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konkurs
über das vermögen : heinrich lenauer" wurde gestern ein konkursverfahren eröffent!
besser bekannt als captain henry in langenlebarn. angabe ohne gewähr. |
Stimmt.
Ist auch in der Wienerzeitung eingetragen. War aber auch irgendwie zu erwarten, oder? |
rätsel
wir rätseln schon seit vielen jahren, wie das funktionieren kann.
ich denke über die bewertung der auf lager stehenden gebrauchtboote. |
da ja dies wirklich keine Händlerempfehlung ist, verschiebe ich den Thread mal.
Bernhard, ich mir das beim ersten Besuch auf der Hausmesse gedacht. :gruebel: lgt Reini |
das war es dan wohl in langenlebarn,...
... bei den vielen Booten, welche er auf Halde hat, kann ich Euch nur zustimmen, dieses Geschäftsmodell konnte nicht ewig gutgehen,...
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reini
ich hätte es halt als negativ empfehlung gesehen......
damit niemandem etwas passiert in nächster zeit. das geschäft hat übrigens seit gestern baw wegen "inventur" geschlossen. |
Aber wenn es einen Konkurs gibt, dann gibt es die Boote doch in der Insolvenzmasse und der konkursverwalter muss sie versilbern, um die Gläubiger zu befriedigen. Vielleicht gibt es da demnächst günstig was...
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Zitat:
Da könnte man ev. nur ein Schnäppchen machen, wenn Neuboote bereits vorher als Sicherheit an die Bank oder Banken übereignet wurden. Allerdings muß man da schnell sein... :gruebel: Das geht aber nur, wenn diese vorher beim Hersteller/Importeur auch bezahlt wurden.:biere: |
Zitat:
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Die wollte er wohl nicht verkaufen , auf meine Anfragen zu dem Meteor open
kam nie ne Antwort. :ka5::lachen78: |
Zitat:
Und wenn die Sachen ohnehin der Bank sicherungsübereignet waren, gehören sie auch nicht in die Insolvenzmasse. Dann werden sie von der Bank versilbert. |
sicherungseigentum
ich denke da ist das östereichische recht vom deutschen abweichend. sicherungseigentum an einer beweglichen gebrauchten sache kannst du nur begründen indem du es in den eigenen tresor, oder ein eigenes lager bringst. also ein gebrauchtes trum kannst als bankmäßige sicherheit praktisch nicht verwenden. somit fallen nur die boote aus der masse (so heißt es in österreich) die nachweislich nur zur vermittlung bei ihm im geschäft standen. (exzendierungsklage?) d.h. du als rechtmäßiger eigentümer mußt vor gericht dein eigentum nachweisen. beim gemeinschuldner (österreichischer ausdruck) ist aber so denke ich nicht wirklich viel zu holen, die neuboote die nicht bezahlt sind, sind vermutlich unter eigentumsvorbehalt der produzenten geliefert worden, oder wenn eine bank den ankauf finanziert hat, dann wurde dieser eigentumsvorbehalt vermutlich mittels vertrag über die übertragung des eigentumsvorbehaltes an die finasnzierende bank übertragen. die museumsstücke, die sich im laufe der jahre dort angesammelt haben, werden nicht recht viel bringen. auch kann ich mir nicht vorstellen, dass der masseverwalter eine weiterführung anstreben wird. dazu ist der standort einfach nicht schön genug. oder willst du ein boot in einem grindigen geschäft kaufen?
ich denke es wird entweder eine versteigerung geben, auf der der masseverwalter auf vielem sitzen bleiben wird, stichwort wikingmuseum) und dann wird zugesperrt. |
Hallo Bernhard,
im Regelfall: Sicherungsübereignung: Sicherungsgeber bleibt im Besitz, Bank wird Eigentümer Verpfändung: Bank nimmt Besitz des Gegenstandes, Sicherungsgeber bleibt Eigentümer Denke das ist in A ähnlich, oder? |
thball
die sicherungsübereignung ist bankmäßig wenn ich mich richtig erinnere anfechtungsfest nur durch übergabe möglich, diese übergabe kann auch symbolisch stattfinden, z.b. durch anbringen einer gut sichtbaren tafel auf der "sicherungseigentum der xy bank gem sicherungsübereignungsvertrag vom xx.xx.xxx steht.das geht aber meines wissens nur bei unbeweglichen sachen oder aber das sicherungsübereignete wird in ein pfandlager verbracht und dort von einem gewerblichen lagerhalter "bewacht/verwaltet)
die geschiderten besitz/eigentümerverhältnisse sind so wie du schreibst. um aber zu den booten zu kommen, dort gibts sicher nur eigentumsvorbehalte. weil ja beweglich... |
nein, bei uns können Mobilien sicherungsübereignet werden (KFZ, Maschinen etc.).
Sollte Teile mit dem Grundstück verbunden sein, könnte es ein anderes Problem geben - Zubehörhaftung gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks Übergabe benötigt man nur bei einer Verpfändung, hier könnte es dann wirklich Unterschiede zwischen A und D geben. Kann ich leider nicht beurteilen. Das würde aber bedeuten, dass Ihr keine Sicherungsübereignung als Sicherheit kennt. Denn mit der sicherungsübereigneten Maschine soll der Unternehmer normalerweise auch produzieren. Im Banktresor bringt sie beiden Parteien nichts. (losgelöst vom Eigentumsvorbehalt :zwinkern:) |
mit grundstück verbunden
das gibt es in einer ähnlichen art bei uns auch. aber in diversen details unterscheidet sich auch das hypothekenrecht. wie schon mal geschrieben, so ähnlich vieles in a u. d ist, so verschieden ist anderes, siehe eigentum gutgläubig erwerben geht bei uns, bei euch nicht.
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na schau ma mal, ob es demnächst wie seinerzeit beim ing. schmidt eine vorortversteigerung oder einen abverkauf gibt,... :ka5:
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museumsstück
willst dir ein museumsstück kaufen, oder ein wiking museum aufbauen?
oder vielleicht ein nach katzensch....e riechendes boot ersteigern? roman, du hast ja eh was ziemlich neues, und die sachen, die gängig sind/waren, werden wohl kaum in die versteigerung kommen. |
... das alte zeugs sicher nicht, das kann man quasi nur noch "warm abtragen" da gibt es in ostösterreich noch so eine ähnliche sammlung :ka5:
aber vielleicht sind einige schnäppchen beim zubehör dabei? ähnlich wie der abverkauf vom sedlacek in der marina wien,... |
halle
meinst du eine halle im burgenland, oder fast im burgenland?
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Kann schon sein, dass es in A anders ist - bei uns bedeutet Sicherungsübereignung - wie Thomas schon geschrieben hat - das die sicherungsübereignete Sache eben nicht übergeben werden muss.
Danke für die Erklärung! In Austria ist doch einiges anders im Rechtssystem. Bist Du Jurist, Bernhard? |
So ist es, denn hier in D werden z.Bsp. bei Autohäuser oft ihre Neuwagenbestände an Banken sicherungsübereignet mit KFZ-Brief zur Vorfinanzierung des Autohauses damit diese die Werksrechnungen bezahlen können, bleiben aber beim Händler zum Weiterverkauf. Geht das Autohaus in Konkurs, so gehören die Neuwagen der Bank und nicht der Konkursmasse. Die Bank verkauft dann die Fzg. pauschal an einen anderen Händler oder an das Werk zurück, oder auch zum Scnäppchenpreis an Privatleute.
So könnte es auch mit Neubooten bei Kpt.Henry geschehen, wenn hier eine Bank die Neuboote soweit vorhanden zwischen- oder vorfi****ert hat. Wer hier aber zufrieden ein Boot hat, für den ist das hier lediglich Unterhaltung. Sollte aber jemand ein Boot oder auch Zubehör benötigen, der wäre gut beraten die Lage bei Kpt.Henry zu klären um sich dort einzudecken. Wußte garnicht, das Boots-Händler die alten WIKING Schlauchis sammelt! Also, dann muß es jetzt heißen: WIKING Interessierte, ran an die "Bouletten"!:biere: |
@ klaus
nein, ex- kommerzbanker.......
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lg Reini |
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na schauen wir mal, was da so kommt,....
der großen firma in linz soll es ja auch nicht besonders rosig gehen, wie man aus einschlägigen kreisen so hört! |
binnenland
wir sind halt ein binnenland und keine wirkliche seefahrernation, und ausserdem ist es nicht einfach den kunden so zu sevicieren, dass er sich nicht über den tisch gezogen fühlt. mir passiert das in letzter zeit immer öfter.....
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Edikt
Hallo Leute!
Ich stelle hier mal den Beschluß hinein! LG St. Pölten (199), Aktenzeichen 14 S 145/10d Konkursverfahren -------------------------------------------------------------------------------- Bekannt gemacht am 16. August 2010 Schuldner:LENAUER Heinrich Handel mit Motorbooten Tullner Straße 87 3425 Langenlebarn Gebdat: 30.04.1950 Masseverwalter:Dr. Hans-Jörg HAFTNER Rechtsanwalt Wiener Straße 12 3100 St. Pölten Tel.: 02742/35 42 34, Fax: 02742/35 14 48 E-Mail: office@plusjus.at Eröffnung:Eröffnung des Konkurses: 16.08.2010 Anmeldungsfrist: 21.09.2010 Zustellung:Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Tagsatzung:Datum: 12.10.2010 um: 09.50 Uhr Ort: Zimmer 216, 2. Stock (Altbau) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom 16. August 2010 -------------------------------------------------------------------------------- Bekannt gemacht am 20. August 2010 Unternehmen:Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom 20. August 2010n Beschluß hinein! |
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wen's interessiert, der kann sich das ja eh im Internet Um Links zu sehen, bitte registrieren raussuchen |
Zitat:
bezüglich henry: na die boote in der halle, oder bessergesagt die trailer, waren eh schon größtenteils fest mit dem firmengelände verbunden. ohne schweres gerät bekommt man das gerümpel eh nicht weg. sollte es zu einer ramsch-versteigerung kommen, könnte es trotzdem interessant werden. vorallem für wiking-eigner. mehr als ein paar euro zahlen nur absolut vernarrte fans dieser marke und andere käufer werden nicht schlange stehen. könnt also doch interessant werden, selbst wenn man nur ein paar ersatzteile braucht und den rest dann verschrottet. lg martin |
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