Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Schlauchboot (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=8)
-   -   Schnitte im Hypalon-Schlauch (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=9957)

Grabnerfahrer 11.07.2006 19:33

Schnitte im Hypalon-Schlauch
 
Halo zusammen,

habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen das im Hypalon ca 30 Schnitte 2-6cm lang, aufweist die das Gewebe erkennen lassen. Die Schnitte sehen aus als wären Sie mit einem Messer verursacht worden (Tauchboot ?) Meiner Meinung nach kann dadurch Wasser in das Gewebe eindringen und dieses schädigen bzw Benzin das dann das die Innengummierung auflöst

liege ich hier richtig oder sind solche Beschädigungen ohne Bedeutung, kann man solche Schäden als Gebrauchsspuren sehen oder als Mangel ?

Gruß Stefan

der mit dem Gummiboot 11.07.2006 20:08

Hi Stefan,
wenn das Gewebe blank zu sehen ist, so sind das gewiss keine Gebrauchsspuren mehr, sondern ein erheblicher Mangel.
Und wenn da 30 solcher Stellen sind, schon gleich garnicht.

Holländer 11.07.2006 21:38

Zitat:

Zitat von Grabnerfahrer
...habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen...

Vielleicht ist es besser hier die Marke zu erwähnen...
Bestimmte Marken haben so ihre "eigene Sachen"....

Gruß,


Frank :)

Grabnerfahrer 12.07.2006 09:51

Hi Frank


es ist ein Pischel Boot 80er Jahre, die ganze Warheit ist ich habe es ersteigert
und bei der Besichtigung die Schäden festgestellt. Habe daraufhin die
Abnahme verweigert, das diese Beschädigungen nicht in der Beschreibung standen und es keine Gebrauchsspuren sind oder doch ?

Gruß Stefan

DieterM 12.07.2006 10:21

Hallo Stefan,

wenn Du das Boot ersteigert hast und erst jetzt die Schäden festgestellt hast, dann hast Du keine Chance.

Vor einer Versteigerung werden immer Möglichkeiten zur Besichtigung geboten. Wer etwas ersteigert, hat vorher die Versteigerungsbedingungen zu lesen. Mitgefangen heißt hier mitgehangen, hmmm lese bitte die Bedingungen nochmal nach. Nachträglich etwas zu beanstanden hat keine Chance, das Geld ist auf jedenfall weg und Du bist der Dumme. Tut mir Leid für Dich.

Jetzt gibt es nur die Möglichkeit das Boot durchzureparieren, z.Bsp. bei Frank (siehe oben Schlauchbootreparatur), dann kann es sicher noch Freude bereiten. Übrigens kann man über die eingeritzte Fläche neue Hypalon-Stücke kleben, das kann hinterher sogar als Trittflächen fein hingebracht werden so daß es sogar schön aussieht. Das ist aber abhängig davon, wo diese Schäden eingebracht wurden.:zwinkern: Die richtige Farbkombination und Du siehst hiterher auch nichts mehr.:ka5:

Mich würden bitte noch Details zum Boot Typ und Motorisierung interessieren und welchen Preis Du für das 80er Boot bezahlt hast.

Martin4711 12.07.2006 10:31

Hi,

wo sind denn die Schnitte???

Hatte mal eins (auch ersteigert und wieder verkauft:pfeifer: ) wo dies von den Steinen herkam......Untergrundberührungen. War aus PVC. Stellenweise kam aus diesen Schnitten schon leicht die Luft raus. Der Aufwand war mir dann doch zu groß......

Habe es ehrlich weiterverkauft. Der Käufer wußte was er da gekauft hat.

Martin

Holländer 12.07.2006 10:47

Also,

es gibt bestimmte E-Bayregeln (und gesetzliche) die auch Käufer "schützen"
Das "E-rsteigerungsproblem" haben wir hier Täglich
(Ich hab ein boot in XYZ ersteigert, aber es leckt...)

Schaue mal Um Links zu sehen, bitte registrieren
(unter Gewährleistung / Garantie)

Zitat aus Ebay :
Zitat:

Gewährleistung im deutschen Kaufrecht
Jeder Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass die Sache bei Gefahrübergang (d.h. bei Übergabe der Sache oder Eintreffen der Ware beim Verbraucher) frei von Mängeln ist (§§ 433, 434 BGB). Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist (d.h. nicht der Artikelbeschreibung entspricht) oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt (ein Füller beispielsweise muss schreiben.). Wird ein Artikel bereits als defekt oder beschädigt angeboten und in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, liegt daher kein Mangel vor und der Käufer kann keinen funktionierenden Gegenstand verlangen. Soweit jedoch auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder das Gerät nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Käufer ein funktionierendes und mangelfreies Gerät erwarten.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat der Käufer das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen, wenn der Kaufgegenstand bei Übergabe einen Mangel hat. Verweigert der Verkäufer die Nachlieferung oder Nachbesserung, so kann der Käufer eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).

Gruß,


Frank :)

Grabnerfahrer 12.07.2006 11:42

Hi
kann erst mehr zu den Umständen sagen wenn die Sache abgeschlossen ist


mfg
Stefan

Grabnerfahrer 12.07.2006 11:47

Im übrigen reicht mir jetzt von Gebrauchtbooten ist ja schon fast wie bei den Autoverkäufern, werde mir jetzt ein Bombard C3 oder 4 mit 30PS Tohatsu überlegen, Boot ist zwar PVC aber ich denke das heutige PVC ist UV stabiler wie das alte und 20 jahre wird es schon halten.

Gruß Stefan

attorney 12.07.2006 13:12

Hi,

das mit den Gewährleistungsrechten sehe ich anders.

Zunächst ist zu überprüfen, ob der Käufer ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wenn ja, so liegt hier aber zumindest ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor. Es ist im Grunde Betrug und ggf. eine Strafanzeige wert, falls der Verkäufer Spirenzchen macht.
Ich gehe mal davon aus, dass die Schnitte auf dem Foto nicht zu sehen waren.

Das Argument mit der vorherigen Besichtigungsmöglichkeit greift nicht.
Hat du schon das Boot bezahlt ?

Normalerweise holt man doch so ein gebrauchtes Schlauchboot persönlich beim Verkäufer ab und blättert erst dann die Kohle auf, wenn das Teil der Beschreibung entspricht. Wenn sich aber bei der Besichtigung gravierende verschwiegene Mängel auftun - der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht - dann kann man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer noch für die Anreisekosten in Regress nehmen.

Gruss
Rainer

Erich der Wikinger 12.07.2006 16:30

Schnitte
 
Kann da Rainer nur zustimmen.

Wenn die "Schnitte" nicht erwähnt worden sind, stehen die Chancen gut, das Boot zurückgeben zu können.

Leider wird vorher kaum besichtigt und fast täglich melden sich hier Menschen mit ähnlichen Problemen. :motz_4:

Ohne Besichtigung sollte man ein Schlauchboot nicht kaufen.

Gruß Erich

HaraldGesser 12.07.2006 17:15

Hallo Erich,

im Grundsatz hast Du sicher recht, aber in der e-bay-Praxis sieht es eben leider anders aus.
Wenn jemand auf der Suche nach einem Boot ist so kann er eben nicht mal schnell einige hundert Kilometer fahren um sich das angebotene Boot anzusehen, zumal wenn er noch gar nicht weiß ob das Boot nicht am Ende total überbezahlt wird und somit für ihn gar nicht in Frage kommt.

Natürlich sieht das bei Booten für mehrere tausend Euro anders aus, aber hier handelt es sich ja doch meist um Boote die wesentlich weniger kosten. Da stehen Zeit- und Geldaufwand eben in keinem Verhältnis mehr zu dem anvisierten Objekt.

Deshalb muss man sich ja auch auf die Beschreibung verlassen können, die ist immerhin rechtsverbindlich. Wollten alle die Waren, auf die sie bieten, vorher besichtigt haben gäbe es e-bay nicht.

Bei meinem Boot war es ähnlich, in der Beschreibung ohne jegliche Mängel, hinterher stellte sich heraus daß dem doch nicht so war. Der Verkäufer musste die Kosten für die Reparatur übernehmen.


Grüße

Harald

Grabnerfahrer 12.07.2006 19:06

Hallo zusammen

Also ich kann soviel sagen das ich mich mit dem Verkäufer darauf hin geeinigt habe eine kleine Summe zu zahlen damit dann die Sache erledigt ist. Ich wollte einfach das Risiko vermeiden mich Anwaltschaftlich damit auseinander zusetzen. Dies bringt eigentlich nur dem Anwalt was und meistens kommt eh nur ein Vergleich raus.
Typischer Fall von Lehrgeld zahlen

Gruß Stefan

thball 12.07.2006 22:53

Hallo Stefan,

ist immer sehr schwer hier einen richtigen Rat zu geben wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Kann hier nur Rainer's Empfehlung unterstützen den Kaufpreis erst bei Übergabe der Ware zu bezahlen. Ist auch mit ein Grund wieso ich bei Ebay noch nie teure Waren gekauft habe... Nur so als Anregung: Solange Du den Kaufpreis nicht bezahlt hast ist er am Zug. Er muss den Kaufpreis bei Dir einklagen und wenn er wesentliche Dinge verschwiegen hat dürfte er hier wohl zurückhaltend sein. Aber natürlich hast Du auch recht - ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit teurer und zeitintensiv...

Wünsche Dir, dass Du Dein Traum-Rib bald findest! :chapeau:

Grabnerfahrer 13.07.2006 12:30

Hallo zusammen

also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen
das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft" der Verkäufer liest im übrigen auch dieses Forum
und hat sich in dieser Angelegenheit sehr fair verhalten. Bin auch dankbar dafür

Gruß Stefan

Erich der Wikinger 13.07.2006 13:10

Schnitte
 
Hallo Harald,

natürlich wäre es sehr mühsam, mehrere Boote in größerer Entfernung anzusehen. Dennoch gibt es immer Wege, auch hier im Forum ist ein Schlauchikollege schon mehrmals als Hilfe eingesprungen, nachdem das Verkaufsobjekt in seiner Nähe zu besichtigen war, der Käufer aber 100erte von Kilometern hätte hinfahren müssen.

Ich war auch schon mal bei e-bay auf der Suche nach einem Boot. Meist sind die Kameraden, die ausdrücklich eine Besichtigung anbieten, nicht die "Falschen", denn das sind oft so Leute wie wir hier im Forum.

Du kannst Dir aber gar nicht vorstellen, welcher Schrott manchmal über e-bay noch als Boot verkauft wird. :schlaumei :motz_4: :erbost:

Gruß Erich

KlausB 13.07.2006 16:42

Hallo,



obwohl sich die Sache ja inzwischen von selbst geregelt hat, muss ich doch noch eine kleine Anmerkung machen, und den Satz "Dies bringt nur dem Anwalt was" kurz kommentieren.

Ja glaubt Ihr denn wirklich, ein Anwalt freut sich, wenn Ihr mit so einer Geschichte, wo es um ein Boot mit einem Wert von vielleicht 3-400 Euro geht, ankommt? Und er dann einen Vergleich aushandeln darf, dass der Käufer 100 Euro weniger zahlt, oder der Verkäufer das Boot zurücknimmt und dafür eine Unkostenpauschale von 50 Euro bekommt?

Nach der bisher geltenden Gebührenordnung hätte er bei einem Streitwert bis 600 Euro im Normalfall 112,50 Euro verdient. Dafür hat ihm der Mandant im ersten, ca. 45 minütigen Gespräch lang und breit erklärt, wo der Unterschied zwischen PVC und Hypalon liegt, dass das Boot einen Holzkiel statt des Hochdruckbodens haben sollte. Und der Mandant ist Mitglied in einem ominösen "orangen" Forum, und da gebe es einen "Holländer", der vielleicht den Mangel - so die Schnitte (wie tief sind die eigentlich?) überhaupt ein Mangel sind - beheben kann.

Der Anwalt packt dann sein soeben erworbenes Halbwissen in einen amtlich klingenden Schriftsatz, an dem er weitere 20 Minuten feilt. Es kommt natürlich eine freche Antwort von einem jungen Rechtsanwaltskollegen, der alles besser weiss. Dann folgen, je nach Streitlust der beiden Mandanten, 2 - 5 weitere anwaltliche Schreiben, bevor man sich, des Streitens müde, in der Mitte trifft - oder bei Gericht, wo dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Dann folgen zwei Gerichtstermine, die mit Wartezeiten je 90 Minuten dauern...

Wenn sich nun der Rechtsstreit noch vor einem fremden Gericht abspielt, muss er eventuell noch seine Gebühren mit einem Kollegen vor Ort hälftig teilen...

Bei dem dann übrig bleibenden Stundenlohn fängt jede Reinigungsfachkraft das Weinen an.

Im krassesten Fall dieser Art, den ich selbst hatte, ging es übrigens auch um einen Schlauch, und zwar um einen Fahrradschlauch. Mit Sachverständigengutachten füllte die Akte einen dicken Leitzordner. Für jede Seite anwaltlichen Schriftverkehrs habe ich damals 1,- DM bekommen...

Und der Mandant meinte dann auch, nur die Anwälte hätten was von der Sache gehabt...

Klaus

attorney 13.07.2006 18:48

Hi,

bei dem Zusatz "Bastlerboot" könnte die Rechtslage allerdings etwas anders aussehen, denn damit gibt der Verkäufer zu verstehen, dass das Boot für seinen eigentlichen Zweck nicht mehr geeignet ist und erhebliche Defekte hat. Von daher ist die zwischen Euch getroffene Einigung Ok.

Weil viele künftige Verkäufer und Käufer hier im Forum mitlesen, ein kleiner Hinweis:
Es wäre es für beide Seiten zwecks Vermeidung von späterem Stress hilfreich, wenn bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehnde Mängel der Verkäufer diese in seinem Angebot (sei es bei eBay , ein er anderen Verkaufsplattform oder hier) benennt und sich nicht alleine hinter "Bastler"-Boot, "Bastler"-Motor... verschanzt und ein interessierter Käufer , bevor er kauft bzw. steigert, beim Verkäufer nachfragt, warum Bastlerware ?, wenn weitere Hinweise fehlen. Anders als bei einem technischen Gerät ist es für einen Käufer schwierig , sich unter dem Begriff "Bastler" Vorstellung von den konkreten in Betracht kommenden Schäden gerade bei einem Schlauchboot zu machen.

Alles immer schriftlich (eMail), damit beidseitig auch im Fall des Falles Klarheit besteht.

Dann gibt es für keinen hinterher böse Überraschungen.

Gruss
Rainer

stebn 13.07.2006 20:20

Zitat:

Zitat von Grabnerfahrer
Hallo zusammen

also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen
das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft"

Gruß Stefan


Hallo
dann bist du ja noch gut raus gekommen....... fair vom Verkäufer.
Denn mit dem Zusatz hastdu ein kaputtes Boot gekauft

Grabnerfahrer 14.07.2006 12:29

Hallo zusammen,

Okay die Pauschalaussage über die Anwälte war falsch, Neuer Versuch:
Bei einem Streitfall entsteht hinterher der Eindruck das der Anwalt am meisten an der Sache verdient hat und zwar besonders dann, wenn ein Vergleich herausgekommen ist. Dies liegt aber wahrscheinlich daran das sich die Kontrahenten darüber Ärgern das Sie den Vergleich auch selber hätten aushandeln können aber dazu zu dämlich waren.

Je weniger Ärger im Leben umso besser


Gruß Stefan

KlausB 14.07.2006 12:43

Ja, Stefan - jetzt kann ich Dir zustimmen!



Klaus

Grabnerfahrer 14.07.2006 14:29

Im übrigen hat sich meine Suche nach einem Boot jetzt auch erledigt, habe ein Gugel für 400€ gefunden, es ist zwar Bj 72!!!!!!! aber Zustand der Bootshaut ist wie neu. Boot wurde nur ca. 10x zum Segeln benutzt Ist schon irre wie lange das Hypalon hält.



Gruß Stefan

Diddel 14.07.2006 19:16

Hi Stefan,

Dann gratulier ich Dir erst mal zum Boot, ich hatte mit Gugel so gute Erfahrungen gemacht das ich das Material zum reparieren nehm.

Ansonsten möcht ich noch anmerken das ein Boot als "Bastlerobjekt" verkauft keine Mängel aufweisen darf. Die Bezeichnung weisst lediglich darauf hin das sich das Boot nicht mehr im Originalzustand befindet, also z.B. andere Ventile hat oder zusätzliche Besätze angebracht wurden. Ich schliess mich sonst ganz an Dr. Kleber, auf Mängel muss extra hingewiesen werden. Also wenn das Boot "an einen Bastler verkauft wird da es einige Defekte hat".

Grüssle vom Bodensee

Norbert

attorney 14.07.2006 21:46

Zitat:

Zitat von Diddel
Hi Stefan,

Ansonsten möcht ich noch anmerken das ein Boot als "Bastlerobjekt" verkauft keine Mängel aufweisen darf. Die Bezeichnung weisst lediglich darauf hin das sich das Boot nicht mehr im Originalzustand befindet, also z.B. andere Ventile hat oder zusätzliche Besätze angebracht wurden. Ich schliess mich sonst ganz an Dr. Kleber, auf Mängel muss extra hingewiesen werden. Also wenn das Boot "an einen Bastler verkauft wird da es einige Defekte hat".

Grüssle vom Bodensee

Norbert

So könnte man auch interpretieren, wenn man die Formulierung so wörtlich genau nimmt. Entscheidend ist aber in der Rechtsprechung, was der gemeine Leser (Empfängerhorizont) unter Bastlerboot versteht, von einem Bastler oder für einen Bastler, der noch einiges instand setzen muss.
Ich hätte letzteres darunter verstanden, da ein Schlauchboot (das Boot an sich) normalerweise nicht zusammengebastelt wird , bei einem Verstärker wird die Differenzierung schon schwieriger. Bei selbst gebastelten Aufbauten hätte ein Verkäufer normalerweise eine verkaufsfördernde ausführlichere Beschreibung verwendet.

Wie gesagt, irgend ein Amtsrichter aus der Stadt x kann daher im Ernstfalle bei mehrdeutigen Beschreibungen eine andere Auffassung als ein Amtsricher der Stadt Y vertreten und vor Gericht gehts zu wie auf hoher See.

Ich gehe auf diese Sache deshalb nochmals so ausführlich ein, um auf die Tücken und die Detaileufel bei Verkaufsofferten mit den verbundenen Risiken aufmerksam zu machen. Daher solche blumigen mehrdeutigen und sehr häufig anzutreffenden Beschreibungen nach Möglichkeit vermeiden und klare Aussagen zum Zustand machen !

Gruss
Rainer

Diddel 15.07.2006 01:03

Hallo Rainer,

genauso war mein Kommentar gemeint. Zum einen hat ein Bekannter vor ein paar Monaten einen "Bastler-PC" erstanden mit defektem Netzteil. Das ganze ging vor Gericht und das Urteil lautete das die Bezeichnung "Bastler-PC" nicht auf defekt sondern auf Umbau deutet.
Laut EU-Recht sei die Bezeichnung "Bastler-wasweissichauchimmer" für Umbauten reserviert, ansonsten müssten Defekte als solche kennbar sein.

Ich möcht mich aber vor Gericht nicht auf sowas verlassen. Ein anderer Richter, andere Anwälte und schon sieht das ganz anderst aus.

Achja und wie sagte meine Scheidungsanwältin? "Recht ist keine Frage der Gerechtigkeit sondern eine Frage der Argumente" (ging gut für mich aus :ka5: )

Grüssle vom Bodensee

Norbert

Grabnerfahrer 15.07.2006 19:57

Als der Begriff Bastelerobjekt steht nicht dafür das der Käufer noch rumbasteln muss um die Sache zu Laufenn zu bringen, sondern dafür das der
Artikel durch den Vorbesitzer verändert wurde. Steht dann der Begriff Bastlerobjekt für eine unfachgerechte oder fachgerechte Veränderung
oder ist dieser Begriff im Bezug auf die Veränderungsqualität wertfrei?
Denn Anbieter benutzen den Begriff tatsächlich auch dafür, Mängel nicht direkt angeben zu müssen.


Gruß Stefan

attorney 16.07.2006 00:00

Hi,

normaler Weise wird , wenn der Verkäufer bestimmte Sachen in Eigenregie erstellt hat, von "Eigenbau" gesprochen. "Bastler"- Objekten ausserhalb des typischen kunstgewerblichen oder kindlichen Bastelsegments haftet was Negatives, Unprofessionelles an. Boote bastelt man nicht; was soll man an Schlauchbooten auch basteln ? an Motoren kann man basteln, sie verbasteln.

Letztendlich wird man im Streitfalle nicht nur auf den Begriff "Bastler".... alleine abstellen, sondern auf die Geamtbotschaft der Offerte einschliesslich der Fotos.

Recht ist weder einer Frage der Gerechtigkeit, selten der besseren Argumente sondern das Ergebnis einer möglichen - nicht selten fehlerhaften, teilweise sogar ignoraqnten juristischen Begründung, die dem Richter am wenigsten Arbeit macht.

Gruss
Rainer

Diddel 16.07.2006 01:40

Ja hallo Rainer,

da kann ich Dir klar wiedersprechen, immerhin muss ich aber zugeben das mein letztes Gutachten 12 Jahre zurückliegt.
Den Begriff Eigenbau oder Bastlerobjekt hier in die Waagschale zu werfen bringt nur unnötige Diskusionen. Wenn es also an Booten nix zu basteln gibt dann braucht dieses Forum auch kein "Pimp my Boat"
Veränderungen werden an Booten ständig herbeigeführt, und speziell bei Metzeler muss nur der Angelrutenhalter aufgeklebt sein und es ist ein Bastlerobjekt.
Ich versuch es mit einem anderen Beispiel, einer meiner Kunden hat ein Boot das ich verändern soll. Grob gesagt geht es darum einem Aerotec nen graden Boden zu geben. Da ich zertifiziert bin kann ich also das Boot verändern und eine neue Typenkarte ausstellen. In dem Moment wurde das Boot zwar vor ein paar Jahren gebaut bekommt aber von mir eine neue Typartbescheinigung und gilt als neu.
Du machst genau die gleichen Umbauten und das Boot ist ein Bastlerobjekt weil Du vom Hersteller dazu nicht ausgebildet wurdest.

Der Begriff ist also nicht logisch zu definieren und somit davon abhängig welcher Anwalt seine Interessen dem Richter besser beschreiben kann, also nicht eine Frage dessen was Recht ist, wie Du schon sagst, sondern eine Frage welche Partei dem Richter seine Stellungnahme schlüssiger vermitteln kann.

Grüssle vom Bodensee

Norbert

Grabnerfahrer 16.07.2006 20:11

übrigens steht das Boot wieder "drin"

mfg Stefan

goeberl 16.07.2006 20:15

*linksehenwill*
lg martin

Berny 16.07.2006 20:27

Das mit den diversen Aussagen gerade bei Ebay-Verkäufen zieht oft nicht richtig:

zB: "Boot ist tip top in Ordnung, aber aufgrund der EU-Rechtsnormen verkaufe ich von privat an privat und als Bastlerobjekt"

Dies würde eindeutig eine Irreführung darstellen und kommt einem Betrug nahe.
Warum? Weil die Argumentation für den Ausdruck Bastlerobjekt aufgrund der EU-Rechtsnormen genannt wird, das eigentliche Objekt aber als In Ordnung dargestellt wird! Also das Bastlerobjekt nur wegen einer Vorschrift, aber eigentlich passt ja alles.
Und genau sowas ist irreführend!

Es gibt so manche Verkäufe, wo sich die Verkäufer hinter diesen komischen EU-Gewährleistungsrichtlinien verstecken, aber letztendlich damit verkehrt liegen können!

Es gibt ja auch zB schon Rechtsurteile, wonach regelmäßige E-bay verkäufer nicht als privat angesehen werden, sondern als gewerblich, und da zählt das ganze wieder nicht.

Meistens liegts an der Argumentation und den Interessen von Verkäufer und Käufer, ob man sich dann einigen kann.

Aber wie schon erwähnt, zahlen nur bei Abholung, alles andere wäre vermutlich immer ein Streitgrund!

Aladin 16.07.2006 20:32

Ist es Um Links zu sehen, bitte registrieren?

Sollte etwa unser Grabnerfahrer der "Spaßbieter" sein ? :futschlac

Gruß Carsten (der mit seinem Ebay-Boot zufrieden ist :chapeau: )

attorney 16.07.2006 22:55

Hi,

sollte das die besagte Kaufofferte sein, so besteht hier ganz zweifelsfrei die Verpflichtung des Verkäufers, die Schnitte zu erwähnen. Es sind mechanische Schäden und keine altersbedingten Gebrauchsspuren. Der Verkäufer glaubt auf Grund des Alters des Bootes die Gewährleistung ausschliessen zu können und bezeichnet es nur deshalb als Bastlerobjekt. Der durchschnittliche Käufer schliesst daraus allenfalls altersbedingte verdeckte !!! Mängel wie altersbedingte Materialermüdung, ggf. Undichtigkeiten. Flicken werden ja ausdrücklich erwähnt, warum nicht die anderen viel gravierenderen offenkundigen ( also nicht verdeckten) 'Beschädigungen. Und der Begriff Bastlerobjekt nimmt ja auch nicht Bezug auf die Aufbauten, wie den Steuerstand und die Sitzbank oder sonstigen baulichen Veränderungen.

Wenn sich in der Tat in dem Schlauch eine Vielzahl von tiefen Schnittverletzungen findet, liegt hier ein zweiter Betrugsversuch vor.
Das möge insbesondere der in diesem Forum angeblich mitlesende Verkäufer zur Kenntnis nehmen und auch die Tatsache, dass der Ersteigerer und Zweitbieter nach Abschlus der Auktion über die Sachlage informiert werden.
Diesen bewussten eBay-Linkereien argloser Käufer muss begegnet werden.

Gruss
Rainer

Grabnerfahrer 18.07.2006 00:07

Hallo Carsten

stimmt !

Gruß Stefan

Grabnerfahrer 18.07.2006 00:28

Hallo zusammen

also jetzt ist es eh schon wurscht, ich hab das Boot ersteigert allerdings noch mit Motor, bin zu dem Verkäufer hingefahren und habe dabei entdeckt das das Boot diese Schnitte im Hypalon aufweist. Daraufhin habe ich die Abnahme verweigert mit dem Grund das ist, ein nicht angegebener erheblicher Mangel ist. Daraufhin hat er darauf verwiesen das man sich das Boot vorher anschauen konnte und das es ein Bastelobjekt sei.
Bin mit dem Verkäufer so verblieben das Ich mich kundig machen ob diese Schnitte eine Beeinträchtigung sind. Bei Pischel habe die klar gesagt das, wenn diese Schnitte nicht sofort mit Hypalon überklebt, werden besteht die Möglichkeit von plötzlichen Pffffffffffffffffffft. Habe dann telefonisch mitgeteilt das Ich das Boot so nicht haben will. Der Verkäufer hat aber klar signalisiert das Er die Sache rechtlich klären wird. Dies wollte ich aber auf jeden Fall verhindern und so wurde eine Stornogebühr von 90€ vereinbart.
Es könnte sogar sein das der Verkäufer die Schnitte selbst gar nicht bemerkt hat. Ich weiß auch das der Verkäufer das Forum mitliest aber ich denke mittlerweile das dieser Mangel doch angegeben werden sollte, denn wenn das Boot versendet wird, wird es für den Käufer sehr schwierig und es ist eigentlich nicht fair

Gruß Stefan

Diddel 18.07.2006 07:12

Hi Stefan,

tja, manchmall stellt sich halt die Frage was in einem Verkäufer vorgeht. Dein Fall ist dokumentiert und Schnitte bis aufs Gewebe stellen nun mal einen erheblichen Schaden dar da zum einen das Gewebe an der Stelle geschwächt sein kann und zum anderen Feuchtigkeit ins Gewebe eindringt. Die Feuchtigkeit spielt bei den heutigen Kunstfasern zwar keine so grosse Rolle mehr aber ganz ohne ist das nicht.
Beim nächsten Käufer ist klar das Er nicht mehr behaupten kann die Schäden nicht zu kennen und das ganze ist klarer Betrug. Aus meiner Sicht das ganze noch mit dem "Spassbieter" in eBay zu dokumentieren heisst das Er es wohl darauf anlegt vom nächsten Bieter mit nem Gerichtsverfahren und einigen Kosten konfrontiert zu werden. Ich find es immer wieder schön zu sehen das es Leute gibt die noch nicht begriffen haben das es nur eine Möglichkeit gibt der Garantie zu entgehen, Er muss das Boot ganz klar als defekt einstellen.
Mit Sicherheit wäre ein Rechtsstreit in Deinem Falle sehr unsicher gewesen. Immerhin ist es sehr schwer nachzuweissen ob ein Mangel bekannt war oder nicht. Jetzt kennt Er sie sicher und hat trotz Mangel eine Stornogebühr verlangt. Das straft Ihn beim nächsten mal von selber ab.
Klar ist natürlich auch das es besser ist ein Boot vor dem bieten zu besichtigen. Klar ist allerdings auch das ein Boot den Beschreibungen zu entsprechen hat. Dabei spielt es keine Rolle ob das Boot gewerblich oder von privat verkauft wird.

Grüssle vom Bodensee

Norbert


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:25 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com