![]() |
Zulassung (Über)Motorisierung
Hallo!
Ich hätte eine Frage bezüglich der Zulassung meines Schlauchbootes. Ich habe ein Quicksilver AA340QS2n Schlauchboot (3,40m), dieses wurde mit einen 5Ps Tomos Motor betrieben (war auch mal vor Jahren in dieser Kombi in der Steiermark angemeldet) Laut Beschriftung am Spiegel ist es bis 15Ps motorisierbar. Jetzt meine Frage: Ist es möglich dieses Boot mit einem 20Ps Motor zuzulassen? Würde das Boot gerne in Österreich anmelden und in weitere Folge in Kroatien fahren. Würde so einen Motor fast geschenkt bekommen. (Familienbesitz) Falls nicht muss ich dieses Boot, welches in einem sehr guten Zustand ist, halt verkaufen und mir ein anderes kaufen.... (Zeit- und Geldaufwand und ich weiß nicht wie ein anderes Boot beinand ist) Vielen Dank, Dietmar |
10 % darfst Du mehr anhängen, dann neue CE
VG Frank |
Hallo Dietmar
Bevor du hier wieder tausend verschiedene Anworten bekommst, ruf morgen bei deiner Landesregierung an und du hast hundertprozentige Sicherheit. lg Franz :seaman: |
wahrscheinlich bekommt er bei der Landesregierung 10.000 verschiedene Antworten.
Thema ist eindeutig geregelt, aber ob dies auch die Verwaltung kennt ? Hätte ich in D meine Zweifel. VG Frank |
Aus meiner Sicht ist das Versicherungsthema viel wichtiger. Denn da geht es im Fall der Fälle um die Wurst. Das andere ist nicht unwichtig, nützt aber nix, falls die Versicherung nicht zahlen würde.
|
Zitat:
Den da gibts sofort eine eindeutige Antwort. lg |
Zitat:
|
Zitat:
(3) Wer einen Antriebsmotor oder ein Wasserfahrzeug nach Vornahme größerer Veränderungen oder Umbauten in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt oder wer die Zweckbestimmung eines nicht von dieser Richtlinie erfassten Wasserfahrzeugs so verändert, dass es daraufhin von der Richtlinie erfasst wird, wendet vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts das Verfahren nach Artikel 23 an. 6. „größerer Umbau des Motors“ einen Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht; 7. „größerer Umbau des Wasserfahrzeugs“ einen Umbau des Wasserfahrzeugs, bei dem die Antriebsart des Wasserfahrzeugs geändert wird, der Motor einem größeren Umbau unterzogen wird oder das Wasserfahrzeug in einem Ausmaß verändert wird, dass es die geltenden in dieser Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Umweltanforderungen möglicherweise nicht erfüllt nachzulesen: Um Links zu sehen, bitte registrieren VG Frank |
Hallo Frank,
ich kenne die österreichischen Vorgaben nicht, aber wenn ich an unsere Bestimmungen denke dann interessiert es niemanden ob die EU in irgendeiner Bestimmung eine 15% Toleranz sieht. Am Bodensee würde man also bei einer CE von 40 PS auch keine 45 PS zulassen. Denke das ist in Bregenz ähnlich wie bei unseren Landratsämtern. Wie das im restlichen Österreich gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen, Aber ich würde wie Franz lieber bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fehlkauf könnte teuer werden. Übrigens würde ich das Gewicht nicht außer Acht lassen, das darf bei uns auch nicht überschritten werden, selbst wenn die PS Zahl noch nicht erreicht wäre... |
Zitat:
Woher willst Du das wissen ? Die Richtlinie ist erst seit Jan. in Kraft. Und führt dazu das Zar Boote jetzt nur noch C-Kat. sind. VG Frank |
Tom,
kaufen würde ich auch erst wenn alles klar ist. Aber bei der Zulassungstelle würde ich die Einhaltung der Sportboote-Verordnung einfordern. Oder erst zulassen, und dann umbauen. VG Frank |
Zitat:
Beispiel: Bin in Salzburg gemeldet, Anruf bei Ing. Mazzucco, er ist zuständig für die Zulassung meines Bootes. Und dieser wird mir genau Auskunft geben, welchen Motor ich drauhaben darf. Er muss in ja dann zulassen und mir einen Zulassungsschein geben. Deshalb hab ich Dietmar geschrieben, er soll sich bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, welchen Motor er draufhängen darf. Ob das jetzt EU Rechtkonform ist oder nicht muss ja der Herr Ing. wissen. Er trägt ja auch die Verantwortung. Und mit der Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun. So bald ich vom Amt eine Zulassung habe, gehe ich zur Versicherung und lasse mir mein Boot versichern. Und wenn diese mit den zugelassen Fakten nicht einverstanden sind, werden sie das Boot ja auch nicht versichern. |
Zitat:
a) sind wir in Österreich, da gilt "mia sen mia" und "Vurschrift is Vurschrift" :futschlac , da gehts dann nicht, oder b) fma hat mit seiner 15% Toleranz recht, mit 20 PS wäre er dann weit drüber :schlaumei, also geht auch nix, bleibt c) armstor empfiehlt einen Anruf beim Amt, das könnte dann entweder NEIN sagen, wegen a) oder b) oder es zulassen wenn er einen Nachweis (Gutachten eines ZT) bringt, dass der für 15 PS zertifizierte Spiegel das aushält oder evt. verstärkt werden muss. :confused- Also alles ganz easy - kurz: Den 20PS-ler einfach so dranschrauben geht sicher nicht! :gruebel: :confused- |
20 PS geht eh nicht, mehr als 15% > neue CE
|
Aber schaut auch auf den 2. Teil !
Auch wer innerhalb der zulässigen PS-Werte bleibt, muss auf die Emission achten. Keine Ahnung wie das z. B bei Umrüstung von 4 Takt auf 2 Takt verhält. VG Frank |
Alternativ könnte er sein Boot in D zulassen. Da fragt keiner danach, es sei denn er will auf den Bodensee.
Aber dann verstößt er gegen die EU- VO und bringt es Boot mit erloschener CE in Umlauf und dann wird auch wieder die Versicherung ein Thema . VG Frank |
Zitat:
Deswegen sind ja auch so viele OE Flugzeuge auf dem D-Register . Und momentan flüchten die D nach G oder N. Soweit zu einheitlichem EU recht. VG |
Bis jetzt konnte man in Ö sicher keinen stärkeren Motor dran hängen.
Da brauchts ein Gutachten von einem anerkannten Bootsbauingenieur wie z.B. dem Germanischen Lloyd oder equivalent! |
Zitat:
Und deshalb mein Beitrag #3. lg Franz :seaman: |
Hallo
Eine Möglichkeit habt Ihr noch vergessen. Wegen des höheren Gewichts der Viertakter sind bei einigen Booten in der neueren Version kleiner Motoren als bei älteren Versionen des Boots laut Hersteller zulässig. Evtl. könnte der Hersteller eine neue CE beisteuern in der die 20PS erlaubt sind. Fragen kostet ja nix. Gruß Ulf |
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten!
Ich werde erstmal beim Importeur anfragen. Vielleicht bekomme ich ja eine neue CE, die neuen Varianten der Boote dieser Länge haben alle eine Zulassung bis 20 PS. Falls das nichts wird rufe ich bei der Landesregierung an, wobei ich fürchte das die Behörde da eher unflexibel ist ;-) Ich berichte dann mein Ergebnis! |
Zitat:
Wie kommst du drauf, dass die bei der Landesregierung unflexibel sein könnten.:confused- Der zuständige Sachbearbeiter muss sich an die Gesetze und Bestimmungen halten und die Auskunft kriegst du. lg Franz :seaman: |
Dietmar,
betrachte das ganze mal mit etwas Abstand. Hier mal eine kurze Anleitung, ohne das auf spezielle Personen oder Sachverhalte zu beziehen : Du willst etwas von einem Sachbearbeiter und rufst ihn an. 2 Möglichkeiten : - er kennt sich aus- Glück gehabt oder - erkennt sich nicht aus Durch deinen Anruf setzt Du Ihn unter Druck sich sofort für eine Antwort entscheiden zu müssen. 4 Möglichkeiten: - ja, eher unwahrscheinlich , er weiss ja nicht warum. Außerdem könnte ja mal jemand nachfragen warum er ja gesagt hat oder - er gibt zu das er keine Ahnung hat, unwahrscheinlich , er will ja nicht den Glauben an die K+K Institutionen und seine Person untergraben oder - er sagt nein, geht schnell, macht keine Mühe, du weißt es ja nicht besser,sonst würdest Du nicht fragen und nachfragen wird auch keiner Es sei denn Du erweist dich als Querulant mit fehlendem Respekt gegenüber der Obrigkeit und versuchst mit Ihm zu diskutieren und Ihn zu belehren, oder gar noch einen seiner Kollegen anzurufen Das würde seine nicht vorhandene Kompetenz in Frage stellen, evtl. sogar gegenüber seinen Kollegen.Dies könnte bei ihm sogar den Ehrgeiz wecken, nach weiteren Gründen für sein nein zu suchen und auch seine Kollegen gegen dich aufzubringen. oder - du erwischt einen etwas erfahreneren , der wird dir dann einen Vortrag zu den allgemeinen und speziellen Schrwierigkeiten bei der Entscheidungfindung halten, nach 15 min. bedankst du dich, hast Ohrensausen und weißt nicht mehr was Du fragen wolltest. Taktisch klüger ist da schon eine schriftliche Anfrage. Du nimmst Ihm damit den Stress der sofortigen Enscheidung. Noch geschickter ist es, in der Fragestellung gleich die Antwort einzubauen : zb. CE sagt 150 PS , du möchtest 170PS Frage : Sehr geehrter Herr .... meine CE ist auf 150PS beschränkt, ich hätte aber gerne 200 PS. Leider lässt die Sportbootverordnung nur 172,5 PS zu. Hätten Sie da vielleicht noch eine Möglichkeit.... ? Damit suggerierst Du den Glauben an seine Kompentenz und Allmacht.Und gibts Ihm die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand mit dem Thema zu befassen. In diesem Fall reicht ja sogar, nein-mehr als 172,5 PS geht nicht. Noch geschickter ist es, die Antwort so zu verstecken, das er diese für seine eigene Idee hält. Dann entwickelt er vielleicht auch noch den Ehrgeiz sich wirklich mit dem Thema zu beschäftigen und nach Lösungen zu suchen..... Aber Vorsicht, wenn Du die Antwort zu sehr versteckst, wird er diese evtl. nicht erkennen und sich dann eigene Wege suchen. Viel Erfolg. Frank |
Zitat:
|
Aber genau so läuft es.....:cool:
Das ist der feine Unterschied mit Leuten umzugehen, Menschenführung 1+.....:lachen78: Wobei im letzten Absatz gebe ich Dir nicht recht......ich kenne keine Behörde die lösungsorientiert arbeitet....:ka5::lachen78::lachen78: |
Frank :lachen78::lachen78::lachen78::lachen78::lachen78: :lachen78::lachen78:
|
Zitat:
|
Hi Didi, musst so oder so vorfahren, ruf mal bei der Landesregierung in der Petrifelderstrasse in Graz an, die sind in der Steiermark zuständig und eigentlich sehr nett.
Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Franz,
Kein bayrisches Starkbier , Stiegl :biere: Ralf, Sorry wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich habe geschrieben das er was macht und nichts von Lösungsorientiert.:lachen78: |
Zitat:
|
Information von der Landesregierung:
"Die vom Hersteller angegebene Maximalmotorisierung darf auf keinen Fall überschritten werden." Information vom Hersteller: "Es kann keine neue CE-Erklärung ausgestellt werden" Fazit: Ich darf keinen stärkeren Motor dran hängen. Danke trotzdem für die Hinweise... PS: Hat wer einen 15PS Zweitakter den er günstig hergeben würde? ;-) |
Danke Didi fürs Update, ich habs fast vermutet
|
Bevor das ausartet muss ich was feststellen:
Wir haben in Österreich ein eigenes Schiffahrtsamt, also Beamte, die eigentlich nur solche Dinge bearbeiten. Nix nebenbei..... Deswegen kann man davon ausgehen, dass sich diese auch auskennen. Bevorzugt Landesregierungen von Ländern, die schiffbare Gewässer verwalten. Klar kann es dort und da zu Fehlern kommen, aber im grossen und ganzen funktioniert das sehr gut. Interessant zu bemerken, dass die meisten Kritiken aus Deutschland kommen, woran mag das liegen? |
Zitat:
Ich verweise wieder auf #3. lg |
Franz,
ziehst Du eigentlich Deine Uniform an , wenn Du solchen Unsinn schreibst ?:lachen78: Vielleicht springen wir Deutschen nicht einfach von der Brücke, nur weil ein Beamter "spring" ruft ?:ka5: Auf jeden Fall hast Du jetzt meinen Ehrgeiz geweckt, der Sache auf den Grund zu gehen. Auf die Schnelle finde ich mal in D und A schon Unterschiede bzgl. CE bei der Anmeldung. Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren VG Frank |
Bei aller Liebe, aber des geht meiner Meinung nach grad in a flasche Richtung.
Des ganze DE vs AT ist bullshit, wir sind Menschen, jeder ist anders und das ist auch gut so. Jedes Land hat unterschiedliche Gesetze, ist so, braucht man net diskutieren. |
Der Unterschied....
Landesregierung vs ADAC. Und in Österreich ist es eine Zulassung, in Deutschland lediglich eine Registrierung. Und es ist halt mal so, dass das in Österreich NICHT gem den deutschen Vorstellungen geregelt wird. Das scheinen offenbar einige nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen. Das hat absolut nichts mit AT vs DE zu tun. Es dürfte offensichtlich ein Problem so mancher Deutscher sein, die immer wieder glauben, deutsches Recht gilt überall. Hat auch wieder nichts gegen Deutsche zu bedeuten, aber es fällt halt nun mal auf, vielleicht liegt einfach nur daran, dass hier im Forum die meisten User aus DE sind.... Und ja, ich erwarte schon die Meldungen bezüglich meiner "Deutschland Phobie":lachen78::biere::biere::biere: |
Benny,
du magst schon recht haben, aber ich mag keine Verallgemeinerung, dass hier viele deutsche Bootsnarren sind ist gut, aber wir lernen alle voneinder, am Ende des Tages macht der Ton die Musik ;-) |
Zitat:
|
Zitat:
Martin, das Ganze hat wenig mit A vs D oder Piefke vs Ösi zu tun. Wir sind Europa, mit gleichem Recht. ( sofern geregelt ) Und wenn wir schon die Nachteile Europas hinnehmen müssen, dann sollten wir auch die Vorteile einfordern. Ein " das war schon immer so" und "fragen wir den Herren Ingenieur in der Behörde" ist für mich nicht akzeptabel. Bezeichnend dabei ist, das ein Verein weiter ist , als eine Behörde. ( egal ob D oder A ). Ich habe seit über 20 Jahren beruflich viel mit Behörden zu tun. Erst nur D, dann auch A und jetzt noch zusätzlich EU. Und die meiste Kompetenz ist derzeit noch in A. Aber Bei Euch die Behörde aber auch eine GesmbH !!!Wobei das K+K Gehabe geblieben ist. VG Frank PS: und über das Piefke vs Ösi einfach hinwegsehen, sind nur ab und an ein paar freundliche gemeinte Spitzen :smileys5_ |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:52 Uhr. |
Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com