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-   -   Keine CE mehr erforderlich, (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=35800)

nuernberger-1 04.05.2017 13:24

Keine CE mehr erforderlich,
 
Zur Boots Zulassung IBS beim ADAC ist keine CE Konformitäts Erklärung mehr erforderlich.
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Da bin ich durch Zufall drauf gestoßen, falls es hier schon mal Thema war, einfach ignorieren.

ad-mh 04.05.2017 22:33

Danke für die Info.
Das macht vieles leichter.
Es gilt aber offenbar nur für den ADAC und nicht für die Ämter.

zinny 05.05.2017 02:11

Doch seit diesem Jahr

nuernberger-1 05.05.2017 06:14

Zitat:

Zitat von ad-mh (Beitrag 429088)
Danke für die Info.
Das macht vieles leichter.
Es gilt aber offenbar nur für den ADAC und nicht für die Ämter.

Ich habe mal auf der Website vom WSA geschaut und da steht nur das man zur Zulassung für Boot und Motor einen Personalausweis und einen Kaufvertrag braucht. Von CE steht da auch nichts mehr.

Smille 05.05.2017 06:23

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 429101)
Ich habe mal auf der Website vom WSA geschaut und da steht nur das man zur Zulassung für Boot und Motor einen Personalausweis und einen Kaufvertrag braucht. Von CE steht da auch nichts mehr.

Das WSA HST will die Bescheinigung noch haben.

Stryker 05.05.2017 08:31

Am Bodensee geht ohne das CE mal überhaupt nix - wird wohl auch so bleiben.

Gruß Sandro

Ralles 05.05.2017 10:19

Hmmmm,
ich hab mein Boot mit ADAC-Zulassung gekauft und hab dann beim WSA angemeldet.

BJ ist vor 06.1998, allerdings wurde 2003 ein neuer Rumpf mit neuer Nummer verbaut, also gilt es als BJ 2003 --> CE ist nicht vorhanden.

Bei der WSA-Anmeldung hat mir die freundliche Dame erzählt, sie kann das ohne CE machen, da ja schon eine Anmeldung beim ADAC vorlag und die das damals ja wohl geprüft haben :D.

--> Wenn der ADAC nun ohne CE anmeldet, dann fällt sowas wohl in Zukunft weg :(.

Ciao, Ralf

Ralles 05.05.2017 10:21

Wobei mich die Information im Link stutzig macht:
Zitat:

Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen zur CE-Konformitätserklärung finden Sie in unseren FAQs
Beim WSA ist ja auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen ... vielleicht wird da die CE auch nicht mehr gebraucht

Edit: ich hab mal den ADAC angeschrieben:

Hallo liebes ADAC-Team,

auf Ihrer Seite:
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schreiben Sie:
Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich.

Leider konnte ich nirgends Informationen über die Aufhebung des § 7 Absatz 3 KlFzKv-BinSch finden.
Können Sie mir die Quelle für diese Information nennen?

Vielen Dank!

nuernberger-1 05.05.2017 11:13

Guckst du,viel Spaß beim lesen.
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Ralles 05.05.2017 12:16

ja, das ist die Fassung von 1995 ... aber wo ist die Änderung?

nuernberger-1 05.05.2017 12:35

Das muss abereits die neueste Fassung sein.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 § 1 V v. 29.11.2016 I 2668

Berny 05.05.2017 14:12

Ev muss man das rechtlich etwas differenzieren:

Wenn die Behörde, Amt oder ADAC die Konformitätserklärung (CE) nicht verlangt, heißt das noch lange nicht, dass man diese gar nicht braucht.

Ich würde das ganze also erst mal mit Vorsicht genießen....

StefanH 05.05.2017 14:28

Hallo,

ich bin kein Jurist, habe aber beruflich etwas Kontakt mit dem Thema Gesetze und deren Verarbeitung durch Verlage.

Grob: Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) werden Änderungen zu Gesetzen veröffentlicht.

Uns betrifft das BGBl. Teil I Nr. 56 (von 2016) Seite 2678:
(Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Unter Artikel 2 "Änderung von Rechtsvorschriften", dort unter §1 "Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung" wurde festgelegt, dass der § 7 Absatz 3 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung aufgehoben wird.

In diesem Absatz 3 wurde das mit der CE geregelt (Um Links zu sehen, bitte registrieren).

Viele Grüße
Stefan

nuernberger-1 05.05.2017 17:08

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 429143)
Ev muss man das rechtlich etwas differenzieren:

Wenn die Behörde, Amt oder ADAC die Konformitätserklärung (CE) nicht verlangt, heißt das noch lange nicht, dass man diese gar nicht braucht.

Ich würde das ganze also erst mal mit Vorsicht genießen....

Richtig Berny, gar nicht brauchen hat ja niemand gesagt, nur eben zum Boot zulassen wird sie nicht mehr gebraucht.

Ralles 06.05.2017 06:32

Hallo Stefan,

du hast den Punkt getroffen.

Es steht in der Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassersmotorräder, enthalten in Artikel 2 § 1 die Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichenverordnung.

Da steht:

Artikel 2
Änderung von Rechtsvorschriften
§ 1
Änderung der
Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
§ 7 Absatz 3 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungs-
verordnung vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), die
zuletzt durch Artikel 39 der Verordnung vom 2. Juni
2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird auf-
gehoben.

DieterM 06.05.2017 23:20

Egal welches "Süpplein" der private Automobilclub ADAC für Bootszulassungen kocht, die CE Konformitätserklärung ist und bleibt ein wichtiges Dokument zum Boot und schützt den Käufer das das Produkt Boot den EU Vorschriften entspricht. Also es ist eim ADAC eine reine eigene neue Zulassungsvorschrift, nichts mehr.

So ist das auch mit den COC (CE conformity of compliance) Dokument bei Fahrzeugen jeder Art.

Also bitte immer das CE Dokument aufheben, da es ein wichtiges Dokument zum Boot ist.:schlaumei

nuernberger-1 07.05.2017 05:31

Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.

bkj5 07.05.2017 07:02

Es war ja eigentlich immer schon grotesk, dass der Käufer das Dokument haben sollte worin der Hersteller die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Richtlinien erklärt. In Europa muss jedes Produkt entweder geprüft oder mit CE versehen sein. Wer hat bitte eine CE für seinen Küchenmixer zu Hause.

Soll das beim Boot halt so (gewesen) sein, aber o.k. war es nie. Ein Hersteller dürfte ein Produkt ohne zumindest CE in Europa nicht in Verkehr bringen und es ist sicher nicht am Kunden die Konformität zu kontrollieren. Das die Behörden das abverlangt haben/abverlangen ist eventuell ein gewisser Schutz für den Kunden (was mache ich, wenn ich ein nicht entsprechendes Boot gekauft habe und es dann nicht zulassen kann?), aber eine Datenbank für die Zulassungsbehörde und die CE-Kennzeichnung am Boot müsste reichen!

nuernberger-1 07.05.2017 07:32

Bernhard, kauf mal nen Küchen Mixer, da ist irgendwo in der Betriebsanleitung mit Sicherheit eine CE mit abgedruckt.

skymann1 07.05.2017 09:56

Hallo,
bei meinem Mixer ist eine CE Nr./Kennzeichnung eingeprägt, von daher:

"eine Datenbank für die Zulassungsbehörde und die CE-Kennzeichnung am Boot müsste reichen"

sehe ich das genau so.

Gruß Peter :chapeau:

DieterM 07.05.2017 10:18

Zitat:

Zitat von nuernberger-1 (Beitrag 429262)
Falsch Dieter, wenn dann gilt der Paragraph was Boots Zulassungen angeht sowohl für ADAC als auch für die WSA's.

Die deutschen allg.Vorschriften für Bootszulassungen sind mir bekannt, habe ja für meine neue Bootszulassung beim WSA in Regensburg im Mai 2015 schon keine CE Bescheinigung fürs Boot mehr benötigt obgleich ich die dabei hatte. Aber es war ja auch ein Italien. Boot aus dem EU-Raum. :smileys5_

Holländer 08.05.2017 08:25

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Moin,

eigenlich ganz einfach :

Der wer das "Objekt" (Boot - Mixer - Motor) in der EU "im Verkehr bringt"
ist für die CE verantwortlich, sonst macht er sich Strafbar...
(weitere info gäbe es auch Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Die WSA / ADAC etc.. haben mit der Kontrolle davon also nix am Hut.
(richtig, die CE-Nachweis würde gestrichen irgendwo in januar 2017 oder so)

Lassen wir die "getürkte" und "möchtegerne" CE's hier mal im Raum stehen..:lachen78:

Gruß,

Frank :)

Schebi 09.05.2017 10:53

Zitat:

Zitat von Holländer (Beitrag 429381)
Moin,

eigenlich ganz einfach :

Der wer das "Objekt" (Boot - Mixer - Motor) in der EU "im Verkehr bringt"
ist für die CE verantwortlich, sonst macht er sich Strafbar...
(weitere info gäbe es auch Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Die WSA / ADAC etc.. haben mit der Kontrolle davon also nix am Hut.
(richtig, die CE-Nachweis würde gestrichen irgendwo in januar 2017 oder so)

Lassen wir die "getürkte" und "möchtegerne" CE's hier mal im Raum stehen..:lachen78:

Gruß,

Frank :)

Was ist bitte ein Mixer am Boot?

Visus1.0 09.05.2017 12:52

Ein Motor

Ralles 09.05.2017 17:13

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 429550)
Ein Motor

Nein, ging nicht um einen Motor, bkj5 und Nürnberger sprachen von einem Küchenmixer ... um eine Analogie darzustellen.

Honigtoni 10.05.2017 14:52

im Zuge der Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder vom 29. November 2016 wurde die Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch) geändert und die verpflichtende Einreichung der CE-Konformitätserklärung bei der Beantragung eines amtlichen Bootskennzeichens aufgehoben. Für die Beantragung des IBS ist somit keine CE mehr erforderlich, sehr wohl muss diese aber nach den aktuellen EU-Regelungen weiterhin an Bord mitgeführt werden. Daraus leitet sich die Verpflichtung des Bootseigners ab, bei Verkauf des Bootes die EU-Konformitätserklärung auszuhändigen.

Geklaut :-)

zinny 11.05.2017 01:06

Genau so ist es, das hängt übrigens mit der EU Vereinheitlichung zusammen.

Beim WSA wird man aber trotzdem danach fragen, weil man verhindern möchte, das gestohlene Boote neu zugelassen werden.
Verlangen kann man es aber nicht mehr, hat mir die freundliche Dame beim WSA erklärt.


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