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hermann2441 13.02.2009 18:56

Navigationslichter mit LED - selbst umgebaut
 
Liebe Kollegen und natürlich auch Kolleginnen,

da ich im Frühjahr den Donauschein machen werde (hoffentlich!), habe ich mir im Herbst eine batteriebetriebene Notbeleuchtung um ca. EUR 20.- zugelegt, war aber von der Lichtausbeute sehr enttäuscht. Vielleicht reicht dies ja, um die Vorschriften zu erfüllen, mir erscheint es aber etwas schwach.
Darum habe ich mir die ganze Zeit übelegt, was ich, ohne viel Strom zu verbrauchen, da ich ja (noch) nicht die Spannung aus meinem Suzuki 16 herausgeführt habe, und das ganze mit einem möglichst kleinen 12V-Akku betreiben will, hier ev. mit LEDs machen kann.

Nun habe ich eine Lösung gefunden, wie man sehr preisgünstige LED-Taschenlampen (zB. von Conrad um EUR 6.-) dafür verwenden kann.

Den Umbau habe ich hier dokumentiert:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich möchte Euch aber bitten, mir bei diesen noch offenen Punkten mit Rat zu helfen:

- Ich glaube mich zu erinnern, dass lt. Vorschrift (zumindest in Ö) die Navigationslichter vom weissen Rundumlicht getrennt schaltbar sein müssen.

- wie genau sind die Kontrollen, ob man genormte Leuchten verwendet, bzw. wie heikel ist es, mit nicht genormten zu fahren?

Danke im Voraus und bitte um Rückmeldungen, wenn Ihr Fragen zum Umbau habt. Bin gespannt, ob dies jemand interessiert.

OLKA 14.02.2009 10:20

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 190324)

- wie genau sind die Kontrollen, ob man genormte Leuchten verwendet, bzw. wie heikel ist es, mit nicht genormten zu fahren?

Danke im Voraus und bitte um Rückmeldungen, wenn Ihr Fragen zum Umbau habt. Bin gespannt, ob dies jemand interessiert.

In D-Land ist "keine Beleuchtung" genauso teuer wie deine Eigenbaubeleuchtung, wenn dich die Entenpolizei anhält - Vielleicht sogar noch ein bischen teurer...

Gumminudel 14.02.2009 10:22

Also mal grundsätzlich:

Das kommt gleich wie wenn Du deine Autoleuchten Umbaust. Leuchten mit Zulassung verlieren diese durch den Umbau.
Kontrollen hin oder her es lohnt m.E. immer auf der legalen Seite zu bleiben.
Man glaubt nicht wie sich Abstrahlwinkel und Leuchtintensitäten ändern durch einen Umbau. Du kannst zudem nicht sicherstellen dass die geforderten Werte erreicht werden.
Für die Entwicklung und Zulassung hocken Lichttechniker an Simulationsprogrammen und optimieren den Reflektor bevor das Werkzeug für die Reflektoren hergestellt wird. Danach werden die Dinger Lichttechnisch vermessen. So eine Lichtmessanlage kostet 150000 Euro nur um zu sehen wie das Licht abgestahlt wird und ob die Winkelbereiche mit der geforderten Lichtstärke eingehalten werden.
Das Thema Lichtmesstechnik ist eine nicht ganz triviale Sache.

Umbau ist was tolles für bastler, aber keineswegs für den Verkehr geeignet. Denn Du nimmst anstelle eines rundstrahlers (Glühlampe) ein Gebündelten Lichtstrahl von etwa 40° somit veränderst Du schonmal deine Hauptlichtrichtung von seitlich nach oben. Ob die Lichtauskopplung an den knicken in der Lichtscheibe ausreicht wage ich zu bezweifeln, was man aber sieht, es ist "streifig" und somit hast zu an den stellen immer eine Abschattung.

Das die allgemeine Abstrahlung der Seitenlichter von Werk aus schon nicht passt brauch ich ja eigentlich nicht zu erwähnen.....(112,5°???)

Das die Notbeleuchtung zugelassen ist wage ich zu bezweifeln. Schau mal ob da ein Prüfzeichen drauf ist, z.B. eine Wellenlinie oder eine BSH Nummer.

Deine Bastelleistung und dein Ideenreichtum sei hiermit gelobt, der rest ergibt sich aus obigem.
Meine Meinung

Rotti 14.02.2009 11:11

Servus Herman!

Also in Deutschland wird da sicher mit anderem Maß als in Österreich gemessen. In D gibt es sehr strenge Vorschriften, aber hier in Österreich würde ich getrost mit den Leuchten fahren weil mir für Sportboote keinerlei Vorschriften bekannt sind die ein Prüfzeichen auf Beleuchtungen vorschreiben.

LG
Mathias

Dicke Lippe 14.02.2009 11:11

Da der junge Fragesteller aus Österreich kommt, wage ich mal zu bezweifel, dass BSH da irgendwie maßgebend ist, selbst wenn er durch Deutschland fährt. :ka5: Die österreichischen Beleuchtungsvorschriften kenne ich jedoch auch nicht, vermute jedoch, dass dort eine internationale Beleuchtung ausreicht. LED Beleuchtungen ohne BSH sind aber nicht so teuer wie die mit dem Prüfsiegel des BSH.

Eigene Konstruktionen halte ich aber aus den oben bereits angeführten Gründen (Winkel) nicht für sinnvoll. Außerdem reagieren LEDs sehr empfindlich auf Überspannungen und diese sind gerade bei nur unzureichend geregelter Spannung und kleiner Batterie kaum zu vermeiden. :gruebel: Vorwiderstände nicht vergessen!

hermann2441 14.02.2009 11:13

Zitat:

Zitat von Gumminudel (Beitrag 190361)
Dass die allgemeine Abstrahlung der Seitenlichter von Werk aus schon nicht passt brauch ich ja eigentlich nicht zu erwähnen.....(112,5°???)

Auf den Fotos sind die Bleche, die den Abstrahlwinkel bilden, nicht montiert.

Zitat:

Dass die Notbeleuchtung zugelassen ist wage ich zu bezweifeln. Schau mal ob da ein Prüfzeichen drauf ist, z.B. eine Wellenlinie oder eine BSH Nummer
Die sind zwar von einem Bootshändler, aber wahrscheinlich hast Du recht.

Und da wir in Österreich ja die Bürokratie erfunden haben, fürchte ich, dass es bei uns noch schlimmer ist, als in D.

Eigentlich wollte ich nur die Meinung im Forum hören, wie genau geprüft wird. Wenn die Polizei wirklich die gesamte Mindestausrüstung und deren Zulassung prüfen würde, würde sich das Bootfahren meiner Meinung nach aufhören. So was wäre doch schikanös und würde bei einem Schlauchboot doch weit übers Ziel hinausschießen. Ich habe zwar immer die vorgeschriebene Mindestausrüstung dabei, aber eine so genaue Kontrolle wäre meiner Meinung nach nur fällig, wenn ich etwas Gravierendes angestellt hätte. Und im Falle eines Unfalles wäre auch zu prüfen, ob zB eine nicht zugelassene Beleuchtung überhaupt unfallrelevant war. Bei Schlechtwetter fahre zumindest ich nicht weg bzw. ans Ufer, wenn es plötzlich auftreten sollte.


Aber das alles würde jetzt in einer Grundsatzdiskussion ausarten, die ich hier vermeiden möchte.

hermann2441 14.02.2009 11:30

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 190362)
Also in Deutschland wird da sicher mit anderem Maß als in Österreich gemessen. In D gibt es sehr strenge Vorschriften, aber hier in Österreich würde ich getrost mit den Leuchten fahren weil mir für Sportboote keinerlei Vorschriften bekannt sind die ein Prüfzeichen auf Beleuchtungen vorschreiben.

Hallo Mathias,

danke, jetzt kommt eine kompetente Antwort aus Ö! Ich habe sowieso nicht vor, in D zu fahren und wollte nur den 'Brauch' bei uns kennenlernen.

Ich hatte nämlich im Oktober mit einem Techniker der Landesregierung wegen der Überprüfung des Schlauchis gesprochen und der hat gesagt, auch die Beleuchtung muss vorgeführt werden, es genügt aber, 3 Leuchten mit 1,5V-Batterien mitzuhaben. Daher hatte ich schon das Gefühl, dass es bei uns nicht so genau festgelegt ist.

Ende November habe ich dann auf der Bootsmesse mit einem Strompolizisten gesprochen und da hatte ich den Eindruck, dass die eher kameradschaftlich als bürokratisch auftreten.

hermann2441 14.02.2009 11:34

Zitat:

Zitat von Dicke Lippe (Beitrag 190363)
Da der junge Fragesteller

Hallo Gregor,

alleine für das 'junge' sende ich Dir ein paar Biere :biere::biere::biere: !

Gumminudel 14.02.2009 12:53

Zitat:

Zitat von Dicke Lippe (Beitrag 190363)
Außerdem reagieren LEDs sehr empfindlich auf Überspannungen und diese sind gerade bei nur unzureichend geregelter Spannung und kleiner Batterie kaum zu vermeiden. :gruebel: Vorwiderstände nicht vergessen!

Ja, wenn man Laienhaft rangeht, gehen die Dinger klar kaputt. Beim selbstbasteln muss man eben auch aufs Fachwissen anderer zurückgreifen. Eine LED ist eben kleine Glühlampe und die vorgehensweisen muss man nachschauen. Die Vorwiderstände sind selbstverständlich. Wenn ich aber seh dass manche 40 oder mehr LEDs bei irgendwelchen Anwendungen verbauen und alle parallel Schalten mit eigenem Widerstand und dann meinen das sei das beste was man machen kann weil dann nur eine ausfällt dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Spannungsspitzen kann man durch Spannungsregler oder Konstantstromquellen minimieren. Das geht aber zu weit um das hier zu diskutieren.
Deshalb setz ich einfach mal vorraus, das wenn man sich mit sowas befasst, das ein gewisses Grundwissen vorhanden ist. Wer ne LED direkt anschliesst, dem geht die wohl kaputt.

hermann2441 14.02.2009 13:13

Zitat:

Zitat von Gumminudel (Beitrag 190378)
Beim selbstbasteln muss man eben auch aufs Fachwissen anderer zurückgreifen

Du hast vollkommen recht, drum habe ich ja die Anleitung geschrieben. Dort sind mehrfach die Vorwiderstände und zT auch die Berechnungen angeführt. Dürfte der Gregor in der Eile nicht gelesen haben (und ich wollte auch gar nicht darauf eingehen).

Es sind ja auch schon Vorwiderstände von 3,9 Ohm in den Ausschlacht-Teilen aus den Taschenlampen verlötet. Es sind zwar dort 7 LEDs parallel an einem Vorwiderstand geschaltet, aber da die 3 Leuchten später in Serie geschaltet werden, ist dies aus elektronischer Sicht genauso gut. Auch habe ich, um die etwas zu hellen LEDs zu dämpfen, noch einen gemeinsamen Vorwiderstand von 39 Ohm vorgesehen. So ergibt sich eine Spannung von ca. 2,85V je LED und ein Gesamtstrom für alle 3 Leuchten von unter 100mA.

Auch habe ich ja geschrieben, dass ich das Ganze vorerst über einen Akku betreiben möchte, also ist dzt. noch nichts (über zB Laderegler) mit dem Motor verbunden. Wenn ich dies vielleicht demnächst mache, werde ich auch das für Interessierte dokumentieren.

Jugocaptan 14.02.2009 14:12

Hast ja schöne Bastelarbeit geleistet,aber,du hast auch danach gefragt, nicht gestattet! Auch nicht in Österreich. Das zum Einen.
Zum Anderen die Frage nach Kontrolle. Gibts kaum, ausser bei der Vorführung des Bootes (10 Jahre nach Neukauf, dann, so viel ich weis alle 5 Jahre) zum Erhalt der Registrierungsnummer. Aber wer soll in die Leuchte reinschauen? Macht sicherlich keiner, der Prüfer fragt nach der Lampe, hast du sie ist gut. Nicht mal ob auch tatsächlich eine Batterie drinnen ist, weil bei Tageslicht kann er sowieso nicht die Funktion prüfen.

Das wichtigste ist daher, fahre ich nachts, muss man mich sehen können.
Und funktionieren tun deine tollen Dinger wohl.

In unserem schönen Nachbarstaat läuft das Leben eben anders. Da gehts auch nicht drum ob die Sicherhet gegeben ist, sondern ob alle Vorschriften (die ja die Sicherheit sichern sollen:futschlac) erfüllt sind. Das Leben kann auch kompliziert sein.

Jugocaptan 14.02.2009 14:16

Zitat:

Zitat von Rotti (Beitrag 190362)
Servus Herman!

Also in Deutschland wird da sicher mit anderem Maß als in Österreich gemessen. In D gibt es sehr strenge Vorschriften, aber hier in Österreich würde ich getrost mit den Leuchten fahren weil mir für Sportboote keinerlei Vorschriften bekannt sind die ein Prüfzeichen auf Beleuchtungen vorschreiben.

LG
Mathias

Bitte interessiere dich mal über vorhandene Vorschriften! Auch bei uns müssen solche Dinger, wie auch beim Auto, entsprechende Prüfzeichen tragen.

Rotti 14.02.2009 15:32

Servus Peter!

Lt. Anfrage bei meiner zuständigen LDSRG. welche Leuchten denn vorgeschrieben sind, sagte man mir 2 mal dass es egal ist welche ich verwende und am Boot montiere. Daher kam für mich nur die o.a. Anwort von mir in Frage. Auch kontrollierte der zuständige Herr bei der Bootsüberprüfung nur die Funktion der Lampen und nicht dessen Typisierungszeichen, Bauart etc...........
Aber wie gesagt alles nur Praxis, was die Theorie und Vorschrift sagt ist ( vielleicht) was anderes.

LG
Mathias

hermann2441 14.02.2009 16:48

Zitat:

Zitat von Jugocaptan (Beitrag 190382)
Hast ja schöne Bastelarbeit geleistet,aber,du hast auch danach gefragt, nicht gestattet! Auch nicht in Österreich. Das zum Einen

Hallo Peter,

ja, im Nachhinein habe ich gemerkt, dass ich zu wenig deutlich gesagt habe, dass ich das für Ö frage.:ka5:

Zitat:

Zum Anderen die Frage nach Kontrolle. Gibts kaum, ausser bei der Vorführung des Bootes (10 Jahre nach Neukauf, dann, so viel ich weis alle 5 Jahre) zum Erhalt der Registrierungsnummer. Aber wer soll in die Leuchte reinschauen? Macht sicherlich keiner, der Prüfer fragt nach der Lampe, hast du sie ist gut. Nicht mal ob auch tatsächlich eine Batterie drinnen ist, weil bei Tageslicht kann er sowieso nicht die Funktion prüfen.
Danke, das ist genau das, was ich wissen wollte.:biere: Da mir das Christkind überraschend ein neues Schlauchi gebracht hat, muss ich jetzt auch nicht zur Überprüfung.:chapeau:, ich hatte nur Bedenken wegen Polizeikontrollen. Aber zum Glück dürfte es in Ö nicht so streng sein. Die strengeren Vorschriften in D kann ich aber irgendwie verstehen, die haben ja auch noch ihr Meer.

rotbart 14.02.2009 22:06

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 190398)
Hallo Peter,

ich hatte nur Bedenken wegen Polizeikontrollen. Aber zum Glück dürfte es in Ö nicht so streng sein. Die strengeren Vorschriften in D kann ich aber irgendwie verstehen, die haben ja auch noch ihr Meer.

TU FELIX AUSTRIA - auch Deine Versicherung wird sich freuen im Schadensfall nicht zahlen zu müssen, da nicht korrekt ausgerüstet = fahrlässig:chapeau:
Gratulation auch an diese Firma :chapeau::chapeau:
Nur zur Diktion Navigationslichter sind keine NOTBELEUCHTUNG wie in Deinem Eingangsposting geschrieben.
Wir hatten hier schon oft Postings in welchen für die eigene Sicherheit -und um die geht es - möglichst nur Cents, für Boot, Auto und WoMo oder WoWa aber zig tausende ausgegeben werden.
Was soll's ich bin inzwischen Darwinist - jeder Unfall solcher Skipper ist ein Risiko für die anderen weniger :motz_4:

Also Glückauf und fröhliches Risiko !!!!!!!!!!!

hermann2441 14.02.2009 22:52

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 190417)
Was soll's ich bin inzwischen Darwinist - jeder Unfall solcher Skipper ist ein Risiko für die anderen weniger :motz_4:

Also Glückauf und fröhliches Risiko !!!!!!!!!!!

Danke, war ja nicht anders zu erwarten, dass Du es völlig falsch verstehst.

Dir auch viel Glück!

DieterM 14.02.2009 23:21

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 190324)
Liebe Kollegen und natürlich auch Kolleginnen,

da ich im Frühjahr den Donauschein machen werde (hoffentlich!), habe ich mir im Herbst eine batteriebetriebene Notbeleuchtung um ca. EUR 20.- zugelegt, war aber von der Lichtausbeute sehr enttäuscht. Vielleicht reicht dies ja, um die Vorschriften zu erfüllen, mir erscheint es aber etwas schwach.
Darum habe ich mir die ganze Zeit übelegt, was ich, ohne viel Strom zu verbrauchen,
....

Ich möchte Euch aber bitten, mir bei diesen noch offenen Punkten mit Rat zu helfen:

- Ich glaube mich zu erinnern, dass lt. Vorschrift (zumindest in Ö) die Navigationslichter vom weissen Rundumlicht getrennt schaltbar sein müssen.

- wie genau sind die Kontrollen, ob man genormte Leuchten verwendet, bzw. wie heikel ist es, mit nicht genormten zu fahren?

Danke im Voraus und bitte um Rückmeldungen, wenn Ihr Fragen zum Umbau habt. Bin gespannt, ob dies jemand interessiert.

Hallo Hermann,
Dein Profil weist Dich aus als Kleinbootfahrer mit einem Boot unter 7 m lt. Deinem Profil:
Boot: Zeepter 3,7m Aluboden
Motor: Suzuki 16PS

Nachdem Du im Frühjahr den Donau-Bootsführerschein machen wirst, hast Du bis dahin auch gelernt, das die österreichischen Bootsfahrregeln nach der KVR von 1972 ausgelegt sind.

Da A keine typgeprüften Navi-Lampen vorschreibt bist Du nicht wie in D gebunden attestierte Lampen zu führen. Aber ... die KVR Regeln sind trotzdem zu beachten und das heißt Navilampen mit 1o w Birnen Leistung und mindestens 2 nm (=nautische Meilen) Sicht solltest Du schon auch auf Deinem kleinen Boot haben, entweder weißes Rundumlicht Toplicht mit zusätzlichen Seitenlampen, oder auch nur ein weißes Rundumlicht (wenn max. 7 kn = 12,9 kmh) oder langsamer gefahren wird. Es gibt inzw. auch bereits LED-Lampen und entsprechende seefeste Ausrüstung, die diesen Ansprüchen entspricht. Aber eine umgebaute LED-Taschenlampe kann diesen Ansprüchen ganz bestimmt nicht bewältigen und kann wirklich nur als Notbeleuchtung ... für wie lange ??? ... dienen. Sollte eine Navi-Beleuchtung in A bei der Zulassung des Bootes vorgeschrieben sein, daann solltest Du über eine richtige seefeste Navibeleuchtung nachdenken, vielleicht hast Du dann auch bis zum Frühjahr das nötige Kleingeld dazu.

Ich würde Dir bei Deinem kleinen Boot eher das Letztere empfehlen, weil der Aufwand minimal ist, Du köntest zum Beispiel die weiße Rundum-Leuchte auf den Flaggenmast hinten anbauen, so hatte ich es an früheren Schlauchbooten.

Hinzu kommt, wann willst Du diese Navi-Beleuchtung überhaupt einsetzen?
Ohne Beleuchtung darfst Du von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter auf der Donau oder auch anderswo nicht fahren. Und längere Nachtfahrten dürften doch sicher bei Dir nicht in Frage kommen.

Von Deiner Funzel-Idee mit Taschen-Batterien halte ich garnichts, denn das ist wie garkeine Beleuchtung haben, und damit gefährdest Du Dich selber am ehesten, weil Du einfach nicht gesehen wirst. Merke, nur leistungsfähige und dauerhaft verfügbare Navi-Lampen bedeuten Sicherheit für Dich. Und das will was heißen, denn viele Berufsschiffe und auch größere Motoryachten fahren auf dem Wasser mit 20 und mehr Knoten, und das dort eingeschaltete Radar dürfte die kleinen Boote nicht erkennen. Nur eine gute eigene Navi-Beleuchtung kann Dich schützen davor, das Du nicht niedergemangelt wirst! :biere:

hermann2441 15.02.2009 10:22

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 190425)
Ohne Beleuchtung darfst Du von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter auf der Donau oder auch anderswo nicht fahren.

Hallo Dieter,

Du triffst genau den Punkt! Ich muss zwar, um den Vorschriften zu genügen, eine Beleuchtung montieren, fahren darf ich aber bei Schlechtwetter sowieso nicht (möchte ich natürlich auch gar nicht, bin ja nicht lebensmüde). Darum meine ursprüngliche Anfrage.

Das gleiche gilt auch in Kro, wo ich ja am Tag (und natürlich guter Sicht) ganz ohne fahren darf. Aus Sicherheitsgründen werde ich sie aber trotzdem mitnehmen, lichtstark genug sind ja jetzt nun, die 2nm sind sie nun locker zu sehen und, auch wenn ich sie nur mit Akku betreibe, beträgt die Leuchtdauer mehr als 40 Stunden.

Leider kann man wegen der Belichtungsautomatik auf den Fotos die hohe Lichtausbeute nicht gut erkennen.

Ich wollte halt die Batterieleuchten, die lt. techn. Sachverständigen der Landesregierung der Vorschrift Genüge tun, meiner Meinung nach aber zu schwach sind, verbessern. Da ich Techniker bin, war weniger der Spargedanke aussschlaggebend, sondern die Herausforderung etwas zu verbessern. Darum habe ich die 3 Leuchten verstärkt und werde das Ganze mit einem 12V-Akku betreiben. Auch wollte ich unbedingt LED-Lampen wegen des geringeren Stromverbrauches und der höheren Lebensdauer haben, habe aber keine, für mein kleines Schlauchi passende, gefunden. Die dzt. angebotenen LED-Lampen passen nicht gut auf meinen Geräteträger.

Wenn nun alle über mich herfallen weil ich nicht genau genug meine Absichten beschrieben habe, tut es mir leid. :pruegel:

Ich habe nun aber genug Informationen erhalten, danke Euch Allen für die meist konstruktive Kritik:biere: und möchte das Thema nun abschließen.

Den Link zu meiner Homepage werde ich totlegen, damit ich niemand zum Nachbau von nicht zertifizierten Leuchten verleite :schmoll3:

thball 15.02.2009 10:29

Hallo Hermann,

vielen Dank für Deine Anleitung! Finde so etwas immer sehr interessant auch wenn ich leider viel zu wenig davon verstehe! :chapeau:

Trotzdem auch von mir noch ein Tipp zur Navi-Beleuchtung: Ich bin auch öfters in der Nacht unterwegs und letzte Saison begegnete ich nachts 2 Kanufahrern, die mit LED-Stirnlampen ausgerüstet waren. Ich habe sie in der Dunkelheit (kein Mond, jedoch mehrere Lichter an Land, die auch noch ablenken) nicht gesehen. Erst ungefähr 25 Meter davor konnte ich sie erkennen. Ging übrigens meinen Mitfahrern auch so. War jetzt kein Problem da ich da eh schon in Ufernähe war (dort gilt bei uns 10 km/h). Was ich damit sagen will, weiter draußen hätte es schon problematisch werden können, insbesondere in Bezug auf die Berufsschifffahrt, die auch nachts bei uns mit 20-25 km/h unterwegs ist. Die brauchen auch keine Rücksicht nehmen mit Ihrem Stahlrumpf...

Würde Dir somit empfehlen, dass Du die Beleuchtung an Land anschließt und prüfst wie sichtbar das Licht wirklich in 200 - 500 Meter Entfernung ist! :zwinkern:

Nachtrag (habe Dein letztes Posting erst jetzt gesehen): Es will sicherlich keiner über Dich "Herfallen" - wir sind halt wegen DEINER Sicherheit besorgt! Den Link finde ich trotzdem gut! :chapeau::biere:

ghaffy 15.02.2009 12:16

Das gefährliche Halbwissen ...
 
In Österreich gilt:

1) Kleinfahrzeuge unter 7m, wenn sie schneller als 10km/h (nicht: 7 kn, wir sind binnen, da wird in km/h gemessen) fahren können (nicht: wenn sie nur 10km/h fahren), brauchen zumindest weisses Rundumlicht und rot/grün. (§13.01 WVO = Wasserstraßen-Verkehrsordnung)

2) Von der Lichtstärke her werden in der WVO "starke", "helle" und "gewöhnliche" Lichter unterschieden. Die genaue Erklärung, wie diese Intensitäten unterschieden werden, findet sich in der WVO Anlage 5.
Für Kleinfahrzeuge unter 7m und schneller (möglich) als 10 km/h reicht die Ausführung "gewöhnlich" für die Seitenlichter und "hell" für das Rundumlicht, dh. u.a. Tragweite von "weiß" 3,9-5,3 km, "rot oder grün" 1,7-3,2 km. Eine Angabe von "Watt" ist hier nicht zu finden, allerdings eine "Betriebslichtstärke" in cd (Candela), die im wesentlichen als 75% der fotometrischen Lichtstärke angenommen wird (genaueres in der Anlage 5 WVO).

3) Der genaue Farbwert der Lichter ist in der WVO in der Anlage 4 beschrieben. Die Spektren sind so breit, dass bestimmte farbige LEDs den Anforderungen genügen.

4) Eine Festlegung der Leuchtmittel hinsichtlich einer Typengenehmigung o.dgl. (wie zB BSH in D oder R.I.N.A. etc.) ist in der WVO für Kleinfahrzeuge nicht zu finden. Das kann daher auch nicht beanstandet werden.

Anmerkung: Ich habe mir ebenfalls meine Glühlampen gegen - selbstgebaute - LED-Sofitten ausgetauscht, wobei das technische Problem eher der Leuchtwinkel war (3 LEDs pro Seitenlicht und 18 LEDs fürs Rundumlicht). Diese Leuchten haben die letzte Überprüfung 2008 überstanden und haben Groschen an Material gekostet. Die Leuchtstärken dieser (im Übrigen: "Taschenlampen-LEDs") übertreffen die Forderungen um ein Vielfaches. Inzwischen gibt es ja fertige Sofitten und Birnen mit LEDs um kleines Geld, gegen deren Einsatz aus rechtlicher Sicht in Ö IMHO rein garnichts spricht.

Wenn das hier zT anders beschrieben wird, würde mich natürlich die Quelle schon interessieren.

Gumminudel 15.02.2009 13:22

ich kenne die Zulassungsvorschriften in D, da ich damit beruflich zu tun habe. Die Typgeprüften Leuchten werden alle einzeln geprüft und zugelassen. D.H. die Zulassung erfolgt in exakt dieser Konfiguration. Bei einer Glühlampe ist die Leuchte nur mit dieser Glühlampe zugelassen, ein Auswechseln durch eine mit ner größeren Leistung oder einer anderen Lichtquelle entspricht nicht der Typengenehmigung und ist somit auch nicht Zugelassen.
In der Fahrzeuglichttechnik unterscheidet man zudem auch noch zwischen auswechselbaren und nicht auswechselbaren Leuchtmitteln.

Mich würde mal interessieren wie die österreicher das Prüfen? Denn visuelle Prüfung ist subjektiv.

ghaffy 15.02.2009 13:50

Zitat:

Zitat von Gumminudel (Beitrag 190465)
Mich würde mal interessieren wie die österreicher das Prüfen? Denn visuelle Prüfung ist subjektiv.

Ich verstehe die Frage nicht.

In der WVO sind die Anforderungen festgelegt.
Alle 5 Jahre (idR) müssen Österreicher mit ihrem Boot zum, nunja, "TÜV".
Dort wird überprüft, ob alles passt.
(Diese Überprüfung ist genau so "subjektiv" oder "objektiv" wie jede andere Sachverständigen-Überprüfung auch. Ist ja mit dem Auto beim TÜV in D oder nach §57a in Ö genauso "subjektiv").

Ihr habt bei Booten keine Überprüfungen, daher wird halt über Typgenehmigungen gearbeitet.

(Ist aber wurscht, oder? D ist nicht Ö und umgekehrt. Nur so als Beispiel: Was bei Euch als Anhänger gilt, kriegt bei uns glatt keine Zulassung, weil die Bestimmungen eben unterschiedlich sind. Und für unsere Beleuchtung müsste man bei Euch halt Strafe zahlen. Trotzdem passieren auf Österreichs Meeren praktisch keine Unfälle.)

ghaffy 15.02.2009 14:06

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 190324)

- Ich glaube mich zu erinnern, dass lt. Vorschrift (zumindest in Ö) die Navigationslichter vom weissen Rundumlicht getrennt schaltbar sein müssen.

Nachtrag:
Nein, müssen sie nicht. Genau genommen dürfen sie nicht. Bei Sportbooten wird aber geduldet, dass das Rundumlicht gleichzeitig Ankerleuchte sein kann. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass sie getrennt schaltbar sein dürfen.

Es muss aber durch eine entsprechende Einrichtung sichergestellt sein, dass die Seitenlichter nicht OHNE Rundumlicht eingeschaltet ist. Dies wird in der Praxis zB durch einen 0-1-1-Zugschalter gewährleistet: 0=Aus / 1.Stufe=Seitenlichter+Rundumlicht / 2.Stufe=nur Rundumlicht.
Zum Beispiel werden 2 Schalter (1 für Seitenlichter und 1 für Rundumlicht) nicht gern gesehen und möglicherweise bemängelt, weil man ja vergessen könnte zu den Seitenlichtern das Rundumlicht einzuschalten :gruebel:

rotbart 15.02.2009 14:08

Zitat:

Zitat von ghaffy (Beitrag 190454)
In Österreich gilt:

1) Kleinfahrzeuge unter 7m, wenn sie schneller als 10km/h (nicht: 7 kn, wir sind binnen, da wird in km/h gemessen) fahren können (nicht: wenn sie nur 10km/h fahren), brauchen zumindest weisses Rundumlicht und rot/grün. (§13.01 WVO = Wasserstraßen-Verkehrsordnung)..................................

.

Dann lies doch mal die DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.

Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???

ghaffy 15.02.2009 15:02

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 190471)
Dann lies doch mal die DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.

Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???

Naja, rotbart,

In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen. :biere:
Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.

Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.

dori 15.02.2009 15:23

langsam kommts mir vor, als hätte der ROTBART ein österreichtrauma? :confused-

dori:seaman:

Dicke Lippe 15.02.2009 15:28

Zitat:

Zitat von rotbart (Beitrag 190417)
..
Was soll's ich bin inzwischen Darwinist - jeder Unfall solcher Skipper ist ein Risiko für die anderen weniger :motz_4:

Und Skipper, die erst gar nicht aufs Wasser kommen auch. :ka5: :futschlac:futschlac:futschlac

Gumminudel 15.02.2009 15:52

Zitat:

Zitat von ghaffy (Beitrag 190469)
Ich verstehe die Frage nicht.

In der WVO sind die Anforderungen festgelegt.
Alle 5 Jahre (idR) müssen Österreicher mit ihrem Boot zum, nunja, "TÜV".
Dort wird überprüft, ob alles passt.
(Diese Überprüfung ist genau so "subjektiv" oder "objektiv" wie jede andere Sachverständigen-Überprüfung auch. Ist ja mit dem Auto beim TÜV in D oder nach §57a in Ö genauso "subjektiv").

Ihr habt bei Booten keine Überprüfungen, daher wird halt über Typgenehmigungen gearbeitet.

(Ist aber wurscht, oder? D ist nicht Ö und umgekehrt. Nur so als Beispiel: Was bei Euch als Anhänger gilt, kriegt bei uns glatt keine Zulassung, weil die Bestimmungen eben unterschiedlich sind. Und für unsere Beleuchtung müsste man bei Euch halt Strafe zahlen. Trotzdem passieren auf Österreichs Meeren praktisch keine Unfälle.)

Ich meinte damit eigentlich nur, dass man visuell nur die ein/aus feststellen kann, ggf. verdreckte Lichtscheiben, beschädigungen oder beeinträchtigungen der Funktion. Feststellen kann man nicht ob die Leuchte die Lichtwerte noch erfüllt, das setzt Messtechnik vorraus. Von daher sehe ich es als Wischiwaschi an wenn jeder ein Nachttischlampe als Navigationslicht anbasteln kann und die Technische Kontrolle nickt dann ab....

Vielleicht sehe ich das aber auch berufsbedingt zu Eng

rotbart 15.02.2009 21:19

Zitat:

Zitat von ghaffy (Beitrag 190476)
Naja, rotbart,

In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen. :biere:
Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.

Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.

:biere::biere:
und in Deinem Alter sollte man auf die Weisheit des Alters hören:ka5: Es gibt eine DONAUKOMMISSION, der auch Österreich beigetreten ist und die Vorschriften gelten auch in Ö :seaman:

Ich empfehle z.B. die Lektüre von Um Links zu sehen, bitte registrieren:ka5::ka5::ka5:
oder auch die anderen Dokumente die dort zu finden sind. Insbesondere die Staatsverträge mit Ö sind eine nette Lektüre für schlaflose Youngster :lachen78:
:biere::biere::biere::biere::biere::biere::biere:: biere:
Off-Topic:

nix für ungut für den "Youngster" aber es dürfte im Vergleich stimmen

rotbart 15.02.2009 21:25

Zitat:

Zitat von dori (Beitrag 190478)
langsam kommts mir vor, als hätte der ROTBART ein österreichtrauma? :confused-

dori:seaman:

Wieso denn, hier geht's nicht um Ö, sondern um einen Staatsvertrag und die Donaukommission:confused-:confused-:confused-:confused-:confused-

Was Österreich zuhause macht ist mir doch egal, aber die Donau ist nicht (mehr) zuhause:smileys5_:smileys5_

ghaffy 15.02.2009 21:45

Ach, ist das reizend.
Die Erde ist eine Scheibe, der Weihnachtsmann wurde von Coca-Cola erfunden und der Liebe Gott hat einen langen, roten Bart ...

Kino vom Feinsten.
:lachen78:

(Nur so zur Erinnerung: Es geht hier NICHT um die Donaukommission oder einen Staatsvertrag, sondern um Beleuchtungsvorschriften auf der der Österreichischen Donau. Und wenn du meinst, der Gesetzgeber hätte hier einen Fehler gemacht, wende dich dorthin.)

rotbart 16.02.2009 08:37

Zitat:

Zitat von ghaffy (Beitrag 190534)
Ach, ist das reizend.

(Nur so zur Erinnerung: Es geht hier NICHT um die Donaukommission oder einen Staatsvertrag, sondern um Beleuchtungsvorschriften auf der der Österreichischen Donau. Und wenn du meinst, der Gesetzgeber hätte hier einen Fehler gemacht, wende dich dorthin.)

Der Gesetzgeber hat keinen Fehler gemacht, nur der Leser:biere::biere:
Die Donau ist eine internationale Wasserstrasse und damit keine Boot an der Ö-Grenze umgebaut werden muß, gelten die international vereinbarten Bestimmungen, soweit sie enger gefasst sind als die nationalen Bestimmungen.

FAR FAR AWAY 16.02.2009 09:15

Echt witzig,...
 
...ich habe mich selten so amüsiert wie über manche Postings in diesem Thread...:lachen78:

Vieleicht geht doch noch ein Licht auf ? :ka5:

hermann2441 16.02.2009 15:43

Zitat:

Zitat von DB600 (Beitrag 190552)
...ich habe mich selten so amüsiert wie über manche Postings in diesem Thread:

Und was die so an Paragraphen kennen ... :verblueff

Hätte nie gedacht, dass mein Thema so eine Resonanz findet .. :futschlac

Wird Zeit, dass wir wieder aufs Wasser können

dori 16.02.2009 16:35

Zitat:

Zitat von hermann2441 (Beitrag 190587)
Und was die so an Paragraphen kennen ... :verblueff

Hätte nie gedacht, dass mein Thema so eine Resonanz findet .. :futschlac

Wird Zeit, dass wir wieder aufs Wasser können


Ja es ist so faaaaaad!
gruss
dori:seaman:


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