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Allohool
Hi,
Die IMO hat aktuell den Grenzwert der Fahruntüchtigkeit für Schiffsführer, Steuerleute, etc. international und allgemeinverbindlich auf 0,5 %o festgelegt. Gilt ja wohl nur auf Seewasserstraßen; wo liegt eigentlich der Grenzwert für unsere Binnenreviere? Gibt's da länderspezifische ( Niederlande,Italien, Kroatien) Unterschiede ? |
Hallo Ingo,
deine Frage kann ich leider nicht beantworten! Jedoch sollte jedem Bootsführer bewusst sein, mit 0,0 %o unterwegs zu sein. Alles andere (0,5 oder ....) darf eigentlich überhaupt nicht zur Diskussion stehen. Gruss Michael |
in A wirds gleich wie beim Auto-FS gehandhabt, also momentan 0,5 %o.
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ich bin vollkommen auf Deiner Linie, nur die Wirklichkeit sieht ganz anders aus wenn man sich in den Urlaubsrevieren umsieht. Da wäre man häufig froh, wenn der Skipper nur 0,5%o hätte. Bin selbst mal in einen schweren Seeunfall mit erheblichem Personenschaden verwickelt gewesen, wo der gegnerische Skipper mit 1,8%o unterwegs war. Umso bemerkenswerter, daß die IMO immerhin diese Richtlinie jetzt erlassen hat. |
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das könnte man ebenfalls in D auf dem Wasser oder auch Straße einführen. Manch ein Skipper würde sich dann bestimmt überlegen ob er noch alkoholisiert fährt. Die Boote sollte man im Anschluss für einen guten Zweck versteigern :chapeau: :cool:. Gruss Michael |
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LG Michael |
In Kroatien war lange Zeit keine Beschränkung meines Wissens. Aber ich glaub das hat sich nun geändert. Weis da jemand mehr ?
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Promillegrenze Deutschland Binnen
Hallo,
grundsätzlich gilt die Regelung in §1.02 Nr. 7: "Der Schiffsführer darf nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 oder mehr Promille oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, ist es dem Schiffsführer verboten, das Fahrzeug zu führen." Revierbezogen können davon abweichende Regelungen gelten. z. B. 0,2 Promille in den Grenzgewässern Oder, Westoder und Lausitzer Neiße. Wichtig is m. E., dass der Schiffsführer nicht beeinträchtigt sein darf und das ist im konkreten Fall auch bei geringerer Promille erreicht! Gruß aus der Kulturhauptstadt |
Exakt:
Hi erstmal...
Entgegen anderslautenden Behauptungen ist dies Länderrecht,nicht Bundesrecht in den EU-Ländern. Somit gilt auf dem Wasser die gleiche Promillegrenze wie auf der Straße für motorgetriebene Fahrzeuge wie Krad und Auto! Dies gilt für alle Wasserfahrzeuge auch ohne Motor. (Will damit dem schon gehörten Irrglauben ein Ende setzen, daß Segler wie in Deutschland Radfahrer erst bei 1,1 Promille belangt werden !!!) In D gilt 0,5 Promille, bei Unfall oder Auffälligkeiten 0,3 Prom. !!!!!!!!! Ferner ist zu beachten, daß bei Einzug des Bootsführerscheines AUCH sämtliche anderen Führerscheine (Auto, Moped, und, ja auch eine PPL - Fluglizenz) eingezogen werden dürfen. Dies beschränkt sich nicht auf Alkohol. Eine aktuelle Länderliste gibt´s hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren Ferner bitte beachten: In Deutschland dürfen alle Bürger ab 16 Jahren ein Motorboot führen, sofern ein Führerscheinbesitzer auf dem Boot anwesend ist und seine Sorgfaltspflicht ausübt. DIES HIESS LANGE, JUNIOR FÄHRT DEN KAHN UND PAPI LIEGT MIT 3/8 IM TURM UNTER DECK oä. DIES IST ZUMINDEST HIER IN B und BRB VORBEI !!! Zumindest einer der, auf dem Boot anwesenden, Führerscheininhaber MUSS eben diese Aufsichtspflicht ausüben, und zwar nüchtern !!! Weiter: Auch das Führen eines "scheinfreien" 5PS Motors unter Alkoholeinfluss führt zum Entzug des PKW Führerscheins ggf. !!! Will mich hier nicht als "Moralapostel" aufspielen, trinke selbst gerne mal einen - aber getreu dem Motto: Erst die Arbeit (also Pinne und Lenkrad), dann das Vergnügen... Wenn mir jeder, der dies liest, nur ein Prozent der Kosten für MPU, Neubeantragung, etc. etc. überweisen würde.... lach..... Allzeit Allen gute Fahrt !!! LG Marcel ausübt |
Zitat:
Soviel ich weiß, ist in Österreich die Gesetzgebung diesbezüglich Bundessache und teilweise die Durchführung Landesssache. Zitat:
Nur weil die Grenzen bei der Schiffahrt an die Straßenverkerhsordnung angelehnt wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Straßenverkehsordnung oder das Kraftfahrgesetz automatisch für die Schiffahrt gilt. Zitat:
Prinzipiell: diese Angaben betreffen jetzt Österreich, ich denke, dass es in Deutschland ählich ist. Und es betrifft auch die Aussage, dass dies in allen EU Ländern so sei wie in Deutschland, weil auch das ist so nicht richtig. Man sollte endlich mal Schluß machen mit der angenommenen Voraussetzung, dass das Heimatrecht auch im Ausland gilt, es ist immer wieder interessant zu beobachten, welche fatalen Fehleinschätzungen es dadurch gibt. |
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