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bonbeka 02.05.2007 22:32

Neue Beschriftungsvorschriften in Holland?!
 
n´Abend zusammen,
letztes Wochenende hat uns die holländische Waschpo darauf hingewiesen, daß lt. neuer Vorschrift die Kennzeichnung (int. Bootsnummer) auf beiden Seiten am Bug angebracht sein muß; wir haben diese am Heck.
Hat jemand hiervon schon gehört? Gilt dies vielleicht nur für Ausländer, weil wir bei den meisten Booten gar keine Bootsnummer gesehen haben.

Grüße, Knut :seaman:

DieterM 02.05.2007 22:47

Hallo Knut,

hast Du eine deutsche Zulassung? Dann schaust bitte hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die deutsche Vorschrift für die Anbringung von Zulassungsnummern war schon immer so. :biere: Die Holländer haben Deine Anbringung am Heck mit Recht beanstandet.

Unter Suchen Beschriftung findest Du viele Beiträge dazu.

stebn 02.05.2007 23:17

...Hallo Dieter!!


da steht aber " an beiden Bug oder Heckseiten ODER am Spiegelheck "

rotbart 03.05.2007 07:36

Zitat:

Zitat von stebn
...Hallo Dieter!!


da steht aber " an beiden Bug oder Heckseiten ODER am Spiegelheck "

:chapeau:
und damit gilt (wenn es ein deutsches Kleinfahrzeug ist) m.E. die von Dieter zitierte Regel und Deine Beschriftung ist OK

WaschPo ist hier oft unwissend ich (und viele andere) sind schon wegen der Nr. des Flaggenscheins angehalten worden, weil es angeblich kein Kennzeichen war ( xxxxx-F) oder wg. dem "F" ein franz. Boot :-)

Dieter A. 03.05.2007 08:47

Zitat:

Zitat von stebn
...Hallo Dieter!!


da steht aber " an beiden Bug oder Heckseiten ODER am Spiegelheck "

Hallo Knut,
Ich habe an meinem Jogurtbecher das Kennzeichen auch nur hinten am Heck.
Boot liegt seit 7 Jahren in Holland im Jachthaven mit Deutscher zulassung. Bei Kontrollen noch nie beanstandet.
Beim Rib passte es leider nicht aufs Heck.
mfg Dieter

hausmeisterkrause 03.05.2007 08:49

Zitat:

Zitat von rotbart
:chapeau:
und damit gilt (wenn es ein deutsches Kleinfahrzeug ist) m.E. die von Dieter zitierte Regel und Deine Beschriftung ist OK

Leider interessiert es die NL- WaschPo herzlich wenig, was in D gilt. Es ist so wie in Beitrag #1 beschrieben, dass in NL eine Kennzeichnung beidseitig am Boot verlangt wird.

Roland, ich wäre gern dabei, wenn Du den holl. "Kollegen" klar machst, dass sie im Unrecht sind... :futschlac :futschlac :futschlac

@Dieter, wie in Beitrag 1 beschrieben ist diese Regelung neu, ich würde mich daher an Deiner Stelle nicht auf das "Gewohnheitsrecht" verlassen...

rotbart 03.05.2007 14:35

Zitat:

Zitat von hausmeisterkrause
Leider interessiert es die NL- WaschPo herzlich wenig, was in D gilt. Es ist so wie in Beitrag #1 beschrieben, dass in NL eine Kennzeichnung beidseitig am Boot verlangt wird.

Roland, ich wäre gern dabei, wenn Du den holl. "Kollegen" klar machst, dass sie im Unrecht sind... :futschlac :futschlac :futschlac

und wo bitte findet man diese "neue Regel" :confused- :confused-

P.S.: Leider interessiert es die NL- WaschPo herzlich wenig, was in D gilt. Das hat Sie zu interessieren ! die EU läasst grüßen

hausmeisterkrause 03.05.2007 18:34

Zitat:

Zitat von rotbart
und wo bitte findet man diese "neue Regel" :confused- :confused-

Roland,

falls Du der niederländischen Sprache mächtig bist, ist Um Links zu sehen, bitte registrieren das Dokument in Originalsprache (Seite 4 rechts unten und folgende),

ansonsten findest Du Um Links zu sehen, bitte registrieren ein Dokument in Deutsch, welches in Zusammenarbeit mit den niederl. Behörden erstellt wurde
(um Dir die Suche zu erleichtern: Seite 5 Mitte, Zitat: Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht).

Ich hoffe, das reicht Dir als Quellen- Angabe...

rotbart 03.05.2007 18:50

Zitat:

Zitat von hausmeisterkrause
Roland,

falls Du der niederländischen Sprache mächtig bist, ist Um Links zu sehen, bitte registrieren das Dokument in Originalsprache (Seite 4 rechts unten und folgende),

ansonsten findest Du Um Links zu sehen, bitte registrieren ein Dokument in Deutsch, welches in Zusammenarbeit mit den niederl. Behörden erstellt wurde
(um Dir die Suche zu erleichtern: Seite 5 Mitte, Zitat: Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht).

Ich hoffe, das reicht Dir als Quellen- Angabe...

Wenn mein holländisch ausreicht, dann ist das nicht gültig für kleine Boote, und bei "schnellen" bin ich nicht sicher auf holländisch.

Der deutsche Text sagt aber :
Zitat:

Kleinfahrzeuge (unter 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit: Namen des Bootes an der Außenseite in Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund. Bei schnellen Motorbooten reicht die Registrierungsnummer. Name des Eigentümers und dessen Anschrift gut sichtbar innen oder außen am Boot.
Ausnahme! Ruderboote und Segelboote kürzer als 7 Meter.

Schnelle Motorboote Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein 'schnelles Motorboot'.
Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die so genannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt, wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen.
Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht.
und damit stehen wir wieder am Anfang, denn nach den dt. Vorschriften genügt das Heck:smileys5_

Also ????????? => Nl-Text übersetzen lassen, dafür ist mein NL aber nicht ausreichend.

Lutti069 03.05.2007 19:04

Roland, dann lies doch mal den letzten Satz aus dem Zitat. den unter deinem rot eingefärbten. Der fängt mit "Achtung" an........

Udo 03.05.2007 19:12

Hi,
ich verstehe überhaupt nicht was daran unklar sein soll , wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es ist doch so das 98% der Schlauchbootsfahrer in den Niederlanden " schnelle" Motorboote fahren da ja die meisten Schlauchboote eben über 20 Km/h laufen und diese benötigen eben beidseitig eine Kennzeichnung.
Man(n) kann auch jeder Regelung zerreden.
Gruß Udo

bonbeka 03.05.2007 22:21

Hallo Werner,

danke an dich für den link mit den niederländischen Vorschriften. Alle Fragen sind damit beantwortet.

Grüße, Knut :seaman:


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