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Liste Führerschein-Bestimmungen in Europa
Hallo,
weiß jemand WO ( evtl. Internet ? ) kann man eine Liste der Führerschein-Bestimmungen in Europa ( nach Länder ) finden ?; oder ... in welchem Land kann man bis wieviele PS ohne Führeschein fahren ? Danke |
Hallo,
Infos findest Du zu den Ländern unter Um Links zu sehen, bitte registrieren (als Mitglied) oder unter Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Führerschein-Bestimmungen Europa
Hallo,
vielen Dank für die Adresse ... aber so viel schlauer bin jetzt nicht ! Hätte mich auch Norwegen interessiert. In den Niederlanden geht es scheinbar nach Länge des Bootes und Geschwindigkeit; wie soll das funktionieren, zumal das erheblich vom Wetter/Seezustand abhängig ist ? Bei Frankreich - teilweise - und Italien ist es nicht ganz klar; man spricht von einer ortliche Zulassung, dann würden die ortliche Bestimmungen gelten ( z. Zeit besteht Führerscheinpflicht ab 40 PS ). Aber ... ich habe selten dort ein Schlauchboot mit Kennzeichen gesehen. Also mit der Nationalität ( anders in Frankreich ? ) kann es in Italien nichts zu tun haben, denn ein Tourist - habe erst gerade in Sardinien erlebt - möchte ein Schlauchboot mieten; also bekommt er die dort maximale PS-Stärke, ohne Führerschein. Wo ist dann der Unterschied zwischen dieses und ein eigenes Schlauchboot ?, doch die Zulassung ? Die Versicherung, habe nachgefragt, deckt - auch im Ausland - ein evtl. Schaden problemlos ab, solange man nicht in Konflikt mit den Führeschein-Bestimmungen des Landes kommt: das kann man auf Wunsch auch schriftlich bekommen, also da kein Problem. Vielleicht finde es noch raus. Na toll :cognemur: |
Hallo,
was man immer wieder liest ist, dass in den Führerscheinvorschriften einzelner Länder steht, dass Auswärtige die Anforderungen ihres Heimatlandes erfüllen müssen. Bedeutet für Dich > 5 PS Führerschein. Ausnahmen gibt es auch wie in HR, hier ab 1 PS Patentpflicht. Länder mit Bestimmungen (wie beispielsweise Italien) wo Einheimische bis 40 PS führerscheinfrei sind liegen in einer Grauzone. Anscheinend wird oft kein Patent bis 40 PS verlangt (könnte aber theoretisch wenn die Bestimmungen so lauten wie oben erwähnt-steht z.B. in den Bestimmungen für den Lago Maggiore). Auf der sicheren Seite bist Du entweder wenn Du bis 5 PS fährst oder das Patent machst. Alles andere ist eine Grauzone mit gewissen Unsicherheitsfaktoren, die hier auch schon öfters diskutiert wurden. |
Zitat:
Hi Tom es lohnt doch garnicht mehr auf diese Fragen (die sich häufen und wohl auch geziehlt gestreut sind) zu antworten - alles dies ist schon über hunderte von Postings ausdiskutiert und selbst in den Links sind dutzende von Seiten ! ----------------------- Lass die Jungs doch mit 200 PS z.B. von Lindau nach Konstanz rasen (ohne Zulassung oder FS) die WaschPo macht dann den Rest :cognemur: :cognemur: :cognemur: Besonders geglückt finde ich die neuerdings auftauchenden Fragen nach einem Bußgeldkatalog:motz_4: Motto was ist billiger erwischt werden oder FS machen :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: |
Führerschein-Bestimmungen Europa
Hallo - nochmal - zusammen,
um es vorne weg klar zu stellen: - es ist freilich immer besser einen Führerschein zu haben als gar keinen, gerade auch weil in den einzelnen Länder SEHR unterschiedlichen Regelungen gelten... - es ist nicht meine Absicht irgendwo "schwarz" zu fahren ... sonst würde ich nicht in diesem Forum Fragen stellen und nach Antworten suchen ! Ich hatte allerdings heute, nachdem ich die Unterlagen des DMYV gelesen habe, bei 2 großen Hafenbehörden/Küstenwache in Italien nachgefragt; was dabei herauskam war interessant weil es sich nicht ganz mit den o.g. Angaben deckt. - die Führerscheinbefreiung bis 40 PS gilt in Italien für alle, auch für Ausländer - eine Zulassungspflicht gibt es erst für Boote ab 10 mt. Länge, unabhängig von der Motorstärke - es besteht generell Versicherungspflicht für jede Motorstärke - eine "Flaggenpflicht" besteht für Boote unter 10 mt. nicht - für Wasserski-Boote besteht Führerscheinpflicht - kontrolliert werden: Motorpapiere, Versicherungnachweis, Sicherheitsausrüstung je nach Entfernung von der Küste, CE Bootsangaben bezüglich Personenanzahl, Motorstärke/Motorgewicht - ein deutsches Boot-Führerschein ist zwar anerkannt, aber nur unter der Voraussetzung daß es in Italien bei Konsulat oder vergleichbarer Institution beglaubigt und für gültig erklärt wird; vermutlich tun das nicht alle und somit fahren einige, praktisch gesehen, trotzt Führerschein, illegal; es sei denn sie haben ein Boot unter 10 mt. und mit weniger als 40 PS. In diesem Fall wird niemals nach einem Führerschein gefragt. So ist die Gesetzteslage. Da sieht es in anderen Länder vermutlich anders aus... Gruß :seaman: |
Zitat:
finde ich gut, dass Du nachgefragt hast. Sprichst Du italienisch? Vielleicht könntest Du auch direkt nach dem Gesetzestext fragen. Habe nämlich das oben geschriebene irgendwann mal als Gesetzestext vorliegen gehabt und für den Lago Maggiore steht es so in einem meiner Hafenführer abgedruckt. Mit dem Beglaubigen ist m.W. Unsinn. Nachdem ich schon mehrmals in Italien größere Boote gechartert habe und Formalitäten mit den Behörden abgewickelt hatte war das nie ein Thema. Der SBF See wurde immer problemlos anerkannt. Bei wem hast Du denn nachgefragt? |
Zitat:
Dies ist ja nun das dritte (oder sogar schon vierte ??) Mal, dass Du so etwas anzettelst Korsika und Frankreich war schon dran, Griechenland , HR habe ich jetzt nicht nachgesehen und nun kommt die ganze Welt. Und jedes Mal behauptest Du es eh' am Besten zu wissen - was soll also das Ganze ??? Einfach nur um Traffic zu machen - oder um zu sehen ob jemand auf den Unsinn hereinfällt ????? und ein Boot /Motor hast Du doch ausweislich Deines Profiles sowieso nicht !!!! |
Ich habe ein Serbischen Sportbootführerschein , dort muß man sobald man ein motor aufs boot draufschraubt ein FS haben. Darf boote bis 15 m(Meer bis 12m) länge fahren und egal wieviel ps die haben. Ist in Kroatien ähnlich ohne FS geht garnichts oder Patent besser gesagt.
Aber ich glaube nicht das ich mit meinem FS in Deutschland Fahren darf oder ?:confused- |
Führerschein Bestimmungen Europa
Hi,
ich habe bei 2 Hafenbehörden ( Piombino > Westküste und Rimini > Ostküste ) nachgefragt; was die Zulassung, die max. Motorisierung ohne FS und die Fahnenpflicht angeht hat mir auch diese Behörde bestätigt was die erste schon gesagt hatte; was die Beglaubigung / Bestätigung der Ausländischen FScheine, sollte ich direkt mit der Führerscheinstelle sprechen, waren heute nicht mehr anwesend, werde die nächste Tage nochmal nachgehen. ( Vielleicht dient die Beglaubigung/Bestätigung dazu die Echtheit bzw. die Klasse/Typ des FS einzustufen; dem Behörde, dem deutsche Führerscheine - bei Kontrollen - bekannt sind, besteht möglicherweise nicht auf zusätzliche Papiere ?! ). Ich versuche es noch rauszubekommen ... Mir ging es alleine um die Leichtsinnigkeit, mit der auch "angeblich verlässliche" Quellen - in diesem Fall DMYV - Dinge schreiben die offensichtlich nicht stimmen ! >>> Kollege Rotbart <<< Ich möchte an diese Stelle gar nichts "anzetteln"; ich versuche lediglich etwas Klarheit zu schaffen und vor allem nicht alles zu glauben was einem erzählt wird. Bevor ich mir ein Schlauchboot gekauft habe, hatte Versucht fragen zu stellen; darauf bekam ich oft lapidare Antworten oder sogar komische Bemerkunken. Darauf hin entschied ich mich ein 5PS Motor zu kaufen - was letzlich auch nicht falsch war -. Jetzt, nach einem Jahr fahren und erste Erfahrungen, gehe ich der Sache genauer auf dem Grund und sehe die Möglichkeit - in manche Länder - ganz legal und Gesetzestreu ohne FS zu fahren ... ich verstehe nicht wo das Problem sein sollte. Ich weiß auch nicht so recht was das mit Rasen/Konstanz/Lindau/200PS/Bußgeldkatalog, usw. zu tun haben soll !? Gruß |
Fundsache im Netz : Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Hallo
Diese "Gruendl Fundsache" scheint aber nicht aktuell zu sein! Siehe Bestimmungen Kroatien. (Dort brauch man seit letztem Jahr für alles einen Führerschein. Auch unter 5 PS) Viele Grüße Tom |
Ja, an dieser Gründl-Sache ist mehreres nicht korrekt bzw. vollständig (zB muss in GR eine zweite Person mit Fahrberechtigung an Bord sein), daher mE insgesamt leider unzuverlässig.
Gruss Andreas |
Zitat:
Wenn ich mit einem SCHIFF über See einreise, dann Zitat:
Wenn ich Zitat:
Da der Erst-Poster aber weder Schiff, noch Boot noch Motor hat (nach eigenem Bekunden) ist es für Ihn ja sowieso nicht interessant:biere: :chapeau: :biere: :cool: :chapeau: |
:gruebel: Evtl chartert oder leiht er sich eins ?
Was tut dein Geschreibsel hier nun zur Sache ?:confused- :ka5: |
Zitat:
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Mensch Rotbart,was machst Du für ein Stress!:cognemur:
gruss bolbin |
Nur mal ne blöde frage:
ist es eig. in jedem Land gleich schwer den bootsführerschein zu machen? fande das die prüfung sbf see in deutschland schwer war, all diese ganzen fragen korrekt zu lernen....was ich zwar schwachsinnig fand. Jeder kannte vllt. die Sätze auswendig, doch kaum jemand hat sie auch verstanden. Beim SBF Binnen soll die Prüfung ja ein Kinderspiel sein, soweit ich gehört habe. Sieht der Führerschein SEE und Binnen eig. gleich aus, bzw. kommt dort alles wie beim Autoführerschein auf den wisch??? |
Es sind verschiedene Scheine ,hier findet ihr eine Übersicht als Poster:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Hier findet ihr die aktuellen Fragenkataloge zu den Theoretischen Prüfungen: Um Links zu sehen, bitte registrieren @Rotbart ,apropos Bildung ,kennst du den Unterschied zwischen kostenlos und umsonst ? |
Zitat:
die Anforderungen sind mit Sicherheit sehr unterschiedlich. Gibt auch Länder bei denen man nie ein Boot finden innen gesehen haben muss und trotzdem einen Schein machen kann... :futschlac SBF See und SBF Binnen sieht nur äußerlich ähnlich aus, aber es gibt Unterschiede sonst müßte man auch keine zwei Scheine Binnen und See machen. Zum Lernen: Auswendig Lernen ist natürlich auch eine Möglichkeit. Sinnvoller ist m.E. wenn man sich erst das Buch besorgt und sich mit den einzelnen Themenbereiche auseinander setzt. Wenn man dann die Fragen im Anschluss lernt hat man das Ganze wahrscheinlich auch verstanden. Man lernt ja hier für sich und nicht für die Prüfung... Aber natürlich jeder so wie er will... :biere: |
Papierkram
Hallo zusammen,
ich finde es sehr gut, sich über eine Rechtslage zu informieren, auch wenn es schon des Öfteren erörtert worden ist. Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Leider hat es die EU noch nicht geschafft, innerhalb ihrer Mitgliedsländer einheitliche Bestimmungen hinsichtlich der Sportschifffahrt zu beschließen. Wer einen EU-Politiker kennt, sollte ihn mal disbezüglich ansprechen ("flottmachen"). Zum Thema HR-Bootsführerscheine hatte ich schon einmal in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Schein von den HR-Behörden anerkannt wird, es jedoch im Schadensfall zu Problemen kommen kann. Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein:schlaumei Ich kann nur dazu raten, sich auf den Hosenboden zu setzen:gruebel: und zu lernen. Mit dem nationalen Schein hat man fast alle Sorgen los und das Lernen verkürzt die Wartezeit aufs Frühjahr (Schlauchijahr:lachen78: ). Vile Grüße, Alois |
Führerscheinbestimmungen Europa
Zitat:
...ich finde es auch interessant ... deswegen recherchiere ich gerade. Ich weiß es nicht ob es so einfach ist mit der deutsche Gerichtsbarkeit; eigentlich werden die Streitfälle dort verhandelt wo etwas auch passiert ist, solange es das Gesetzt dort nicht explizit anders vorschreibt. Beispiel: 2 deutsche haben in USA ein Autounfall; einer davon ist 16 Jahre alt und hat dort gerade den FS gemacht ... dann zeigt man den in Deutschland an wg. Fahren ohne FS an ? oder: du trägst in Amsterdam Gras mit dir rum - in der dort zulässige Menge - ein Deutscher bekommt es mit und zeigt dich in D an. Was nun ? Und noch ein Beispiel diesmal andersrum: versuche mal in einem Land - in dem die Promille Grenze bei Null steht, mit 0,5 im Blut zu fahren und dann - wenn sie dich erwischen - dich auf deutsches Recht zu beziehen, weil du deutscher bist ... ich glaube es würde schief gehen. Warum sollte das Gegenteil aber gehen ? Dann bräuchte man im Ausland gar kein dortiges Recht, denn wir nehmen unsere gleich überall mit, oder denke ich verkehrt ? :gruebel: Und nochmal: jeder Versicherung bestätigt dir daß sie Schäden immer abdecken, solange du das Gesetzt des Landes in dem du fährst, nicht verletzt. In deinem Beispiel bräuchten sie es nicht zu tun. Ich suche weiter... Gruß |
Hallo,
Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche. Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten. Die andere Seite sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Mag vielleicht sein, dass Du im Ausland mit dem Boot nach dortigen Bestimmungen rechtmäßig unterwegs warst (also trifft Dich keine strafrechtliche Verfolgung), aber es kann durchaus sein, dass das deut. Gericht feststellt, dass Du nach unseren Bedingungen nicht geeignet warst ein Boot zu führen. Die Folge ist, dass Du bei der Schuldzuweisung Dich sehr wahrscheinlich schlechter stellst als ein vergleichbarer Skipper, der den SBF See hat und auch Erfahrung nachweisen konnte. (Allgemeiner Gerichtsstand gem. ZPO ist da wo Du Deinen Wohnsitz hast) Denke das Problem ist einfach, dass es hier kein schwarz-weiss gibt. Gerichte werden je nach Fall unterschiedlich urteilen (auch bei gleichen Fällen gibt es unterschiedliche Urteile je nach Instanz), aber wenn man die Unfallberichte der BSU liest ist Erfahrung und die dementsprechenden Nachweise (Patente) ein wichtiges Thema. Also wieso sich schlechter Stellen wenn man doch verhälntnismäßig einfach ein Patent in D erwerben kann!? |
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Wenn er seine Frau steinigt wird ihm aber die Strafe die er im Ausland dafür erhalten hat angerechnet, wenn er also dort aufgehängt würde - passiert ihm hier nichts mehr. :gruebel: Das gilt übrigens auch für andere Straftaten im Ausland nicht nur für Kapitalverbrechen. Doch mit Bootfahren hat das ja wohl wenig zu tun - gelobt sei der Traffic:biere: |
Zitat:
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Zitat:
Da Falschparken auch in D geahndet wird - übernimmt die deutsche Gerichtsbarkeit das Verfahren und schickt Dir den Deutschen Gerichtsvollzieher um zu kassieren - einmal die Strafe für Ö und einmal deutsche Gebühren. Alles auf die Anzeige der Verwaltung in D hin. Was Du meinst, ob Dein nachbar Dich anzeigen kann, weil er dich in Wien beim falsch parken gesehen hat. Theoretisch geht auch das, es müsste aber erst in Wien ein Verfolgungsinteresse geben und die Tat nicht schon verjährt sein. |
Jetzt machst Du Traffic! :lachen78: :lachen78: :lachen78: :biere:
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Führerschein
Hallo nochmal,
die Gerichtsbarkeit bei Straftaten ist ganz klar in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es geht in dem von mir geschilderten Fall nur darum, wenn ein Deutscher einen Deutschen verletzt. In diesem Fall trifft das, wie von mir geschildert zu. Wenn der Deutsche einen Ausländer verletzt, greift die StPO nicht. Ein großes Problem ist im erstgenannten Fall, dass evtl. die Versicherung nicht oder nur zum Teil Schadenersatzpflichtig ist. Da ich beruflich mit diesen trockenen Themen zu tun habe, könnt Ihr mir schon glauben. Bei Ordnungswidrigkeiten verhält es sich da ganz anderst. Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in diese Sache bringen. Gruß Alois |
Zitat:
das ist so geschrieben schlicht und ergreifend falsch. Der verletzte Deutsche kann vielleicht alles mögliche gegen den Unfallverursacher geltend machen, NUR GENAU DAS FAHREN OHNE BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT. Genau das eben nicht! (Territorialprinzip: Der Unfallverursacher hat - zumindest hinsichtlich des Führerscheins - die betreffenden Gesetze am Ort des Unfalls eingehalten). Bsp: Ein Deutscher Zuckerbäcker arbeitet im Land XY als Gasinstallateur. In XY braucht er keine Konzession/Überprüfung oder sonst was dafür. In Deutschland bräuchte er einen Meisterbrief oder sowas. Hat er nicht, und in XY braucht er das nicht. Er baut in XY für einen Deutschen eine Gasheizung, die fliegt in die Luft und verletzt den Kunden. Kann der Kunde den Zuckerbäcker in D verklagen, weil dieser ohne fachlichen Befähigungsnachweis im Lande XY eine Installationsfirma betreibt? Die Antwort lautet selbstverständlich NEIN. Der Zuckerbäcker hat sich an die Gewerbeordnung in XY gehalten. Gruss Andreas |
Papierkram
Hallo Andreas,
ich akzeptiere jede andere Meinung. Ich habe nur das dargelegt, was in der StPO geregelt ist. Das von mir geschilderte Beispiel ist in Deutschland (Bayern) schon "gerichtsmassig" und v.d. Staatsanwlatschaft verfolgt worden. Das Fahren ohne "Schein" wurde jedoch eingestellt, was meist der Fall ist, da die Auslandsvorschriften eingehalten worden sind (und nur die). Das Problem mit der Versicherung (Zivilrecht in der ZPO geregelt) bleibt. Und Versicherungen klären erst mal, ob sie in vollem Umfang Schadensersatz- pflichtig sind. Lies selbst nach. Konstruierte Beispiele anführen bringt uns nicht weiter, da juristisch deder Einzelfall bewertet werden wird. Gruß Alois |
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Also nochmal alles von vorne: ich weiß nicht wie es in andere Länder ( z.B. Frankreich ) ist, werde ich vielleicht noch recherchieren. Was ITALIEN betrifft habe nochmal Gesetze und Verordnungen nachgelesen und jetzt zum x-mal mit Behörden in Italien gesprochen. Mal vorne weg und für immer ( sollte jemand in diesem Forum etwas finden was dies wiederspricht, bitte bitte melden, aber dann auch mit handfeste Beweise und vor allem WO, WAS steht ): der italienische Gesetzgeber macht - was die Führerscheinpflicht betrifft - kein Unterschied zwischen italienische Bürger und in italienische Gewässer fahrende Ausländer; das hat mir heute - wieder - eine behördliche Stelle bestätigt. Hier die wesentliche "Regeln". Der Gesetzgeber unterscheidet Boote in 3 Kategorien: 1- sogenannte Schwimmkörper bis 10 mt. 2 - Boote über 10 bis 24 mt. 3 - Schiffe über 24 mt. VERSICHERUNG Pflicht für alle Boote - auch ausländische - über 3,x KW; Mindestdecksumme ca. 770 tsd. Euro SICHERHEITSAUSRÜSTUNG Pflicht für alle Boote - auch ausländische - laut Tabellen ZULASSUNG und dementsprechend italienische Fahnenpflicht für Kategorien 2- und 3- . Kategorie 1- kann , muß aber nicht FÜHRERSCHEIN ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben bei: - Navigation innerhalb 6 Seemeilen - Boote unter 30 KW ( 40,x PS ), dabei darf der Hubraum max 750 bei 2 Takt, 1000 bei 4 Takt, 2000 bei Diesel betragen - Boote kürzer als 24 mt. Mindestalter: 16 Jahre für Boote unter 24 mt., 18 für Boote über 24 mt. Nach erneutem nachfragen bei der deutschen Versicherung würde mir bestätigt daß das Boot immer versichert ist, solange der Fahrer nicht in Konflikt mit dem Gesetz des Landes gerät, in dem er fährt. Sollte man doch noch - hinsichtlich der Haftpflicht - bedenken haben, kann man im Land eine Versicherung abschliessen; dies ist wesentlich teurer als in Deutschland aber immerhin möglich. Wenn der ADAC und der DMYV was anders schreiben, würde ich gerne wissen auf welche Grundlagen / Gesetze sie sich beziehen ! Gruß zf :gruebel: |
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bitte nicht falsch verstehen, aber die Zeit, die Du mitlerweile in die Recherche der EU-Führerscheinfreien-Zonen investierst, wäre sicherlich besser in einem SBF-See/Binnen angelegt. Auf "See" hilft Dir kein Paragraph bei ernsthaften Problemen. Die teilweise Führerscheinfreien "Grauzonen" einzelner Länder würde ich eher als Hobbyfördernde Maßnahme sehen, die zum Erlangen eines FS und den erforderlichen Kenntnissen anregen soll, aber nicht dauerhaft ein paar Hobby-Fahrern die Scheinpflicht nehmen soll. Wer sich einmal mit den Themen der SBFs auseinandergesetzt hat, der geht mit der Materie viel sensibler um, und das ist auch gut so (den letzten Satz kenn ich doch irgendwo her:lachen78: ). Also, auch wenn Du in Italien mit einem gechartereten Boot mit 40PS, in D mit 3,68KW und von mir auch in Holland mit 20PS oder sonst was fahren kannst, dann sei bitte zumindest Dir selbst gegenüber so ehrlich und gebe zu, dass Dich das Bootfahren infinziert hat (wie wohl alle hier) und mache alleine aus Vernunftsgründen Deine(n) Schein(e). Selbst mit einem schmalen Portemonnaie kann man mit etwas Geschick und Eigenleistung zu seinem "Glück" kommen, daher gibt es (zumindest für mich) keine schlagkräftigen Argument sich vor einem Schein zu "drücken"... EDIT: die deutsche "Grauzone" mag vielleicht noch bei Jollen bzw. Jollenkreuzern Sinn machen, die sich Binnen oder Küstennah einen Flautenschieber ans Heck hengen, um sicher in den nächsten Hafen zu gelangen, aber auch diese Segler sollten und werden wissen was sie zun! Nicht ohne Grund sind im viel befahrenen Berliner Raum selbst Surfbretter und alle motorisierten Wasserfahrzeuge scheinpflichtig !!! |
Hallo Fabio,
Henning hat schon recht. So detailliert wie Du die Bestimmungen in Italien recherchiert hast zeigt, dass Du den SBF See leicht bestehen würdest! :chapeau: Danke für die vielen Infos, trotzdem möchte ich zu der Grauzone eines anmerken: Vielleicht sieht die italienische Küstenwache kein Problem wenn jemand aus D ohne Führerschein bis 40 PS unterwegs ist. Aber: Sieht es die italienische Justiz genauso im Schadensfall (falls der Passus im dementsprechenden Gesetz steht, dass für Ausländer die Bestimmungen des Heimatlandes gelten)? Und was noch mehr wiegt: Wenn mich in Italien ein D schädigt verklage ich ihn in D. Kann es da nicht sein, dass deut. Gericht eine höhere Schuldzuweisung (bei Teilschuld von mir) ihm automatisch gibt nachdem sein Erfahrungsnachweis nicht nachweisbar ist? Wie schon einmal geschrieben, in den Unfallberichten wird immer die Erfahrung des Skippers beleuchtet und dies gibt auch Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit der Unfälle. Auch wenn das Fahren ohne Patent strafrechtlich hier keine Rolle spielen mag, zivilrechtlich würde ich einem Verursacher mit meinem Anwalt die Hölle heiß machen! :lachen78: Wie es im Endeffekt dann wirklich ist sei mal dahingestellt, auch ein Patent schützt nicht vor Fehlern. Aber wenn Du Dich mit der Materie einmal befasst, dann hast Du zumindest ein Grundwissen auf dem sich Aufbauen lässt. Ich finde man lernt die Themen nicht für das Patent sondern für sich. |
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- für in Italien registrierte Boote - d.h. Boote über 10 mt - dürfen: a) Ausländische Staatsbürger und im Ausland lebende Italiener ( Wohnsitz ) diese Boote ( nicht beruflich ! ) führen wenn sie entsprechender Nachweis vorweisen ... oder aber b) sind - nach dem Gesetz ihres Landes - davon befreit; in diesem Fall müssen diese eine Bescheinigung über diese Befreiung vorweisen... ( Das Bedeutet praktisch: wenn im Land XY ein Boot über 10mt. ohne FS gefahren werden darf, darf der Bürger des Landes auch in Italien, ein in Italien registriertes Boot, fahren. Allerdings mit einer Bescheinigung ). Was ihr sagt bezüglich lernen, FS usw. stimmt auch, da kann ich auch nur zustimmen. Es stand auch hier nie zur Debatte das ein FS besser ist als gar keiner !!!, es geht allein hier um die Sach- und Rechtslage. Zitat:
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1) ein Führerschein zu besitzen hat mit ERFAHRUNG - bezüglich größere Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu verursachen - NICHTS, aber wirklich nichts, ZU TUN und ist letzlich kein Beweis daß man Fahrpraxis gesammelt hat 2) ein Deutscher, welcher sich in Italien oder von mir aus in Schweden längere Zeit aufhält, und dort FS-frei fahren darf ( vielleicht ein Rentner welcher dort ein halbes Jahr verbringt und jeden Tag Boot fährt, womöglich mehr wie du ??? ) den möchtest du verklagen weil er kein gültiger FS hat und dementsprechend auch keine Erfahrung hat ! 3) es wäre erstmal "diskriminierend" alleine das zu denken daß z.B. ein Deutscher mit FS ( vielleicht fährt er gerade mal eine Woche im Jahr während der Urlaubszeit ) mehr Erfahrung - und damit ein niedrigeres Unfallrisiko hat - als eben, nur als Beispiel, eine Deutscher wie in 2) beschrieben oder ein Schwede oder Italiener der sein ganzes Leben, vielleicht täglich, sein Boot ganz "legal" aber eben ohne FS fährt. Also hier sehe ich die Argumente deines Anwaltes recht schnell erschöpft; außerdem finde ich, auch bei der Betrachtung fiktive und extreme Fälle, sollten wir "die Kirche im Dorf lassen", das ganze möglichst objektiv und vor allem logisch zu sehen und nicht versuchen das Recht so zu "biegen" nur weil es uns gerade so passt. Wie dem auch sei, finde ich diese Diskussion spannend. :chapeau: Gruß fz |
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Due HAST BISHER IMMER NUR BEHAUPTET ABER NICHT EINEN KONKRETEN NACHWEIS GELIEFERT :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur:SCHREIB DOCH MAL KORREKTE ZITIERUNGEN - WIE DU ES FORDERST WANN UND WO - NICHTS IST NUR HOHLES BLA BLA |
Hallo Fabio,
hier mal einen Link wo Berichte der BSU nachzulesen sind: Um Links zu sehen, bitte registrieren und hier die ZPO woraus Du den Gerichtsstand erkennen kannst: Um Links zu sehen, bitte registrieren Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse... |
Zitat:
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft. Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird. Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ? Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Also, entweder... a) ist mir hier was entgangen - was durchaus möglich ist - oder b) es gibt eine andere EU-Richtlinie welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt oder c) es gibt ein Abkommen zwischen D und I welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt; allerdings, explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis. Ich erhebe hier kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit - offensichtlich im Gegensatz zu andere - . Es mag auch sein daß ich falsch liege; in diesem Fall würde ich gerne sehen WO DAS GEGENTEIL steht ? Gruß :chapeau: |
Zitat:
Was ich schreibe ist, dass im Falle eines Schadens ich ihn in D verklage (auf Schadensersatz) und dass ein D Gericht sehr wohl die Erfahrung des Skippers prüft (SIEHE BSU UNFALLBERICHTE!!!) Es kann somit gut sein, dass er in I fahren darf (Grauzone). Aber er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und Gerichtsstand ist D!!! Wenn ein Italiener mir in D ohne Patent einen Schaden zufügt, kann ich ihn i.d.R. ja auch nur in I verklagen (zivilrechtlich). Ein Freund hatte mal so ein Problem bei einem Surfunfall mit einem Franzosen in Italien. Super Sache - Gerichtsstand war im Endeffekt F und im Prinzip lohnte sich der Aufwand (Schaden am Bord von ca. EUR 500,00) nicht. Und welche Versicherung soll bitte bezahlen??? Die Haftpflicht des Vermieters? Haftet die auch für Personenschäden? In Italien wahrscheinlich ja (Versicherungspflicht), aber wer weiß schon was in den Bedingungen steht! Nicht umsonst habe ich beim Segeln eine extra Skipperhaftpflicht. Die Privathaftpflicht zahlt i.d.R. nicht nachdem diese Schäden meistens ausgeschlossen sind. |
Zitat:
http://www.guardiacostiera.it/images...trinismall.jpg Aber wie ich schon sagt, das ist sowieso alles Schall und Rauch Du kannst NICHT EINEN TEXT tatsächlich zitieren und versuchst hier nur mit abstrusen Konstruktionen Traffic zu machen. Sei's drum wenn's Dir Spaß macht - alles nur Luft (noch nicht einmal heiße) und was soll das ? Zitat:
BELEGE DAS GEGENTEIL wenn Du wirklich eine amtliche Stelle gesprochen hast, nenne Roß UND Reiter, die werden schon nicht die Mafia schicken:lachen78: Aber nur behaupten ist LÄCHERLICH |
Zitat:
Wenn du es besser kannst, recherchiere doch selbst, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, ... denn der jenige der hier eine ( schlechte )Show abzieht bin wohl nicht ich ! Solltest du es noch nicht verstanden haben - so scheint es mir - hier noch mal die Fakten: Das ist weder die Seite eines Karitativen-Verbandes noch die des Motorbootclubs um die Ecke oder sonst was. Diese Seite ist die offizielle Seite der Italienischen Küstenwache, d.h. = Italienisches Ministerium = Italienische Regierung = zuständig für die Überwachung von 9000 Km Küsten in Italien Die erlassen die Gesetze zwar nicht, aber sie müssen sie kennen. Es gibt in Italien KEINE andere - OFFIZIELLE - Institution, die so nah an diese Materie liegt wie diese. Auf diese Seite sind - als Anhang - ALLE wesentliche Gesetze welche das Bootfahren in Italien betreffen, inklusive EU-Verodnungen bezüglich der Bootskonstruktion usw. Darüberhinaus sind hier die Telefonnummer aller Kontaktstellen der Küstenwachen, Führerscheinstellen und ( lokale, sowie Bezirk ) Hafen- und Seebehörden, das ganze sortiert nach Regionen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Hat es jetzt vielleicht "geblitzt" ? :cool: Gruß |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:49 Uhr. |
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