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luigi_k2001 04.10.2008 21:31

Positionslichter am kleinem Schlauchboot
 
Hallo, ich bin relativ neu hier,

und hätte da mal ne Fräge!



was kann ich bei einem Zodiac zoom 340 S für Positonslampen nehmen,

bekanntlich ist kein Geräteträger vorhanden und mit festspaxen habe ich so meine Probleme ;-)


gruß

Axel

stebn 04.10.2008 21:49

....willst du unbedingt nachts fahren??

Tagsüber brauchst du keine

Aladin 04.10.2008 22:06

Festspaxen hat was :biere:

Ein Rundumlicht würde reichen. Liese sich z.B. auch als Flaggenmast missbrauchen :chapeau:

Gruß Carsten

Lutti069 04.10.2008 22:20

Hallo Axel, schau mal da:
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Michel 04.10.2008 23:03

[QUOTE=Lutti069;181694]Hallo Axel, schau mal da:
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...sind aber ohne BSH Zulassung und deshalb kannst Du damit offiziell nicht in D fahren.

luigi_k2001 05.10.2008 08:20

Erst mal vielen dank für die vielen Antworten.

nein, ich will nicht nachts fahren,
aber man muß wohl laut Binnendingsbums zumindest eine Beleuchtung mitführen und bei Kontrolle vorzeigen. natürlich benötigt man BSH zugelassene Leuchtmittel. Und bis jetzt habe ich auch noch nichts gefunden. Nur welche ohne BSH Zulassung siehe auch links von Michel und Ludger.

und ob die Saugfüße wirklich halten und nicht ständig die Lampen ins Wasser fallen weiß sicher auch keiner.

oder sieht das die WAPO gar nicht sooooooo eng und ich kanns getrost weglassen.

Gruß

Axel

stebn 05.10.2008 09:56

Zitat:

Zitat von luigi_k2001 (Beitrag 181705)
nein, ich will nicht nachts fahren,


...dann brauchst du auch keine Beleuchtung:biere::biere:

luigi_k2001 05.10.2008 10:50

na dann spar ich mir das geld

Coolpix 05.10.2008 11:33

..... gute Taschenlampe reicht auch - zur eigenen Sicherheit ( unsichtiges Wetter und so ) .

HaraldGesser 06.10.2008 18:25

Hallo,

da sind ja nun schon lange Beiträge dazu geschrieben worden. Zuerst sollte man wissen wo denn gefahren werden soll, das ist ja ein rechlich nicht unerheblicher Unterschied.
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Allerdings steht da nichts von Rundumlicht, Taschenlampe etc.( Was soll die Taschenlampe? Soll ich damit erkennen daß da plötzlich ein Kahn auf mich zuhält? Oder soll der Kahn eine Vollbremsung hinlegen und ein Ausweichmanöver einleiten?)

Wenn es dunkel ist, was in der Regel nicht plötzlich und überraschend kommt, oder unsichtig ( wer fährt schon zum Spaß bei Nebel oder starkem Schneetreiben?) heißt es anlegen und Ende der Fahrt.
So jedenfalls die Bestimmungen.


Grüße

Harald

luigi_k2001 06.10.2008 23:06

Schönen guten Abend, und Danke nochmal.

ich hab mir nämlich den Floh ins Ohr setzen lassen, das ich auch tagsüber die vorgeschriebene Beleuchtung wenigstens dabei haben muss um bei einem plötzlichem Auftreten von unsichtigem Wetter diese einsetzen zu können.


gruss
Axel

pewi 07.10.2008 09:25

Zitat:

Zitat von luigi_k2001 (Beitrag 181705)

und ob die Saugfüße wirklich halten und nicht ständig die Lampen ins Wasser fallen weiß sicher auch keiner.

Hallo Axel

ICH weiss, dass die Saugfüsse halten, denn ich habe dieses Ding Um Links zu sehen, bitte registrieren im Einsatz.
Hält bombenfest, wenn man den Saugfuss nass macht und auf den Motordeckel "pappt". Bei den ersten Ausfahrten habe ich eine Sicherheitsleine um die Leuchte geknotet (falls es doch runterfällt), war aber nicht notwendig, denn die Leucht hält wie angeschweisst, trotz der Motorvibrationen und Erschütterungen.

lg
pewi

Gummizwerg 07.10.2008 12:06

Auch die Klebevariante hält "bombenfest"! Aus eigener Erfahrung kann ich zumindest nichts gegenteiliges behaupten!

Old man 07.10.2008 21:01

Hallo Axel,

dein Problem lässt sich einfach lösen. Die Fragen lassen darauf schließen, dass Du nicht im Besitz eines SBFB bist. Wenn dies der Fall ist, dann rate ich Dir; mach den Sportbootführerschein-Binnen / Motor. Es ist keine riesige finanzielle Ausgabe, aber ich weiß, es lohnt sich. Du kannst dann selbst auswählen, welche Antworten im Forum hilfreich sind und welche dich im ungünstigen Fall bei Feststellung durch die WSP mehr kosten können, als der SBFB. Eine Regel z.B., Ahndung finanziell 1:3 gegenüber Straßenverkehr (30 km/h lt. StVO können dich so an die 100-120 € kosten, auf dem Wasser ca. 300 €.).
Ein Rundumlicht, hat auf dem Motordeckel egal nichts zu suchen, es sei denn, du hast den Motor im Topp::gruebel:. Hecklicht hat den vorgeschriebenen Winkel von 135° achtern gesehen zur Kiellinie und hat somit so auf dem "Deckel" nicht zu suchen, da man ja davon ausgeht, das nach Sonnenuntergang ja dein Boot/Schlauchi auch steuern willst/musst.
Bei unsichtigem Wetter hat man mit seinem Schlauchi nichts auf dem Wasser zu "suchen", geschweige zu fahren. Es sei denn dein Schlauchboot ist mit Radar, Sprechfunk ausgerüstet und du mit den dazu notwendigen Berechtigungen ausgestattet.:confused-
Ich denke jeder ausgebildeter Gummiskipper würde dir auch den Rat zum SBFB geben.
Außerdem darfst du dir dann auch mal nen größeren "Brummi" in den Spiegel klemmen.
Mit einem freundlichen, kleinen "Duchtschlag"
Klaus-Peter

DieterM 07.10.2008 23:01

Hallo Axel,

ergänzend zu Klaus-Peter empfehle ich hier mal nachzulesen, was so für die Sportschiffahrt es an Vorschriften gibt, wenn man z.Bsp. sich auf einer Binnenschiffahrtstraße wie z.Bsp. die Elbe bewegen möchte. Da steht auch einiges zu der vorgeschriebenen Lichterführung. Siehe bitte

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Abgesehen davon bezweifel ich, das Dein kleiner 5 PS Hilfsmotor die nötige Stromleistung hat um die erforderliche Navibeleuchtung zu beschicken. Bei 10 und mehr PS sieht das schon anders aus. Also vergiß Dein vorgebrachtes Anliegen und vermeide Fahren bei unsichtigem Wetter oder bei Dunkelheit um nicht Dich oder andere in Gefahr zu bringen.:ka5:

HaraldGesser 08.10.2008 07:47

Hallo,

grundsätzlich lässt sich zu dem Thema ergänzend bemerken daß es jemandem, der sich zu bestehenden Vorschriften unsicher ist und um Aufklärung bittet nicht geholfen ist mit, sicherlich gut gemeinten, Ratschlägen in der Art "so mach´ich´s".

Da sollte man dann schon erklären wie die Situation ist. Und wenn er dann mit einem weißen Rundumlicht im Dunkeln unterwegs ist weiß er wenigstens daß dies zwar ein gemütliches Licht macht, aber im Binnenbereich auf einem unter Motorkraft fahrenden Boot nichts verloren hat und die Wasserschutzpolizei, sollte sie denn das Boot kontrollieren, nicht milde stimmen wird.

Es ist eine Sache sich über Bestimmungen hinwegzusetzen. Eine andere ist es sie gar nicht zu kennen.


Grüße

Harald

luigi_k2001 08.10.2008 22:34

Schön guten abend

nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.


gruß
Axel

Bäriger 08.10.2008 22:48

Licht
 
Hallo !

Also ich würde vorschlagen du übst schön deine Fragebögen und ruck zuck kennst du die Antwort auf deine Frage. Und bis zur Prüfung hast ja nicht mehr lange, hihi

Nix für ungut !


Viele Grüße

Wolfgang

snoopy21 09.10.2008 11:55

Zitat:

Zitat von luigi_k2001 (Beitrag 182011)
Schön guten abend

nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.


gruß
Axel


Hallo Axel,


nein, die brauchst du nicht zum Vorzeigen mithaben.

Wie du bereits schriebst, fährst du ja nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter.

Aber im Binnenbereich wird so plötzlich kein unsichtiges Wetter aufkommen.

Denn: du fährst ja sicherlich ohnehin nicht bei Sauwetter herum (oder bist du einer der Härtesten ?).

Und: du weist ja anhand der vor der Bootsfahrt eingeholten Wetternachrichten :schlaumei, ob mit Unwettern oder Nebel o.ä. zu rechnen ist.

Wenn damit zu rechnen ist, dann kannst du halt nicht fahren, wenn du keine BSH-zugelassenen Lämpchen in vorgeschriebener Weise montiert hast.

Wenn nicht, kannst halt fahren.

Als ich mein Boot das erste Mal überhaupt ins Wasser gelassen hatte (am Mittellandkanal), "überfiel" mich noch beim Slippen die Wapo. Nach der Kontrolle (war ja alles bestens :chapeau:) habe ich die als frischgebackener Neuling (damals war ich noch nicht im Forum, so dass mir die Fragemöglichkeit fehlte) gefragt, ob ich denn die Lichter dabei haben müsste.

Und sie sagten: Nein !!!! Nur wenn unsichtiges Wetter kommt oder der Sonnenuntergang bricht plötzlich :naughty: herein, dann dürfe ich halt nicht weiterfahren.


Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.

HaraldGesser 09.10.2008 14:17

Zitat:

Zitat von snoopy21 (Beitrag 182026)
Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.

:biere: ich glaube das war das was man als eine schwere Geburt bezeichnet :biere:



Grüße

Harald

rotbart 09.10.2008 23:10

Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 181828)
Hallo,

.......................................
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Grüße

Harald

Hi
Ja eigentlich ist alles geschrieben, nur hier bin ich im schleudern:ka5::ka5:

Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

Denn NACH SonnenUNTERGANG eine Beleuchtung fällig ist, dann doch wohl auch VOR SonnenAUFGANG, ABER :gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:

ABER es heisst ja VOR und NACH ----- also wirklich verwirrend
:biere::biere::biere::biere::biere::biere::biere:: biere::biere::biere::biere::biere:

HaraldGesser 11.10.2008 19:50

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 182063)
Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG :gruebel::gruebel::gruebel:

Da hast Du jetzt mal recht! :biere::biere::biere:


Harald


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