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-   -   Bombard C4 über Nacht voll Wasser (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=42691)

Gerald St. 30.10.2024 20:15

Bombard C4 über Nacht voll Wasser
 
Hallo Wassersport Freunde,

Im August habe ich in München bei Marina Wassersport ein neues C4 gekauft und direkt mit in den Urlaub genommen.
Jedes Mal wenn ich vor Fahrtbeginn ins Boot gestiegen bin, stand im Heck sichtbar viel Wasser, welches ich jedesmal in 5 minütigen Verdrängerfahrten über beide Lenzstopfen wieder raus bekommen musste.
Während des Tages konnte ich keinen merklichen Wassereintritt feststellen.
Wieder zurück reklamierte ich beim Händler diesen Mangel mit der Bitte um Reparatur/ Tausch, leider zeigt sich Marina Wassersport GmbH bisher nicht bemüht mir weiter helfen zu wollen.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und ein paar Tipps für mich?

VG Gerald

Coolpix 30.10.2024 23:01

Führe ein Dichtheitsprüfung durch. Wenn Wasser austritt, liegt ein Mangel vor. Dokumentiere diesen- dann werden sie handeln müssen.

Dichtheitsprüfung- mit Wasser füllen und schauen ob es tropft.

Comander 31.10.2024 06:34

Das Boot ohne Bretter in einen See/Teich/Tümpel legen.Vielleicht eine kaputte aber dichte Batterie oder gleichem als Ballast ins Boot legen.
Ich vermute die Lemzmembranen oder die Heckspiegelverklebung.
Hast du den Motor am Spiegel in den Urlaub getrailert?


PS: M Ws ist ein harter Geschäftspartner und für Kulanz nicht gerate berühmt.

PS:Es müssen die 2 gesicherten Stopfen am Spiegel eingesteckt sein(hatte ich auch mal übersehen:ka5: )

Wo wohnst du, München?

Ralles 31.10.2024 06:54

August bis heute ... 3 Monate.

Keine Kulanz, das ist Garantie.

Ich würde es vorbeibringen und eine Frist setzten.

Marina Wassersport bemühen sich nichtmal sehr, wenn sie Geld verdienen können, noch weniger, wenn um sowas geht.

Comander 31.10.2024 08:30

Zitat:

Marina Wassersport bemühen sich nichtmal sehr, wenn sie Geld verdienen können, noch weniger, wenn um sowas geht.
diesen Eindruck habe ich seit 40 Jahren:ka5: Denen reicht ein gescheide Yacht zu verkaufen und mit diesem Erlöse das Jahr rum zu bringen.(etwas 5-6 Mitarbeiter)
Verkaufen: ja aber nicht mehr.(seid den 80igern kenn ich den Laden und wundere mich nur noch.)

Aber darum geht ja gar nicht. @gerald ,halte uns am Laufenden.

Gerald St. 31.10.2024 11:33

Hallo zusammen,

Mein Wohnort ist in der Nähe von Bamberg/ Hirschaid.
Deswegen wollte ich vom Händler eine Abholung um mir die Zeit und die Kosten zu sparen.
Mailverkehr und Fristsetzung habe ich gemacht aber die Anwort war er könne keine Gewährleistung erkennen und ich soll noch einmal alles beschreiben und reklamieren.
Eine Dichtigkeitsprüfung habe ich auf Verlangen vom Geschäftsführer durchgeführt und festgestellt, dass es an der Verklebung vom Spiegel liegt und die Lenzstopfen dicht sind aber nicht vollständig und sauber eingesetzt sind. Kann natürlich noch wo anders zusätzlich reinlaufen. Zuviel Wasser wollte ich nicht einfüllen sonst haut es mir den Boden raus, waren 2 große Gießkanne voll was ich zum Test reingefüllt hatte, denke 40 Liter circa.
Keine Ahnung ob das neu verklebt werden muss oder nur mit Silikon abgedichtet wird.
Kennt sich da jemand von euch aus.
Ach ja, Trailer habe ich nur einen Hafentrailer, auch dort gekauft ��

VG Gerald

Comander 31.10.2024 12:28

Mach es so wie ichs gesagt habe:
Zitat:

Das Boot ohne Bretter in einen See/Teich/Tümpel legen.Vielleicht eine kaputte aber dichte Batterie oder gleichem als Ballast ins Boot legen.
Ist zwar aufwendiger weil du ein Gewässer brauchst aber du siehst ganz genau wo dass Wasser eindringt.:seaman:

Gerald St. 31.10.2024 14:55

Hallo Harry,

Wie oben geschrieben, habe ich schon getestet und sehe mich nicht in der Pflicht eine Fehlersuche zu betreiben und alles rechtssicher zu dokumentieren wie es der Verkäufer gerne hätte. Er möchte auch alles von einem Rechner geschickt bekommen und nicht von einem Handy wie von mir. Es ist ein neues Boot und wurde gerade 1 Woche genutzt und war schon am ersten Tag undicht, es fällt nur nicht sofort auf, weil der Aluboden alles verdeckt. Der Händler kann sich den Aufwand und seine Ausgaben bestimmt vom Hersteller wieder holen. Keine Ahnung warum die sich so anstellen. Der Grund warum ich kein gebrauchtes C4 gekauft habe, war eben keinen Ärger und Spaß zu haben , zumindest in den ersten Jahren bei guter Pflege.

VG Gerald

Coolpix 31.10.2024 15:20

Dokumentiere den Wassereintritt damit Du abgesichert bist und man Dir keine Fehler zu unterstellen versucht!!!!

Fahre dort mit Zeugen vorbei und lasse das Boot dort. ( Kaufvertrag wandeln, neues Boot oder fachmännisch instandsetzen ).

Wenn er dem nicht nachkommt, suche einen Rechtsanwalt auf. Teile ihm das auch mit. Mit der Fehlerdokumentation, dem bisherigen Schriftverkehr( ausgedruckt ) und den Zeugen, wird er sich seine weiteren Schritte überlegen. Deine Anwaltskosten, wird er nicht tragen wollen.

Oder suche gleich einen RA auf.

Den Schriftverkehr hast Du sicherlich abgespeichert und per Einschreiben o.Ä. verschickt?


Ganz wichtig: wenn nachgebessert wird, dann nur fachmännisch( Spiegel neu einkleben, Lenzventile mit Sikaflex, Pantera, Innotec .. eindichten - kein Silikon )

Dann vergesse den Händler. Deine Erfahrungen dort kannst Du im privaten Rahmen unter Bootsfahrern teilen - öffentlich ist so eine Sache.

Comander 31.10.2024 15:29

Zitat:

Er möchte auch alles von einem Rechner geschickt bekommen und nicht von einem Handy wie von mir. Es ist ein neues Boot und wurde gerade 1 Woche genutzt und war schon am ersten Tag undicht, es fällt nur nicht sofort auf, weil der Aluboden alles verdeckt. Der Händler kann sich den Aufwand und seine Ausgaben bestimmt vom Hersteller wieder holen. Keine Ahnung warum die sich so anstellen. Der Grund warum ich kein gebrauchtes C4 gekauft habe, war eben keinen Ärger und Spaß zu haben ,
Dein Glück dass die Saison vorbei ist und du schon gekauft hast. Andere warten seit 3 Jahren auf ihr Boot und sehen keine Anzahlungen wieder :ka5:(war ne andere Sache)
Mein C4 hab ich als Messe Unikat 2004 bei ihnen gekauft. Die habe Gott sei dank so geschlammt dass es gestohlen wurde aber sie waren so anständig dass ich ein nagelneues bekam.
Als ich es abholte hat mir niemand geholfen es aus der Schachtel/Palette/Karton zu holen, es mir zu erklären oder begleitende Worte dazu mitzugeben.Das erste mal Aufgebauen war ohne Trick mit dem Bierkasten und bei 5°+. Da weiß man wie schwer PVC flutscht wenn es kalt ist.:ka5: Getestet an einem Fischweiher bei München!!!!in der Nacht um 2 Uhr :ka5::ka5:oh Mann, ging das Ding schon mit 15 PS ab:banane::cool::banane:Später kamen ein 30PSer dazu:chapeau:

Ne ,Pflege ist alles und bei mir war :gruebel:der Auslieferungszustand gut , ja mei wenn man mal davon absieht dass man die Lenzstopfen wieder rein drückt:ka5: :futschlac:futschlac:futschlac:biere:

Ich weiß nicht was dein C4 gekostet hat, gefallen lassen würde ich mir das auch nicht.

boboo 31.10.2024 16:13

@Gerald St.
erstmal das hier lesen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
dann einen "netten" Brief aufsetzen (mit Fristen sowie Argumenten und Paragrafen vom obigen Link).
Musterbriefe sind auch auf der VZ-Seite.
Falls die Fristen überschriten werden und/oder komische Antworten, die nicht im Einklang mit dem gültigen Recht sind, kommen sollten,
dann direkt die Verbraucherzentrale benachrichtigen und eventuell Anwalt einschalten.
Vergiss die Garantie!!!
Du hast 2 Jahre Gewährleistung und die ist viel "mächtiger".

Gerald St. 31.10.2024 18:18

Guten Abend,

Ihr seid hier echt auf Zack :cool:
Das Boot hat fast 5000€ gekostet, insgesamt waren es um die 6400€ mit allem.
Auf der Verbraucherschutz Seiten war ich auch schon, guter Tipp!
Bisher habe ich nur per Mail und telefonisch mit denen kommuniziert, was ja normalerweise ausreicht :confused-
Die Idee mit einem Zeugen finde ich auch gut und wahrscheinlich auch notwendig auch wenn es auf einen Anwalt hinauslaufen wird.

Um auch was positives zu schreiben. Das C4 fahrt sich wirklich klasse und der Aluboden ist echt super. Bisher konnte ich solche Wellen mit dieser Geschwindigkeit nie fahren. Festgehalten hatte ich mich vorher auch noch nie :lachen78:
Der Aufbau war allerdings auch schwerer als gedacht mit Blick auf einen Luftkiel
aber akzeptabel.

schönen Abend euch allen :biere:

Atlas 01.11.2024 19:40

Zitat:

Um auch was positives zu schreiben. Das C4 fahrt sich wirklich klasse und der Aluboden ist echt super. Bisher konnte ich solche Wellen mit dieser Geschwindigkeit nie fahren. Festgehalten hatte ich mich vorher auch noch nie
Von den Fahreigenschaften her hat sich noch keiner beschwert.:chapeau:

FAR FAR AWAY 02.11.2024 08:29

Seit der Neuregelung im Jahr 2022 ist dies EU-weit klar geregelt: innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) gilt die Gwährleistung, in den ersten 12 Monaten musst du als Konsument bei B2C Käufen dem Händler nur den Mangel anzeigen, er muss dann reagieren und entsprechend handeln: Nachbessern, beheben, austauschen oder den Verkauf rückabwickeln!

Nach 12 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, ist in diesem Fall ja noch nicht so!

Sollte der Händler "mühsam" werden, solltest du, sofern vorhanden einen Anwalt einschalten! Am Boot selbst herumwerken würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall!!!

Hoffentlich hast du einen Vertragsrechtschutz!
Viel Erfolg!

Comander 02.11.2024 09:23

:coffee-n- ich denke :ka5: bei entsprechende Hinweisen und Druck dass MWS dem entgegenkommt. Für die ist es ja ein Leichtes bei vorhandenen und gefüllten Wasserbecken zu testen.Nur Gerald müsste 200km nach München.:gruebel: Ob die auf ihn warten und sofört anfangen?:confused- (bei entsprechender Korrespondenz)

Gerald St. 02.11.2024 16:32

Fotos
 
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Hallo,

anbei 4 Fotos wo das Wasser reinläuft.
Jetzt könnt ihr euch ein eigenes Bild davon machen.

rg3226 02.11.2024 17:01

Hallo Gerald

Ich finde das die Fotos schon eine eindeutige Sprache sprechen.

Man sieht eindeutig das die Haut sich in den Kannten gelöst hat.

Auf dem zweiten Bild sieht man diese Klebemasse.
Ist das original (was ich mir an dieser Stelle nicht vorstellen kann) oder ist das nachträglich aufgebracht worden.

Ich hätte auch vorher geschrieben das man die Stöpsel einsetzen sollte wenn man im normalen Fahrbetrieb ist.
Diese Stöpsel dienen ja dazu die Lenzventiele komplett dicht zu machen.
Diese Membrangummis schaffen das nicht immer.

Ich würde der Fa. auch eine Frist zur Nachbesserung setzen, notfalls über einem Rechtsanwalt.

skymann1 02.11.2024 17:54

Moin,
da haben sie aber am Kleber gespart. Außer bei Bild zwei, das ist so aber nicht ab Fabrik gewesen oder? Ich hoffe Du hast da nicht selber was versucht, wegen der Garantie?
Gruß Peter

Gerald St. 02.11.2024 18:01

Hallo Reiner,

am Boot ist alles original!
Ich glaube auch nicht das sich die Ecken gelöst haben, die sind einfach nicht sauber verklebt worden.
Gefahren wird immer mit gesteckten Stöpseln, lediglich bei der ersten Fahrt des Tages musste das Wasser gelenzt werden.
Meine Fristsetzung war der 6.11.24, aber ich glaube nicht das da was passiert.
Dann muss es halt über die Rechtschutz laufen.
Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr es da Reparieren zu lassen, wenn das Vertrauen einmal weg ist, wahrscheinlich wird es eh nur hingepfuscht damit es 2 Jahre hält.

VG Gerald

Comander 02.11.2024 18:28

Ne Gerald -mein C4 hat anders ausgesehen.Das was ich hier seh ist Pfusch, eventuell eine Nachbesserung von einem andern Kunden. So wie es hier aussieht war dein C4 nicht nagelneu.
Ich kann dich aber beruhigen :27: mein C4 hat nach 10 aktiven Jahren nicht so ausgesehen wie deins "fast" neu.:ka5:
Meine Idee: die sollen es umtauschen,wandelnhttps://www.guzzi-forum.de/Forum/Smi...fault/z067.gif oder wie es heißt.:chapeau:

PS: dieses Bild ist eine Frechheithttps://schlauchboot-online.com/atta...8&d=1730560797 :motz_4: :stupid:

Ich hoffe dass diese missglückte Reparatur nicht von dir stammt :ka5: :gruebel:

Nochmal PS: Gerald.: ein perfektes C4 wird dich erfreuen.Nicht nachgeben -tausch es gegen ein anderes C4 um. Wenn das Teil einmal geht dann ist es wie deine eigene Frau: zuverlässig .....................................dein teil ist Schrott!!!!:stupid:

carandi27 02.11.2024 19:31

Zitat:

Zitat von Gerald St. (Beitrag 550423)
Hallo Reiner,

am Boot ist alles original!
Ich glaube auch nicht das sich die Ecken gelöst haben, die sind einfach nicht sauber verklebt worden.
Gefahren wird immer mit gesteckten Stöpseln, lediglich bei der ersten Fahrt des Tages musste das Wasser gelenzt werden.
Meine Fristsetzung war der 6.11.24, aber ich glaube nicht das da was passiert.
Dann muss es halt über die Rechtschutz laufen.
Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr es da Reparieren zu lassen, wenn das Vertrauen einmal weg ist, wahrscheinlich wird es eh nur hingepfuscht damit es 2 Jahre hält.

VG Gerald

Hallo Gerald,

Du musst das Boot gar nicht reparieren lassen. Bei einem Kaufvertrag steht Dir als Käufer das Wahlrecht zu: Reparieren oder Neulieferung. Bei Gebrauchtwaren ist das etwas anders, aber darum geht es ja in diesem Fall nicht. Also verlange ein neues Boot.

Gruß
Andreas

rg3226 02.11.2024 19:32

Zitat:

Zitat von Gerald St. (Beitrag 550423)
Hallo Reiner,

am Boot ist alles original!
Ich glaube auch nicht das sich die Ecken gelöst haben, die sind einfach nicht sauber verklebt worden.
Gefahren wird immer mit gesteckten Stöpseln, lediglich bei der ersten Fahrt des Tages musste das Wasser gelenzt werden.
Meine Fristsetzung war der 6.11.24, aber ich glaube nicht das da was passiert.
Dann muss es halt über die Rechtschutz laufen.
Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr es da Reparieren zu lassen, wenn das Vertrauen einmal weg ist, wahrscheinlich wird es eh nur hingepfuscht damit es 2 Jahre hält.

VG Gerald

Mit den Stöpseln kenne ich von unserem alten Zodiac GR Mark 2.
Da waren so kleine Flattergummis eingezogen.

Ja mit dem reparieren hätte ich auch etwas Angst das es notdürftig gemacht wird.
An den Stellen im Knick ist schon zu wenig Material in der Biegung und beim kleben nicht in die Ecke gedrückt worden.

Das herausgequollene Material sieht mir auch verdächtig aus.
Das dürfte nicht Original sein und diese Klebekannte sollte sauber verklebt sein.
Sieht aus wie ein Adheseal Kleber wie Sikaflex oder von Innotec.

Du hast ja geschrieben das es alles Original ist und nicht wie der Peter geschrieben hat dort selber abgedichtet hast.

Ich glaube das in der Gewährleistung du dem Verkäufer 2x eine Nachbesserung abverlangen kannst.
Erst beim dritten Mal kannst du eine Wandlung des Vertrages verlangen.

Ich glaube du mußt auch einige km fahren zu dem Händler.
Das kann natürlich echt madig machen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der ganzen Sache und lass dir den Bootsspass nicht versauen.

Gerald St. 02.11.2024 21:31

Das Zubehör war alles original und zusammen mit dem C4 in einem großen Karton verpackt.
Das Boot war in der Transporttasche , aber ohne irgendwelche Folien dazwischen, hat mich kurz gewundert weil mein billig Schlauchboot anders verpackt war. Gebrauchsspuren hatte ich zumindest keine wahrgenommen.
Also muss ich schon von einem Neuboot ausgehen was ansonsten Betrug wäre.
Von der Verarbeitung war und bin ich schon enttäuscht weil ich mich vorab umfänglich informiert hatte.
Vielleicht ist mein 2024 Modell woanders hergestellt worden, keine Ahnung, es weicht vom 2018 Modell ein bisschen ab. Meines ist laut Konformitätserklärung in TUNISIA hergestellt worden.
Die ganze Geschichte versaut einem schon irgendwie den Spaß am fahren.

Solange die Grantie/ Gewährleistung besteht, werde ich nichts selber machen was diese gefährden könnte. Es ist mir so wie auf den Bildern ersichtlich übergeben worden.

VG Gerald

Stormanimal 02.11.2024 23:13

Das mit der Dichtmasse beim C4 war, sofern ich mich mich recht erinnere, hier vor nicht langer Zeit schon mal ein Thema.
Frank hat sich auch dazu geäussert.
Das ist, sofern ich mich recht erinnere, tatsächlich Original.
Über die eingesetzte Menge kann man streiten. Über die Qualität der Ausführung nicht. Das ist Murks.

boboo 03.11.2024 07:46

@rg3226,
mit allem Respekt
aber so werden die sogenannten "Stammtisch Weissheiten" erbrütet und verbreitet.

Der Gesetzgeber sagt deutlich und eindeutig:
Zitat:

Bei der Gewährleistung gilt: Sie können bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur. Das nennen Jurist:innen "Nacherfüllung". In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien. Er darf Ihnen beispielsweise weder Porto fürs Einsenden an den Verkäufer oder Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen.
Zitat:

Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB)
Zitat:

In § 439 Abs. 2 BGB heißt es dazu „Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen“.

Das heisst: der Gerald St. muss nirgendwo fahren (es sei denn, der Verkäufer bezahlt ihm die Fahrt, dann kann er fahren).
Ansonsten verschickt er es auf Kosten des Verkäufers die ziemlich grosse Packung.

Konkret und bündig: gekauft, bezahlt.
Ab jetzt dürfen dem Käufer während der Gewährleistung keine Kosten entstehen (im Fall eines Defektes, also Inanspruchnahme der Gewährleistung)

rg3226 03.11.2024 09:45

Zitat:

Zitat von boboo (Beitrag 550430)
@rg3226,
mit allem Respekt
aber so werden die sogenannten "Stammtisch Weissheiten" erbrütet und verbreitet.

Der Gesetzgeber sagt deutlich und eindeutig:





Das heisst: der Gerald St. muss nirgendwo fahren (es sei denn, der Verkäufer bezahlt ihm die Fahrt, dann kann er fahren).
Ansonsten verschickt er es auf Kosten des Verkäufers die ziemlich grosse Packung.

Konkret und bündig: gekauft, bezahlt.
Ab jetzt dürfen dem Käufer während der Gewährleistung keine Kosten entstehen (im Fall eines Defektes, also Inanspruchnahme der Gewährleistung)

Erst einmal hatte ich geschrieben......ich glaube......

Naja und wenn keine Reaktion von Seite des Verkäufer kommt bleibt sowieso nur noch der Rechtsweg.

Ist immer alles sehr schön was in den Gesetzen steht aber es gibt aber auch Möglichkeiten um den Kunden madig zu machen.

Ich bin immer ein Mensch der klaren Worte und deshalb würde ich alles einpacken und zum Verkäufer fahren.
Würde natürlich eine Person des Vertrauens mit nehmen und natürlich einen Termin ausmachen.

Natürlich kann man das große Paket zum Verkäufer zurück schicken.
Was ist denn wenn er es nicht annimmt.
Was sagt das Gesetz denn dann :gruebel:

Ich denke da zurück an einem Fall eines Bootsverkäufer zurück :ka5:

Auch wenn es den Rechtsweg gehen sollte dann sollte schon eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.
Sonst kann es extrem teuer werden und viele Nerven kosten.

Comander 03.11.2024 11:11

Zitat:

Naja und wenn keine Reaktion von Seite des Verkäufer kommt bleibt sowieso nur noch der Rechtsweg.
was der Rechtsweg bringt haben wir vor Monaten eindrucksvoll lesen können wie Freunde/User von uns viele Tausende Euros angezahlt haben aber nie die Ware erhalten.Hier wurde betrogen und veruntreut:ka5: was hilft hier der Rechtsweg?Die Freds wurden geschlossen und wir erfahren nichts mehr wie der Zwischenstand ist.......:confused-

Hier liegen Gott sei Dank die Dinge anders , zermürben aber ähnlich.Der Rechtsweg wurde nicht ausgeschöpft.(MWS hat einen Namen)

Meine Empfehlung: Telefonieren, Bilder per Einschreiben senden, Termin ausmachen oder ankündigen und mit Freund als Zeuge hinfahren und alles notieren.
Geralt: das würde ich noch heute als morgen machen denn Streitigkeiten können sich hinziehen:ka5::cognemur: denk an die kommende Saison :cognemur: du willst ja Bootfahren :ka5:

OLKA 03.11.2024 17:08

Zitat:

Zitat von Comander (Beitrag 550433)
.Hier wurde betrogen und veruntreut:ka5: was hilft hier der Rechtsweg?Die Freds wurden geschlossen und wir erfahren nichts mehr wie der Zwischenstand ist.......:confused-

Diskutiert sachlich, dann wird auch nichts geschlossen:schlaumei

Gerald St. 03.11.2024 17:57

Guten Abend,

meine gesetzte Frist, war der 6.11.24, solange muss ich warten und Marina Wassersport hat die Gelegenheit aktiv zu werden.
In der Zwischenzeit bereite ich einen Brief, für ein Einwurf- Einschreiben vor und schicke dann alles zusätzlich noch per Mail raus.
Parallel hole ich mir noch eine Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung.
Eine Bewertung auf Google und Facebook kann man jetzt auch von mir finden.
Null Sterne geht nicht also ist es 1ner geworden :motz_4:

Kann hier jemand beurteilen was gemacht werden muss und wie eine fachgerechte Reparatur aussehen sollte, wie lange eine Rep. dauert und kostet?

Soweit ich weiß, kann ich zwar einen Tausch des Bootes fordern aber der Händler kann es auch ablehnen, zumindest mein Halbwissen :confused-

VG Gerald

rg3226 03.11.2024 18:32

Zitat:

Zitat von Gerald St. (Beitrag 550438)

Kann hier jemand beurteilen was gemacht werden muss und wie eine fachgerechte Reparatur aussehen sollte, wie lange eine Rep. dauert und kostet?

Ich glaube das es der Frank (Holländer) von Schlauchbootreparatur Deutschland sehr gut könnte.
Er ist Fachmann mit solchen Arbeiten und wäre der richtige dafür.
Er ist auch in den Schlauchbootforen vertreten.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Comander 03.11.2024 18:34

Für Reparaturen ist Frank verantwortlich :ka5: :biere: :smileys5_ Um Links zu sehen, bitte registrieren
Vielleicht schaltet er sich noch ein.

PS: schick ihm doch eine PM mit dem Hinweis auf diesen Thread.

Stormanimal 03.11.2024 19:10

Ich gehe davon aus das Frank sich momenrtan hier nicht äussern wird.
Die Kiste ist meiner unsesentlichen Meinung nach zu weit verfahren als das er hier noch was sagt.

Comander 03.11.2024 19:25

Zitat:

ch gehe davon aus das Frank sich momenrtan hier nicht äussern wird.
Die Kiste ist meiner unsesentlichen Meinung nach zu weit verfahren als das er hier noch was sagt.
auch das kann ich mir vorstellen :gruebel:

Es wir also interessant.

Ich kann mir 2 Szenarien vorstellen:Im Hinblick das die Sache zu öffentlich wird wandeln die das Teil in einem Austausch oder Reparatur

oder

der Verkaufsleiter- ich glaube diesmal eine Sie - nehmen den unbequemen Weg und legen die Zermürbnis Taktik an.
Ich kann mir beides vorstellen denn der Vorherige Leiter der jetzt in Rente ist war eher unbequem (ich kenne den Laden seit 1990)(die Kunden sind alle schwer:ka5:)

Natürlich hoffe ich auch auf ein glückliches Ende für beiden Seiten denn dem Laden tuts nicht weh und der Kunde ,der ja König sei sollte, wäre zufrieden :ka5: :biere:

boboo 04.11.2024 08:08

Zitat:

Zitat von rg3226 (Beitrag 550431)
(...) Was ist denn wenn er es nicht annimmt (...)

Dann wird es für den Verkäufer um diese Kosten teurer.

Noch...
leben wir in einem Rechtsstaat.

Warum auch immer, aber gerade in Sachen Verbraucherschutz, sind die "Organe" sehr effizient. Voraussetzung natürlich, dass man sie arbeiten lässt - also in Kenntnis setzt.

skymann1 04.11.2024 08:58

Moin, ich weiß ja nicht, hatte mal einen Neuwagen mit heftigen Defekten, trotzdem musste ich dem Händler zweimal Gelegenheit zum Nachbessern geben bevor dann der Vertrag aufgelöst wurde (Ersatz war nicht kurzfristig lieferbar).
Im Gesetz steht viel das dann auch umzusetzen ist was anderes, ich musste mich "kooperativ" zeigen meinte der Richter.
Egal, ich hätte das Boot so gar nicht mitgenommen, habe immer alle Boote beim Händler aufgebaut mit dem Personal und genau angeschaut, das sollte eigentlich üblich sein, war es zumindest früher.
Na, vielleicht macht der Händler ja auf schön Wetter und tauscht problemlos, bin gespannt.
Gruß Peter

carandi27 04.11.2024 09:29

Zitat:

Zitat von skymann1 (Beitrag 550447)
Moin, ich weiß ja nicht, hatte mal einen Neuwagen mit heftigen Defekten, trotzdem musste ich dem Händler zweimal Gelegenheit zum Nachbessern geben bevor dann der Vertrag aufgelöst wurde (Ersatz war nicht kurzfristig lieferbar).
Im Gesetz steht viel das dann auch umzusetzen ist was anderes, ich musste mich "kooperativ" zeigen meinte der Richter.
Egal, ich hätte das Boot so gar nicht mitgenommen, habe immer alle Boote beim Händler aufgebaut mit dem Personal und genau angeschaut, das sollte eigentlich üblich sein, war es zumindest früher.
Na, vielleicht macht der Händler ja auf schön Wetter und tauscht problemlos, bin gespannt.
Gruß Peter

Peter, was Du meinst ist in § 439 Abs. 4 BGB geregelt:

„Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.“

Das erklärt auch Deine Erfahrung mit dem Neuwagen. Bei einem Schlauchboot, welches nicht erst auf Bestellung produziert wird und auch nicht individuell auf die Wünsche des Käufers angepasst wurde, sollte das nicht das große Thema sein.

Gruß
Andreas

Mull 04.11.2024 13:14

Zitat:

Zitat von Gerald St. (Beitrag 550420)
Hallo,

anbei 4 Fotos wo das Wasser reinläuft.
Jetzt könnt ihr euch ein eigenes Bild davon machen.

Hallo,

die Verarbeitung sieht miserabel aus. Da lösen sich tlw. Anschlussflächen, die eng anliegen sollten. Die Dichtmasse über den Lenzventilen schön und gut, aber wenn du gegen die Schlauchfolie drückst, im Bereich der Lenzventile und drumherum, klebt da die Folie überhaupt am Spiegel? Sieht etwas abgelöst aus.

Auf dem letzten Bild sieht man auch ganz klar den breiten Klebestreifen, der zuletzt angebracht wird und die nicht mehr vernünftig angeklebt ist. Eigentlich müsste man ganz klar die Kontur des darunter liegenden Gummistreifens erkennen, wenn es richtig verklebt wäre, dem ist aber nicht so.

Alles in allem würde ich einer Reparatur nicht zustimmen, da hierfür vermutlich alle Streifen ordentlich abmüssen und danach alles wieder feinst säuberlich abgeklebt werden müste, das käme der Firma zu teuer und würde demnach auch nicht ordentlich gemacht werden.

Wenn für den Preis neu, dann auch wirklich neu und ohne Problemstellen.

Wichtig ist, dass Du ein Schrieben aufsetzt, wo du dich auf den vorherigen Schriftverkehr beziehst und einen Austausch gegen nein fabrikneues Schlauchboot verlangst. Natürlich nicht per email, höchstens "Vorab per Email" und das Schreiben original unterschriebst und mit Rückschein per Post absendest. Wichtig ist hierbei eine Ankündigung der Frist von 14 Tagen für die Gegenseite zur Stellungnahme. Sollte diese nicht eingehalten werden, musst du dies erneut zusenden und befristen, großzügigerweise wieder mit 14 Tagen Frist zur Stellungnahme. Hierbei darauf hinweisen, dass du bei Verstreichen der Frist einen Anwalt hinzuziehst und mit diesem direkt Klage beim Gericht einreichst. Nur der Anwalt und ein weiteres Schreiben verschleppt das Ganze weiter, jeder Anwalt nutzt die längstmögliche Zeit zur Erwiderung der Kommunikation. Bringt Dir nichts und hast dann nächstes Jahr kein Schlauchboot!

Glücklicherweise bist du nur eine Woche mit dem Boot gefahren, andererseits ist es auch etwas unglücklich. Nichtsdestotrotz hat Du beste Karten und würde keine Zeit mehr verschwenden, da die Gegenseite derzeit nur auf Zeit spielt. Manche benötigen die Keule, weil sie glauben, sie könnten es mit jedem so machen, wie sie wollen!

Gerald St. 04.11.2024 20:00

Guten Abend,

besten Dank Michael!

Gerade bekam ich eine Mail, dass der Händler auf meine Bewertung geantwortet hat.
Ursprünglich wurde die Bewertung wegen Verstoß gegen die Richtlinien nicht veröffentlicht, erst nach Einspruch und 2 Tage warten wurde sie online gestellt.

Darf ich die Antwort hier posten, weil sie ja öffentlich einsehbar ist?

Jedenfalls ist er ein echter Wahrheitsverdreher um nicht das Wort Lügner verwenden zu müssen. Der will mich wirklich nur hinhalten, was er sich auch immer davon verspricht.

VG Gerald

Ralles 05.11.2024 06:32

Hallo Gerald,

an der Stelle:
Wenn Du eine Rechtsschutz hast (hattest Du ja geschrieben) hol Dir juristischen Rat bei einem Anwalt, nicht in einem Schlauchboot-Forum. Und zwar jetzt!

Keine weiteren Briefe/Mails/Geplänkel, lass das den Anwalt machen.
Such Dir nach Rücksprache mit dem Anwalt einen Fachbetrieb, der ein Gutachten über den Zustand des Bootes macht und dann lass das seinen Weg gehen.

Auch Sachen wie die Bewertungen bei Google (solang das Thema für Dich nicht abgeschlossen ist) finde ich sehr kontraproduktiv.
Du willst ja, dass der Händler noch mit Dir zusammenarbeitet und jetzt sind die Fronten (unnötig) verhärtet.

Auch wenn ich hier keinem zu Nahe treten will: Hier kennen sich viele gut mit dem Hobby Schlauchbootfahren aus, Rechtsgelehrte findest Du meist nur durch Zufall in einem Schlauchbootforum (nämlich wenn sie auch ein Schlauchboot haben). Ansonsten ist meist nur Halbwissen, das über eigene Rechtsstreits oder google erlangt wurde. Und das reicht hier nicht.

Viel Erfolg!

Wendigo 05.11.2024 06:51

Ich würd die Google Berwertung sofort löschen und erst wenn die gesamte Sache durch Profis geklärt wurde nachdenken, eine Bewertung zu schreiben. Evtl. zeigt sich der Händler dann ein wenig mehr Kooperativ da du den ersten Schritt auf Ihn zu gemacht hast.

Lass Dir von einem Anwalt Deine Möglichkeiten aufzeigen und rechne damit das es ein langer Weg wird.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:53 Uhr.

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