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Musik aus dem Net laden , verboten oder doch nicht ?
Hi,
das man sich keine Songs aus irgendwelchen Tauschbörsen laden darf ist mir bewusst , aber ich mache mich dabei ja nur strafbar weil ich gleichzeitig auch Songs anbiete. Wie ist es aber wenn ich auf einer Seite bin , die keine Tauschbörse ist , sondern auf der User einfach nur ihre Songs,Videos, Spiele, usw. hochladen und diese so weitergeben? Es mag ja sein das es verboten ist Songs,Videos,usw. ins Net zu stellen, aber was ist wenn man nur runterläd? Um es nochmals zu verdeutlichen , wenn ich da runterlade hat niemand Zugriff auf Dateien von mir . Somit müsste das dann doch legal sein. Ich möchte diese runtergeladenen Dateien auch nicht vervielfälltigen. Mache ich mich so strafbar ? Was sagen da unsere Juristen zu ? Ich habe da gerade eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Sohn. Gruß Udo |
Gegenfrage
Du kaufst einen nagelneuen 250 CD Mercedes für 1000,-- Eur, geliefert wird aus Polen - dann ist alles OK weil Du ihn nicht weiterverkaufst ???:confused- Es gab grad einige Urteile hierzu, in Zusammenhang mit solchen Verkäufen bei Ebay - Quintessenz wenn es Dir klar ist, das das Teil illegal in den Verkehr gebracht wird war es dass. |
Hallo Udo,
ein klares "Ja"... auch der reine Download ist verboten. Die Behörden sind allerdings meist weniger an denjenigen interessiert, die sich ab und zu mal einen Musiktitel zum "Eigengebrauch" herunterladen als mehr an denen, die Dateien in großem Umfang zur Verfügung stellen. Eine legale Möglichkeit ist aber, Musik von Internet- Radiosendern mitzuschneiden. Hierfür gibt es mittlerweile einige Freeware-/ Shareware- Tools, die auch recht komfortabel zu bedienen sind. |
Hi,
Danke für die Antworten, jetzt muss ich das nur noch meinem Sohn klar machen :ka5: Obwohl ich kenne jetzt schon seine Antwort, Papa mach dir mal keine Sorgen, ich habe da ein Programm drauf mit dem meine iP Adresse unsichtbar bleibt oder ständig wechselt. Das Problem ist ja das er wirklich Ahnung von so einem Mist hat. :ka5: Gruß Udo |
....nur Udo!!
Ich glaube das ist dein Tel-Anschluss und du bist dafür verantwortlich!! Dein Sohn wird ja wohl Weihnachten vorbei kommen und DIR zu winken:ka5: :futschlac :biere: :lachen78: |
Siehste Udo ich sags doch, so ist dass wenn die Kinder zu viel Zeit haben.
Also doch im Garten arbeiten lassen oder anbinden :futschlac :ka5: Gruß Jörg |
Hallo Udo,
habe mich extra noch bei einem Kollegen erkundigt, der fast nur IT-Recht macht. Ja, verstößt gegen das Urheberrecht, weil es eine nicht authorisierte Vervielfältigung ist. Sogar schon das Runterladen in den Arbeitsspeicher, muss noch nicht mal auf der Festplatte sein. Die Frage sei aber, ob das verfolgt wird... verlassen würde ich mich nicht drauf. Klaus |
Hallo Klaus,
Danke, das ist doch mal eine Aussage mit der ich etwas anfangen kann :chapeau: Damit kann ich zumindest meinen Sohn solange davon abhalten bis er einen eigenen Haushalt ( Telefonanschluss ) hat . Gruß Udo |
lies dir das mal durch
Um Links zu sehen, bitte registrieren bzw Um Links zu sehen, bitte registrieren etwas kompliziert, aber so pauschal "verboten" dürfte es nicht sein. Der Beitrag in diesem Forum schildert die Problematik ganz gut. zB: Muss der Kopierschutz umgangen werden, stellt sich aber die Frage, wenn ich einen Titel aus dem Netz auf meinem Rechner kopiere, so habe ich diesen Kopierschutz ja nicht übergangen, sondern ev der Anbieter. Ich denke, dass es hier verschiedene Auslegungen geben kann. Du kannst aber deinem Sohn folgendes ausrichten: 1) auch wenn oft gesagt wird, es ist nicht strafbar, was er betreibt, letztendlich kann das nur ein Gericht entscheiden = Gerichtsverfahren mit Kosten, Schadenersatz usw, und dem großen Risiko, dass er im Falle eines Verlustes der Anklage alles zu bezahlen hat (zB sollte er davon ausgehen, dass eine im Internet angebotene Musik diverser Interpreten illegal hergestellt wurden, weshalb er ev eine Mitschuld bekommen könnte, da er es hätte wissen müssen!) 2) Das ist ein Irrglaube, dass ein Programm die IP verschleiern kann, bzw besser gesagt, die Protokollierung auf dem Musikserver zeigt zwar eine andere IP an, aber die Protokollierung des Zugansservers beim Provider und auch andere Mechanismen zeigen die richtige IP an. Ergo kann man anhand dieser Protokollierungen feststellen, ob und was runtergeladen wurde. Der Weg muss ja nicht über den Anbieterserver gehen! (zB bei eine Überprüfung des Anonymizer-Software Anbieters, wenn dieser aufgrund einer Strafanzeige überprüft wird!) 3) Die Polizei ist auch nicht blöd, die haben auch schon Möglichkeiten, diese Dinge auszuforschen! 4) Klar ist, dass die Musikindustrie derzeit wenig gegen Raubkopierer tut, weil sie aufgrund der Masse damit total überfordert sein würde, weshalb sie Strichprobenartig vorgeht. Aber es könnte jeden treffen ! Für die Österreicher: In Österreich gelten andere Gesetze diesbezüglich, man sollte sich daher nicht unbedingt an Aussagen oder Urteilen von deutschen Foren oder Gerichten orientieren! Sie habens bezüglich dem Urheberrechtsgesetz Gott sei Dank etwas leichter! |
Zitat:
Ein Buch oder ein Bild haben auch keinen Kopierschutz und trotzdem Urheberrechte, so auch ein Musiktitel ----------------- Den Kopierschutz knachen ist ein zusätzlicher Tatbestand vergleich (grob) mit einem Einbruch, der Diebstahl kommt ja erst hinter der Tür zum Zuge ==> Einbruch-Diebstahl :-)) und bisher war der "Einbruch" in eine CD nicht selbständig geregelt nu iss er's |
ähh, nönö, so da bringst etwas durcheinander:
Nach dem Urheberrechtsgesetz ist die Kopie alleine nicht strafbar, erst wenn man diese weitergibt. Zusätzlich gibt es die Regelung, dass eben das übergehen des Kopierschutzes in D unter Strafe steht, in Ö zB nicht. Und für einen Einbruch ist ein Bereicherungsgrundsatz gefordert, also das greift eben bei den CDs auch nicht, deshalb eben eine eigene Regelung in D. |
Ist schon klar Klaus[B] ist zwar Anwalt hat aber Unrecht, weil es wer-weis-was anders steht also gut, dann hier der Text des § 53 I Urhebergesetz
gültig für D --------------------------------------------------- Allgemeine Erklärung Gem. § 53 I Urhebergesetz ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen, oder von anderen herstellen zu lassen. Allerdings erfährt das Recht zur privaten Vervielfältigung eine Grenze bei Musiknoten, Büchern, Zeitschriften und Computerprogrammen. Seit 1985 dürfen diese nämlich nur noch dann automatisiert vervielfältigt werden, wenn diese seit mind. 2 Jahren vergriffen sind. Nur eine Vervielfältigung über manuelles Abschreiben ist zulässig. Das Digitalisieren ist urheberrechtlich eine Vervielfältigung des Werkes und somit urheberrechtlich relevant. ------------------------------ Gesetzestext § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. (2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist, 2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird, 3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt, 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. 2Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich 1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder 2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder 3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt. 3Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt. (3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch 1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder 2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. (4) Die Vervielfältigung a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik, b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. (5) 1Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. 2Absatz 2 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen. (6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind. (7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. |
und was willst damit jetzt sagen ?
hab ich was anderes behauptet ? :ka5: Und ja, auch Anwälte können sich irren, aber ich hab ja nicht gesagt, dass sich der Freund von Klaus geirrt hat, ich habe nur gesagt, dass so ein pauschales Urteil so eine Sache ist. |
Zitat:
Du mußt D/Sohn nicht abhalten. Du kannst es solange er nicht volljährig und sebstverantwortlich ist, ausdrücklich verbieten, denn ... Du haftest dafür was er anstellt. :schlaumei |
Hallo Dieter/alle,
interessanter Beitrag weil ich auch immer mit meinem Sohn im Clinch liege bzw. lag, jetzt ist er 18. Ich frag mich nur, wenn der/die Sohn/Tochter nicht volljährig und sebstverantwortlich ist und die Eltern haben es ausdrücklich verboten, können sie dann trotzdem haftbar gemacht werden? Hatte vorige Woche noch was gelesen, das dieses allen bekannte Schild "Eltern haften für ihre Kinder" z.B. an Baustellen nichts zu sagen hat und nicht rechtswirksam ist. Wenn da was passiert haben die Eltern trotzdem keinen Streß (okay, ich glaub nur bis 14) und der minderjährige muß auch nicht haften, ist für mich im Prinzip das gleiche (im Prinzip, ihr wißt schon wie ich es meine, obwohl PC´s auch manchmal Baustellen sind :ka5: )! Gruß Peter :chapeau: |
Das Problem ist vermutlich nicht so stark die strafrechtliche Seite (Schuld muss bewiesen werden), als vielmehr die Schadensersatzseite (Eltern haften für ihre Kinder und müssen den Schaden bezahlen)
hier liegt vermtulich das eigentliche Problem. |
Hallo,
ja ja, ist schon klar, ich finde den dummen Artikel nicht mehr, aber da stand ganz klar das Eltern für Taten von Kindern bis zu einem bestimmten Alter eben nicht haftbar gemacht werden können, sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekomen sind, ich weiß jetzt blöderweise das Alter nicht mehr....:cognemur: Aber es kann ja keiner verlangen das Du permanent neben dem Kind am PC sitzt...? Hmm, morgen noch mal suchen! Gruß Peter |
Zitat:
Denk mal umgekehrt, dein Nachbarssohn macht dir was kaputt, er ist erst 6 Jahre, und jetzt sagt dein Nachbar "ich kann nicht haftbar gemacht werden"..... Und hier setzt ja die Musikindustrie an, die fordern Schadenersatz, denen gehts weniger um strafrechtliches, und der Schadenersatz ist enorm hoch angesetzt! |
Zitat:
bin da nicht ganz Deiner Meinung. Denn wenn Dein Sohn nach wie vor 18 Jahre alt ist aber noch bei Dir wohnt und nicht selbstständig lebt bzw. eigenen Unterhalt bestreitet, dann wird jeglicher Schaden den er verursacht und nicht haftrechtlich abgesichert wurde von ihm auf Dich zurück fallen und bei Dir eingeklagt werden. Das gilt insbesondere hier auch wenn der Schaden über Deine Telefonleitung verursacht wurde. Also Vorsicht, wer hier einen erwachsenes Kind hat, das nicht unabhängig weiter bei der Familie lebt (keine eigene Wohnung/Zimmer, kein eigenen Unterhalt bestreitet) der wird nach wie vor ersatzpflichtig gemacht. Es gibt einfach keinen "Persil" Schein für ewachsene Jugendliche (Volljährige). Sie haben sich nach wie vor dem Familienvorstand zu richten wenn sie in der Familie weiter mitleben. Ich würde zur Entlastung dringend dazu raten, das von diesen eine eigene Haftversicherung abgeschlossen wird, allerdings deckt diese nicht grobfahrlässig verursachte Schäden (darunter fallen sicher auch wissentliche Urheberverletzungen).:schlaumei |
Also wisst Ihr, was ich bei der ganzen Diskussion irgendwo komplett vermisse?
:confused- Das Unrechtsbewusstsein! Da wird ewig hin und her diskutiert, ob und wer haftbar gemacht werden kann, ob man erwischt wird, ob man die IP verschleiern kann oder nicht usw.... Hat sich denn schonmal einer dieser Downloadjunkies darüber Gedanken gemacht, dass es vielleicht grundsätzlich nicht in Ordnung ist, wenn ein Künstler oder Programmierer für seine Arbeit nichts bekommen soll? Das ist heutzutage ohnehin vielerorten eine etwas eigenartige Einstellung, die viele Jugendliche (aber nicht nur die, sondern leider oft auch schon deren Eltern) haben, es geht nicht um Recht oder Unrecht, sondern um's Erwischtwerden oder nicht Erwischtwerden. Alles soll's am Besten gleich für Lau geben, egal ob nun Software, Videoclips, Spielfilme oder Musik. Aber dass dafür andere Leute hart arbeiten müssen, um sowas erstmal zu produzieren, ist wohl nicht so ganz verständlich? Hallo???? Wo sollen wir denn mit dieser Selbstbedienungsmentalität hinkommen? Leute, hier geht es doch um eine grundlegende Einstellung zu Eigentum ansich. Da muss ich doch nicht erst mit meinen Kindern rumdiskutieren vonwegen lasst Euch aber nicht erwischen. Wie gross ist denn der Schritt vom Raubkopierer zum Ladendieb? Eigentum ist Eigentum und Diebstahl ist und bleibt Diebstahl, und das müssen die Kinder einfach mal begreifen. Aber solange viele Eltern was ganz anderes vorleben, funktioniert das natürlich nicht. Gruss, Fricky. -- |
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Hallo Fricky, eine nette Moralapostelpredigt hast Du da geschrieben! Früher weiss ich noch, wie ich am Radio saß und das ein oder andere Musikstück auf Kasette aufgenommen habe, um es später im Auto wiederzugeben (hauptsächlich auf Urlaubsfahrten). Es gab ja noch kein Internet, keine MP3`s und eigentlich nichts. Der Computer hatte ja nur einen PC-Quäker, also einen einfachen Lautsprecher, der bei Computerspielen komische Geräusche von sich gab. Heute würde man angesichts der Grafik und Soundausgabe schnell davon laufen, früher fand man das toll... :lachen78: Die Musikindustrie verkaufte damals die ersten CD`s die mit ca. 35 DM recht teuer waren. Billiger wurden die ja schnell. Heute haben wir eine viel stärker auf Komerz ausgelegte Musik und Unterhaltungsindustrie, ich weiss zwar nicht, inwiefern die Jugend mit neuer Musik versorgt werden will, aber das Taschengeld dürfte da sicher nicht reichen. Da der private Mitschnitt von Ton und Filmmaterial aber gestattet ist, frage ich mich was der komplette Unsinn mit den downloads soll? Für was braucht man Tauschbörsen? Strahlen nicht 300 Fernsehsender und mind. soviele Radiosender nicht ständig ihr Programm aus? Es braucht wenig Phantasie um an die neuesten Hit`s zu kommen, ohne diese kaufen zu müssen. Der Computer ist ja sowieso schon da (sonst könnte man auch nicht ins Internet...), was fehlt ist eine TV-Karte (Mindestanforderung eben Stereoton) und das war es schon... mit einem einfachen Programm (oder auch etwas aufwendigeren, dann kann man selber auch Videos bearbeiten) läßt sich so tagelang das Programm aufzeichnen, was MTV, VIVA und wer sonst noch aussendet. Hat man ein besseres Videobearbeitungsprogramm, kann schnell die Musikstücke die man haben möchte ausschneiden und den Tonfile auch auf CD bannen... Das ist legal (soweit ich informiert bin) und sowieso nicht nachvollziehbar, da weder eine IP Adresse noch Internet dafür gebraucht wird. Der Vergleich mit dem Ladendiebstahl finde ich hinkt aber schon etwas gewaltig, hierbei wird jemand real geschädigt. Wenn jemand in einen Laden gehen würde und dort ein Produkt kopieren würde (wenn es denn ginge) wäre dann der Ladenbesitzer auch geschädigt? (Naja er hat dann nichts verkauft) Ein wenig Ladendiebstahl machen wir ja alle, meist beim Kauf von Elektrogeräten. Wir gehen in einen Laden, lassen uns beraten (wobei das geht ja auch kaum noch, was einem da für Unsinn erzählt wird), schauen uns das Produkt an und kaufen schlußendlich doch im Internet, da man dort 400-600€ spart (oft ein Betrag in der Größenordnung). Also haben wir dem Verkäufer die Zeit gestohlen... und die Informationen natürlich auch... :lachen78: :futschlac :lachen78: Gruß Markus PS: Man sieht ja immer wie hart die armen Leute (Urheber) arbeiten müssen, sie müssen Feiern und haben Probleme das viele Geld auszugeben (meist schaffen sie es trotzdem in extrem kurzer Zeit auf wundersame Weise) da hast Du vollkommen Recht! Ein hartes Leben so als Künstler... :lachen78: |
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Nur nebenbei JA das ist strafbar und wird beklanntlich in großem Stil gemacht. Mann müsste überlegen ob das Posting nicht als möglich Anstiftung bereits selbst unter einen §§ fällt, einer fiele mir da sofort ein............... |
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:cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: |
Naja, so einfach ist es wieder nicht:
Klar ist es, dass es ein Unrechtsbewußtsein diesbezüglich gibt, aber es gibt immer mehr das Bewußtsein, das so manche Dinge überteuert sind. Gerade im Softwarebereich sind so einige Dinge zu teuer, weshalb sie nicht gekauft werden. Würden sie billiger sein, würden sie auch mehr gekauft werden. Ich erinnere an Microsoft: Office Professional 2000 = ca 750,- € (1-PC Lizenz) Office Professional 2007 = ca 550,- € (2-PC Lizenz) Dazu gekommen: DSP-Versionen, Schüler und Studenten-Versionen, MehrPC-Lizenzen, Home&Student Lizens (sehr billig!) usw usw. Man erkennt also, das zB Microsoft schon auf dieses Problem reagiert hat. Trotzdem muss man sagen, in Betracht der kostenlosen OpenOffice Version immer noch zu teuer, aber das ist eine andere Geschichte. Als weiterer Vergleich das Bildbearbeitungsprogramm Adobe Photoshop: 999,- € Abgesehen von der Suite: 1500,- € Und weiters sei gesagt, dass diese Versionen ja fast jedes (naja, sagen wir mal jedes 2te) Jahr updatet gehören. (Deshalb rate ich immer wieder Leute dazu, sich alternative Softwares anzusehen, bevor sie sich Raubkopien von bekannten Softwares auf den Rechner installieren. Auch hier wieder in Hinblick auf dieses Problem mein Tip: nehmt OpenOffice statt MS Office!) Das gleiche gilt auch für die Musikindustrie, wenn vielleicht nicht so krass, aber dennoch: In der heutigen Zeit und bei den heutigen Möglichkeiten sind die Preise überteuert. So, und jetzt mach mal einen Schüler, der wenig Taschengeld hat, klar, dass er sich diese Dinge kaufen soll (eben in Anbetracht der kostenlosen Downloadalternative!) Ich bin mir sicher, und I_Tunes beweist das zB auch (oder auch Um Links zu sehen, bitte registrieren), dass unter bestimmten Voraussetzungen die Leute auch bereit sind, zu zahlen, nur zu teuer darf es eben nicht sein. Rechenbeispiel: CD mit 12 aktuellen Lieder = 15,- € Itunes heruntergeladen = 15,- € Prinzipiell gleich, aber auf Itunes lade ich mir nur die Songs herunter, die ich auch wirklich haben will, ergo ist es billiger. zB 5 Lieder zu 6,50 €. Kopien gratis auf meinem PC, gratis im Auto, usw usw. Das wird vermutlich die Zukunft sein, aber die Musikindustrie sträubt sich noch etwas, weil das eben weniger Geld bringt. Solange auch die Gerichtsbarkeit hier mitspielt (irrationale Streitsummen) wird sich das auch nicht ändern, aber es gab vor kurzem ein Urteil, welches dem als erstes einmal einen Riegel vorschob, indem eine Klage abgewiesen wurde, und plötzlich der RA der Musikindustrie einen extrem geringen Streitwert ansetzte (diese sollte ja die Kosten des verlorenen Verfahrens zahlen), wurde vom Gericht dieser Streitwert fixiert. Dieser Wert war aber um ein erhebliches geringer als die üblich angegebenen Streitwerte. Einige Interessante News dazu: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Na ja
also ausreden warum gerade diesmal der Rechtsbruch nicht soooo schlimm ist, glaube ich kennt jeder Polizist zu Hauf (...Herrn Wachtmeister ich bin doch nur 100m gefahren etc. etc.) Und nun zu erklären, weil etwas teuer ist ist es nicht sooo schlimm es zu klauen, also ich glaube das ist die völlig falsche Richtung. Das kostenlose Downloaden eines urheberechtlich geschützten Werkes ist Diebstahl ! Ebenso wie der Diebstahl eines Buches aus dem Buchladen !! Der Autor, Komponist, Interpret hat ein Recht auf eine Vergütung ! Auch bei privatem Gebrauch - ihr verwechselt da zwei Dinge - wenn Du für eine Software eine Lizenz bezahlt hast - dann darf man (je nach Vertrag) u.U. eine Sicherungskopie machen, aber erst dann und das ist alles. Ansonsten gehe ich in den Buchladen nehme den neuesten Bestseller heraus und gehe wieder - ist ja nur für den privaten Gebrauch. Wie hoch der Preis ist den der Hersteller ansetzt ist dabei völlig gleichgültig, Du kannst ja auch keinen Mercedes klauen - nur weil er DIR zu teuer vorkommt:cognemur: -------------------------------------------- Die richtige Antwort wäre - keine Produkte der Industrie mehr zu kaufen !! Antenne Bayern hat eine ganze Datenbank mit lizenzfreien Musikstücken, ein halbes Jahr weltweit nichts mehr kaufen und die Preise sinken :ka5: :gruebel: Also wenn Eigentum nicht mehr geschützt wird, wo enden wir denn dann ? Darf ich dann in Deinem Garten eine Garage bauen - weil als ich Dir den Garten abkaufen wollte hast Du viel zu viel Geld verlangt, und so geht's ja kostenlos ????? Oder Schäuble auf die Spitze getrieben: ein potentieller Terrorist in der Maschine und ich schieße 300 Urlauber ab - Last Minute Flüge wörtlich genommen:cognemur: :cognemur: ----------------------------------------------- Also dass kann es doch nicht sein. |
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ich dachte an ein Produkt, das weder unter Urheberrechte fällt, noch unter irgendwelche anderen Rechte, nehmen wir für das Gedankenexperiment eine Kartoffel! Also Du gehst in einen Laden, kopierst Dir da eine Kartoffel (ich weiss dass das nicht geht) und verlässt mit der Kopie der Kartoffel den Laden. Hast Du nun den Ladenbesitzer geschädigt oder nicht? :lachen78: :futschlac Ich möchte sehen, wie das in großem Stil gemacht wird... :biere: will das auch können! :lachen78: Was Du meinst, wäre Produktpiraterie. Davon halte ich überhaupt nicht! Wer einen Armani Anzug unbedingt benötigt, der soll dann auch bei Armani kaufen, wer eine Rolex haben möchte, der soll gefälligst eine ECHTE Rolex kaufen! Da geht es ja um den Name den man kauft! Natürlich ist es unerheblich, welcher Preis für Musikstücke angesetzt wird. Soweit ich informiert bin, ist das legale Kopieren erlaubt, auch wenn man nicht die Orginal CD besitzt, wenn man z.B. über das Radio oder Fernsehen die Kopie mitschneidet. Übrigens werden Urheberrechtsabgaben unter anderem bei CD-Brennern, DVD-Brennern, CD- und DVD-Rohlingen, Videorekordern, Faxgeräten, Scannern, Kopierer, MP3 Playern etc. fällig. Gruß Markus PS: Ich hätte dazuschreiben sollen, dass das zu kopierende Werk (Kartoffel) nicht geschützt ist oder eben nicht geschützt werden kann, weder durch Geschmacksmuster, Patent noch durch Urheberrecht! Sowas gibt es auch! |
Hi,
heute kommt auf RTL bei Stern TV ein Beitrag über Download´s . Ist der Folgebericht von letzter Woche. Heute geht´s darum was nun erlaubt ist oder auch nicht. Ich persönlich finde nichts schlimmes daran mal den ein oder andern Song kostenlos aus dem Net zu laden solange man damit keinen Handel treibt. So wie Markus schon anmerkte, früher hat sich auch niemand darum geschert wenn man Radiosendungen aufgezeichnet hatte. Und die Musikindustrie/ Künstler/Sänger usw. mussen ja noch mehr Millionen verdienen :stupid: Sorry, aber da läuft doch etwas falsch :ka5: Gruß Udo |
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(a) wirklich nur einmal und nur privat (schon ein Bekannter darf nicht zuhören) (b) Demnächst (2.Novelle) auch das nur gegen Gebühr (c) Auf Servern sowieso nicht, siehe Urteil des LG Köln vom 28.02.2007, AZ 28 O 16/07 Das Aufzeichnen von Radiosendungen auf dem Server eines Diensteanbieters stellt eine Vervielfältigung dar. Dies ist urheberrechtswidrig, wenn nicht die gesamte Dienstleistung unentgeltlich erfolgt. Deswegen habe ich immer Bauchschmerzen, wenn hier (an sich private) Videos gezeigt werden, ABER mit urheberrechtlich geschützter Musik vertont - das ist illegal ! Auch der Ausweg des deeplink könnte kritisiert werden, wird es aber z.Zt noch nicht, solange hier nicht Bilder zur Förderung der eigenen gewerblichen Tätigkeit verlinkt werden, dann jedoch schon, siehe Verlinkung von Bildern ohne Einwilligung unzulässig Urteil des OLG München vom 26.06.2007, AZ 18 U 2067/07 Wird einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt, so bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Kontexten frei verlinkt werden dürfen. So urteile das OLG München in einem Fall, in dem ein Rechtanwalt gegen einen IT-Verlag klagte. Urteil im Volltext Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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Das was du da so zusammenschreibst ist in meinen Augen gelinde gesagt ziemlicher Quatsch. Der Vergleich mit der Beratung im Fachgeschäft und anschliessendem Kauf übers Internet..., ja super :chapeau: , das ist Diebstahl, aber das Kopieren von geschützten Medien natürlich nicht, ist schon klar...:gruebel: Auch der historische Rückblick über die Anfänge der Unterhaltungsindustrie und die kleine Einführung in Computertechnik..., wirklich sehr schön und unterhaltsam, nur leider völlig am Thema vorbei. Erspare uns bitte tiefergehende technische Erkenntnisse dazu.... Ich gehöre zu den Idioten, die sich die Musik, die ihnen gefällt, runterladen und dafür auch noch bezahlen. Jaja, sowas gibt's wirklich. Ich hab u.A. auch lizensierte Software. Zitat:
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Dein Geschrei möchte ich mal hören, wenn DU z.B. als Softwareentwickler auf der anderen Seite wärst, und Dein Programm, an dem Du mit einem 10-Köpfigen Projekteteam 3 Jahre gearbeitet hast, dann als Raubkopie im Web kreisen würde. Aber klar, Dir würde sowas ja nie passieren, weil Du würdest ja einen Wahnsinns schlauen Kopierschutz gleich mitentwickeln. (nein, erklär mir nicht wie...) Eigentlich schade um die Zeit, die ich jetzt vergeude, denn irgendwie hab ich immer wieder das Gefühl, dass Du Argumenten nicht so ganz zugänglich bist, und rein aus Prinzip schonmal gegen alles bist. Und wenn ich alles, was ich zu teuer finde, mir illegal (=klauen) besorgen müsste, dann hätte ich wirklich viel zu tun. Wie gesagt, es ist eben alles eine Frage der persönlichen Einstellung zu Recht und Unrecht. Das sieht jeder anders, bzw. sehen würde es eigentlich schon jeder richtig. Ich denke jeder versteht ganz genau, was ich mit meinem Posting sagen wollte, aber jeder legt "sein Rechtsverständnis" so aus, wie es für ihn am meisten Vorteile bringt. Und dann wird halt mit dem Firmenhandy privat telefoniert, man nimmt das Druckerpapier und sonstige "Verbrauchsmaterialien" vom Büro mit nach Hause, Privatfahrten mit dem Dienstwagen werden als geschäftlich deklariert, während der Arbeitszeit wird privat im Web rumgesurft, den Müll schmeisst man in den Wald wenn's keiner sieht und Fundsachen gibt man auch nur ab, wenn sie entweder wertlos sind, oder wenn's dummerweise einer gesehen hat, usw.usw...... Die Liste liesse sich sicher noch lange fortsetzen. Grüsse, Fricky. -- |
Zitat:
Ja so ein Replikator wär schon was, nur blos nicht die bösen Replikatoren aus StarGate... :futschlac Zitat:
b) Selbe Frage wie a)? Aufnahmen aus dem Fernsehen oder Mitschnitte von Radiosendern hinterlassen doch keine Spuren, also nicht kontrollierbar? c) Einen Server habe ich nicht und stell sowieso nur von mir gemachte Videos oder Bilder ins Netz. Das darf ich denn ich besitze ja das Urheberrecht daran. Zitat:
Förderung der eigenen gewerblichen Tätigkeit scheidet auch bei mir aus. Dazu fehlt die gewerbliche Tätigkeit... :lachen78: allerdings das mit der Verlinkerei ist schon ein heißes Eisen... Gruß Markus PS: Dass Kartoffeln geschützt sind, war mir neu... ersetze Kartoffel durch irgendwas, das nicht geschützt ist! :lachen78: |
Zitat:
Es geht mir ja darum, den Leuten das Unrechtsbewußtsein zu schärfen, aber das ist eben genau aus diesen Gründen oft sehr schwer, es geht nicht darum, dass ein Diebstahl plötzlich kein Diebstahl mehr sein soll. Aber wenn jemand ein Musikstück stiehlt, warum soll er dann eine Strafe von 250.000,- € zahlen, nur weil sich die Musikwelt das so einbildet? Wenn du im Supermarkt einen Ladendiebstahl machst, wird dieser sogar beim ersten Mal von den Gerichten (in Ö!) zurückgelegt, und erst beim zweiten Vorfall mitverhandelt! Hier hinken eben die Relationen, und genau dies ist der Grund, warum die meisten sagen, das kann nicht rechtens sein (und hier eben der Kurzschluss bei den meisten Leuten, denen man erst mal erklären muss, dass man eben beide Dinge trennen muss, obs moralisch ok ist oder nicht, Gesetze halten sich leider oft nicht an moralische Grundgedanken!) Und, ach ja, noch eine prinzipielle Anmerkung: Die Gesetze werden letztendlich von der Bevölkerung (indirekt über Wahlen usw usw) gemacht, und es könnte ja auch sein, dass die Bevölkerung irgendwann bei dieser Ausbeuterei nicht mehr mitmacht (auch schon zu erkennen, Monopolstellungen in Frage stellen und Firmen entsprechend zu zerschlagen, oder eben auch der andere Weg, ähnliche Produkte selber zu machen und gratis zur Verfügung zu stellen!) Und genau die Frage der "lizenzfreien Musik" sollte man ja hier mal genauer durchleuchten: Wie kann es sein, dass manches auch ohne große Kosten geht? Ein Vergleich bietet sich da in der Fernsehwelt an, privates oder öffentlich-rechtliches Fernsehen. Auch hier wird ja von der Bevölkerung schon kritisch hinterfragt, wieso das eine gehen soll, und das andere nicht! Darum gehts! Es kann eben auch nicht sein, dass jemand, der im Recht ist, dann alle anderen Spielregeln bestimmen kann. Das ist nicht im Sinne der Gesellschaft, weshalb es ja auch bei den meisten Dingen entsprechende Regeln gibt (zB Schmerzensgeld, wäre ja schon, wenn du mich beleidigen würdest, und ich würde deshalb von dir 100.000,- € Schmerzensgeld bekommen :stupid: ) Das sollte eben auch (insbesondere mit den Jugendlichen) diskutiert werden. Es wird vermutlich einige Zeit dauern (die Gesetzesmühlen mahlen ja langsam) bis diese Dinge auch mal geregelt werden. Ist ja auch so bei den Abmahnungen, gibts ja da auch endlich mal ein Umdenken bei den Richtern. Nachsatz: Thema Videos mit geschützter Musik: Soviel ich informiert bin, war ja gerade Google-Video dabei, entsprechend Gebühren zu zahlen, damit die User genau das machen können! Um Links zu sehen, bitte registrieren Auch bei MyVideo wars so. Also sollten die Videos auf diesen Portalen kein Problem mehr darstellen. |
na zur not gibts immer noch die möglichkeit, in zeiten modernster technik auf altbekannte methoden zurückzugreifen:
wer von euch hat nicht in der jugend die hitparade auf kasette aufgenommen, dann das gequatsche vom moderator rausgeschnitten und sich so die aktuellsten sampler zusammengestellt? heute heissts halt internetradio und audiorecorder, na und? das prinzip ist das selbe. der einzige nachteil: man hat selber arbeit damit. irgendwie find ich die ganze diskussion aber krank. ok, musik ist eine andere sache, aber bei filmen: ich kauf mir eine dvd, das ist ok. ich nehm mir den selben film vom fernsehen auf dvd auf, das ist ok. ich lad mir den selben film aus dem internet runter, ich bin ein verbrecher. lg martin |
Zitat:
Du kaufst = hast Lizenz bezahlt Du siehst fern = Du hast Gebühren bezahlt Du lädst für lau = nix bezahlt Ich habe vor 20 Jahren mal für eine Filmproduktion gearbeitet (EDV Verbindung zwischen München und Londen eingerichtet), die bezahlen Geld für "Spotter", die sogar weltweit TV Programme verfolgen, denn sogar da gibt es geiz-ist-geil Typen, die senden mal schnell ohne zu zahlen !! Warum soll jemand viel Geld für einen Film ausgeben damit Du ihm dann nichts dafür wiedergibts und es sind ja sowieso nur winzigste Beträge gemessen an den Produktionskosten |
Zitat:
Rundfunkgebühren bezahle ich auch für das Internet !! |
also über satellit zahl ich für die meisten sender nix. muss zwar dafür zahlen, einen fernseher zu besitzen, das geld fliesst aber nur an bestimmte sender (an die orf-löcher*gg*)
ausserdem gings mir nicht ums fernsehen, sondern ums aufzeichnen von sachen aus dem fernsehen. egal ob ich kauf oder ausn tv aufnehm, ich habs auf dvd daheim. wenn ich mir jetzt musikvideos auf youtube anschau, dann ist das legal. wenn ich mir die files abspreichere und dann von der festplatte anhör, ist es kriminell? wiegesagt, ich nehms aus dem internetradio auf und gut is. lg martin |
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Ach ja, ganz vergessen, die Alternative für Musikdownloader:
Clip.inc von Tobit Software. Die machen genau das, nämlich Internetradio, und aus diesen Streams kannst du dann deine MP3 rausholen. Vollkommen Legal !!! Um Links zu sehen, bitte registrieren Zitat:
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die künstlerabgabe auf alle speichermedien, die ich kaufe, ist sowieso eine frechheit. ist ungefähr so, wie wenn ich kindergeld beantrage, nur weil ich das gerät zur kindererzeugung in der hose hab:lachen78: .
aber im ernst, also wenn ich abgaben für etwas zahl, was ich nochmal mach, dann ist das diebstahl der künstler an mir. wenn quasi pauschal eh schon eine abgabe erhoben wird, dann ist das ja quasi eine duldung des umstandes, dass auf die datenträger produkte eben jener künstler gespielt werden. lg martin |
Zitat:
---------Zitat aus dem GVL Vertrag -------------- 6. Verhinderung des Scannens und Aufnehmens des Programms Sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss der Webcaster im Markt allgemein erhältliche, effektive technische Maßnahmen einsetzen, die darauf abzielen, zu verhindern, dass: (a) der Empfänger der Übertragung oder jede andere Person das Programm des Webcasters allein oder zusammen mit weiteren Übertragungen anderer Webcasters automatisch scannen kann, um so bestimmte Musikaufnahmen aus den Programmen herauszufiltern; und (b) der Empfänger der Übertragung Vervielfältigungen der Musikaufnahmen herstellen kann (mit Ausnahme technisch bedingter, vorübergehender Vervielfältigungen). |
Das kannst du so pauschal nicht beurteilen, weil du nicht weißt
1) welche Verträge die Webcaster selbst mit der GVL haben und 2) welchen Vertrag Tobit mit der GVL hat. Ich als user gehe davon aus, dass dies funktioniert und seine Richtigkeit hat, zumal Tobit ja nicht irgendein "Bananenrepublik"-Software Hersteller ist sondern zu den renomiertesten in Deutschland zählt. |
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