Bootskauf in Italien - wie bezahlt ihr dort?
Hallo Schlauchbootfreunde,
ich hab da mal eine Frage an diejenigen, welche ihr Schlauchboot aus Italien erworben haben. Wie bezahlt ihr dort, weil Cash ist ja nur mehr bis zu 1000,- Euro erlaubt?! Man kann ja vor Ort mit Notebook nach Besichtigung überweisen, aber der Italiener rückt ja sein Boot auch nicht vorher raus, bevor er sein Geld am Konto hat oder? Und wer sagt einem, das der Italiener das Boot dann rausrückt, wenn er das Geld am Konto hat? Fragen über Fragen, wie macht ihr das, wie ist es für beide Parteien am sichersten? Wäre nett wenn Ihr eure Erfahrungen teilt. LG Nick |
Vorher mit Deiner Bank reden und Überweisung fertigmachen und dann tel. freigeben.
Von der Bank eine Bestätigung per e-mail. VG Frank |
BAT
Gruß Ralf |
Ich würde auch sagen - vorher mit Deinem Banker abklären und danach telefonisch die Überweisung durchführen und eine unwiderrufliche Zahlungsbestätigung zur Verkäuferbank faxen oder mailen. Dürfte normalerweise kein Problem sein.
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Hab vorletztes Jahr mein neues Boot bar bezahlt, war kein Problem! War ein Händler, er war nur nervös und hat dauern auf seinen Kammerermonitor geschaut beim bezahlen wegen einem Überfall.
Hab damals nicht gewusst das ich das nicht darf. |
Mir wäre das gute alte Bargeld auch am liebsten, da Geld da Ware, ist für beide Seiten einfacher gewesen.
Lg Nick |
Bravo Nick- willst verraten was das Objekt der Begierde ist? :biere:
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Zitat:
lg Nick |
ich freu mich für dich :biere: und drück dir alle Daumen :cool::chapeau:
Ich schreib dir mal ne LPP |
Hallo Nick,
Nach den neuen Steuergesetzen sind Barzahlungen in Italien stark eingeschränkt worden, das trifft den gesamten Handel. Es können Bezahlungen in Italien problemlos auf verschd. Wegen ausgeführt werden: 1. Kaufpreis minus € 1000 als Barzahlung oder Verhandlungsmarge in Form von einem deutschen Bank-Verrechnungsscheck an Emfänger mit nehmen. Der Empfänger wird erst ausgefüllt vor Ort nach Abschluß über den Kauf. Vorteil: kommt es nicht zum Abschluß gibst Du denV-Scheck auf Deiner Bank zurück damit die Sperrung des Betrages auf Deinem Konto aufgehoben wird. Nachteil: es fallen ein paar Spesen für die Ausstellung des V-Schecks auf Deiner Bank an. Es wäre die sicherste Methode und bereits mehrfach i Italien durchgeführt. 2. Nach Abschluß mit dem Verkäufer veranlaßt Du auf Deine Hausbank die Überweisung an den Verkäufer, dazu benötigst Du seine IBAN und BIC Nummern. Dann fährst Du hin und holst das Boot nachdem der Verkäufer Dir bestätigt hat, das das Geld auf seinem Konto ist. 3. Man kann auch mit seiner Kreditkarte bezahlen, jedoch sollte dann der Tageslimit (Plafond) entsprechend bei der Hausbank befristet aufgehoben werden über den Kaufbetrag. Das bedeutet aber keine Sicherheit beim Verkäufer, da der Betrag ev. von der Hausbank nicht engelöste werden könnte falls keine ausreichende Deckung vorhanden ist. 4. Bei Neubestellungen tritt der Kaufvertrag mit dem Händler meistens in Kraft mit 10-20 % a Konto Anzahlung durch Banküberweisung und Restbezahlung durch Banküberweisung. Auch hier steht im KV dann die IBAN und BIC Nummer für die Überweisung. Nach Vollbezahlung erhälst Du eine Rechnung und die Boots- und Trailer Dokumente für die direkte Neuzulassung (für eine 100 kmh Abnahme mußt Du dann nachträglich nochmal beim TÜV vorbei fahren. Bei der Abholung mußt Du dann noch quittieren das Du alles ordnungsmäßig erhalten hast. Mehr Sicherheit gibt es nicht. Aber in Norditalien sind die Italiener sehr fair und angenehme Geschäftspartner. Habe seit 2001 dort nur gute Erfahrungen gemacht. So ist das auch jetzt in d.J. mit meiner Überraschung für das Traunsee-Treffen im Mai d.J..:smileys5_ Nochmals zur Erinnerung: volle Barzahlung werden in Italien nach den neuen dortigen Steuergesetzen nicht mehr zugelassen. Wird hier einer erwischt, so wird die Bar-Bezahlung sofort voll einkommensteuerpflichtig, da keine Nachweise des Ursprungs vorliegen. :smileys5_ |
Wie siehts eigentlich aus?
Wenn man am Konto vom Verkäufer einfach eine Bareinzahlung in seiner Bank macht? |
Hallo Peter,
Bareinzahlungen auf Italien. Bankkonten durch Ausländern unterliegen sofort der italien. Einkommensteuern zu Lasten des Konto Besitzers. Also geht das nicht für uns als Bezahlungsmittel. Diese neue Steuergesetze wurden bereits 2011 eingeführt in Italien und beim Kauf des MARLIN 17' von ABROX hatten wir dieses Dilemna in Desenzano del Garda mit dem Verkäufer des Bootes, der die Vorgehensweise akkurat bei seiner Bank prüfen ließ. Es lief auf einen Bank-Verrechnungsscheck aus D hinaus. Bei Genossenschaftsbanken in D können Bankverrechnungsscheck nur über die Bundesbank ausgestellt werden, das kam noch hinzu, hatte aber dann perfekz bei der Besichtigung und Kauf funktionierte. Was für mich ein Rätsel bleibt, ist was machen wir in Italien oder was geschieht, wenn bei einer Kontrolle unterwegs mehr als € 1.000,00 in Bar je Person mitgeführt werden als Reisekasse, da man bei uns bis zu € 10.000 je Person dabei haben kann ohne Zollnachweis.:gruebel: |
Hallo Nick,
wie von Frank und Dieter schon geschrieben, mit der Bank reden und alles für eine Blitzüberweisung (Kostenpunkt 5€) vorbereiten: Name, IBAN, BIC, Summe. Ich hatte mit meinem Banker eine tel. Freigabe vereinbart, also nach Besichtigungstermin kurzer Anruf und das Geld war auf dem Weg. Die ital. Bank hatte nach ca. 2Std. den Eingang beim Verkäufer bestätigt. Gruß Alex |
Is auch ein wenig Vertrauenssache, wobei, wie Dieter schon sagt sind die Norditaliener angenehme Vertragspartner.
Ich war zum Kauf 2mal in Italien. Beim ersten Mal die Anzahlung, Vertrag, wichtige Dokumente und alles was nicht niet- und nagelfest war mit nach Deutschland genommen. Wieder zuhause dann die Restüberweisung und beim 2. Mal das Boot geholt. Ich drück Dir Daumen :chapeau: Gruß Martin |
Hallo Leute,
ich werde es wagen, ich werde am Mittwoch mal runterfahren nach Italien, nur zum besichtigen, und mit einer Anzahlung in der Tasche. Also haltet mir mal alle Daumen :daumen: LG Nick |
Gedanklich bei dir Nick-:chapeau: wünsche dir beste Erfolgsaussichten und nimm den Foto mit :biere:
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geht das nicht einfacher einen Diamantring kaufen und dort wieder verhökern? :gruebel: 10000 Hülsen drehn ....:ka5::123:
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Hallo Freunde,
seitdem 1.4.2015 bekommt man in D kein 5-Tages KKZ (KurzKennZeichen) um gebrauchte Trailer aus Italien nach D zu überführen wegen neuer Vorschriften durch das Bundes Ministerium für Verkehr. Dieser Erlaß ist bekannt bei allen deutschen KFZ Zulassungsstellen in derBundesrepublik. Damit bleibt nur die Alternative: entweder mit der Italien. Zulassung einschl. der Vollmacht des Vorbesitzers im KV, oder mit einer temporären Export Zulassung den Trailer zu holen, ev. kann auch alles auf einem Leihtrailer verladen und geholt werden. Bei fabrikneuen italien. Trailern kann eine deutsche Zulassung erreicht werden unter Vorlage: 1.Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs (Trailer), 2. das EU COC (certificate of compliance) mit den techn. Daten vom Fahrzeug (Trailer) in englisch vom Hersteller, 3. eine Bescheinigung in englisch vom Hersteller oder Händler, das das Fzg. fabrikneu ist und noch keine Straßenzulassung hatte, 4. ein Bild vom dem Fzg. Indentifikationsschild (Typenschild) am Rahmen, da normalerweise jemand von der deutschen Zulassungsstelle dies am Fahrzeug überprüfen müßte, 5. die Bremsenberechnung von Trailer-Hersteller in englisch für die TÜV Abnahme für die 100 kmh Freigabe des Trailers, vorausgesetzt der Trailer hat die technische Ausrüstung für diese 100 kmh Freigabe (nur gültig in Deutschland!). |
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und wie war die Besichtigung:confused-:confused- bist du jetzt:banane: oder :motz_4: . |
Ja Nick-wir warten auf einen detaillierten Bericht :motz_4:
Spann uns nicht auf die Folter:smileys5_ wollen doch demnächst am Traunsee anstoßen http://www.guzzi-forum.de/Forum/Smil...ault/a0015.gif |
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Nein Peter,
ich habe in Italien einen brandneuen BALBI Trailer bestellt, der heute Nachmittag beim Händler in Italien angeliefert wird. Die per Mail zugesandten angeforderten Zulassungsunterlagen werde gerade auf der deutschen KFZ Zulassungsstelle geprüft, und heute Nachmittag weiß ich mehr. Es ist keine TÜV Abnahme vorgesehen bzw. erforderlich , weil es sich um einen fabrikneuen Trailer handelt der direkt mit den COC Unterlagen auf die deutsche Straßenzulassung zugelassen werden sollte, somit auch keine techn. Abnahme hier erforderlich wäre. Für die 100 kmh Freigabe ist nachträglich, nachdem der Trailer hier sein wird, eine TÜV Abnahme für die Freigabe fällig. |
Mal wieder back to topic!
Weiß eigentlich jemand, bis wieviel Euro PayPal funktioniert? |
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Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben... :ka5: Wenns mal soweit kommt das ich das Boot abholen soll, hat einer von Euch schon mal die Möglichkeit überlegt es per Spedition abholen zu lassen? Kennt wer da eine die darauf spezialisiert ist, weil irgendwie kommen ja die Boote auch zu den Händlern. :gruebel: lg Nick |
Das kannst Du mit vielen Speditionen machen, schaue einfach im Netz nach!
Aber ich würde das lieber selber abholen, so weist Du das alles so ist wie bei der Besichtigung. Ich kenne auch viele die Ihr Boot dort gekauft haben, klappt immer gut. Die sind dort alle sehr nett und nicht so Stur wie viele Deutsche..... |
Per Spedition Boot mit Trailer in Italien nach D oder A abholen lassen kostet zw. €600 und €900. Dazu benötigt man an der Abholstelle einen Kran und der Empfänger muß auch einen Entladekran haben! Der Spediteur sollte eine Transportversicherung haben, sonst fährt die Fracht zu Lasten und Verantwortung des Auftraggebers.
Besser ist eine temporäre Exportausfuhr Zulassung in Italien mit Eigenabholung. Diese muß der Verkäufer oder Händler mit einer Ausweiskopie des Käufers auf Antrag beim örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsamt beantragen. Kostenpunkt ca. € 200,00. Noch besser ist in Austria ein österreichisches Überführungskennzeichen zu verwenden mit Selbstabholung. In D geht das seit dem 1.4.2015 nicht mehr mit dem 5-Tages Kurzkennzeichen durch neue Regelungen des Bundesmin. f. Verkehr, die eine gültige TÜV Abnahme vorschreiben. Bei Privatkauf eines gebr. Bootes mit Trailer besteht auch die Möglichkeit der Abholung mit Überführung mit der italien. Zulassung des Trailers vom Verkäufer. Dazu muß er auch miteinverstanden sein und im Kaufvertrag sein Einverständnis geben. Andere Alternative wäre das gekaufte Boot mit einem eigenen oder Leih-Trailer (von einem Bootshändler) abzuholen. |
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lg Nick |
ich habs officiell nicht mitbekommen..
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