitung bei HR Patenten verdienen ist doch völlig egal für eine Information im Forum. Wichtig ist doch das sich der Neuling ein Bild machen kann und die Info bekommt das es alternativen gibt. Bei MSVÖ Scheinen würden wir um ein vielfaches mehr verdienen schon allein wegen der Meilen dadurch wäre das Firmenschiff in der Nebensaison ausgelastet. |
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danksagung
Ich möchte mich sehr herzlich für alle Wortspenden zum Thema bedanken.
Irgenwie habe ich ein nicht ganz eindeutiges Thema angesprochen. Leider habe ich bis jetzt keine Ahnung, ob ich nun mit meinem Boot fahren darf, oder nicht. Es hat nämlich Auswirkungen: Kann ich nicht mit dem Boot fahren, muß ich der ganzen Familie einreden, wie toll Urlaub in Kroatien ist. Wenn ich in I fahren darf/kann, dann scheixxe ich heuer auf die Tschiverl und kann endlich wieder mal vernünftig, gepflegt Essen gehen. Kann ich´s riskieren? (Ösi mit CRO Patent und 15PS Gummiboot) ... jetzt mache ich mir noch einen Chianti auf...hähä):cool: |
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dieses Thema wird hier nie wirklich geklärt werden :lachen78: |
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----Zitat----- Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. Matthäus 5,37 ------------- :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac |
Hallo!
Rotbart schreibt: Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des Küstenlandes Wenn für die Österreicher in Italien die Regeln des Küstenlandes gelten, dann müsste das ja bedeuten, dass die Österriecher bis 40PS führerscheinfrei fahren dürfen. ???? Ich bin schon oft hier in Italien kontrolliert worden, niemals hat mich jemand nach einem Bootsführerschein gefragt... (italienische) Versicherungskarte, italienisches Libretto vom Motor, österreichischer Personalausweis und gut wars. Auch hat nie jemand die Sicherheitsausrüstung sehen wollen LG, Arne |
Zitat:
Deswegen bist Du auch noch nicht gefragt worden. |
Zitat:
....nu,.... halt, wie es der zuständige Beamte auslegt.... :futschlac :futschlac :futschlac Fortnox war in diesem Jahr mit seinem "Österreichschein" beim Hafenkapitän in Tisno (Kroatien) und hat sein Boot ohne Probleme zugelassen bekommen. Für den "Notfall" hatte er den HR-Schein in der Tasche, weil das mit dem Ö-Schein ja offiziell nicht geht. Halt "Auslegungssache" In Spanien an der Costa Brava musste ich meinen Schein vorzeigen, habe ausversehen den Binnenschein aus der Tasche gezogen und nach bemerktem Irrtum wollte ich ihm den See-Schein zeigen. Die Aussage: Ist mir egal welcher, Hauptsache "Irgendwas, was nach Führerschein aussieht. Halt "Auslegungssache" Ob dew8w das nun riskiert, muss er ja selbst wissen....... |
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Zitat:
Also ist es gelinge gesagt sch....egal, was der Hafenkapitän akzeptiert oder nicht, sondern relevant ist, was die Polizei (oder wie immer die heissen) akzeptieren . Ich brauch auch für die Bootszulassung in Österreich oder Deutschland keinen Schein vorlegen, dass heisst aber auch nicht, dass ich deshalb ohne Schein fahren darf, oder irre ich mich da ? :gruebel: :lachen78: Aber, ich glaub, das da - Um Links zu sehen, bitte registrieren - gilt immer noch :lachen78: |
Österreichisches Boot / Italienisches Boot
Hallo Rotbart!
Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest wäre Dir: (italienische) Versicherungskarte, italienisches Libretto aufgefallen, daher nix österreichisches Boot sondern italienisches Boot! LG, Arne |
Zitat:
Guckst du Beitrag 6, 7 und 8 Wobei ich allerding nicht weiss, was Berny's IC für'n Ding ist :gruebel: |
Lesen ist scheinbar gigantisch schwierig:cognemur: :cognemur:
in Posting 1 stand als Frage Zitat:
Die Frage ist eindeutig zu beantworten (A) NEIN (B) Er braucht AN DER ITAL. KÜSTE KEINEN FÜHRERSCHEIN ALS ÖSI MIT ÖSI BOOT UND WENIGER ALS 40 PS (Versicherung, Notausrüstung etc ist eh klar) TU FELIX AUSTRIA Ein Deutscher BRAUCHT an der I Küste EINEN FÜHRERSCHEIN , weil dies eben in D vorgeschrieben ist. Das ist sooooooo einfach und dafür werden seitenweise Postings benötigt :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: P.S.: Wenn man einen Führerschein für Besitz und Registrierung eines Bootes/Schiffes bräuchte , dann gäbe es keine Reeder mehr :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac und keine Luxusyacht würde mehr verkauft:futschlac |
OK,muss das nochmal anwärmen aber Zitat :
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt: z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden. Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw. fremde Hoheitsgewässer angelaufen werdenl (bei Charterbooten Einverständniserklärung der Charterfirma vorausgesetzt). (es gilt das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Boote laufen) In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt. Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden (abhängig von Ihrer Versicherung und der Polizze - kontaktieren Sie Ihre Versicherung), aber nicht im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee). :cool: Ergo ,Also ne Frage der Flaggenführung ?:confused- Wie schwer ist es in CRO ein Boot zuzulassen?:lachen78: |
Zitat:
Es muß ziehlich antik sein, denn die BLL gibt es m.E. seit Endde 2004 nicht mehr |
Um Links zu sehen, bitte registrieren
:confused- |
Zitat:
DA ==> Um Links zu sehen, bitte registrieren Da steht alles rund um's Bootfahren |
Steht doch drunter:
Anerkennung über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Frau Bloeck - e-mail: bbloeck@wsd-nord.de Fragen wir doch die einmal :gruebel: Irgendwo muss das ja stehen mit der Annerkenung in den jeweiligen Staaten. Das mit "in der Regel" ist mir zu auch zu schwammig.:lachen78: |
Zitat:
im Grunde habe ich keine Lust mehr über diese Sachen in diesem Beitrag zu diskutieren. Wenn jetzt sogar bei Schiffen unter Kroatischer Flagge Informationen als Unsinn bezeichnet werden. Ich werde weiterhin Neulingen, die Fragen zum HR Patent haben, Ihre Fragen beantworten. |
Voriges Jahr habe ich beim Zoll in Lignano erkundigt wie es mit dem Zulassungen,Versicherungen,Patenten in Italien aussieht.
Antwort(mündlich)und daher ohne Garantie: -Kroatische(auch ehemalige aus Ex-Jugoslawien)werden nicht anerkannt -Mein Papierl Yacht Master Licence VKSÖ nach Besichtigung schon -Versicherung(blaues Zetterl) Wichtig! -Österreichische Zulassung -Ausrüstung (wie schon oftmals beschrieben) ab 3 Meilen Handfackeln,Signalraketen,Feuerlöscher -Die Regelung ab 40 PS oder über 750 ccm (2 T) oder 1000 ccm (4 T) gilt für uns nicht,bei uns gilt die Regelung Int.Wasserstrassen -Lagune ist Adria,Flüsse zB.Tagliamento ist Wasserstrasse Ich hatte bis jetzt 4 Kontrollen wobei ich nie wegen der Papiere beanstandet wurde (Zoll,Polizei) sondern Geschwindigkeit,Naturpark und vermutlich Langeweile.Dabei konnte ich mir ihre Sacs Boote ansehen,seither weis ich den Unterschied zwischen Badeboot und Einsatzbooten.Bin immer höflich und korekt behandelt worden. |
Zitat:
Zitat:
dann Zitat:
Also dann - alle auswandern einen Wohnsitz in HR nehmen und Schiff anmelden!!!!:biere: :biere: :biere: und last but not least, seit wann wird die Boat Leader Licence nicht mehr ausgegeben ??? Informieren ist ja gut - aber so ? |
Schein
Lieber Rotbart
Ich denke das du noch nie von mir gelesen hast das ich das HR Patent einem Wohnsitz Deutschen empfohlen habe. Also bitte denke daran das es in meinen Beiträgen immer nur um Ösi geht und sonst nix. Warum ein Deutscher auf die Idee kommt ein HR Patent zu machen kann ich dir nicht beantworten aber wird schon Gründe haben. Ich denke mal das es auch Deutsche geben wird die nur in Kroatien fahren möchten. Wenn ich /wir über das HR Patent schreiben bist du meist der 1. der über Deutsche Abhandlungen schreibt obwohl der Anfrager ein Österreicher ist. Wenn du schon auf eine Seite einen Link setzt, "mein kroatien....." dann schau mal nach was - wer hinter der Seite steht. Weshalb auswandern du kannst doch ein Boot chartern die laufen alle unter HR Flagge Zitat:
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