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-   -   Problem bei Gericht ,Zum Zweiten (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=17935)

helbil 28.01.2009 09:08

Problem bei Gericht ,Zum Zweiten
 
Hallo Zusammmen,
zwischendurch schon mal vielen Dank für Eure Posts.
Da die Sache noch nicht ausgestanden kann ich keine Details erzählen.

Ich habe, leider in vieler Hinsicht, von einem Betrüger ein Wohnmobil gekauft.
Es geht um §932.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Er hat das Wohnmobil angemietet, Brief gefälscht, Personalausweis auf Namen des letzten und einzigsten Halters gefälscht.
Zulassungsstelle hat die Papiere aktzeptiert und umgemeldet.
Vier Wochen später ist die Unterschlagung, ACHTUNG ist kein Diebstahl, rausgekommen.

Helmut

dievoggis 28.01.2009 09:48

Servus Helmut :chapeau::chapeau:,

sieht nach Megastress aus. :cognemur::cognemur::cognemur:.

Ich wünsche Dir, dass Du einigermaßen heil aus dieser Sache rauskommst :chapeau::chapeau:

Ich sag nur: Recht haben und Recht kriegen sind oft zwei paar Stiefel:cognemur::cognemur::cognemur::cognemur:

Viel Glück

Gruß Peter

skymann1 28.01.2009 11:02

Hallo,
na ja, irgendwie ist mir der Unterschied zw. Diebstahl und Unterschlagung nicht so geläufig, für mich ist das im Grunde das gleiche, aber mag ein Gericht anders sehen.

Ich kann nur sagen, bei Ebay vor Jahren mal ein kleines Boot (neu, angeblich aus Lagerräumung) gekauft.
Abgeholt, bezahlt, alles easy, sogar angemeldet bekommen, aber nach 10 Tagen (am nächsten Tag sollte es in Urlaub gehen) standen 3 Herren im Trench vor dem Tor, Ausweise gezückt, Boot besichtigt, beschlagnahmt und das war´s dann, war gestohlen von einem Händler.
Boot weg, Geld weg.

Ich war auch Nebenkläger bei der Verhandlung, der Richter hat mir auch "Kauf in gutem Glauben attestiert", aber wiederbekommen habe ich trotzdem nichts, weil der Bursche eben nichts hatte.

Aber bei Dir geht es sicher um andere Summen, da wirst Du wohl am Ball bleiben.

Viel Glück in Deinem Fall, Gruß Peter

KlausB 28.01.2009 12:12

Hallo helmut,

hört sich ganz übel an. Bei abhanden gekommenen Sachen ist grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb möglich. Eigentümer ist immer noch der Vermieter, der wahrscheinlich von Dir die Herausgabe verlangen wird.

Es wird Dich kaum trösten, dass Du Schadensersatzansprüche gegen den Fälscher hast - denn der hat wahrscheinlich das Geld schon auf die Seite geschafft.

Klaus

rotbart 28.01.2009 15:30

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 189180)
Hallo helmut,

hört sich ganz übel an. Bei abhanden gekommenen Sachen ist grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb möglich. Eigentümer ist immer noch der Vermieter, der wahrscheinlich von Dir die Herausgabe verlangen wird.

Es wird Dich kaum trösten, dass Du Schadensersatzansprüche gegen den Fälscher hast - denn der hat wahrscheinlich das Geld schon auf die Seite geschafft.

Klaus

Hallo Klaus

warum eigentlich nicht der Eigentümer hat den Besitz ja freiwillig (vermietung) dem veräußerer überlassen damit wäre 932 gegeben. Den guten Glauben wird man kaum bestreiten können, die Entfernung ist ja die Nothilfe für die Staatsanwaltschaft. => Hellmut hat doch Eigentum erworben !

rotbart 28.01.2009 15:33

Zitat:

Zitat von skymann1 (Beitrag 189177)
Hallo,
na ja, irgendwie ist mir der Unterschied zw. Diebstahl und Unterschlagung nicht so geläufig, für mich ist das im Grunde das gleiche, aber mag ein Gericht anders sehen.

Ich kann nur sagen, bei Ebay vor Jahren mal ein kleines Boot (neu, angeblich aus Lagerräumung) gekauft.
Abgeholt, bezahlt, alles easy, sogar angemeldet bekommen, aber nach 10 Tagen (am nächsten Tag sollte es in Urlaub gehen) standen 3 Herren im Trench vor dem Tor, Ausweise gezückt, Boot besichtigt, beschlagnahmt und das war´s dann, war gestohlen von einem Händler.
Boot weg, Geld weg.

Ich war auch Nebenkläger bei der Verhandlung, der Richter hat mir auch "Kauf in gutem Glauben attestiert", aber wiederbekommen habe ich trotzdem nichts, weil der Bursche eben nichts hatte.

Aber bei Dir geht es sicher um andere Summen, da wirst Du wohl am Ball bleiben.

Viel Glück in Deinem Fall, Gruß Peter

Hi Peter

beim Diebstahl setzt Du dich in den Besitz der Sache ohne Einverständnis des Eigentümers

Hier hat der Eigentümer den Besitz ja freiwillig überlassen, durch die Miete !Der Mieter hat nur den Besitz nicht wieder zurückgegeben und Hellmuth Eigentum vorgespiegelt.

Bei Dir war das Boot ja wohl gestohlen - eine völlig andere Situation.

KlausB 28.01.2009 15:41

Roland, Du hast Recht! Ich stand echt aufm Schlauch! Das WoMo war vermietet, desh. nicht abhanden gekommen. Deshalb mit der Aneignung durch den Fälscher Unterschlagung.

Also ist gutgläubiger Erwerb grundsätzlich möglich. Deshalb also auch die Frage, wie viele km man für einen Kauf fahren darf...

Hört sich trotzdem nach nem bösen Ärger an.

rotbart 28.01.2009 15:51

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 189205)
Roland, Du hast Recht! Ich stand echt aufm Schlauch! Das WoMo war vermietet, desh. nicht abhanden gekommen. Deshalb mit der Aneignung durch den Fälscher Unterschlagung.

Also ist gutgläubiger Erwerb grundsätzlich möglich. Deshalb also auch die Frage, wie viele km man für einen Kauf fahren darf...

Hört sich trotzdem nach nem bösen Ärger an.

Jo viel Ärger, aber ein guter Strafrechtler sollte die Lage kläre können, wäre es in München wüsste ich einen.
Roland

HaraldGesser 28.01.2009 16:25

Hallo.

bei allem Mitgefühl mit Helmut, dem ich sehr wünsche daß er ohne Schaden aus der Sache herauskommt, wäre es doch unglaublich wenn der Vermieter sein Eigentum nicht zurückbekäme, nur weil jemand es guten Glaubens gekauft hat.

Bisher war ich davon ausgegangen daß an fremdem Besitz kein Eigentum erworben werden kann.
Sollte ich da einem Irrglauben aufgesessen sein?

Grüße

Harald

rotbart 28.01.2009 17:24

Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 189210)
Hallo.


Bisher war ich davon ausgegangen daß an fremdem Besitz kein Eigentum erworben werden kann.
Sollte ich da einem Irrglauben aufgesessen sein?

Grüße

Harald

Hi Harald

Ja, denn das WoMo ist ja nicht "in fremden Besitz" Besitzer ist im Moment eindeutig Helmut und darum geht es auch nicht, es geht darum wer das EIGENTUM an dem Teil hat.
und da der Eigentümer den Besitz ja freiwillig (Vermietung) abgegeben hat und dieser Mieter und nunmehr Besitzer Helmut den Eigentümer vorgespielt hat, kann dieser (Hellmut) sehr wohl Besitz UND Eigentum erlangen, wenn er gutgläubig handelt, was ich voraussetze.
Der Ur-Eigentümer muß sich dann bei Mieter befridiegen.
Wenn der Vermieter schlau war, hat er eine Versicherung dafür, wenn nicht.....

Sorry aber Du machst den üblichen Fehler Besitz und Eigentum zu verwechseln.
-----------------------------------------
Wenn es anders wäre könntest Du keine Flasche Wein mehr kaufen, denn die Flasche ist u.U. noch im Eigentum des Winzers, aber im Besitz des Ladens und Du erwirbst gutgläubig Eigentum UND Besitz und trinkst den Wein. Macht der Laden nun Pleite und zahlt den Winzer nicht musst Du dann gegenüber dem Winzer haften ??????????

helbil 28.01.2009 18:56

Viele Spitzfindigkeiten
 
Hallo Zusammen,
prinzipiell geht es um einen ähnlichen Fall.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Gegenseite sucht jetzt alles was mir aufgefallen sein müsste.

Man kann sich nicht vorstellen was man bei Kauf ein Kfz falsch machen kann.

@Harald Man mutet dem Vermieter eine bessere Nachprüf pflicht zu.
Vielen Dank
Helmut

DieterM 28.01.2009 19:25

Ich bin da anderer Meinung und denke Helmut hat da schlechte Karten.

Als Inhaber eines gemieteten Objekts bin ich noch lange kein Eigentümer und kann es schon garnicht weiter verkaufen.

Tue ich das als Inhaber, dann unterschlage ich dieses, und falls der Betrug später auffällt, muß das Objekt wieder an den Eigentümer zurückgehen.

Da es sich hier um einen unterschlagenes Wohnmobil handelt, das angemietet wurde und später nicht zurückgegeben wurde, ist für mich die Sache klar. Dabei ist es egal mit wievielen gefälschten Dokumenten hier gearbeitet wurde und ob der letzte Käufer im guten Glauben gehandelt hat.

Das unterschlagene Fahrzeug muß an den rechtmäßigen Eigentümer zurück gehen.

Der letzte gutgläubige Käufer darf jetzt versuchen über eine Zivilklage seinen Schadenersatz bei den Betrügern anhängig zu machen, ein schwieriges Unternehmen! :cognemur:

helbil 28.01.2009 19:33

@Dieter bitte lesen
 
Hallo Dieter
bitte den Link über Deinem Post lesen.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bitte keine Vermutungen verbreiten.

Es ist ein riesiger Unterschied ob gestohlen oder unterschlagen.

Danke Helmut

Fortnox 28.01.2009 19:35

Man muss auch die ganze Geschichte von der Seite des betrogenen Besitzers sehen.

Dass dieser sein Eigentum zurückhaben will ist auch klar und verständlich.

Ich hoffe und wünsche natürlich, dass die Geschichte für alle positiv ausgeht, was aber fast unmöglich sein wird.:cognemur:

helbil 28.01.2009 19:49

@Martin

Autovermietungen können genau diesen Fall in Ihre Vollkasko aufnehmen.

Aber viele kleine Autovermieter wissen gar nicht von diesem Fallmöglichkeit.

Fortnox 28.01.2009 19:54

Dass weiss ich nicht Helmut, wird aber schon so sein.

Auf jedenfall wünsche ich Dir dass dieses Dilemma gut für Dich ausgeht.

dievoggis 28.01.2009 20:07

Servus Helmut :chapeau::chapeau:,

dass Urteil hat mich jetzt überrascht. Hätte ich so nicht gedacht, sondern wäre eher in Dieter´s Richtung gegangen.
Dann sollte Hoffnung bestehen, dass sich die Geschichte halbwegs zum Guten wendet.
Sag mal Rotbart, gibt es eigentlich was, dass Du nicht weißt. Dein Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf, :cool::cool::cool::cool:

Gruß Peter

roehrig 28.01.2009 20:37

Mensch Helmut, das ist ja ne Nummer.....

Hoffentlich geht das gut aus für Euch und wir können im Sommer ne Runde in HR drehen. Ist Dein Wohnwagen schon verkauft ?

helbil 28.01.2009 20:46

Hi Manuel

hoffe noch viel mehr wie Du, dass die Sache gut ausgeht.
Meinen Wowa hab ich noch.
Helmut

mike-stgt 28.01.2009 21:02

Hi Zusammen,
ich war 15 Jahre im Automobilverkauf.
1997 gab ich einen Jahreswagen BMW 323i mit Individualausstattung , Kostenpunkt 63.000 DM zu einer Probefahrt heraus. Personalausweis behalten, Führerschein kopiert. Der Kunde , ein junger Kroate, fuhr mit dem Fahrzeug und sein Freund mit einem neuen , eben abgeholten Opel Caravan, direkt nach Osjek.
Die Fahrzeuge wurden dort gegen bar , ohne Papiere verkauft. Eine Detektei spürte die Fahrzeuge auf.
Es kam kroatisches Recht zur Anwendung. Man brauchte in HR keinen KFZ Brief zum Verkauf. Das Auto war weg. In der Verhandlung meinte der Richter, ich hätte zwar Recht, aber das Auto wäre weg. Das Fahrzeug war mit meinem Einverständnis übernommen worden, was als solches keine kriminelle Handlung darstellt.

Wir hoffen mal .


Es gibt also immer wieder Umstände, die alles in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Gruss Micha:seaman:

rotbart 28.01.2009 22:26

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 189230)
Ich bin da anderer Meinung und denke Helmut hat da schlechte Karten.

Als Inhaber eines gemieteten Objekts bin ich noch lange kein Eigentümer und kann es schon garnicht weiter verkaufen.

Tue ich das als Inhaber, dann unterschlage ich dieses, und falls der Betrug später auffällt, muß das Objekt wieder an den Eigentümer zurückgehen.

Dieter
ich übersetze mal Inhaber = Besitzer , das Teil wurde eben genau nicht gestohlen sondern (salopp) unterschlagen ! (wie Du sagst)
Bis hierhin OK
Aber Deine Folgerungen sind private Vermutungen, dazu gibt es aber rechtlich den §932, jemand der ein solches Gut gutgläubig erwirbt, wird nicht nur Besitzer sondern Eigentümer, der Vermieter muß sich bei "Unterschläger" schadlos halten.
Du sagst ja der Mieter darf es nicht verkaufen, DAS ist richtig und damit hat der Vermieter den schwarzen Peter ! Wenn man etwas vermietet muß man die Risiken einkalkulieren !!

goeberl 28.01.2009 23:53

zunächst mal drück ich dir die daumen, dass du da ohne allzugroßen finanziellen verlust wieder raus kommst. den ärger hast du aber so oder so.

eine sache ist mir aber in deiner formulierung aufgefallen:
Zitat:

Zitat von helbil (Beitrag 189228)
Die Gegenseite sucht jetzt alles was mir aufgefallen sein müsste.

das klingt doch so, als ob die sache nicht wirklich sonnenklar ist, wenn die gegenseite irgendwie beweisen muß, dass du da scheinbar was unter wert gekauft hast. ich mein ok, wenn dir einer einen neuwagen um den halben listenpreis anbietet, dann läuten die alarmglocken, aber wenn der preis nicht allzubillig ist, dann sind ein paar hundert km ok. schließlich gehts da um einen wohnmobil. ist was anderes, als wenn man zb einen golf kauft, den man gebraucht an jeder ecke bekommt. wenn man ein bestimmtes modell will, mit einer bestimmten ausstattung, dann werden da vermutlich nur recht wenige stück davon am gebrauchtmarkt zu finden sein. versuch mal zu eruieren, wieviele baugleiche exemplare zur zeit in einem umkreis von ein paar hundert km angeboten werden. wenn du dann argumentierst, dass du genau das modell willst, weil es für dich optimal ist, dann erscheinen ein bissl mehr km sicher auch realistisch.

lg martin

Pepone 29.01.2009 00:11

Zitat:

Zitat von HaraldGesser (Beitrag 189210)
Hallo.

bei allem Mitgefühl mit Helmut, dem ich sehr wünsche daß er ohne Schaden aus der Sache herauskommt, wäre es doch unglaublich wenn der Vermieter sein Eigentum nicht zurückbekäme, nur weil jemand es guten Glaubens gekauft hat.

Bisher war ich davon ausgegangen daß an fremdem Besitz kein Eigentum erworben werden kann.
Sollte ich da einem Irrglauben aufgesessen sein?

Grüße

Harald

Ja, liegt leider am Staatsanwalt.

Kleiner Sachverhalt aus unserer Stadt. Ein notorischer Dieb klaut sich im Frühjahr seine Gartenausstattung zusammen, was man eben so benötigt, Teichpumpe, Gartendeko in Form eines Rehs mit einem abgebrochenem Ohr (das Ohr hatte der eigentliche Eigentümer noch zu Hause), eine handgefertigte Edelstahl Gartenlampe, einen handgefertigten Edelstahlgrill mit zwei verschiedenfarbigen Griffen am Rost und noch einige andere Gegenstände. Wäre ja auch blöd wenn man das alles kaufen muss.:confused-

Es gab reichlich Zeugen, die bekunden konnten wem der Grill, die Lampe, etc. gehört.
Der Staatsanwalt hat die Herausgabe der Gegenstände an den Dieb verfügt. :stupid:

Unfassbar. So ist leider unser Rechtsstaat. :stupid:
Der arme Kerl hat natürlich alles gutgläubig erworben. Und somit nach Ansicht des Staatsanwaltes Eigentum erworben.

Die dummen Gesichter der bisherigen Eigentümer hättet ihr mal sehen sollen. Für mich auch, wie schon gesagt unfassbar.

Das Beste, die Polizei sollte ihm "seine" Sachen auch noch nach Hause bringen. Eine Abholung sei unzumutbar.

Da fehlen einem dann die Worte.

Gruß
Dieter

skymann1 29.01.2009 00:11

Hallo Martin,
genau mein Reden, wenn etwas günstig ist dann können es auch viele km sein, ein Bekannter fährt nächste Woche von hier nach Rügen um einen Neuwagen abzuholen.

Bester Preis hier (Ruhrgebiet) beim Markenhändler 14.000 Euro, Preis bei einem Markenhändler auf Rügen 9.900 Euro.
Für ein absolut identisches Fahrzeug, Garantie ect.!
Dafür kann man schon mal 700 km hin und 700 km zurück fahren.

Kann höchstens sein wenn ein Gebrauchtfahrzug zu "günstig" ist, das man da sagen kann das kann ja nicht ganz koscher sein (das hatten sie bei meinem "Bootskauf" gemeint und wollten mir erst noch Hehlerei anhängen, hätte mir angeblich verdächtig vorkommen müssen :ka5:, konnte ich aber entkräften).

Aber mancher braucht vielleicht dringend Geld und nimmt dafür auch größeren Verlust in Kauf, ist ja seine Sache...., also auch kein wirkliches Argument!

Das mit den Km, das ist echt Blödsinn! :stupid:

Edit: Dieter, Du hast natürlich recht, geklaut ist geklaut, von mir aus auch unterschlagen, normalerweise sollte der rechtmäßige Besitzer sein Eigentum zurückbekommen, ich wäre auch nicht begeistert wenn ich jemandem mein Boot leihe, der verkauft es und ich bin der dumme weil der Käufer es behalten darf, ist schwierig die Situtation, dumme Sache.

Gruß Peter

KlausB 29.01.2009 08:02

Zitat:

aber ein guter Strafrechtler sollte die Lage kläre können, wäre es in München wüsste ich einen.
Roland, Du hast mit allem, was Du geschrieben hast (in diesem Thread!) absolut Recht, aber ich vermute, dass sich hier kein strafrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem ergibt.

Ich denke, dass nun der Vermieter von Helmut auf zivilrechtlichem Wege (ob bereits gerichtlich oder noch außergerichtlich ist egal) die Herausgabe des WoMo verlangt. Behauptet, er sei weiterhin der Eigentümer, weil er sein Eigentum nicht gem. § 932 BGB verloren habe, mit der Argumentation, Helmut sei eben nicht in gutem Glauben (an die Eigentümereigenschaft des Unterschlägers) gewesen. Nach Auffassung des Vermieters hätte Helmut "den Braten riechen" müssen, weil das Fahrzeug so weit weg stand. Sicherlich wird man auch das Verhältnis des tatsächlichen Wertes zum Verkaufspreis bewerten müssen.

Klaus

dori 29.01.2009 13:57

ich kenn auch ne kuriose geschichte aus münchen.
einem freund von mir wurden neben einem sportrad, surfbrett, skier und schischuhen, ein paraglider geklaut. es erfolgt ne anzeige, aber nix passiert.:cognemur:
nach einem 1/2 ahr bekommt der freund von einem fremden ne anfrage per post, ob er seinen flugschein und noch andere private unterlagen haben wolle, die der fremde, der wie sich später herausstellte ein eBuchtkäufer war, in der tasche des paragliders gefunden hatte. fakt war, der paraglider wurde als rettungfallschirm verkauft. mein freund tiegert zur polizei und fragt nach, es passiert nix. :cognemur:
nach vier wochen bekommt er von der staatanwaltschaft bescheid, der schirm muss nicht herausgegeben werden, da der "käufer" des schirmes im nachhinein sagte der verkäufer hätte €300,00 schulden bei ihm gehabt und er hätte den schirm als kaution erhalten.:cognemur:
also 2 verschiedene aussagen vom gleichen mann und nix ist passiert.

mein freund hat wenigstens die dokumente bekommen das war alles.

schöne neue welt!:ka5:
gruss
dori:seaman:

marcus 29.01.2009 17:38

Sind Schnäppchen sinnvoll?
 
Bei dem begriff der günstigen gelegenheit (Stichwort Rib-Preise in GB) stelle ich mir die Frage: wie kann das sein? ist da tatsächlich alles koscher?
Die geklauten Fahrzeuge (sowohl ein Boot als auch Autos),die ich in meiner beruflichen tätigkeit festgestellt habe, waren aus der Sicht des Käufers
(mit einer Ausnahme) immer Ausland erworben, teilweise mit sprachproblemen und ganz sicher auch in Unkenntnis der erforderlichen (für ihn ausländischen) Papiere.

Zur zeit ist im ebay in gb dieses Boot im Verkauf.
[URL="http://cgi.ebay.co.uk/Immaculate-Ocean-650-Sport-Rib-with-Evinrude-175-DI_W0QQitemZ160312235377QQcmdZViewItemQQptZUK_Powe r_Boats?hash=item160312235377&_trksid=p3286.c0.m14 &_trkparms=66%3A2%7C65%3A7%7C39%3A1%7C240%3A131 8"]Wie kann das vom Preis her sein? (ich kenne die Diskussion des anderen Threads), ich habe einfach Angst dass ich anschließßend ohne Geld und ohne ware dastehe und nur von einem rechtkräftigen Titel habe ich auch nichts... bei Helbil war es jetzt ein deutsches Auto und ein deutscher Verkäufer....

Ich frage mich schon, ist es nicht besser lieber mehr Geld zu zahlen und dafür bei einem deutschen oder zumindest seriösen ausländischen Händler als von Privat.

Marcus

thball 29.01.2009 17:57

Hallo Marcus,

ob das seriös ist kann ich Dir leider auch nicht sagen. Es sieht jedoch zumindest gut aus. :zwinkern:

Ich kenne mich in UK nicht aus, gibt es da vielleicht eine Art Seeregister bzw. Zulassungen?

Zumindest scheint es ein Funkgerät zu haben - nachdem jedes Funkgerät ein Rufzeichen haben sollte vielleicht hilft dies weiter? Bei uns in D werden Boot und Rufzeichen gespeichert (damit im Notfall die Bootsgröße und -typ bekannt ist). Wenn das Boot schon länger unter einer Funkkennung registriert ist könnte es ein Indiz für einen serösen Privatverkauf sein, auch wenn die Registrierungsurkunde kein Eigentumsnachweis ist. Vielleicht schickt er Dir eine Kopie?

mike-stgt 29.01.2009 18:42

Zitat:

Zitat von helbil (Beitrag 189228)
Hallo Zusammen,
prinzipiell geht es um einen ähnlichen Fall.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Gegenseite sucht jetzt alles was mir aufgefallen sein müsste.

Man kann sich nicht vorstellen was man bei Kauf ein Kfz falsch machen kann.

@Harald Man mutet dem Vermieter eine bessere Nachprüf pflicht zu.
Vielen Dank
Helmut

Hallo Helmut,
und genau das ist es, was Dich befreien müsste. Du hast kein Fahrzeug ohne Papiere gekauft, sondern sogar die Zulassungsstelle, die ein Dokument noch eher als echt beurteilen kann, hat die Dokumente mit einer amtlichen Ummeldung akzeptiert. Der Vermieter will Dir eine Mitwisserschaft anhängen, oder zumindest den GUTEN GLAUBEN anzweifeln. Dieses müsste jedoch durch die Bestätigung der Zulassungsstelle über die Echtheit des Eigentumsnachweises bei der Zulassung widerlegt sein. Wenn der Kaufpreis nicht abnormal weit unter dem Marktpreis war, so dass bei jedem Händler mehr dafür bezahlt worden wäre und Du das Fahrzeug nicht hinter dem Bahnhof innerhalb weniger Minuten gekauft hast, sieht es doch ganz gut aus.
Der Vermieter muss sein Geld per Zivilprozess beim Mieter einfordern , aber er tut es natürlich da, wo die Chancen höher sind.

Good Luck

Micha:seaman:

helbil 29.01.2009 19:01

besten Dank
 
Hallo Zusammen

möchte keine Details schreiben solange die Sache noch nicht durch ist, und das kann leider dauern.

Wer weiß die Welt (Internet) ist manchmal klein. Nicht das die Gegenseite zufällig auch recherchiert, und hier landet.

Und immer bedenken.
Bei gestohlenen (abhanden gekommenen) Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.

KlausB 29.01.2009 22:34

Hallo Helmut,

dass die Gegenseite bei der Recherche wegen eines WoMo im Schlauchi-Forum landet, ist zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich. Und was soll´s? Du hast keine Schweigepflicht...

Deinen letzten Hinweis verstehe ich jetzt überhaubt nicht:

Zitat:

Und immer bedenken.
Bei gestohlenen (abhanden gekommenen) Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.
Das WoMo war vermietet. Kann also - und diesbezüglich lag ich mit meiner ersten Schnellschuss-Aussage falsch, und Roland richtig - nicht abhanden gekommen sein.

Es kann nur darum gehen, ob Du in gutem Glauben warst.

Und für diese Vermutung spricht ja einiges, zB dass auch die Zulassungsstelle auf die Papiere reingefallen ist...

Wenn Du weitere Tipps willst, musst Du mehr Infos liefern...

Klaus

helbil 09.01.2010 17:48

Was ist daraus geworden.
 
Hallo zusammen.
@ Klaus
Vorab sorry, dass ich damals nicht mehr geantwortet habe.

Der Vermieter hat mich nach einem Jahr verklagt auf Feststellung, dass er Eigentümer geblieben ist. Wir haben Widerklage eingereicht auf Feststellung, dass wir Eigentümer geworden sind.
Es gab eine "Güte" Verhandlung vor einem Landgericht.
Mein Rechtsanwalt, der Rechtsanwalt der Gegenseite, und auch der Richter hatten es nicht geschafft 4 -5 Monate vorher die Akte zu bekommen.
Der Richter hat uns gleich zu Beginn der Verhandlung erklärt, wenn es heute keine Einigung gibt, dann kann die Sache nochmals 1 1/2 Jahre gehen, wir sollen uns überlegen was das Wohnmobil dann noch wert ist.
Wir haben uns geeinigt, der Vermieter bekommt das Wohnmobil zurück, und der Vermieter ersetzt mir 75% meines Schadens.

Jetzt, ein halbes Jahr nach der Verhandlung, wissen wir über den Täter immer noch nichts genaues.

Schlimm ist für mich die Hilflosigkeit, gegenüber der Staatsanwaltschaft, die einfach nicht antwortet, gegenüber der Polizei (Langsamkeit, braucht 4 Wochen um die Akte zu nummerieren). Wobei mein örtlicher Polizist sehr bemüht war.
Auch musste ich meinen Rechtsanwalt anschieben, und sehr viel selber recherchieren.
Wenn ich jetzt einen Krimi sehe, kann ich immer nur lachen wenn ich sehe wie sich Polizei und Staatsanwalt bemühen.

Achtung ist bei anderen bestimmt änderst, und nicht zu verallgemeinern.

Gruß
Helmut (der jetzt aber trotzdem ein Womo fährt)

KlausB 09.01.2010 18:16

Das ist richtig ärgerlich, vor allem der Ablauf der ganzen Geschichte. Glaub mir: Dieser "Eifer" aller Beteiligten ist kein Einzelfall...

Im Endeffekt ein Ergebnis, mit dem man leben kann (oder muss). Jedenfalls kein Totalverlust.

dievoggis 09.01.2010 18:57

Servus Helmut,

wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, muß Dir der Vermieter 75% des Kaufpreises zurück erstatten, d.h. er kauft sein eigenes Wohnmobil wieder zurück ?
Dann hat er 75% und Du 25% des Schadens zu tragen. Das scheint mir ein extrem "hartes Los" für den Vermieter zu sein.
Zahlt den Schaden des Vermieters die Versicherung ?

Der Betrüger blieb also verschwunden, oder ?


Gruß Peter

helbil 09.01.2010 19:39

Hallo Peter

ist richtig wie Du es verstanden hast. Ich hatte eigentlich die besseren Karten. Gezwungen durch das langsame Vorwärtskommen musste ich mich auf den Deal einlassen. Das ist deutsches Gesetz, zwei unbescholtene müssen vor Gericht (und bezahlen), und über den Betrüger erfährt man nichts.

Nein, der Vermieter hatte die Unterschlagung nicht versichert.

Gruß Helmut

DieterM 09.01.2010 20:17

Hallo Helmuth,

immerhin kein Totalverlust und einen Vergleich erzielt, das ist schon mal sehr gut wenn auch nicht optimal. Ich würde sagen nochmal Glück gehabt! Glückwunsch:smileys5_

Ärgerlich mit den Rechtsverfahren, es läuft einfach zu langsam alles ... aber es läuft in D. Das liegt aber auch an der Häufung von Bagatellfällen und damit Überlastungen überall. :cognemur:

dori 09.01.2010 21:15

oder ich sag mal so, der Betrüger ist das schwarze Schaf einer irgendwo angesehen Familie, und die hat es wieder geschafft alles unter den Teppich zu kehren.:cognemur: das sag ich so als Laie, der mit Gericht und Polizei noch nix zu tun hatte.

KlausB 09.01.2010 23:46

Aber in anderen Ländern läuft es noch schlimmer: Ich hatte mal einen Fall, bei dem ich über die Staatsanwaltschaft und über das Bayerische Justizministerium ein Rechtshilfeersuchen an die spanischen Strafverfolgungsbehörden gestellt habe. Also nicht ich, sondern das Ministerium! Auch die haben 4 Jahre (!) später noch keine Antwort...

icemannthereal 10.01.2010 12:56

ich lasse mir immer vom verkäufer auf dem kaufvertrag quittieren, dass keine ansprüche dritter auf den erworbenen artikel bestehen.

beispielsweise könnte ein fahrzeug z.b. auch einer bank gehören....

DieterM 10.01.2010 14:10

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 219295)
Aber in anderen Ländern läuft es noch schlimmer: ...

...



Genau, in anderen Ländern geht meistens garnichts!

Nicht nur Rechtsleistungen, auch was Sozialleistungen im Ausland betrifft geht meist garnichts.

Mein eigenes Beispiel: habe in Brasilien in jüngeren Jahren dicke Rentenbeiträge über mehrere Jahre an die staatliche Rentenversicherung geleistet. Als diese mit meinem deutschen Rentenalter fällig wurden, fühlte sich das brasilianische Konsultat in München nicht zuständig dafür. Nach dem Kontakt mit BOSCH in Brasilien meinem früheren Arbeitgeber erfuhr ich, das derzeit kaum Renten verzögert ausgezahlt würden wegen Zahlungsunfähigkeit der Kasse und ich mit mindestens 12 Jahre Wartezeit zu rechnen hätte nach Enreichung des Antrages, und bezweifelt wird das dieser überhaupt zur Bearbeitung käme. Gut, das meine deutschen Beiträge zur Sozialversicherung keine verlorenen Beiträge sind.

Spanien? Die Bearbeitung von Vorgängen verzögert sich immer wieder und dauert Jahre!

Ich denke, das wir hier in D gücklich sein dürfen, das wir überhaupt ein funktionierendes Rechtssystem haben. Das dürfte auch so im deutschsprachigen Raum sein. Darüber hinaus ... sehr fraglich.


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