![]() |
Kinder alleine boot fahren Ostsee
Guten Morgen, ich habe mir hier eine Wolf gesucht was das Thema betr.
Wie alt muss ein Kind sein um alleine mit 5 Ps Schlauchboot auf der Ostsee fahren zu dürfen? Über Binnen habe ich gefunden da beträgt das alter 16 Jahre. Wer weiß es? Mir ist aufgefallen, das sehr viele Kinder dort alleine mit den Schlauchboot unterwegs sind. Gruß Holger |
Das gilt soweit mir bekannt auch für See.
Mindestens 16 Jahre. |
NIE Alleine
und schon garnicht auf der Ostsee.
Das sollte eigendlich Grundregel NR1 sein. Wenn dem so ist,finde ich es ziemlich unverantwortlich von den Eltern. Wenn dann sollten die Kinder zumindest zu zweit und natürlich mit Grund-Sicherheitsausstattung wie Schwimmweste ggbnf. mit Floatinganzug und Handy raus.Obwohl wie ich gestern vor Rerik auf Kutter bemerkte, kein Empfang war....... 5PS mögen für ein kleines Schlauchi zwar ausreichend sein um es sicher auch bei stärkerer See an Land zu bringen aber man ist alleine immer in erhöhter Gefahr. Wenn man über Bord geht kann einem alleine Keiner schnell helfen oder Hilfe rufen. MfG und das alle gut ins neue Jahr und drüberhinnaus kommen Maik aus der Altmark |
Auf der Ostsee dürfen auch 3 jährige Boot fahren. Aber an den Küsten der Ostsee ist das anders, und sicher nicht in allen Ländern gleich.
Aber auch in deutschen Küstengewässer wird man Kinder unter 12 nicht bestrafen, weil sie nicht strafmündig sind. Höchstens den, der ihnen das Boot gegeben hat. Interessant wäre da die Frage: Muss man sein Boot, wie ein Auto, gegen unbefugte Benutzung sichern? Alex |
Wenn ich es richtig lese gibt es auf See bis 5 Ps kein Mindestalter. Ab 16 Jahren sind dann die 15 Ps erlaubt.
Hier z.B. auf Seite 12 Um Links zu sehen, bitte registrieren Michael |
Sportbootführerschein-See (SBF-See)
Auf den Küstengewässern und Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland gilt Folgendes: ƒ Personen ab 16 Jahren dürfen ein Sportboot – ohne Längenbegrenzung - zu privaten Zwecken bis zu einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW (15 PS) führerscheinfrei führen. ƒ Altersunabhängig dürfen Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Gruß Ronald |
alter der Kinder
ƒ
Altersunabhängig dürfen Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Gruß Ronald[/QUOTE] Guten Morgen Roland, wo hast du das gefunden? Würdest du das so Unterschreiben? Gruß Holger |
alter der Kinder
So ich bin es noch mal. Ich hatte gerade ein Gespräch mit der WAPO die für den Kreis Ost-Holstein zuständig ist! Durch die neue Ps Regelung die im September 2013 rausgekommen ist, müssen die Jugendlichen 16 Jahre alt sein um ein Motorboot bis 15 Ps führen zu dürfen! Egal ob 1 Ps oder 15 Ps sie müssen 16 Jahre alt sein!
Gruß Holger |
Hallo,
und nun ? was oder wer will denn mit erhobenem Finger auf die Kinder fremder Eltern,Leute losstürzen und ihnen das verbieten ? Oder besser noch die Eltern anraunzen ? Iss doch egal ob wer wie was darf, im Auge behalten und Notfalls hilfe leisten. Die Eltern der Kinder werden das schon anhand der Reife Ihres Kindes selber beurteilen können. Ich habe dieses Jahr zum Beispiel hier in Erkner bei Berlin Eltern von vielleicht 4-6 jährigen Kindern , Mädchen und Junge denke mal Geschwister gesehen die Ihre Kinder in einem Tenderschlauchboot mit vielleicht 2,20m 30 oder auch 50zig haben üben lassen, schön mit nem 4ps Yamaha dran, Immer rechts rum links rum um eine Boje und einen Kurs um ins Wasser geworfene Plastikflaschen, dann zum Boot der Eltern anlegen und wieder losfahren. Ich hab auch verschiedene Boote gefahren da war ich noch lange weg vom richtigen alter dafür. Siehe Schweden,Norwegen,Finnland die Kinder da düsen als Zwerge schon mit Booten,Schneemobilen zur Schule da würden hier viele ojeee schreien, vertrauen und ruhig mal machen lassen. |
Leute,
wer als Eltern Minderjährige unter 16 Jahren mit motorisierten Fahrzeugen, Booten etc. fahren läßt, haftet voll für die Folgeschäden die entstehen können mit seinem Vermögen. Das sollte jedes Elternteil sich vorher gut überlegen, denn im Schadenfall kann volle Verarmung bis zum Lebensende eintreten. Dies gilt auch wenn die Minderjährigen etwas entwenden, weil dann von mangelnder Aufsicht ausgegangen wird. Schließlich haften Eltern für ihre Minderjährigen Kinder.:schlaumei |
Danke Dieter, es geht hier um die Haftung. Wie auf Baustellenschildern steht Elter haften für ihre Kinder. Ich bin ja selber in der Situation, meine Tochter ist 13 Jahre und möchte alleine Schlauchboot fahren. Jetzt warten wir noch 3 Jahre dann bekommt sie gleich 15 Ps.
Motor ans Schlauchi. Gruß Holger |
:hahaha:
Zitat:
Bei uns sagt der Gesetzgeber ganz klar : Barn under 16 år har lov til å føre små, saktegående båter. Båten må ikke: · Oppnå høyere hastighet enn 10 knop (18,5 km/t), · Ikke ha større motor enn 10 HK, · Eller ha større lengde enn 8 meter (Kinder unter 16 Jahren haben das Recht kleine,langsamgehende Boote zu fuehren.Das Boot darf nicht: · eine høhere Geschwindigkeit als 10 Knoten ( 18,5 km / h) erreichen , · keinem grøßeren Motor als 10 PS haben, · oder ein grøßeres Boot mit mehr als 8 Meter Længe.) Bevor die Zwerge hier laufen lernen, fahren sie schon Boot (und das besser ,als manch ein uebervorsichtiges Elternteil).Sie lernen Verantwortung und Selbstbewustsein. Schæden und Haftung sind hier ueber die Bootsversicherung abgedeckt. |
kinder fahren
Zitat:
|
Hei Holger,
das sind eben die regionalen Unterschiede......das sieht man hier nicht so eng :ka5:. Habe schon øfters hier drei 10-12 Jahre alte Bengels mit ihrer Hasle Summer Fun 365 mit (offnen) 10er Yamaha Zweitakter getroffen, die im Beisein der WaPo ihren Spass hatten. Die WaPos sagen høchstens,das die Jungs vorsichtigfahren sollen. Solange sie ihre Westen anhaben und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen den Schæren halten ,wird es keinen kuemmern.....:chapeau: Alle Boote sind hier versichert ! |
Servus zusammen,
lest doch bitte mal da nach: Um Links zu sehen, bitte registrieren §1 Punkt 4 Ich zitiere.... Keiner Erlaubnis bedürfen ..... Personen, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt, Es steht natürlich jedem Erziehungsberechtigtem frei über das Tuen seiner Kinder selbst zu bestimmen. Nur wenn man es ganz ordentlich und richtig und seriös machen möchte, warum dann nicht mit 16 gleich den SBF machen? |
Hallo,
Joachim, vielleicht weil man eben noch keine 16 ist und trotzdem fahren möchte? "Personen" ist jetzt auch etwas unklar definiert, bin kein Anwalt, aber die Bezeichnung sagt jetzt nicht wie alt die Person sein muß, ob da der gesunde Menschenverstand ausreicht (also kein 6 od. 7 jähriger, so blöd wird wohl keiner sein), oder ob es doch ein Mindestalter gibt? Eigentlich nicht, wenn ich das so lese, aber, wie geschrieben, bin kein Anwalt, ist vielleicht auch eine Versicherungsfrage, will sagen sthe bei irgendjemandem in den Versicherungsbestimmungen drin wie alt der Bootsführer sein muß? (wenn der Gesetzgeber wirklich nichts vorschreibt):confused- Ich kenne auch 13 jährige denen ich mein Boot anvertrauen würde und 23 jährige die es nicht bekommen würden. Ich finde das sollten, wenn es nicht wie eigentlich alles in D vorgeschrieben ist die Eltern entscheiden, geistige Reife hat nicht unbedingt was mit dem Alter zu tun, Svend hatte es ja schön beschrieben wie das gehandhabt werden kann. Genaues weiß man jetzt immer noch nicht, das was die WaPO Impeller gesagt hat würde ich jetzt nicht als gedruckt ansehen. Guten Rutsch, Peter :chapeau: |
oder mal wie oben schon beschrieben Seite 12 Lesen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Zitat:
die SBF Kurse sind hier zu 80 % belegt mit 15-16 Jæhrigen, welche die Pruefung locker ablegen,da sie schon 10 Jahre Praxis haben :zwinkern: Dieses wird hier auch von der Redningsselskapet (Seenotrettung) geførdert,zB durch Sommercamps ,etc: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
kinder fahren
Zitat:
Hallo Joachim das ist ein uraltes Gesetz, ich habe geschrieben das sich das seit dem September 2013 geändert hat. Die Wapo meinte bei erwischen der Kinder Minimum eine Ordnungswidrigkeit! Und wenn die Wapo es nicht weiß, wer denn? |
Zitat:
Und das sie das gut bestehen habe ich keinen Zweifel dran. :chapeau: Zitat:
Und meiner Meinung nach darf sie das ohne Schein mit nicht mehr als 3,68KW. Das kommt doch klar aus beiden Quellen heraus, oder? Wie alt so ein Gesetz ist, ist dabei doch völlig egal, schließlich zahlen wir ja auch heute noch mit der Schaumweinsteuer des Kaisers Flotte. Auch uralt aber immer noch gültig. Ob die Wapo, oder der jenige den Du erwischt hast, dass immer genau weiß wage ich mal zu bezweifeln.:ka5: Ich bin mal gespannt ob es Deiner Tochter so wichtig ist, dass sie sich es selbst ergoogelt. Auf die sich anschließende Diskusion wäre ich dann gespannt. Ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr! |
Zitat:
Ich meine auch, jugendliche ab 16 Jahren dürfen da Pickup´s fahren. Oder ist das in Schweden?:gruebel: Egal, Hauptsache eine Guten Rutsch.:biere: |
Hallo,
Impeller, der Gesetzgeber der es irgendwo aufgeschrieben hat, nur wo? (der Link zum ADAC bringt mich immer wieder nur auf eine Seite auf der ich eine ADAC Krankenversicherung abschließen kann:confused-) Die Polizei weiß auch nicht immer alles, aus eigener Erfahrung, ich mußte selber mal vor Gericht (PKW) weil ein Polizist was anders meinte als ich, aber ER kannte das entsprechende Gesetz nicht. Hat die WaPo Dir nicht gesagt wo genau es geschrieben steht, wenn nicht wäre ich da skeptisch mit der Aussage ab 2013 usw.......:ka5: Ich fürchte das Problem wird eher in der Versicherungsfrage liegen weil die sich querstellen würden bei 13 od. 14 jährigen und ohne Versicherung ist es eine riskante Sache, wie Dieter ja schrieb, kann es Dich an den Bettelstab bringen. Wichtig wäre eben nur das Gesetz bzw. den entsprechenden Passus zu kennen/mitzuführen, sonst geht es hinterher trotz im Recht sein erst vor Gericht (siehe mein Beispiel) und wer will das schon. Guten Rutsch, Peter :chapeau: |
Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren und die letzte Änderung war am 31.8.2015 Michael |
Kinder fahren
Hallo ich will mich mit euch nicht streiten, versteht das nicht falsch.
Ich werde das Schreiben bei der Wapo schriftlich anfordern, und hier einstellen! |
Hallo,
auch wir wollen uns sicher nicht streiten:biere: Wäre schön wenn Du das machen würdest, dann gäbe es zu dem Thema sozusagen "Rechtssicherheit". (wenn sie den entsprechenden Paragraphen dazuschreiben wo man es nachlesen kann, steht wohl irgendwo im Bundesgesetzblatt, aber ich finde es nicht:confused-) Guten Rutsch, Peter |
kinder fahren
@ Peter das wird erst nächstes Jahr werden. Ich habe die Nr. der Wapo rausgesucht wo ich heute angerufen habe: 04721567370 wenn ihr wollt dann könnt ihr dort anrufen und selber nach fragen.
Und jetzt für das ganze Forum einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel Erfolg und Gesundheit in 2016. Gruß Holger |
kinder fahren
Guten Morgen und frohes neues Jahr, ich habe heute Morgen die Wapo per E-Mail angeschrieben und warte jetzt auf eine Antwort.
|
Die ursprüngliche Frage zur Gesetzeslage mal außen vor gelassen.....
In eigentlich jedem Hafen in D an der Ostsee sieht man Kinder jüngeren Alters mit kleinen Schlauchies oder Beibooten im oder je nach Wetter auch vor dem Hafen mit kleinen Motoren herumtukkern. Ich habe bisher nicht den Einduck gehabt, dass sich diese Kids unsicher oder nicht umsichtig/ verantwortungsvoll verhalten. Schwimmwesten tragen sie immer und die Eltern geben klare Anweisungen was geht oder nicht geht. Meistens haben diese Kids den Wassersport im wahrsten Sinne des Wortes zusammen mit der Muttermilch bekommen und ein sehr gutes Gespür für Wasser wie Umgang mit dem Boot und dem Umfeld/ Ausweichen. Und vor allem: Sie haben alle einen Riesenspaß dabei und es macht Spaß dem Treiben zuzuschauen. Kids im Alter Richtung Pubertät bauen da schon eher mal Mist. In diesem Alter neigt man dazu Grenzen auszuloten. Gesehen habe ich das auf dem Wasser aber auch noch nicht ein einziges mal. Das ist meine persönliche Erfahrung mit motorisierten Kids auf dem Wasser. |
kinder fahren
Zitat:
Gruß Holger |
kinder fahren
Zitat:
|
Zitat:
Nachdem mein Sohn vorletzten Sommer ein eigenes Schlauchboot zum 11. Geburtstag bekam und er völlig verbotener Weise damit bei uns in HR vor der Mole herum getuckert ist, hatte ich dann im Herbst auf der Hanseboot 2014 erst mit dem ADAC, dann mit der WaschPo und dann wieder mit dem ADAC gesprochen: Durch die Neuregelung ist MoBo fahren erst ab 16 Jahren möglich, jünger nur innerhalb der Kinder-/Jugendlizenzen in der ADAC Rennserie mit 4 PS Motoren, andere Möglichkeiten gibt es wohl offiziell nicht. ABER: Dinghy fahren wird in allen mir bekannten Ostsee-Sportboothäfen toleriert, da die alte Gesetzeslage immer noch in den Köpfen ist. Wenn ein Kind den Wassersport seit dem Säuglingsalter aufsaugt und verantwortungsvoll mit erlebt und aufwächst, spricht in meinen Augen auch nichts dagegen. Ich lasse meinen Sohn durch die Gegend tuckern! Und nebenbei: Das Fahren der Zwerge reguliert sich von selbst. Mein Sohn hat mit 11, den 2,5er Suzi kaum anreißen können und hatte dann meistens seinen 2 j älteren Cousin mit an Bord. Letzten Sommer mit 12 j. waren die Arme dann endlich lang genug für die Anlasserschnur und er hatte mächtig viel Spaß. Das Boot hat KEINE Registrierung und ist offizieller Tender zu meinem RIB ;-) Und da er in HR eigentlich einen Führerschein besitzen müsste fährt er in Ermangelung des ausreichenden Alters halt auf Papas Risiko durch die Bucht. :-)) ... und dann lernt man auch schon mal die ersten Seenotzeichen (Lächeln und Winken), wenn plötzlich mitten in der Bucht der kleine Tank leer ist und der Wind zu stark wird, als dass der Zwerg gegenan rudern könnte, hahaha Ich sag nur learning bei doing! |
Ich habe heute die Antwort erhalten....:banane:
hier der Ausschnitt der Mail.....:cool: |
...........
hinsichtlich Ihrer Anfrage hier der einschlägige Paragraph aus der Sportbootführerscheinverordnung- See: * Den für Ihre Anfrage relevanten Teil habe ich gelb unterlegt. * Zusammenfassend darf das Kind im Alter von 13 - 15 Jahren allein fahren, wenn es körperlich und geistig dazu in der Lage ist, ein Führerschein ist nicht erforderlich, sofern die PS-Grenze nicht überschritten wird. Ferner darf die Nutzung nicht gewerblich sein. SportbootFüV-See § 1 Fahrerlaubnis * (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen: 1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses zum Kapitän oder zum nautischen Schiffsoffizier, eines Befähigungsnachweises zum Schiffsmechaniker oder eines sonstigen vom *Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeuges auf den Seeschifffahrtsstraßen, 2. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, * 3. Personen, bei denen das zu führende Sportboot keine Antriebsmaschine hat, * 4. Personen, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 3,68 KW oder weniger beträgt, 5. Personen ab 16 Jahren, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt, 6. Inhaber eines von einer gemeinnützig anerkannten Körperschaft erteilten Berechtigungsscheins beim Führen von Wasserrettungsfahrzeugen. * Eine Übersicht über die nach Satz 3 Nummer 1 anerkannten amtlichen Berechtigungsscheine wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Ist im Falle des Satzes 3 Nummer 2 in dem Staat des Wohnsitz der betroffenen Person für das Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ein Befähigungsnachweis amtliche vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, VkBl. 2013 S. 987) an, gilt Satz 3 Nummer 2 nur, soweit * 1.******* die Person Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikates nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart ist, und * 2.******* die Gegenseitigkeit der Anerkennung der Befähigungsnachweise zwischen dem Wohnsitzstaat und der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist; * das Bundesministerium* für Verkehr und digitale Infrastruktur macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden. (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein-See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein-See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S.394), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. September 1999 (BGBl. I S. 1938), in der jeweils geltenden Fassung oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. (3) Eine nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17.Januar 1967 (BGBl. 1967 II S. 731), geändert durch die Verordnung vom 21.Oktober 1968 (BGBl. 1968 II S. 1107), erteilte Fahrerlaubnis steht einer Fahrerlaubnis im Sinne des Absatzes 1 gleich. Ein nach dieser Verordnung ausgestellter Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein im Sinne des Absatzes 2. * |
Wo steht das mit 13 bis 15 Jahren oder war das eine müdliche Auskunft?
Danke |
kinder fahren
Zitat:
Das war so meine frage an die Wapo. Es gibt keine Altersgrenze. (geistig und körperlich) in der Lage sein. |
Nun kommt wohl keiner mehr drumherum seinem Junior oder
Juniörin das erste eigene Schlauchboot zu verwehren...zum Glück ist Weihnachten ja noch weit hin....:lachen27: |
kinder fahren
Zitat:
|
Zitat:
Interessant dabei ist für mich noch, dass ja anscheinend "vorletzten Herbst" in Vorbereitung auf die 15 PS Regelung selbst innerhalb der offiziellen Organe Unsicherheit herrschte, obwohl der alte 5 PS Passus selbst, wie im Anfang des Themas zitiert, bereits uralt ist und weiterhin Gültigkeit hat. Somit herrscht jetzt endlich Klarheit! :chapeau: |
Hallo,
auch von mir Danke für Dein Nachhaken, es betrifft mich zwar nicht, aber man weiß ja nie...:biere: Hört sich doch ganz anders an als die erste Aussage die Dir telefonisch gemacht wurde, also am besten diesen Beitrag ausdrucken und mitführen, wer weiß ob der eventuell kontrollierende Beamte das dann so genau weiß.....! Gruß Peter :chapeau: |
Kinder fahren
Zitat:
Danke Peter das habe ich schon gemacht. Gruß Holger |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:03 Uhr. |
Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com