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Bußgeld Höhe
So, jetzt hab ich es dann amtlich wie schnell mein Boot läuft. Nur was mich der Spass kosten wird weiss ich noch nicht. Kann mir vieleicht jemand weiterhelfen. Erlaubt waren 10 km/h Bergfahrt, - " Abgeschossen wurde ich , abzüglich aller Toleranzen bei 44 Km/h, der nette Man von der Waspo war nicht gerade gesprächig und konnte mir auch nicht sagen, welches Bußgeld ich zu erwarten habe ( Komisch wenn nicht mal die es wissen, die einem Blitzen) na ja aber es gibt bestimmt jemand unter euch der auch schon mal zahlen musste oder ??
Danke und Gruss Udo |
Hi Udo,
das ja ärgerlich! Wo warst du denn unterwegs? Gibt es ein Foto von der 'Raserei' oder isses ähnlich unromantisch wie bei PKW & Laserpistole? Mit was für einem Gerät wurde denn gemessen und auf welche Entfernung? Ciao Chris |
No Picture
Ein Bild gibts nicht, unterwegs war ich auf dem Hochrhein, wie lange ich im Radarstrahl war kann ich nicht sagen, ( Gehe davon aus das es eine Art Pistole war, allerdings war das Kontrollgerät auf einer Art Foto Stativ Montiert, sah so ähnlich aus wie ein Fernrohr mit Batteriekasten, vom Kontroll Punkt aus hatte man ca 1.5 Km gerade Sicht auf die "Beute" Kontrolle fand am Ufer statt. Vom Ufer zu meiner Fahrspur war der Abstand ca 100 Meter. Herangewunken wurde man dann durch Zurufen und Winken. Das einzige was mir der "nette Mann" noch sagte ist das sie dieses Jahr das erste Mal auf diesem Abschnitt kontroliert haben, na ja da habe ich aber ja nichts davon. Habe noch gefragt was passiert währe wenn ich das Rufen nicht gehöhrt hätte, der einzige Unterschied währe gewesen das ich mir die Kontrolle von Ausrüstung und Papieren erspart hätte. Bußgeldbescheid währe auch so gekommen. Nur das man mir nicht sagen konnte wie hoch das Bußgeld ausfallen wird erscheint mir komisch.
Udo |
Zitat:
..., sehr merkwürdig das alles! Beim PKW ist die LASERei ja schon eine ziemlich wackelige Sache. Was bitte visieren die denn bei einem Boot an? Beim PKW isses das Nummernschild. Was soll denn beim Boot für eine 'verlässliche' Messung dienen?!?! Gibt es denn da bei sonst wem Erfahrungswerte im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser? Die für mich einzig verlässliche Methode stellt das Verfolgen mit Wasserschutzboot dar. Allerdings habe ich mir in Sachen Geschwindigkeit noch nie wirklich einen Kopf machen müssen da ich ja hoffnungslos untermotorisiert bin :biere:. Selbstverständlich finde ich es richtig gegebenenfalls die GEschwindigkeit zu begrenzen und auch richtig sich dran zu halten! Ich finde nur die Messmethode sehr fragwürdig. Cheers Chris |
Die Beamten wissen deshalb oft nichts über die Höhe der Bestrafung, weil diese nicht von ihnen selbst durchgeführt wird, sondern von der Behörde. Wie hoch die ein Strafmaß ansetzen ist den Polizisten dann oft nicht bekannt, erfahren tun sie es auch nie (außer sie fragen extra auf der Behörde nach). Das ist ansich nichts verwunderlichen.
Zum Thema Lasern: Man hört ja viele Geschichten und Schauermärchen, aber dass man den Laser bei einer Nummerntafel anvisieren muß, stimmt nicht. Es wird nur gemacht, weil sich dieser Punkt anbietet. Aber ansich ist jeder Punkt geeignet, der den Laserstrahl zurück schickt. Die Lasermessung erfolgt übrigens nach dem Doppler-Effekt. Es werden Impulse ausgesendet, die dann zurückgeschickt werden. Je nach Änderung der Impulsgeschwindigkeiten errechnet sich die Geschwindigkeit des zu messenden Objekts. Bezüglich Genauigkeit: Hier gab es auch schon die verschiedensten Ansichten, aber es gibt bei uns in Österreich schon eine Entscheidung, die heißt, dass es egal ist, welche Geschwindigkeit mit einem Lasergerät gemessen wurde, weil diese technischt bedingt immer unter der echten gefahrenen Geschwindigkeit liegt. Da das Lasergerät so gesehen Kundenfreundlich ist, gibt es diesbezüglich keine anzweiflungen. Beispiel: Wenn man ein Objekt mit einem Lasergerät in einem Winkel von 90° mißt, so ergibt es 0 km/h Geschwindigkeit. Je größer/kleiner (als 90°) der Winkel ist, desto höher wird die Geschwindigkeit. sie kann aber nie höher als tatsächlich sein, höchstens gleich (zB bei 0° Winkel) Interessant ist auch zu bemerken, dass gerade deutsche Fahrer immer wieder die Messmethoden in Österreich zu beeinspruchen versuchen, aber immer wieder Schiffbruch erleiden. Dies auch sehr oft aus der Ansicht, weil was in Deutschland nicht ordentlich anerkannt ist (zB Lasergeräte), so darf es auch in Österreich nicht sein. Ist aber leider nicht so!!! |
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Und für Berlin-Brandenburg gibt es ja den Bußgeldkatalog Um Links zu sehen, bitte registrieren .
laufende Nummer 52 links in der Spalte suchen Gruß Holger |
Ja, sag mal spinnen die.
Habt ihr die "Preisliste" bei mehr als 30 km/h gelesen- 600,- In NRW haben die vorsichtshalber ja nur bis zu 5 km/h überschreitung aufgeschrieben. Obwohl ich es schon lächerlich finde bei 2 km/h zu schnell 20,- gruß uwe |
Puhhh
Hoffe nur das Baden Würtenberg andere Sätze wie in Berlin hat, sonst müste ich ja über 700 € bezahlen - währe ein Teurer Saisonabschluss
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Zitat:
Gruß Christian |
Zitat:
interresante Ausführungen! Danke. Beim Auto ist einer der Kackpunkte, dass man immer auch wirklich das Objekt misst das man messen möchte. Wenn ich jetzt bedenke, dass Schlauchboote i.d.R. einiges flacher sind und somit eine weniger große Angriffsfläche bieten, dazu noch in den Wellen schaukeln und bei Raserei auch noch springen, dann verlässt mich doch schon ein wenig die Vorstellung, dass der freundliche Mann an der Pistole wirklich nur das eine Objekt über den Messzeitraum anvisiert hat... und das alles an einem sonnigen Tag wo das Wasser nur so von bewegten Objekten wimmelt. Der Winkeltheorie folgend scheint mir beim Auto wirklich das Nummernschild der idealste Punkt zu sein. Was wird denn beim Schlauchboot anvisiert? @Franky Hast eigentlich nen spezielles, nicht reflektierendes, Gummipaint im Programm? Gerade Österreich könnte ein guter Markt hierfür zu sein ;-) Spannende Angelegenheit, Chris |
Zitat:
Ich kam wegen geschätzter 25 km/h - 9 sind nur erlaubt -mit vergleichsweise lächerlichen 20 Euro vor Werder davon. Gruss Nordy |
Zitat:
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Hallo nordy,
bei dir hat die Waschpo sicher gleich abkassiert, stimmts. Wenn dem so ist, hast du sicher nur ein Verwarngeld bezahlt. Das passiert dann, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung erkennbar ist, die genaue Geschwindigkeit aber nicht festgestellt wurde. Gruß Holger |
Zitat:
Somit war ich überführt. Ich war mir aber sicher, durch ein Geständnis Schlimmeres verhüten zu können. Ich war nämlich der Meinung, dass für die seenartige Erweiterung vor Werder 25 gelten würden und konnte auch darauf verweisen, dass an der Brücke vor Werder, also am Beginn des Sees, eben kein 9km/h-Schild steht, also konnte ich als Fremder eigentlich von 25 ausgehen. Ich habe denen dann noch meine Revierkarten von der Gegend gezeigt, in denen der See vor Werder auch nicht namentlich mit 9km/h erwähnt wurde. Schliesslich haben sie zugegeben, dass die Vorschriften manchmal eben nicht eindeutig seien. Gruss Nordy |
Zitat:
1) Die Laserpistolen sind geeicht (zumindest bei uns in Österreich) und werfen Fehler aus, wen bei der Messung selbst (1/3 Sekunde) es zu Abweichungen kommt. 2) Es ist egal, wie er das Objekt anvisiert, wenn er es hat, gibts kein Entrinnen, Abweichungen von der Geschwindigkeit können wie gesagt nur zum Vorteil des Gemessenen ausgehen (so mal die Theorie!) 3) Wenn es viele Objekte zum messen gibt, so sieht der Beamte mittels einem Punkt in der Zielvorrichtung, welches Objekt er anvisiert, wenn er ein falsches anvisiert, dann wird das immer ein Problem sein (genauso könnte er auch sagen, du seist zu schnell gefahren, obwohl es gar nicht stimmt, und sowas, denke ich mal, wird keiner einem Beamten unterstellen, oder ? Dies läßt den Schluss zu, dass die Messungen schon passen! Ach ja, die Laserpistolen gibt es jetzt schon lange, sie gibt es aber trotz regelmäßiger Versuche, diese zu bekritteln, immer noch. Das sollte ja auch einem zu denken geben, oder ? (PS.: ich messe eigentlich selten, derzeit eigentlich nie mit diesen Geräten, ich habe einen anderen Aufgabenbereich, wuff) |
@ berny
Sag, ist der Grund für das Anvisieren der (weit unten montierten) Kennzeichen-Tafel nicht auch die anfangs der Laser-Pistolen-Ära immer wieder diskutierte mögliche Gefährdung der Augen von Fahrzeug-Insassen durch den Laserstrahl :confused- ? Zu dem Thema hab ich eigentlich schon lange nichts mehr gelesen oder gehört. Gruß Peter |
Zitat:
Gut bemerkt! hihihoho :lachen78: :lachen78: Gruß :biere: Peter |
Zitat:
--Chris |
Zitat:
Als geeignetster Punkt hat sich da in der Praxis das Kennzeichen erwiesen, das ist aber auch scon alles. Das Kennzeichen deshalb, weil dieses aus größerer Entfernung schon erkennbar ist, reflektierend ist, und auch im rechten Winkel zur Fahrbahn steht. Das ist eigentlich alles! Hat sonst keinen besonderen Hintergrund!!! Die Gefährdung der Augen durch den Laserstrahl wurde wissenschaftlich widerlegt. Es gab da am Anfang Beschwerden, die sich aber als Haltlos herausstellten. Solche Aktionen, muss man aber auch nüchtern betrachten, gibt es immer wieder, wenn was Neues rauskommt. |
Zur Information ,das befahren der Altarme an der Donau ist in Deutschland nicht erlaubt.Warum ich das weis?Weil man mir in der Nähe von Straubing 10,- (statt 35,- )abgenommen hat.
An dieser erzieherischen Maßnahme kann ich niemanden die Schuld geben sondern nur daraus lernen (Andere Länder andere Gesetze ). Trotz alledem ist das Revier von Vielshofen bis Regensburg toll. Gruß Gerhard |
Ich habe, immer noch, obwohl ich selbst vom Fach bin, ein Problem mit der Aussage, bei einem (wenn auch gravierenden) Verstoß mit dem Boot ist der Autolappen weg.
Es besteht rechtlich die Möglichkeit übers STGB im Rahmen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (da ist auch schon der Dieb der mit mit dem Auto zum Tatort fährt dabei) den Schein durch das (Straf-)Gericht einzuziehen. aber aufgrund eines Verstoßes außerhalb des Straßenverkehrs kann nur die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis (=Verwaltungsakt) widerrufen, (z.B. Ausnüchterung in der Zelle mit etlichem am Rausch) und da ist wohl vor eine PMU (umgangssprachlich "Idiotentest" Grundvoraussetzung. Wie das durch die behörde hieb und stichfest begründet wird bei nem Verstoß mit dem Boot ohne PMU würde mich schon interessieren (Alkohol, Drogen, Unfallflucht mal abgesehen). Vorallem wenn dann Schadensersatzforderungen kommen würden? Marcus |
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