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Stefan 14.07.2004 19:42

Dachlast
 
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass habe ich mal versucht Informationen zum Thema Dachlast zu bekommen:

Quelle 1: Deutsche Polizei
Solange der Tatbestand der Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist (z.B. durch unsachgemäße Befestigung oder Überschreitung von Überhängen/Breite/Höhe) und das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird, besteht für die Deutsche Polizei kein Handlungsbedarf :schlaumai .

Quelle 2: Versicherung
Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden. Grob fahrlässig könnte es sein, wenn z.B. die Dachlast 50kg beträgt und das Dach mit 150kg beladen wird.
Aber der Begriff 'grob Fahrlässig' sei auslegbar :hä: .

Viele Grüße
Stefan

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Neptun 14.07.2004 19:51

Yepp,

so isses!

Seht mal in euren Kfz-Schein:
--> Da steht was von wegen Achs-, Anhänge-, vielleicht Aufliegelast, da steht was von wegen zul. Ges.gewicht, .... aber nichts von wegen Dachlast.

Die Dachlast legen die Hersteller fest und es ist zunächst nur eine (technische) Empfehlung, auf die allerdings im Fall des Falles die Versicherungen und wohl auch ein Richter gnadenlos zurück greifen werden.

Grüße
"Neptun"

helge 14.07.2004 20:24

Kurz vor meiner Urlaubsfahrt beruhigt mich das ungemein :sonne:
also sind meine Infos doch noch reell und aktuell und ich kann mit meinen erlaubten 4,45 Tonnen in den Urlaub ....

ABER: Gut sichern und stabile Fahreigenschaften sind Grundvorraussetzung!
Bereits 100kg sind nicht zu unterschätzen!:schlaumai
Gruß Helge

OLKA 15.07.2004 08:13

Zitat:

Zitat von helge
und ich kann mit meinen erlaubten 4,45 Tonnen in den Urlaub ....

auf dem Daaach ?????

DieterM 15.07.2004 13:26

Hallo Freunde,

Nordy hatte von dem Schwachsinn bei dem GM-Konzern mit der 100 kg Dachlast des Corsas gesprochen, was wirklich erstaunlich ist.

Habe versucht in Brasilien, wo der Corsa als Chevrolet Corsa hergestellt wird und auch einen kommerziellen Pendanten hat, herauszufinden, ob es mit der dortigen verstärkten Bauweise zusammenhängen könnte, konnte aber bei CHEVROLET do Brasil (Um Links zu sehen, bitte registrieren) leider nichts Aussagendes darüber finden. Vermute aber, das diese hohe Dachlast mit der dortigen erforderlichen Bauweise zusammenhängt.

Gruß
Dieter

Berny 15.07.2004 15:00

Zitat:

Zitat von Stefan
Quelle 1: Deutsche Polizei
Solange der Tatbestand der Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist (z.B. durch unsachgemäße Befestigung oder Überschreitung von Überhängen/Breite/Höhe) und das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird, besteht für die Deutsche Polizei kein Handlungsbedarf :schlaumai .

Quelle 2: Versicherung
Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden. Grob fahrlässig könnte es sein, wenn z.B. die Dachlast 50kg beträgt und das Dach mit 150kg beladen wird.
Aber der Begriff 'grob Fahrlässig' sei auslegbar :hä: .

Das ist absoluter Blödsinn und Verzerrung der Tatsachen:

Zu Quelle 1:
Klar kann ein Polizist an Ort und Stelle offensichtlich (außer zB er hat das gleiche Privat-KFZ und weiß die Dachlast) nicht beurteilen, wie hoch die Dachlast ist und daher wird er diesbezüglich nichts machen. Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Fazit: Nur deswegen, weil vielleicht in der Praxis nicht überprüft wird, kann nicht davon ausgegangen werden, daß das eh passt.
Die vom Hersteller "empfohlene" Dachlast steht im Typenschein und ist somit für dieses Fahrzeug typisiert. Wenn diese überschritten wird, übernimmt der Hersteller keine verantwortung über die Verkehrszuverlässigkeit. Sollte jemand eine Bestätigung für eine größere Dachlast vom KFZ-Hersteller haben, so muß er diese ebenfalls erst typisieren lassen, erst dann gilt dieser Umstand als gesetzmäßig.

(Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.)

Zu Quelle 2:
Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu
der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen
und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten
ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt
verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen
solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. (Grobe Fahrlässigkeit)

Fazit: Wenn jemand mit einer höheren Dachlast fährt, dies ist ihm auch bekannt und er nimmt aber trotzdem in Kauf, daß dieser Umstand gefährlich sein könnte, dann ist das grob fahrlässig wenn nicht sogar schon bedingt vorsätzlich.
Nur fahrlässig wäre zB wenn jemanden dieser Umstand nicht bekannt wäre.
Da gibts aber wiederum eine Haken, weil jeder KFZ-Lenker die Beladung eines KFZ auch überprüfen muß und spätestens dann müßte er über die Umstände Bescheid wissen.

PS.: bitte, ich bin aber kein Jurist !!! :schlaumai

Erich der Wikinger 15.07.2004 15:06

Dachlast
 
Hallo Dieter,

zum Corsa kann ich leider nix beitragen. Aber mein Astra trägt eine Dachlast von 100 kg und ist dafür auch zugelassen. Achtung: Unbedingt beachten: Zu den 100 kg gehört auch der Träger: Für kurze Strecken 4-9 km transportiere ich mein boot auch auf dem Dach (Spezialträger, der das boot bomenfest hält. Der Luftwiderstand ist wie bei einem Scheunentor. Meiner Meinung nix für lange Strecken, aber wie gesagt legal und zugelassen.

Gruß Erich

:marteau: :coool:

Neptun 15.07.2004 17:54

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Zu Quelle 1:
...... daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
....

Was bitte ist die typisierte Dachlast?
Wo steht die?
Hat die Polizei darauf online Zugriff???

Für mich als Autofahrer und für den Polizisten als Kontrolleur gelten die Daten des Kfz-Scheins, der ist amtlich und für beide Seiten verbindlich, und da steht nichts von wegen Dachlast!

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
.... daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.

Das kann jeder mit seinem gesunden Menschenverstand beurteilen und gilt mit Sicherheit auch, wenn die empfohlene oder zulässige oder wie auch immer ... Dachlast noch lange nicht erreicht wird, aber die Verkehrssicherheit durch die Ladung auf dem Dach gefährdet wird!!!

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
(Ein Beispiel: Mein Espace hatte eine Anhängerlast von höchtens 1100 KG, mein Wohnwagen hatte 1300 KG, ich holte mir von Renault eine Bestätigung, daß der Espace auch mehr ziehen darf. Renault bestätigte 1500 KG unter 12% Steigung, dies wurde als Ergängzung zum Typenschein registriert, bei der Landesregierung wurde die Typisierung und in der Folge der Zulassungschein entsprechend abgeändert.)

Was hat die Anhängelast deines Espace mit dem Thema hier zu tun?
Es geht um die Dachlast!
Die Anhängelast steht im Kfz-Schein, die Dachlast nicht!!!

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Das ist absoluter Blödsinn und Verzerrung der Tatsachen:

Hier herrscht normalerweise ein gesitteter Ton
Was soll die Pöbelei???!!!
Ich habe hier mehrfach erlebt, dass Leute wegen harmloserer Formulierungen gemaßregelt wurden, also, ...?????

Wenn du schon den Threadstarter als schwachsinnig bezeichnest, dann komm aber gefälligst mit eindeutigen Beweisen und nicht mit Behauptungen, die du dir aufgrund deiner Anhängelastgeschichte aus den Fingern saugst!

"Neptun"

Grisu1965 15.07.2004 18:24

Hey Leute jetzt kommt mal wieder runter :lachen78: In Deutschland ist es so das die Dachlast nicht in den Behördlichen Papieren eingetragen ist.
Es ist aber Sache des gesunden Menschenverstandes das die vom Hersteller erlaubte Dachlast nicht überschritten wird.
Wie das in Österreich gehabdthabt wird weis ich nicht :weissnich
Im Falle eines Unfalls wird aber bestimmt geprüft ob das Fahrzeug überladen war und somit auch die Dachlast kontroliert. Im Falle einer Überladung wird dann mit Sicherheit die Versicherung Theater machen.
Es gibt soetwas wie Eigenverantwortung. Schon mal gehört? :zwinkerer

Gruß
Jürgen

nordy 15.07.2004 18:34

@erich der wikinger


Zitat:

Aber mein Astra trägt eine Dachlast von 100 kg und ist dafür auch
zugelassen.
Der aktuelle Modell hat wie der Golf 75 kg und keinen Gramm mehr.


Siehe:

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Meinst du, der Golf hätte nur 75 kg, wenn der Astra 100 hätte ?

Gruss Nordy

Michel 15.07.2004 18:39

Hallo Nordy,

der vorgänger Astra wie auch der Vectra vor dem aktuellen Modell durften 100 kg aufladen, wie der Corsa.

Vielleicht hat Erich ja noch diesen. :zwinkerer

Und den Golf hat doch jetzt hier auch niemand beleidigt oder als Vergleich genommen. :weissnich

:captain: :captain: :captain:

@Neptun:

Berny hatte das sicher nicht so gemeint wie Du es jetzt aufgefasst hast, da bin ich mir sicher. Der Beitrag ist nur etwas unglücklich begonnen worden.

Auf jedenfall hat er meiner Meinung nach aber recht.

Ich bin wirklich überrascht dass dieses Thema so kontrovers diskutiert wird.

:captain: :captain: :captain: :biere:

nordy 15.07.2004 18:49

@bootsboerse

Zitat:

Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
So wird er selbst dann, wenn er beim Betrachten des Bootes auf dem Dach ein mulmiges Gefühl hat, auf keinen Fall die Dachlast überprüfen.

Polizisten tun immer nur das, wozu sie verpflichtet sind, und das sind sie hier nicht.

Das Überschreiten der Dachlast und ihre Auswirkungen interessiert im Falle eines Unfalls erst den Unfall-Sachverständigen.

Letztlich obliegt es nur einem Richter, aufgrund eines Gutachtens hieraus für den

Fahrer ein Verschulden abzuleiten.


Gruss Nordy

dodl 15.07.2004 18:59

Zitat:

Zitat von nordy
@bootsboerse



Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
Gruss Nordy

In A macht er das wenn er will.

Mich wollten sie im Juni an der österreichischen Grenze mit einem 4,7m Schlauchboot auf einem 800kg Trailer auf die Waage schicken. Bloss so.

Was glaubst du haette der erst mit einem RIB am dach gemacht :)

cu
martin

nordy 15.07.2004 19:16

@dodl

Zitat:

In A macht er das wenn er will.

Gut dass die Polizei in D nicht machen kann, was sie will, sondern dass sie nur das

tut, wozu sie aufgrund von Vorschriften verpflichtet ist.

Der Gefahr der Willkür und des Machtmissbrauches sind sonst Tür und Tor geöffnet.


Gruss Nordy

dodl 15.07.2004 19:18

Ja nordy, aber was nutzt dir das wenn du zb am Weg nach HR bist? :)

cu
martin

Erich der Wikinger 15.07.2004 19:40

Dachlast
 
Zitat:

Zitat von nordy
@erich der wikinger




Der aktuelle Modell hat wie der Golf 75 kg und keinen Gramm mehr.


Siehe:

Um Links zu sehen, bitte registrieren


Meinst du, der Golf hätte nur 75 kg, wenn der Astra 100 hätte ?

Gruss Nordy

Hallo Nordy, was ist denn für Dich das aktuelle Modell. Meiner ist etwas über 4 Jahre alt und ich hatte mich genau informiert, mit welchen Träger ich welche Last auf das Dach packen kann. Ich habe nämlich keine Lust, im Falle eines Falles auf meinen Kosten sitzen zu bleiben. Empfehle daher jedem, sich genau zu informieren, was bei seinem Modell geht.

Im spaß: warum muss denn Opel die gleiche Dachlast haben wie VW ?
Äpfel sind doch keine Birnen

Gruß Erich

Berny 15.07.2004 20:13

So, noch was zum Schluß:
Ihr seid da alle etwas im Irrtum:

Ebenso in D hat der Polizist die rechtliche Grundlage.
Wie gesagt, nur deswegen, weil das im Zulassungsschein (Fahrzeugbrief) nicht eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, das das keine Gültigkeit hat.

Typisierung: wo meinst du, wo die Dachlast drinnen steht ? Sobald eine Dachlast angegeben ist, ist diese auch gültig. Abweichungen müssen entsprechend typisiert werden. (Es kann sein, daß in D der Typenschein anders heißt, aber es gibt diesen in irgendeiner Form. Ansonsten könnte ja jeder irgendein Fahrzeug ohne Grundlagen anmelden.) Auch wenn eine Dachlast zB im Typenschein nicht angegeben wurde, diese aber vom Hersteller festgesetzt wurde, dann hat diese Angabe Gültigkeit. Man kann sich dann nicht darauf ausreden, daß das nicht drinnensteht.

Anhängerlast Espace: Dies diente nur als Beispiel dafür, daß es auch möglich ist, Abweichungen von den Herstellerangaben zu typisieren. Es muß halt der Vorschrift entsprechen.

Rechte der Polizei: Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, dann hat der Polizist das Recht oder vielmehr die Pflicht, das Fahrzeug abzustellen.
Die Verkehrssicherheit ist insbesondere gegeben, wenn Vorschriften und auch Vorgaben der Hersteller nicht eingehalten werden (Überschreitung der Dachlast). Natürlich kann ein Sachverständiger klären, ob das KFZ mehr verträgt, aber dies muß eben, wie erwähnt, auch gesetzmäßig typisiert werden.

Pöbelei: So war das nicht gedacht, aber dennoch sind die Angaben grundsätzlich verzerrt dargestellt. Deshalb mein Groll, vielleicht habe ich mich etwas zu scharf ausgedrückt. Ich habe auch niemanden als Schwachsinnig bezeichnet !!!

Beweise: ich denke, die brauch ich jetzt nicht vorzulegen, du kannst ja nachlesen. Es sollte reichen, wenn du weißt, daß ich beruflich damit zu tun habe.

Im Forum kommt es leider immer wieder vor, daß Empfehlungen zu illegalen Tätigkeiten ausgesprochen werden, das mißfällt mir.
Es ist beim Thema Dachlast vielleicht nicht so schlimm, aber prinzipiell ist es so.

Ich kann nur jedem empfehlen, die vorgeschriebene Dachlast einzuhalten.




So, und jetzt fahr ich in den Urlaub :sonne: :sonne: :sonne: :zunge: :zunge: :zunge:

nordy 15.07.2004 20:35

@Michel

Zitat:

Und den Golf hat doch jetzt hier auch niemand beleidigt oder als Vergleich genommen.
Da hast du mich falsch verstanden.

Es ging mir nur darum, auf die Wettbewerbssituation zwischen Opel und VW

hinzuweisen.

Jeder versucht den anderen zu überbieten, zumindest aber gleichzuziehen.

Ich spreche aus Insidererfahrung.

Deshalb, wenn der vorletzte Astra wirklich 100kg hatte - der Golfvorgänger hatte

wie das aktuelle Modell nur 75kg - gibt es für mich nur eine Erklärung dafür:

Die Entwicklungsabteilung bei VW wollte sich nicht soweit aus dem Fenster legen

wie die Opel-Ingenieure.

Vergleich mal Golf Variant und Astra Caravan miteinander:

Welchem würdest du die 100kg wohl eher zutrauen ?


Die angeblichen 100kg des Corsa lassen auch mal wieder Zweifel in die

Glaubwürdigkeit der Opelangaben aufkommen.

Mir ist auch ein Fall bekannt, dass sich bei Opel hartnäckig über Jahre verkehrte

Gewichtsangaben in den Katalogen gehalten haben.

So sollte der aktuelle Corsa bei sonst gleicher Ausstattung deutlich leichter als der

Vorgänger geworden sein.

Jeder weiss, dass das mit konventioneller Technik nicht geht.

So gilt bei allen Herstellern die Regel, dass neue Modelle aufgrund gewachsener

Grundausstattung und gestiegener Sicherheitsanforderungen immer z. T. sogar

deutlich schwerer sind.

Ausnahmen bilden nur teure Leichtbaukonzepte.


Wenigstens scheint man bei Opel bei den aktuellen Modellen sich auf ehrliche

Dachlasten besonnen zu haben, denn ungewöhnlich ist es schon, die Angaben

bei einem neuen Modell so stark zurückzunehmen.


Gruss Nordy

Neptun 15.07.2004 22:51

Bootsbörse, du wiederholst dich und bringst nichts neues.

Du behauptest was, also beweise es.
Wenn du hier nicht zitieren willst, nenn die Paragraphen.

Der dt. Polizist hat KEINE rechtilche Grundlage NUR AUFGRUND DES GEWICHTS, der Dachlast!!!
Er HAT eine Grundlage, wenn der Gegenstand, der auf dem Dach transportiert wird, die Verkehrssicherheit gefährdet. (§ 1 Straßenverkehrsordnung)
Das hat aber MIT DER DACHLAST NICHTS ZU TUN!
Wie gesagt, der kann dich auch aus dem Verkehr ziehen, wenn du zwei Kubikmeter Styropor auf dem Dach transportierst, und damit hast du die Dachlast garantiert nicht überschritten, bist vermtulich wohl aber schon als VERKEHRSGEFÄHRDUNG unterwegs.

Ich sagte schon, dass es in D einen Kfz-Schein gibt,
ABER DA STEHT NICHTS VON DACHLAST DRIN
IN KEINEM AMTLICHEN DOKUMENT STEHT WAS VON WEGEN DACHLAST!!!!
DAHER HAT EIN DT: POLIZIST AUCH KEINE HANDHABE AUFGRUND DER DACHLAST!!!! DER KANN UND DARF NUR AUFGRUD AMTLICHER UNTERLAGEN!!!!
UND EINE BEDIENUNGSANLEITUNG IST KEINE AMTLICHE UNTERLAGE:

Das was du als Typenschein bezeichnest, könnte evtl. der Kfz-Brief sein. Aber das macht keinen Unterschied, denn das was im Kfz-Brief steht, wird bei der Zulassung nur in den Kfz-Schein reinkopiert, mehr nicht.

Das schließt natürlich nicht aus, dass im Falle eines Unfalles der Richter dir eine Schuld/Mitschuld gibt, weil du gegen die Empfehlungen des Herstellers verstoßen hast und die vom Hersteller angegebene Dachlast überschritten hast.
Der Richter wird dich aber dann nicht aufgrund der überschrittenen Dachlast direkt verurteilen, sondern weil du gegen deine Pflicht verstoßen hast, für die Sicherheit deines Fahrzeugs zu sorgen. Du wirst also deshalb wohl INDIREKT verurteilt.

Dass jeder die vom Hersteller empfohlene Dachlast einhält, ist ja wohl klar, denn dadurch verschlechtert sich ja die Straßenlage deutlich, das gehört wohl zum gesunden Menschenverstand.

"Neptun"

Michel 16.07.2004 08:02

So um dem Thema nun den richtigen Brandbeschleuniger zu verpassen.

Neptun hat recht

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Sicherung ist wohl die wichtige Sache.

Eigentlich ist das aber der Hammer, es gibt was wofür wir hier in D kein Gesetz haben.

Trotzdem hier aber noch ein Bild zum Lachen:

http://www.michael-neuner.de/jetta.jpg :glotz:

:schlaumai :schlaumai

nordy 16.07.2004 09:10

Ja, ein Volltreffer, Michael.

Aber nicht vergessen, dass die völlig unzureichende Befestigung der Matten eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Und da ist genau das Problem.

Wegen der blossen Dachlastüberschreitung können sie dich in D nicht belangen.

Die Polizei kann aber bei einer 50 %-igen Überschreitung sicherlich behaupten, die Ladung sei nicht ausreichend gesichert, weil Auto und Halter nicht dafür ausgelegt wären.
Und dann liegt eben doch eine Ordnungswidrigkeit vor.

Was heisst das für uns:

Geringfügige Überschreitungen sind von Seiten der Sicherheit und des Risikos eines Vergehens völlig unproblematisch, weil die Herstellerangaben immer Toleranzen aufweisen.
Der Tatbestand der nicht ordnungsgemässen Sicherung ist nicht bei 10kg sondern vielleicht bei 50kg also erst bei grösseren Überschreitungen erfüllt.

Diese sollten schon aus Sicherheitsgründen immer vermieden werden.


Übrigens, ich möchte noch eines zu Bootsboerse sagen, hier hat niemand zu illegalen Handlungen aufgerufen !!
Weiss nicht, wie er darauf kommt.

Gruss Nordy

Erich der Wikinger 16.07.2004 09:13

Dachlast
 
Hallo nochmal von Erich

Bitte bleibt doch sachlich und motzt Euch nicht gegenseitig an.

Zum Astra sei hier noch gesagt. Mein derzeitiges Modell hat verdeckt in einer Dachreling ein Profil, in welchem ein spezieller Astra-Träger topsicher verankert werden kann, und zwar durch Doppelverschraubung an allen 4 Lastpunkten.

Glaube, dass das auch schon beim vorigen Astra so war. Leider weiß ich nicht, wie dies beim neuen Astra und Golf ausschaut. Vielleicht hat Nordy ja recht, dass die neuen Modelle nur 75 kg tragen. Damit habe ich mich nicht befasst.

Aber I C H darf bei mir 100 kg auf das Dach packen.

Aber nochmal: Der Träger wiegt schon einiges. Also 100 kg Boot mit Träger
Gesamtlast beachten.

Übrigens wiegt mein Boot + Träger "nur" ca. 70 kg, auch wenn 100 zulässig sind.

Noch mal Achtung: Wenn der Träger nur eine Zuladung von 50 kg hergibt, helfen die 100 kg Dachlast gar nix.

:weiner: :schlaumai

So und jetzt sage ich zu dem Thema nix mehr

Gruß Erich

marcus 16.07.2004 13:14

hallo
Ich muß jetzt trotz allem meinen Senf auch dazugeben,

Hinsichtlich der Überschreitung der Dachlast und deren Ahndung mögen zwar keine Möglichkeiten zur Ahndung bestehen,
Aber eine Pflicht zur ordnungsgemäße Ladungssicherung besteht, wie Ihr ja schon mehrfach geschrieben habt.

Wie sieht diese ordnungsgemäße Ladungsicherung nun aus:

Nach vorne muß die Ladung mit dem 0,8 fachen des Gewichts gesichert werden
(Bei Formschluß mit dem 0,5 fachen)
nach hinten und zur Seite mit dem 0,5 fachen des Gewichts.
Eine Sicherung einer Ladung mit nur einem Spanngurt ist unzureichend, da eine Drehbewegug der Ladung nicht auszuschließen ist

Die Sicherung hat an Lastaufnahme-Punkten zu erfolgen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die entsprechende Höchstlast aufzunehmen.

Beim Niederzurren (Spanngurt in die Dachreling/Träger) eingehakt
muß ich dieses Gewicht mit der Spann-Ratsche aufbringen, da brauch ich schon
2 Gurte aus dem Profi (LKW) Bereich
Zudem müsste ich noch in der Umreifung zumindest mit Antirutschmatten arbeiten, am Besten auch noch auf dem Träger.
und dann drückt den Träger/Reling ein Gewicht von 50-60 kg (pro Seite) nach
unten und gleichzeitig wird mit der selben Kraft der Träger mit einer Punktbelastung nach oben gezogen

Die Grenzen der Physik gelten für alle.
hmmmmm. ich bin kein Sachverständiger aber ich habe so meine Zweifel, ob
ein Boot dass einfach auf die Dachreling gelegt wird, vernünftig gesichert werden kann.

Ähnliches gilt auch für die Überschreitungen der empfohlenen Höchstgeschwindigkeit z. B. mit Dachbox bzw. mit Seitenkoffern beim Motorrad.
M.E. handelt es sich bei all diesen Angaben um einen Schutz des Herstellers vor Regressansprüchen.

Wie es mit dem zulässigen Gesamtgewicht und den Achslasten ausschaut, lass ich dahingestellt sein, wenn dann hinten noch ein Wohnwagen auf die Hinterachse drückt, und auf dem Rücksitz die Kinder sitzen und der Kofferraum voll ist, stößt auch ein großer PKW langsam an die Grenzen.

Auch das Fahrverhalten wird sich gravierend ändern, und wenn dann was passiert, ist eine nicht (an die Beladung) angepasste Geschwindigkeit schnell unfallursächlich.

Das bei einer Ladungssicherung stark gesündigt wird , sei es im LKW, PKW oder auch Kleintransporter Bereich, ist mir auch klar.

Übrigens ein Einklinken des Bootes in das Windenseil auf dem Trailer genügt ebenfalls nicht zur ausreichenden Sicherung, zusätzliche Verspannung ist erforderlich.

Sollte jemand die Fundstelle der obigen Zahlen wissen wollen, die kann ich nach dem Wochenende noch genau zitieren.

Viele Grüße

Marcus

PS: Großbuchstaben ist schreien - muss dass im Forum sein?
wer schreit hat Macht und unrecht oder keine Macht und recht.
Lasst doch dem Berny seine Aussagen so stehen, er will, da bin ich mir sicher Euch lediglich vor Problemem mit der österr. Gendamerie bewahren, und wenn ich durch ein fremdes Land fahre, sitze ich mit Sicherheit am kürzeren Hebel.
Und wenn was passiert, sollte keiner auf das Forum zeigen können und sagen der oder der, ihr habt doch gesagt das geht so.
Lasst doch die Emotionen bei solchen Threads etwas draußen, ihr verschreckt nur andere Mitglieder, die sich dann nciht mehr beteiligen wollen und nur noch passiv sind.

Michel 16.07.2004 13:20

Danke Marcus,

der Beitrag ist super und vor allem der letzte Absatz. Und nochmal danke, das Du Dich jetzt auch mal gemeldet hast um vielleicht wieder ein wenig die Wogen zu glätten.

:chapeau: :chapeau: :chapeau:

nordy 16.07.2004 16:11

@Marcus

Zitat:

hmmmmm. ich bin kein Sachverständiger aber ich habe so meine Zweifel, ob ein Boot dass einfach auf die Dachreling gelegt wird, vernünftig gesichert werden kann.
Macht doch auch keiner.
Wozu gibt es Querträger, Körbe, Spezialhalter usw. ?

Zitat:

Lasst doch die Emotionen bei solchen Threads etwas draußen, ihr verschreckt nur andere Mitglieder, die sich dann nciht mehr beteiligen wollen und nur noch passiv sind.
Das gilt aber erst einmal für die, die damit angefangen sind.
Alles hat eine Ursache und Wirkung, oder wie man in den Wald reinruft, so tönt es zurück.

Gruss Nordy

marcus 16.07.2004 23:38

Ich bin von der Verwendung von Querträgern ausgegangen
gruß
Marcus

seepferd 17.07.2004 00:33

Hallo Schlauchi´s,

ich habe heute meine neuen Dachträger ausprobiert, mit Dreimeterschlauchboot drauf. Ich fahre einen Vito und habe Aluminiumdachträger von Thule drauf und in jeder Herstellervorgabe sind die Dachlasten für die Träger angegeben und die lauten bei mir 80 Kg und diese Vorgabe wird die Polizei, denke ich kontrollieren. Auch wenn 100 kg für ein Auto angegeben sind, wird es sich auch immer nach der Dachträgerlast des Herstellers richten und die weiß die Polizei mit Sicherheit, genau wie die Achslast bei fast jedem Wohnmobil.Wer schon mal auf die Waage an der Autobahn musste, hat bestimmt auch die Liste gesehen, die der Polizist in der Hand hatte. Wer höhere Dachlasten laden will, muss erst mal die Bauartgenehmigung des Fahrzeugherstellers beachten und zusätzlich die des Dachträgerherstellers. Darum gibt es Industrieschwerlastträger für Firmen zum Beispiel. Da hat man dann einen "richtigen Panzer" auf dem Dach, auf den man auch alles laden kann. :schlaumai :liebhaben

Salve Seepferd

nordy 17.07.2004 09:16

@seepferd

Ist klar, Dachlast vom Auto und vom Halter müssen gleich gross sein.

Sonst gilt immer der kleinere Wert.

Gruss Nordy

nordy 17.07.2004 09:22

Hallo Marcus,


Zitat:

Ich bin von der Verwendung von Querträgern ausgegangen

Dann verstehe ich deine Bedenken in bezug auf die Reeling nicht.

Die Reeling hat an jeder Seite 3 von der Dachinnenseite verschraubte Pfosten.

Bietet also wesentlich mehr Festigkeit, als wenn du nur zwei seitlich angeklemmte

Querträger verwendest.


Gruss Nordy

Neptun 19.07.2004 15:13

Hi,

zum Thema "Schreien"
zum ersten .... lies mal meine Beiträge durch, und du wirst bemerken, dass ich mich im Regelfall an die Etikette halte, also, bitte nicht maßregeln, bevor man sich nicht vergewissert hat.
zum zweiten .... wenn Leute sich wiederholen und offensichtlich nicht auf vorher geschriebenes eingehen, MUSS man diesen Leuten mal klar machen, was Sache ist, und wenn es nicht anders geht, auch mit Großbuchstaben.

zum anderen, Befestigen der Dachlast:
Zitat:

Wie es mit dem zulässigen Gesamtgewicht und den Achslasten ausschaut, lass ich dahingestellt sein, wenn dann hinten noch ein Wohnwagen auf die Hinterachse drückt, und auf dem Rücksitz die Kinder sitzen und der Kofferraum voll ist, stößt auch ein großer PKW langsam an die Grenzen.
Seht euch mal das Bild von meinem Transport an. (Suchfunktion benutzen)

Ich war VOR der Abfahrt mit BELADENEM Gespann auf einer Waage, habe alle Achslasen gewogen, einschließlich der Gesamtlasten, so dass in der Hinsicht keinerlei Gefahr bestand. Man hätte mich auf der Autobahn auf eine mobile Kontrollwage fahren lassen können, mir wäre nichts passiert,
Gerade weil mein Gespann damals so abenteuerlich ausgesehen hat, habe ich mich peinlich genau an die Vorschriften gehalten
Und das würde ich jedem im Interesse der eigenen Sicherheit (und des eigenen Geldbeutels :zunge: ) raten!!!!

Grüße
"Neptun"

Erich der Wikinger 19.07.2004 15:38

Dachträger
 
Wollen wir doch die positive Seite aus der Sache ziehen.

Durch die kontroverse Diskussion sind dank vieler zumeist äußerst fachlichen
Beiträge alle gut informiert und wissen alles über Dachlast, Dachträger, nebst
Befestigungsmöglichkeiten.

Also, im Endeffekt doch eine gute Sache oder ?

:coool: :biere:

Gruß Erich

Joerg 23.07.2004 14:43

Guter Abschluß
 
Hallo Erich,

nachdem ich diese Diskussion durch meinen Beitrag vor einiger Zeit wohl ausgelöst und natürlich auch verfolgt habe, möchte ich mich Deinem Fazit anschliessen. Ich denke es sind alle Argumente ausgetauscht. Für mich bleibt:
ein 430er RIB kommt mir nicht auf ein normales Autodach, aber wie gesagt das muß jeder mit sich ausmachen. :chapeau:

Gruß Jörg

Erich der Wikinger 23.07.2004 16:41

Dachlast
 
Hallo Jörg,

nachdem Du mir bereits zugestimmt hast, muss ich auch Dir wieder zustimmen.
Ein 430 Rib auf dem Autodach naja. Wie gesagt habe ich mein altes Metzeler
mit 370 cm auf einem speziellen Träger auf dem Dach (nur für absolutze Kurzstrecken 4-fach gesichtert mit 2 x Spanngurt quer + vorne und hinten
Doppelsicherung) Da ruckt sich auch nix bei einer Vollbremsung.

Habe nach der kontroversen Diskussion noch mal etwas rumgesucht und festgestellt. Die meisten neuen PKW haben oft zu geringe Dachlast 50 od. 75
Kilo. Ebenso schwierig ist die Beschaffung eines vernünftigen Trägers.

Gruß Erich

:weiner:

pcnetz 31.07.2004 18:30

Selber Machen -
 
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Habe meinen Träger selbst gemacht, Sprich der Grundträger ist ein No-Name Produkt über Ebay für 10 Euronen ersteigert, der Rest ist " Handarbeit" Das Boot alleine wiegt 41 KG, kommt noch ein 12 Liter Heckspiegeltank, eine Sitzbank gefüllt mit allerlei Krims Krams ( Schwimmweste, Verbandszeug, Anker, Werkzeug etc also nochmals rund 10 Kg - Sonnendach, Vender, Gesamtgewicht somit bei ca 60-65 Kg. Zum Aufladen, Boot hinten auf die Kufen Stellen. am Spiegelboden leicht anheben und schieben. Geht mit ein wenig übung relativ einfach. ( Ich lade das Boot immer alleine auf.) An den vorderen Schleppösen, und an den hinteren Tragegriffen jeweils mit einem Schnellspanngurt verzurt. Hält Bombenfest. Autobahntempo - 120 das Boot hält. merkt beim Fahren aber schon das das Auto wackeliger ist also sonst. - Bei der Autobahnabfahrt sollte man sich deshalb wirklich nicht über die empfhohlenen 60 KM/h bewegen. - Eine Kontrolle durch die Polizei ergab keine Bedenken. ( Die sind mit dem Videowagen hinter mir hergefahren, und interesierten sich dann schlussendlich nur für die Bauweise und das Aufladeverfahren - wie sich herausgestellt hat, aus rein privatem interesse.
MFG
Udo

Erich der Wikinger 31.07.2004 22:15

Boot auf dem Dach
 
Hallo Udo,

so wie auf dem Bild bei Dir sehe ich keine Probleme, wenn Du nicht Rennen fährst.
Bei einem schweren Rib schaut es da evtl. schon ganz anders aus.

Mal sehen, wenn ich endlich mal einen Durchblick mit dem Bilder einstellen bekomme (habe mir mal ausgedruckt "wie stelle ich Bilder ein" poste ich mal ein Bild von meinem Metzeler, wenn ich zum See fahre. Aufgrund meiner größeren
Bootslänge muss ich meine Maya jedoch auch noch hinten und vorne sichern, damit ich nicht ins "Fliegen" komme.

:lachen78: :schlafen:

Gruß Erich

nordy 02.08.2004 07:32

@Erich der Wikinger

Zitat:

so wie auf dem Bild bei Dir sehe ich keine Probleme,

Na ungünstiger kann man wohl nicht laden.

Das Auto erfährt einen viel zu starken Auftrieb.

Das Boot gehört mit dem Boden nach oben.


Gruss Nordy

pcnetz 02.08.2004 13:02

schon klar
 
Nur wie soll man das boot mit sitzbank, tank und sonnenverdeck umgekehrt auf das Dach laden ???? ich wahr in Physik zwar kein Genie, dürfte aber doch klar sein das wenn man das boot verkehrt herum auf das Dach lädt der "Inhalt" rausfällt. Ob es auftrieb gibt oder nicht ist mir eigentlich egal, das Boot hält aufjedenfall einwandrei, auch länger Strecken mit 120 machen nichts aus.
Udo

Erich der Wikinger 02.08.2004 17:28

Boot auf dem Dach
 
Hallo,

also Nordy, dieses mal kann ich Dir nicht zustimmen. Wenn das Boot auf dem Kopf steht, kann der Wind erst recht drunter fahren. Ich kann hier ausnahmsweise auf 30 Jahre Erfahrung zurückblicken, wenn ich meine Jugendzeit, in der meine Eltern Boote verladen haben, hinzurechne.

Allerdings würde ich niemals Teile im Boot lassen, da diese sich selbstständig machen können. Gilt natürlich nicht für festgemachte Sitzbänke.

Also Tank und so weiter könnten bei Vollbremsung "abmarschieren" und gehören nach meiner Meinung in das Auto.

Ich wiederhole mich hier, wenn ich noch dazufüge, dass hinten und vorne das Boot am Auto zusätzlich befestigt werden sollten. (Abschleppöse oder AHK)
Dann kann der Wind auf keinen Fall was machen

:coool: :biere:

Erich

Berny 02.08.2004 17:45

Nicht alles, was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt
 
Diesen Grundsatz scheinen anscheinend immer wieder einige zu vergessen.
Ich möchte als Abschluß bezüglich Ahndung usw noch folgendes Statement hinzufügen: Wenn ein Hersteller eine maximale Last für einen Dachträger oder ein KFZ-Hersteller eine maximale Dachlast angibt, so bestimmt er das Gewicht, für die die Verkehrssicherheit gegeben ist. Er gibt somit auch das Gewicht an (alles was höher ist), bei dem die Verkehrssicherheit vom Hersteller nicht mehr garantiert werden kann und somit als nicht gegeben erscheint.
Wenn jemand zB einen Dachträger selber baut, ebenso die Dachkonstruktion verstärkt, um damit eine höhere Dachlast zu ermöglichen, ist das durchaus legitim. Dennoch gelten die Bestimmung der Hersteller, es sei den, diese neue Konstruktion wurde von einem technischen Gutachter (zB Tüv in D oder ein Ziviltechniker in A) überprüft. Dann kann diese Änderung auch im Typenschein (zB in A durch die Landesregierung) entsprechend vermerkt werden.

Solange dies aber nicht erfolgt, kann ein Polizist (oder Gendarm oder ein anderes Exekutivorgan) bei Überschreitung der Dachlast davon ausgehen, daß die Verkehrssicherheit nicht mehr garantiert ist und in weiterer Folge auch entsprechende Maßnahmen setzen.

Das sollte sich jeder vor Augen halten, der damit spekuliert, die Dachlast zu erhöhen.

Thema beweisen: ich denke, wenn dieses Thema jemanden interessiert, wird er selbst auf die entsprechenden Quellen stoßen. Ich suche jetzt nicht lange herum!

Ich denke, daß ganze ist sowieso logisch erklärt und muß nicht immer in Paragraphen (von denen haben wir sowieso zuviele!) definiert sein.
Manche Leute haben anscheinend das Problem, daß immer alles in Gesetzen definiert sein muß, und sind der Meinung, alles was nicht definiert ist, ist automatisch erlaubt.
Ich sag dann einfach mal provokant: Alles was nicht definiert ist, ist automatisch verboten.
Wer hat jetzt recht :hä:

Ich denke, daß zu diesem Thema soweit alles gesagt ist.

nordy 02.08.2004 20:49

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@pcnetz

Zitat:

Ob es auftrieb gibt oder nicht ist mir eigentlich egal,
Sollte dir aber nicht egal sein, bist nämlich nicht allein auf der Strasse.

So herum gehört das Boot, und die Aufbauten gehören alle abmontiert und das ganze muss in einen Sack, damit der Wind nicht drunter kann.

@erich der wikinger

Zitat:

Wenn das Boot auf dem Kopf steht, kann der Wind erst recht drunter fahren
Siehe oben

Gruss Nordy


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