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-   -   Europäischer Feuerwaffenpass für Kal. 4 Sig. Pistole (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=16188)

gerald11 16.05.2008 10:58

Europäischer Feuerwaffenpass für Kal. 4 Sig. Pistole
 
Hallo,

weis jemand ob, ich als Österreicher, um eine Kal. 4 Sig. Pistole nach Griechenland mitzunehmen einen "Europäischer Feuerwaffenpass" brauche?:confused-

danke!!

käpt'n iglo 16.05.2008 11:25

Signalpistole
 
Hallo Gerald,

bin mir wg. GR nicht sicher (im Zweifelsfall bei der Botschaft anrufen). In Österreich werden Signalpistolen (sind lt. gesetztestext keine Waffen) nicht im WP od. WBK eingetragen. Bernie weiß da sicher mehr darüber..

rotbart 16.05.2008 12:09

Zitat
------------------
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

In Österreich wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt
--------------------------------------
Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden.
-------------------------------------
Zitatende

Also bitte an jeder Grenze vorzeigen:banane:

gerald11 16.05.2008 12:42

Zitat:

Zitat von rotbart
Zitat
------------------
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

In Österreich wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt
--------------------------------------
Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden.
-------------------------------------
Zitatende

Also bitte an jeder Grenze vorzeigen:banane:

Schon richtig, aber in der selben unverständliche Richtlinie steht auch, dass:

"Sonstige Feuerwaffen...
Im Sinne dieses Anhangs sind nicht in die Definition der Feuerwaffen einbezogen Gegenstaende, die der Definition zwar entsprechen, die jedoch
(a)...
(b) zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Schlachtzwecken, fuer das Harpunieren gebaut oder fuer industrielle und technische Zwecke bestimmt sind, sofern sie nur fuer diese Verwendung eingesetzt werden koennen;"

Das würde doch bedeuten, dass das keine Waffen sind oder?

rotbart 16.05.2008 12:53

Zitat:

Zitat von gerald11
Schon richtig, aber in der selben unverständliche Richtlinie steht auch, dass:

"Sonstige Feuerwaffen...
Im Sinne dieses Anhangs sind nicht in die Definition der Feuerwaffen einbezogen Gegenstaende, die der Definition zwar entsprechen, die jedoch
(a)...
(b) zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Schlachtzwecken, fuer das Harpunieren gebaut oder fuer industrielle und technische Zwecke bestimmt sind, sofern sie nur fuer diese Verwendung eingesetzt werden koennen;"

Das würde doch bedeuten, dass das keine Waffen sind oder?

Soo unverständlich ist das garnicht, weiter oben steht es hängt zudem noch vom Mitgliedstaat ab, der definiert das.

In D würdest sofort verhaftet werden - weil hier ist für eine Sig.-Pistole ein WBK notwendig, wie es in GR ist weis ich auch nicht, aber wenn Du über Land hinfährst, wirst Du ja viele Grenzen passieren und wenn Du jetzt nicht den halben Sommer lang Gesetze studieren willst ist der EU Pass einfacher und billiger (und in HR brauchst Du ihn auch !!!)

Berny 16.05.2008 14:38

Das Problem liegt hier wie überall bei solchen Dingen die unterschiedliche Gesetzgebung der Staaten, in denen man sich befindet.

Alleine Griechenland ist gar nicht das Thema, sondern auch die Staaten, wo man zB mit dem Gerät durchfährt.

Ein Europäischer Waffenpass könnte ev Abhilfe schaffen, wobei man trotzdem sich erkundigen sollte, ob dieser auch für diese Dinge in anderen Staaten anerkannt wird.

Es gilt auch hier nicht das Heimatrecht, sondern das des Staates, in dem man sich befindet.

Bitte auch nicht mit der Seeschifffahrt verwechseln, ich kenne keinen, der wirklich unter der Flagge seines Staates fährt (Seebrief, ist für Sportboote = Schlauchboote zB in A gar nicht erhältlich)

Ergo sollte man sich auf die Socken machen und die entsprechenden Botschaften kontaktieren und schriftliche Stellungnahmen anfordern.

Prinzipiell denke ich aber, dass es bei genauer Titulierung des Gegenstandes (zB Signalstift als Rettungsmittel im Boot) keine Probleme geben wird.
Die so oft verwendete Signalpistole ist halt aufgrund der Form immer wieder ein Problem...

rotbart 16.05.2008 14:49

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Das Problem liegt hier wie überall bei solchen Dingen die unterschiedliche Gesetzgebung der Staaten, in denen man sich befindet.

Alleine Griechenland ist gar nicht das Thema, sondern auch die Staaten, wo man zB mit dem Gerät durchfährt.

Ein Europäischer Waffenpass könnte ev Abhilfe schaffen, wobei man trotzdem sich erkundigen sollte, ob dieser auch für diese Dinge in anderen Staaten anerkannt wird.

Es gilt auch hier nicht das Heimatrecht, sondern das des Staates, in dem man sich befindet.

Hi

völlig richtig:chapeau: auch die Staaten durch die man fährt haben ein Waffenrecht ABER so man den EU Feuerwaffenpass hat wird dieser zumindest von den EU Staaten anerkannt:cool: (und in HR sowieso)

und es ist ja kein Problem, Du gehst zur Bezirksverwaltungsbehörde zusammen mit der Pistole oder dem Kaufvertrag und lässt ihn ausstellen -- Basta -- schon steht ganz Europa offen:chapeau:


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